2263/2020
Sanierung und Änderung der Sportanlage Nordfeld durch Umwandlung Tennengroßspielfeld in Kunstrasen, Errichtung von 6 Flutlichtmasten im Austausch zu den vorhandenen Masten und Einfriedung mit einem 2 m hohen Zaun sowie 6 m hohen Ballfangzaun
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Anlage 6_Landschaftspflegerischer Begelitplan
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Vorwärts Spoho 98 e.V. Oskar Jäger Straße 173 50825 Köln Sportanlage Nordfeld Umbau von Tenne in Kunststoffrasen Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Berücksichtigung der Eingriffsregelung gem. § 14f BNatSchG bzw. § 4 LG NW - Erläuterungsbericht - Bearbeiter: Dipl.-Ing. Klaus Engelmayer Bearbeitungsstand: Juni 2020 Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 2 von 33 INHALTSVERZEICHNIS 1 Anlass und rechtliche Grundlagen ................................ ................................ .................. 3 2 Bestandssituation ................................ ................................ ................................ ............. 5 3 Beschreibung des Vorhabens ................................ ................................ .......................... 5 3.1 Vorgaben übergeordneter Planungen und Festsetzungen ................................ ........... 8 4 Beschreibung und Bewertung der planungsrelevanten Landschaftspotenziale ......... 9 4.1 Arten- und Biotoppotenzial ................................ ................................ ........................... 9 4.2 Bodenpotenzial ................................ ................................ ................................ .......... 15 4.3 Wasserpotenzial ................................ ................................ ................................ ........ 17 4.4 Klimapotenzial ................................ ................................ ................................ ............ 17 4.5 Landschaftsbild und Erholungseignung ................................ ................................ ...... 17 5 Eingriffsminimierung ................................ ................................ ................................ ...... 18 6 Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen und Eingriffe............ 22 6.1 Anlagebedingte Eingriffe ................................ ................................ ............................ 22 6.2 Baubedingte Eingriffe ................................ ................................ ................................ . 24 6.3 Betriebsbedingte Eingriffe ................................ ................................ .......................... 26 7 Kompensation nicht minimierbarer bzw. nicht vermeidbarer Eingriffe ...................... 29 8 Gegenüberstellung der Eingriffe und Kompensationsmaßnahmen ............................ 30 Literatur, verwendete Grundlagen ................................ ................................ ........................ 32 ANHANG Anlage 1: Artenschutzprüfung – Stufe I (Vorprüfung) vom 14.02.20 Plan Nr. 2018-34-L4-LA-01B Bestand und Konflikte M 1 : 500 Plan Nr. 2019-18-L4-LA-02M Maßnahmen M 1 : 500 Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 3 von 33 1 ANLASS UND RECHTLICHE GRUNDLAGEN Nutzer der Sportanlage ist der gemeinnützige Verein Vorwärts Spoho 98 e.V. Der Verein dient dem Zweck der Förderung der Jugend und des Sports. Seit der Gründung im Jahr 1998 sind über den Verein Senioren Fußball -Mannschaften im Spielbetrieb des FVM gemeldet. Die Jugendabteilung des Vereins wurde im Jahr 2010 mit der Zielset zung gegründet, Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben in einem Umfeld Fußball zu spielen, in dem die Freude am Sport und das soziale Miteinander einen größeren Stellenwert habe als der Leistungsgedanke und der Druck, jedes Spiel gewinnen zu müs sen. Besonders wichtig dafür ist das Engagement pädagogisch geschulter Trainer, die die Vereinsphilosophie sowohl an die Spieler und Spielerinnen, als auch an ihre Eltern weitergeben. Der Verein besitzt 745 Mitglieder , 21 Jungen - und 4 Mädchenmannschaften und 4 Seniorenmannschaften. Betreut werden die Mannschaften durch 35 ehrenamtliche Trainer und Übungsleiter in 53 wöchentlichen Trainingseinheiten und ca. 700 Spielen pro Saison. Um diesen Spielbetrieb ganzjährig zu gewährleisten, hat der Verein beschloss en, den vorhandenen, stark abgängigen westlichen Sportplatz mit Tennenbelag durch einen Platz mit einem Kunststoffrasenbelag mit Sand -Kork-verfüllter Polschicht zu ersetzen. Der östlich angrenzende Tennenplatz, wegen Absackungen teilweise gesperrt, wird über das Sportamt der Stadt Köln, Amt 52 zurückgebaut und in eine Sport - und Spielwiese umgewandelt. Das Planungsgebiet ist Bestandteil des Außenbereiches und unterliegt somit den Fes t- setzungen des Landschaftsplans der Stadt Köln (Stand: August 2008). Dieser weist das Gebiet als Landschaftsschutzgebiet aus, in dem ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist (§ 26 BNatSchG). Somit wird eine Befreiung von den Fest - setzungen des Landschaftsplanes notwendig. Für eine Bewertung des Vorhaben s unter Berücksichtigung der natur schutzrechtlichen Eingriffsregelung gemäß § 14f BNatSchG bzw. § 4 LG NW wird seitens der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln ein Landschafts pflegerischer Begleitplan gefordert. Aufgabe des Begleitplanes ist es, de n vorhandenen Bestand sowie Art und Umfang des Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 4 von 33 Eingriffs im Planungsgebiet zu er fassen und zu bewerten , sowie Maßnahmen für die Kompensation des Eingriffs aufzuzeigen. Im Sinne des § 14 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG, 2010) sind Eingriffe in Natur und Landschaft „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflä chen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grund - wasserspiegels, die die Leistungs - und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.“ Gemäß § 15 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetze n (Ersatzmaßnahmen) Das vorliegende Gutachten beinhaltet in der Anlage 1 einen „speziellen artenschutz- rechtlichen Fachbeitrag Licht “ um den Anforderungen des besonderen Artenschutzes gemäß § 44 BNatSchG gerecht zu werden. Abb. 1: Lage des Plangebiets (Grundlage: Kölner Stadtkarten plus Köln.3D, 2007) Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 5 von 33 2 BESTANDSSITUATION Die Sportanlage Nordfeld befindet sich im westlichen Kölner Stadtteil Müngersdorf, nördlich des Rhein-Energiestadions am Walter-Binder-Weg. Sie liegt innerhalb des Grün - gürtels und wird im Norden, Osten und Westen von kleineren Waldbeständen um - schlossen. Im Westen trennt eine mehr oder weniger linear verlaufende, lockere Baum - gruppe die Sportanlage von großräumigen Wie senflächen. Weiter nördlich befindet sich eine Kleingartenanlage, weiter westlich und östlich grenzen größere Wohngebiete an den Grüngürtel. Großräumig wird das Untersuchungsgebiet von der Aachener Straße im Süden, dem Militärring im Osten sowie der S-Bahn-Strecke im Norden umgeben. Bei dem direkt betroffenen Gebiet handelt es sich um einen vorhandenen Sportplatz mit zwei Tennenplätzen und einem kleinen Vereinsheim mit Umkleidekabinen (bereits saniert). Größere Rasenflächen rahmen den Sportplatz ein und wer den durch eine mehr oder weniger umlaufende Barriere von den umgebenden Baumbeständen abgegrenzt. Die östliche Tennenfläche grenzt an eine kleine, ca. 45 cm hohe Mauerscheibe. Diese fängt die angrenzende ca. 3,20 m hohe Geländeerhebung gegen über dem Sportp latz leicht ab. 3 BESCHREIBUNG DES VORHABENS Aufgrund des schlechten Zustandes der Sportanlage Nordfeld kann zurzeit lediglich der westliche Platz genutzt werden. Die beiden Flutlichtmasten am östlichen Tennenplatz wurden aus Gründen der Standsicherheit im letzten Jahr abgebaut. Die ursprüngliche Nutzungskapazität der Sportanlage ist dadurch erheblich eingeschränkt. Diese soll durch den Rückbau der beiden Tennenplätze und die Errichtung eines Kunstrasenplatzes wieder hergestellt werden. Folgende Nutzungszeiten sind für die Sportanlage Nordfeld vorgesehen: Mo - Fr 8:00 - 21.30 Uhr + 30 Min. Wegebeleuchtung – Hauptnutzungszeit 16:00 – 21:30 Uhr Sa 8:00 - 18:00 Uhr - Hauptnutzungszeit 9.30 - 17:00 Uhr So 8:00 - 18:00 Uhr - Hauptnutzungszeit 10:00 - 17:00 Uhr Eine Steigerung gegenüber der ursprünglichen Nutzung der Nordfelder ist aufgrund der Flutlichtbeleuchtung nur eines Platzes nicht möglich. Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 6 von 33 Das geplante Vorhaben sieht die Herstellung eines Kunstrasenbelages anstelle des west- lichen Tennenplatzes vor. Der Fußballplatz wird dabei leicht vergrößert. Die östliche Tennenfläche soll zurückgebaut und durch eine Sport- und Spielwiese ersetzt werden. Der Kunstrasenplatz erhält eine umlaufenden Barriere und einen 1,66 m breiten Weg aus Betonsteinpflaster, der a n vier Stellen für die Unterbringung der Trainerbänke und die Jugendtore entsprechend aufgeweitet wird. An der Ostseite wird dieser Weg für die Zuschauer auf 3,66 m verbreitert. Das vorhandene Flutlicht wird durch neue Flutlichtmasten (6-Mast-Flutlichtanlage, Licht- punkthöhe ca. 16 m) mit LED-Strahlern mit besserer seitlicher und oberer Abschirmung ersetzt. Die Standorte werden an das neue Spielfeld angepa sst und somit leicht verändert. Die Konstruktion und Geometrie der Flutlichtanlage mit LED -Leuchtmitteln führen zu einer weitestgehend auf die Sportfläche begrenzten Raumaufhellung. Die Beleuchtungsstärke wird nach DIN EN 12193 für den Trainingsbetrieb entsprechend der Beleuchtungsklasse III ausgelegt. Das Flutlicht wird auch in Zukunft nur im Winter - halbjahr (Okt./Nov. bis März) während des abendlichen Trainings von ca. 18:00 bis 21:30 Uhr eingeschaltet werden. Zu Wartungszwecken der Flutlichtanlage wird an den Stirnseiten und der westlichen Längsseite eine zusätzliche Schotterrasenfläche mit einer Breite zwischen 2,00 und 3,38 m erforderlich. Das anfallende Niederschlagswasser (Oberflächenwasser) des Spielfeldes und der angrenzenden Belagsflächen wird „über die Schulter“ großflächig in die angrenzenden Rasenflächen abgeleitet, wo es über die belebte Bodens chicht versickern kann. Mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes durch die zusätzliche Flächen - inanspruchnahme ist somit nicht zu rechnen. Das Sickerwasser des Spielfeldes wird über Dränageleitungen einer Rohr -Rigolen-Ver- sickerungsanlage auf der westlichen Seite außerhalb des Spielfeldbereiches zugeführt. Diese dient als Zwischenspeicher. Von dort wird das Sickerwasser über ein Schluckloch in die tief liegenden versickerungsfähigen Sand- und Kiessandschichten abgeleitet. Die Sportanlage soll durch einen 2,00 m hohen Stabgitterzaun eingezäunt werden. Eine ca. 5,00 m breite, zweiflügelige Toranlage am Vereinsheim ermöglicht die notwendige Erschließung. Sechs zusätzliche Schlupftore an den Stirn- und Längsseiten gewährleisten Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 7 von 33 darüber hinaus den Zugang zu den angrenzenden Rasenflächen, um bei Bedarf „verschossene“ Bälle zurück zu holen. Die Baustelleneinrichtungen erfolgen auf den vorhandenen teilversiegelten Flächen de r Sportanlage. Es kann davon aus gegangen werden, dass sämtliche baubedingt in Anspruch genommen Flächen (z. B. Montagefläche, Lagerflächen) auf dem Sportgelände untergebracht werden. Die erforderliche schalltechnische Untersuchung wurde von Kramer Schalltechnik GmbH aus St. Augustin aufgestellt. Aufgrund der Zusammenlegung und Reduzierung der Sportflächen lässt sich kein zusätz- licher Stellplatzbedarf ableiten. Innerhalb des Grüngürtels ist das Parken für die Nutzer der Sportanlage aufgrund der Absperrung des Walter -Binder-Weges ohnehin nicht möglich. Hierfür steht den Nutzern der Parkplatz an der Aachener Straße, nördlich des P+R-Parkhauses, am Peter-Günther-Weg zur Verfügung. Der Sportplatz wird über den asphaltierten Walter-Binder-Weg (VF 211, Foto 1) und die Zufahrt aus wassergebundener Wegedecke erschlossen (VF 211, Foto 2). Foto 1: Walter-Binder-Weg Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 8 von 33 Foto 2: Zufahrt vom Walter-Binder-Weg zur Sportanlage 3.1 Vorgaben übergeordneter Planungen und Festsetzungen Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln weist das Planungs gebiet als Grünfläche aus, mit der Zusatzbestimmung Sportplatz. Landschaftsplan Das Plangebiet ist Bestandteil des Außenbereichs und unterliegt somit den Fest - setzungen des Landschaftsplans der Stadt Köln (Stand August 200 6, Internet - auftritt). Das zu untersuchende Gebiet befindet sich innerh alb des Landschafts - schutzgebietes L 11 „Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“. Laut textlichen Festsetzungen des Landschaftsplans (Stand 16.12.2010 – 10. Änderung) ist das LSG ausgewiesen... ...zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere durch Sicherung eines Verbundsystems reich strukturierter und Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 9 von 33 naturnah entwickelter Landschaftsteile sowie stadtklimatisch wichtiger Ausgleichsräume und Durchlüftungszonen ... wegen der Vielfalt, Eigenar t und Schönheit des Landschaftsbildes, insbesondere im Bereich des Westfriedhofs, nördlich und südlich von Gut Vogelsang und um den Nüssenberger Busch ... w egen der besonderen Bedeutung wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung, insbesondere zur Sich erung großer, zusammenhängender Freiräume für die naturnahe Erholung und wichtiger Grünverbindungen dorthin aus dem bebauten Bereich. Weitere Schutzgebiete kommen in räumlicher Nähe zum Plangebiet nicht vor. Aus- wirkungen auf FFH-Gebiete sind nicht zu erwarten. 4 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER PLANUNGSRELEVANTEN LANDSCHAFTS- POTENZIALE 4.1 Arten- und Biotoppotenzial Pflanzen Die Potenziell natürliche Vegetation (PNV) wird im Bereich der Rheinebene als Tieflagen- Buchenwald der Lössböden der Niederrheinischen Bucht beschrieben. Das be deutet, dass davon ausgegangen wird, dass sich vor jeglicher anthropogene r Beeinflussung auf diesen Standorten ein Maiglöckchen -Perlgras-Buchenwald oder stellen weise ein Flattergras-Buchenwald die natürliche Vegetation gebildet hat (Deutscher Planungsatlas NRW, 1982) . Der heutige Buchenwald ist allerdings ein um 1920 gepflanzter Laubwald, der sich an der Artenzusammensetzung der PNV orientiert. Bei de m vom direkten Eingriff betroffenen Planungsgebiet handelt es sich heute um Flächen, die durch die Sportanlage stark überformt wurden und einer intensiven Pflege und Nutzung unterliegen. Geschützte Pflanzenarten sind nicht zu erwarten. Durch die geplante Baumaßnahme werden in erster Linie Tennen- und Sportrasenflächen in An - spruch genommen (ca. 17.456 m²). Beim Umbau der Sportanlage ist die Rodung von Gehölzstrukturen nicht erforderlich. Lediglich an der nordwestlichen und südwestlichen Spielfeldecke kommt es unter Umständen zu geringfügigen Arbeiten im Wurzelbereich der angrenzenden Bäume. Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 10 von 33 Darüber hinaus kommt es lediglich zu einer vorübergehenden Inanspruchnahme von versiegelten und teilversiegelten Flächen sowie den angrenzenden Scherrasenflächen. Foto 3: deutliche Pfützenbildung und Verschlämmung der Tennendeckschicht Foto 4: Erschließung über eine wassergebundene Wegedecke, Vereinsheim Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 11 von 33 Foto 5: angrenzende Sport- und Spielwiesen (Scherrasenflächen) und Gehölzstrukturen Die Sportanlage umfasst die Biotoptypen Sportanlage mit Tennenbelag (PA 312, Foto 3), Scherrasen ohne Baumbesta nd (PA 122, Foto 5) wassergebundene Wegedecken (VF213, Foto 4), in sehr geringem Umfang unmittelbar am Vereinshaus versiegelte Flächen aus Betonsteinpflaster (VF 211, Foto 4) sowie das Vereinsgebäude (SB 24 2, Foto 4+5). Der angrenzende, den gesamten Grüngü rtel durchziehende Laubforst (GH 3111, Fotos 3+5) setzt sich im Unter suchungsraum vorwiegend aus starken Buchen mehr oder weniger einer Altersklasse zusammen. In einzelnen Teilbereichen dominiert der Bergahorn (GH 3111 bzw. GH3121). Als weitere Arten könn en Bergahorn, Robinien, Walnuss, Eschen, Linden und Birken genannt werden. In der Strauchschicht lassen sich Holunder und Berg ahorn finden . Ein Unterwuchs ist nur in wenigen Teilbereichen aus- gebildet Ebenso fehlt ein typischer Waldsaum. Bei den offenen Wi esenflächen handelt es sich um großflächige, den ganzen Grüngürtel durchziehende extensive Wiesenflächen (LW 41112). Diese werden als Mähwiesen weniger oft gemäht. In der nachfolgenden Tabelle 1 werden die im Eingriffsbereich und unmittelbar daran an - grenzenden vorhandenen Biotoptypen, deren Biotopwert (Froelich und Sporbeck , 1991) Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 12 von 33 und die verwendeten Codes de r Biotoptypenklassifizierung nach dem Köln -Code auf- geführt. Die Erfassung der Biotoptypen im Bereich des Vorhabens erfolgte im Rahmen einer Begehung im Oktober 2019. Die Lage und Abgrenzung der Biotoptypen ist im Be - stands- und Konfliktplan dargestellt. Tabelle 1: Darstellung und Bewertung der vom Eingriff betroffenen Biotoptypen Bewertung Biotoptyp (nach Köln-Code) N W G M S A V H A G 30 c Summe ökol. Wert Wertstufe (I bis V) Verkehrsflächen VF 211 Fahr- und Gehwege, versiegelt 0 0 0 0 0 0 0 I VF 213 Wassergebundene Erschließungswege 1 0 0 0 1 1 3 I Siedlungsbereich SB 171 Gebäude, hoher Versiegelungsgrad (Vereinsheim) 0 0 0 0 1 0 1 I Öffentliche Grünflächen PA 122 Scherrasen ohne Baumbestand 1 1 1 1 1 1 6 II PA 312 Sportanlage mit sonstigem Belag (Tennenbelag) 0 0 0 0 1 0 1 I Grünland LW 41111* Extensiv Wiesenstandort 2 2 3 3 2 2 14 IV Wälder und Gebüsch GH 3111** Laubforst starkes Baumholz, einheimisch und standortgerecht 2 4 4 3 2 4 N 19 V GH 3121** Laubforst, mittleres Baumholz, einheimisch und standortgerecht 2 3 3 3 2 4 N 17 IV Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen GH 721 Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen mit starkem Baumholz, standorttypisch 2 4 4 3 2 2 N 17 IV GH 722 Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen mit starkem Baumholz, standortfremd 1 4 4 3 2 1 15 IV GH 741 Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen mit jungem Baumholz, standtypisch 2 2 2 3 2 1 12 III GH 742 Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen mit jungem Baumholz, standortfremd 1 2 2 3 2 1 11 III Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 13 von 33 Erläuterungen zu Tabelle 1 N Natürlichkeitsgrad M Maturität (Reifegrad eines Ökosystems) W Wiederherstellbarkeit SV Struktur- und Artenvielfalt (Diversität) G Gefährdung H Häufigkeit AG Nicht ausgleichbare Biotoptypen haben die Kennung N. 30c besonders schutzwürdige Biotoptypen nach §30c BNatschG Wert stufe I=sehr gering (0-5 ), II=gering (6-9), III=mittel (10-13), IV=hoch (14-17), V=sehr hoch (ab 18) * Dieser Code bezeichnet eigentlich den Biotoptyp Glatthaferwiese. Gemeint ist im vorli egenden Fall jedoch eine mit 14 Punkten bewertete randurbane Extensivwiese, die von der prognostizierten Ausprägung her zw ischen Glatthafer- wiese (19 Wertpunkte) und eine r artenarmen Wiese (10 Punkte) liegen dürfte, für den es a llerdings keine eindeutige Codebezeichnung gibt. ** Aufgrund der Vorbelastungen (intensive Erholungsnutzung, Verdichtungen , Nähe zum Sportplatz, Licht) wird der Wert des Laubforstes für die Kriterien Natürlichkeit und Struktur- und Artenvielfalt jeweils um einen Punkt herabgesetzt. Tiere Aufgrund der im Planungsraum vorgefundenen Vegetationstypen sind im Hinblick auf die faunistische Ausstattung des Plangebietes im Wesent lichen das Vorkommen von Ge hölz bewohnenden Tierarten, insbesondere Fledermausarten und Vögel , relevant. Da bei dem geplanten Vorhaben die Beleuchtung mit Lichtemissionen im Zeitraum zwischen Dämmerung und ca. 21:30 Uhr (Not- und Wege beleuchtung ca. 0,5 Std. länger) ein wesentlicher Wirkfaktor ist, ist besonderes Augenmerk auf die dämmerungs - und nachtaktiven Tiere zu legen. Hierzu zählen Fledermäuse, Eulen sowie Insekten. Als Vorbelastungen sind neben den Störungen, die von der Sportanlage ausgehen (Be - wegungsreize, Lärm, Licht) da s allgemeine Besucheraufkommen der angrenzenden Waldwege sowie die Lichtemissionen des Walter-Binder-Weges zu nennen. Es kann davon au sgegangen werden, dass der betroffene Planungs raum in erster Linie einen Lebensraum für Ubiquisten und Allerweltsarten bi etet, die an die räumliche Nähe zum Menschen gewöhnt sind. Störungsempfindliche Arten werden sich in ruhigere Bereiche des Grüngürtels zurückziehen. Seltene, störungsempfindliche Arten werden sich, wenn überhaupt, in die abgelegeneren, vom Menschen wenige r genutzten Bereiche des angrenzenden Waldes zurückziehen. Eine Steigerung der Nutzungsintensität ist nicht zu erwarten. Die beiden vorhandenen Tennenplätze werden zurückgebaut und dafür nur ein Spielfeld mit Kunststoffrasenbelag errichtet. Ein Eingriff in die vorhandenen Gehölzstrukturen ist unter Umständen lediglich in sehr geringem Umfang im Wurzelbereich angrenzender Bäume vorgesehen. Nach Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 14 von 33 Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln soll ein artenschutz- rechtlicher Fachbeitrag Licht erarbeitet werden. Vögel Aufgrund der intensiven Pflege und Nutzung der direkt vom Eingriff betroffenen Flächen der Sport anlage ist davon auszugehen, dass Tierarten hier keinen geeigneten Lebens- raum vorfinden. Den einzigen höherwertigen Lebensraum biete n die Einzelbäume sowie der junge bis mittelstarke Laubmisch wald mit Unterholz , der Nistmöglichkeiten für Gebüsch - und Baumbrüter bietet. Hier sind mit Gehölz be wohnenden Vögeln zu rechnen , die sich allerdings an die Störungen durch den Sportplatz und die intensive Erholungsnutzung gewöhnt haben. Hierzu zählen störungsunempfindliche Allerweltsarten wie z. B. Amsel, Rotkehlchen, Buch fink usw. Weiterhin finden Spalten bewohnende Vögel, wie z. B. Kleiber und Baumläufer Nistmöglichkeiten und Nahrungshabitate in den Robinien, die naturgemäß eine sehr raue Borke mit senkrechten Furchen und Spalten besitzen. Greifvögel wie Mäusebussard, Habicht und Sperber können den Planungsraum gelegentlich als Jagdgebiet nutzen. Fledermäuse Neben der Tiergruppe der Vögel werden mit hoher Wahrscheinlichkeit Fledermäuse den Baumbestand als lineare Struktur entlang des Freiraums über der Sport anlage als Jagd- und Nahrungshabitat nutzen. Alle Fledermäuse sind laut BNatSchG § 7 (2) „besonders geschützt“ und zählen als Anhang-IV-Arten der FFH -Richtlinie zu den „streng geschützten Arten“. Eine erhebliche Störung der Brut- Wohn- und Zufluchtstätten sowie Jagdhabitate oder Flugstraßen, die zu einer Verschlechterung des Er haltungszustandes der lokalen Population einer Art führt, ist verboten. Daher ist zur Beurteilung potenzieller Beeinträchtigungen der Fledermäuse durch das geplante Vorhaben eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt worden (siehe Anlage 1). Im Untersuchungsgebiet zum Umbau der Sportanlage Nordfeld Platz I bef indet sich gemäß ASP I eine Astausfaulung an einer Buche am südlichen Waldrand. Diese kann theoretisch von einzelnen Zwerg - und Rauhautfledermäusen genutzt werden. Weitere Quartiermöglichkeiten sind in Bereichen, die abends von der Beleuchtung betroffen si nd, Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 15 von 33 derzeit nicht vorhanden. An Gehölzen und Waldränder finden Fledermäuse Nahrungs - habitate und Flugstraßen (Leitlinien). Vorkommen von Zwerg-, Rauhautfledermaus, Abendsegler sind theoretisch möglich. Insekten Das Planungsgebiet besitzt aufgrund der Viel zahl an Lebensräumen eine potenziell hohe naturschutzfachliche Wertigkeit für Insekten ( Tag- und Nachtfalter, Käfer , Grillen u. a.). Aufgrund des eutrophierten Standortes und des Nutzungsdrucks innerhalb der Park - und Sportanlage ist allerdings mit einem V orkommen von planungsrelevanten Arten im Unter- suchungsgebiet nicht zu rechnen. Grundsätzlich werden Insekten von künstlichen Lichtquellen – hier das Flutlicht - angelockt. Die Insekten können an den Lichtquellen durch Verbrennen, Verhungern oder Ermüdung sterben. Weiterhin kann die Fortpflanzung beeinträchtigt werden. 4.2 Bodenpotenzial Naturräumlich liegt das Planungsgebiet in unmittelbarer Nähe zur Müngersdorfer Mittelterrassenkante. Die Terrassenkante trennt zwei sehr unterschiedliche Naturräume voneinander. Im Westen die lössbedeckte Mittelterrassenlandschaft (Brauweiler Lössplatte) und im Osten die lössfreie, von Rinnen und der Rheinaue durchzogenen Niederterrassen (Kölner Rheinebene). Das Untersuchungsgebiet gehört zur Bodeneinheit L 3 1, in der der Bodentyp „Parabraun- erde“ vorwiegend vorkommt. Die Bodenart ist als schluffiger Lehm zu bezeichnen (Auszug aus dem Informationssystem BK 50 NM des geologischen Dienstes (GD), 201 8). In der Karte der Schutzwürdigen Böden in NRW (M 1:50.000, Stand 1998) liegt da s Planungsgebiet im Bereich von Böden mit regional hoher Bodenfruchtbarkeit mit hohen Regelungs- und Pufferfunktionen. Tabelle 2: Eigenschaften der Bodeneinheiten im Untersuchungsgebiet (GD NRW 2015) Eigenschaften L 31/ L5106 L351 Grundwasserstufe Stufe 0 – ohne Grundwasser Staunässegrad Stufe 0 – ohne Staunässe Wertzahlen der Bodenschätzung 70-91/ sehr hoch Schutzwürdigkeit fruchtbare Böden mit sehr hoher Funktions- erfüllung als Regelungs- und Pufferfunktion / natürliche Bodenfruchtbarkeit Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 16 von 33 Erodierbarkeit hoch Nutzbare Feldkapazität/ Wasserversorgung hoch Versickerungseignung ungeeignet Ökologische Feuchtestufe frisch Gesamtfilterfähigkeit mittel Boden übernimmt zahlreiche Leistungen im Naturhaushalt und ist von daher schützens - wert und nach dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) in Ergänzung mit der Bun - desbodenschutzverordnung (BBodSchV) zu schützen. Das Planungsgebiet befindet sich auf einer Verdachtsfläche mit möglichen Bestandteilen des ehemaligen Fort V. Gemäß Prüfbericht NR. 8799 des Labo r Lemacher Schneider vom 20.06.2018 (Bestandteil der eingereichten Bauantragsunterlagen vom 16.12.2019) lassen Hindernisse im Boden bei den Schürfgruben SG 3 (ca. 1,20 m Tiefe) und S G 5 (ca. 0,80 m Tiefe) Fundamentteile vermuten . Da diese beiden Schürfgrub en im Bereich der zu erstellenden Kunstrasenfläche liegen , ist nicht ausszuschließen, dass bei der Herstellung der Draingegräben (Abstand ca. 7,00 m) entsprechende Fundamentteile vorgefunden werden. Im direkten Plangebiet bestehen zudem aufgrund der Nutzun g als Sportanlage und den damit verbundenen Auffüllungen kaum natürliche Bodenverhältnisse. Unmittelbar östlich an den Sportplatz angrenzend befindet sich eine Aufschüttung bis ca. 3,40 m Höhe, die jedoch von der geplanten Maßnahme nicht betroffen sein wird. Die Flächen auf denen der direkte Eingriff stattfindet , sind bereits durch Versiegelungen, Teilversiegelungen und Überbauung anthropogen stark überformt. Dazu zählen insbesondere der Tennenplatz, das Gebäude, die gepflasterten Wege und die wassergebundene Wegedecke. Der Boden kann in diesen Bereichen seine Funktionen als Le bensraum, Pflanzenstandort und Wasserfilter nicht oder nur in sehr untergeordneter Rolle erfüllen. Dagegen kann davon ausgegangen werden, dass die Bodenverhältnisse der umliegen - den Wald- und Wiesenflächen ihre Natürlichkeit weitestgehend behalten oder ausge bildet haben, da hier seit der Anlage des Äußeren Grüngürtels um 1920 keine intensiven Nutzungen stattgefunden haben. Das Baugrundgutachten des Labors Lehmacher, Schneider (201 8) hat folgende Sach - verhalte zum Ergebnis: Der Baugrund ist als wasserundurchlässig einzuordnen. Somit ist die Herstellung ei nes Entwässerungssystems zwingend notwendig. Der Baugrund ist besonders wasserempfindlich, ggf. Bodenstabilisierung erforderlich. Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 17 von 33 Die Dynamische Tragschicht entspricht den Anforderungen der DIN 18 035 Teil 7 (jedoch zonal geringe Schichtdicke). Aufgrund der leicht erhöhten Werte für Kuper und Nickel im Feststoff in der Tennen - deckschicht entsprechen die Untersuchungsergebnisse Z 1.1 Versickerung erst ab ca. 7 m unter OK Gelände möglich 4.3 Wasserpotenzial Im Bereich des Planungsgebietes sind keine natürlichen Oberflächengewässer vor - handen. Wasserschutzgebiete sind innerhalb des Plangebietes sowie im näheren Um feld nicht ausgewiesen. Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Rheinho chwassers für sehr großes Hochwasser (200 Jährliches) ohne Schutz. Das gesamte Gebiet des Grüngürtels übernimmt aufgrund seiner Größe und Lage wichtige Funktionen für die Sicherung des Grundwasserhaushaltes , insbesondere die Grundwasserneubildung. (Landschaftsplan Köln, 1991). 4.4 Klimapotenzial Das gesamte Landschaftsschutzgebiet, zu dem der Planungsraum gehört, erfüllt auf - grund seiner Lage und Ausdehnung wichtige Funktionen für die Sicherung stadt - klimatischer Ausgleichsräume und Durchlüftungszonen und stellt ein wichtiges Ver - bindungselement zur Vernetzung des bebauten Bereichs mit dem Freiraum dar. Nennenswerte Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft durch die Baumaßnahme werden sich nicht ergeben. 4.5 Landschaftsbild und Erholungseignung Der Sportplatz Nordfeld befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes L 11 „Äußerer Grüngürtel Nüssenberger Busch bis Müngersdorf“. Die oben beschrie bene intensive Nutzung als Sportplatz und Naherholungsgebiet weisen auf die in den textlichen Festsetzungen beschriebene besondere Bedeutung für die Erholung hin. Die geplanten Maßnahmen entsprechen dem Charakter einer Sportanlage. Die meist mehr als 20 m hohen - die Anlage fast vollständig umschließenden - Bäume bewirken bereits im unmittelbaren Eingriffsbereich eine fast vollständige Verschattung der Sichtfreiheit und minimieren somit die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf das Landschaftsbild fast vollständig. Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 18 von 33 Nennenswerte Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild und Erholungseignung sind somit nicht zu erwarten. 5 EINGRIFFSMINIMIERUNG Laut § 15 Abs. 2 BNatSchG und § 4 LG soll jeder dazu beitragen, Natur und Landschaft pfleglich zu nutzen und vor Schäden zu bewahren. Nachteilige Veränderungen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Diesem Vermeidungs - und Verminderungsgebot zufolge sind folgende Maßnahmen im Zuge des Bauvorhabens vorgesehen. Dabei wird unterschieden zwischen Wieder - herstellungs- (W), Vermeidungs- (V) und Minderungsmaßnahmen (M). Die nummerierten Kürzel sind in der Maßnahmenkarte wiederzufinden. V/M 1 Einschränkung der Bauzeiten Bauarbeiten und Bauphase sollen möglichst in den Wintermonaten durch - geführt werden, um Störungen durch Baustellenbetrieb und Bau lärm in Zeiten stärkerer Frequentierung durch Erholungsuchende und Vertreibung potenzieller Tierarten während der Fortpflanzungszeit zu vermeiden. Müssen die Arbeiten zur Ertüchtigung der Fluglichtanlagen während der Brutzeiten März bis September durchgeführt werden, sind der Baulärm und starkes Arbeitslicht so gering wie möglich zu halten, um Störungen von brütenden Vögeln in den Gehölzen um die Sportanlage zu mini - mieren. Um Störungen nahrungssuchender Zwerg -, Rauhautfledermäuse und Abendsegler während der Bauphase in den So mmermonaten zu vermeiden, sind Baulärm und starkes Arbeitslicht in den Abendstunden zu vermeiden. Demnach sind hier die Bauarbeiten a bends wie folgt zu terminieren: Einstellen der Bauarbeiten von Anfang April bis Ende April nach 20 Uhr, Mai bis Ende Juli nach 21 Uhr , im August nach 20 Uhr , im September und Oktober nach 19 Uhr. V/M 2 Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderung Gemäß BBodSchV ist sicherzustellen, dass die Besorgnis des Ent stehens schädlicher Bodenveränderungen nicht hervorger ufen wird, und Boden - Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 19 von 33 funktionen nachhaltig gesichert oder wiederhergestellt werden. Grundsätzlich ist auf eine nachvollziehbare Organisation und Abwicklung der Baumaßnahmen zu achten, um die Bauzeit so kurz wie möglich zu halten. Zum Schutz und zur Erhaltu ng der Bodenfunktion sind die Boden - bewegungen, -verdichtungen und –versiegelungen auf das technisch machbare Maß zu reduzieren. Der Schutz des Bodens erfolgt nach den Vorschriften der DIN 18915 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bo- denarbeiten), 18917 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Rasen- und Saatarbeiten) und 18300 (Bodenklassen für Erdarbeiten). Zur Vermeidung einer potenziellen Bodenverschmutzung durch Be triebs- mittel sind die Schutzmaßnahmen nach DIN 18915 „Schutz des Bodens vor chemischen Verunreinigungen“ zu beachten. Beim Vorfinden von Bodenverunreinigungen, optischen oder geruchlichen Auffälligkeiten sind die Erdarbeiten einzustellen und das zuständige Um - weltamt zu informieren. Externes M aterial, das zur Herstellung einer durchwurz elbaren Boden - schicht und gleichzeitiger Verbesserung einer natürlichen Bodenfunktion der anstehenden Böden auf oder in den Boden eingebracht werden soll, muss gütegeprüft, geeignet und schadstofffrei sein. Hierüber sind Nachweise zu erbringen. V/M3 Ordnungsgemäßer Umgang mit boden - und wassergefährdenden Stoffen während des Baubetriebes Während des Baustellenbetriebes sind alle einschlägigen Vorgaben im Umgang mit boden - und wassergefährdenden Stoffe zu beachten und einzuhalten. Dies betrifft insbesondere die Lagerung, die Verarbeitung und die Entsorgung der boden - und wassergefährdenden Stoffe. Nur ord - nungsgemäß gewartete Bau- und Transportmaschinen sind einzusetzen. Grundwasserschädliche Baustoffe oder Füllmaterialien (auswaschbar, auslaugbar) dürfen nicht verwendet werden. V/M 4 Weitestgehende Umsetzung von Leitlinien einer ökologischen Be - leuchtung: Vermeidung von unnötigen Lichtemissionen durch ausgerichtete Leuchten Unnötige Lichtemissionen in den Himmel und in die Umgebung, gilt es zu vermeiden. Der größtmögliche Anteil des Lichts soll durch eine ge eignete Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 20 von 33 Neigung und Geometrie der Leuchten auf die zu beleuchtende Sportfläche fokussiert werden. Die Beleuchtungskörper sind grundsätzlich so konstruiert, dass ein Abstrahlen nur nach unten möglich ist. Verwendung geschlossener Leuchtgehäuse Um Insekten vor dem Hitzetod bei direktem Anflug zu schützen, sollen die Leuchtgehäuse eine geschlossene Bauweise aufweisen. Reduzierung der Beleuchtungsdauer auf das notwendige Maß Die Beleuchtungsdauer b egrenzt sich auf die Zeit zwischen Dämmerung und ca. 21:30 Uhr (Not- und Wegebeleuchtung ca. 0,5 Std. länger). Einsatz möglichst „insektenfreundlicher“ Leuchtmittel: LED-Beleuchtung Nach aktuellem Kenntnisstand werden LED (Licht emittierende Dioden) und Natriumhochdrucklampen als am verträglichsten für Insekten angesehen. Der Einsatz der gewählten LED Leuchtmittel stellt ein UV - freies Licht ohne Störwirkung in der Umgebung dar. Die Scheinwerfer - gehäuse werden so konstruiert und auf das Spielfeld gerichte t, dass die seitliche Lichtabstrahlung so gering wie möglich gehalten wird. S 1 Schutz von Einzelbäumen und angrenzenden Waldbereichen wäh - rend der Bauzeit gemäß DIN 18920 und RAS-LP 4 Baumschutz für Wurzel -, Stamm - und Kronenbereich gemäß DIN 18920 und RAS-LP 4 insbesondere für die im Nahbereich der Baustelle befind - lichen Baumbestände während der Bautätigkeit. Je nach baulichen Eingriffen und Abstand zu betroffenem Gehölz bestand ist Handschachtung, Wurzelschutzmatten, Einzelstamm schutz, Wurzel - vorhänge und/ oder Bauzäune vorzusehen. Der jeweils erforderliche Baumschutz wird im Zuge der Ausfü hrungspla- nung bzw. vor Beginn der Bauphase in Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen geregelt. S 2 Abtrag, Zwischenlagerung und Rückführ ung des anfallenden Ober - bodens, Lockerung verdichteter Böden gemäß BBodSchG und BBodSchV. Sämtliche Erdbauarbeiten sind gemäß BBodSchV so durch zuführen, dass die Lebensfähigkeit des Bodens erhalten bleibt und Boden funktionen nicht verschlechtert werde n. Beim Aufbringen und Einbringen von Materialien Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 21 von 33 auf oder in den Boden sind zum Schutz der Bodenfunktionen im Wesent - lichen die An forderungen an die technische Ausführung des § 12 BBodSchV (DIN 18915 und 19731 - Bodenverdichtung, Bodenlage rung, Bodenschichten-Einbau, Bodenlockerung) einzuhalten. Im Bereich not wendigerweise in Anspruch ge nommener unversiegelter Flächen (Bogensegment, Beachvolleyballfeld) muss anfallender Ober - boden prinzipiell gesichert werden. Ober - und Unterboden sind da bei getrennt auf Mieten zu lagern. Dafür wird der Oberboden in seiner an - stehende Mächtigkeit fachgerecht abgeschoben und bis zur Wieder ver- wendung schichtgerecht gelagert und gesichert, das heißt vor schäd lichen Veränderungen wie Ver schmutzung oder Verdichtung ge schützt. Bodenaushub, der nicht zum Wiedereinbau vorgesehen ist, ist sofort abzufahren und ordnungs gemäß der Wiederverwertung oder Entsor gung zuzuführen. Es ist ein entsprechender Nachweis über den Verbleib des überschüssigen Oberbodens zu erbringen. S 3 Errichtung und Ausweisung befestigter und gesicherter Flächen für den Baubetrieb und zur Lagerung von Baumaterialien Zur Vermeidung von Verunreinigungen des Bodens oder des Grund - wassers durch Schmier - und/oder Betriebsstoffe sind Baubetrieb und Baustelleneinrichtungsflächen auf befestigten Flächen (Schotterflächen) auf dem Sportplatzgelände vorzusehen. Ausweisung, Sicherung und Kenntlichmachung der befestigten Flächen zur Lagerung von Arbeitsgerät, Baumaterial und Boden einschließlich der Zuwege. Baustellenzufahrten erfolgen über vorhandene asphaltierte Straßen und Wege. Baustellenzufahrtswege sollen einen ausreichenden Abstand zu den Bäumen (mindestens 1m) einhalten. Ein Befahren von unbefestig ten Flächen ist zu vermeiden. W 1 Wiederherstellung de r Scherrasenflächen im Bereich des Arbeitsraums Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen sind die bauzeitlich in An spruch genommenen Flächen weitestgehend in den ursprünglichen Zustand wie - derherzustellen. Dies umfasst die Flächen des Arbeitsraumes um das Baufeld. Es sind günstige Wachstumsbedingungen durch Boden - vorbereitung und Herstellen der Vegetationstragschicht nach DIN 18915 und Be achtung des § 12 BBodSchV zu schaf fen. Die wiederherzu - Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 22 von 33 stellenden Rasenflächen werden mit einer Sport - und Spielrasenmischung eingesät. Vor Wieder begrünung und Auftrag des. gesicherten Obe r- bodens ist verdichteter Boden zuvor fachgerecht zu lockern. 