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2263/2020

Sanierung und Änderung der Sportanlage Nordfeld durch Umwandlung Tennengroßspielfeld in Kunstrasen, Errichtung von 6 Flutlichtmasten im Austausch zu den vorhandenen Masten und Einfriedung mit einem 2 m hohen Zaun sowie 6 m hohen Ballfangzaun

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 12.08.2020

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 31.08.2020, TOP 3.1

Anlage 6_Landschaftspflegerischer Begelitplan

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Anlage 7_Ergänzungsschreiben Bauantrag

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Anlage 1_ Übersichtskarte M 1-2500

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 5_Landschaftsplan M 1-3000

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Ansehen

Anlage 6_Landschaftspflegerischer Begelitplan

62655 Zeichen

Vorwärts Spoho 98 e.V. 
Oskar Jäger Straße 173  
50825 Köln 
 
Sportanlage Nordfeld 
Umbau von Tenne in Kunststoffrasen 
 
 
 
 
 
 
Landschaftspflegerischer Begleitplan 
 
zur Berücksichtigung der Eingriffsregelung gem. § 14f BNatSchG 
bzw. § 4 LG NW 
 
- Erläuterungsbericht - 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bearbeiter: 
Dipl.-Ing. Klaus Engelmayer 
 
 
 
Bearbeitungsstand: Juni 2020

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 2 von 33 
INHALTSVERZEICHNIS 
 
1 Anlass und rechtliche Grundlagen ................................ ................................ .................. 3 
2 Bestandssituation ................................ ................................ ................................ ............. 5 
3 Beschreibung des Vorhabens ................................ ................................ .......................... 5 
3.1 Vorgaben übergeordneter Planungen und Festsetzungen ................................ ........... 8 
4 Beschreibung und Bewertung der planungsrelevanten Landschaftspotenziale ......... 9 
4.1 Arten- und Biotoppotenzial ................................ ................................ ........................... 9 
4.2 Bodenpotenzial ................................ ................................ ................................ .......... 15 
4.3 Wasserpotenzial ................................ ................................ ................................ ........ 17 
4.4 Klimapotenzial ................................ ................................ ................................ ............ 17 
4.5 Landschaftsbild und Erholungseignung ................................ ................................ ...... 17 
5 Eingriffsminimierung ................................ ................................ ................................ ...... 18 
6 Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen und Eingriffe............ 22 
6.1 Anlagebedingte Eingriffe ................................ ................................ ............................ 22 
6.2 Baubedingte Eingriffe ................................ ................................ ................................ . 24 
6.3 Betriebsbedingte Eingriffe ................................ ................................ .......................... 26 
7 Kompensation nicht minimierbarer bzw. nicht vermeidbarer Eingriffe ...................... 29 
8 Gegenüberstellung der Eingriffe und Kompensationsmaßnahmen ............................ 30 
Literatur, verwendete Grundlagen ................................ ................................ ........................ 32 
 
 
 
 
ANHANG 
 
 Anlage 1: Artenschutzprüfung – Stufe I (Vorprüfung) vom 14.02.20 
 Plan Nr. 2018-34-L4-LA-01B Bestand und Konflikte M 1 : 500 
 Plan Nr. 2019-18-L4-LA-02M Maßnahmen M 1 : 500

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 3 von 33 
1 ANLASS UND RECHTLICHE GRUNDLAGEN 
Nutzer der Sportanlage ist der gemeinnützige Verein Vorwärts Spoho 98  e.V. Der Verein 
dient dem Zweck der Förderung der Jugend und des Sports. Seit der Gründung im Jahr 
1998 sind über den Verein Senioren Fußball -Mannschaften im Spielbetrieb des FVM 
gemeldet. 
Die Jugendabteilung des Vereins wurde im Jahr 2010 mit der Zielset zung gegründet, 
Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben in einem Umfeld Fußball zu spielen, 
in dem die Freude am Sport und das soziale Miteinander einen größeren Stellenwert 
habe als der Leistungsgedanke und der Druck, jedes Spiel gewinnen zu müs sen. 
Besonders wichtig dafür ist das Engagement pädagogisch geschulter Trainer, die die 
Vereinsphilosophie sowohl an die Spieler und Spielerinnen, als auch an ihre Eltern 
weitergeben.  
Der Verein besitzt 745 Mitglieder , 21 Jungen - und 4 Mädchenmannschaften  und 4 
Seniorenmannschaften. Betreut werden die Mannschaften durch 35 ehrenamtliche 
Trainer und Übungsleiter in 53 wöchentlichen Trainingseinheiten und ca. 700  Spielen pro 
Saison. 
Um diesen Spielbetrieb ganzjährig zu gewährleisten, hat der Verein beschloss en, den 
vorhandenen, stark abgängigen westlichen Sportplatz mit Tennenbelag durch einen Platz 
mit einem Kunststoffrasenbelag mit Sand -Kork-verfüllter Polschicht zu ersetzen. Der 
östlich angrenzende  Tennenplatz, wegen Absackungen teilweise gesperrt,  wird über  
das Sportamt der Stadt Köln, Amt 52 zurückgebaut und in eine Sport - und Spielwiese 
umgewandelt. 
Das Planungsgebiet ist Bestandteil des Außenbereiches und unterliegt somit den Fes t-
setzungen des Landschaftsplans der Stadt Köln (Stand: August 2008). Dieser weist das 
Gebiet als Landschaftsschutzgebiet aus, in dem ein besonderer Schutz von Natur und 
Landschaft erforderlich ist (§  26 BNatSchG). Somit wird eine Befreiung von den Fest -
setzungen des Landschaftsplanes notwendig. 
Für eine Bewertung des Vorhaben s unter Berücksichtigung der natur schutzrechtlichen 
Eingriffsregelung gemäß §  14f BNatSchG bzw. §  4 LG  NW wird seitens der Unteren 
Naturschutzbehörde der Stadt Köln  ein Landschafts pflegerischer Begleitplan gefordert. 
Aufgabe des Begleitplanes ist es, de n vorhandenen Bestand sowie Art und Umfang des

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 4 von 33 
Eingriffs im Planungsgebiet zu er fassen und zu bewerten , sowie Maßnahmen für die 
Kompensation des Eingriffs aufzuzeigen. 
Im Sinne des § 14 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG, 2010) sind Eingriffe in Natur 
und Landschaft „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflä chen oder 
Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grund -
wasserspiegels, die die Leistungs - und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das 
Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.“ 
Gemäß § 15 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, 
 vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen, 
 unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der 
Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen)  oder zu ersetze n 
(Ersatzmaßnahmen) 
Das vorliegende Gutachten beinhaltet in der Anlage 1 einen „speziellen artenschutz-
rechtlichen Fachbeitrag Licht “ um den Anforderungen des besonderen Artenschutzes 
gemäß § 44 BNatSchG gerecht zu werden. 
 
 
Abb. 1:  Lage des Plangebiets (Grundlage: Kölner Stadtkarten plus Köln.3D, 2007)

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 5 von 33 
2 BESTANDSSITUATION 
Die Sportanlage Nordfeld befindet sich im westlichen Kölner Stadtteil Müngersdorf, 
nördlich des Rhein-Energiestadions am Walter-Binder-Weg. Sie liegt innerhalb des Grün -
gürtels und wird im Norden, Osten und Westen von kleineren Waldbeständen um -
schlossen. Im Westen trennt eine mehr oder weniger linear verlaufende, lockere  Baum -
gruppe die Sportanlage von großräumigen Wie senflächen. Weiter nördlich befindet sich 
eine Kleingartenanlage, weiter westlich und östlich grenzen größere Wohngebiete an den 
Grüngürtel. Großräumig wird das Untersuchungsgebiet von der Aachener Straße im 
Süden, dem Militärring im Osten sowie der S-Bahn-Strecke im Norden umgeben. 
Bei dem direkt betroffenen Gebiet handelt es sich um einen vorhandenen Sportplatz mit 
zwei Tennenplätzen und einem kleinen Vereinsheim mit Umkleidekabinen  (bereits 
saniert). Größere Rasenflächen rahmen den Sportplatz ein und wer den durch eine mehr 
oder weniger umlaufende Barriere von den umgebenden Baumbeständen abgegrenzt. 
Die östliche Tennenfläche grenzt an eine kleine, ca. 45 cm hohe Mauerscheibe. Diese 
fängt die angrenzende ca. 3,20 m hohe Geländeerhebung gegen über dem Sportp latz 
leicht ab.  
3 BESCHREIBUNG DES VORHABENS 
Aufgrund des schlechten Zustandes der Sportanlage Nordfeld kann zurzeit lediglich der 
westliche Platz genutzt werden. Die beiden Flutlichtmasten am östlichen Tennenplatz 
wurden aus Gründen der Standsicherheit im letzten Jahr abgebaut. Die ursprüngliche 
Nutzungskapazität der Sportanlage ist dadurch erheblich eingeschränkt. Diese soll durch 
den Rückbau der beiden Tennenplätze und die Errichtung eines Kunstrasenplatzes  
wieder hergestellt werden. 
Folgende Nutzungszeiten sind für die Sportanlage Nordfeld vorgesehen: 
Mo - Fr  8:00 - 21.30 Uhr  + 30 Min. Wegebeleuchtung – Hauptnutzungszeit 16:00 – 21:30 Uhr 
Sa  8:00 - 18:00 Uhr  -   Hauptnutzungszeit 9.30 - 17:00 Uhr 
So  8:00 - 18:00 Uhr  -  Hauptnutzungszeit 10:00 - 17:00 Uhr 
Eine Steigerung gegenüber der ursprünglichen Nutzung der Nordfelder ist aufgrund der 
Flutlichtbeleuchtung nur eines Platzes nicht möglich.

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 6 von 33 
Das geplante Vorhaben sieht die Herstellung eines Kunstrasenbelages anstelle des west-
lichen Tennenplatzes vor.  Der Fußballplatz wird dabei leicht vergrößert. Die östliche 
Tennenfläche soll zurückgebaut und durch eine Sport- und Spielwiese ersetzt werden. 
Der Kunstrasenplatz erhält eine umlaufenden Barriere und einen 1,66 m breiten Weg aus 
Betonsteinpflaster, der a n vier Stellen für die Unterbringung der Trainerbänke und die 
Jugendtore entsprechend aufgeweitet wird. An der Ostseite wird dieser Weg für die 
Zuschauer auf 3,66 m verbreitert. 
Das vorhandene Flutlicht wird durch neue Flutlichtmasten (6-Mast-Flutlichtanlage, Licht-
punkthöhe ca. 16 m) mit LED-Strahlern mit besserer seitlicher und oberer Abschirmung  
ersetzt. Die Standorte werden an das neue Spielfeld angepa sst und somit leicht 
verändert. Die Konstruktion und Geometrie der Flutlichtanlage mit LED -Leuchtmitteln 
führen zu einer weitestgehend auf die Sportfläche begrenzten Raumaufhellung. 
Die Beleuchtungsstärke wird nach DIN EN 12193 für den Trainingsbetrieb entsprechend 
der Beleuchtungsklasse III ausgelegt.  Das Flutlicht wird auch in Zukunft nur  im Winter -
halbjahr (Okt./Nov. bis März) während des abendlichen Trainings von ca. 18:00 bis 21:30 
Uhr eingeschaltet werden. 
Zu Wartungszwecken der Flutlichtanlage wird an den Stirnseiten und der westlichen 
Längsseite eine zusätzliche Schotterrasenfläche mit einer Breite zwischen 2,00 und 
3,38 m erforderlich. 
Das anfallende Niederschlagswasser (Oberflächenwasser) des Spielfeldes und der 
angrenzenden Belagsflächen wird „über die Schulter“ großflächig in die angrenzenden 
Rasenflächen abgeleitet, wo es über die belebte Bodens chicht versickern kann. Mit einer 
erheblichen Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes durch die zusätzliche Flächen -
inanspruchnahme ist somit nicht zu rechnen. 
Das Sickerwasser des Spielfeldes wird über Dränageleitungen einer Rohr -Rigolen-Ver-
sickerungsanlage auf der westlichen Seite außerhalb des Spielfeldbereiches zugeführt. 
Diese dient als Zwischenspeicher. Von dort wird das Sickerwasser über ein Schluckloch 
in die tief liegenden versickerungsfähigen Sand- und Kiessandschichten abgeleitet. 
Die Sportanlage soll durch einen 2,00  m hohen Stabgitterzaun eingezäunt  werden. Eine 
ca. 5,00 m breite, zweiflügelige Toranlage am Vereinsheim ermöglicht die notwendige 
Erschließung. Sechs zusätzliche Schlupftore an den Stirn- und Längsseiten gewährleisten

