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AN/0105/2022

Öffnung des Parkplatzes hinter dem Rathaus Rodenkirchen

Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG) 14.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 31.01.2022, TOP 8.1.3

Antrag nach § 3 (FDP BV2)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (FDP BV2)

2248 Zeichen

Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0105/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.01.2022 
 
Öffnung des Parkplatzes hinter dem Rathaus Rodenkirchen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister 
 
die FDP-Fraktion bittet den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der 
Bezirksvertretungssitzung zu setzen:  
Die Bezirksvertretung möge beschließen:  
Die Verwaltung wird gebeten, den hinter dem Rathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 
85, 50996 Köln, befindlichen Parkplatz bis kurzzeitig vor dem tatsächlichen Beginn 
der Abrissarbeiten für die Öffentlichkeit wieder zu öffnen.  
 
Begründung:  
Als S tadtbezirkszentrum verfügt der Stadtteil Köln -Rodenkirchen über einen hohen 
Bedarf an Parkplätzen. Da eine Vielzahl von Geschäften und Dienstleistern in der 
unmittelbaren Umgebung zum Rathaus Rodenkirchen, beispielsweise in der 
Maternusstraße und Hauptstra ße, selbst nicht über ausreichende bzw. gar keine 
Parkplätze verfügt, sind die Kundinnen und Kunden ebenso wie die Mitarbeiter und 
Mitarbeiterinnen auf Parkplätze in mittelbarer Nähe der Unternehmen und 
Dienstleister angewiesen. Der vormalig auch der Öffen tlichkeit zur Verfügung 
stehende Parkplatz hinter dem Rathaus ist seit Wochen ohne jegliche Vornahme von 
Abbruchmaßnahmen geschlossen. Insoweit ist es nicht nachvollziehbar, warum 
diese vorhandene Parkfläche bis kurz vor dem tatsächlichen  Beginn der 
Abrissarbeiten für die Öffentlichkeit nicht geöffnet wird. Eine kurz vor Beginn der 
Abrissarbeiten notwendige Schließung ist dabei, wie es bereits die vorgenommene 
Schließung gezeigt hat, kurzfristig möglich.   
Mit freundlichen Grüßen   
in der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Industriestr. 161 – Haus 1  
50999 Köln 
Telefon (0221)-221-92316 
oder     (0221) 35 27 13  
Telefax (0221)-221-92302 
fdp-bv2@stadt-koeln.de  
www.fdp-koeln.de 
FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen  Industriestr. 161 – Haus 1  50999 Köln 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 
Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln  50667 Köln

gez. Wolters           gez. Nies  
 
Anlage: Lichtbild

Sachstandsbericht BV

2968 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0105/2022 
 Stand: 13.12.2022 
Sachstandsbericht  
Öffnung des Parkplatzes hinter dem Rathaus Rodenkirchen 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 31.01.2022 
 
8.1.3 Öffnung des Parkplatzes hinter dem Rathaus Rodenkirchen,  
Antrag der FDP-Fraktion -  mit Beitritt der CDU-Fraktion und der  
SPD-Fraktion 
AN/0105/2022 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden modifizierten Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, den hinter dem Rathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln, be-
findlichen Parkplatz bis kurzzeitig vor dem tatsächlichen Beginn der Abrissarbeiten für die Öffentlichkeit 
– hilfsweise auch bewirtschaftet – wieder zu öffnen.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Das Grundstück des Parkplatzes hinter dem Rathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, befindet sich im 
Sondereigentum der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.  
Solange das Gebäude genutzt wurde, hat diese es an die darin untergebrachten städtischen Dienststel-
len vermietet. Es handelt sich nicht um einen öffentlichen Parkplatz.  
Die Verwaltung öffentlicher Parkplätze im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung erfolgt regelmäßig 
durch das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung.  
Während der Zeit der Parkraumbewirtschaftung müsste das Grundstück wegen der Zuständigkeitszu-
weisungen vorübergehend aus dem Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln in das all-
gemeine Liegenschaftsvermögen übertragen werden.  
Sobald der Abriss des Gebäudes beginnt ist eine Rückübertragung des Grundstücksteiles in das Son-
dervermögen erforderlich.  
Derzeit wird mit Hochdruck daran gearbeitet, den Abriss des Gebäudes zu beginnen. 
Laut Bauzeitenplan muss das Gebäude bis zum 22. Februar 2023 medienfrei sein. Im Anschluss könn-

2 
 
ten erste Arbeiten im Haus beginnen.  
Auch eine vorübergehende Widmung als öffentliche Verkehrsfläche kommt aufgrund der notwendigen 
Vorlaufzeiten für zugehörige verkehrsrechtliche Anordnungen und Übertragungen der Reinigungspflich-
ten sowie Organisation der Kontrollen entsprechend der Verkehrssicherungspflichten nicht in Frage.  
Die Regelungen müssten in absehbarer Zeit entsprechend mit hohem Aufwand zurückgeführt werden, 
weil das Grundstück beim Abriss des Gebäudes nicht weiter als Parkraum genutzt werden kann. Eine 
Durchführung in dem zur Verfügung stehenden Zeitintervall erscheint ausgeschlossen.  
Auch wenn die Flächen ohne Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt würden, verbleibt die Haftung für 
Verkehrssicherungsfragen bei der Stadt Köln (hier vertreten durch die Gebäudewirtschaft). 
Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, den Vorschlag nicht umzusetzen. 
 
Nach aktuellem Terminplan sollen die Baumfällungen Anfang Januar 2023 erfolgen.  
Der rückwärtige Parkplatz kann ab dann nicht mehr genutzt werden.

Beratungsverlauf (1)

31.01.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0105/2022
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG)
Datum
14.01.2022
Erstellt
14.01.2022 13:33