6 ERMITTLUNG UND BEWERTUNG DER ZU ERWARTENDEN AUSWIRKUNGEN UND EINGRIFFE In der Konfliktanalyse werden die vom Bauvorhaben ausgehenden Wirkungen mit der bewerteten Bestandssituation des Naturhaushaltes überlagert, um daraus resultierende Beeinträchtigungen zu prognostizieren und Kompensationsmaßnahmen abzuleiten. Zur Prognose der Beeinträchtigungen werden im Folgenden die wesentlichen Eingriffs- folgen schutzgutbezogen und differenziert nach den Vorhabensphasen Bau sowie An lage und Betrieb beschrieben. Eine kartografische Darstellung erfolgt in der Karte 1 Be stand und Konflikte. 6.1 Anlagebedingte Eingriffe Arten- und Biotoppotenzial K A1 Verlust von Biotopstrukturen durch Errichtung der Kunstrasenfläche und Erschließungswege Durch die Errichtung der Kunstrasenfläche, der umlaufenden Erschließungswege aus Betonsteinpflaster und die Schotterrasenfläche gehen ca. 815 m² Scherrasen ohne Baumbestand als Biotopfläche dauer- haft verloren. Die Lage der neuen Kunstrasenfläche orientiert sich größten Teils an der vorhandenen westlichen Tennenfläche, so dass keine Bäume gerodet werden müssen und somit artenschutzrechtliche Konflikte nicht entstehen. K A2 Potenzieller Verlust von Biotopstrukturen durch Rückschnitt der Baumkronen aufgrund von Arbeiten im Wurzelbereich der Bäume Durch den erforderlichen Schotterrasen für die Wartung der Flutlichtanlage kann ein minimaler Eingriff in den Wu rzelbereich der Bäume an der südwestlichen Spielfeldecke nicht ausgeschlossen werden. Durch Hand - arbeit in diesem Bereich kann der Eingriff weitestgehend minimiert werden. Sollte ein Kronenr ückschnitt erforderlich werden, geht dieser jedoch nach Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 23 von 33 derzeitiger Einschätzung nicht über die normalerweise in der Sportanlage anfallenden Rückschnittmaßnahmen für die allgemeine Sicherheit hinaus, sodass der Eingriff als nicht erheblich anzusehen ist. Sollte sich im Rahmen der Baumaßnahmen herausstellen, dass im Einze l- fall ein stärkerer Kronenrückschnitt erforderlich wird, ist zur Sicherstellung der erforderlichen Kompensation eine Nachbilanzierung durchzuführen. Bodenpotenzial K B1 Flächen- und Funktionsverlust anstehender Böden durch dauerhafte Teil- und Vollversiegelung Im Bereich der Kunstrasenfläche und der Schot terrasenflächen kommt es zu einer Teilversiegelung v on Scherrasen ohne Baumbestand (PA 122 – 710 m²). Durch die Anlage der umlaufenden Wege aus Betonsteinpflaster werden 104 m² Scherrasen ohne Baumbe stand (PA 122) vollversiegelt. Darüber hinaus kommt es zu einer weiteren Vollversiegelung im Bereich von Tennenbelägen und wassergebundener Wegedecke (PA 312 – 779 m², VF 211 – 194 m²). Im Bereich der Teil versiegelung kann zwar eine Versickerung des Nied er- schlagswassers erfolgen, durch Abtrag geht allerdings der Oberboden in diesem Bereich verloren. Der Boden verliert in diesen Bereichen zum großen Teil sein Po tenzial im Na turhaushalt. Funktionen als Lebensraum, Pflanzenstandort und Wasserfilter werde n stark eingeschränkt. Allerdings wird die Erheblichkeit des Eingriffes in das Schutzgut Boden durch die Vorbelastungen der bereits jetzt intensiv genutzten Flächen relativiert. Der Teil- und Voll versiegelung kann eine erhebliche Entsiegelung teilversiegelter Flächen durch den Rückbau des angrenzenden Tennen- spielfeldes (PA 312 – 6.800 m²) und der alten Laufbahn (PA 312 – 223 m²) entgegengestellt werden (siehe Ausgleichsmaßnahme A1). Wasserpotenzial K W1 Potenzielle Verunreinigung des Grundwassers durch Aus - schwemmungen aus der gebundenen elastischen Tragschicht Um einen ausreichenden Kraftabbau beim Bespielen der Kunstrasenfläche zu gewährleisten, wird der Einbau einer gebundenen elastischen Trag - Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 24 von 33 schicht unter der Kunstrasenfläch erforderlich. Zurzei t k önnen Ausschwemmungen aus der elastischen Tragschicht nicht gänzlich aus- geschlossen werden. Durch den Einbau einer sog. Sedimentationsstrecke können mögliche Ausschwemmungen jedoch ausgefiltert werden. K W2 Potenzielle Verschlechterung der Niederschla gsversickerungsrate und Grundwasserneubildung durch Versiegelung/ Teilversiegelung Durch d ie Voll- und Teilversiegelung wird eine Versickerung des Nieder - schlagswassers an Ort und Stelle grundsätzlich erschwert. Das anfallende Niederschlagswasser des Spi elfeldes und der angrenzen - den Belagsflächen wird „über die Schulter“ in die angrenzenden Rasen - flächen abgeleitet, wo es über die belebte Bodenschicht versickern kann. Das Sickerwasser des Spielfeldes wird über Dränageleitungen einer Rohr - Rigolen-Versickerungsanlage zugeführt, so dass dennoch eine Vorort Versickerung stattfindet. Eine Verschlechterung der Versickerungsrate und Grundwasserneubildung wird sich daher nicht ergeben. Klimapotenzial Es entsteht kein Konfliktpunkt. Landschaftsbild/ Erholung Es entsteht kein Konfliktpunkt. 6.2 Baubedingte Eingriffe Hierunter fallen Beeinträchtigungen, die während der Bauphase auftreten. Diese sind zeitlich begrenzt und beschränken sich auf den Zeitraum der Bauphase. Arten- und Biotoppotenzial K A3 Temporärer Verlust von Biotopstrukturen durch Eingriff in den Scherrasen Durch die Errichtung der Rigole sowie den Umbau der Tennenflächen in Kunstrasen kommt es im Randbereich der Baumaßnahmen zu einem vorübergehenden Eingriff von ca. 1.380 m² in den vorhandenen Scher- rasen. Der Rasen wird nach Beendigung der Baumaßnahmen durch Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 25 von 33 Andeckung von Oberboden und Ansaat wieder hergestellt. K A4 Temporäre Beeinträchtigung der Fauna durch Baustellenbetrieb Der Baustellenbetrieb und der Einsatz von großem Arbeitsgerät führen zu einer Beunruhigung der Tierwelt. Betroffen sind in erster Linie die Tierarten der angrenzenden Gehölzbestände und der potenziell im Raum jagenden Fledermäuse. Bau- und Arbeitslärm durch den Aufbau der Flutlichtanlange während der Brutphase können zu Stö rungen von brütenden Vögeln (Habicht, Sperber, Mäusebussard, Bluthänfling) in den Bäumen um die Sportanlage führen. Eine mögliche Beeinträchtigung des Nahrungshabitates durch den Baustellenbetrieb kann a ufgrund ausreichender Ausweichmöglichkeiten, der zei tlichen Begrenzung und der Kleinräumigkeit des Vorhabens als gering erheblich gewertet werden. K A5 Potenzielle Beeinträchtigung angrenzender Vegetationsbestände durch Baustellenbetrieb Durch die Baumaßnahmen besteht die Gefahr, Gehölze angrenzender Vegetationsbestände zu verletzen oder zu zerstören. Das Rangieren mit Arbeitsgeräten, das Abladen von Bodenaushub oder das Abstellen von Arbeitsgerät und Baumaterial in der Nähe von Bäumen kann zu erheblichen Schädigungen führen. Durch die vorhandene Abtrennun g der Sportanlage mit Stahlrundrohren ist der angrenzende Vegetationsbestand weitest - gehend geschützt. Die große Linde im Zufahrtsbereich der Sportanlage soll durch ent - sprechende Einzelmaßnahmen laut DIN 18920 und RAS -LP 4 geschützt werden. Für den nötigen Arbeitsraum werden keine Baumrodungen erfolgen. Erhebliche Eingriffe werden somit vermieden. Bodenpotenzial/ Wasserpotenzial K B2 Veränderung der Bodenstruktur durch Bodenabtrag sowie durch Baumaschinen und Zwischenlagerung Durch das Befahren mit Ba ufahrzeugen kommt es zu einer Verdichtung Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 26 von 33 des Bodens. Hierdurch wird das Porenvolumen vermindert und die Wasserleitfähigkeit einge schränkt. Durch den Bodenabtrag kommt es zu Störung der Bodenstruktur. Die Funktion des Bodens als Pflanzen standort, Lebensraum für Organismen und Wasserfilter wird gestört. Darüber hinaus besteht die Gefahr der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers durch Schmier - und/ oder Betriebsstoffe, z. B. hervo r- gerufen durch Leckagen an Baufahrzeugen oder Unfälle. Nach Been digung der Baumaßnahme sind die Flächen wieder zurück zubauen und als Biotopfläche wiederherzustellen (Maßnahme W 1).Bei Einhaltung der vorgesehenen Schutz - und Vermeidungsmaßnahmen zum Bodenpotenzial können die Eingriffsfolgen weitestgehend verhindert werden. Durch die vorgesehenen Maßnahmen können die Eingriffsfolgen weitest - gehend vermieden werden. Klima Das Schutzgut Klima spielt im vorliegenden Planungsfall nur eine unwesentliche Rolle. Auswirkungen können sich wenn überhaupt durch Oberflächenversieg elungen ergeben und dem damit verbundenen Verlust an Rasenflächen. Dies könnte lokale, kleinräumige Veränderungen auf die vornehmlich mikro klimatischen Verhältnisse zur Folge haben. Eine Erheblichkeit des Eingriffs ist jedoch nicht gegeben. Der Baustellen verkehr führt zu Luftverschmutzungen. Aufgrund der zeitlichen Ein - grenzung und der Kleinräumigkeit der Baumaßnahme spielt dieser Eingriff eine unter - geordnete Rolle und wird als unerheblich eingestuft. Landschaftsbild/ Erholung Der Baustellenbetrieb wirkt mit Emissionen wie Lärm, Stäube und Abgase auf die um - liegenden von Erholung suchenden Nutzern frequentierten Bereiche. Da es sich aber um eine nur sehr kurzzeitige und sehr kleinräumig auftretende Beeinträchtigung handelt, wird der Eingriff als unerheblich eingestuft. 