2742/2024
StadtBahn Süd – Festlegung des vorläufigen Endhaltepunktes in Meschenich
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Anlage 4 - Detail Engstelle Alte Fischenicher bis Rosengürtel Veranschaulichung Straßenquerschnitt
137 Zeichen
Anlage 4 3,00 I Zweirichtungsradweg Gehweg Flächenkauf 2,41 2,50 Gehweg Straßenbündiger Bahnkörper, Fahrbahn io Ist-Zustand Planung
Anlage 5 - Varianten
11400 Zeichen
Untersuchte Varianten Anlage 5 Variante 1 Radweg im Seitenraum Gemeinsamer Geh- und Radweg Vorteile Nachteile 1. Fußverkehr - Erhebliche Konflikte mit dem Radverkehr 2. Radverkehr - Nicht mit Rad-Pendler- Route vereinbar - Geschwindigkeiten im RV voraussichtlich sehr gering - Konflikte mit Fußverkehr, Einbauten, beweglichen Teilen und Parkflächen 3. KFZ-Verkehr - Ein paar Parkplätze sind möglich - Teilt sich die Fahrspur mit der Stadtbahn - Muss an Haltestellen warten 4. Busverkehr - Konflikte mit Radverkehr an Bushaltestellen - Nicht ausreichende Breite im Seitenraum 5. Stadtbahn - Entwurfsgeschwindigkeit 30 km/h - MIV folgt Stadtbahn 6. Städtebau (z. B.: Grünflächen, liefern, laden, Aufenthalts- flächen, etc.) - Platz für Grün und Gestaltung - Einige und Ladezonen können angeordnet werden 7. Einbauten (z. B.: Maste für Fahrleitung und Beleuchtung, Schaltschränke) - Platz für Einbauten teilweise eingeschränkt Ergebnis der Prüfung: Verworfen, da diese Führungsform nicht den hier vorliegenden Nutzungsanforderungen entspricht. Untersuchte Varianten Anlage 5 Variante 2 Radweg im Seitenraum Getrennter Geh- und Radweg Vorteile Nachteile 1. Fußverkehr - Größtenteils eigener Bereich - Teilweise reduzierte Seitenräume durch geringere Querschnitte 2. Radverkehr - Größtenteils eigener Bereich - In Engstelle und Bushaltestelle gemeinsamer Geh- und Radweg - Behinderung durch Liefern und Laden 3. KFZ-Verkehr - Teilt sich die Fahrspur mit der Stadtbahn - Muss an Haltestellen warten - Keine Parkplätze 4. Busverkehr - Konflikte mit Radverkehr an Bushaltestellen - Nicht ausreichende Breite im Seitenraum 5. Stadtbahn - Entwurfsgeschwindigkeit 30 km/h - MIV folgt Stadtbahn - Behinderung der Stadtbahn durch liefern und laden 6. Städtebau (z. B.: Grünflächen, liefern, laden, Aufenthalts- flächen, etc.) - Kaum Flächen im Seitenraum vorhanden 7. Einbauten (z. B.: Maste für Fahrleitung und Beleuchtung, Schaltschränke) - Platz für Einbauten eingeschränkt Ergebnis der Prüfung: Verworfen, da bereits um die Mindestmaße einzuhalten ein großflächiger Eingriff in Privatgrundstücke notwendig wäre. Untersuchte Varianten Anlage 5 Variante 3 Radweg im Seitenraum Zweirichtungsradweg Vorteile Nachteile 1. Fußverkehr - Schmaler Gehweg und Zweirichtungsradweg - Gehwege in Engstellen ca. 1,80 m 2. Radverkehr - Anlieger müssen Straße queren (Qualitäts- und Reisezeitverlust) - Konflikte mit (querenden) Fußverkehr; - Konflikte an Zufahrten, Einmündungen, Liefern und Laden 3. KFZ-Verkehr - Teilt sich die Fahrspur mit der Stadtbahn - Muss an Haltestellen warten - Keine Parkplätze 4. Busverkehr - Konflikte mit Radverkehr an Bushaltestellen - Nicht ausreichende Breite im Seitenraum 5. Stadtbahn - Entwurfsgeschwindigkeit 30 km/h - MIV folgt Stadtbahn - Behinderung durch Liefern und Laden 6. Städtebau (z. B.: Grünflächen, liefern, laden, Aufenthalts- flächen, etc.) - Kaum Flächen im Seitenraum vorhanden 7. Einbauten (Maste, Schaltschränke, etc.) - Platz für Einbauten eingeschränkt Ergebnis der Prüfung: Verworfen, da bereits um die Mindestmaße einzuhalten ein großflächiger Eingriff in Privatgrundstücke notwendig wäre. Untersuchte Varianten Anlage 5 Variante 4 Radweg neben der Fahrbahn Protected Bike Lane (PBL) Vorteile Nachteile 1. Fußverkehr - Querung Straße und Radweg sehr breit - Gehwege in Engstellen ca. 1,80 m und 1,60 m 2. Radverkehr - Geschwindigkeiten voraussichtlich gut - Durchgängige Radverkehrsführung - Anlieger müssen Fahrbahn/Gleise queren (Qualitäts- und Reisezeitverlust) - Konflikte an Zufahrten und Einmündungen - Behinderung durch Liefern und Laden 3. KFZ-Verkehr - Teilt sich die Fahrspur mit der Stadtbahn - Muss an Haltestellen warten - Keine Parkplätze 4. Busverkehr - Nicht ausreichende Breite im Seitenraum 5. Stadtbahn - Entwurfsgeschwindigkeit 30 km/h - MIV folgt Stadtbahn - Behinderung der Stadtbahn durch liefern und laden 6. Städtebau (z. B.: Grünflächen, liefern, laden, Aufenthalts- flächen, etc.) - Kaum Flächen im Seitenraum vorhanden 7. Einbauten (z. B.: Maste für Fahrleitung und Beleuchtung, Schaltschränke) - Platz für Einbauten eingeschränkt Ergebnis der Prüfung: Verworfen, da bereits um die Mindestmaße einzuhalten ein großflächiger Eingriff in Privatgrundstücke notwendig wäre. Untersuchte Varianten Anlage 5 Variante 5 Radverkehr im Straßenraum Führung des Radverkehrs zwischen den Schienen Vorteile Nachteile 1. Fußverkehr - Keine Konflikte - Durchgängige, breite Gehwege 2. Radverkehr - gemeinsame Führung mit Kfz-Verkehr in Gleisachse - Hohe Sturzgefahr durch häufiges queren der Schienen - Ungeeignet im Radhauptnetz wegen fehlender Sicherheit 3. KFZ-Verkehr - Einige Parkflächen können angeordnet werden - Konflikt mit Radverkehr - Teilt sich die Fahrspur mit der Stadtbahn - Muss an Haltestellen warten 4. Busverkehr - Konflikt mit Radverkehr 5. Stadtbahn - Kann Radverkehr nicht überholen, daher geringe Entwurfsgeschwindigkeit - Förderfähigkeit ist gefährdet 6. Städtebau (z. B.: Grünflächen, liefern, laden, Aufenthalts- flächen, etc.) - Platz für Grünflächen, Liefern, Laden und Gestaltung 7. Einbauten (Maste, Schaltschränke, etc.) - Platz für Einbauten aller Art Ergebnis der Prüfung: Verworfen, da die gemeinsame Führung von Radverkehr und Stadtbahn das Unfallrisiko steigert und durch das Hinterherfahren der Stadtbahn der Fahrbetrieb zu stark eingeschränkt ist. Untersuchte Varianten Anlage 5 Variante 6 Radverkehr im Straßenraum Führung des Radverkehrs neben den Schienen Vorteile Nachteile 1. Fußverkehr - Gehwege durchgängig und mit sehr guter Breite (mindestens 2,50 Meter) - Keine Konflikte 2. Radverkehr - Führung einheitlich und durchgängig - Gemeinsame Führung mit Kfz-Verkehr - Sturzgefahr durch Schienen und Borde 3. KFZ-Verkehr - Einige Parkflächen können angeordnet werden - Teilt sich die Fahrspur mit der Stadtbahn - Muss an Haltestellen warten 4. Busverkehr - Kann Radfahrer überholen - Keine Konflikte 5. Stadtbahn - Kann Radverkehr nicht überholen - Förderfähigkeit ist gefährdet - Geringe Entwurfsgeschwindigkeit durch Radverkehr 6. Städtebau (z. B.: Grünflächen, liefern, laden, Aufenthalts- flächen, etc.) - Platz für Grünflächen, Liefern, Laden und Gestaltung 7. Einbauten (z. B.: Maste für Fahrleitung und Beleuchtung, Schaltschränke) - Platz für Einbauten aller Art Ergebnis der Prüfung: Verworfen, da die gemeinsame Führung von Radverkehr und Stadtbahn das Unfallrisiko steigert und durch das Hinterherfahren der Stadtbahn der Fahrbetrieb zu stark eingeschränkt ist. Untersuchte Varianten Anlage 5 Variante 7 Radverkehr im Straßenraum Schutzstreifen bei Radverkehrsanlage auf der Straße Vorteile Nachteile 1. Fußverkehr - Gehwege durchgängig, Keine Konflikte - - Querung Straße und Radweg sehr breit - Gehwege in Engstellen ca. 1,80 m 2. Radverkehr - Als Rad-Pendler-Route möglich - Gefahr durch zu enges überholen von KFZ - Behinderung durch Liefern und Laden 3. KFZ-Verkehr - Teilt sich die Fahrspur mit der Stadtbahn - Muss an Haltestellen warten - Keine Parkplätze 4. Busverkehr - Nicht ausreichende Breite im Seitenraum 5. Stadtbahn - Kann Radverkehr nicht überholen, daher geringe Entwurfsgeschwindigkeit - Förderfähigkeit ist gefährdet - Behinderung der Stadtbahn durch Liefern und Laden 6. Städtebau (z. B.: Grünflächen, liefern, laden, etc.) - Kaum Flächen im Seitenraum vorhanden - 7. Einbauten (Maste, Schaltschränke, etc.) - Platz für Einbauten ist eingeschränkt - Ergebnis der Prüfung: Verworfen, da die gemeinsame Führung von Radverkehr und Stadtbahn das Unfallrisiko steigert und durch das Hinterherfahren der Stadtbahn der Fahrbetrieb zu stark eingeschränkt ist. Untersuchte Varianten Anlage 5 Variante 8 Radverkehr im Straßenraum Radfahrstreifen bei Radverkehrsanlage auf der Straße Vorteile Nachteile 1. Fußverkehr - Querung Straße und Radweg sehr breit - Gehwege ca. 2,00 m bis 2,50 m - Gehwege in Engstellen ca. 1,80 m 2. Radverkehr - Als Rad-Pendler-Route möglich - In den Engstellen nur Schutzstreifen 3. KFZ-Verkehr - Teilt sich die Fahrspur mit der Stadtbahn - Muss an Haltestellen warten - Keine Parkplätze 4. Busverkehr - Nicht ausreichende Breite im Seitenraum 5. Stadtbahn - Kann Radverkehr nicht überholen, daher geringe Entwurfsgeschwindigkeit - Förderfähigkeit ist gefährdet - Behinderung der Stadtbahn durch Liefern und Laden 6. Städtebau (z. B.: Grünflächen, liefern, laden, Aufenthalts- flächen, etc.) - Kaum Flächen im Seitenraum vorhanden 7. Einbauten (Maste, Schaltschränke, etc.) - Platz für Einbauten ist eingeschränkt Ergebnis der Prüfung: Verworfen, da bereits um die Mindestmaße einzuhalten, ein Eingriff in Privatgrundstücke notwendig wäre.. Untersuchte Varianten Anlage 5 Variante 9 Eingleisige Stadtbahntrasse Eingleisiger Abschnitt besonderer Bahnkörper Vorteile Nachteile 1. Fußverkehr - Keine Konflikte 2. Radverkehr - Gemeinsame Führung mit Kfz-Verkehr 3. KFZ-Verkehr - Keine Parkplätze 4. Busverkehr - Nicht ausreichende Breite im Seitenraum 5. Stadtbahn - Entwurfsgeschwindigkeit 30 km/h - Aus betriebstechnischer Sicht der KVB nicht möglich - Förderfähigkeit ist durch Stau in der Eingleisigkeit gefährdet 6. Städtebau (z. B.: Grünflächen, liefern, laden, Aufenthalts- flächen, etc.) - Kaum Flächen im Seitenraum vorhanden 7. Einbauten (z. B.: Maste für Fahrleitung und Beleuchtung, Schaltschränke) - Platz für Einbauten ist eingeschränkt - In Engstelle keine Maste möglich Ergebnis der Prüfung: Verworfen, da eingleisige Abschnitte betrieblich sehr problematisch sind und zur Verspätungsübertragung sowie zu Einschränkungen in der zukünftigen Fahrplangestaltung und -änderung führen. Die Förderung ist somit gefährdet. Zusätzlich wäre bereits, um die Mindestmaße einzuhalten, ein großflächiger Eingriff in Privatgrundstücke notwendig. Untersuchte Varianten Anlage 5 Variante 10 Eingleisige Stadtbahntrasse Eingleisiger Abschnitt im Straßenkörper Vorteile Nachteile 1. Fußverkehr - Gehwege durchgängig mit mindestens 2,40 m Breite - Keine Konflikte 2. Radverkehr - Gemeinsame Führung mit Kfz-Verkehr - In Engstelle neben dem Gleis 3. KFZ-Verkehr - Teilt sich in der Engstelle die Fahrspur mit der Stadtbahn - Stadtbahn hat Vorfahrt 4. Busverkehr - Nicht ausreichende Breite im Seitenraum 5. Stadtbahn - Aus betriebs- technischer Sicht der KVB nicht möglich - In Engstelle wird die Stadtbahn auf der Fahrbahn geführt - Förderfähigkeit ist durch Eingleisigkeit und Konflikte mit KFZ und Radverkehr gefährdet 6. Städtebau (z. B.: Grünflächen, liefern, laden, etc.) - Kaum Flächen im Seitenraum vorhanden - Keine Parkplätze 7. Einbauten (z. B.: Maste Schaltschränke) - Platz für Einbauten ist eingeschränkt Ergebnis der Prüfung: Verworfen, da eingleisige Abschnitte betrieblich sehr problematisch sind und zur Verspätungsübertragung sowie zu Einschränkungen in der zukünftigen Fahrplangestaltung und -änderung führen. Die Förderung ist somit gefährdet.
Anlage 8 - Lage P+R
8 Zeichen
Anlage 8
Anlage 6 - Grunderwerbsplan (Zweirichtungsradweg)
10919 Zeichen
M M M M M T. T.T.T.T.T. T.T.T.T.T. T. T.T. B51 AA2,503,003,000,902,502,653,0415,5516,473,006,483,6716,536,500,90 6,523,000,902,20 MarienburgRondorfMeschenichLegendeStadtbahntrasseGehwegRadwegGrünflächeHaltestelleFahrbahnPlanungen DritterGrunderwerbParken/ Schutzstreifen/ GleisbereichMischflächeFlurstücksgrenzemöglicher Standort für FahrleitungsmasteGeh- /Radweg Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. Datum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4Plan-Nr.Bauwerk:Planstufe:Maßstab:Datum: Übersicht: VORPLANUNGVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXX aXxx.05.02.2019Xxx.Xxx.TextLagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 StadtBahn SüdDezernat III - MobilitätAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauDie Oberbürgermeisterin Planverfasser/in:gepr.gez.bearb.DatumName freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegeben mit EinträgenBauwerksnummerPlantypNummerGewerkTeilbauwerk- StatusPhaseIndex------ Gepr.Gen.Bear.DatumÄnderungIndex Planart / Inhalt:XXXMTIMTI24.07.202424.07.202463XOVLP30010V24.07.20241:250LageplanZweirichtungsradweg durch die ODAbschnitt F PrüfauftragBlatt 1/5 LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel. +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.deIngenieurgesellschaft mbHTel.: 0221 / 925812-0Fax: 0221 / 925812-7Gustav-Heinemann-Ufer 72a50968 Köln Baumstandort (noch zu prüfen) P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\alt\Alternative F1\01-Prüfauftrag\Prüfauftrag Zweirichtungsradweg OD Meschenich.dwg M M M M T.T.T. T.T. T. T.T.T. T.T.T. T. T.T. BankBank T. B51 BB CC6,500,903,006,530,903,00 3,006,562,503,00 3,006,502,502,50 0,902,502,602,78 15,4515,5015,683,0416,47 2,502,503,136,523,000,90 0,90 MarienburgRondorfMeschenich P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\alt\Alternative F1\01-Prüfauftrag\Prüfauftrag Zweirichtungsradweg OD Meschenich.dwg LegendeStadtbahntrasseGehwegRadwegGrünflächeHaltestelleFahrbahnPlanungen DritterMischflächeFlurstücksgrenzemöglicher Standort für FahrleitungsmasteGeh- /Radweg Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. Datum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4Plan-Nr.Bauwerk:Planstufe:Maßstab:Datum: Übersicht: VORPLANUNGVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXX aXxx.05.02.2019Xxx.Xxx.TextLagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 StadtBahn SüdDezernat III - MobilitätAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauDie Oberbürgermeisterin Planverfasser/in:gepr.gez.bearb.DatumName freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegeben mit EinträgenBauwerksnummerPlantypNummerGewerkTeilbauwerk- StatusPhaseIndex------ Gepr.Gen.Bear.DatumÄnderungIndex Planart / Inhalt:XXXMTIMTI24.07.202424.07.202463XOVLP30020V24.07.20241:250LageplanZweirichtungsradweg durch die ODAbschnitt F PrüfauftragBlatt 2/5 LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel. +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.deIngenieurgesellschaft mbHTel.: 0221 / 925812-0Fax: 0221 / 925812-7Gustav-Heinemann-Ufer 72a50968 Köln Baumstandort (noch zu prüfen)Parken/ Schutzstreifen/ GleisbereichGrunderwerb T. T.T.T.T.T. T. T.T.T.T. WT T.T.T.T.T.T.T. T.T.WTWT T. WTT. B51 B51 ungefähre abmessungen Verlängerung auf 80m EEDDCC 2,350,904,000,503,252,503,253,006,562,50 6,502,560,90 2,46 0,902,50 20,366,002,431,631,63 15,4815,45 207,863,90Hst. Meschenich Südca. 