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2742/2024

StadtBahn Süd – Festlegung des vorläufigen Endhaltepunktes in Meschenich

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.11.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2024, TOP 10.30

Anlage 4 - Detail Engstelle Alte Fischenicher bis Rosengürtel Veranschaulichung Straßenquerschnitt

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Ansehen

Anlage 5 - Varianten

· application/pdf

Ansehen

Anlage 8 - Lage P+R

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 - Grunderwerbsplan (Zweirichtungsradweg)

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Ansehen

Anlage 2 - ÜLP Beschlusstrasse StadtBahn Süd

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Ansehen

Anlage 3 - Detail Engstelle Alte Fischenicher bis Rosengürtel Lageplan

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Ansehen

Anlage 11 Vorabauszug aus dem Beschlussprotokoll StEA 05.11.2024

· application/pdf

Ansehen

Anlage 12 Auszug Verkehrsausschuss 10.12.2024

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 7 - Visualisierung

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Ansehen

Anlage 10 - Auszug Bezirksvertretung Rodenkirchen 02.12.2024

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2025

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Ansehen

Anlage 9 - Auszug Verkehrsausschuss 26.11. 2024

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Ansehen

Anlage 4 - Detail Engstelle Alte Fischenicher bis Rosengürtel Veranschaulichung Straßenquerschnitt

137 Zeichen

Anlage 4

3,00

I
Zweirichtungsradweg Gehweg
Flächenkauf 2,41

2,50

Gehweg Straßenbündiger Bahnkörper, Fahrbahn

io

Ist-Zustand Planung

Anlage 5 - Varianten

11400 Zeichen

Untersuchte Varianten   Anlage 5 
Variante 1 
 
Radweg im Seitenraum 
Gemeinsamer Geh- und Radweg 
 Vorteile Nachteile 
1. Fußverkehr  - Erhebliche Konflikte mit 
dem Radverkehr 
2. Radverkehr  - Nicht mit Rad-Pendler-
Route vereinbar 
- Geschwindigkeiten im 
RV voraussichtlich sehr 
gering 
- Konflikte mit Fußverkehr, 
Einbauten, beweglichen 
Teilen und Parkflächen 
3. KFZ-Verkehr - Ein paar Parkplätze sind 
möglich 
- Teilt sich die Fahrspur 
mit der Stadtbahn 
- Muss an Haltestellen 
warten 
4. Busverkehr  - Konflikte mit Radverkehr 
an Bushaltestellen  
- Nicht ausreichende 
Breite im Seitenraum 
5. Stadtbahn - Entwurfsgeschwindigkeit 
30 km/h 
- MIV folgt Stadtbahn 
 
6. Städtebau (z. B.: 
Grünflächen, liefern, 
laden, Aufenthalts-
flächen, etc.) 
- Platz für Grün und 
Gestaltung  
- Einige und Ladezonen 
können angeordnet 
werden 
 
7. Einbauten (z. B.: 
Maste für 
Fahrleitung und 
Beleuchtung, 
Schaltschränke) 
 - Platz für Einbauten 
teilweise eingeschränkt 
 
Ergebnis der Prüfung: Verworfen, da diese Führungsform nicht den hier 
vorliegenden Nutzungsanforderungen entspricht.

Untersuchte Varianten   Anlage 5 
Variante 2 
 
Radweg im Seitenraum 
Getrennter Geh- und Radweg 
 Vorteile Nachteile 
1. Fußverkehr - Größtenteils eigener 
Bereich 
- Teilweise reduzierte 
Seitenräume durch 
geringere Querschnitte   
2. Radverkehr - Größtenteils eigener 
Bereich 
- In Engstelle und 
Bushaltestelle 
gemeinsamer Geh- und 
Radweg 
- Behinderung durch 
Liefern und Laden 
3. KFZ-Verkehr  - Teilt sich die Fahrspur 
mit der Stadtbahn 
- Muss an Haltestellen 
warten 
- Keine Parkplätze 
4. Busverkehr  - Konflikte mit Radverkehr 
an Bushaltestellen  
- Nicht ausreichende 
Breite im Seitenraum 
5. Stadtbahn - Entwurfsgeschwindigkeit 
30 km/h 
- MIV folgt Stadtbahn 
- Behinderung der 
Stadtbahn durch liefern 
und laden 
6. Städtebau (z. B.: 
Grünflächen, liefern, 
laden, Aufenthalts-
flächen, etc.) 
 - Kaum Flächen im 
Seitenraum vorhanden 
 
7. Einbauten (z. B.: 
Maste für 
Fahrleitung und 
Beleuchtung, 
Schaltschränke) 
 - Platz für Einbauten 
eingeschränkt 
 
Ergebnis der Prüfung: Verworfen, da bereits um die Mindestmaße einzuhalten 
ein großflächiger Eingriff in Privatgrundstücke notwendig 
wäre.

Untersuchte Varianten   Anlage 5 
Variante 3 
 
Radweg im Seitenraum 
Zweirichtungsradweg 
 Vorteile Nachteile 
1. Fußverkehr  - Schmaler Gehweg und 
Zweirichtungsradweg 
- Gehwege in Engstellen ca. 
1,80 m 
2. Radverkehr  - Anlieger müssen Straße 
queren (Qualitäts- und 
Reisezeitverlust) 
- Konflikte mit (querenden) 
Fußverkehr; 
- Konflikte an Zufahrten, 
Einmündungen, Liefern 
und Laden 
3. KFZ-Verkehr  - Teilt sich die Fahrspur mit 
der Stadtbahn 
- Muss an Haltestellen 
warten 
- Keine Parkplätze 
4. Busverkehr  - Konflikte mit Radverkehr 
an Bushaltestellen  
- Nicht ausreichende Breite 
im Seitenraum 
5. Stadtbahn - Entwurfsgeschwindigkeit 
30 km/h 
- MIV folgt Stadtbahn 
- Behinderung durch Liefern 
und Laden 
6. Städtebau (z. B.: 
Grünflächen, liefern, 
laden, Aufenthalts-
flächen, etc.) 
 - Kaum Flächen im 
Seitenraum vorhanden 
7. Einbauten (Maste, 
Schaltschränke, 
etc.) 
 - Platz für Einbauten 
eingeschränkt 
Ergebnis der Prüfung: Verworfen, da bereits um die Mindestmaße einzuhalten ein 
großflächiger Eingriff in Privatgrundstücke notwendig wäre.

Untersuchte Varianten   Anlage 5 
Variante 4 
 
Radweg neben der Fahrbahn 
Protected Bike Lane (PBL) 
 Vorteile Nachteile 
1. Fußverkehr  - Querung Straße und 
Radweg sehr breit  
- Gehwege in Engstellen ca. 
1,80 m und 1,60 m 
2. Radverkehr - Geschwindigkeiten 
voraussichtlich gut 
- Durchgängige 
Radverkehrsführung 
- Anlieger müssen 
Fahrbahn/Gleise queren 
(Qualitäts- und 
Reisezeitverlust) 
- Konflikte an Zufahrten und 
Einmündungen 
- Behinderung durch Liefern 
und Laden 
3. KFZ-Verkehr  - Teilt sich die Fahrspur mit 
der Stadtbahn 
- Muss an Haltestellen 
warten 
- Keine Parkplätze 
4. Busverkehr  - Nicht ausreichende Breite 
im Seitenraum 
5. Stadtbahn - Entwurfsgeschwindigkeit 
30 km/h 
- MIV folgt Stadtbahn 
- Behinderung der 
Stadtbahn durch liefern 
und laden 
6. Städtebau (z. B.: 
Grünflächen, liefern, 
laden, Aufenthalts-
flächen, etc.) 
 - Kaum Flächen im 
Seitenraum vorhanden 
 
7. Einbauten (z. B.: 
Maste für 
Fahrleitung und 
Beleuchtung, 
Schaltschränke) 
 - Platz für Einbauten 
eingeschränkt 
Ergebnis der Prüfung: Verworfen, da bereits um die Mindestmaße einzuhalten ein 
großflächiger Eingriff in Privatgrundstücke notwendig wäre.

Untersuchte Varianten   Anlage 5 
Variante 5 
 
Radverkehr im Straßenraum 
Führung des Radverkehrs zwischen den 
Schienen 
 Vorteile Nachteile 
1. Fußverkehr - Keine Konflikte 
- Durchgängige, breite 
Gehwege 
 
2. Radverkehr  - gemeinsame Führung mit 
Kfz-Verkehr in 
Gleisachse 
- Hohe Sturzgefahr durch 
häufiges queren der 
Schienen 
- Ungeeignet im 
Radhauptnetz wegen 
fehlender Sicherheit  
3. KFZ-Verkehr - Einige Parkflächen 
können angeordnet 
werden  
- Konflikt mit Radverkehr 
- Teilt sich die Fahrspur 
mit der Stadtbahn 
- Muss an Haltestellen 
warten 
4. Busverkehr  - Konflikt mit Radverkehr 
5. Stadtbahn  - Kann Radverkehr nicht 
überholen, daher geringe 
Entwurfsgeschwindigkeit 
- Förderfähigkeit ist 
gefährdet 
6. Städtebau (z. B.: 
Grünflächen, liefern, 
laden, Aufenthalts-
flächen, etc.) 
- Platz für Grünflächen, 
Liefern, Laden und 
Gestaltung 
 
7. Einbauten (Maste, 
Schaltschränke, 
etc.) 
- Platz für Einbauten aller 
Art 
 
Ergebnis der Prüfung: Verworfen, da die gemeinsame Führung von Radverkehr 
und Stadtbahn das Unfallrisiko steigert und durch das 
Hinterherfahren der Stadtbahn der Fahrbetrieb zu stark 
eingeschränkt ist.

Untersuchte Varianten   Anlage 5 
Variante 6 
 
Radverkehr im Straßenraum 
Führung des Radverkehrs neben den 
Schienen 
 Vorteile Nachteile 
1. Fußverkehr - Gehwege durchgängig 
und mit sehr guter Breite 
(mindestens 2,50 Meter) 
- Keine Konflikte  
 
2. Radverkehr - Führung einheitlich und 
durchgängig 
- Gemeinsame Führung 
mit Kfz-Verkehr  
- Sturzgefahr durch 
Schienen und Borde 
3. KFZ-Verkehr - Einige Parkflächen 
können angeordnet 
werden 
- Teilt sich die Fahrspur 
mit der Stadtbahn 
- Muss an Haltestellen 
warten 
4. Busverkehr - Kann Radfahrer 
überholen 
- Keine Konflikte 
 
5. Stadtbahn  - Kann Radverkehr nicht 
überholen 
- Förderfähigkeit ist 
gefährdet 
- Geringe 
Entwurfsgeschwindigkeit 
durch Radverkehr 
6. Städtebau (z. B.: 
Grünflächen, liefern, 
laden, Aufenthalts-
flächen, etc.) 
- Platz für Grünflächen, 
Liefern, Laden und 
Gestaltung 
 
7. Einbauten (z. B.: 
Maste für 
Fahrleitung und 
Beleuchtung, 
Schaltschränke) 
- Platz für Einbauten aller 
Art 
 
Ergebnis der Prüfung: Verworfen, da die gemeinsame Führung von Radverkehr 
und Stadtbahn das Unfallrisiko steigert und durch das 
Hinterherfahren der Stadtbahn der Fahrbetrieb zu stark 
eingeschränkt ist.