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 7 von 33 
darüber hinaus den Zugang zu den angrenzenden Rasenflächen, um bei Bedarf 
„verschossene“ Bälle zurück zu holen. 
Die Baustelleneinrichtungen erfolgen auf den vorhandenen teilversiegelten Flächen de r 
Sportanlage. Es kann davon aus gegangen werden, dass  sämtliche baubedingt  in 
Anspruch genommen Flächen (z. B. Montagefläche, Lagerflächen) auf dem Sportgelände 
untergebracht werden. 
Die erforderliche schalltechnische Untersuchung wurde von Kramer Schalltechnik GmbH 
aus St. Augustin aufgestellt.  
Aufgrund der Zusammenlegung und Reduzierung der Sportflächen lässt sich kein zusätz-
licher Stellplatzbedarf ableiten. Innerhalb des Grüngürtels ist das Parken für die Nutzer 
der Sportanlage aufgrund der Absperrung des Walter -Binder-Weges ohnehin nicht 
möglich. Hierfür steht  den Nutzern der Parkplatz an der Aachener Straße, nördlich des 
P+R-Parkhauses, am Peter-Günther-Weg zur Verfügung. 
Der Sportplatz wird über den asphaltierten Walter-Binder-Weg (VF 211, Foto 1) und die 
Zufahrt aus wassergebundener Wegedecke erschlossen (VF 211, Foto 2). 
 
 
Foto 1: Walter-Binder-Weg

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 8 von 33 
 
  
Foto 2: Zufahrt vom Walter-Binder-Weg zur Sportanlage 
3.1 Vorgaben übergeordneter Planungen und Festsetzungen 
 Flächennutzungsplan 
Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln weist das Planungs gebiet als Grünfläche 
aus, mit der Zusatzbestimmung Sportplatz.  
 Landschaftsplan 
Das Plangebiet ist Bestandteil des Außenbereichs und unterliegt somit den Fest -
setzungen des Landschaftsplans der Stadt Köln (Stand August 200 6, Internet -
auftritt). Das zu untersuchende Gebiet  befindet sich innerh alb des Landschafts -
schutzgebietes L 11 „Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“. 
Laut textlichen Festsetzungen des Landschaftsplans (Stand 16.12.2010 – 
10. Änderung) ist das LSG ausgewiesen... 
  ...zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, 
insbesondere durch Sicherung eines Verbundsystems reich strukturierter und

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 9 von 33 
naturnah entwickelter Landschaftsteile sowie stadtklimatisch wichtiger 
Ausgleichsräume und Durchlüftungszonen  
 ... wegen der Vielfalt, Eigenar t und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere 
im Bereich des Westfriedhofs, nördlich und südlich von Gut Vogelsang und um den 
Nüssenberger Busch 
 ... w egen der besonderen Bedeutung wegen der besonderen Bedeutung für die 
Erholung, insbesondere zur Sich erung großer, zusammenhängender Freiräume für 
die naturnahe Erholung und wichtiger Grünverbindungen dorthin aus dem bebauten 
Bereich. 
Weitere Schutzgebiete kommen in räumlicher Nähe zum Plangebiet nicht vor.  Aus-
wirkungen auf FFH-Gebiete sind nicht zu erwarten. 
4 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER PLANUNGSRELEVANTEN LANDSCHAFTS-
POTENZIALE 
4.1 Arten- und Biotoppotenzial 
Pflanzen 
Die Potenziell natürliche Vegetation (PNV) wird im Bereich der Rheinebene als Tieflagen-
Buchenwald der Lössböden der Niederrheinischen Bucht  beschrieben. Das be deutet, 
dass davon ausgegangen wird, dass sich vor jeglicher anthropogene r Beeinflussung auf 
diesen Standorten ein Maiglöckchen -Perlgras-Buchenwald oder stellen weise ein 
Flattergras-Buchenwald die natürliche Vegetation gebildet hat  (Deutscher Planungsatlas 
NRW, 1982) . Der heutige Buchenwald ist allerdings ein um 1920 gepflanzter Laubwald, 
der sich an der Artenzusammensetzung der PNV orientiert. 
Bei de m vom direkten Eingriff betroffenen Planungsgebiet handelt es sich heute um 
Flächen, die durch die Sportanlage stark überformt wurden  und einer intensiven Pflege 
und Nutzung unterliegen. Geschützte Pflanzenarten sind nicht zu erwarten.  Durch die  
geplante Baumaßnahme werden in erster Linie Tennen- und Sportrasenflächen in An -
spruch genommen (ca. 17.456 m²). 
Beim Umbau der Sportanlage ist die Rodung von Gehölzstrukturen nicht erforderlich. 
Lediglich an der nordwestlichen und südwestlichen Spielfeldecke kommt es unter 
Umständen zu geringfügigen Arbeiten im Wurzelbereich der angrenzenden Bäume.

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 10 von 33 
Darüber hinaus kommt es lediglich zu einer vorübergehenden Inanspruchnahme von 
versiegelten und teilversiegelten Flächen sowie den angrenzenden Scherrasenflächen. 
 
 
Foto 3: deutliche Pfützenbildung und Verschlämmung der Tennendeckschicht  
 
Foto 4: Erschließung über eine wassergebundene Wegedecke, Vereinsheim

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 11 von 33 
  
  
Foto 5: angrenzende Sport- und Spielwiesen (Scherrasenflächen) und Gehölzstrukturen 
Die Sportanlage umfasst die Biotoptypen Sportanlage mit Tennenbelag (PA 312, Foto 3), 
Scherrasen ohne Baumbesta nd (PA 122, Foto 5) wassergebundene Wegedecken 
(VF213, Foto 4), in sehr geringem Umfang unmittelbar am Vereinshaus versiegelte 
Flächen aus Betonsteinpflaster (VF 211, Foto 4) sowie das Vereinsgebäude (SB 24 2, 
Foto 4+5). 
Der angrenzende, den gesamten Grüngü rtel durchziehende Laubforst (GH 3111, Fotos 
3+5) setzt sich im Unter suchungsraum vorwiegend aus starken Buchen mehr oder 
weniger einer Altersklasse zusammen. In einzelnen Teilbereichen dominiert der 
Bergahorn (GH 3111 bzw. GH3121).  Als weitere Arten könn en Bergahorn,  Robinien, 
Walnuss, Eschen, Linden und Birken genannt werden. In der Strauchschicht lassen sich 
Holunder und Berg ahorn finden . Ein Unterwuchs ist nur in wenigen Teilbereichen  aus-
gebildet Ebenso fehlt ein typischer Waldsaum. 
Bei den offenen Wi esenflächen handelt es sich um großflächige, den ganzen Grüngürtel 
durchziehende extensive Wiesenflächen (LW 41112).  Diese werden als Mähwiesen 
weniger oft gemäht. 
In der nachfolgenden Tabelle  1 werden die im Eingriffsbereich und unmittelbar daran an -
grenzenden vorhandenen Biotoptypen, deren Biotopwert (Froelich und Sporbeck , 1991)

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 12 von 33 
und die verwendeten Codes de r Biotoptypenklassifizierung nach dem Köln -Code auf-
geführt. Die Erfassung der Biotoptypen im Bereich des Vorhabens erfolgte im Rahmen 
einer Begehung im Oktober 2019. Die Lage und Abgrenzung der Biotoptypen ist im Be -
stands- und Konfliktplan dargestellt. 
 
Tabelle 1: Darstellung und Bewertung der vom Eingriff betroffenen Biotoptypen  
 Bewertung 
Biotoptyp (nach Köln-Code) N W G M S
A
V 
H A
G 
30
c 
Summe 
ökol. 
Wert 
Wertstufe 
(I bis V) 
Verkehrsflächen 
VF 211 Fahr- und Gehwege, versiegelt 0 0 0 0 0 0   0 I 
VF 213 Wassergebundene Erschließungswege 1 0 0 0 1 1   3 I 
Siedlungsbereich 
SB 171 Gebäude, hoher Versiegelungsgrad 
(Vereinsheim) 
0 0 0 0 1 0   1 I 
Öffentliche Grünflächen 
PA 122 Scherrasen ohne Baumbestand 1 1 1 1 1 1   6 II 
PA 312 Sportanlage mit sonstigem Belag 
(Tennenbelag) 
0 0 0 0 1 0   1 I 
Grünland 
LW 
41111* 
Extensiv Wiesenstandort 2 2 3 3 2 2   14 IV 
Wälder und Gebüsch 
GH 3111** Laubforst starkes Baumholz, 
einheimisch und standortgerecht 
2 4 4 3 2 4 N  19 V 
GH 3121** Laubforst, mittleres Baumholz, 
einheimisch und standortgerecht 
2 3 3 3 2 4 N  17 IV 
Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen 
GH 721 Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen 
mit starkem Baumholz, standorttypisch 
2 4 4 3 2 2 N  17 IV 
GH 722 Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen 
mit starkem Baumholz, standortfremd 
1 4 4 3 2 1   15 IV 
GH 741 Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen 
mit jungem Baumholz, standtypisch 
2 2 2 3 2 1   12 III 
GH 742 Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen 
mit jungem Baumholz, standortfremd 
1 2 2 3 2 1   11 III

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 13 von 33 
Erläuterungen zu Tabelle 1 
 
N Natürlichkeitsgrad M Maturität (Reifegrad eines Ökosystems) 
W Wiederherstellbarkeit SV Struktur- und Artenvielfalt (Diversität) 
G Gefährdung H Häufigkeit 
AG Nicht ausgleichbare Biotoptypen haben 
die Kennung N. 
30c besonders schutzwürdige Biotoptypen nach 
§30c BNatschG 
Wert
stufe I=sehr gering (0-5 ), II=gering (6-9), III=mittel (10-13), IV=hoch (14-17), V=sehr hoch (ab 18) 
 
* Dieser Code bezeichnet eigentlich den Biotoptyp Glatthaferwiese. Gemeint ist im vorli egenden Fall jedoch eine mit 
14 Punkten bewertete randurbane Extensivwiese, die von der prognostizierten Ausprägung her zw ischen Glatthafer-
wiese (19 Wertpunkte) und eine r artenarmen Wiese (10 Punkte) liegen dürfte, für den es a llerdings keine eindeutige 
Codebezeichnung gibt. 
** Aufgrund der Vorbelastungen (intensive Erholungsnutzung, Verdichtungen , Nähe zum Sportplatz, Licht) wird der 
Wert des Laubforstes für die Kriterien Natürlichkeit und Struktur- und Artenvielfalt jeweils um einen Punkt 
herabgesetzt. 
 