400mca. 540mHst. Meschenich MitteHst. Meschenich Nord0,50 0,681,98 3,002,500,65 MarienburgRondorfMeschenich P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\alt\Alternative F1\01-Prüfauftrag\Prüfauftrag Zweirichtungsradweg OD Meschenich.dwg LegendeStadtbahntrasseGehwegRadwegGrünflächeHaltestelleFahrbahnPlanungen DritterMischflächeFlurstücksgrenzemöglicher Standort für FahrleitungsmasteGeh- /RadwegDas Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. Datum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4Plan-Nr.Bauwerk:Planstufe:Maßstab:Datum: Übersicht: VORPLANUNGVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXX aXxx.05.02.2019Xxx.Xxx.TextLagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 StadtBahn SüdDezernat III - MobilitätAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauDie Oberbürgermeisterin Planverfasser/in:gepr.gez.bearb.DatumName freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegeben mit EinträgenBauwerksnummerPlantypNummerGewerkTeilbauwerk- StatusPhaseIndex------ Gepr.Gen.Bear.DatumÄnderungIndex Planart / Inhalt:XXXMTIMTI24.07.202424.07.202463XOVLP30030V24.07.20241:250LageplanZweirichtungsradweg durch die ODAbschnitt F PrüfauftragBlatt 3/5 LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel. +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.deIngenieurgesellschaft mbHTel.: 0221 / 925812-0Fax: 0221 / 925812-7Gustav-Heinemann-Ufer 72a50968 Köln Baumstandort (noch zu prüfen)Parken/ Schutzstreifen/ GleisbereichGrunderwerb M M T.T. T.WTT.T.T.T.T.T. T.T.T.T.T. B51 EE6,502,564,003,251,741,033,250,9015,4816,673,00 2,271,45 0,323,002,500,65 MarienburgRondorfMeschenich P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\alt\Alternative F1\01-Prüfauftrag\Prüfauftrag Zweirichtungsradweg OD Meschenich.dwg LegendeStadtbahntrasseGehwegRadwegGrünflächeHaltestelleFahrbahnPlanungen DritterMischflächeFlurstücksgrenzemöglicher Standort für FahrleitungsmasteGeh- /RadwegDas Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. Datum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4Plan-Nr.Bauwerk:Planstufe:Maßstab:Datum: Übersicht: VORPLANUNGVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXX aXxx.05.02.2019Xxx.Xxx.TextLagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 StadtBahn SüdDezernat III - MobilitätAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauDie Oberbürgermeisterin Planverfasser/in:gepr.gez.bearb.DatumName freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegeben mit EinträgenBauwerksnummerPlantypNummerGewerkTeilbauwerk- StatusPhaseIndex------ Gepr.Gen.Bear.DatumÄnderungIndex Planart / Inhalt:XXXMTIMTI24.07.202424.07.202463XOVLP30040V24.07.20241:250LageplanZweirichtungsradweg durch die ODAbschnitt F PrüfauftragBlatt 4/5 LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel. +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.deIngenieurgesellschaft mbHTel.: 0221 / 925812-0Fax: 0221 / 925812-7Gustav-Heinemann-Ufer 72a50968 Köln Baumstandort (noch zu prüfen)Parken/ Schutzstreifen/ GleisbereichGrunderwerb M T. T.T.T. T.T.T. T.T.T.WT B51 B51 ca. 400mHst. Meschenich MitteFF 11,001,004,003,0030,0250,0013,45 3,110,503,420,503,500,501,752,501,553,903,754,503,304,001,503,001,502,622,272,9110,45 MarienburgRondorfMeschenich P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\_x-refs\02_Planung_Gleis\alt\Alternative F1\01-Prüfauftrag\Prüfauftrag Zweirichtungsradweg OD Meschenich.dwg LegendeStadtbahntrasseGehwegRadwegGrünflächeHaltestelleFahrbahnPlanungen DritterMischflächeFlurstücksgrenzemöglicher Standort für FahrleitungsmasteGeh- /RadwegDas Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. Datum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4Plan-Nr.Bauwerk:Planstufe:Maßstab:Datum: Übersicht: VORPLANUNGVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXX aXxx.05.02.2019Xxx.Xxx.TextLagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 StadtBahn SüdDezernat III - MobilitätAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauDie Oberbürgermeisterin Planverfasser/in:gepr.gez.bearb.DatumName freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegeben mit EinträgenBauwerksnummerPlantypNummerGewerkTeilbauwerk- StatusPhaseIndex------ Gepr.Gen.Bear.DatumÄnderungIndex Planart / Inhalt:XXXMTIATO24.07.202424.07.202463XOVLP30050V24.07.20241:250LageplanZweirichtungsradweg durch die ODAbschnitt F PrüfauftragBlatt 5/5 LINDSCHULTEIngenieurgesellschaft mbHGraf-Adolf-Platz 6DE 40213 DüsseldorfTel. +49 211 361137-0duesseldorf@lindschulte.dewww.lindschulte.deIngenieurgesellschaft mbHTel.: 0221 / 925812-0Fax: 0221 / 925812-7Gustav-Heinemann-Ufer 72a50968 Köln Baumstandort (noch zu prüfen)Parken/ Schutzstreifen/ GleisbereichGrunderwerb
Anlage 2 - ÜLP Beschlusstrasse StadtBahn Süd
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S602 S603 DN 350,TFRDN 400,B 5m Arbeitsraum 5m Arbeitsraum 104 109 4.0%4.0% 0,750,75 20,00 mDurchmesserAchse 153Achse 150 469 465 467 466 59 45 4143/1 542 47 44/2 5687 43/244/1 6058 67 5682 39 46 42 GG siehe DetailAmphibienquerung siehe DetailAmphibienquerung siehe DetailAmphibienquerung 0+8400+880 0+930 siehe DetailAmphibienquerungsiehe DAmphiAmphibienleiteinrichtungen Amphibienleiteinrichtungen Amphibienleiteinrichtungen Amphibienleiteinrichtungen Amphibienleiteinrichtungen 31003150 105461 64 10881 456 112 ZP7ZP4 FSP3ME3ME2FSP2 AH1 AH2AH3MEME MEME ZP3ZRÜ ZP8ZP10 ZP11 ZP9FSP1 M73 M75M76 M77M78M79M80M81M82M83M84M85M86 M87M88 M89M90 6162636465 899091 4748495051525354555657585960 79808182838485868788 46 66676970717273 68 74757776 9293959694 9899100101102103104105106107108109 78 97 110 18 Ladestellenfür E-Bikes Lüftung 1Ebene -1 Lüftung 2Ebene -1 Lüftung 3Ebene -1 Lüftung 4Ebene -1 Lüftung 5Ebene -1 Notentwässerung DN 200über OK Gelände 1,20m Schrammbord-Markierung WC,seiten-verstellbar:900/1950/210 Rinne Rinne Rinne Rinne RinneRinne Aussteifung WA 01/E-I Aussteifung WA 01/M-QAussteifung WA 05/P-S Aussteifung WA A/01-02 Aussteifung WA T/01-03 VK Decke VK PflasterVK Pflaster =VK AufkantungVK Decke VK Stahlbeton VK Decke VK Pflaster VK Stahlbeton VK Pflaster =VK AufkantungVK Decke VK Decke VK Decke VK Wandvorlage StützenVK DeckeVK UG Aussenwand= Kante Platzfläche VK Pflaster= VK AukkantungVK Pflaster = VK Aufkantung16 Stg185/274 Stg185/27 Rinne 2,5% Gefälle 2,5% Gefälle 2,5% Gefälle 2,5% Gefälle 2,5% GefälleVK Pflaster= VK Aukkantung Rinne Aussteifung WA D/02-04Rinne Luftraum fürInstallationenLuftraum fürInstallationennachoben nachoben KVB-Anzeigetafelfür Abfahrtszeiten 3 Ladestellenschränkeà 6 Boxen Regenwasserhebeanlage:vertikale Leitungsführung(ca. 0,50m überRückstauebene) Öffentliche GrünflächeSportanlage-Tennisanlage RETTUNGSWEG 2.RETTUNGSWEGFahrradbereich RETTUNGSWEG3,8% Gefälle2,5% Gefälle RETTUNGS-WEG Dehnfuge Dehnfuge±0,00m50,75m ü. NNAUSFAHRT -2,605m-0,775m+0,32m 4 Stg166/27AblaßschachtTrafoRheinenergiemin. 2,00 x 1,50 m -1,75m+49,00m ü. NN -1,75m+49,00m ü. NN-1,75m+49,00m ü. NN +0,16m50,91m ü. NN +0,16m50,91m ü. NN -1,75m+49,00m ü. NN -1,75m+49,00m ü. NN -1,75m+49,00m ü. NN-1,75m+49,00m ü. NN+50,76m ü. NN +50,61 ü. NN -1,75m-1,75m+49,00m ü. NN+48,80m ü. NN+49,65m ü. NN -1,96m+48,79m ü. NN +50,47m ü. NN+49,68m ü. NN OK Wandvorlage= -0,775m / 49,975m ü. NNOK Wandvorlage= -0,775m / 49,975m ü. NNOK = -1,25m / 49,5m ü. NN EINFAHRT EINGANG GleichstromanalageStreckeSPP.Kurz-schließerUnterverteilungBatterieMelde-feldBlitz-schutzHeizung HeizungStreckeSPP.StreckeSPP.StreckeSPP.Einspeise-feldRückleiter-feld ErdungsbatterieTisch-wagenHeizungTelefonRE-ZählerK07K06K05K04K03K02K01GL.1GL.2 P+R-PaletteStand: 28.11.2017± 0,00 = 50,75m.