3282/2019
Baubeschluss für die Errichtung einer Querungshilfe auf dem Buchheimer Ring in Buchheim
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
3032 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 3282/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Errichtung einer Querungshilfe auf dem Buchheimer Ring in Buchheim Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim stimmt der beigefügten Planung zur Errichtung einer Querungshilfe auf dem Buchheimer Ring zu und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme baulich umzusetzen. Alternative: Keine: Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 96.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 1.920 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Bestand: Aktuell ist auf dem Buchheimer Ring in Höhe des Verbindungswegs zur Jakob-Böhme Straße bzw. am nördlichen Ende der Kleingartenanlage Merheimer Heide keine gesicherte Querungsmöglichkeit vorhanden, sodass zu Fuß Gehende und Radfahrende die Fahrbahn an der Signalanlage Schlag- baumsweg (ca. 200 m nördlich) überqueren müssen. Planung: Die Planung sieht die Fahrbahnerweiterung und Errichtung baulichen Querungshilfe auf dem Buch- heimer Ring in Höhe des Verbindungswegs zur Jakob-Böhme Straße am nördlichen Ende der Leit- planke vor. Die Länge der Querungshilfe beträgt 11,50 m. Die Aufstellfläche der Querungshilfe ist 2,50 m breit und 6,00 m lang. Die Querungshilfe wird mit taktilen Elementen ausgerüstet, um den Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung zu genügen. Um einen barrierefreien Anschluss an die vorhandenen Wege zu erreichen, wird eine Asphaltfläche von der Straßenkante bis zum parallel verlaufenden Weg hergestellt. Im Rahmen der Maßnahme wird ebenfalls die Entwässerung optimiert. Finanzierung: Die bauliche Umsetzung der Maßnahme ist für das Haushaltsjahr 2020 geplant. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen ca. 96.000 €. Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Hpl. 2019 inklusive Mittelfristplanung 2020 – 2022 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-0100, Kleinere 3 straßenbauliche Maßnahmen, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung. Des Weiteren sind im Hpl. 2019 ff. in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen ab 2020 ent- sprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 1.920 € berücksichtigt. Anlage Lageplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3282/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 14.10.2019
- Erstellt
- 18.09.2019 10:35