Untersuchte Varianten   Anlage 5 
Variante 7 
 
Radverkehr im Straßenraum 
Schutzstreifen bei Radverkehrsanlage 
auf der Straße 
 Vorteile Nachteile 
1. Fußverkehr - Gehwege durchgängig, 
Keine Konflikte  
-  
- Querung Straße und 
Radweg sehr breit  
- Gehwege in Engstellen 
ca. 1,80 m 
2. Radverkehr - Als Rad-Pendler-Route 
möglich 
- Gefahr durch zu enges 
überholen von KFZ 
- Behinderung durch 
Liefern und Laden 
3. KFZ-Verkehr  - Teilt sich die Fahrspur mit 
der Stadtbahn 
- Muss an Haltestellen 
warten 
- Keine Parkplätze 
4. Busverkehr  - Nicht ausreichende Breite 
im Seitenraum 
5. Stadtbahn  - Kann Radverkehr nicht 
überholen, daher geringe 
Entwurfsgeschwindigkeit 
- Förderfähigkeit ist 
gefährdet 
- Behinderung der 
Stadtbahn durch Liefern 
und Laden 
6. Städtebau (z. B.: 
Grünflächen, liefern, 
laden, etc.) 
 - Kaum Flächen im 
Seitenraum vorhanden 
-  
7. Einbauten (Maste, 
Schaltschränke, 
etc.) 
 - Platz für Einbauten ist 
eingeschränkt 
-  
Ergebnis der Prüfung: Verworfen, da die gemeinsame Führung von Radverkehr 
und Stadtbahn das Unfallrisiko steigert und durch das 
Hinterherfahren der Stadtbahn der Fahrbetrieb zu stark 
eingeschränkt ist.

Untersuchte Varianten   Anlage 5 
Variante 8 
 
Radverkehr im Straßenraum 
Radfahrstreifen bei Radverkehrsanlage 
auf der Straße 
 Vorteile Nachteile 
1. Fußverkehr  - Querung Straße und 
Radweg sehr breit  
- Gehwege ca. 2,00 m bis 
2,50 m 
- Gehwege in Engstellen 
ca. 1,80 m 
2. Radverkehr - Als Rad-Pendler-Route 
möglich 
- In den Engstellen nur 
Schutzstreifen 
3. KFZ-Verkehr  - Teilt sich die Fahrspur mit 
der Stadtbahn 
- Muss an Haltestellen 
warten 
- Keine Parkplätze 
4. Busverkehr  - Nicht ausreichende Breite 
im Seitenraum 
5. Stadtbahn  - Kann Radverkehr nicht 
überholen, daher geringe 
Entwurfsgeschwindigkeit 
- Förderfähigkeit ist 
gefährdet 
- Behinderung der 
Stadtbahn durch Liefern 
und Laden 
6. Städtebau (z. B.: 
Grünflächen, liefern, 
laden, Aufenthalts-
flächen, etc.) 
 - Kaum Flächen im 
Seitenraum vorhanden 
7. Einbauten (Maste, 
Schaltschränke, 
etc.) 
 - Platz für Einbauten ist 
eingeschränkt 
Ergebnis der Prüfung: Verworfen, da bereits um die Mindestmaße einzuhalten, 
ein Eingriff in Privatgrundstücke notwendig wäre..

Untersuchte Varianten   Anlage 5 
Variante 9 
 
Eingleisige Stadtbahntrasse 
Eingleisiger Abschnitt besonderer 
Bahnkörper 
 Vorteile Nachteile 
1. Fußverkehr - Keine Konflikte  
2. Radverkehr  - Gemeinsame Führung 
mit Kfz-Verkehr 
3. KFZ-Verkehr  - Keine Parkplätze 
4. Busverkehr  - Nicht ausreichende Breite 
im Seitenraum 
5. Stadtbahn - Entwurfsgeschwindigkeit 
30 km/h 
 
- Aus betriebstechnischer 
Sicht der KVB nicht 
möglich  
- Förderfähigkeit ist durch 
Stau in der Eingleisigkeit 
gefährdet 
6. Städtebau (z. B.: 
Grünflächen, liefern, 
laden, Aufenthalts-
flächen, etc.) 
 - Kaum Flächen im 
Seitenraum vorhanden 
 
7. Einbauten (z. B.: 
Maste für 
Fahrleitung und 
Beleuchtung, 
Schaltschränke) 
 - Platz für Einbauten ist 
eingeschränkt 
- In Engstelle keine Maste 
möglich 
Ergebnis der Prüfung: Verworfen, da eingleisige Abschnitte betrieblich sehr 
problematisch sind und zur Verspätungsübertragung sowie 
zu Einschränkungen in der zukünftigen Fahrplangestaltung 
und -änderung führen. Die Förderung ist somit gefährdet. 
Zusätzlich wäre bereits, um die Mindestmaße einzuhalten, 
ein großflächiger Eingriff in Privatgrundstücke notwendig.

Untersuchte Varianten   Anlage 5 
Variante 10 
 
Eingleisige Stadtbahntrasse 
Eingleisiger Abschnitt im Straßenkörper 
 Vorteile Nachteile 
1. Fußverkehr - Gehwege durchgängig mit 
mindestens 2,40 m Breite 
- Keine Konflikte  
 
2. Radverkehr  - Gemeinsame Führung 
mit Kfz-Verkehr 
- In Engstelle neben 
dem Gleis 
3. KFZ-Verkehr  - Teilt sich in der 
Engstelle die Fahrspur 
mit der Stadtbahn 
- Stadtbahn hat Vorfahrt 
4. Busverkehr  - Nicht ausreichende 
Breite im Seitenraum 
5. Stadtbahn  - Aus betriebs-
technischer Sicht der 
KVB nicht möglich  
- In Engstelle wird die 
Stadtbahn auf der 
Fahrbahn geführt 
- Förderfähigkeit ist 
durch Eingleisigkeit 
und Konflikte mit KFZ 
und Radverkehr 
gefährdet 
6. Städtebau (z. B.: 
Grünflächen, liefern, 
laden, etc.) 
 - Kaum Flächen im 
Seitenraum vorhanden 
- Keine Parkplätze 
7. Einbauten (z. B.: 
Maste 
Schaltschränke) 
 - Platz für Einbauten ist 
eingeschränkt 
Ergebnis der Prüfung: Verworfen, da eingleisige Abschnitte betrieblich sehr 
problematisch sind und zur Verspätungsübertragung 
sowie zu Einschränkungen in der zukünftigen 
Fahrplangestaltung und -änderung führen. Die Förderung 
ist somit gefährdet.

Anlage 8 - Lage P+R

8 Zeichen

Anlage 8

Anlage 6 - Grunderwerbsplan (Zweirichtungsradweg)

10919 Zeichen

M
M M M M
T.
T.T.T.T.T.
T.T.T.T.T. T. T.T.
B51
AA2,503,003,000,902,502,653,0415,5516,473,006,483,6716,536,500,90 6,523,000,902,20
MarienburgRondorfMeschenichLegendeStadtbahntrasseGehwegRadwegGrünflächeHaltestelleFahrbahnPlanungen DritterGrunderwerbParken/ Schutzstreifen/ GleisbereichMischflächeFlurstücksgrenzemöglicher Standort für FahrleitungsmasteGeh- /Radweg
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
Datum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4Plan-Nr.Bauwerk:Planstufe:Maßstab:Datum:
Übersicht:
VORPLANUNGVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXX
aXxx.05.02.2019Xxx.Xxx.TextLagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170
StadtBahn SüdDezernat III - MobilitätAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauDie Oberbürgermeisterin
Planverfasser/in:gepr.gez.bearb.DatumName
freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegeben mit EinträgenBauwerksnummerPlantypNummerGewerkTeilbauwerk- StatusPhaseIndex------
Gepr.Gen.Bear.DatumÄnderungIndex
Planart / Inhalt:XXXMTIMTI24.07.202424.07.202463XOVLP30010V24.07.20241:250LageplanZweirichtungsradweg durch die ODAbschnitt F PrüfauftragBlatt 1/5
LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel.     +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.deIngenieurgesellschaft mbHTel.: 0221 / 925812-0Fax: 0221 / 925812-7Gustav-Heinemann-Ufer 72a50968 Köln
Baumstandort (noch zu prüfen)
P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\alt\Alternative F1\01-Prüfauftrag\Prüfauftrag Zweirichtungsradweg OD Meschenich.dwg

M M
M
M
T.T.T.
T.T.
T.
T.T.T.
T.T.T.
T. T.T.
BankBank
T.
B51
BB CC6,500,903,006,530,903,00 3,006,562,503,00 3,006,502,502,50 0,902,502,602,78 15,4515,5015,683,0416,47 2,502,503,136,523,000,90 0,90
MarienburgRondorfMeschenich
P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\alt\Alternative F1\01-Prüfauftrag\Prüfauftrag Zweirichtungsradweg OD Meschenich.dwg
LegendeStadtbahntrasseGehwegRadwegGrünflächeHaltestelleFahrbahnPlanungen DritterMischflächeFlurstücksgrenzemöglicher Standort für FahrleitungsmasteGeh- /Radweg
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
Datum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4Plan-Nr.Bauwerk:Planstufe:Maßstab:Datum:
Übersicht:
VORPLANUNGVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXX
aXxx.05.02.2019Xxx.Xxx.TextLagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170
StadtBahn SüdDezernat III - MobilitätAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauDie Oberbürgermeisterin
Planverfasser/in:gepr.gez.bearb.DatumName
freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegeben mit EinträgenBauwerksnummerPlantypNummerGewerkTeilbauwerk- StatusPhaseIndex------
Gepr.Gen.Bear.DatumÄnderungIndex
Planart / Inhalt:XXXMTIMTI24.07.202424.07.202463XOVLP30020V24.07.20241:250LageplanZweirichtungsradweg durch die ODAbschnitt F PrüfauftragBlatt 2/5
LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel.     +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.deIngenieurgesellschaft mbHTel.: 0221 / 925812-0Fax: 0221 / 925812-7Gustav-Heinemann-Ufer 72a50968 Köln
Baumstandort (noch zu prüfen)Parken/ Schutzstreifen/ GleisbereichGrunderwerb

T. T.T.T.T.T.
T.
T.T.T.T. WT T.T.T.T.T.T.T. T.T.WTWT
T.
WTT.
B51
B51
ungefähre abmessungen
Verlängerung auf 80m
EEDDCC 2,350,904,000,503,252,503,253,006,562,50 6,502,560,90 2,46 0,902,50 20,366,002,431,631,63 15,4815,45 207,863,90Hst. Meschenich Südca. 400mca. 540mHst. Meschenich MitteHst. Meschenich Nord0,50 0,681,98 3,002,500,65
MarienburgRondorfMeschenich
P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\alt\Alternative F1\01-Prüfauftrag\Prüfauftrag Zweirichtungsradweg OD Meschenich.dwg
LegendeStadtbahntrasseGehwegRadwegGrünflächeHaltestelleFahrbahnPlanungen DritterMischflächeFlurstücksgrenzemöglicher Standort für FahrleitungsmasteGeh- /RadwegDas Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
Datum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4Plan-Nr.Bauwerk:Planstufe:Maßstab:Datum:
Übersicht:
VORPLANUNGVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXX
aXxx.05.02.2019Xxx.Xxx.TextLagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170
StadtBahn SüdDezernat III - MobilitätAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauDie Oberbürgermeisterin
Planverfasser/in:gepr.gez.bearb.DatumName
freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegeben mit EinträgenBauwerksnummerPlantypNummerGewerkTeilbauwerk- StatusPhaseIndex------
Gepr.Gen.Bear.DatumÄnderungIndex
Planart / Inhalt:XXXMTIMTI24.07.202424.07.202463XOVLP30030V24.07.20241:250LageplanZweirichtungsradweg durch die ODAbschnitt F PrüfauftragBlatt 3/5
LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel.     +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.deIngenieurgesellschaft mbHTel.: 0221 / 925812-0Fax: 0221 / 925812-7Gustav-Heinemann-Ufer 72a50968 Köln
Baumstandort (noch zu prüfen)Parken/ Schutzstreifen/ GleisbereichGrunderwerb