ü.NN EingangB+R Planung Tennisanlage und Vereinsheim über Amt 52.Darstellung nur nachrichtlich. 503,6610,973,6618,29 49,00 49,00 49,00 49,00 49,00 49,00 49,00 49,00 R=∞ R=190,00 15+727,57 R=190,00 R=∞ 15+739,55 R=∞ R=190,00 15+778,35 R=190,00 R=∞ 15+790,33 R=∞ 15+895,45 R=∞ R=190,00 5+680,69 R=190,00 R=∞ 5+688,51 R=∞ R=190,00 5+717,39 R=190,00 R=∞ 5+725,21 R=190,00 0+000,00 R=190,00 R=∞ 0+025,21 R=∞ R=190,00 0+047,59 R=190,00 0+072,80 R=∞ 0+000,00 R=∞ R=190,00 0+012,00 R=190,00 R=∞ 0+036,60 R=∞ R=190,00 0+047,67 R=190,00 0+072,27 G SS GG Schachteinstieg in Fahrbahn AbfallAbfall Abfall Rückbau Wegweiser LSA versetzenLSA versetzen Wartehalle 4,0x1,6mWerbetafel rechts Wartehalle 4,0x1,6mWerbetafel rechts AWT Wartehalle 4,0x1,0 (1,6)ohne Werbetafel SIA SIAWerbeträger Bestand 5739/12,5% 2,5% Ausfahrt±0,00 E117 E118E119 E120 E121E122E123E124E125E126E127E128E129E130E131 E132E133E134E135E136E137E138 E139E140 E146 E239E240E241E242E243 E245E244 E246E247 WinkelstützwandStützwand Geplante Baumstandortein Abstimmung mit Freianlagenplanung BUSBUSBUSBUS MS-H 400/20 HE-M 280 HE-M 280 HE-M 300 HE-M 300 HE-M 300 HE-M 300 HE-M 300 HE-M 300 HE-M 300 HE-M 300 HE-M 300 HE-M 300 MS-H 400/20 MS-H 400/20 HE-M 320 HE-M 320 HE-M 320 HE-M 320 R=oo2+ 495.805 R=oo A=144.91 2+ 506.071 A=144.91R=300 2+ 576.071 AA AE AA HP R=oo 2+ 497.141 R=oo A=143.39 2+ 507.216 A=143.39 R=295.8 2+ 576.724 AA AE AA HP 1:500 1:100 4.00 4.00 4.00 4.00 4.004.00 40.00 18.001.0018.001.503.0040.00 40.00 1.503.000.500.50 18.701.0018.001.503.001.503.000.500.50 40.0021.001.0014.971.503.001.503.000.500.50 0.504.001.504.004.00 16.50 14.50 3.0019.001.503.0037.900.501.50 40.003.0018.361.503.000.501.50 2+ 500.000 o. A. 0.999 117.877mTS=48.623 2+ 617.877 H=3000.000T=39.374f=0.258 3.624 230.484m0.999 117.877m TS=49.801 2+ 848.361 H=3000.000T=110.463f=2.034 -3.740157.378m 3.624230.484m TS=58.154 2+ 497.141 o. A. 1.001120.562m TS=48.594 2+ 617.703 H=3000.000T=40.114f=0.2681.001120.562m 3.675227.130m TS=49.801 H15/25GleisbordF20/25RampensteinR15/22T8/20W22/27/8RS 16/16/14 Sportplatz SC Rondorf UnterwerkStadtbahn öffentl. Grünfläche/Spielplatz Öffentliche Grünfläche/Bolzplatz Öffentliche Grünfläche/Parkanlage 1:1.51:1.5 1:1.51:1.5 1:1.5 1:1.51:1.5 bauzeitliche Böschung bauzeitliche Böschung bauzeitliche Böschung bauzeitliche Böschung bauzeitliche Böschung bauzeitliche Böschungbauzeitliche Böschung1:1.5provisorische Oberflächen-befestigung aus Asphaltbis zumBau der Stadtbahn provisorische Oberflächen-befestigung aus Asphaltbis zumBau der Stadtbahn bauzeitliche Böschungbauzeitliche Böschung 1+ 098.92050.0049.63955 .50.5047.00.75.7547.00.25.25.50.50.75.7548.0048.00.20.15 .25.2546.0046.00.75.75.50.50.25.25 .50.50.75.7549.0049.00.25.25.50.50.75.7550.0050.00 50.0050.0050.0050.00 .25.25 .50.50 .75.75 51.0051.00 51.0051.00.20.15.75.75.55.50.55.50.55 R=2501+ 174.448R=ooH=1200.00T=12.00f=0.062.5044.92m 50.743 Wasserschutzzone III Wasserschutzzone III Wasserschutzzone III Wasserschutzzone III Wasserschutzzone III Wasserschutzzone III Wasserschutzzone III Wasserschutzzone IIIB51nWasserschutzzone IIIWasserschutzzone II Wasserschutzzone IIIWasserschutzzone II Wasserschutzzone IIIWasserschutzzone II Wasserschutzzone IIIWasserschutzzone II Wasserschutzzone III Wasserschutzzone III Wasserschutzzone III Wasserschutzzone III Wasserschutzzone III Wasserschutzzone III 110 kV B51 B51 110 kV B51 B51 B51 IB B51 B 51 IA - K 27 B51 B51 B51 IB K15 I K31 Reithalle K31 ND 380 kV 380 kV 380 kV K31 380 kV K31 Weg Reitplatz 380 kV 380 kV 380 kV K31 F 380 kV 380 kV 380 kV Alt Engeldorfer Hof -I Halle Weg I K15 K15 Sp.Pl. S I K31 K27 I Weg Weg Turnhalle -I IB - K 15 Weg K31 K31 K31 I K31 Sportplatz IB - K 31 K27 platz K31 -I K31 Weg Schule Spiel - Weg Meschenich Jg.Zentr. I K31 K31 Tennisplatz II 10 WegWeg Weg 380 kV Weg Ö Weg Weg Weg 380 kV 380 kV Weg Weg Spielplatz Weg Weg 380 kV Weg Weg 380 kV 380 kV Weg Vor Meschenich Spielplatz Rondorf Weg L92 II II L92 L92 L92 L92 L92 L92 Sportplatz -I I II Hochkirchen IB -I II Turnhalle II Schule F P.Wk. Altenheim F Büchelhof Weg RODEN - L300 L92 L92 L186 L92 Weg KIRCHEN Kleingärten Schp I F Schp B9 3 IB 4 3 Weg Weg Weg Weg Weg Weg Weg Weg Weg IB See Weg Reitweg Tennishalle Weg Weg AK Köln-Süd W.Wk. Sende- turm Rückhalte- becken Reitweg Weg Weg Weg Weg Weg -I Weg Halle Weg Weg Halle Weg Weg Weg Weg Weg Weg II Halle Weg TCA St.Maria Königin 12 31 16 (5) Fußweg 14 302 12 41 20 Fußweg 316 Fußweg (1) 10 P18 a 23 c 1 3 (1) 8 24 23 (3) 304 P35 8 31 10 5 25 a 314 (1) (1) 67 310 27 27 65 34 11 (6) 22 (1) 21 P8 s 24 P29 a 9 4 (1) 3 (1) 20 (1) (1) 21 a (3) (1) (3) P8 f (1) Fußweg P3 b 27 b P8 n (1) P12 b P119 22 P8 a 25 27 a P8 v (1) (49)26 b P8 e P8 p (5) 110 26 a 6 30 Fußweg 99 27 (2) 26 33 (1) 312 P34 a (1) 1 14 121 13 (1) 21 c 2 93 20 P8 h (4) (6) 41 12 32 (1) (2) (1) (4) P8 b P18 c P93 a P97 (2) (1) (1) P12 c (3) P8 l Am Bödinger Hof (2) P8 g P8 d (1) P8 r (1) An der Hitzelerstraße (3) (1) (4) (1) P8 i (2) (2) (3) (8) Am Effenweg Stolpweg (2) P8 u P8 c (1) (2) (2) P8 j (1) (3) (1) (2) Weg (3) (1) (1) (7) P8 m An der Hitzelerstraße Fußweg (7) Auf dem Schneeberg Auf dem Schneeberg Insterburger Straße Auf dem Schneeberg Hinter den Hecken (1) (1) (1) (2) Auf dem Schneeberg (1) P8 k Am Höfchen (3) (1) (2) (9) Weg P97 d P8 o P12 a (1) (2) (2) (1) (6) P8 q Pater-Prinz-Weg (1) (1) (1) II (1) (1) (2) (1) (1) Kleingärten (2) (1) 6 P8 t 28 (1) (1) (2) (3) (1) (5) (49) 35 23 30 (1) 13 3 318 5 21 d 21 25 18 29 (4) 25 c 18 21 b 23 d 23 23 a 306 16 21 29 29 25 45 37 25 d 28 4 45 a 28 7 26 39 4 25 b 3 a 6 P18 b 43 302 a 95 69 39 37 8 43 23 b 33 32 (1) 45 308 (1) 10 17 19 (1) Bödinger Hof (2) 1 (2) 1 (1) (2) (3) [100] [7] [7 a] (1) 71 II II IngenieurbauwerkQuerung Entflechtungsstraße mit D2möglicher Standortfür eine Hst. Rondorf SüdHst. Rondorf Mittein Alternative D2Hst. Hochkirchenin Alternative C Hst. Meschenich Nordin Alternative EIngenieurbauwerkQuerung BAB4IngenieurbauwerkVerteilerkreisPlanung L5 3. BaustufePlanung P+R PalettePlanung Umlegung GalgenbergseePlanung NeubaugebietRondorf Nord-WestPlanung EntflechtungsstraßePlanung EntflechtungsstraßePlanung Ortsumgehung MeschenichPlanung Ortsumgehung MeschenichIngenieurbauwerkGeh- und RadwegunterführungIngenieurbauwerkBrunnengalerie Unterquerung HochspannungstrasseRückbau Brühler Landstraßezu Rad- und Gehweg Sperrung MIV 0+000.000+100.000+200.000+300.000+400.000+500.000+600.000+700.000+800.000+900.001+000.001+100.001+200.001+300.001+400.001+500.001+600.001+700.001+800.001+900.002+000.002+100.002+200.002+300.002+400.002+500.002+600.002+700.002+800.002+900.003+000.003+100.003+200.003+300.003+400.003+500.003+600.003+700.003+800.003+900.004+000.004+100.004+200.004+300.004+400.004+500.004+600.004+700.004+800.004+900.005+000.005+100.005+200.005+300.005+400.005+438.55 MarienburgRondorfMeschenich P:\100-Stadt Köln\0831 Stadtbahn Rondorf-Meschenich\03-Planungsergebnisse\05-Planunterlagen\CAD\03_Übersichtslagepläne\240905_Übersichtslageplan 5000_gesamt_.dwg Altlast Wasserschutzzone 2 Ausgleichsflächen Legende: Fremdplanung geplante Haltestellen geplante Ingenieurbauwerke Wasserschutzzone 3 Brunnen WSZ I Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. Datum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftStadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 692Stadt KölnAmt 692/4Plan-Nr.Bauwerk:Planstufe:Maßstab:Datum: Übersicht: VORPLANUNGVerkehrsanlagenXXXgez. Neweling04.02.2019gez. Melchert04.02.2019gez. Schlößer04.02.2019XXX aXxx.05.02.2019Xxx.Xxx.TextLagesystem: Gauß-Krüger Lagestatus 177Höhensystem: DHHN2016 Höhenstatus 170 StadtBahn SüdDezernat III - MobilitätAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauDie Oberbürgermeisterin Planverfasser/in:gepr.gez.bearb.DatumName freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträgefreigegeben mit EinträgenBauwerksnummerPlantypNummerGewerkTeilbauwerk- StatusPhaseIndex------ Gepr.Gen.Bear.DatumÄnderungIndex Planart / Inhalt:XXXMTIMTI21.04.202305.09.202400VOBÜP40010V05.09.20241:5000ÜbersichtsplanBeschlusstrasseAlternativen A1a,B,C,D2 und EIngenieurgesellschaft mbHTel.: 0221 / 925812-0Fax: 0221 / 925812-7Gustav-Heinemann-Ufer 72a50968 Köln
