AN/0105/2022
Öffnung des Parkplatzes hinter dem Rathaus Rodenkirchen
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Antrag nach § 3 (FDP BV2)
2248 Zeichen
Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0105/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.01.2022 Öffnung des Parkplatzes hinter dem Rathaus Rodenkirchen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister die FDP-Fraktion bittet den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung zu setzen: Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, den hinter dem Rathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln, befindlichen Parkplatz bis kurzzeitig vor dem tatsächlichen Beginn der Abrissarbeiten für die Öffentlichkeit wieder zu öffnen. Begründung: Als S tadtbezirkszentrum verfügt der Stadtteil Köln -Rodenkirchen über einen hohen Bedarf an Parkplätzen. Da eine Vielzahl von Geschäften und Dienstleistern in der unmittelbaren Umgebung zum Rathaus Rodenkirchen, beispielsweise in der Maternusstraße und Hauptstra ße, selbst nicht über ausreichende bzw. gar keine Parkplätze verfügt, sind die Kundinnen und Kunden ebenso wie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf Parkplätze in mittelbarer Nähe der Unternehmen und Dienstleister angewiesen. Der vormalig auch der Öffen tlichkeit zur Verfügung stehende Parkplatz hinter dem Rathaus ist seit Wochen ohne jegliche Vornahme von Abbruchmaßnahmen geschlossen. Insoweit ist es nicht nachvollziehbar, warum diese vorhandene Parkfläche bis kurz vor dem tatsächlichen Beginn der Abrissarbeiten für die Öffentlichkeit nicht geöffnet wird. Eine kurz vor Beginn der Abrissarbeiten notwendige Schließung ist dabei, wie es bereits die vorgenommene Schließung gezeigt hat, kurzfristig möglich. Mit freundlichen Grüßen in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Bezirksrathaus Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Telefon (0221)-221-92316 oder (0221) 35 27 13 Telefax (0221)-221-92302 fdp-bv2@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln gez. Wolters gez. Nies Anlage: Lichtbild
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle
VI/26
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Vorlagen-Nummer
AN/0105/2022
Stand: 13.12.2022
Sachstandsbericht
Öffnung des Parkplatzes hinter dem Rathaus Rodenkirchen
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.01.2022
8.1.3 Öffnung des Parkplatzes hinter dem Rathaus Rodenkirchen,
Antrag der FDP-Fraktion - mit Beitritt der CDU-Fraktion und der
SPD-Fraktion
AN/0105/2022
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, den hinter dem Rathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln, be-
findlichen Parkplatz bis kurzzeitig vor dem tatsächlichen Beginn der Abrissarbeiten für die Öffentlichkeit
– hilfsweise auch bewirtschaftet – wieder zu öffnen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Das Grundstück des Parkplatzes hinter dem Rathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, befindet sich im
Sondereigentum der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.
Solange das Gebäude genutzt wurde, hat diese es an die darin untergebrachten städtischen Dienststel-
len vermietet. Es handelt sich nicht um einen öffentlichen Parkplatz.
Die Verwaltung öffentlicher Parkplätze im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung erfolgt regelmäßig
durch das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung.
Während der Zeit der Parkraumbewirtschaftung müsste das Grundstück wegen der Zuständigkeitszu-
weisungen vorübergehend aus dem Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln in das all-
gemeine Liegenschaftsvermögen übertragen werden.
Sobald der Abriss des Gebäudes beginnt ist eine Rückübertragung des Grundstücksteiles in das Son-
dervermögen erforderlich.
Derzeit wird mit Hochdruck daran gearbeitet, den Abriss des Gebäudes zu beginnen.
Laut Bauzeitenplan muss das Gebäude bis zum 22. Februar 2023 medienfrei sein. Im Anschluss könn-
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ten erste Arbeiten im Haus beginnen.
Auch eine vorübergehende Widmung als öffentliche Verkehrsfläche kommt aufgrund der notwendigen
Vorlaufzeiten für zugehörige verkehrsrechtliche Anordnungen und Übertragungen der Reinigungspflich-
ten sowie Organisation der Kontrollen entsprechend der Verkehrssicherungspflichten nicht in Frage.
Die Regelungen müssten in absehbarer Zeit entsprechend mit hohem Aufwand zurückgeführt werden,
weil das Grundstück beim Abriss des Gebäudes nicht weiter als Parkraum genutzt werden kann. Eine
Durchführung in dem zur Verfügung stehenden Zeitintervall erscheint ausgeschlossen.
Auch wenn die Flächen ohne Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt würden, verbleibt die Haftung für
Verkehrssicherungsfragen bei der Stadt Köln (hier vertreten durch die Gebäudewirtschaft).
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, den Vorschlag nicht umzusetzen.
Nach aktuellem Terminplan sollen die Baumfällungen Anfang Januar 2023 erfolgen.
Der rückwärtige Parkplatz kann ab dann nicht mehr genutzt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0105/2022
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG)
- Datum
- 14.01.2022
- Erstellt
- 14.01.2022 13:33