Tiere 
Aufgrund der im Planungsraum vorgefundenen Vegetationstypen sind im Hinblick auf die 
faunistische Ausstattung des Plangebietes im Wesent lichen das Vorkommen von Ge hölz 
bewohnenden Tierarten, insbesondere Fledermausarten und Vögel , relevant. Da bei dem 
geplanten Vorhaben die Beleuchtung mit Lichtemissionen im Zeitraum zwischen 
Dämmerung und ca. 21:30 Uhr (Not- und Wege beleuchtung ca. 0,5 Std. länger) ein 
wesentlicher Wirkfaktor ist, ist besonderes Augenmerk auf die dämmerungs - und 
nachtaktiven Tiere zu legen. Hierzu zählen Fledermäuse, Eulen sowie Insekten.  
Als Vorbelastungen sind neben den Störungen, die von der Sportanlage ausgehen (Be -
wegungsreize, Lärm, Licht) da s allgemeine Besucheraufkommen der angrenzenden 
Waldwege sowie die Lichtemissionen des Walter-Binder-Weges zu nennen. 
Es kann davon au sgegangen werden, dass der betroffene Planungs raum in erster Linie 
einen Lebensraum für Ubiquisten und Allerweltsarten bi etet, die an die räumliche Nähe 
zum Menschen gewöhnt sind.  Störungsempfindliche Arten werden sich in ruhigere 
Bereiche des Grüngürtels zurückziehen.  Seltene, störungsempfindliche Arten werden 
sich, wenn überhaupt, in die abgelegeneren, vom Menschen wenige r genutzten Bereiche 
des angrenzenden Waldes zurückziehen.  
Eine Steigerung der Nutzungsintensität ist nicht zu erwarten. Die beiden vorhandenen 
Tennenplätze werden zurückgebaut und dafür nur ein Spielfeld mit Kunststoffrasenbelag 
errichtet. Ein Eingriff in die vorhandenen Gehölzstrukturen ist unter Umständen lediglich 
in sehr geringem Umfang im Wurzelbereich angrenzender Bäume  vorgesehen. Nach

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 14 von 33 
Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln soll ein artenschutz-
rechtlicher Fachbeitrag Licht erarbeitet werden. 
 Vögel 
Aufgrund der intensiven Pflege und Nutzung der direkt vom Eingriff betroffenen Flächen 
der Sport anlage ist davon auszugehen, dass Tierarten hier keinen geeigneten Lebens-
raum vorfinden. 
Den einzigen höherwertigen Lebensraum biete n die Einzelbäume sowie der junge bis 
mittelstarke Laubmisch wald mit Unterholz , der Nistmöglichkeiten für Gebüsch - und 
Baumbrüter bietet. Hier sind mit Gehölz be wohnenden Vögeln zu rechnen , die sich 
allerdings an die Störungen durch den Sportplatz und die intensive Erholungsnutzung  
gewöhnt haben. Hierzu zählen störungsunempfindliche Allerweltsarten wie z. B. Amsel, 
Rotkehlchen, Buch fink usw. Weiterhin finden Spalten bewohnende Vögel, wie z. B. 
Kleiber und Baumläufer Nistmöglichkeiten und Nahrungshabitate in den Robinien, die  
naturgemäß eine sehr raue Borke mit senkrechten Furchen und Spalten besitzen. 
Greifvögel wie Mäusebussard, Habicht und  Sperber können den Planungsraum 
gelegentlich als Jagdgebiet nutzen.  
 Fledermäuse 
Neben der Tiergruppe der Vögel  werden mit hoher Wahrscheinlichkeit Fledermäuse den 
Baumbestand als lineare Struktur entlang des Freiraums über der Sport anlage als Jagd- 
und Nahrungshabitat nutzen.  
Alle Fledermäuse sind laut BNatSchG § 7 (2) „besonders geschützt“ und zählen als 
Anhang-IV-Arten der FFH -Richtlinie zu den „streng geschützten Arten“.  Eine erhebliche 
Störung der Brut- Wohn- und Zufluchtstätten sowie Jagdhabitate oder Flugstraßen, die zu 
einer Verschlechterung des Er haltungszustandes der lokalen Population einer Art führt, 
ist verboten. Daher ist zur Beurteilung potenzieller Beeinträchtigungen der Fledermäuse 
durch das geplante Vorhaben eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt worden 
(siehe Anlage 1). 
Im Untersuchungsgebiet zum Umbau der Sportanlage Nordfeld Platz I bef indet sich 
gemäß ASP I eine Astausfaulung an einer Buche am südlichen Waldrand. Diese kann 
theoretisch von einzelnen Zwerg - und Rauhautfledermäusen genutzt werden. Weitere 
Quartiermöglichkeiten sind in Bereichen, die abends von der Beleuchtung betroffen si nd,

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 15 von 33 
derzeit nicht vorhanden. An Gehölzen und Waldränder finden Fledermäuse Nahrungs -
habitate und Flugstraßen (Leitlinien).  
Vorkommen von Zwerg-, Rauhautfledermaus, Abendsegler sind theoretisch möglich. 
 Insekten 
Das Planungsgebiet besitzt aufgrund der Viel zahl an Lebensräumen eine potenziell hohe 
naturschutzfachliche Wertigkeit für Insekten ( Tag- und Nachtfalter, Käfer , Grillen u.  a.). 
Aufgrund des eutrophierten Standortes und des Nutzungsdrucks innerhalb der Park - und 
Sportanlage ist allerdings mit einem V orkommen von planungsrelevanten Arten im Unter-
suchungsgebiet nicht zu rechnen.  
Grundsätzlich werden Insekten von künstlichen Lichtquellen – hier das Flutlicht - 
angelockt. Die Insekten können an den Lichtquellen durch Verbrennen, Verhungern oder 
Ermüdung sterben. Weiterhin kann die Fortpflanzung beeinträchtigt werden.  
4.2 Bodenpotenzial 
Naturräumlich liegt das Planungsgebiet in unmittelbarer Nähe zur Müngersdorfer 
Mittelterrassenkante. Die Terrassenkante trennt zwei sehr unterschiedliche Naturräume 
voneinander. Im Westen die lössbedeckte Mittelterrassenlandschaft (Brauweiler 
Lössplatte) und im Osten die lössfreie, von Rinnen und der Rheinaue durchzogenen 
Niederterrassen (Kölner Rheinebene). 
Das Untersuchungsgebiet gehört zur Bodeneinheit L 3 1, in der der Bodentyp „Parabraun-
erde“ vorwiegend vorkommt. Die Bodenart ist als schluffiger Lehm  zu bezeichnen 
(Auszug aus dem Informationssystem BK 50 NM des geologischen Dienstes (GD), 201 8). 
In der Karte der Schutzwürdigen Böden in NRW  (M 1:50.000, Stand 1998) liegt da s 
Planungsgebiet im Bereich von Böden mit regional hoher Bodenfruchtbarkeit mit hohen 
Regelungs- und Pufferfunktionen. 
 
Tabelle 2: Eigenschaften der Bodeneinheiten im Untersuchungsgebiet (GD NRW 2015) 
Eigenschaften L 31/ L5106 L351 
Grundwasserstufe Stufe 0 – ohne Grundwasser 
Staunässegrad Stufe 0 – ohne Staunässe 
Wertzahlen der Bodenschätzung 70-91/ sehr hoch 
Schutzwürdigkeit fruchtbare Böden mit sehr hoher Funktions-
erfüllung als Regelungs- und Pufferfunktion / 
natürliche Bodenfruchtbarkeit

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 16 von 33 
Erodierbarkeit hoch 
Nutzbare Feldkapazität/ Wasserversorgung hoch 
Versickerungseignung ungeeignet 
Ökologische Feuchtestufe frisch 
Gesamtfilterfähigkeit mittel 
 
Boden übernimmt zahlreiche Leistungen im Naturhaushalt und ist von daher schützens -
wert und nach dem  Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) in Ergänzung mit der Bun -
desbodenschutzverordnung (BBodSchV) zu schützen. 
Das Planungsgebiet befindet sich auf einer Verdachtsfläche mit möglichen Bestandteilen 
des ehemaligen Fort V. Gemäß Prüfbericht NR. 8799 des Labo r Lemacher Schneider 
vom 20.06.2018 (Bestandteil der eingereichten Bauantragsunterlagen vom 16.12.2019) 
lassen Hindernisse im Boden bei den Schürfgruben SG 3 (ca. 1,20 m Tiefe) und S G 5 
(ca. 0,80 m Tiefe) Fundamentteile vermuten . Da diese beiden Schürfgrub en im Bereich 
der zu erstellenden Kunstrasenfläche liegen , ist nicht ausszuschließen, dass bei der 
Herstellung der Draingegräben (Abstand ca. 7,00 m) entsprechende Fundamentteile 
vorgefunden werden. 
Im direkten Plangebiet bestehen zudem  aufgrund der Nutzun g als Sportanlage und den 
damit verbundenen Auffüllungen kaum natürliche Bodenverhältnisse. Unmittelbar östlich 
an den Sportplatz angrenzend befindet sich eine Aufschüttung bis ca. 3,40  m Höhe, die 
jedoch von der geplanten Maßnahme nicht betroffen sein wird. Die Flächen auf denen der 
direkte Eingriff stattfindet , sind bereits durch Versiegelungen, Teilversiegelungen und 
Überbauung anthropogen stark überformt. Dazu zählen insbesondere der Tennenplatz, 
das Gebäude, die gepflasterten Wege und die wassergebundene Wegedecke. 
Der Boden kann in diesen Bereichen seine Funktionen als Le bensraum, Pflanzenstandort 
und Wasserfilter nicht oder nur in sehr untergeordneter Rolle erfüllen. 
Dagegen kann davon ausgegangen werden, dass die Bodenverhältnisse der umliegen -
den Wald- und Wiesenflächen ihre Natürlichkeit weitestgehend behalten oder ausge bildet 
haben, da hier seit der Anlage des Äußeren Grüngürtels um 1920 keine intensiven 
Nutzungen stattgefunden haben. 
 
Das Baugrundgutachten des Labors Lehmacher, Schneider (201 8) hat folgende Sach -
verhalte zum Ergebnis: 
 Der Baugrund ist als wasserundurchlässig einzuordnen. Somit ist die Herstellung ei nes 
Entwässerungssystems zwingend notwendig. 
 Der Baugrund ist besonders wasserempfindlich, ggf. Bodenstabilisierung erforderlich.

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 17 von 33 
 Die Dynamische Tragschicht entspricht den Anforderungen der DIN 18 035 Teil 7 
(jedoch zonal geringe Schichtdicke). 
 Aufgrund der leicht erhöhten Werte für Kuper und Nickel im Feststoff in der Tennen -
deckschicht entsprechen die Untersuchungsergebnisse Z 1.1 
 Versickerung erst ab ca. 7 m unter OK Gelände möglich  
4.3 Wasserpotenzial 
Im Bereich des Planungsgebietes sind keine natürlichen Oberflächengewässer vor -
handen. Wasserschutzgebiete sind innerhalb des Plangebietes sowie im näheren Um feld 
nicht ausgewiesen. Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Rheinho chwassers für 
sehr großes Hochwasser (200 Jährliches) ohne Schutz.  
Das gesamte Gebiet des Grüngürtels übernimmt aufgrund seiner Größe und Lage 
wichtige Funktionen für die Sicherung des Grundwasserhaushaltes , insbesondere die 
Grundwasserneubildung. (Landschaftsplan Köln, 1991). 
4.4 Klimapotenzial 
Das gesamte Landschaftsschutzgebiet, zu dem der Planungsraum gehört, erfüllt auf -
grund seiner Lage und Ausdehnung wichtige Funktionen für die Sicherung stadt -
klimatischer Ausgleichsräume und Durchlüftungszonen und stellt ein wichtiges Ver -
bindungselement zur Vernetzung des bebauten Bereichs mit dem Freiraum dar. 
Nennenswerte Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft durch die Baumaßnahme 
werden sich nicht ergeben. 
4.5 Landschaftsbild und Erholungseignung 
Der Sportplatz Nordfeld  befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes L  11 
„Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“.  Die oben beschrie bene 
intensive Nutzung als Sportplatz und Naherholungsgebiet weisen auf die in den textlichen 
Festsetzungen beschriebene besondere Bedeutung für die Erholung hin. 
Die geplanten Maßnahmen entsprechen dem Charakter einer Sportanlage. Die meist 
mehr als 20  m hohen - die Anlage fast vollständig umschließenden - Bäume bewirken 
bereits im unmittelbaren Eingriffsbereich eine fast vollständige Verschattung der 
Sichtfreiheit und minimieren somit die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf das 
Landschaftsbild fast vollständig.