6.3 Betriebsbedingte Eingriffe Als betriebsbedingte Eingriffe sind die Wirkfaktoren zu benennen , deren Auftreten ur - sächlich mit dem Betrieb der Anlage zusammenhängt. Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 27 von 33 Der Umbau des Sportplatzes dient dem schon vorhandenen Sportbetrieb und stellt lediglich eine geeignete Fläche zur Verfügung. Eine Erhöhung der Nutzungszeiten und Besucherzahlen ist nicht vorgesehen, so dass eine Erhöhung betriebsbedingter Beein - trächtigungen nicht zu erwarten ist. Im vorliegenden Planfall sind hier in erster Linie die Beleuchtung durch die Flutlichtanlage des Sportplatzes und die damit verbundenen Lichtemissionen zu betrachten. Allgemein wirkt sich die künstliche Beleuchtung unterschiedlich auf die Fauna aus. Während lichttolerante Arten sich anpassen und davon so gar profitieren können, kann es für licht empfindliche Arten zu einer Reduktion ihrer Überlebensfähigkeit oder zu einem Sterberisiko führen. Folgende Wirkungen können sich durch nächtliche Beleuchtung ergeben (in Anlehnung an J. Trautner, 2009): Anlockung und damit ggf. verknüpft eine erhöhte Sterberate (leichte Beute für Feinde, Verbrennung am Leuchtkörper) Abweisung und damit ggf. verknüpft eine verringerte Habitateignung von zuvor wertvollen Flächen, Barrierewirkungen, indirekt erhöhte Sterberate Irritationen und Verhaltensänderungen Diese Wirkungen führen zu einer Beeinflussung des Aktionsradius von Tieren und zu einer Einschränkung des Nahrungsangebots. Es entstehen Veränderungen von Räuber - Beute-Beziehungen. Besatzdichte, Brutbeginn, Schlafverhalten w erden beeinflusst. Schleichende Artenverschiebungen innerhalb einer Lebensgemeinschaft können die Folge sein (Holtz, Bontadina, 2007). Insbesondere Lampen mit starker Strahlung im blauen und UV -Bereich locken zahlreiche Insekten an. Diese verletzen sich durch den Aufprall, verbrennen an der Hitze der Lampe oder werden im Lichtkegel zur leichten Beute. Besonders hoch sind die Verluste bei Nachtfaltern, aber auch viele andere Insekten wie Käfer, Mücken, Köcher- und Eintags- fliegen werden angelockt. Für das vorliegende Bauvorhaben kann es zu folgenden Konfliktpunkten kommen: K A6 Störung der insbesondere nachtaktiven Fauna durch Lichtemissionen des Flutlichtes Die Nutzung der Flutlichtanlage zwischen der Dämmerung und ca. 21:30 Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 28 von 33 kann in den Monaten März bis Mitte Mai und Mitte August bis Ende Oktober zu Störungen der theoretisch vorkommenden Zwerg -, Rauhautfledermaus und Abendsegler führen. Durch das Licht der bestehenden Flutlichtanlage liegt jedoch bereits eine Vorbelastung hinsichtlich Fledermäuse in den Abendstunden vor. Werden die neuen Flutlichtanlagen, wie im Beleuchtungskonzept von Signify GmbH, Hamburg, vorgegeben geplant und gebaut, führt die Beleuchtung der neuen Flutlichtanlagen gemäß ASP I zu keiner erkennbaren Verstärkung der bereits bestehenden Störungen in Bezug auf die o.g. Fledermausarten. Zumal die Gehäuse so konzipiert werden, dass nur eine geringe Ab - strahlung zu den Seiten (Waldränder, Gehölze) erfolgt. Durch den Einsatz von LED-Leuchtmitteln lässt sich die An lockung von Insekten und de ren Fressfeinden minimieren. Ver brennungen am Leucht - körper werden durch eine geschlossene Bauweise der Leuchtkörper ver - mieden. Ein Abstrahlen himmelwärts findet nicht statt. Die Dauer der Be - leuchtung wird auf das notwendige Maß begrenzt. Eine Anlockwirkung der Flutlichtanlagen auf Insekten kann dennoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Jedoch geht bereits von den bestehen - den Scheinwerfern eine Anlockwirkung auf Insekten aus. Wird das o.g. Beleuchtungskonzepts umgesetzt und die angegeben en Trainingszeiten eingehalten, kann eine erhöhte Anlockwirkung der neuen Flutlichter auf Insekten ausgeschlossen werden. Auch kann davon ausgegangen werden, dass die Anlockwirkung aufgrund der technisch verbesserten Beleuch - tungen und der eingesetzten LED Leuchtmittel geringer sein wird. K E1 Lärmemissionen aufgrund der Nutzung der Sportanlage Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung zur Sanierung der Sport - anlage Nordfeld in Köln -Müngersdorf d as Büro KRAMER Schalltechnik GmbH (Gutachten Nr. 19 03 0 29/01 vom 11. Dezember 2019) zeigen die Einhaltung der geltenden Immissionsrichtwerte gemäß 18. BImSchV für alle zu berücksichtigenden Beurteilungszeiten unter Berücksichtigung der aufgeführten Nutzungen im Zusammenhang mit der maxi mal möglichen Nutzungszeit. Kurzzeitige Überschreitungen durch einzelne Schallereignisse ausgelöst durch die Nutzungen im Rahmen der Sportanlage dürfen die Richtwerte Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 29 von 33 nach 18. BImSchV [2] tags um nicht mehr als 30 dB überschreiten. Mit einer bestimmungsgemäßen Nutzung dieser Sportanlage ist eine Überschreitung des Spitzenpegelkriteriums im Bereich aller hier untersuchter Immissionsorte auszuschließen. 7 KOMPENSATION NICHT MINIMIERBARER BZW. NICHT VERMEIDBARER EINGRIFFE Die in Kapitel 4 dargelegten Vermeidungs -, Minderungs - und Wiederherstellungsmaß- nahmen bewirken zusammengenommen bereits eine weitestgehende Minimierung der mehr oder weniger erheblichen Eingriffswirkungen . Es verbleiben lediglich negati ve Ein- griffswirkungen auf das Schutzgut Arten und Biotope durch den kleinräumingen Verlust von Scherrasen ohne Baumbestand . Diese gilt es in Kenntnis der Gegebenheiten von Natur und Landschaft und unter Berücksichtigung der Belange der Landespflege und des Naturschutzes, durch Kompensationsmaßnahmen auszugleichen. Folgende Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffs lassen sich im direkten Eingriffsgebiet und angrenzender Bereiche realisieren: A 1 Teilentsiegelung durch Rückbau des alten Tennenbelages Teilentsiegelung durch Rückbau des alten Tennenbelages (Pa 312 - 6.800 m²) der östlichen Sportfläche und der alten Laufbahn (PA 312 – 223 m²), Herstellung einer Vegetationsfläche. Sämtliche anthropogen eingebrachten Materialien sind zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Zur Herstellung einer Vege tationsfläche ist ggf. verdichteter Untergrund f achgerecht zu lockern. Zuvor abgetragener und gesicherter bzw. gütegeprüfter Ober boden ist aufzubringen. Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung und Herstellen der Vegetationstragschicht nach DIN 18915 und Be achtung des § 12 BBodSchV. A 2 Ansaat eines Sport- und Spielrasens Nach Rückbau des alten Tennenbelages der östlichen Sportfläche und Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung und Herstellen der Vegetationstragschicht (siehe A1) werden die Flächen mit einer Sport- und Spielrasenmischung eingesät. Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 30 von 33 8 GEGENÜBERSTELLUNG DER EINGRIFFE UND KOMPENSATIONSMAßNAHMEN Die Kompensationsmaßnahmen und der Eingriff werden in den folgenden Tabellen zur Bilanzierung der Biotopwerte (nach Froelich und Sporbeck, 1991) dargestellt. Tabelle 3: Anlage- und baubedingter Eingriff in das Biotoppotenzial Art und Umfang des Eingriffs Ökol. Wert Produkt aus Fläche u. Wert Code Betroffener Biotoptyp ca. m² VF 211 Versiegelte Flächen 32 0 0 VF 213 Wassergebundene Wegedecke, an- stehender überformter Boden 337 3 1.011 PA 122 Scherrasen ohne Baumbestand 2.144 6 12.864 PA 312 Sportanlage mit sonstigem Belag (Tenne) 14.943 1 14.943 Gesamtsumme Bestand 17.456 28.818 Tabelle 4: Geplante Maßnahmen im Eingriffsgebiet Art und Umfang der Maßnahme Ökol. Wert Produkt aus Fläche und Wert Code Geplante Maßnahme / Biotoptyp ca. m² VF 211 Versiegelte Flächen für Erchließungswege 1.077 0 0 VF 212 Wassergebundene Wegedecke, an- stehender Boden 32 3 96 VF 213 Schotterrasen, teilversiegelt 441 2 882 PA 122 Scherrasen ohne Baumbestand 8.346 6 50.076 PA 312 Sportanlage mit sonstigem Belag (Kunstrasen) 7.560 0 0 Gesamtsumme Maßnahmen 17.456 51.054 Aus der Gegenüberste llung von Eingriff und Planung resultiert im Ergebnis, dass innerhalb des unmittelbaren Eingriffsbereichs ein Überschuss verbleibt von 51.054 – 28.818 = 22.236 ökologischen Wertpunkten. Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 31 von 33 FAZIT Aus der oben dargelegten Bilanzierung von Eingriff und Kompensation resultiert im Ergebnis, dass die Beeinträchtigungen des Biotoppoten zials durch die vorgesehenen Maßnahmen vor Ort ausgeglichen werden können. Der Rückbau des alten Tennenbelages der östlichen Sportfläche und der Laufbahn und die damit verbundene großflächige Entsiegelung von insgesamt 7.023 m² führen zu einer Verbesserung der Bodenfunktionen (Infiltration, Spei cherung sowie Qualität des Sicker - wassers durch Wasserrückhaltung und Nutzungsex tensivierung) und können somit als Kompensation des Eingriffs in das Bodenpotenzial herangezogen werden. Hinsichtlich des Bodenpotenzials kann zusammengefasst werden, dass es sich bereits jetzt um stark vorbelastete Bodenflächen handelt und sich daher die Erheblichkeit der Beeinträchtigungen der Bodenfunk tionen s oweit relativiert, dass weitere Ausgleichs - maßnahmen nicht erforder lich werden. D er Eingriff in das Bo denpotenzial durch Versiegelung wird als ausgeglichen gewertet. Nach Ansicht des Verfassers lässt sich der beschriebene Eingriff in Natur und Landschaft in landschaftsökologischer Hinsicht mit den oben vorgeschlagenen Kompensationsmaß - nahmen hinreichend minimieren und ausgleichen. Der Umbau der Sportanlage Nordfeld führt nicht zu er heblichen und nach haltigen Beeinträchtigungen des Schutzzweckes des Landschafts schutzgebietes und widerspricht somit auch nicht den grundsätzlichen Zielen des Land schaftsplans. Gebiete von gemein- schaftlicher Bedeutung oder europäische Vogelschutzgebiete werden von dem Vorhaben nicht beeinträchtigt. Artenschutzrec htliche Verbotstatbestände im Sinne des §44f BNatSchG werden bei Einhaltung der v orgesehenen Maßnahmen nicht aus gelöst (siehe Artenschutzrechtliche Prüfung). aufgestellt: Weilerswist, den 19. Juni 2020 Klaus Engelmayer Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen – LBP – Seite 32 von 33 Literatur, verwendete Grundlagen BNatSchG: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutz gesetz - BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), in Kraft getreten am 01.03.2010 zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13.05. 2019 (BGBl. I S. 706). Deutscher Planungsatlas NRW 1982. Eisenbeis, G., K. Eick, 2011: Studie zur Anziehung nachtaktiver Insekten an die Straßen - beleuchtung unter Einbeziehung von LEDs. In: Natur und Landschaft 86 (7), S. 298-306. Froelich und Sporbeck, 1991: Methode zur ökologischen Bewertung der Biot opfunktion von Biotoptypen. Planungsbüro Froelich + Sporbeck, Bochum; Bearbeiter: D. Ludwig ,H. Meinig. Geologisches Landesamt Nordrhein -Westfalen, 1998: CD -ROM Auskunftssystem BK50: Karte der schutzwürdigen Böden, Krefeld. Holtz, T., Bontadino, F., 2007: Grundlagenbericht ökologische Auswirkungen künstlicher Be - leuchtung. Unveröff. Bericht von SWILD als Grdl. Für Grün Stadt Zürich und Amt für Städtebau Zürich. Kramer Schalltechnik GmbH, 2019: Schalltechnische Untersuchung zur Ertüchtigung des Stadions im Sportpark Höhenberg für die 3. Fußball-Liga (Gutachten vom 6. Juni 2019). Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) (2006): Hin - weise der LANA zur Anwendung des europäischen Artenschutzrechts bei der Zulassung von Vorhaben und bei Planungen. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), 2007: Künstliche Licht - quellen – Naturschutzfachlicher Empfehlungen. Bearbeiter: A. Geiger, E. Kiel, M. Woike. Landesumweltamt NRW, 2004: Schutz vor Lichtimmissionen. LUA info 18. 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Anlage 3_Maßnahmenplan
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Legende Eu Gebäude - Bestand Betonsteinpflaster Be] Sport- und Spielrasen m | Scherrasen - Wiederherstellung offener Rohrzaun mit Knieholm, H 0,80 m - Bestand Spielfeldbarriere, offener Rohrzaun ohne Knieholm, H 1,10 m - Bestand Ballfangzaun, H 6,00 m - Bestand Rückbau Bestandszaun Zaunanlage mit Toren, Höhe 2,00 m - Planung Ballfangzaun, Höhe 6,00 m - Planung Spielfeldbarriere mit Gitterfüllung, Höhe 1,20 m - Planung NN N www Rigole (unterirdische Regenwasser- Grenze des Untersuchungs- / Planungsraums . versickerung) Grenze des direkten Eingriffs Flutlichtstrahler unter Beachtung ökologischer Gesichtspunkte (LED Strahler) Teilentsiegelung und Herstellung als Vegetationsfläche Wiederherstellung des Arbeitsraums als Vegetationsfläche Bereiche für Baumschutzmaßnahmen gem. DIN 18920 und RAS-LP 4 GH 3111 GH 3111 n ” PA 122- IIL----------_------l_-_____ } 1111 1 R . |} |} |} |} |} |} 1 N 7 ‚1 Rohr-Rigol oA | ne Bruttospeichervolumen ' } | 1% I LW 41111 O0 h I |} I VF 213 4 u | 1} 1} 111 122 1 [| I} GH 742 ' | |} a» 1 |} | 1} |} 6275 | D a |} 1} 13 ur ii zu — -mmmm - - " 2 VF 213 1: GH 3111 VF 211 GH 3111 GH 3111 "627% “ar N Q@8o__ 62.75 BB Nenn = VF 213 GH 3121 GH 3121 0 EN 10.07.20 Differenzierung Bestandszäune, Rückbau Bestandszäune INDEX |NAME |DATUM ÄNDERUNGEN / ERGÄNZUNGEN GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER: Stadt Köln Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln BAUHERR: Vorwärts Spoho 98 e.V. Oskar Jäger Straße 173 50825 Köln PROJEKT: Sportanlage Nordfeld Platz | - Umbau von Tenne in Kunststoffrasen Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstücke 1828 und 1867 LANDSCHAFTSARCHITEKT: DALHAUS & ENGELMAYER Garten- und Landschaftsarchitekten Elbestraße 8 53919 Weilerswist Telefon: (02254) 96 99 -0 Telefax: (02254) 96 99 20 PLANINHALT: Landschaftspflegerische Begleitplan Maßnahmen PLANNUMMER: 2018-34-L4-LA-02M INDEX: MASZSTAB: BEARB.: DATUM: En 17.02.2020 0| 1:500 GEZ.: BLATTGRÖSSE: En 780 x 554
Anlage 7_Ergänzungsschreiben Bauantrag
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ERGÄNZENDE ERLÄUTERUNGEN ZUM BAUANTRAG
Aktenzeichen: 63/B123/0060/2020
Ihr Schreiben vom 02.07.2020 – Stellungnahme UNB
Bauvorhaben: Sportanlage Nordfeld - Umbau von Tenne in Kunststoffrasen
Anschrift: Walter-Binder-Weg ohne Nr., 50933 Köln-Müngersdorf
Bauherr: Vorwärts Spoho 98 e.V.
Oskar Jäger Straße 173
50825 Köln
Entwurfs- Dalhaus & Engelmayer GbR
verfasser: Elbestraße 8
53919 Weilerswist
zu Punkt 1: Begründung, warum das Kunstrasenspielfeld mit einem 2 m hohen Stabgitterzaun
eingezäunt werden soll, obwohl bis dato dort kein Zaun vorhanden war und dies für
Fußballfelder nicht üblich ist.
Um die positiven Spieleigenschaften sowohl des Kunststoffrasens als auch des Füll-
materials langfristig zu erhalten, wird es erforderlich, das Spielfeld einzuzäunen.
Der Stabgitterzaun erfüllt dabei folgende Schutzfunktionen:
Schutz des Kunststoffrasens vor Vandalismus (z.B. Befahren mit Zweirädern,
Grillen, Rauchen etc.)
Schutz vor unbefugtem Bespielen
(Zerstörung der Fasern z.B. durch falsches Schuhwerk, Eintrag von Fremdstoffen
– durch den Eintrag von Fremdstoffen werden die positiven Eigenschaften des
Kunstrasenbelages massiv beeinträchtigt und führt zu unverhältnismäßig hohem
Pflegeaufwand).
Schutz vor Wildschäden (Eintrag von organischer Masse, Zerstörung des Kunst-
rasenbelages bzw. der Kunststofffasern durch Verbissschäden)
zusätzlicher Einbruchsschutz für den Hauptzugangsbereich des Vereinheimes
(Kontrollierter Zugang)
Aus oben genannten Gründen ist eine Einzäunung von Kunststoffrasenflächen
geboten und auch üblich. Um die Einschränkungen für die Nutzer des Parks so
Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen
Erläuterungen zur Stellungnahme der UNB (Schreiben vom 02.07.2020) Seite 2 von 3
gering wie möglich zu halten, wurde die Umzäunung auf das Kunststoffrasenfeld
und das unmittelbare Umfeld des Vereinsheimes beschränkt.
zu Punkt 2: Nachweis der Notwendigkeit des umlaufenden 1,66 m breiten Weges aus Beton-
steinpflaster und Prüfung, ob dieser nicht in die für die Flutlichtanlage erforderlichen
Schotterrasenfläche integriert werden kann.
Der umlaufende Weg aus Betonsteinpflaster dient als sogenannter Sauberkeits-
streifen und verhindert bzw. minimiert den Eintrag von organischen Materialien aus
den angrenzenden Naturrasenflächen. Auch ein Schotterrasen würde zu einer
erhöhten Verschmutzung des Kunstrasens führen. Zudem ermöglicht er den barrie-
refreien Zugang für Zuschauer um das Spielfeld.
zu Punkt 3: Entspricht die neugeplante 1,20 m hohe Spielfeldbarriere der in den Plänen darge-
stellten vorhandenen Zaunanlage in diesem Bereich. Wenn nein, wie ist die Aus-
gestaltung der Spielfeldbarriere?
Entlang der westlichen Spielfeldgrenze verlaufen tatsächlich alte und neue Spielfeld-
barriere fast über die gesamte Länge an etwa gleicher Stelle. Die neue Spielfeld-
barriere soll jedoch eine Füllung aus Gittermatten erhalten, um das Herausrollen des
Balles auf die angrenzende Naturrasenfläche zu verhindern und damit den Eintrag
von organischer Substanz durch das Rückholen des Ballens möglichst zu ver-
meiden.
zu Punkt 4: Es ist darzulegen, was mit dem alten Tennenbelag der zwei Spielfelder geschieht.
Werden beide entsorgt oder verbleibt der Tennenbelag als Unterbau für das Kunst-
rasenfeld?
Der Tennenbelag wir auf beiden Plätzen aufgenommen und ordnungsgemäß
entsorgt. Die darunter liegende Schottertragschicht wird in den Gesamtaufbau des
Kunststoffrasens integriert. Im Bereich des östlichen Spielfeldes wird die Tragschicht
soweit zurückgebaut und entsorgt, dass ca. 20 – 25 cm Oberboden für die Natur-
rasenfläche aufgetragen werden können.
zu Punkt 5: Zumindest in den Plänen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes sind die
Bestandszäune zeichnerisch zu differenzieren, da vor Ort für die Tiere undurch-
lässige Ballfangzäune, offene spielfeldbegrenzende Rohrzäune sowie offene Rohr-
zäune, die die gesamte Sportanlage abgrenzen, vorzufinden sind. Diese sind in den
Plänen derzeit nur mit einer Signatur gekennzeichnet.
Die unterschiedlichen Einzäunungen wurden nun durch verschiedene Signaturen im
Plan dargestellt.
Sportanlage Nordfeld, Umbau von Tenne in Kunststoffrasen
Erläuterungen zur Stellungnahme der UNB (Schreiben vom 02.07.2020) Seite 3 von 3
zu Punkt 6: siehe hierzu das separate Schreiben von Frau Lea Wippermann, Vorwärts Spoho 98
e.V., vom 10. Juni 2020.