Anlage 3 - Detail Engstelle Alte Fischenicher bis Rosengürtel Lageplan
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Engstelle Meschenich Kirche Lageplan Ist-Zustand Planung
Anlage 11 Vorabauszug aus dem Beschlussprotokoll StEA 05.11.2024
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: DezVI-Dezernatskoordination- Session@stadt-koeln.de Datum: 06.12.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 30. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 05.12.2024 öffentlich 6.10 StadtBahn Süd – Festlegung des vorläufigen Endhaltepunktes in Meschenich 2742/2024 6.10.1 Änderungsantrag der FDP-Fraktion betreffend "StadtBahn Süd – Festle- gung des vorläufigen Endhaltepunktes in Meschenich hier: Änderungsantrag" AN/1618/2024 6.10.2 Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE betreffend "Haltestelle Meschenich Nord" als Umsteigestation nördlich der Straße „Am Köln- berg“ ausbauen!" AN/1687/2024 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss verweist die Angelegenheit ohne Votum in die wei- teren Gremien. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Anmerkung bezüglich des Änderungsantrages: AN/1687/2024: Die Verweisung von einem Ausschuss an den Rat ist nicht möglich. Der Fraktion steht es frei, für den Rat einen entsprechenden Änderungsantrag zu stellen.
Anlage 12 Auszug Verkehrsausschuss 10.12.2024
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Anlage 12 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: DezIII-session@stadt-koeln.de Datum: 11.12.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 13. Sondersitzung/41. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 10.12.2024 öffentlich 1.1 StadtBahn Süd – Festlegung des vorläufigen Endhaltepunktes in Meschenich 2742/2024 Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 06.12.2024 AN/1734/2024 Änderungsantrag Der Linke. vom 10.12.2024 AN/1748/2024 1. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktion Die Linke., AN/1748/2024): Der Beschlusstext wird wie folgt geändert: Der Rat nimmt die Ergebnisse aus den untersuchten Varianten zur Kenntnis und be- auftragt die Verwaltung, abweichend von seinem Beschluss vom 23.03.2023 (siehe Vorlagen-Nr.: 3065/2022), a) als vorläufigen Endhaltepunkt eine neue Haltestelle „Meschenich Nord“ zu planen, die sich auf der bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche nördlich der Straße „Am Kölnberg“ befindet. Die Gleise sollen sich annähernd in Ost-West-Richtung befinden, damit eine mögliche Verlängerung westlich um Meschenich herum nach Meschenich- Süd im Rahmen zukünftiger Siedlungsflächenerweiterungen möglich bleibt. Somit bleibt auch eine spätere Verlängerung der Linie 5 nach Brühl oder zur künftigen S- Bahn-Station im Süden von Fischenich möglich. b) die Planung einer P+R Anlage in „Meschenich Nord“ voranzutreiben und dafür ein eigenes Genehmigungsverfahren vorzusehen. c) die Haltestelle „Meschenich Nord“ als Umsteigestation zum Busverkehr und zur P+R Anlage zu planen. Sie soll Seitenbahnsteige mit gegenüberliegenden Bussteigen 2 haben. Am nördlichenBahn-/Bussteig begegnen sich die stadtauswärts fahrenden Bahnen der Linie 5 und die Busse Richtung Meschenich. Am südlichen Bahnsteig be- gegnen sich die stadteinwärts fahrenden Bahnen der Linie 5 und die aus Meschenich kommenden Busse Richtung Hürth-Kalscheuren. Die soziale Kontrolle soll erhöht wer- den, indem ein Taxistand sowie Haltezonen für „Kiss and Ride“-Verkehr sowie für Ein- satzfahrzeuge und Fahrzeuge der Stadt Köln geschaffen werden. Der Taxistand „An der Fuhr“ Ecke „Am Rondorfer Pfad“ soll an den nördlichen Bahn-/Bussteig verlegt werden, wo die stadtauswärts fahrenden Bahnen ankommen. Der nördlich der Kreu- zung „Brühler Landstraße/Am Kölnberg“ gelegene Teil der Brühler Landstraße wird als Einbahnstraße Richtung Meschenich eingerichtet, damit Bus-, Taxi- und PKW-Verkehr aus der P+R Anlage Richtung Süden abfahren kann. An die Stadtbahn-Haltestelle soll sich westlich entlang der Straße „Am Kölnberg“ ein provisorisches Wendegleis an- schließen, das bei einer Weiterführung der Strecke nach Meschenich-Süd rückgebaut werden kann. d) die Weiterführung der Strecke westlich von Meschenich zeitnah zu planen. Die Parkhäuser an der Ecke „Alte Brühler Straße/An der Fuhr“ sollen daraufhin untersucht werden, ob sie zugunsten der Stadtbahn-Trasse niedergelegt werden können. e) die südlichste Haltestelle in Rondorf mit einem Gleiswechsel zu planen, damit sie als provisorische Endhaltestelle genutzt werden kann. f) den Busverkehr zwischen Meschenich und Hürth-Kalscheuren, der über die neue Haltestelle „Meschenich Nord“ führen wird, auf Verbesserungen zu überprüfen. Es soll ein Buskonzept für die Zeit nach der „Kappung“ der Linie 132 (sie wird nach Fertigstel- lung der Linie 5 nicht mehr zum Breslauer Platz fahren) erstellt werden. Es soll geprüft werden, welche Verbesserungen aus dem Konzept schon in naher Zukunft umgesetzt werden können. Ziel soll es sein, in Zukunft einen dichten Bus-Takt zwischen dem Meschenicher Südosten und Hürth-Kalscheuren mit Umsteigemöglichkeit in „Mesche- nich Nord“ zu verwirklichen. Dabei soll untersucht werden: ob die Haltestellen an der Engeldorfer Straße im Südosten Meschenichs (Trenke- bergstraße, Im Rheintal, Frankenstraße) in beiden Fahrtrichtungen betrieben wer- den können, ob ein Busverkehr Richtung Norden auf der Klosterstraße möglich ist, ob auf der Brühler Landstraße Ecke Schulstraße eine zusätzliche Haltestelle in bei- den Fahrtrichtungen eingerichtet werden kann (besserer Umstieg von „Meschenich, Kirche, Bussteig E“ auf die Busse Richtung Hürth-Kalscheuren und Meschenich), ob die Buslinie 135 von „Meschenich, Kirche“ über „Meschenich Nord“ Richtung Hürth-Kalscheuren verlängert werden kann, ob die Buslinie 192 (Kleinbus) schon in naher Zukunft in beiden Richtungen bis zur Frankenstraße verkehren kann, ob in Zukunft ein dichterer Bus-Takt zwischen Frankenstraße und Hürth-Kalscheu- ren verwirklicht werden kann (z.B. 10-Minuten-Takt auch am Vormittag, 15 -Minu- ten-Takt abends und Sa+So), ob eine Verlängerung einer Buslinie über die beiden noch zu Köln gehörenden Rei- terhöfe an der Langenackerstraße nach Wesseling-Berzdorf möglich ist. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktion Die Linke. 