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 18 von 33 
Nennenswerte Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild und Erholungseignung 
sind somit nicht zu erwarten. 
5 EINGRIFFSMINIMIERUNG 
Laut § 15 Abs. 2 BNatSchG und §  4 LG soll jeder dazu beitragen, Natur und Landschaft 
pfleglich zu nutzen und vor Schäden zu bewahren. Nachteilige Veränderungen sind auf 
das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. 
 
Diesem Vermeidungs - und Verminderungsgebot zufolge sind folgende Maßnahmen im 
Zuge des Bauvorhabens vorgesehen. Dabei wird unterschieden zwischen Wieder -
herstellungs- (W), Vermeidungs- (V) und Minderungsmaßnahmen (M). Die nummerierten 
Kürzel sind in der Maßnahmenkarte wiederzufinden. 
V/M 1 Einschränkung der Bauzeiten 
Bauarbeiten und Bauphase sollen möglichst in den Wintermonaten durch -
geführt werden, um Störungen durch Baustellenbetrieb und Bau lärm in 
Zeiten stärkerer Frequentierung durch Erholungsuchende und Vertreibung 
potenzieller Tierarten während der Fortpflanzungszeit zu vermeiden.  
Müssen die Arbeiten zur Ertüchtigung der Fluglichtanlagen während der 
Brutzeiten März bis September durchgeführt werden, sind der Baulärm 
und starkes Arbeitslicht so gering wie möglich zu halten, um Störungen 
von brütenden Vögeln in den Gehölzen um die Sportanlage zu mini -
mieren.  
Um Störungen nahrungssuchender Zwerg -, Rauhautfledermäuse und 
Abendsegler während der Bauphase in den So mmermonaten zu 
vermeiden, sind Baulärm und starkes Arbeitslicht in den Abendstunden zu 
vermeiden. Demnach sind hier die Bauarbeiten a bends wie folgt zu 
terminieren: 
 Einstellen der Bauarbeiten von Anfang April bis Ende April nach 
20 Uhr, Mai bis Ende Juli nach 21 Uhr , im August nach 20 Uhr , im 
September und Oktober nach 19 Uhr.  
V/M 2 Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderung 
Gemäß BBodSchV ist sicherzustellen, dass die Besorgnis des Ent stehens 
schädlicher Bodenveränderungen nicht hervorger ufen wird, und Boden -

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 19 von 33 
funktionen nachhaltig gesichert oder wiederhergestellt werden. 
Grundsätzlich ist auf eine nachvollziehbare Organisation und Abwicklung 
der Baumaßnahmen zu achten, um die Bauzeit so kurz wie möglich zu 
halten. Zum Schutz und zur Erhaltu ng der Bodenfunktion sind die Boden -
bewegungen, -verdichtungen und –versiegelungen auf das technisch 
machbare Maß zu reduzieren. Der Schutz des Bodens erfolgt nach den 
Vorschriften der DIN 18915 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bo-
denarbeiten), 18917 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Rasen- und 
Saatarbeiten) und 18300 (Bodenklassen für Erdarbeiten).  
Zur Vermeidung einer potenziellen Bodenverschmutzung durch Be triebs-
mittel sind die Schutzmaßnahmen nach DIN 18915 „Schutz des Bodens 
vor chemischen Verunreinigungen“ zu beachten. 
Beim Vorfinden von Bodenverunreinigungen, optischen oder geruchlichen 
Auffälligkeiten sind die Erdarbeiten einzustellen und das zuständige Um -
weltamt zu informieren.  
Externes M aterial, das zur Herstellung einer durchwurz elbaren Boden -
schicht und gleichzeitiger Verbesserung einer natürlichen Bodenfunktion 
der anstehenden Böden auf oder in den Boden eingebracht werden soll, 
muss gütegeprüft, geeignet und schadstofffrei sein.  Hierüber sind 
Nachweise zu erbringen. 
V/M3 Ordnungsgemäßer Umgang mit boden - und wassergefährdenden 
Stoffen während des Baubetriebes 
Während des Baustellenbetriebes sind alle einschlägigen Vorgaben im 
Umgang mit boden - und wassergefährdenden Stoffe zu beachten und 
einzuhalten. Dies betrifft insbesondere die Lagerung, die Verarbeitung und 
die Entsorgung der boden - und wassergefährdenden Stoffe. Nur ord -
nungsgemäß gewartete Bau- und Transportmaschinen sind einzusetzen. 
Grundwasserschädliche Baustoffe oder Füllmaterialien (auswaschbar, 
auslaugbar) dürfen nicht verwendet werden. 
V/M 4 Weitestgehende Umsetzung von Leitlinien einer ökologischen Be -
leuchtung: 
  
 
Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen durch ausgerichtete 
Leuchten 
Unnötige Lichtemissionen in den Himmel und in die Umgebung, gilt es zu 
vermeiden. Der größtmögliche Anteil des Lichts soll durch eine ge eignete

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 20 von 33 
Neigung und Geometrie der Leuchten auf die zu beleuchtende Sportfläche 
fokussiert werden. Die Beleuchtungskörper sind grundsätzlich so 
konstruiert, dass ein Abstrahlen nur nach unten möglich ist. 
  
 
Verwendung geschlossener Leuchtgehäuse 
Um Insekten vor dem Hitzetod bei direktem Anflug zu schützen, sollen die 
Leuchtgehäuse eine geschlossene Bauweise aufweisen. 
  
 
Reduzierung der Beleuchtungsdauer auf das notwendige Maß 
Die Beleuchtungsdauer b egrenzt sich auf die Zeit zwischen Dämmerung 
und ca. 21:30 Uhr (Not- und Wegebeleuchtung ca. 0,5 Std. länger). 
  
 
Einsatz möglichst „insektenfreundlicher“ Leuchtmittel: 
LED-Beleuchtung 
Nach aktuellem Kenntnisstand werden LED (Licht emittierende Dioden) 
und Natriumhochdrucklampen als am verträglichsten für Insekten 
angesehen. Der Einsatz der gewählten LED Leuchtmittel stellt ein UV -
freies Licht ohne Störwirkung in der Umgebung dar. Die Scheinwerfer -
gehäuse werden so konstruiert und auf das Spielfeld gerichte t, dass die 
seitliche Lichtabstrahlung so gering wie möglich gehalten wird.  
S 1 Schutz von Einzelbäumen und angrenzenden Waldbereichen wäh -
rend der Bauzeit gemäß DIN 18920 und RAS-LP 4 
Baumschutz für Wurzel -, Stamm - und Kronenbereich gemäß DIN 18920 
und RAS-LP 4 insbesondere für die im Nahbereich der Baustelle befind -
lichen Baumbestände während der Bautätigkeit.  
Je nach baulichen Eingriffen und Abstand zu betroffenem Gehölz bestand 
ist Handschachtung, Wurzelschutzmatten, Einzelstamm schutz, Wurzel -
vorhänge und/ oder Bauzäune vorzusehen.  
Der jeweils erforderliche Baumschutz wird im Zuge der Ausfü hrungspla-
nung bzw. vor Beginn der Bauphase in Abstimmung mit dem Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen geregelt. 
S 2 Abtrag, Zwischenlagerung und Rückführ ung des anfallenden Ober -
bodens, Lockerung verdichteter Böden gemäß BBodSchG und 
BBodSchV.  
Sämtliche Erdbauarbeiten sind gemäß BBodSchV so durch zuführen, dass 
die Lebensfähigkeit des Bodens erhalten bleibt und Boden funktionen nicht 
verschlechtert werde n. Beim Aufbringen und Einbringen von Materialien

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auf oder in den Boden sind zum Schutz der Bodenfunktionen im Wesent -
lichen die An forderungen an die technische Ausführung des §  12 
BBodSchV (DIN 18915 und 19731 - Bodenverdichtung, Bodenlage rung, 
Bodenschichten-Einbau, Bodenlockerung) einzuhalten. 
Im Bereich not wendigerweise in Anspruch ge nommener unversiegelter 
Flächen (Bogensegment, Beachvolleyballfeld) muss anfallender Ober -
boden prinzipiell gesichert werden. Ober - und Unterboden sind da bei 
getrennt auf Mieten zu lagern. Dafür wird der Oberboden in seiner an -
stehende Mächtigkeit fachgerecht abgeschoben und bis zur Wieder ver-
wendung schichtgerecht gelagert und gesichert, das heißt vor schäd lichen 
Veränderungen wie Ver schmutzung oder Verdichtung ge schützt. 
Bodenaushub, der nicht zum Wiedereinbau vorgesehen ist, ist sofort 
abzufahren und ordnungs gemäß der Wiederverwertung oder Entsor gung 
zuzuführen. Es ist ein entsprechender Nachweis über den Verbleib des 
überschüssigen Oberbodens zu erbringen. 
S 3 Errichtung und Ausweisung befestigter und gesicherter Flächen für 
den Baubetrieb und zur Lagerung von Baumaterialien 
Zur Vermeidung von Verunreinigungen des Bodens oder des Grund -
wassers durch Schmier - und/oder Betriebsstoffe sind Baubetrieb und 
Baustelleneinrichtungsflächen auf befestigten Flächen (Schotterflächen) 
auf dem Sportplatzgelände vorzusehen. Ausweisung, Sicherung und 
Kenntlichmachung der befestigten Flächen zur Lagerung von Arbeitsgerät, 
Baumaterial und Boden einschließlich der Zuwege.  
Baustellenzufahrten erfolgen über vorhandene asphaltierte Straßen und 
Wege. Baustellenzufahrtswege sollen einen ausreichenden Abstand zu 
den Bäumen (mindestens 1m) einhalten. Ein Befahren von unbefestig ten 
Flächen ist zu vermeiden. 
W 1 Wiederherstellung de r Scherrasenflächen im Bereich des 
Arbeitsraums  
Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen sind die bauzeitlich in An spruch 
genommenen Flächen weitestgehend in den ursprünglichen Zustand wie -
derherzustellen. Dies umfasst die Flächen des Arbeitsraumes um das 
Baufeld. Es sind günstige Wachstumsbedingungen durch Boden -
vorbereitung und Herstellen der Vegetationstragschicht nach DIN 18915 
und Be achtung des §  12 BBodSchV zu schaf fen. Die wiederherzu -

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 22 von 33 
stellenden Rasenflächen werden mit einer Sport - und Spielrasenmischung 
eingesät. Vor Wieder begrünung und Auftrag des. gesicherten Obe r-
bodens ist verdichteter Boden zuvor fachgerecht zu lockern. 
6 ERMITTLUNG UND BEWERTUNG DER ZU ERWARTENDEN AUSWIRKUNGEN UND 
EINGRIFFE 
In der Konfliktanalyse werden die vom Bauvorhaben ausgehenden Wirkungen mit der 
bewerteten Bestandssituation des Naturhaushaltes überlagert, um daraus resultierende 
Beeinträchtigungen zu prognostizieren und Kompensationsmaßnahmen abzuleiten.  
Zur Prognose der Beeinträchtigungen werden im Folgenden die wesentlichen Eingriffs-
folgen schutzgutbezogen und differenziert nach den Vorhabensphasen Bau sowie An lage 
und Betrieb beschrieben.  Eine kartografische Darstellung erfolgt in der Karte 1 Be stand 
und Konflikte. 
6.1 Anlagebedingte Eingriffe 
 Arten- und Biotoppotenzial  
K A1 Verlust von Biotopstrukturen durch Errichtung der Kunstrasenfläche 
und Erschließungswege 
Durch die Errichtung der Kunstrasenfläche, der umlaufenden 
Erschließungswege aus Betonsteinpflaster und die Schotterrasenfläche  
gehen ca. 815 m² Scherrasen ohne Baumbestand  als Biotopfläche dauer-
haft verloren. 
Die Lage der neuen Kunstrasenfläche orientiert sich größten Teils an  der 
vorhandenen westlichen Tennenfläche, so  dass keine Bäume gerodet 
werden müssen und somit artenschutzrechtliche Konflikte nicht entstehen.  
K A2 Potenzieller Verlust von Biotopstrukturen durch Rückschnitt der 
Baumkronen aufgrund von Arbeiten im Wurzelbereich der Bäume  
Durch den erforderlichen Schotterrasen für die Wartung der Flutlichtanlage 
kann ein minimaler Eingriff in den Wu rzelbereich der Bäume an der 
südwestlichen Spielfeldecke nicht ausgeschlossen werden. Durch Hand -
arbeit in diesem Bereich kann der Eingriff weitestgehend minimiert werden. 
Sollte ein Kronenr ückschnitt erforderlich werden, geht dieser jedoch nach

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 23 von 33 
derzeitiger Einschätzung nicht über die normalerweise in der Sportanlage 
anfallenden Rückschnittmaßnahmen für die allgemeine Sicherheit hinaus, 
sodass der Eingriff als nicht erheblich anzusehen ist. 
Sollte sich im Rahmen der Baumaßnahmen herausstellen, dass im Einze l-
fall ein stärkerer Kronenrückschnitt erforderlich wird, ist zur Sicherstellung 
der erforderlichen Kompensation eine Nachbilanzierung durchzuführen.   
 