M
M T.T.
T.WTT.T.T.T.T.T. T.T.T.T.T.
B51
EE6,502,564,003,251,741,033,250,9015,4816,673,00 2,271,45 0,323,002,500,65
 MarienburgRondorfMeschenich
P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\alt\Alternative F1\01-Prüfauftrag\Prüfauftrag Zweirichtungsradweg OD Meschenich.dwg
LegendeStadtbahntrasseGehwegRadwegGrünflächeHaltestelleFahrbahnPlanungen DritterMischflächeFlurstücksgrenzemöglicher Standort für FahrleitungsmasteGeh- /RadwegDas Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
Datum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4Plan-Nr.Bauwerk:Planstufe:Maßstab:Datum:
Übersicht:
VORPLANUNGVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXX
aXxx.05.02.2019Xxx.Xxx.TextLagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170
StadtBahn SüdDezernat III - MobilitätAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauDie Oberbürgermeisterin
Planverfasser/in:gepr.gez.bearb.DatumName
freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegeben mit EinträgenBauwerksnummerPlantypNummerGewerkTeilbauwerk- StatusPhaseIndex------
Gepr.Gen.Bear.DatumÄnderungIndex
Planart / Inhalt:XXXMTIMTI24.07.202424.07.202463XOVLP30040V24.07.20241:250LageplanZweirichtungsradweg durch die ODAbschnitt F PrüfauftragBlatt 4/5
LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel.     +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.deIngenieurgesellschaft mbHTel.: 0221 / 925812-0Fax: 0221 / 925812-7Gustav-Heinemann-Ufer 72a50968 Köln
Baumstandort (noch zu prüfen)Parken/ Schutzstreifen/ GleisbereichGrunderwerb

M
T.
T.T.T.
T.T.T. T.T.T.WT
B51
B51
ca. 400mHst. Meschenich MitteFF 11,001,004,003,0030,0250,0013,45 3,110,503,420,503,500,501,752,501,553,903,754,503,304,001,503,001,502,622,272,9110,45
 MarienburgRondorfMeschenich
P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\alt\Alternative F1\01-Prüfauftrag\Prüfauftrag Zweirichtungsradweg OD Meschenich.dwg
LegendeStadtbahntrasseGehwegRadwegGrünflächeHaltestelleFahrbahnPlanungen DritterMischflächeFlurstücksgrenzemöglicher Standort für FahrleitungsmasteGeh- /RadwegDas Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
Datum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4Plan-Nr.Bauwerk:Planstufe:Maßstab:Datum:
Übersicht:
VORPLANUNGVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXX
aXxx.05.02.2019Xxx.Xxx.TextLagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170
StadtBahn SüdDezernat III - MobilitätAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauDie Oberbürgermeisterin
Planverfasser/in:gepr.gez.bearb.DatumName
freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegeben mit EinträgenBauwerksnummerPlantypNummerGewerkTeilbauwerk- StatusPhaseIndex------
Gepr.Gen.Bear.DatumÄnderungIndex
Planart / Inhalt:XXXMTIATO24.07.202424.07.202463XOVLP30050V24.07.20241:250LageplanZweirichtungsradweg durch die ODAbschnitt F PrüfauftragBlatt 5/5
LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel.     +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.deIngenieurgesellschaft mbHTel.: 0221 / 925812-0Fax: 0221 / 925812-7Gustav-Heinemann-Ufer 72a50968 Köln
Baumstandort (noch zu prüfen)Parken/ Schutzstreifen/ GleisbereichGrunderwerb

Anlage 2 - ÜLP Beschlusstrasse StadtBahn Süd

11245 Zeichen

S602
S603
DN 350,TFRDN 400,B
5m Arbeitsraum
5m Arbeitsraum
104
109
4.0%4.0%
0,750,75 20,00 mDurchmesserAchse 153Achse 150
469
465
467
466
59
45
4143/1
542
47
44/2
5687
43/244/1
6058
67
5682
39
46
42
GG
siehe DetailAmphibienquerung
siehe DetailAmphibienquerung
siehe DetailAmphibienquerung
0+8400+880
0+930
siehe DetailAmphibienquerungsiehe DAmphiAmphibienleiteinrichtungen
Amphibienleiteinrichtungen
Amphibienleiteinrichtungen
Amphibienleiteinrichtungen
Amphibienleiteinrichtungen
31003150
105461
64
10881
456
112
ZP7ZP4
FSP3ME3ME2FSP2
AH1
AH2AH3MEME
MEME
ZP3ZRÜ
ZP8ZP10
ZP11
ZP9FSP1
M73 M75M76 M77M78M79M80M81M82M83M84M85M86 M87M88 M89M90
6162636465
899091
4748495051525354555657585960
79808182838485868788
46
66676970717273
68
74757776
9293959694
9899100101102103104105106107108109
78
97
110
18 Ladestellenfür E-Bikes
Lüftung 1Ebene -1
Lüftung 2Ebene -1
Lüftung 3Ebene -1
Lüftung 4Ebene -1
Lüftung 5Ebene -1
Notentwässerung DN 200über OK Gelände 1,20m
Schrammbord-Markierung
WC,seiten-verstellbar:900/1950/210
Rinne
Rinne
Rinne
Rinne
RinneRinne
Aussteifung WA 01/E-I
Aussteifung WA 01/M-QAussteifung WA 05/P-S
Aussteifung WA A/01-02
Aussteifung WA T/01-03
VK Decke
VK PflasterVK Pflaster =VK AufkantungVK Decke
VK Stahlbeton
VK Decke
VK Pflaster
VK Stahlbeton
VK Pflaster =VK AufkantungVK Decke
VK Decke
VK Decke
VK Wandvorlage StützenVK DeckeVK UG Aussenwand= Kante Platzfläche
VK Pflaster= VK AukkantungVK Pflaster = VK Aufkantung16 Stg185/274 Stg185/27
Rinne
2,5% Gefälle
2,5% Gefälle
  2,5% Gefälle
  2,5% Gefälle  2,5% GefälleVK Pflaster= VK Aukkantung
Rinne
Aussteifung WA D/02-04Rinne
Luftraum fürInstallationenLuftraum fürInstallationennachoben
nachoben
KVB-Anzeigetafelfür Abfahrtszeiten
3 Ladestellenschränkeà 6 Boxen
Regenwasserhebeanlage:vertikale Leitungsführung(ca. 0,50m überRückstauebene)
Öffentliche GrünflächeSportanlage-Tennisanlage
RETTUNGSWEG
2.RETTUNGSWEGFahrradbereich
RETTUNGSWEG3,8% Gefälle2,5% Gefälle
RETTUNGS-WEG
Dehnfuge
Dehnfuge±0,00m50,75m ü. NNAUSFAHRT
-2,605m-0,775m+0,32m
4 Stg166/27AblaßschachtTrafoRheinenergiemin. 2,00 x 1,50 m
-1,75m+49,00m ü. NN
-1,75m+49,00m ü. NN-1,75m+49,00m ü. NN
+0,16m50,91m ü. NN
+0,16m50,91m ü. NN
-1,75m+49,00m ü. NN
-1,75m+49,00m ü. NN
-1,75m+49,00m ü. NN-1,75m+49,00m ü. NN+50,76m ü. NN
+50,61 ü. NN
-1,75m-1,75m+49,00m ü. NN+48,80m ü. NN+49,65m ü. NN
-1,96m+48,79m ü. NN
+50,47m ü. NN+49,68m ü. NN
OK Wandvorlage= -0,775m / 49,975m ü. NNOK Wandvorlage= -0,775m / 49,975m ü. NNOK = -1,25m / 49,5m ü. NN
EINFAHRT
EINGANG
GleichstromanalageStreckeSPP.Kurz-schließerUnterverteilungBatterieMelde-feldBlitz-schutzHeizung
HeizungStreckeSPP.StreckeSPP.StreckeSPP.Einspeise-feldRückleiter-feld
ErdungsbatterieTisch-wagenHeizungTelefonRE-ZählerK07K06K05K04K03K02K01GL.1GL.2
P+R-PaletteStand: 28.11.2017± 0,00 = 50,75m.ü.NN
EingangB+R Planung Tennisanlage und Vereinsheim über Amt 52.Darstellung nur nachrichtlich.
503,6610,973,6618,29
49,00
49,00
49,00
49,00
49,00
49,00
49,00
49,00
 R=∞ R=190,00 15+727,57 R=190,00 R=∞ 15+739,55
 R=∞ R=190,00 15+778,35 R=190,00 R=∞ 15+790,33
 R=∞ 15+895,45
 R=∞ R=190,00 5+680,69 R=190,00 R=∞ 5+688,51 R=∞ R=190,00 5+717,39 R=190,00 R=∞ 5+725,21
 R=190,00 0+000,00 R=190,00 R=∞ 0+025,21
 R=∞ R=190,00 0+047,59 R=190,00 0+072,80
 R=∞ 0+000,00 R=∞ R=190,00 0+012,00 R=190,00 R=∞ 0+036,60 R=∞ R=190,00 0+047,67 R=190,00 0+072,27
G
SS
GG
Schachteinstieg in Fahrbahn
AbfallAbfall
Abfall
Rückbau Wegweiser
LSA versetzenLSA versetzen
Wartehalle 4,0x1,6mWerbetafel rechts
Wartehalle 4,0x1,6mWerbetafel rechts
AWT
Wartehalle 4,0x1,0 (1,6)ohne Werbetafel
SIA
SIAWerbeträger Bestand
5739/12,5%
2,5%
Ausfahrt±0,00
E117
E118E119
E120
E121E122E123E124E125E126E127E128E129E130E131
E132E133E134E135E136E137E138
E139E140
E146
E239E240E241E242E243
E245E244
E246E247
WinkelstützwandStützwand
Geplante Baumstandortein Abstimmung mit Freianlagenplanung
BUSBUSBUSBUS
MS-H 400/20
HE-M 280
HE-M 280
HE-M 300
HE-M 300 HE-M 300
HE-M 300
HE-M 300
HE-M 300
HE-M 300
HE-M 300
HE-M 300
HE-M 300
MS-H 400/20
MS-H 400/20
HE-M 320
HE-M 320
HE-M 320
HE-M 320
R=oo2+ 495.805 R=oo A=144.91
2+ 506.071
A=144.91R=300
2+ 576.071
AA
AE
AA
HP
R=oo
2+ 497.141
R=oo A=143.39
2+ 507.216
A=143.39 R=295.8
2+ 576.724
AA
AE
AA
HP
1:500
1:100
4.00
4.00
4.00
4.00
4.004.00
40.00
18.001.0018.001.503.0040.00
40.00
1.503.000.500.50
18.701.0018.001.503.001.503.000.500.50
40.0021.001.0014.971.503.001.503.000.500.50
0.504.001.504.004.00
16.50
14.50
3.0019.001.503.0037.900.501.50
40.003.0018.361.503.000.501.50
2+ 500.000
o. A. 0.999 117.877mTS=48.623
2+ 617.877
H=3000.000T=39.374f=0.258 3.624 230.484m0.999 117.877m
TS=49.801
2+ 848.361
H=3000.000T=110.463f=2.034 -3.740157.378m
3.624230.484m TS=58.154
2+ 497.141
o. A.
1.001120.562m
TS=48.594
2+ 617.703
H=3000.000T=40.114f=0.2681.001120.562m 3.675227.130m
TS=49.801
H15/25GleisbordF20/25RampensteinR15/22T8/20W22/27/8RS 16/16/14
Sportplatz SC Rondorf
UnterwerkStadtbahn
öffentl. Grünfläche/Spielplatz
Öffentliche Grünfläche/Bolzplatz
Öffentliche Grünfläche/Parkanlage
1:1.51:1.5
1:1.51:1.5
1:1.5
1:1.51:1.5
bauzeitliche Böschung
bauzeitliche Böschung
bauzeitliche Böschung
bauzeitliche Böschung
bauzeitliche Böschung
bauzeitliche Böschungbauzeitliche Böschung1:1.5provisorische Oberflächen-befestigung aus Asphaltbis zumBau der Stadtbahn
provisorische Oberflächen-befestigung aus Asphaltbis zumBau der Stadtbahn
bauzeitliche Böschungbauzeitliche Böschung
1+ 098.92050.0049.63955
.50.5047.00.75.7547.00.25.25.50.50.75.7548.0048.00.20.15
.25.2546.0046.00.75.75.50.50.25.25
.50.50.75.7549.0049.00.25.25.50.50.75.7550.0050.00
50.0050.0050.0050.00
.25.25
.50.50
.75.75
51.0051.00
51.0051.00.20.15.75.75.55.50.55.50.55
R=2501+ 174.448R=ooH=1200.00T=12.00f=0.062.5044.92m
50.743
Wasserschutzzone III
Wasserschutzzone III
Wasserschutzzone III
Wasserschutzzone III
Wasserschutzzone III
Wasserschutzzone III
Wasserschutzzone III
Wasserschutzzone IIIB51nWasserschutzzone IIIWasserschutzzone II
Wasserschutzzone IIIWasserschutzzone II
Wasserschutzzone IIIWasserschutzzone II
Wasserschutzzone IIIWasserschutzzone II
Wasserschutzzone III
Wasserschutzzone III
Wasserschutzzone III
Wasserschutzzone III
Wasserschutzzone III
Wasserschutzzone III
110 kV
B51
B51
110 kV
B51
B51
B51
IB
B51
B 51
IA - K 27
B51
B51
B51
IB
K15
I
K31
Reithalle
K31
ND
380 kV
380 kV
380 kV
K31
380 kV
K31
Weg
Reitplatz
380 kV
380 kV
380 kV
K31
F
380 kV
380 kV
380 kV
Alt Engeldorfer Hof
-I
Halle
Weg
I
K15
K15
Sp.Pl.
S
I
K31
K27
I
Weg
Weg
Turnhalle
-I
IB - K 15
Weg
K31
K31
K31
I
K31
Sportplatz
IB - K 31
K27
platz
K31
-I
K31
Weg
Schule
Spiel -
Weg
Meschenich
Jg.Zentr.
I
K31
K31
Tennisplatz
II
10
WegWeg
Weg
380 kV
Weg
Ö
Weg
Weg
Weg
380 kV
380 kV
Weg
Weg
Spielplatz
Weg
Weg
380 kV
Weg
Weg
380 kV
380 kV
Weg
Vor Meschenich
Spielplatz
Rondorf
Weg
L92
II
II
L92
L92
L92
L92
L92
L92
Sportplatz
-I
I
II
Hochkirchen
IB
-I
II
Turnhalle
II
Schule
F
P.Wk.
Altenheim
F
Büchelhof
Weg
RODEN -
L300
L92
L92
L186
L92
Weg
KIRCHEN
Kleingärten
Schp
I
F
Schp
B9
3
IB
4
3
Weg
Weg
Weg
Weg
Weg
Weg
Weg
Weg
Weg
IB
See
Weg
Reitweg
Tennishalle
Weg
Weg
AK Köln-Süd
W.Wk.
Sende-
turm
Rückhalte-
becken
Reitweg
Weg
Weg
Weg
Weg
Weg
-I
Weg
Halle
Weg
Weg
Halle
Weg
Weg
Weg
Weg
Weg
Weg
II
Halle
Weg
TCA
St.Maria Königin
12
31
16
(5)
Fußweg
14
302
12
41
20
Fußweg
316
Fußweg
(1)
10
P18 a
23 c
1
3
(1)
8
24
23
(3)
304
P35
8
31
10
5
25 a
314
(1)
(1)
67
310
27
27
65
34
11
(6)
22
(1)
21
P8 s
24
P29 a
9
4
(1)
3
(1)
20
(1)
(1)
21 a
(3)
(1)
(3)
P8 f
(1)
Fußweg
P3 b
27 b
P8 n
(1)
P12 b
P119
22
P8 a
25
27 a
P8 v
(1)
(49)26 b
P8 e
P8 p
(5)
110
26 a
6
30
Fußweg
99
27
(2)
26
33
(1)
312
P34 a
(1)
1
14
121
13
(1)
21 c
2
93
20
P8 h
(4)
(6)
41
12
32
(1)
(2)
(1)
(4)
P8 b
P18 c
P93 a
P97
(2)
(1)
(1)
P12 c
(3)
P8 l
Am Bödinger Hof
(2)
P8 g
P8 d
(1)
P8 r
(1)
An der Hitzelerstraße
(3)
(1)
(4)
(1)
P8 i
(2)
(2)
(3)
(8)
Am Effenweg
Stolpweg
(2)
P8 u
P8 c
(1)
(2)
(2)
P8 j
(1)
(3)
(1)
(2)
Weg
(3)
(1)
(1)
(7)
P8 m
An der Hitzelerstraße
Fußweg
(7)
Auf dem Schneeberg
Auf dem Schneeberg
Insterburger Straße
Auf dem Schneeberg
Hinter den Hecken
(1)
(1)
(1)
(2)
Auf dem Schneeberg
(1)
P8 k
Am Höfchen
(3)
(1)
(2)
(9)
Weg
P97 d
P8 o
P12 a
(1)
(2)
(2)
(1)
(6)
P8 q
Pater-Prinz-Weg
(1)
(1)
(1)
II
(1)
(1)
(2)
(1)
(1)
Kleingärten
(2)
(1)
6
P8 t
28
(1)
(1)
(2)
(3)
(1)
(5)
(49)
35
23
30
(1)
13
3
318
5
21 d
21
25
18
29
(4)
25 c
18
21 b
23 d
23
23 a
306
16
21
29
29
25
45
37
25 d
28
4
45 a
28
7
26
39
4
25 b
3 a
6
P18 b
43
302 a
95
69
39
37
8
43
23 b
33
32
(1)
45
308
(1)
10
17
19
(1)
Bödinger Hof
(2)
1
(2)
1
(1)
(2)
(3)
[100]
[7]
[7 a]
(1)
71
II
II
IngenieurbauwerkQuerung Entflechtungsstraße mit D2möglicher Standortfür eine Hst. Rondorf SüdHst. Rondorf Mittein Alternative D2Hst. Hochkirchenin Alternative C
Hst. Meschenich Nordin Alternative EIngenieurbauwerkQuerung BAB4IngenieurbauwerkVerteilerkreisPlanung L5 3. BaustufePlanung P+R PalettePlanung Umlegung GalgenbergseePlanung NeubaugebietRondorf Nord-WestPlanung EntflechtungsstraßePlanung EntflechtungsstraßePlanung Ortsumgehung MeschenichPlanung Ortsumgehung MeschenichIngenieurbauwerkGeh- und RadwegunterführungIngenieurbauwerkBrunnengalerie Unterquerung HochspannungstrasseRückbau Brühler Landstraßezu Rad- und Gehweg
Sperrung MIV
0+000.000+100.000+200.000+300.000+400.000+500.000+600.000+700.000+800.000+900.001+000.001+100.001+200.001+300.001+400.001+500.001+600.001+700.001+800.001+900.002+000.002+100.002+200.002+300.002+400.002+500.002+600.002+700.002+800.002+900.003+000.003+100.003+200.003+300.003+400.003+500.003+600.003+700.003+800.003+900.004+000.004+100.004+200.004+300.004+400.004+500.004+600.004+700.004+800.004+900.005+000.005+100.005+200.005+300.005+400.005+438.55
MarienburgRondorfMeschenich
P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\03_Übersichtslagepläne\240905_Übersichtslageplan 5000_gesamt_.dwg
Altlast
Wasserschutzzone 2
Ausgleichsflächen
Legende:
Fremdplanung
geplante Haltestellen
geplante Ingenieurbauwerke
Wasserschutzzone 3
Brunnen WSZ I
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
Datum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4Plan-Nr.Bauwerk:Planstufe:Maßstab:Datum:
Übersicht:
VORPLANUNGVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXX
aXxx.05.02.2019Xxx.Xxx.TextLagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170
StadtBahn SüdDezernat III - MobilitätAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauDie Oberbürgermeisterin
Planverfasser/in:gepr.gez.bearb.DatumName
freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegeben mit EinträgenBauwerksnummerPlantypNummerGewerkTeilbauwerk- StatusPhaseIndex------
Gepr.Gen.Bear.DatumÄnderungIndex
Planart / Inhalt:XXXMTIMTI21.04.202305.09.202400VOBÜP40010V05.09.20241:5000ÜbersichtsplanBeschlusstrasseAlternativen A1a,B,C,D2 und EIngenieurgesellschaft mbHTel.: 0221 / 925812-0Fax: 0221 / 925812-7Gustav-Heinemann-Ufer 72a50968 Köln