2. Beschluss (Änderungsantrag der SPD-Fraktion, AN/1734/2024): 3 Die Beschlussvorlage wird wie folgt ersetzt: Abweichend zur Beschlussvorlage 2742/2024 beauftragt der Rat die Verwaltung, die „vorläufige“ Endhaltestelle „Kölnberg“ so anzulegen, dass diese Endhaltestelle auch im Falle eines Weiterbaus der entsprechenden Stadtbahnlinie genutzt werden kann und weiterhin eine möglichst gute Anbindung von Meschenich ermöglicht werden kann. Folgende Maßgaben sind in diesem Zusammenhang für die weiteren Planun- gen zu berücksichtigen: 1. bei Drehung der Haltestelle um 90° muss die entsprechende Anpassung der Trasse ab Bödinger Straße erfolgen 2. Einrichtung der Buswendeschleife um die Endhaltestelle zur Verbesserung der Um- steigebeziehungen (ähnlich der Endhaltestelle „Bocklemünd“) 3. Attraktivierungen zur Stärkung der sozialen Kontrolle 4. Prüfungen weiterer Stadtentwicklungsmaßnahmen zur verbesserten Nutzung der Haltestelle und Ansiedlung von Einzelhandel 5. Weitere Gespräche mit den Städten Hürth und Brühl zur möglichen Festsetzung der Stadtbahn Süd als 2. Baustufe Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die Fraktionen von SPD und Die Linke. 3. Geänderter Beschluss (gem. Beschlussempfehlung der BV Rodenkirchen, s. Anlage 10): Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat nimmt die Ergebnisse aus den untersuchten Varianten zur Kenntnis und be- auftragt die Verwaltung, abweichend von seinem Beschluss vom 23.03.2023 (siehe Vorlagen-Nr.: 3065/2022), a) die Haltestelle „Am Kölnberg“ als vorläufigen Endhaltepunkt zu planen und mit der Neugestaltung der Einmündung der „Alte Fischenicher Straße“ abzuschließen. Die Endhaltestelle soll zu einem Mobilitätshub mit attraktiven und komfortab- len Umsteigeknotenpunkt zwischen Bus, Fahrrad und KFZ ausgebaut werden. Eine mögliche Verlängerung nach Brühl wird im Rahmen zukünftiger Siedlungsflä- chenerweiterungen um Meschenich berücksichtigt. b) die Planung einer P+R Anlage in Meschenich Nord voranzutreiben und dafür ein ei- genes Genehmigungsverfahren vorzusehen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktionen Die Linke. und FDP
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/69/692/4 Vorlagen-Nummer 2742/2024 Freigabedatum 19.11.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff StadtBahn Süd – Festlegung des vorläufigen Endhaltepunktes in Meschenich Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Ergebnisse aus den untersuchten Varianten zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, abweichend von seinem Beschluss vom 23.03.2023 (siehe Vorlagen-Nr.: 3065/2022), a) die Haltestelle „Am Kölnberg“ als vorläufigen Endhaltepunkt zu planen und mit der Neugestaltung der Einmündung der „Alte Fischenicher Straße“ abzuschließen. Eine mögliche Verlängerung nach Brühl wird im Rahmen zukünftiger Siedlungsflächener- weiterungen um Meschenich berücksichtigt. b) die Planung einer P+R Anlage in Meschenich Nord voranzutreiben und dafür ein eige- nes Genehmigungsverfahren vorzusehen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Rodenkir- chen und der Stadtentwicklungsausschuss ohne Änderungen zustimmen. Verkehrsausschuss 26.11.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 02.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2024 Verkehrsausschuss Rat 12.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1 Ortsdurchfahrt Meschenich 1.1 Ausgangslage Im Frühjahr 2023 beschloss der Rat die grundsätzliche Linienführung für die Verlänge- rung der Nord-Süd Stadtbahn von der geplanten Stadtbahnendhaltestelle Arnolds- höhe bis nach Meschenich-Süd (siehe Anlage 2 und Vorlagen -Nr.: 3065/2022). Die geplante Trasse verläuft in Meschenich über die Brühler Landstraße durch den Ortskern und wird nachfolgend als „Ortsdurchfahrt“ (OD) bezeichnet. Dieser Ortskern ist von schmalen Straßenraumbreiten geprägt und lässt nur geringen Spielraum für die Neuordnung des Verkehrs. Die Brühler Landstraße südlich der „Alte Fischenicher Straße“ weist größtenteils eine schmale Straßenraumbreite von ca. 14,50 m bis 15,50 m auf. Zwischen der Einmün- dung zur „Alte Kölnstraße“ und der Einmündung „Auf dem Rosenhügel“ herrscht eine zusätzlich reduzierte Straßenraumbreite auf einer Länge von 60 m, im Folgenden wird dieser Straßenabschnitt als „Engstelle“ bezeichnet. In der Engstelle reduziert sich die Straßenraumbreite auf ca. 13 m (siehe Anlagen 3 und 4). Planungsziel ist die Einordnung der Stadtbahn in den Straßenraum unter Berücksichti- gung der übrigen Verkehrsteilnehmenden, sowie die Aufrechterhaltung der vielschich- tigen Nutzung des Ortszentrums. Das Ortszentrum erstreckt sich zwischen der „Alte Fischenicher Straße“ und „Auf dem Rosenhügel“. Dort befindet sich außerdem der Be- reich der Hauptgeschäftsnutzung, so dass breite Gehwege, Aufenthalts- und Ver- kaufsflächen, sowie Flächen für das Parken, Liefern und Laden benötigt werden. Um sämtliche Anforderungen bezüglich des Straßenraumentwurfs für eine Stadtbahn und alle weiteren Nutzenden zu erfüllen, ist gemäß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 2006) eine Raumbreite von etwa 22 bis 24 Metern notwendig. Da- mit besteht in der OD Meschenich und insbesondere im Ortszentrum eine erhebliche Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenz. Vor diesem Hintergrund stellt die richtli- nienkonforme Unterbringung der vier Verkehrsträger (Stadtbahn, Bus/MIV, Fahrrad und Fußverkehr) eine städtebauliche und verkehrliche Herausforderung dar. 1.2 Untersuchte Varianten Im Zuge der Vorplanung wurden unterschiedliche Varianten für die Straßenraumge- staltung in der OD Meschenich erarbeitet und intensiv untersucht. Diese werden im 3 Weiteren erläutert und in Anlage 5 detailliert verglichen. Alle Varianten berücksichtigen bei der Straßenraumaufteilung lediglich die Mindest- maße der Regelwerke. Der heutige Bestand mit „Gehweg Radfahrer frei“ bzw. „Geh- weg mit Zweirichtungsradweg“ wird nicht in der Variantenuntersuchung betrachtet, weil durch das Erfordernis der Einbindung der Stadtbahntrasse, bereits vor der Unter- suchung der Varianten feststand, dass hierfür die aktuell vorhandenen Abmessungen nicht ausreichend sind. Grundsätzlich ist zu beachten, dass seit dem 28. April 2020 ein gesetzlich festgelegter Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden gilt: Kfz-Fahrer*innen einschließ- lich Stadtbahnen müssen nun einen Abstand von mindestens 1,5 m innerorts und 2 m außerorts beim Überholen von Radfahrer*innen einhalten. Dies führt aufgrund der vor- handenen Gesamtraumbreiten dazu, dass bei einigen untersuchten Varianten ein Überholen der Radfahrenden durch die Stadtbahn nicht möglich ist. Mit Ausnahme der Variante 9 unter Ziffer 1.2.9 wird bei allen Varianten die Stadtbahn als straßenbündiger Bahnkörper geführt. Das bedeutet, dass die Gleise der Stadtbahn in die Straße auf gleicher Höhe integriert werden und der Kfz-Verkehr die Gleise dau- erhaft überfährt. 1.2.1 Gemeinsamer Geh- und Radweg im Seitenraum Die Variante, den Fuß- und Radverkehr gemeinsam zu führen, wurde für die Orts- durchfahrt Meschenich verworfen, da diese Führungsform nicht den hier vorliegenden Nutzungsanforderungen entspricht. Die Brühler Landstraße in der Ortsdurchfahrt Meschenich ist Bestandteil des von der Bezirksvertretung Rodenkirchen beschlosse- nen Radhauptnetzes (siehe Vorlagen-Nr.: 1209/2022). 1.2.2 Radweg im Seitenraum Die Variante, den Radweg im Seitenraum anzuordnen, wurde verworfen, da ein groß- flächiger Eingriff in mehr als 15 Privatgrundstücke notwendig wäre, um die Mindest- maße einzuhalten. 