 Bodenpotenzial 
K B1 Flächen- und Funktionsverlust anstehender Böden durch dauerhafte 
Teil- und Vollversiegelung  
Im Bereich der Kunstrasenfläche und der Schot terrasenflächen kommt es 
zu einer Teilversiegelung v on Scherrasen ohne Baumbestand (PA 122 – 
710 m²). Durch die Anlage der umlaufenden Wege aus Betonsteinpflaster  
werden 104 m² Scherrasen ohne Baumbe stand (PA 122) vollversiegelt. 
Darüber hinaus kommt es zu einer weiteren Vollversiegelung im Bereich 
von Tennenbelägen und wassergebundener Wegedecke (PA 312 – 779 m², 
VF 211 – 194 m²). 
Im Bereich der Teil versiegelung kann zwar eine Versickerung des Nied er-
schlagswassers erfolgen, durch Abtrag geht allerdings der Oberboden in 
diesem Bereich verloren. Der Boden verliert in diesen Bereichen zum 
großen Teil sein Po tenzial im Na turhaushalt. Funktionen als Lebensraum, 
Pflanzenstandort und Wasserfilter werde n stark eingeschränkt. Allerdings 
wird die Erheblichkeit des Eingriffes in das Schutzgut Boden durch die 
Vorbelastungen der bereits jetzt intensiv genutzten Flächen relativiert. 
Der Teil- und Voll versiegelung kann eine erhebliche Entsiegelung 
teilversiegelter Flächen durch den Rückbau des angrenzenden Tennen-
spielfeldes (PA 312 – 6.800 m²) und der alten Laufbahn (PA 312 – 223 m²)  
entgegengestellt werden (siehe Ausgleichsmaßnahme A1). 
 
 Wasserpotenzial 
K W1 Potenzielle Verunreinigung des Grundwassers durch Aus -
schwemmungen aus der gebundenen elastischen Tragschicht  
Um einen ausreichenden Kraftabbau beim Bespielen der Kunstrasenfläche 
zu gewährleisten, wird der Einbau einer gebundenen elastischen Trag -

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 24 von 33 
schicht unter der Kunstrasenfläch erforderlich. Zurzei t k önnen 
Ausschwemmungen aus der elastischen Tragschicht nicht gänzlich aus-
geschlossen werden. Durch den Einbau einer sog. Sedimentationsstrecke 
können mögliche Ausschwemmungen jedoch ausgefiltert werden. 
K W2 Potenzielle Verschlechterung der Niederschla gsversickerungsrate 
und Grundwasserneubildung durch Versiegelung/ Teilversiegelung 
Durch d ie Voll- und Teilversiegelung wird eine Versickerung des Nieder -
schlagswassers an Ort und Stelle grundsätzlich erschwert. 
Das anfallende Niederschlagswasser des Spi elfeldes und der angrenzen -
den Belagsflächen wird „über die Schulter“ in die angrenzenden Rasen -
flächen abgeleitet, wo es über die belebte Bodenschicht versickern kann. 
Das Sickerwasser des Spielfeldes wird über Dränageleitungen einer Rohr -
Rigolen-Versickerungsanlage zugeführt, so dass dennoch eine Vorort 
Versickerung stattfindet. Eine Verschlechterung der  Versickerungsrate und 
Grundwasserneubildung wird sich daher nicht ergeben. 
 
 Klimapotenzial 
Es entsteht kein Konfliktpunkt. 
 
 Landschaftsbild/ Erholung 
Es entsteht kein Konfliktpunkt. 
 
6.2 Baubedingte Eingriffe 
Hierunter fallen Beeinträchtigungen, die während der Bauphase auftreten. Diese sind 
zeitlich begrenzt und beschränken sich auf den Zeitraum der Bauphase. 
 
 Arten- und Biotoppotenzial  
K A3 Temporärer Verlust von Biotopstrukturen durch Eingriff in den 
Scherrasen  
Durch die Errichtung der Rigole sowie den Umbau der Tennenflächen in 
Kunstrasen kommt es im Randbereich der Baumaßnahmen zu einem 
vorübergehenden Eingriff von ca. 1.380 m² in den  vorhandenen Scher-
rasen. Der Rasen wird nach Beendigung der Baumaßnahmen durch

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 25 von 33 
Andeckung von Oberboden und Ansaat wieder hergestellt. 
K A4 Temporäre Beeinträchtigung der Fauna durch Baustellenbetrieb 
Der Baustellenbetrieb und der Einsatz von großem Arbeitsgerät führen zu 
einer Beunruhigung der Tierwelt. Betroffen sind in erster Linie die Tierarten 
der angrenzenden Gehölzbestände  und der potenziell im Raum jagenden 
Fledermäuse. 
Bau- und Arbeitslärm durch den Aufbau der Flutlichtanlange während der 
Brutphase können zu Stö rungen von brütenden Vögeln  (Habicht, Sperber, 
Mäusebussard, Bluthänfling) in den Bäumen um die Sportanlage führen. 
Eine mögliche Beeinträchtigung des Nahrungshabitates durch den 
Baustellenbetrieb kann a ufgrund ausreichender Ausweichmöglichkeiten, 
der zei tlichen Begrenzung und der Kleinräumigkeit des Vorhabens als 
gering erheblich gewertet werden. 
K A5 Potenzielle Beeinträchtigung angrenzender Vegetationsbestände 
durch Baustellenbetrieb 
Durch die Baumaßnahmen besteht die Gefahr, Gehölze angrenzender 
Vegetationsbestände zu verletzen oder zu zerstören. Das Rangieren mit 
Arbeitsgeräten, das Abladen von Bodenaushub oder das Abstellen von 
Arbeitsgerät und Baumaterial in der Nähe von Bäumen kann zu erheblichen 
Schädigungen führen.  Durch die vorhandene Abtrennun g der Sportanlage 
mit Stahlrundrohren ist der angrenzende Vegetationsbestand weitest -
gehend geschützt. 
Die große Linde im Zufahrtsbereich der Sportanlage soll durch ent -
sprechende Einzelmaßnahmen laut DIN 18920 und RAS -LP 4 geschützt 
werden.  
Für den nötigen Arbeitsraum werden keine Baumrodungen erfolgen. 
Erhebliche Eingriffe werden somit vermieden. 
 
 Bodenpotenzial/ Wasserpotenzial  
K B2 Veränderung der Bodenstruktur durch Bodenabtrag sowie durch 
Baumaschinen und Zwischenlagerung  
Durch das Befahren mit Ba ufahrzeugen kommt es zu einer Verdichtung

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 26 von 33 
des Bodens. Hierdurch wird das Porenvolumen vermindert und die 
Wasserleitfähigkeit einge schränkt. Durch den Bodenabtrag kommt es zu 
Störung der Bodenstruktur. Die Funktion des Bodens als Pflanzen standort, 
Lebensraum für Organismen und Wasserfilter wird gestört.  
Darüber hinaus besteht die Gefahr der Verunreinigung des Bodens oder 
des Grundwassers durch Schmier - und/ oder Betriebsstoffe, z.  B. hervo r-
gerufen durch Leckagen an Baufahrzeugen oder Unfälle. 
Nach Been digung der Baumaßnahme sind die Flächen wieder zurück 
zubauen und als Biotopfläche wiederherzustellen (Maßnahme W 1).Bei 
Einhaltung der vorgesehenen Schutz - und Vermeidungsmaßnahmen zum 
Bodenpotenzial können die Eingriffsfolgen weitestgehend verhindert 
werden. 
Durch die vorgesehenen Maßnahmen können die Eingriffsfolgen weitest -
gehend vermieden werden. 
 
 Klima 
Das Schutzgut Klima spielt im vorliegenden Planungsfall nur eine unwesentliche Rolle. 
Auswirkungen können sich wenn überhaupt durch Oberflächenversieg elungen ergeben 
und dem damit verbundenen Verlust an Rasenflächen. Dies könnte lokale, kleinräumige 
Veränderungen auf die vornehmlich mikro klimatischen Verhältnisse zur Folge haben. 
Eine Erheblichkeit des Eingriffs ist jedoch nicht gegeben. 
Der Baustellen verkehr führt zu Luftverschmutzungen. Aufgrund der zeitlichen Ein -
grenzung und der Kleinräumigkeit der Baumaßnahme spielt dieser Eingriff eine unter -
geordnete Rolle und wird als unerheblich eingestuft. 
 
 Landschaftsbild/ Erholung 
Der Baustellenbetrieb wirkt  mit Emissionen wie Lärm, Stäube und Abgase auf die um -
liegenden von Erholung suchenden Nutzern frequentierten Bereiche. Da es sich aber 
um eine nur sehr kurzzeitige und sehr kleinräumig auftretende Beeinträchtigung handelt, 
wird der Eingriff als unerheblich eingestuft. 
6.3 Betriebsbedingte Eingriffe 
Als betriebsbedingte Eingriffe sind die Wirkfaktoren  zu benennen , deren Auftreten ur -
sächlich mit dem Betrieb der Anlage zusammenhängt.