Anlage 3 - Detail Engstelle Alte Fischenicher bis Rosengürtel Lageplan

56 Zeichen

Engstelle Meschenich Kirche Lageplan
Ist-Zustand Planung

Anlage 11 Vorabauszug aus dem Beschlussprotokoll StEA 05.11.2024

1107 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
Fax:  (0221)  
E-Mail: DezVI-Dezernatskoordination-
Session@stadt-koeln.de 
Datum: 06.12.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 30. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 05.12.2024 
öffentlich 
6.10 StadtBahn Süd – Festlegung des vorläufigen Endhaltepunktes in 
Meschenich 
2742/2024 
6.10.1 Änderungsantrag der FDP-Fraktion betreffend "StadtBahn Süd – Festle-
gung des vorläufigen Endhaltepunktes in Meschenich  
hier: Änderungsantrag" 
AN/1618/2024 
6.10.2 Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE betreffend "Haltestelle 
Meschenich Nord" als Umsteigestation nördlich der Straße „Am Köln-
berg“ ausbauen!" 
AN/1687/2024 
 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in die wei-
teren Gremien. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
Anmerkung bezüglich des Änderungsantrages: AN/1687/2024: 
 
 Die Verweisung von einem Ausschuss an den Rat ist nicht möglich. Der Fraktion steht es 
frei, für den Rat einen entsprechenden Änderungsantrag zu stellen.

Anlage 12 Auszug Verkehrsausschuss 10.12.2024

7150 Zeichen

Anlage 12 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon: (0221) 221-25909 
Fax:  (0221) 221-24447 
E-Mail: DezIII-session@stadt-koeln.de 
Datum: 11.12.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 13. Sondersitzung/41. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 10.12.2024  
öffentlich 
1.1 StadtBahn Süd – Festlegung des vorläufigen Endhaltepunktes in 
Meschenich 
2742/2024 
 Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 06.12.2024 
AN/1734/2024 
 Änderungsantrag Der Linke. vom 10.12.2024 
AN/1748/2024 
1. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktion Die Linke., AN/1748/2024):  
 
Der Beschlusstext wird wie folgt geändert:  
 
Der Rat nimmt die Ergebnisse aus den untersuchten Varianten zur Kenntnis und be-
auftragt die Verwaltung, abweichend von seinem Beschluss vom 23.03.2023 (siehe 
Vorlagen-Nr.: 3065/2022), 
 
a) als vorläufigen Endhaltepunkt eine neue Haltestelle „Meschenich Nord“ zu planen, 
die sich auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche nördlich der Straße „Am 
Kölnberg“ befindet. Die Gleise sollen sich annähernd in Ost-West-Richtung befinden, 
damit eine mögliche Verlängerung westlich um Meschenich herum nach Meschenich-
Süd im Rahmen zukünftiger Siedlungsflächenerweiterungen möglich bleibt. Somit 
bleibt auch eine spätere Verlängerung der Linie 5 nach Brühl oder zur künftigen S-
Bahn-Station im Süden von Fischenich möglich.  
 
b) die Planung einer P+R Anlage in „Meschenich Nord“ voranzutreiben und dafür ein 
eigenes Genehmigungsverfahren vorzusehen.  
 
c) die Haltestelle „Meschenich Nord“ als Umsteigestation zum Busverkehr und zur 
P+R Anlage zu planen. Sie soll Seitenbahnsteige mit gegenüberliegenden Bussteigen

