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Bürgereingabe nach § 24 GO - Geplantes Baugebiet "Siemensgelände" in Köln-Ehrenfeld, AZ.: 181/19

Mitteilung BV 2947/2019 vom 04.09.2019

Stand: Am 09.09.2019 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Anlage 1.1. Eingabe

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    _________________________________________________________________ An den Ausschuss für Anregungen an den Rat oder die Bezirksvertretung (hier BV Ehrenfeld) Sehr geehrte Mitglieder der BV und Entscheidungsträger bzgl. der Neubebauung des Siemensgeländes in Ehrenfeld, wir wenden uns an Sie als Eigentümer des Grundstücks Venloer Str. Unser Grundstück grenzt rückwärtig zu 100 % an das Siemensgelände (Südseite Siemens), welches zur Ostseite hin u.a. an die öffentlichen Parkplätze hinter der Moschee grenzt (s.Abb.). Nach dem Abriss besteht also ohne Weiteres (zw. Fuchsstr. und Franz-Geuer-Str.) die Möglichkeit einer öffentlichen Anbindung unseres, sowie weiterer Grundstücke an der Venloer Str., die bis an das Siemensgelände reichen, und durch ihre Tiefe und der daraus resultierenden schlechten Erreichbarkeit, z.T. sehr primitiv oder gar nicht bebaut sind. In der Berichterstattung ist zu lesen, dass eine sinnvolle Wegeplanung im Viertel verwirklicht werden soll (gleichzeitig ist immer wieder von einer wünschenswerten Wohnraumverdichtung im städtischen Bereich die Rede). Eine Anbindung der Rückseite dieser tiefen Grundstücke an das Wege-/Straßennetz würde die Möglichkeit einer Neu-/Bebauung auch dieser Grundstücke eröffnen. Wir(seit 4 Generationen ansässig) sind gerade dabei, unseren Grundbesitz auf die nächste Generation zu übertragen, die an einer solchen Entwicklungsmöglichkeit großes Interesse hätte. Bitte bedenken Sie diese Anregung bei ihrer Entscheidungsfindung ! Falls für die Berücksichtigung ein konkretes Bauvorhaben beantragt werden müsste, wären wir für einen entsprechenden Hinweis dankbar, und würden auch diesen Weg gehen. Mit freundlichen Grüßen Im Namen aller Eigentümer
  • Anlage 1.2. Bild zur Eingabe

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    Venloer Straße 180, Köln ‘zZ I» an (=) 2 f N pf Kam Venloer Str. 180 An dieser Adresse: Retroka Teilen [] Speichern c A Start @ Route uw a FF u Ten Tr na mn ne an EL DER ="
  • Anlage 2 Antwortschreiben

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    / 2 Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Auskunft Frau Dederichs, Zimmer 507 Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-26005 E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 02 Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02/1/4 Ded 09.08.2019 Ihre Eingabe – Geplantes Baugebiet „Siemensgelände“ in Köln-Ehrenfeld – Az 181/19 Sehr geehrter Herr, mit E-Mail vom 28.07.2019 haben Sie dem Bezirksbürgermeister von Ehrenfeld, Herrn Wir- ges, und der Bezirksvertretung Ehrenfeld die o.g. Eingabe übersandt. Herr Wirges dankt Ihnen und hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Bürgereingaben gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 14 der Haupt- satzung der Stadt Köln werden von der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen bearbeitet, welche zunächst die Zulässigkeit von Eingaben prüft. Betreffen Anregungen und Beschwerden gemäß § 14 Absatz 6 der Hauptsatzung der Stadt Köln ein Bebauungsplanverfahren, so werden sie von der Geschäftsstelle unmittelbar an das zuständige Fachamt, in diesem Falle das Stadtplanungsamt, weitergeleitet. Von dort liegt mir eine Stellungnahme über den aktuellen Sachstand vor: Für das Grundstück des Siemensgeländes soll ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan auf- gestellt werden. Dem Stadtplanungsamt liegt hierzu ein Antrag des Vorhabenträgers vor. Der Vorhabenträger hat in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt eine Mehrfachbeauftragung in Auftrag gegeben bei der mehrere Büros Planungsentwürfe für das Gebiet erarbeiten und von einer Jury (bestehend aus Verwaltung, Politik, Investor und externen Architekten) bewer- tet werden. Das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung, also ein Planungsentwurf für das Ge- lände, liegt voraussichtlich Anfang Oktober vor. Auf Grundlage dieses Planungsentwurfs soll dann der Einleitungsbeschluss gefasst werden und eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfin- den. Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wird auch Ihre Anregung, die dem Stadt- planungsamt bereits jetzt vorliegt, in das Verfahren eingebracht. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen zu den Planungen haben, können Sie sich direkt wenden an: Stadtplanungsamt Frau Rheinschmidt, Rufnummer 0221-221 26205 Stadthaus Deutz – Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Seite 2 E-Mail: stadtplanungsamt@stadt-koeln.de Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ralf Droske
  • Mitteilung BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2947/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.09.2019 Bürgereingabe nach § 24 GO - Geplantes Baugebiet "Siemensgelände" in Köln-Ehrenfeld, AZ.: 181/19 Zu der Eingabe „Geplantes Baugebiet ‚Siemensgelände‘ in Köln-Ehrenfeld“ AZ.: 181/19 wurde dem Petenten das beigefügte Antwortschreiben übersandt. Dieses erhalten Sie zur Kenntnis. gez. Höver

Beratungsverlauf

  1. 09.09.2019

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 12.13, Anhörung (BV). Ergebnis: Kenntnis genommen

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