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 27 von 33 
Der Umbau des Sportplatzes dient dem schon vorhandenen Sportbetrieb und stellt  
lediglich eine geeignete Fläche zur Verfügung. Eine Erhöhung der Nutzungszeiten und 
Besucherzahlen ist nicht vorgesehen, so dass eine Erhöhung betriebsbedingter Beein -
trächtigungen nicht zu erwarten ist. 
Im vorliegenden Planfall sind hier in erster Linie die Beleuchtung durch die Flutlichtanlage 
des Sportplatzes und die damit verbundenen Lichtemissionen zu betrachten. 
Allgemein wirkt sich die künstliche Beleuchtung unterschiedlich auf die Fauna aus. 
Während lichttolerante Arten sich anpassen und davon so gar profitieren können, kann es 
für licht empfindliche Arten zu einer Reduktion ihrer Überlebensfähigkeit oder zu einem 
Sterberisiko führen. 
Folgende Wirkungen können sich durch nächtliche Beleuchtung ergeben (in Anlehnung 
an J. Trautner, 2009): 
 Anlockung und damit ggf. verknüpft eine erhöhte Sterberate (leichte Beute für Feinde, 
Verbrennung am Leuchtkörper) 
 Abweisung und damit ggf. verknüpft eine verringerte Habitateignung von zuvor 
wertvollen Flächen, Barrierewirkungen, indirekt erhöhte Sterberate 
 Irritationen und Verhaltensänderungen 
Diese Wirkungen führen zu einer Beeinflussung des Aktionsradius von Tieren und zu 
einer Einschränkung des Nahrungsangebots. Es entstehen Veränderungen von Räuber -
Beute-Beziehungen. Besatzdichte, Brutbeginn, Schlafverhalten w erden beeinflusst. 
Schleichende Artenverschiebungen innerhalb einer Lebensgemeinschaft können die 
Folge sein (Holtz, Bontadina, 2007).  
Insbesondere Lampen mit starker Strahlung im blauen und UV -Bereich locken zahlreiche 
Insekten an. Diese verletzen sich durch den Aufprall, verbrennen an der Hitze der Lampe 
oder werden im Lichtkegel zur leichten Beute. Besonders hoch sind die Verluste bei 
Nachtfaltern, aber auch viele andere Insekten wie Käfer,  Mücken, Köcher- und Eintags-
fliegen werden angelockt. 
Für das vorliegende Bauvorhaben kann es zu folgenden Konfliktpunkten kommen: 
 
K A6 Störung der insbesondere nachtaktiven Fauna durch Lichtemissionen 
des Flutlichtes  
Die Nutzung der Flutlichtanlage zwischen der Dämmerung und ca. 21:30

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 28 von 33 
kann in den Monaten März bis Mitte Mai und Mitte August bis Ende Oktober 
zu Störungen der theoretisch vorkommenden Zwerg -, Rauhautfledermaus  
und Abendsegler führen.  
Durch das Licht der bestehenden Flutlichtanlage liegt jedoch bereits eine 
Vorbelastung hinsichtlich Fledermäuse in den  Abendstunden vor. Werden 
die neuen Flutlichtanlagen, wie im Beleuchtungskonzept von Signify GmbH, 
Hamburg, vorgegeben geplant und gebaut, führt die Beleuchtung der 
neuen Flutlichtanlagen gemäß ASP I zu keiner erkennbaren Verstärkung 
der bereits bestehenden Störungen in Bezug auf die o.g. Fledermausarten. 
Zumal die Gehäuse so konzipiert werden, dass nur eine geringe Ab -
strahlung zu den Seiten (Waldränder, Gehölze) erfolgt. 
Durch den Einsatz von LED-Leuchtmitteln lässt sich die An lockung von 
Insekten und de ren Fressfeinden minimieren. Ver brennungen am Leucht -
körper werden durch eine geschlossene Bauweise der Leuchtkörper ver -
mieden. Ein Abstrahlen himmelwärts findet nicht statt. Die Dauer der Be -
leuchtung wird auf das notwendige Maß begrenzt. 
Eine Anlockwirkung der Flutlichtanlagen auf Insekten kann dennoch nicht 
gänzlich ausgeschlossen werden. Jedoch geht bereits von den bestehen -
den Scheinwerfern eine  Anlockwirkung auf Insekten aus. Wird das o.g. 
Beleuchtungskonzepts umgesetzt und die angegeben en Trainingszeiten 
eingehalten, kann eine erhöhte Anlockwirkung der neuen Flutlichter auf 
Insekten ausgeschlossen werden. Auch kann davon ausgegangen werden, 
dass  die Anlockwirkung aufgrund der technisch verbesserten Beleuch -
tungen und der eingesetzten LED Leuchtmittel geringer sein wird. 
K E1 Lärmemissionen aufgrund der Nutzung der Sportanlage 
Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung zur Sanierung der Sport -
anlage Nordfeld in Köln -Müngersdorf d as Büro KRAMER Schalltechnik 
GmbH (Gutachten Nr. 19 03 0 29/01 vom 11. Dezember 2019) zeigen die 
Einhaltung der geltenden Immissionsrichtwerte gemäß 18. BImSchV für 
alle zu berücksichtigenden Beurteilungszeiten unter Berücksichtigung der 
aufgeführten Nutzungen im Zusammenhang mit der maxi mal möglichen 
Nutzungszeit. 
Kurzzeitige Überschreitungen durch einzelne Schallereignisse ausgelöst 
durch die  Nutzungen im Rahmen der Sportanlage dürfen die Richtwerte

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 29 von 33 
nach 18. BImSchV [2] tags um nicht mehr als 30 dB überschreiten. 
Mit einer bestimmungsgemäßen Nutzung dieser Sportanlage ist  eine 
Überschreitung des Spitzenpegelkriteriums im Bereich  aller hier 
untersuchter Immissionsorte auszuschließen. 
7 KOMPENSATION NICHT MINIMIERBARER BZW. NICHT VERMEIDBARER EINGRIFFE 
Die in Kapitel 4 dargelegten Vermeidungs -, Minderungs - und Wiederherstellungsmaß-
nahmen bewirken  zusammengenommen bereits eine weitestgehende Minimierung der 
mehr oder weniger erheblichen Eingriffswirkungen . Es verbleiben lediglich negati ve Ein-
griffswirkungen auf das Schutzgut Arten und Biotope  durch den kleinräumingen Verlust 
von Scherrasen ohne Baumbestand . Diese gilt es in Kenntnis der Gegebenheiten von 
Natur und Landschaft und unter Berücksichtigung der Belange der Landespflege und des 
Naturschutzes, durch Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. 
Folgende Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs lassen sich im direkten Eingriffsgebiet 
und angrenzender Bereiche realisieren: 
 
A 1 Teilentsiegelung durch Rückbau des alten Tennenbelages 
Teilentsiegelung durch Rückbau des alten Tennenbelages (Pa 312 - 
6.800 m²) der östlichen Sportfläche und der alten Laufbahn (PA 312 – 
223 m²), Herstellung einer Vegetationsfläche. 
Sämtliche anthropogen eingebrachten Materialien sind zu entfernen und 
fachgerecht zu entsorgen. Zur Herstellung einer Vege tationsfläche ist ggf. 
verdichteter Untergrund f achgerecht zu lockern. Zuvor abgetragener und 
gesicherter bzw. gütegeprüfter Ober boden ist aufzubringen. Schaffung 
günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung und 
Herstellen der Vegetationstragschicht nach DIN 18915 und Be achtung des 
§ 12 BBodSchV. 
A 2 Ansaat eines Sport- und Spielrasens 
Nach Rückbau des alten Tennenbelages der östlichen Sportfläche und 
Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung 
und Herstellen der Vegetationstragschicht (siehe A1) werden die Flächen 
mit einer Sport- und Spielrasenmischung eingesät.

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 30 von 33 
8 GEGENÜBERSTELLUNG DER EINGRIFFE UND KOMPENSATIONSMAßNAHMEN  
Die Kompensationsmaßnahmen und der Eingriff werden in den folgenden Tabellen zur 
Bilanzierung der Biotopwerte (nach Froelich und Sporbeck, 1991) dargestellt. 
 
Tabelle 3: Anlage- und baubedingter Eingriff in das Biotoppotenzial 
Art und Umfang des Eingriffs 
Ökol. Wert 
Produkt aus 
Fläche u. 
Wert Code Betroffener Biotoptyp ca. m² 
VF 211 Versiegelte Flächen 32 0 0 
VF 213 Wassergebundene Wegedecke, an-
stehender überformter Boden 
337 
 
3 1.011 
PA 122 Scherrasen ohne Baumbestand  2.144 6 12.864 
PA 312 Sportanlage mit sonstigem Belag (Tenne) 14.943 1 14.943 
Gesamtsumme Bestand  17.456  28.818 
 
Tabelle 4: Geplante Maßnahmen im Eingriffsgebiet 
Art und Umfang der Maßnahme Ökol. Wert Produkt aus 
Fläche und 
Wert Code  Geplante Maßnahme / Biotoptyp ca. m²  
VF 211 Versiegelte Flächen für Erchließungswege 1.077 0 0 
VF 212 Wassergebundene Wegedecke, an-
stehender Boden 
32 3 96 
VF 213 Schotterrasen, teilversiegelt 441 2 882 
PA 122 Scherrasen ohne Baumbestand  8.346 6 50.076 
PA 312 Sportanlage mit sonstigem Belag 
(Kunstrasen) 
7.560 0 0 
Gesamtsumme Maßnahmen 17.456  51.054 
 
 
Aus der Gegenüberste llung von Eingriff und Planung resultiert im Ergebnis, dass 
innerhalb des unmittelbaren Eingriffsbereichs ein Überschuss verbleibt von 
 
 
 51.054 – 28.818 = 22.236 ökologischen Wertpunkten.

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 31 von 33 
FAZIT 
Aus der oben dargelegten Bilanzierung von Eingriff und  Kompensation resultiert im 
Ergebnis, dass die Beeinträchtigungen des Biotoppoten zials durch die vorgesehenen 
Maßnahmen vor Ort ausgeglichen werden können. 
Der Rückbau des alten Tennenbelages der östlichen Sportfläche  und der Laufbahn  und 
die damit verbundene großflächige Entsiegelung von insgesamt 7.023 m² führen zu einer 
Verbesserung der Bodenfunktionen (Infiltration, Spei cherung sowie Qualität des Sicker -
wassers durch Wasserrückhaltung und Nutzungsex tensivierung) und können somit als 
Kompensation des Eingriffs in das Bodenpotenzial herangezogen werden. 
Hinsichtlich des Bodenpotenzials kann zusammengefasst werden, dass es sich bereits 
jetzt um stark vorbelastete Bodenflächen handelt  und sich daher die Erheblichkeit der 
Beeinträchtigungen der Bodenfunk tionen s oweit relativiert, dass weitere Ausgleichs -
maßnahmen nicht erforder lich werden. D er Eingriff in das Bo denpotenzial durch 
Versiegelung wird als ausgeglichen gewertet.  
Nach Ansicht des Verfassers lässt sich der beschriebene Eingriff in Natur und  Landschaft 
in landschaftsökologischer Hinsicht mit den oben vorgeschlagenen Kompensationsmaß -
nahmen hinreichend minimieren und ausgleichen. 
Der Umbau der Sportanlage Nordfeld führt nicht zu er heblichen und nach haltigen 
Beeinträchtigungen des Schutzzweckes des Landschafts schutzgebietes und widerspricht 
somit auch nicht den grundsätzlichen Zielen des Land schaftsplans. Gebiete von gemein-
schaftlicher Bedeutung oder europäische Vogelschutzgebiete werden von dem Vorhaben 
nicht beeinträchtigt. Artenschutzrec htliche Verbotstatbestände im Sinne des §44f 
BNatSchG werden bei Einhaltung der v orgesehenen Maßnahmen nicht aus gelöst (siehe 
Artenschutzrechtliche Prüfung). 
 
aufgestellt: 
Weilerswist, den 19. Juni 2020 
 
 
 
Klaus Engelmayer

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 32 von 33 
Literatur, verwendete Grundlagen 
 