2 
 
haben. Am nördlichenBahn-/Bussteig begegnen sich die stadtauswärts fahrenden 
Bahnen der Linie 5 und die Busse Richtung Meschenich. Am südlichen Bahnsteig be-
gegnen sich die stadteinwärts fahrenden Bahnen der Linie 5 und die aus Meschenich 
kommenden Busse Richtung Hürth-Kalscheuren. Die soziale Kontrolle soll erhöht wer-
den, indem ein Taxistand sowie Haltezonen für „Kiss and Ride“-Verkehr sowie für Ein-
satzfahrzeuge und Fahrzeuge der Stadt Köln geschaffen werden. Der Taxistand „An 
der Fuhr“ Ecke „Am Rondorfer Pfad“ soll an den nördlichen Bahn-/Bussteig verlegt 
werden, wo die stadtauswärts fahrenden Bahnen ankommen. Der nördlich der Kreu-
zung „Brühler Landstraße/Am Kölnberg“ gelegene Teil der Brühler Landstraße wird als 
Einbahnstraße Richtung Meschenich eingerichtet, damit Bus-, Taxi- und PKW-Verkehr 
aus der P+R Anlage Richtung Süden abfahren kann. An die Stadtbahn-Haltestelle soll 
sich westlich entlang der Straße „Am Kölnberg“ ein provisorisches Wendegleis an-
schließen, das bei einer Weiterführung der Strecke nach Meschenich-Süd rückgebaut 
werden kann.  
d) die Weiterführung der Strecke westlich von Meschenich zeitnah zu planen. Die 
Parkhäuser an der Ecke „Alte Brühler Straße/An der Fuhr“ sollen daraufhin untersucht 
werden, ob sie zugunsten der Stadtbahn-Trasse niedergelegt werden können.  
 
e) die südlichste Haltestelle in Rondorf mit einem Gleiswechsel zu planen, damit sie 
als provisorische Endhaltestelle genutzt werden kann.  
 
f) den Busverkehr zwischen Meschenich und Hürth-Kalscheuren, der über die neue 
Haltestelle „Meschenich Nord“ führen wird, auf Verbesserungen zu überprüfen. Es soll 
ein Buskonzept für die Zeit nach der „Kappung“ der Linie 132 (sie wird nach Fertigstel-
lung der Linie 5 nicht mehr zum Breslauer Platz fahren) erstellt werden. Es soll geprüft 
werden, welche Verbesserungen aus dem Konzept schon in naher Zukunft umgesetzt 
werden können. Ziel soll es sein, in Zukunft einen dichten Bus-Takt zwischen dem 
Meschenicher Südosten und Hürth-Kalscheuren mit Umsteigemöglichkeit in „Mesche-
nich Nord“ zu verwirklichen.  
 
Dabei soll untersucht werden: 
 ob die Haltestellen an der Engeldorfer Straße im Südosten Meschenichs (Trenke-
bergstraße, Im Rheintal, Frankenstraße) in beiden Fahrtrichtungen betrieben wer-
den können,  
 ob ein Busverkehr Richtung Norden auf der Klosterstraße möglich ist,  
 ob auf der Brühler Landstraße Ecke Schulstraße eine zusätzliche Haltestelle in bei-
den Fahrtrichtungen eingerichtet werden kann (besserer Umstieg von „Meschenich, 
Kirche, Bussteig E“ auf die Busse Richtung Hürth-Kalscheuren und Meschenich),  
 ob die Buslinie 135 von „Meschenich, Kirche“ über „Meschenich Nord“ Richtung 
Hürth-Kalscheuren verlängert werden kann,  
 ob die Buslinie 192 (Kleinbus) schon in naher Zukunft in beiden Richtungen bis zur 
Frankenstraße verkehren kann,  
 ob in Zukunft ein dichterer Bus-Takt zwischen Frankenstraße und Hürth-Kalscheu-
ren verwirklicht werden kann (z.B. 10-Minuten-Takt auch am Vormittag, 15 -Minu-
ten-Takt abends und Sa+So),  
 ob eine Verlängerung einer Buslinie über die beiden noch zu Köln gehörenden Rei-
terhöfe an der Langenackerstraße nach Wesseling-Berzdorf möglich ist.  
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke. 
 
2. Beschluss (Änderungsantrag der SPD-Fraktion, AN/1734/2024):

3 
 
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ersetzt:  
Abweichend zur Beschlussvorlage 2742/2024 beauftragt der Rat die Verwaltung, die 
„vorläufige“ Endhaltestelle „Kölnberg“ so anzulegen, dass diese Endhaltestelle auch 
im Falle eines Weiterbaus der entsprechenden Stadtbahnlinie genutzt werden kann 
und weiterhin eine möglichst gute Anbindung von Meschenich ermöglicht werden 
kann. Folgende Maßgaben sind in diesem Zusammenhang für die weiteren Planun-
gen zu berücksichtigen:  
1. bei Drehung der Haltestelle um 90° muss die entsprechende Anpassung der 
Trasse ab Bödinger Straße erfolgen  
2. Einrichtung der Buswendeschleife um die Endhaltestelle zur Verbesserung der Um-
steigebeziehungen (ähnlich der Endhaltestelle „Bocklemünd“)  
3. Attraktivierungen zur Stärkung der sozialen Kontrolle  
4. Prüfungen weiterer Stadtentwicklungsmaßnahmen zur verbesserten Nutzung der 
Haltestelle und Ansiedlung von Einzelhandel  
5. Weitere Gespräche mit den Städten Hürth und Brühl zur möglichen Festsetzung 
der Stadtbahn Süd als 2. Baustufe  
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktionen von SPD und 
Die Linke. 
 
3. Geänderter Beschluss (gem. Beschlussempfehlung der BV Rodenkirchen, s. 
Anlage 10): 
 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
Der Rat nimmt die Ergebnisse aus den untersuchten Varianten zur Kenntnis und be-
auftragt die Verwaltung, abweichend von seinem Beschluss vom 23.03.2023 (siehe 
Vorlagen-Nr.: 3065/2022),  
 
a) die Haltestelle „Am Kölnberg“ als vorläufigen Endhaltepunkt zu planen und mit der 
Neugestaltung der Einmündung der „Alte Fischenicher Straße“ abzuschließen.  
Die Endhaltestelle soll zu einem Mobilitätshub mit attraktiven und komfortab-
len Umsteigeknotenpunkt zwischen Bus, Fahrrad und KFZ ausgebaut werden. 
Eine mögliche Verlängerung nach Brühl wird im Rahmen zukünftiger Siedlungsflä-
chenerweiterungen um Meschenich berücksichtigt.  
 
b) die Planung einer P+R Anlage in Meschenich Nord voranzutreiben und dafür ein ei-
genes Genehmigungsverfahren vorzusehen. 
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktionen Die Linke. 
und FDP

Beschlussvorlage Rat

22632 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2742/2024 
Freigabedatum 
19.11.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
StadtBahn Süd – Festlegung des vorläufigen Endhaltepunktes in Meschenich  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt die Ergebnisse aus den untersuchten Varianten zur Kenntnis und beauftragt 
die Verwaltung, abweichend von seinem Beschluss vom 23.03.2023 (siehe Vorlagen-Nr.: 
3065/2022), 
a) die Haltestelle „Am Kölnberg“ als vorläufigen Endhaltepunkt zu planen und mit der 
Neugestaltung der Einmündung der „Alte Fischenicher Straße“ abzuschließen. Eine 
mögliche Verlängerung nach Brühl wird im Rahmen zukünftiger Siedlungsflächener-
weiterungen um Meschenich berücksichtigt. 
b) die Planung einer P+R Anlage in Meschenich Nord voranzutreiben und dafür ein eige-
nes Genehmigungsverfahren vorzusehen. 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Rodenkir-
chen und der Stadtentwicklungsausschuss ohne Änderungen zustimmen. 
 
Verkehrsausschuss 26.11.2024 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.12.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2024 
Verkehrsausschuss  
Rat 12.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1 Ortsdurchfahrt Meschenich 
1.1 Ausgangslage 
Im Frühjahr 2023 beschloss der Rat die grundsätzliche Linienführung für die Verlänge-
rung der Nord-Süd Stadtbahn von der geplanten Stadtbahnendhaltestelle Arnolds-
höhe bis nach Meschenich-Süd (siehe Anlage 2 und Vorlagen -Nr.: 3065/2022). 
Die geplante Trasse verläuft in Meschenich über die Brühler Landstraße durch den 
Ortskern und wird nachfolgend als „Ortsdurchfahrt“ (OD) bezeichnet. Dieser Ortskern 
ist von schmalen Straßenraumbreiten geprägt und lässt nur geringen Spielraum für 
die Neuordnung des Verkehrs. 
Die Brühler Landstraße südlich der „Alte Fischenicher Straße“ weist größtenteils eine 
schmale Straßenraumbreite von ca. 14,50 m bis 15,50 m auf. Zwischen der Einmün-
dung zur „Alte Kölnstraße“ und der Einmündung „Auf dem Rosenhügel“ herrscht eine 
zusätzlich reduzierte Straßenraumbreite auf einer Länge von 60 m, im Folgenden wird 
dieser Straßenabschnitt als „Engstelle“ bezeichnet. In der Engstelle reduziert sich die 
Straßenraumbreite auf ca. 13 m (siehe Anlagen 3 und 4).  
Planungsziel ist die Einordnung der Stadtbahn in den Straßenraum unter Berücksichti-
gung der übrigen Verkehrsteilnehmenden, sowie die Aufrechterhaltung der vielschich-
tigen Nutzung des Ortszentrums. Das Ortszentrum erstreckt sich zwischen der „Alte 
Fischenicher Straße“ und „Auf dem Rosenhügel“. Dort befindet sich außerdem der Be-
reich der Hauptgeschäftsnutzung, so dass breite Gehwege, Aufenthalts- und Ver-
kaufsflächen, sowie Flächen für das Parken, Liefern und Laden benötigt werden. 
Um sämtliche Anforderungen bezüglich des Straßenraumentwurfs für eine Stadtbahn 
und alle weiteren Nutzenden zu erfüllen, ist gemäß der Richtlinie für die Anlage von 
Stadtstraßen (RASt 2006) eine Raumbreite von etwa 22 bis 24 Metern notwendig. Da-
mit besteht in der OD Meschenich und insbesondere im Ortszentrum eine erhebliche 
Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenz. Vor diesem Hintergrund stellt die richtli-
nienkonforme Unterbringung der vier Verkehrsträger (Stadtbahn, Bus/MIV, Fahrrad 
und Fußverkehr) eine städtebauliche und verkehrliche Herausforderung dar.  
 