Ort, Datum Unterschrift
Anlage 2_ Bestands- ud Konfliktplan
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LEGENDE K B1 anlage K w1 anlage K w2 anlage IL _ K Al anlage K A3 bau K A5 bau Grenze des Untersuchungsgebietes Verlust von Biotopstrukturen durch Errichtung der Temporärer Verlust von Biotopstrukturen durch Potenzielle Beeinträchtigung angrenzender Flächen- und Funktionsverlust anstehender Potenzielle Verschlechterung der Nieder- Potenzielle Verunreinigung des Grundwassers Kunstrasenfläche und Erschließungswege Eingriff in den Scherrasen Vegetationsbestände durch Baustellenbetrieb Böden durch dauerhafte Teil- (ca. 710 m?) und schlagsversickerungsrate und Grundwasser- durch Ausschwemmungen aus der gebundenen m —| Grenze des direkten baulichen Eingriffs (ca. 815 m? PA 122) (ca. 1.380 m? PA 122) Vollversiegelung (ca. 1.034 m?) neubildung durch Versiegelung elastischen Tragschicht K A2 anlage K A4 bau K A6 betrieb K B2 bau K E1 betrieb === vorhandener offener Rohrzaun mit Knieholm, H 0,80 m Potenzieller Verlust von Biotopstrukturen durch Temporäre Beeinträchtigung der Fauna durch Störung der insbesondere nachtaktiven Fauna Veränderung der Bodenstruktur durch Bodenab- Lärmemissionen aufgrund der Nutzung der 7 vorhandene Spielfeldbarriere, offener Rohrzaun ohne Knieholm, H 1,10 m Rückschnitt der Baumkronen aufgrund von Ar- Baustellenbetrieb durch Lichtemissionen des Flutlichtes trag sowie durch Baumaschinen und Zwischen- Sportanlage (allgemein) beiten im Wurzelbereich der Bäume (GH 3111) lagerung m, vorhandener Ballfangzaun, H 6,00 m Biotoptypen Verkehrsflächen Ruderale und halbruderale Bereiche Wassergebundene Wege, VF 213 Schotterflächen s Vegetation an Böschung, gehölzarm Naturnahe Bereiche Laubforst starkes BH, einheimisch und standortgerecht Laubforst mittleres BH, einheimisch und standortgerecht veat | Fahr- und Gehwege versiegelt Siedlungsbereich BEE seräuse Öffentliche Grünflächen PA122 | Scherrasen ohne Baumbestand Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen mit starkem Baumholz, standorttypisch PA 312 Sportanlage mit Tennenbelag Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen mit starkem Baumholz, standortfremd Extensive Wiese, wait mäßig trocken bis frisch Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen mit jungem Baumholz, standorttypisch Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen mit jungem Baumholz, standortfremd Dz, —— Konflikte/Beeinträchtigungen I) | 1-0 Konfliktpunkt V/ 6405 N dauerhafte Teilversiegelung (wassergebundene Wegedecke, Stahltribünen) RR, dauerhafte Versiegelung (Treppenanlage) aw potenzielle Beschädigung angrenzender Gehölze durch Baustellenbetrieb ® Beeinträchtigung durch Lichtemissionen 01 EN 10.07.20 Differenzierung der vorhandenen Zaunanlagen INDEX [NAME [DATUM ÄNDERUNGEN / ERGÄNZUNGEN LW 41111 GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER: x ” Stadt Köln Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln BAUHERR: Vorwärts Spoho 98 e.V. Oskar Jäger Straße 173 “> N 50825 Köln —— % S% 7 Me | ae Ey Sportanlage Nordfeld Platz | - Umbau von Tenne in Kunststoffrasen SELL SIT IRRE ur IF 21 52 ORTS _ RL Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstücke 1828 und 1867 XXX IEETERS \ LANDSCHAFTSARCHITEKT: = N DALHAUS & ENGELMAYER Garten- und Landschaftsarchitekten Ze Elbestraße 8 53919 Weilerswist Telefon: (02254) 96 99 -0 5% Telefax: (02254) 96 99 20 o PLANINHALT: Landschaftspflegerische Begleitplan Bestand und Konflikte PLANNUMMER: INDEX: MASZSTAB: BEARB.: DATUM: En 29.01.2020 2018-34-L4-LA-OIB | Ol 1:500 KK: BLATICRÖSSE: En 540 x 841
Anlage 4_Schreiben Containerentfernung
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Vorwärts Apahe. 38 e.V. . W) eschäftsstelle: Oskar-Jäger Str. 173, 50825 Köln Köln, 10. Juni 2020 Bauaufsichtsamt Stadthaus - Willy- Brandt-Platz 2 50679 Köln Stellungnahme zu dem Container auf der Anlage Nordfeld Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf ihr Schreiben vom 07.02.2020 wird der Container auf der Anlage Nordfeld nicht mehr ae Der Container diente als Materiallager für die Umbaumaßnahmen im Jahre 2019/ 2020 und kann vom Sportamt abgeholt werden. Mit freundlichen Grüßen, Lea Wippermann Vorwärts Spoho 98 e.V. IBAN:| DE72 3706 9440 1600 3719 012 BIC: DENO DE DI JUK Raiffeisenbank Junkersdorf
Anlage 1_ Übersichtskarte M 1-2500
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An der Eisenbahn ‚BomuoyeJenr- p Bomuoyeew 5645200 Sportplatz Gemarkung: 32350000 32350400 Stadt Köln Maßstab 1:2500 15100 125 Meer Katasteramt Willy-Brandt-Platz 2 Herausgeber (©): Stadt Köln 50679 Köln Dieser Auszug ist nach $ 5 Abs. 2 VermKatG NW in der derzeit gültigen Fassung gesetztlich geschützt. Auszug aus dem Liegenschaftskataster Amtliche Basiskarte NRW 1:2500 Erstellt: 24.04.2018 Zeichen: reul
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 571/13/3/19/2020-52 Vorlagen-Nummer 2263/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sanierung und Änderung der Sportanlage Nordfeld am Walter-Binder-Weg in Müngersdorf L 11 "Äußerer Grüngürtel, Nüssenberger Busch bis Müngersdorf" hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Sanierung und Änderung der Sportanlage Nordfeld durch Umwandlung Tennengroßspielfeld in Kunstrasen, Errichtung von 6 Flutlichtmasten im Austausch zu den vorhandenen Masten und Einfriedung mit einem 2 m hohen Zaun sowie 6 m hohen Ballfangzaun am Walter-Binder-Weg, im L 11 einverstanden. Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr.2 BNatSchG von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes nicht zu. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 31.08.2020 2 Begründung: Beschreibung der Maßnahme Die beiden sanierungsbedürftigen Tennenplätze der Sportanlage Nordfeld am Walter-Binder-Weg sollen zurückgebaut und modernisiert werden (Anlage 1). Der stark abgängige westliche Sportplatz soll durch einen neuen, leicht vergrößerten Kunstrasenplatz mit Sand-Kork-verfüllter Polschicht für einen ganzjährigen Spielbetrieb ersetzt werden. Der östlich angrenzende Tennenplatz soll zurückge- baut, mit einem Sport- und Spielrasen eingesät und in eine begrünte Sport- und Spielwiese umge- wandelt werden (Anlagen 2 und 3). Es ist geplant, den Kunstrasenplatz mit einer umlaufenden Barriere und einem 1,66 m breiten Weg aus Betonsteinpflaster zu versehen (Anlagen 2, 3). Der Betonsteinpflasterweg soll an vier Stellen für die Unterbringung der Trainerbänke und die Jugendtore entsprechend aufgeweitet werden. An der Ostseite sieht die Planung eine Verbreiterung des Weges auf 3,66 m für Zuschauer vor. Des Weiteren soll die Sportanlage durch einen 2,00 m hohen Stabgitterzaun zum Schutz vor Ver- schmutzung und Vandalismus eingezäunt und an den Stirnseiten jeweils ein 6 m hoher Ballfangzaun erneuert werden. Eine ca. 5,00 m breite, zweiflügelige Toranlage am Vereinsheim soll die notwendige Erschließung ermöglichen. Die alten Flutlichtmasten am östlichen Tennenplatz wurden aus Gründen der Standsicherheit bereits abgebaut und sollen durch eine 6-Mast-Flutlichtanlage mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 16 m mit LED-Strahlern, die einer besseren seitlichen und oberen Abschirmung dienen, ersetzt werden. Die Beleuchtungsstärke soll nach DIN EN 12193 für den Trainingsbetrieb entsprechend der Beleuch- tungsklasse III ausgelegt werden. Es ist geplant, das Flutlicht nur im Winterhalbjahr (Okt./Nov. bis März) während des abendlichen Trainings von ca. 18:00 bis 21:30 Uhr einzuschalten. Zu Wartungszwecken der Flutlichtanlage wird an den Stirnseiten und der westlichen Längsseite eine zusätzliche Schotterrasenfläche mit einer Breite zwischen 2,00 und 3,38 m erforderlich. Darüber hinaus soll der ursprünglich zur Materiallagerung genutzte Container entfernt werden (Anla- ge 4). Der Sportplatzstandort befindet sich im Landschaftsschutzgebiet L 11 und ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit Sportplatznutzung ausgewiesen (Anlage 5). Vermeidung- / Verminderung und Ausgleich der Maßnahmen Die Baustelleneinrichtungen sind ausschließlich auf den vorhandenen teilversiegelten Flächen der Sportanlage geplant. Durch die Umsetzung der Maßnahme wird der Anteil der Teil-, bzw. Vollversiegelungsfläche von ur- sprünglich > 15000 qm auf < 9000 qm reduziert, so dass eine Entsiegelung von ca.6000 qm erfolgt. Die Sportanlage ist überwiegend mit mindestens 20 m hohen Bäumen fast vollständig umschlossen. Somit minimieren sich die Auswirkungen der Maßnahmen auf das Landschaftsbild fast vollständig. Artenschutz Da bei der Flutlichtanlage insektenfreundliche Leuchtmittel mit geschlossenen Leuchtkörpern einge- setzt werden sollen und der Einsatz der Flutlichtanlage nur im Winterhalbjahr und nur zwischen Dämmerung und 21:30 Uhr erfolgt, bestehen aus artenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken. Befreiungsvoraussetzungen Der Sportverein Spoho 98 e.V. betreut seine 745 Mitglieder mit 29 Mannschaften in 53 Trainingsein- heiten pro Woche. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass die marode Sportanlage saniert und zu einer ganz- jährig benutzbaren Spielfläche hergerichtet wird. Da diese Sportanlage – wie bei anderen Sportanlagen üblich - nicht eingezäunt ist, wird die Einzäu- nung zumindest des Kunstrasenspielfeldes erforderlich, um dieses vor Vandalismus und organischen Verunreinigungen zu schützen. Vor dem Hintergrund der vielen Trainings- und Ligaspieleinheiten würde eine Ablehnung der Befrei- 3 ung eine unzumutbare Belastung für den Verein darstellen, da diese ansonsten nicht praktiziert wer- den könnten. Zudem ist das Vorhaben mit den Naturschutzbelangen vereinbar – Reduzierung der versiegelten Flä- che und Rückführung in Vegetationsfläche auf ca. 6000 qm, Einsatz insektenfreundlicher Beleuch- tung und unwesentliche Landschaftsbildbeeinträchtigung aufgrund des vorhandenen, sichtverschat- tenden Gehölzbestandes - sieht die Untere Naturschutzbehörde die Befreiungsvoraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 als gegeben an. Anlagen Anlage 1: Übersichtskarte M 1:2500 Anlage 2: Bestands- und Konfliktplan Anlage 3: Maßnahmenplan Anlage 4: Schreiben Containerentfernung Anlage 5: Landschaftsplan M 1:3000 Anlage 6: Landschaftspflegerischer Begleitplan Anlage 7: Ergänzungsschreiben Bauantrag
Anlage 5_Landschaftsplan M 1-3000
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200m150100500 1:3000 KölnGIS Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Erstellt am: 24.04.2018 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2263/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 12.08.2020
- Erstellt
- 23.07.2020 10:03