BNatSchG: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutz gesetz - 
BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), in Kraft getreten am 01.03.2010 zuletzt 
geändert durch das Gesetz vom 13.05. 2019 (BGBl. I S. 706). 
Deutscher Planungsatlas NRW 1982. 
Eisenbeis, G., K. Eick, 2011: Studie zur Anziehung nachtaktiver Insekten an die Straßen -
beleuchtung unter Einbeziehung von LEDs. In: Natur und Landschaft 86 (7), S. 298-306.  
Froelich und Sporbeck, 1991: Methode zur ökologischen Bewertung der Biot opfunktion von 
Biotoptypen. Planungsbüro Froelich + Sporbeck, Bochum; Bearbeiter: D. Ludwig ,H. 
Meinig. 
Geologisches Landesamt Nordrhein -Westfalen, 1998: CD -ROM Auskunftssystem BK50: Karte 
der schutzwürdigen Böden, Krefeld. 
Holtz, T., Bontadino, F., 2007: Grundlagenbericht ökologische Auswirkungen künstlicher Be -
leuchtung. Unveröff. Bericht von SWILD als Grdl. Für Grün Stadt Zürich und Amt für 
Städtebau Zürich. 
Kramer Schalltechnik GmbH, 2019: Schalltechnische Untersuchung zur Ertüchtigung des 
Stadions im Sportpark Höhenberg für die 3. Fußball-Liga (Gutachten vom 6. Juni 2019). 
Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) (2006): Hin -
weise der LANA zur Anwendung des europäischen Artenschutzrechts bei der Zulassung 
von Vorhaben und bei Planungen. 
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), 2007: Künstliche Licht -
quellen – Naturschutzfachlicher Empfehlungen. Bearbeiter: A. Geiger, E. Kiel, M. Woike. 
Landesumweltamt NRW, 2004: Schutz vor Lichtimmissionen. LUA info 18. 
LANUV: Fachinformationssystem. www.naturschutz -fachinformationssysteme-nrw.de. Hrsg.: 
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Recklinghausen. 
LNatSchG: Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein -Westfalen und zur Änderung anderer 
Vorschriften (Landesnaturschutzgesetz  - LNatSchG NRW) vom 15.11.2016. Gesetz- und 
Verordnungsblatt (GV.NRW). 
MUNLV, 2010: Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Um -
setzung der Richtlinien 92/ 43/ EWG (FFH -RL) und 2009/ 147/ EG (V -RL) zum Arten -

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen    – LBP –    Seite 33 von 33 
schutz bei Planungs- und Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz). Rd.Erl. d. Ministeriums 
für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010. 
MKULNV, 20015: Geschützte Arten in Nordrhein -Westfalen. Vorkommen, Erhaltung szustand, 
Gefährdungen, Maßnahmen. Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - 
und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.).  
Nabu, 2011: Naturverträgliche Stadtbeleuchtung. Fachinformation des Nabu -Projekts „Öko -
logische Stadtbeleuchtung“. 
Nabu, ohne Jahresangabe: Energieeffiziente und ökologisch verträgliche Stadt beleuchtung. – 
Checkliste für die Planung der Illumination eines Parks. 
Stadt Köln, 2004: Deutsche Grundkarte, Kölner Stadtkarten und Luftbilder, CD, 2004. 
Stadt Köln, 2005: Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln. 
Stadt Köln: Köln Code. Biotopschlüssel der Stadt Köln. 
Stadt Köln: Landschaftsplan Stand 1991 (Text) und Internetauftritt Stand 2008. 
Trautner, J., 2009: Vortrag BfN Vilm, Okt. 2009, AG für Tierökologie  und Planung (Filderstadt).

Anlage 3_Maßnahmenplan

1946 Zeichen

Legende

Eu Gebäude - Bestand

Betonsteinpflaster

Be] Sport- und Spielrasen

m | Scherrasen - Wiederherstellung

offener Rohrzaun mit Knieholm, H 0,80 m - Bestand

Spielfeldbarriere, offener Rohrzaun ohne Knieholm,
H 1,10 m - Bestand

Ballfangzaun, H 6,00 m - Bestand

Rückbau Bestandszaun

Zaunanlage mit Toren, Höhe 2,00 m - Planung
Ballfangzaun, Höhe 6,00 m - Planung

Spielfeldbarriere mit Gitterfüllung, Höhe 1,20 m - Planung

NN
N

www

Rigole (unterirdische Regenwasser-

Grenze des Untersuchungs- / Planungsraums .
versickerung)

Grenze des direkten Eingriffs

Flutlichtstrahler unter Beachtung
ökologischer Gesichtspunkte
(LED Strahler)

Teilentsiegelung und Herstellung als Vegetationsfläche

Wiederherstellung des Arbeitsraums als Vegetationsfläche

Bereiche für Baumschutzmaßnahmen gem. DIN 18920 und
RAS-LP 4

GH 3111
GH 3111
n ” PA 122-
IIL----------_------l_-_____
}
1111 1 R .
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GH 3111

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62.75 BB Nenn

= VF 213

GH 3121

GH 3121

0 EN 10.07.20

Differenzierung Bestandszäune, Rückbau Bestandszäune

INDEX |NAME |DATUM

ÄNDERUNGEN / ERGÄNZUNGEN

GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER:

Stadt Köln

Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

BAUHERR:

Vorwärts Spoho 98 e.V.

Oskar Jäger Straße 173
50825 Köln

PROJEKT:

Sportanlage Nordfeld
Platz | - Umbau von Tenne in Kunststoffrasen

Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstücke 1828 und 1867

LANDSCHAFTSARCHITEKT:

DALHAUS & ENGELMAYER

Garten- und Landschaftsarchitekten

Elbestraße 8

53919 Weilerswist
Telefon: (02254) 96 99 -0
Telefax: (02254) 96 99 20

PLANINHALT:

Landschaftspflegerische Begleitplan
Maßnahmen

PLANNUMMER:

2018-34-L4-LA-02M

INDEX: MASZSTAB: BEARB.: DATUM:

En 17.02.2020

0| 1:500 GEZ.: BLATTGRÖSSE:

En 780 x 554

Anlage 7_Ergänzungsschreiben Bauantrag

4559 Zeichen







 
 
 
ERGÄNZENDE ERLÄUTERUNGEN ZUM BAUANTRAG 
 
 
Aktenzeichen: 63/B123/0060/2020 
Ihr Schreiben vom 02.07.2020 – Stellungnahme UNB 
 
Bauvorhaben: Sportanlage Nordfeld - Umbau von Tenne in Kunststoffrasen 
Anschrift: Walter-Binder-Weg ohne Nr., 50933 Köln-Müngersdorf 
 
Bauherr: Vorwärts Spoho 98 e.V. 
Oskar Jäger Straße 173 
50825 Köln 
 
Entwurfs- Dalhaus & Engelmayer GbR 
verfasser: Elbestraße 8 
53919 Weilerswist 
 
 
 
zu Punkt 1: Begründung, warum das Kunstrasenspielfeld mit einem 2 m hohen Stabgitterzaun 
eingezäunt werden soll, obwohl bis dato dort kein Zaun vorhanden war und dies für 
Fußballfelder nicht üblich ist. 
 
 Um die positiven Spieleigenschaften sowohl des Kunststoffrasens als auch des Füll-
materials langfristig zu erhalten, wird es erforderlich, das Spielfeld einzuzäunen. 
  
 Der Stabgitterzaun erfüllt dabei folgende Schutzfunktionen: 
 
 Schutz des Kunststoffrasens vor Vandalismus (z.B. Befahren mit Zweirädern, 
Grillen, Rauchen etc.) 
 
 Schutz vor unbefugtem Bespielen 
(Zerstörung der Fasern z.B. durch falsches Schuhwerk, Eintrag von Fremdstoffen 
– durch den Eintrag von Fremdstoffen werden die positiven Eigenschaften des 
Kunstrasenbelages massiv beeinträchtigt und führt zu unverhältnismäßig hohem 
Pflegeaufwand). 
  
 Schutz vor Wildschäden (Eintrag von organischer Masse, Zerstörung des Kunst-
rasenbelages bzw. der Kunststofffasern durch Verbissschäden) 
 
 zusätzlicher Einbruchsschutz für den Hauptzugangsbereich des Vereinheimes 
(Kontrollierter Zugang) 
 
 Aus oben genannten Gründen ist eine Einzäunung von Kunststoffrasenflächen 
geboten und auch üblich. Um die Einschränkungen für die Nutzer des Parks so

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen 
Erläuterungen zur Stellungnahme der UNB (Schreiben vom 02.07.2020) Seite 2 von 3
 
 
  
 
 gering wie möglich zu halten, wurde die Umzäunung auf das Kunststoffrasenfeld 
und das unmittelbare Umfeld des Vereinsheimes beschränkt. 
 
 
zu Punkt 2: Nachweis der Notwendigkeit des umlaufenden 1,66 m breiten Weges aus Beton-
steinpflaster und Prüfung, ob dieser nicht in die für die Flutlichtanlage erforderlichen 
Schotterrasenfläche integriert werden kann. 
 
 Der umlaufende Weg aus Betonsteinpflaster dient als sogenannter Sauberkeits-
streifen und verhindert bzw. minimiert den Eintrag von organischen Materialien aus 
den angrenzenden Naturrasenflächen. Auch ein Schotterrasen würde zu einer 
erhöhten Verschmutzung des Kunstrasens führen. Zudem ermöglicht er den barrie-
refreien Zugang für Zuschauer um das Spielfeld.  
 
 
zu Punkt 3: Entspricht die neugeplante 1,20 m hohe Spielfeldbarriere der in den Plänen darge-
stellten vorhandenen Zaunanlage in diesem Bereich. Wenn nein, wie ist die Aus-
gestaltung der Spielfeldbarriere? 
  
 Entlang der westlichen Spielfeldgrenze verlaufen tatsächlich alte und neue Spielfeld-
barriere fast über die gesamte Länge an etwa gleicher Stelle. Die neue Spielfeld-
barriere soll jedoch eine Füllung aus Gittermatten erhalten, um das Herausrollen des 
Balles auf die angrenzende Naturrasenfläche zu verhindern und damit den Eintrag 
von organischer Substanz durch das Rückholen des Ballens möglichst zu ver-
meiden.  
    
 
zu Punkt 4: Es ist darzulegen, was mit dem alten Tennenbelag der zwei Spielfelder geschieht. 
Werden beide entsorgt oder verbleibt der Tennenbelag als Unterbau für das Kunst-
rasenfeld? 
 
 Der Tennenbelag wir auf beiden Plätzen aufgenommen und ordnungsgemäß 
entsorgt. Die darunter liegende Schottertragschicht wird in den Gesamtaufbau des 
Kunststoffrasens integriert. Im Bereich des östlichen Spielfeldes wird die Tragschicht 
soweit zurückgebaut und entsorgt, dass ca. 20 – 25 cm Oberboden für die Natur-
rasenfläche aufgetragen werden können. 
 
 
zu Punkt 5: Zumindest in den Plänen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes sind die 
Bestandszäune zeichnerisch zu differenzieren, da vor Ort für die Tiere undurch-
lässige Ballfangzäune, offene spielfeldbegrenzende Rohrzäune sowie offene Rohr-
zäune, die die gesamte Sportanlage abgrenzen, vorzufinden sind. Diese sind in den 
Plänen derzeit nur mit einer Signatur gekennzeichnet. 
  
 Die unterschiedlichen Einzäunungen wurden nun durch verschiedene Signaturen im 
Plan dargestellt.

Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen 
Erläuterungen zur Stellungnahme der UNB (Schreiben vom 02.07.2020) Seite 3 von 3
 
 
  
 
zu Punkt 6: siehe hierzu das separate Schreiben von Frau Lea Wippermann, Vorwärts Spoho 98 
e.V., vom 10. Juni 2020. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
    
 Ort, Datum Unterschrift

Anlage 2_ Bestands- ud Konfliktplan

3378 Zeichen

LEGENDE
K B1 anlage K w1 anlage K w2 anlage IL _

K Al anlage K A3 bau K A5 bau

Grenze des Untersuchungsgebietes

Verlust von Biotopstrukturen durch Errichtung der Temporärer Verlust von Biotopstrukturen durch Potenzielle Beeinträchtigung angrenzender Flächen- und Funktionsverlust anstehender Potenzielle Verschlechterung der Nieder- Potenzielle Verunreinigung des Grundwassers
Kunstrasenfläche und Erschließungswege Eingriff in den Scherrasen Vegetationsbestände durch Baustellenbetrieb Böden durch dauerhafte Teil- (ca. 710 m?) und schlagsversickerungsrate und Grundwasser- durch Ausschwemmungen aus der gebundenen m —| Grenze des direkten baulichen Eingriffs
(ca. 815 m? PA 122) (ca. 1.380 m? PA 122) Vollversiegelung (ca. 1.034 m?) neubildung durch Versiegelung elastischen Tragschicht

K A2 anlage K A4 bau K A6 betrieb K B2 bau K E1 betrieb === vorhandener offener Rohrzaun mit Knieholm, H 0,80 m

Potenzieller Verlust von Biotopstrukturen durch Temporäre Beeinträchtigung der Fauna durch Störung der insbesondere nachtaktiven Fauna Veränderung der Bodenstruktur durch Bodenab- Lärmemissionen aufgrund der Nutzung der 7 vorhandene Spielfeldbarriere, offener Rohrzaun ohne Knieholm, H 1,10 m
Rückschnitt der Baumkronen aufgrund von Ar- Baustellenbetrieb durch Lichtemissionen des Flutlichtes trag sowie durch Baumaschinen und Zwischen- Sportanlage (allgemein)

beiten im Wurzelbereich der Bäume (GH 3111) lagerung m, vorhandener Ballfangzaun, H 6,00 m

Biotoptypen

Verkehrsflächen Ruderale und halbruderale Bereiche

Wassergebundene Wege,
VF 213 Schotterflächen s

Vegetation an Böschung, gehölzarm

Naturnahe Bereiche
Laubforst starkes BH,
einheimisch und standortgerecht
Laubforst mittleres BH,
einheimisch und standortgerecht

veat | Fahr- und Gehwege versiegelt
Siedlungsbereich
BEE seräuse

Öffentliche Grünflächen

PA122 |  Scherrasen ohne Baumbestand Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen

mit starkem Baumholz, standorttypisch

PA 312 Sportanlage mit Tennenbelag

Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen
mit starkem Baumholz, standortfremd

Extensive Wiese,

wait mäßig trocken bis frisch

Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen
mit jungem Baumholz, standorttypisch

Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen
mit jungem Baumholz, standortfremd

Dz,

—— Konflikte/Beeinträchtigungen

I) | 1-0 Konfliktpunkt
V/

6405 N

dauerhafte Teilversiegelung (wassergebundene Wegedecke, Stahltribünen)

RR, dauerhafte Versiegelung (Treppenanlage)

aw potenzielle Beschädigung angrenzender Gehölze durch
Baustellenbetrieb

® Beeinträchtigung durch Lichtemissionen
01 EN 10.07.20 Differenzierung der vorhandenen Zaunanlagen
INDEX [NAME [DATUM ÄNDERUNGEN / ERGÄNZUNGEN
LW 41111
GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER:
x ” Stadt Köln

Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

BAUHERR:

Vorwärts Spoho 98 e.V.

Oskar Jäger Straße 173
“> N 50825 Köln

——

%

S%
7

Me |

ae Ey Sportanlage Nordfeld

Platz | - Umbau von Tenne in Kunststoffrasen

SELL

SIT
IRRE ur IF 21
52 ORTS _ RL Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstücke 1828 und 1867
XXX IEETERS \ LANDSCHAFTSARCHITEKT:
= N DALHAUS & ENGELMAYER
Garten- und Landschaftsarchitekten
Ze Elbestraße 8
53919 Weilerswist
Telefon: (02254) 96 99 -0
5% Telefax: (02254) 96 99 20

o

PLANINHALT:
Landschaftspflegerische Begleitplan
Bestand und Konflikte

PLANNUMMER: INDEX: MASZSTAB: BEARB.: DATUM:

En 29.01.2020

2018-34-L4-LA-OIB | Ol 1:500 KK: BLATICRÖSSE:
En 540 x 841

Anlage 4_Schreiben Containerentfernung

623 Zeichen

Vorwärts Apahe. 38 e.V. . W)

eschäftsstelle: Oskar-Jäger Str. 173, 50825 Köln

Köln, 10. Juni 2020
Bauaufsichtsamt
Stadthaus - Willy-
Brandt-Platz 2
50679 Köln

Stellungnahme zu dem Container auf der Anlage Nordfeld

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf ihr Schreiben vom 07.02.2020 wird der Container auf der Anlage
Nordfeld nicht mehr ae Der Container diente als Materiallager für die

Umbaumaßnahmen im Jahre 2019/ 2020 und kann vom Sportamt abgeholt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Lea Wippermann

Vorwärts Spoho 98 e.V. IBAN:| DE72 3706 9440 1600 3719 012 BIC: DENO DE DI JUK Raiffeisenbank Junkersdorf

Anlage 1_ Übersichtskarte M 1-2500

417 Zeichen

An der Eisenbahn

‚BomuoyeJenr-

p

Bomuoyeew

5645200

Sportplatz

Gemarkung:

32350000 32350400
Stadt Köln Maßstab 1:2500 15100 125 Meer
Katasteramt
Willy-Brandt-Platz 2 Herausgeber (©): Stadt Köln
50679 Köln

Dieser Auszug ist nach $ 5 Abs. 2 VermKatG NW in der derzeit gültigen Fassung gesetztlich geschützt.

Auszug aus dem
Liegenschaftskataster
Amtliche Basiskarte NRW 1:2500

Erstellt: 24.04.2018
Zeichen: reul

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5921 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/57/571 
571/13/3/19/2020-52 
Vorlagen-Nummer 
 2263/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sanierung und Änderung der Sportanlage Nordfeld am Walter-Binder-Weg in Müngersdorf 
 L 11 "Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf" 
hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Sanierung und Änderung der Sportanlage 
Nordfeld durch Umwandlung Tennengroßspielfeld in Kunstrasen, Errichtung von 6 Flutlichtmasten im 
Austausch zu den vorhandenen Masten und Einfriedung mit einem 2 m hohen Zaun sowie 6 m hohen 
Ballfangzaun am Walter-Binder-Weg, im L 11 einverstanden. 
Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu. 
 
Alternative: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) 
Nr.2 BNatSchG von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes nicht zu. 
 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 31.08.2020

2 
Begründung: 
Beschreibung der Maßnahme 
Die beiden sanierungsbedürftigen Tennenplätze der Sportanlage Nordfeld am Walter-Binder-Weg 
sollen zurückgebaut und modernisiert werden (Anlage 1). Der stark abgängige westliche Sportplatz 
soll durch einen neuen, leicht vergrößerten Kunstrasenplatz mit Sand-Kork-verfüllter Polschicht für 
einen ganzjährigen Spielbetrieb ersetzt werden. Der östlich angrenzende Tennenplatz soll zurückge-
baut, mit einem Sport- und Spielrasen eingesät und in eine begrünte Sport- und Spielwiese umge-
wandelt werden (Anlagen 2 und 3). 
 
Es ist geplant, den Kunstrasenplatz mit einer umlaufenden Barriere und einem 1,66 m breiten Weg 
aus Betonsteinpflaster zu versehen (Anlagen 2, 3). Der Betonsteinpflasterweg soll an vier Stellen für 
die Unterbringung der Trainerbänke und die Jugendtore entsprechend aufgeweitet werden. 
An der Ostseite sieht die Planung eine Verbreiterung des Weges auf 3,66 m für Zuschauer vor. 
Des Weiteren soll die Sportanlage durch einen 2,00 m hohen Stabgitterzaun zum Schutz vor Ver-
schmutzung und Vandalismus eingezäunt und an den Stirnseiten jeweils ein 6 m hoher Ballfangzaun 
erneuert werden. 
Eine ca. 5,00 m breite, zweiflügelige Toranlage am Vereinsheim soll die notwendige Erschließung 
ermöglichen. 
Die alten Flutlichtmasten am östlichen Tennenplatz wurden aus Gründen der Standsicherheit bereits 
abgebaut und sollen durch eine 6-Mast-Flutlichtanlage mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 16 m mit 
LED-Strahlern, die einer besseren seitlichen und oberen Abschirmung dienen, ersetzt werden. 
Die Beleuchtungsstärke soll nach DIN EN 12193 für den Trainingsbetrieb entsprechend der Beleuch-
tungsklasse III ausgelegt werden. Es ist geplant, das Flutlicht nur im Winterhalbjahr (Okt./Nov. bis 
März) während des abendlichen Trainings von ca. 18:00 bis 21:30 Uhr einzuschalten. 
Zu Wartungszwecken der Flutlichtanlage wird an den Stirnseiten und der westlichen Längsseite eine 
zusätzliche Schotterrasenfläche mit einer Breite zwischen 2,00 und 3,38 m erforderlich. 
Darüber hinaus soll der ursprünglich zur Materiallagerung genutzte Container entfernt werden (Anla-
ge 4). 
 
Der Sportplatzstandort befindet sich im Landschaftsschutzgebiet L 11 und ist im Flächennutzungsplan 
als Grünfläche mit Sportplatznutzung ausgewiesen (Anlage 5). 
 
 
Vermeidung- / Verminderung und Ausgleich der Maßnahmen 
Die Baustelleneinrichtungen sind ausschließlich auf den vorhandenen teilversiegelten Flächen der 
Sportanlage geplant. 
Durch die Umsetzung der Maßnahme wird der Anteil der Teil-, bzw. Vollversiegelungsfläche von ur-
sprünglich > 15000 qm auf < 9000 qm reduziert, so dass eine Entsiegelung von ca.6000 qm erfolgt. 
 
Die Sportanlage ist überwiegend mit mindestens 20 m hohen Bäumen fast vollständig umschlossen. 
Somit minimieren sich die Auswirkungen der Maßnahmen auf das Landschaftsbild fast vollständig. 
 
 
Artenschutz 
Da bei der Flutlichtanlage insektenfreundliche Leuchtmittel mit geschlossenen Leuchtkörpern einge-
setzt werden sollen und der Einsatz der Flutlichtanlage nur im Winterhalbjahr und nur zwischen 
Dämmerung und 21:30 Uhr erfolgt, bestehen aus artenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken. 
 
 
Befreiungsvoraussetzungen 
Der Sportverein Spoho 98 e.V. betreut seine 745 Mitglieder mit 29 Mannschaften in 53 Trainingsein-
heiten pro Woche. 
Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass die marode Sportanlage saniert und zu einer ganz-
jährig benutzbaren Spielfläche hergerichtet wird. 
Da diese Sportanlage – wie bei anderen Sportanlagen üblich - nicht eingezäunt ist, wird die Einzäu-
nung zumindest des Kunstrasenspielfeldes erforderlich, um dieses vor Vandalismus und organischen 
Verunreinigungen zu schützen. 
Vor dem Hintergrund der vielen Trainings- und Ligaspieleinheiten würde eine Ablehnung der Befrei-

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ung eine unzumutbare Belastung für den Verein darstellen, da diese ansonsten nicht praktiziert wer-
den könnten. 
Zudem ist das Vorhaben mit den Naturschutzbelangen vereinbar – Reduzierung der versiegelten Flä-
che und Rückführung in Vegetationsfläche auf ca. 6000 qm, Einsatz insektenfreundlicher Beleuch-
tung und unwesentliche Landschaftsbildbeeinträchtigung aufgrund des vorhandenen, sichtverschat-
tenden Gehölzbestandes - sieht die Untere Naturschutzbehörde die Befreiungsvoraussetzungen für 
eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 als gegeben an. 
 
 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Übersichtskarte M 1:2500 
Anlage 2: Bestands- und Konfliktplan 
Anlage 3: Maßnahmenplan 
Anlage 4: Schreiben Containerentfernung 
Anlage 5: Landschaftsplan M 1:3000 
Anlage 6: Landschaftspflegerischer Begleitplan 
Anlage 7: Ergänzungsschreiben Bauantrag

Anlage 5_Landschaftsplan M 1-3000

364 Zeichen

200m150100500 1:3000
 KölnGIS
Herausgeber:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 24.04.2018
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Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2263/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
12.08.2020
Erstellt
23.07.2020 10:03