1.2 Untersuchte Varianten 
Im Zuge der Vorplanung wurden unterschiedliche Varianten für die Straßenraumge-
staltung in der OD Meschenich erarbeitet und intensiv untersucht. Diese werden im

3 
Weiteren erläutert und in Anlage 5 detailliert verglichen. 
Alle Varianten berücksichtigen bei der Straßenraumaufteilung lediglich die Mindest-
maße der Regelwerke. Der heutige Bestand mit „Gehweg Radfahrer frei“ bzw. „Geh-
weg mit Zweirichtungsradweg“ wird nicht in der Variantenuntersuchung betrachtet, 
weil durch das Erfordernis der Einbindung der Stadtbahntrasse, bereits vor der Unter-
suchung der Varianten feststand, dass hierfür die aktuell vorhandenen Abmessungen 
nicht ausreichend sind. 
Grundsätzlich ist zu beachten, dass seit dem 28. April 2020 ein gesetzlich festgelegter 
Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden gilt: Kfz-Fahrer*innen einschließ-
lich Stadtbahnen müssen nun einen Abstand von mindestens 1,5 m innerorts und 2 m 
außerorts beim Überholen von Radfahrer*innen einhalten. Dies führt aufgrund der vor-
handenen Gesamtraumbreiten dazu, dass bei einigen untersuchten Varianten ein 
Überholen der Radfahrenden durch die Stadtbahn nicht möglich ist. 
Mit Ausnahme der Variante 9 unter Ziffer 1.2.9 wird bei allen Varianten die Stadtbahn 
als straßenbündiger Bahnkörper geführt. Das bedeutet, dass die Gleise der Stadtbahn 
in die Straße auf gleicher Höhe integriert werden und der Kfz-Verkehr die Gleise dau-
erhaft überfährt. 
1.2.1 Gemeinsamer Geh- und Radweg im Seitenraum 
Die Variante, den Fuß- und Radverkehr gemeinsam zu führen, wurde für die Orts-
durchfahrt Meschenich verworfen, da diese Führungsform nicht den hier vorliegenden 
Nutzungsanforderungen entspricht. Die Brühler Landstraße in der Ortsdurchfahrt 
Meschenich ist Bestandteil des von der Bezirksvertretung Rodenkirchen beschlosse-
nen Radhauptnetzes (siehe Vorlagen-Nr.: 1209/2022). 
1.2.2 Radweg im Seitenraum 
Die Variante, den Radweg im Seitenraum anzuordnen, wurde verworfen, da ein groß-
flächiger Eingriff in mehr als 15 Privatgrundstücke notwendig wäre, um die Mindest-
maße einzuhalten. 
1.2.3 Zweirichtungsradweg im Seitenraum 
Die Variante mit einem Zweirichtungsradweg stellt den Querschnitt mit der insgesamt 
geringsten Breite dar und wurde deshalb tiefergehend untersucht. Sie wurde dennoch 
verworfen, da bereits um die Mindestmaße einzuhalten ein großflächiger Eingriff in 
mehr als 15 Privatgrundstücke notwendig wäre. 
Zur besseren Darstellung wurde ein exemplarischer Querschnitt beigefügt (Anlage 6). 
Bei dieser Variante mit einem Zweirichtungsradweg wird der Radverkehr auf einem 
3,0 m breiten, baulichen Zweirichtungsradweg im Seitenraum geführt. Diese Variante 
stellt jedoch keine zeitgemäße Radverkehrslösung dar. Dies liegt unter anderem an 
einem hohen Unfallpotenzial an Einmündungen zwischen dem Radverkehr und dem 
Kfz-Verkehr. Zudem muss der Radverkehr innerhalb der OD Meschenich die Fahrbah-
nen außerhalb von Knotenpunkten queren, um Ziele auf der anderen Straßenseite zu 
erreichen. Zusätzlich kommt es zu Konflikten mit anderen Seitenraumnutzern, bei-
spielsweise mit der Außengastronomie, beim Liefern/Laden und mit unachtsamen und 
oder querenden Fußgehenden. Aufgrund der Mindestbreiten ist an vielen Stellen der

4 
Ankauf von Privatflächen (Grunderwerb) im Bereich der Vorgärten und von öffentli-
chen Einrichtungen notwendig. 
1.2.4 Protected Bike Lane (PBL) 
Die Variante mit Protected Bike Lane wurde verworfen, da bereits um die Mindest-
maße einzuhalten ein großflächiger Eingriff in Privatgrundstücke notwendig wäre. 
1.2.5 Führung des Radverkehrs zwischen den Schienen 
Die Variante, bei der der Radverkehr zwischen den Schienen geführt wird, wurde ver-
worfen, da die gemeinsame Führung von Radverkehr und Stadtbahn das Unfallrisiko 
steigert und aufgrund des aus Platzgründen erforderlichen Hinterherfahrens der Stadt-
bahn hinter den Radfahrenden der Fahrbetrieb zu stark eingeschränkt ist.  
Dies gilt auch für den Fall, dass die Straße als Fahrradstraße ausgewiesen wird. Zu-
dem wurde der Einbau eines velofreundlichen Gleises von der Kölner Verkehrs -Be-
triebe AG (KVB) als zu unterhaltungsintensiv abgelehnt. 
1.2.6 Führung des Radverkehrs neben den Schienen 
Die Variante, bei der der Radverkehr neben den Schienen geführt wird, wurde verwor-
fen, da die nebeneinander angeordnete Führung von Radverkehr und Stadtbahn das 
Unfallrisiko steigert und auch hier das aus Platzgründen erforderliche Hinterherfahren 
der Stadtbahn den Fahrbetrieb zu stark eingeschränkt. Dies gilt auch für den Fall, 
dass die Straße als Fahrradstraße ausgewiesen wird. 
1.2.7 Schutzstreifen bei Radverkehrsanlage auf der Straße 
Die Variante mit Schutzstreifen (1,60 m Breite, gestrichelte Markierung) auf der Straße 
wurde verworfen, da die nebeneinander angeordnete Führung von Radverkehr und 
Stadtbahn das Unfallrisiko steigert und auch hier das aus Platzgründen erforderliche 
Hinterherfahren der Stadtbahn den Fahrbetrieb zu stark eingeschränkt. 
1.2.8 Radfahrstreifen bei Radverkehrsanlage auf der Straße 
Die Variante mit Radfahrstreifen (1,85 m Breite, durchgezogene Markierung) auf der 
Straße wurde verworfen, da bereits um die Mindestmaße einzuhalten ein Eingriff in 
Privatgrundstücke notwendig wäre. 
1.2.9 Eingleisiger Abschnitt besonderer Bahnkörper 
Bei dieser Variante wurde zusätzlich untersucht, ob ein besonderer Bahnkörper mög-
lich wäre. Dabei wird der Bahnkörper baulich durch Bordsteine vom übrigen Verkehr 
getrennt und soll nicht überfahren werden. 
Die Variante mit eingleisigem, besonderen Bahnkörper wurde verworfen, da gemäß 
BOStrab §15 (5) Stadtbahnstrecken für Zweirichtungsverkehr nicht eingleisig sein sol-
len. Die eingleisigen Abschnitte wären zudem betrieblich sehr problematisch und wür-
den zur Verspätungsübertragung sowie zu Einschränkungen in der zukünftigen Fahr-
plangestaltung und -änderung führen. Dazu kommt, dass die eingleisigen Abschnitte

5 
zu sehr komplexen LSA-Steuerungen mit langen Wartezeiten für alle Verkehrsteilneh-
mer*innen führen würden. Davon wäre neben der Stadtbahn auch der Busverkehr 
durch die Ortsdurchfahrt Meschenich nachteilig betroffen. Sehr problematisch ist auch 
die Tatsache, dass die eingleisigen Lösungen auch für die anderen Verkehrsträger 
(insbesondere Parken, Lieferverkehr und Fußgänger*innen) die Anforderungen an die 
Querschnittsbreiten nicht erfüllen. Dadurch ist u. a. mit häufigen Konflikten durch re-
gelwidrig haltende/parkende Fahrzeuge zu rechnen, was sich auch auf die Qualität 
der anderen Verkehrsteilnehmer negativ auswirkt. 
Zusätzlich wäre ein großflächiger Eingriff in Privatgrundstücke notwendig, um die Min-
destmaße einzuhalten. 
1.2.10 Eingleisiger Abschnitt im Straßenkörper 
Die Variante mit eingleisigem Bahnkörper im Straßenraum wurde aus denselben 
Gründen verworfen, wie die Variante mit eingleisigem, besonderen Bahnkörper (siehe 
1.1.9). Lediglich der Eingriff in Privatgrundstücke im Bereich der Engstelle entfallen, 
da die Stadtbahn sich den Straßenraum mit einer Fahrtrichtung teilt. 
 
1.3 Förderfähigkeit 
1.3.1 Zweigleisigkeit 
Die Ortsdurchfahrt Meschenich bietet insbesondere für die Varianten mit zweigleisiger 
Stadtbahntrasse aus straßenplanerischer und straßenverkehrsrechtlicher Sicht keine 
ausreichenden Flächen, um alle Verkehrsarten verträglich aufzunehmen und gleich-
zeitig die Wirtschaftlichkeit sowie Förderfähigkeit des Projekts zu gewährleisten. 
Nach der StVO ist ein Überholen des Radfahrers durch die Stadtbahn nicht möglich, 
da kein ausreichender Abstand von 1,50 m zwischen Stadtbahn und Radfahrenden 
eingehalten werden kann. Diese beengte Lage führt nicht nur zu einem herabgesetz-
tem Sicherheitsempfinden der Radfahrenden. Nach § 2 (1) des GVFG können auch 
lediglich Vorhaben gefördert werden, „…die eine Bevorrechtigung der Bahnen … si-
cherstellen“. Da bei einem Abstand von weniger als 1,50 m nicht die Stadtbahn, son-
dern der Radverkehr Pulkführer sein würde, wäre diese Bevorrechtigung nicht gege-
ben. Damit wäre eine Förderfähigkeit infrage gestellt.  
Das Betriebskonzept der Stadtbahn in der OD Meschenich müsste in diesem Falle auf 
die geringe Geschwindigkeit des Radverkehrs angepasst werden. In diesem Falle 
wäre unklar, ob ein ausreichender Nutzen-Kosten-Faktor von gr ößer 1,0 erreicht wer-
den würde und somit die Förderfähigkeit der Gesamtmaßnahme in Frage gestellt 
wäre. 
Schon bei einer Fahrplangeschwindigkeit von 30 km/h zwischen den Haltestellen 
wurde 2022 in der Voruntersuchung zur standardisierten Bewertung festgestellt, dass 
ein Nutzen-Kosten-Faktor größer 1 möglicherweise fraglich ist.  
1.3.2 Eingleisigkeit 
Die Varianten der Eingleisigkeit werden, wie unter 1.1.9 und 1.1.10 beschrieben, we-
gen der massiven Einschränkungen des Stadtbahnbetriebs, von der KVB ablehnt. 
Die eingleisigen Varianten führen aufgrund der Radverkehrsführung (Überholen mit

6 
ausreichendem Abstand nicht mehr möglich) bzw. der eingleisigen Abschnitte zu einer 
Verlängerung der Fahrplanzeiten. Aufgrund dieser Einschränkungen ist zu erwarten, 
dass der Nutzen-Kosten-Faktor des Bauabschnittes bis Meschenich -Süd unter 1 lie-
gen wird und die Förderfähigkeit nicht gegeben wäre. 
 
1.4 Ergebnis und Empfehlung 
Für die Linienführung über die OD Meschenich konnte, wie in Kapitel 1.2 dargestellt, 
keine Lösung gefunden werden, den vorhandenen Straßenraum so aufzuteilen, um 
den Anforderungen von Stadtbahn-, Rad-, Fuß- und Individualverkehr gerecht zu wer-
den, für alle Verkehrsteilnehmenden möglichst schnelle und sichere Wege zu garan-
tieren und den Lieferverkehr sowie Aufenthaltsmöglichkeiten für Kurzparker*innen zu 
gewährleisten. 
Es wurden verschiedene Varianten geprüft und mit den beteiligten Fachämtern sowie 
der KVB abgestimmt, wie die StadtBahn Süd in den Straßenraum integriert werden 
könnte. 
Wegen der beengten Platzverhältnisse auf der OD Meschenich wäre bei allen regel-
konformen Lösungen mit starken Nutzungseinschränkungen zu rechnen und ein groß-
flächiger Grunderwerb notwendig. 
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Planung der StadtBahn Süd auf der Brühler Land-
straße auf Höhe der bestehenden Bushaltestelle „Am Kölnberg“ vorläufig zu beenden 
und mit der Neugestaltung der Einmündung der „Alte Fischenicher Straße“ abzu-
schließen. 
An der Haltestelle auf Höhe des Kölnbergs soll in diesem Zuge eine Umsteigemöglich-
keit zwischen StadtBahn Süd und den in Meschenich verkehrenden Buslinien entste-
hen. Diese Buslinien sollen dann zum Bahnhof Hürth-Kalscheuren, nach Immendorf 
und Godorf sowie nach Brühl verkehren. Dabei wird auch die heutige Schleifenfahrt 
der Linie 132 zwischen Am Kölnberg und dem Meschenicher Süden weiterhin mit dem 
Bus bedient. Diese Schleife wäre für die Erschließung des Meschenicher Südostens 
auch bei einer Führung der Stadtbahn bis Meschenich Süd noch nötig gewesen 
Die Planung des Endhaltepunktes wird nach der Beschlussfassung abschließend aus-
gearbeitet. Eine skizzenhafte Illustration des vorläufigen Endhaltepunktes findet sich 
in Anlage 7. 
 
2 P+R Anlage  
2.1 Ausgangslage 
Damit die Verkehrswende gelingt, ist es erforderlich, zeitnah zur Inbetriebnahme der 
Stadtbahnlinie an der geplanten Endhaltestelle auch Stellplätze in Form einer P+R-
Anlage anzubieten, damit der gewünschte Umstieg vom privaten PKW auf die Bahn 
auch angenommen wird.  
Im Rahmen der Vorplanung wurde aufgrund verschiedener Faktoren der Standort der 
P+R Anlage im Süden von Meschenich präferiert, geplant und vorabgestimmt. Bei der

7 
Planung des vorläufigen Endhaltepunktes im Norden Meschenichs wird eine P+R An-
lage in diesem Bereich näher untersucht. Die in Anlage 8 angedachten Flächen für die 
P+R-Anlage sind auf Grund der räumlichen Nähe zur geplanten Endhaltestelle grund-
sätzlich geeignet. 
2.1.1 Fläche Bestandsparkhaus am Kölnberg 
Die Hochgarage HG11 der Wohnanlage „Am Kölnberg“ wird derzeit nicht genutzt. 
Eine Sanierung des Bauwerks wird nach Aussage der Objektbetreuung nicht erfolgen. 
Daher wird geprüft, ob dieses Bestandsgebäude zurückgebaut und eine neue Anlage 
an gleicher Stelle errichtet werden könnte. Somit könnte der städtebauliche Missstand 
bzw. „Unraum“, der durch den Leerstand des Parkhauses verstärkt wird, verbessert 
werden. 
Diese Fläche hätte den weiteren Vorteil, dass die Flächen nördlich der Straße „Am 
Kölnberg“ nicht beeinträchtigt werden würde und somit zukünftige Entwicklungen un-
eingeschränkt möglich wären. 
Da aktuell jedoch davon auszugehen ist, dass es sich bei den Stellplätzen im beste-
henden Parkhaus „Am Kölnberg“ um notwendige Stellplätze im Sinne von § 48 Abs.1 
BauO NRW handelt, die somit über die Baugenehmigungen an die vorhandene Be-
bauung „Am Kölnberg“ gebunden sind, stünden diese einer anderen Verwendung (z. 
B. auch P&R) nicht zur Verfügung. Daher wird auch geprüft, ob die Stellplätze gege-
benenfalls mit einer Stellplatzablöse zur Verfügung gestellt werden könnten. 
2.1.2 Landwirtschaftliche Fläche Nord-West 
Die Bereiche nördlich der Straße „Am Kölnberg“ in Köln-Meschenich befinden sich in 
Privatbesitz und werden im Flächennutzungsplan als gemischte Bauflächen bzw. als 
Wohnbauflächen dargestellt. Planverfahren für die Bereiche nördlich der Straße „Am 
Kölnberg“ sowie westlich und östlich der Brühler Landstraße sind derzeit weder als In-
vestorenplanung noch als städtische Planung vorgesehen. Eine Anordnung der P&R 
Fläche in diesem Bereich würde jedoch ein Hindernis für alle zukünftigen Entwicklun-
gen darstellen. 
Darüber hinaus könnte auf den Flächen nördlich der Straße „Am Kölnberg“ keine sozi-
ale Kontrolle gewährleistet werden, da diese vollständig auf landwirtschaftlichen Flä-
chen läge, die aktuell keine weitere Funktion aufweisen. Die Nutzer müssten fußläufig 
einen längeren Weg zur Haltstelle zurücklegen und dabei zusätzlich die Straße „Am 
Kölnberg“ queren, welche sich zukünftig als Hauptzufahrtsroute nach Meschenich dar-
stellt. 
2.1.3 Landwirtschaftliche Fläche Nord-Ost 
Die Flächen im Nord-Osten Meschenichs weisen in Bezug auf Beeinträchtigung zu-
künftiger Entwicklungsflächen und einer mangelnden sozialen Kontrolle ähnliche 
Merkmale auf wie die Flächen im Nord-Westen. 
Zwar wäre die fußläufige Erreichbarkeit der Haltstelle deutlich besser, dafür müssen 
aber alle Nutzer der P&R Anlage zunächst mit ihrem PKW den Knotenpunkt „Am 
Kölnberg“ queren, was eine deutlich höhere Belastung des Knoten mit sich bringen 
und somit eine erhöhte Fahrzeit verursachen würde. Die Anordnung der P&R Anlage 
stellt aufgrund der Topographie (Höhenunterschiede im Gelände) in diesem Bereich

8 
zudem eine große planerische Herausforderung dar. 
 
2.2 Ergebnis und weiteres Vorgehen 
Die in Anlage 8 dargestellten Flächen befinden sich nicht im Eigentum der Stadt und 
müssten erworben werden. Um Verzögerungen beim Bau der Stadtbahn zu vermei-
den, wird für die Planung der P&R-Anlage daher ein eigenes Genehmigungsverfahren 
vorgesehen. 
Damit auch Belange wie soziale Sicherheit oder Akzeptanz der P+R-Anlage Berück-
sichtigung finden, wurde Kontakt zur Kriminalprävention aufgenommen und um Bera-
tung und Zusammenarbeit bei der Planung gebeten. Hierfür werden aktuell sowohl die 
Fläche eines Bestandsparkhauses am Kölnberg, als auch landwirtschaftliche Flächen 
im Nordwesten und Nordosten als mögliche Standorte untersucht. 
Grundsätzlich soll die P+R-Anlage flächensparend als mehrgeschossige Anlage ge-
plant werden und die städtebauliche Gestaltung über einen Wettbewerb gesucht wer-
den. 
 
3 Umgestaltung Ortsdurchfahrt 
Die OD Meschenich wird nach Inbetriebnahme der im Bau befindlichen Ortsumge-
hung (B 51n) zu einer kommunalen Straße herabgestuft. Im Zuge der Stadtbahnpla-
nung wird lediglich die Umplanung des Knotenpunktbereiches Brühler Landstraße – 
Am Kölnberg, in dem die vorläufige Endhaltestelle Meschenich Nord liegen wird, bear-
beitet. Um die Situation des Ortszentrums insgesamt zu verbessern und die Aufent-
haltsqualität zu steigern, ist eine ganzheitliche Neugestaltung der OD Meschenich er-
forderlich, die zu einem geeigneten Zeitpunkt als eigenes Verfahren bei den entspre-
chenden Fachämtern anzusiedeln ist. 
Nach aktuellen Planungen der Verwaltung soll eine Rad -Pendler-Route von Köln nach 
Brühl entwickelt werden, der direkte Verlauf für diese Route führt durch die Ortsdurch-
fahrt Meschenich (siehe Vorlagen-Nr.: 2810/2023). 
 
4 Anbindung Meschenich-Süd / Verlängerung nach Brühl / Hürth 
Es ist perspektivisch geplant, weitere Flächen im Norden und Westen von Meschenich 
städtebaulich zu entwickeln. 
In diesem Zuge könnte eine direkte Erschließung dieser Flächen durch eine westliche 
Weiterführung der StadtBahn Süd um den heutigen Siedlungskern herum und somit 
auch eine Anbindung von Meschenich Süd vorgenommen werden. Auch eine Durch-
bindung bis Brühl oder Hürth wäre dann weiterhin möglich.  
In den entsprechenden Planungsstufen muss dann eine entsprechende Trassierung 
berücksichtigt werden. Nach heutigem Stand müsste der vorläufige Endhaltepunkt in 
Meschenich-Nord sowie ein Teil der Gleisanlagen der StadtBahn Süd südlich der ge-
planten Entflechtungsstraße angepasst werden, um eine entsprechende Fortführung

9 
der Linie zu ermöglichen. Diese Frage ist – ebenso wie die Ermittlung der Förderwür-
digkeit der Weiterführung der StadtBahn Süd – daher zu gegebener Zeit durch eine 
Machbarkeitsuntersuchung zu beantworten. 
 
5 Ausblick 
Nach umfangreicher Prüfung von verschiedenen Alternativen zur Führung über die 
Brühler Landstraße wird die StadtBahn Süd zunächst bis zur Endhaltestelle Mesche-
nich-Nord fahren. Die Haltestelle wird auf Höhe der Straße „Am Kölnberg“ liegen. Hier 
ist eine Verknüpfung zwischen StadtBahn Süd und Bus vorgesehen, so dass Mesche-
nich Mitte und Süd mit dem Bus angebunden werden. 
Eine mögliche Verlängerung nach Brühl wird im Rahmen zukünftiger Siedlungsflä-
chenerweiterungen um Meschenich berücksichtigt. 
Die Ausarbeitung der Genehmigungsplanung der StadtBahn Süd erfolgt bis Ende 
2025. Im Anschluss wird der Ratsbeschluss zur Entwurfsplanung und dem Genehmi-
gungsverfahren durch den Rat der Stadt Köln angestrebt, woraufhin in 2026 die Ein-
reichung der Genehmigungsplanung und die Einleitung des Planfeststellungsverfah-
rens erfolgen soll. 
6 Begründung der Dringlichkeit 
Die Beschlussfassung ist erforderlich, um die Planung der Stadtbahn Süd ohne wei-
tere Verzögerung fortzuführen. Mit den Zuwendungsgebern von Bund und Land wurde 
auf Basis der vorgesehenen Beratungsfolge das erste Auftaktgespräch zur Standardi-
sierten Bewertung vereinbart, in dem auch auf den Inhalt des erforderlichen Ratsbe-
schlusses eingegangen werden soll. Die Gespräche mit den Zuwendungsgebern ha-
ben eine große Wichtigkeit, da diese die Grundlage zur Beantragung von Fördermit-
teln sind 
7 Anlagen 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Übersichtslageplan Gesamttrasse  
3. Detail Engstelle Alte Fischenicher bis Rosengürtel Lageplan 
4. Detail Engstelle Alte Fischenicher bis Rosengürtel Veranschaulichung Straßen-
querschnitt 
5. Beschreibung der untersuchten Varianten 
6. Grunderwerbsplan (Zweirichtungsradweg) 
7. Illustration Endhaltepunkt 
8. Lage P+R-Anlage

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1746 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn nein: Gibt es ein Beteiligungskonzept?  
Ein Beteiligungskonzept ist bei gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren nicht zwingend 
erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein. 
Bitte wählen Sie aus: 
- Es gibt kein Beteiligungskonzept. 
Wenn es kein Beteiligungskonzept gibt: Skizzieren Sie bitte grob den Beteiligungsprozess. Zum 
Beispiel: Welche Beteiligungsstufe (1: Information, 2: Beratung, 3: Mitgestaltung) wird 
empfohlen? Wie viele Beteiligungsphasen sind vorgesehen? 
Über den Inhalt dieser Vorlage bzw. den dazugehörigen Beschluss werden die Politik in einem 
Fachgespräch am 5. November und die Stakeholder zusammen mit der Öffentlichkeit in einer 
Akteurskonferenz am 12. November informiert. Diese werden als digitale Termine angesetzt, bei denen 
die Stadt Köln über die fachlichen Inhalte aufklärt und den Beteiligten die Möglichkeit einräumt, Fragen 
zu stellen. Zudem wird im nächsten Newsletter zur StadtBahn Süd darüber berichtet werden. 
 
 
  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 7 - Visualisierung

115 Zeichen

1
Visualisierung vorläufige 
Haltestelle in Meschenich
Anlage 7

Vorläufige Endhaltestelle in Meschenich – Lageplan

Anlage 10 - Auszug Bezirksvertretung Rodenkirchen 02.12.2024

5257 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 02.12.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 02.12.2024  
öffentlich 
9.2.8 StadtBahn Süd – Festlegung des vorläufigen Endhaltepunktes in 
Meschenich 
2742/2024 
 Änderungsantrag der FDP-Ratsfraktion 
AN/1618/2024 
 
Protokollerklärung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 
„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt die Vorlage 2742/2024 und den avisier-
ten Ausbau der Stadtbahn Süd bis Meschenich Nord.  
Im Hinblick auf eine zügige und einfachere Planung und Realisierung wird auch die 
Festlegung des vorläufigen Endhaltepunktes in Meschenich Nord unterstützt.  
Gleichwohl wird eine Nichtanbindung von Meschenich Süd derzeit als hoch 
problematisch betrachtet. Daher bestehen folgende Nachfragen:  
- Ist eine Planung der Stadtbahntrasse ohne Radpendlerroute im Ortskern 
geprüft worden? Wenn nein, kann dies noch unabhängig von der Be-
schlussvorlage nachgeholt werden? 
- Ist geprüft worden, ob eine Radpendlerroute östlich um Meschenich her-
umgeführt werden kann? (z.B. von der Bödinger Str. via Zaunhofstr. bis 
Brühler Str. südl Meschenich). 
- Prüft die Verwaltung eine Radpendlerroute über die Brühler Str. für den 
Fall der Nichtfortführung der Stadtbahn Süd nach Meschenich Süd?  
- Ist vorgesehen, die ÖPNV-Anbindung von Meschenich Süd über eine Bus-
verbindung abzudecken? Wird die Buslinie dann über den bisherigen 
Streckenverlauf geführt oder über die Brühler Straße? 
- Ist geprüft worden, ob statt eines 3 m breiten Zweirichtungskorridors, 
zwei sep. Einrichtungsradspuren nebst sep. Fußwegen umsetzbar sind?

Und ist im Bereich der beiden Engstellen im Ortskern dann eine Realisie-
rung als gemeinsamer Fuß- und Radweg in einer Breite von je 3m denk-
bar? 
- Ist geprüft worden, ggf. auf die Haltestelle Mitte zu verzichten und die Hal-
testelle Süd etwas noch Norden zu verschieben? Ist eine dritte Haltestell 
mit P+R Haltestelle im Großbereich KP B51 – L 300 – A553 geprüft wor-
den?  
- Ist aus Sicht der Verwaltung ein Anstoß zur Verlängerung nach Mesche-
nich Süd und weiter nach Brühl unter anderen Planungsparametern, wie 
z.B. den Vorgenanten, denkbar und kann eine solche Planung unabhän-
gig vom vorläufigen Ausbauende und damit parallel hierzu angestoßen 
werden?“ 
Es liegt ein Änderungsantrag der FDP-Ratsfraktion AN/1618/2024 und einer der Rats-
fraktion der Linken vor. 
 
Herr Wortmann berichtet, dass auch von seiner Fraktion ein Antrag gestellt wurde. 
 
Diese Anträge werden von der Bezirksvertretung Rodenkirchen nach kurzer Darstel-
lung der Fachverwaltung zur Kenntnis genommen, da nicht alle Anträge der Bezirks-
vertretung Rodenkirchen im Vorfeld zur Verfügung standen. 
 
 
Die FDP-Fraktion stellt einen Vertagungsantrag. 
 
1. Beschluss: 
 
Die Vorlage wird vertagt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion abgelehnt. 
 
Es liegt ein Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor.  
Giesen lässt darüber abstimmen. 
 
2. Beschluss: 
 
Die Vorlage wird wie folgt ergänzt: 
 
Der Rat nimmt die Ergebnisse aus den untersuchten Varianten zur Kenntnis und 
beauftragt die Verwaltung, abweichend von seinem Beschluss vom 23.03.2023 
(siehe Vorlagen-Nr.: 3065/2022), 
a) die Haltestelle „Am Kölnberg“ als vorläufigen Endhaltepunkt zu planen und mit 
der Neugestaltung der Einmündung der „Alte Fischenicher Straße“ abzuschlie-
ßen.  
Die Endhaltestelle soll zu einem Mobilitätshub mit attraktiven und komfor-
tablen Umsteigeknotenpunkt zwischen Bus, Fahrrad und KFZ ausgebaut 
werden. 
Eine mögliche Verlängerung nach Brühl wird im Rahmen zukünftiger Sied-
lungsflächenerweiterungen um Meschenich berücksichtigt. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt. 
 
Sodann lässt Herr Giesen über die so ergänzte Beschlussvorlage abstimmen.

3. Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat,  
folgenden Beschluss zu fassen: 
Der Rat nimmt die Ergebnisse aus den untersuchten Varianten zur Kenntnis und be-
auftragt die Verwaltung, abweichend von seinem Beschluss vom 23.03.2023 (siehe 
Vorlagen-Nr.: 3065/2022), 
Der Rat nimmt die Ergebnisse aus den untersuchten Varianten zur Kenntnis und 
beauftragt die Verwaltung, abweichend von seinem Beschluss vom 23.03.2023 
(siehe Vorlagen-Nr.: 3065/2022), 
a) die Haltestelle „Am Kölnberg“ als vorläufigen Endhaltepunkt zu planen und mit 
der Neugestaltung der Einmündung der „Alte Fischenicher Straße“ abzuschlie-
ßen.  
Die Endhaltestelle soll zu einem Mobilitätshub mit attraktiven und komfor-
tablen Umsteigeknotenpunkt zwischen Bus, Fahrrad und KFZ ausgebaut 
werden. 
Eine mögliche Verlängerung nach Brühl wird im Rahmen zukünftiger Sied-
lungsflächenerweiterungen um Meschenich berücksichtigt.  
 
b) die Planung einer P+R Anlage in Meschenich Nord voranzutreiben und dafür 
ein eigenes Genehmigungsverfahren vorzusehen. 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung 
Rodenkirchen und der Stadtentwicklungsausschuss ohne Änderungen zustimmen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2025

1909 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/4 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2742/2024
Stand: 29.09.2025 
Sachstandsbericht  
StadtBahn Süd – Festlegung des vorläufigen Endhaltepunktes in Meschenich 
Beschluss: 
 
Der Rat nimmt die Ergebnisse aus den untersuchten Varianten zur Kenntnis und beauftragt 
die Verwaltung, abweichend von seinem Beschluss vom 23.03.2023 (siehe Vorlagen-Nr.: 
3065/2022),  
 
a) die Haltestelle „Am Kölnberg“ als vorläufigen Endhaltepunkt zu planen und mit der 
Neugestaltung der Einmündung der „Alte Fischenicher Straße“ abzuschließen.  
Die Endhaltestelle soll zu einem Mobilitätshub mit attraktiven und komfortab-
len Umsteigeknotenpunkt zwischen Bus, Fahrrad und KFZ ausgebaut werden. 
Eine mögliche Verlängerung nach Brühl wird im Rahmen zukünftiger Siedlungsflä-
chenerweiterungen um Meschenich berücksichtigt.  
 
b) die Planung einer P+R Anlage in Meschenich Nord voranzutreiben und dafür ein ei-
genes Genehmigungsverfahren vorzusehen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
zu a) Die beschlossene Vorzugstrasse wird bis zur vorläufigen Stadtbahnendhaltestelle auf 
der Brühler Landstraße auf Höhe der bestehenden Bushaltestelle „Am Kölnberg“ weiter ge-
plant und befindet sich in der Entwurfsplanung. 
zu b) Die Planung der P+R Anlage in Meschenich Nord wird bearbeitet. Es wird derzeit über-
prüft, ob zur Generierung von Fördermitteln und zur Beschleunigung der Umsetzung der P+R-
Anlage ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren mit der StadtBahn Süd durchgeführt wer-
den könnte.  
Nächste Schritte: 
Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung der StadtBahn Süd soll im Jahr 2026 fertiggestellt 
und ein weiterer Ratsbeschluss eingeholt werden. Anschließend wird die Einleitung des Plan-
feststellungsverfahrens, inklusive der P+R-Anlage, bei der Bezirksregierung Köln beantragt. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

2 
 
01.12.2026

Anlage 9 - Auszug Verkehrsausschuss 26.11. 2024

3810 Zeichen

Anlage 9 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:  DezIII-session@stadt-koeln.de 
Datum: 29.11.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 39. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 26.11.2024  
öffentlich 
4.8 StadtBahn Süd – Festlegung des vorläufigen Endhaltepunktes in 
Meschenich 
2742/2024 
 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 21.11.2024 
AN/1618/2024 
 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. vom 25.11.2024 
AN/1662/2024 
RM Wahlen merkt an, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen durchaus heute 
schon zustimmen könnte, wenngleich sie natürlich gerne die Verlängerung nach 
Meschenich Süd gehabt hätte. Mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Endhalte-
stelle können durchaus schon viele Menschen angebunden werden. Weitere Prüfun-
gen und Grundstücksankäufe wie von der FDP-Fraktion vorgeschlagen würden zu 
weiteren Verzögerungen führen und seien daher nicht Ziel führend.  
 
Auch den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. lehne seine Fraktion ab. Es würde 
damit vielleicht eine interessante Möglichkeit für eine spätere Umfahrung von Mesche-
nich geschaffen; die Lage am Ortsrand sei jedoch deutlich schlechter als die von der 
Verwaltung vorgeschlagene.  
 
RM Lorenz schlägt für die SPD-Fraktion vor, die Vorlage heute im ersten Durchgang 
ohne Votum zu verweisen; es könne mit Änderungen aus der BV Rodenkirchen ge-
rechnet werden. Die hier von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung halte er für 
problematisch und ungünstig, da damit auf absehbarer Zeit keine echte Verlänge-
rungsmöglichkeit gegeben sei. Man führe die Stadtbahn damit in eine Sackgasse. 
 
Auch seine Fraktion lehne den Änderungsantrag der FDP-Fraktion ab; es käme hier 
sicherlich zu Enteignungen. Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. müsse noch 
beraten werden.

2 
 
RM De Bellis-Olinger teilt die Ablehnung der CDU-Fraktion zum Antrag der Fraktion 
Die Linke. mit.  
SB Meinhardt stellt ausführlich den schriftlich vorliegenden Änderungsantrag der Frak-
tion Die Linke. vor und wirbt um Zustimmung.  
 
Anschließend stellt SB Dr. Beese den Änderungsantrag der FDP-Fraktion vor und 
zeigt sich überrascht über die Wortbeiträge einiger Vorredner. Ziel müsse es sein, 
Meschenich zu erschließen. Eine weitere Verzögerung werde es hierdurch nicht ge-
ben, da Meschenich-Süd die 2. Baustufe darstelle.  
 
Frau Rode, Leiterin des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, betont, dass 
aus Sicht der Verwaltung eine Beschlussfassung in diesem Jahr – Ratssitzung am 
12.12.2024 – dringend erbeten werde; die Stadtbahn Süd sollte schnellstmöglich vo-
rangebracht werden. Die Verwaltung könne andernfalls nicht weiterplanen. 
 
Herr Höhn, Vertreter der KVB AG, fügt ergänzend hinzu, dass man zügig in die Ge-
spräche mit dem Zuwendungsgeber einsteigen möchte; hierzu sei es natürlich erfor-
derlich, dass ein klarer Ratsbeschluss bzw. eine Variantenentscheidung vorliegen.  
 
SB Meinhardt wirft die Frage auf, ob das Projekt nicht bis Rondorf-Süd in zwei Bau-
lose aufgeteilt werden könne. Zudem frage er sich, wie das später einmal geändert 
werden könne. Der Radius sei bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Halte-
stelle ein ganz anderer als der bei der von den Linken vorgeschlagenen Haltestelle.  
 
RM Lorenz schlägt für den 2. Beratungsgang die Durchführung einer Sondersitzung 
vor.  
 
Da zudem beantragt wurde, die Vorlage ohne Votum weiter zu verweisen, weist Aus-
schussvorsitzender Hammer darauf hin, dass die beiden Änderungsanträge erneut 
eingebracht werden müssten.  
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zunächst ohne Votum in die nachfolgen-
den Gremien und beschließt für den 2. Beratungsgang eine Sondersitzung am 
10.12.2024, 17.30 Uhr.  
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beratungsverlauf (5)

26.11.2024 Verkehrsausschuss
TOP 4.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
02.12.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
05.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
10.12.2024 Verkehrsausschuss
TOP 1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
12.12.2024 Rat
TOP 10.30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2742/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.11.2024
Erstellt
05.09.2024 08:07