1.2.3 Zweirichtungsradweg im Seitenraum Die Variante mit einem Zweirichtungsradweg stellt den Querschnitt mit der insgesamt geringsten Breite dar und wurde deshalb tiefergehend untersucht. Sie wurde dennoch verworfen, da bereits um die Mindestmaße einzuhalten ein großflächiger Eingriff in mehr als 15 Privatgrundstücke notwendig wäre. Zur besseren Darstellung wurde ein exemplarischer Querschnitt beigefügt (Anlage 6). Bei dieser Variante mit einem Zweirichtungsradweg wird der Radverkehr auf einem 3,0 m breiten, baulichen Zweirichtungsradweg im Seitenraum geführt. Diese Variante stellt jedoch keine zeitgemäße Radverkehrslösung dar. Dies liegt unter anderem an einem hohen Unfallpotenzial an Einmündungen zwischen dem Radverkehr und dem Kfz-Verkehr. Zudem muss der Radverkehr innerhalb der OD Meschenich die Fahrbah- nen außerhalb von Knotenpunkten queren, um Ziele auf der anderen Straßenseite zu erreichen. Zusätzlich kommt es zu Konflikten mit anderen Seitenraumnutzern, bei- spielsweise mit der Außengastronomie, beim Liefern/Laden und mit unachtsamen und oder querenden Fußgehenden. Aufgrund der Mindestbreiten ist an vielen Stellen der 4 Ankauf von Privatflächen (Grunderwerb) im Bereich der Vorgärten und von öffentli- chen Einrichtungen notwendig. 1.2.4 Protected Bike Lane (PBL) Die Variante mit Protected Bike Lane wurde verworfen, da bereits um die Mindest- maße einzuhalten ein großflächiger Eingriff in Privatgrundstücke notwendig wäre. 1.2.5 Führung des Radverkehrs zwischen den Schienen Die Variante, bei der der Radverkehr zwischen den Schienen geführt wird, wurde ver- worfen, da die gemeinsame Führung von Radverkehr und Stadtbahn das Unfallrisiko steigert und aufgrund des aus Platzgründen erforderlichen Hinterherfahrens der Stadt- bahn hinter den Radfahrenden der Fahrbetrieb zu stark eingeschränkt ist. Dies gilt auch für den Fall, dass die Straße als Fahrradstraße ausgewiesen wird. Zu- dem wurde der Einbau eines velofreundlichen Gleises von der Kölner Verkehrs -Be- triebe AG (KVB) als zu unterhaltungsintensiv abgelehnt. 1.2.6 Führung des Radverkehrs neben den Schienen Die Variante, bei der der Radverkehr neben den Schienen geführt wird, wurde verwor- fen, da die nebeneinander angeordnete Führung von Radverkehr und Stadtbahn das Unfallrisiko steigert und auch hier das aus Platzgründen erforderliche Hinterherfahren der Stadtbahn den Fahrbetrieb zu stark eingeschränkt. Dies gilt auch für den Fall, dass die Straße als Fahrradstraße ausgewiesen wird. 1.2.7 Schutzstreifen bei Radverkehrsanlage auf der Straße Die Variante mit Schutzstreifen (1,60 m Breite, gestrichelte Markierung) auf der Straße wurde verworfen, da die nebeneinander angeordnete Führung von Radverkehr und Stadtbahn das Unfallrisiko steigert und auch hier das aus Platzgründen erforderliche Hinterherfahren der Stadtbahn den Fahrbetrieb zu stark eingeschränkt. 1.2.8 Radfahrstreifen bei Radverkehrsanlage auf der Straße Die Variante mit Radfahrstreifen (1,85 m Breite, durchgezogene Markierung) auf der Straße wurde verworfen, da bereits um die Mindestmaße einzuhalten ein Eingriff in Privatgrundstücke notwendig wäre. 1.2.9 Eingleisiger Abschnitt besonderer Bahnkörper Bei dieser Variante wurde zusätzlich untersucht, ob ein besonderer Bahnkörper mög- lich wäre. Dabei wird der Bahnkörper baulich durch Bordsteine vom übrigen Verkehr getrennt und soll nicht überfahren werden. Die Variante mit eingleisigem, besonderen Bahnkörper wurde verworfen, da gemäß BOStrab §15 (5) Stadtbahnstrecken für Zweirichtungsverkehr nicht eingleisig sein sol- len. Die eingleisigen Abschnitte wären zudem betrieblich sehr problematisch und wür- den zur Verspätungsübertragung sowie zu Einschränkungen in der zukünftigen Fahr- plangestaltung und -änderung führen. Dazu kommt, dass die eingleisigen Abschnitte 5 zu sehr komplexen LSA-Steuerungen mit langen Wartezeiten für alle Verkehrsteilneh- mer*innen führen würden. Davon wäre neben der Stadtbahn auch der Busverkehr durch die Ortsdurchfahrt Meschenich nachteilig betroffen. Sehr problematisch ist auch die Tatsache, dass die eingleisigen Lösungen auch für die anderen Verkehrsträger (insbesondere Parken, Lieferverkehr und Fußgänger*innen) die Anforderungen an die Querschnittsbreiten nicht erfüllen. Dadurch ist u. a. mit häufigen Konflikten durch re- gelwidrig haltende/parkende Fahrzeuge zu rechnen, was sich auch auf die Qualität der anderen Verkehrsteilnehmer negativ auswirkt. Zusätzlich wäre ein großflächiger Eingriff in Privatgrundstücke notwendig, um die Min- destmaße einzuhalten. 1.2.10 Eingleisiger Abschnitt im Straßenkörper Die Variante mit eingleisigem Bahnkörper im Straßenraum wurde aus denselben Gründen verworfen, wie die Variante mit eingleisigem, besonderen Bahnkörper (siehe 1.1.9). Lediglich der Eingriff in Privatgrundstücke im Bereich der Engstelle entfallen, da die Stadtbahn sich den Straßenraum mit einer Fahrtrichtung teilt. 1.3 Förderfähigkeit 1.3.1 Zweigleisigkeit Die Ortsdurchfahrt Meschenich bietet insbesondere für die Varianten mit zweigleisiger Stadtbahntrasse aus straßenplanerischer und straßenverkehrsrechtlicher Sicht keine ausreichenden Flächen, um alle Verkehrsarten verträglich aufzunehmen und gleich- zeitig die Wirtschaftlichkeit sowie Förderfähigkeit des Projekts zu gewährleisten. Nach der StVO ist ein Überholen des Radfahrers durch die Stadtbahn nicht möglich, da kein ausreichender Abstand von 1,50 m zwischen Stadtbahn und Radfahrenden eingehalten werden kann. Diese beengte Lage führt nicht nur zu einem herabgesetz- tem Sicherheitsempfinden der Radfahrenden. Nach § 2 (1) des GVFG können auch lediglich Vorhaben gefördert werden, „…die eine Bevorrechtigung der Bahnen … si- cherstellen“. Da bei einem Abstand von weniger als 1,50 m nicht die Stadtbahn, son- dern der Radverkehr Pulkführer sein würde, wäre diese Bevorrechtigung nicht gege- ben. Damit wäre eine Förderfähigkeit infrage gestellt. Das Betriebskonzept der Stadtbahn in der OD Meschenich müsste in diesem Falle auf die geringe Geschwindigkeit des Radverkehrs angepasst werden. In diesem Falle wäre unklar, ob ein ausreichender Nutzen-Kosten-Faktor von gr ößer 1,0 erreicht wer- den würde und somit die Förderfähigkeit der Gesamtmaßnahme in Frage gestellt wäre. Schon bei einer Fahrplangeschwindigkeit von 30 km/h zwischen den Haltestellen wurde 2022 in der Voruntersuchung zur standardisierten Bewertung festgestellt, dass ein Nutzen-Kosten-Faktor größer 1 möglicherweise fraglich ist. 1.3.2 Eingleisigkeit Die Varianten der Eingleisigkeit werden, wie unter 1.1.9 und 1.1.10 beschrieben, we- gen der massiven Einschränkungen des Stadtbahnbetriebs, von der KVB ablehnt. Die eingleisigen Varianten führen aufgrund der Radverkehrsführung (Überholen mit 6 ausreichendem Abstand nicht mehr möglich) bzw. der eingleisigen Abschnitte zu einer Verlängerung der Fahrplanzeiten. Aufgrund dieser Einschränkungen ist zu erwarten, dass der Nutzen-Kosten-Faktor des Bauabschnittes bis Meschenich -Süd unter 1 lie- gen wird und die Förderfähigkeit nicht gegeben wäre. 1.4 Ergebnis und Empfehlung Für die Linienführung über die OD Meschenich konnte, wie in Kapitel 1.2 dargestellt, keine Lösung gefunden werden, den vorhandenen Straßenraum so aufzuteilen, um den Anforderungen von Stadtbahn-, Rad-, Fuß- und Individualverkehr gerecht zu wer- den, für alle Verkehrsteilnehmenden möglichst schnelle und sichere Wege zu garan- tieren und den Lieferverkehr sowie Aufenthaltsmöglichkeiten für Kurzparker*innen zu gewährleisten. Es wurden verschiedene Varianten geprüft und mit den beteiligten Fachämtern sowie der KVB abgestimmt, wie die StadtBahn Süd in den Straßenraum integriert werden könnte. Wegen der beengten Platzverhältnisse auf der OD Meschenich wäre bei allen regel- konformen Lösungen mit starken Nutzungseinschränkungen zu rechnen und ein groß- flächiger Grunderwerb notwendig. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Planung der StadtBahn Süd auf der Brühler Land- straße auf Höhe der bestehenden Bushaltestelle „Am Kölnberg“ vorläufig zu beenden und mit der Neugestaltung der Einmündung der „Alte Fischenicher Straße“ abzu- schließen. An der Haltestelle auf Höhe des Kölnbergs soll in diesem Zuge eine Umsteigemöglich- keit zwischen StadtBahn Süd und den in Meschenich verkehrenden Buslinien entste- hen. Diese Buslinien sollen dann zum Bahnhof Hürth-Kalscheuren, nach Immendorf und Godorf sowie nach Brühl verkehren. Dabei wird auch die heutige Schleifenfahrt der Linie 132 zwischen Am Kölnberg und dem Meschenicher Süden weiterhin mit dem Bus bedient. Diese Schleife wäre für die Erschließung des Meschenicher Südostens auch bei einer Führung der Stadtbahn bis Meschenich Süd noch nötig gewesen Die Planung des Endhaltepunktes wird nach der Beschlussfassung abschließend aus- gearbeitet. Eine skizzenhafte Illustration des vorläufigen Endhaltepunktes findet sich in Anlage 7. 2 P+R Anlage 2.1 Ausgangslage Damit die Verkehrswende gelingt, ist es erforderlich, zeitnah zur Inbetriebnahme der Stadtbahnlinie an der geplanten Endhaltestelle auch Stellplätze in Form einer P+R- Anlage anzubieten, damit der gewünschte Umstieg vom privaten PKW auf die Bahn auch angenommen wird. Im Rahmen der Vorplanung wurde aufgrund verschiedener Faktoren der Standort der P+R Anlage im Süden von Meschenich präferiert, geplant und vorabgestimmt. Bei der 7 Planung des vorläufigen Endhaltepunktes im Norden Meschenichs wird eine P+R An- lage in diesem Bereich näher untersucht. Die in Anlage 8 angedachten Flächen für die P+R-Anlage sind auf Grund der räumlichen Nähe zur geplanten Endhaltestelle grund- sätzlich geeignet. 2.1.1 Fläche Bestandsparkhaus am Kölnberg Die Hochgarage HG11 der Wohnanlage „Am Kölnberg“ wird derzeit nicht genutzt. Eine Sanierung des Bauwerks wird nach Aussage der Objektbetreuung nicht erfolgen. Daher wird geprüft, ob dieses Bestandsgebäude zurückgebaut und eine neue Anlage an gleicher Stelle errichtet werden könnte. Somit könnte der städtebauliche Missstand bzw. „Unraum“, der durch den Leerstand des Parkhauses verstärkt wird, verbessert werden. Diese Fläche hätte den weiteren Vorteil, dass die Flächen nördlich der Straße „Am Kölnberg“ nicht beeinträchtigt werden würde und somit zukünftige Entwicklungen un- eingeschränkt möglich wären. Da aktuell jedoch davon auszugehen ist, dass es sich bei den Stellplätzen im beste- henden Parkhaus „Am Kölnberg“ um notwendige Stellplätze im Sinne von § 48 Abs.1 BauO NRW handelt, die somit über die Baugenehmigungen an die vorhandene Be- bauung „Am Kölnberg“ gebunden sind, stünden diese einer anderen Verwendung (z. B. auch P&R) nicht zur Verfügung. Daher wird auch geprüft, ob die Stellplätze gege- benenfalls mit einer Stellplatzablöse zur Verfügung gestellt werden könnten. 2.1.2 Landwirtschaftliche Fläche Nord-West Die Bereiche nördlich der Straße „Am Kölnberg“ in Köln-Meschenich befinden sich in Privatbesitz und werden im Flächennutzungsplan als gemischte Bauflächen bzw. als Wohnbauflächen dargestellt. Planverfahren für die Bereiche nördlich der Straße „Am Kölnberg“ sowie westlich und östlich der Brühler Landstraße sind derzeit weder als In- vestorenplanung noch als städtische Planung vorgesehen. Eine Anordnung der P&R Fläche in diesem Bereich würde jedoch ein Hindernis für alle zukünftigen Entwicklun- gen darstellen. Darüber hinaus könnte auf den Flächen nördlich der Straße „Am Kölnberg“ keine sozi- ale Kontrolle gewährleistet werden, da diese vollständig auf landwirtschaftlichen Flä- chen läge, die aktuell keine weitere Funktion aufweisen. Die Nutzer müssten fußläufig einen längeren Weg zur Haltstelle zurücklegen und dabei zusätzlich die Straße „Am Kölnberg“ queren, welche sich zukünftig als Hauptzufahrtsroute nach Meschenich dar- stellt. 2.1.3 Landwirtschaftliche Fläche Nord-Ost Die Flächen im Nord-Osten Meschenichs weisen in Bezug auf Beeinträchtigung zu- künftiger Entwicklungsflächen und einer mangelnden sozialen Kontrolle ähnliche Merkmale auf wie die Flächen im Nord-Westen. Zwar wäre die fußläufige Erreichbarkeit der Haltstelle deutlich besser, dafür müssen aber alle Nutzer der P&R Anlage zunächst mit ihrem PKW den Knotenpunkt „Am Kölnberg“ queren, was eine deutlich höhere Belastung des Knoten mit sich bringen und somit eine erhöhte Fahrzeit verursachen würde. Die Anordnung der P&R Anlage stellt aufgrund der Topographie (Höhenunterschiede im Gelände) in diesem Bereich 8 zudem eine große planerische Herausforderung dar. 2.2 Ergebnis und weiteres Vorgehen Die in Anlage 8 dargestellten Flächen befinden sich nicht im Eigentum der Stadt und müssten erworben werden. Um Verzögerungen beim Bau der Stadtbahn zu vermei- den, wird für die Planung der P&R-Anlage daher ein eigenes Genehmigungsverfahren vorgesehen. Damit auch Belange wie soziale Sicherheit oder Akzeptanz der P+R-Anlage Berück- sichtigung finden, wurde Kontakt zur Kriminalprävention aufgenommen und um Bera- tung und Zusammenarbeit bei der Planung gebeten. Hierfür werden aktuell sowohl die Fläche eines Bestandsparkhauses am Kölnberg, als auch landwirtschaftliche Flächen im Nordwesten und Nordosten als mögliche Standorte untersucht. Grundsätzlich soll die P+R-Anlage flächensparend als mehrgeschossige Anlage ge- plant werden und die städtebauliche Gestaltung über einen Wettbewerb gesucht wer- den. 3 Umgestaltung Ortsdurchfahrt Die OD Meschenich wird nach Inbetriebnahme der im Bau befindlichen Ortsumge- hung (B 51n) zu einer kommunalen Straße herabgestuft. Im Zuge der Stadtbahnpla- nung wird lediglich die Umplanung des Knotenpunktbereiches Brühler Landstraße – Am Kölnberg, in dem die vorläufige Endhaltestelle Meschenich Nord liegen wird, bear- beitet. Um die Situation des Ortszentrums insgesamt zu verbessern und die Aufent- haltsqualität zu steigern, ist eine ganzheitliche Neugestaltung der OD Meschenich er- forderlich, die zu einem geeigneten Zeitpunkt als eigenes Verfahren bei den entspre- chenden Fachämtern anzusiedeln ist. Nach aktuellen Planungen der Verwaltung soll eine Rad -Pendler-Route von Köln nach Brühl entwickelt werden, der direkte Verlauf für diese Route führt durch die Ortsdurch- fahrt Meschenich (siehe Vorlagen-Nr.: 2810/2023). 4 Anbindung Meschenich-Süd / Verlängerung nach Brühl / Hürth Es ist perspektivisch geplant, weitere Flächen im Norden und Westen von Meschenich städtebaulich zu entwickeln. In diesem Zuge könnte eine direkte Erschließung dieser Flächen durch eine westliche Weiterführung der StadtBahn Süd um den heutigen Siedlungskern herum und somit auch eine Anbindung von Meschenich Süd vorgenommen werden. Auch eine Durch- bindung bis Brühl oder Hürth wäre dann weiterhin möglich. In den entsprechenden Planungsstufen muss dann eine entsprechende Trassierung berücksichtigt werden. Nach heutigem Stand müsste der vorläufige Endhaltepunkt in Meschenich-Nord sowie ein Teil der Gleisanlagen der StadtBahn Süd südlich der ge- planten Entflechtungsstraße angepasst werden, um eine entsprechende Fortführung 9 der Linie zu ermöglichen. Diese Frage ist – ebenso wie die Ermittlung der Förderwür- digkeit der Weiterführung der StadtBahn Süd – daher zu gegebener Zeit durch eine Machbarkeitsuntersuchung zu beantworten. 5 Ausblick Nach umfangreicher Prüfung von verschiedenen Alternativen zur Führung über die Brühler Landstraße wird die StadtBahn Süd zunächst bis zur Endhaltestelle Mesche- nich-Nord fahren. Die Haltestelle wird auf Höhe der Straße „Am Kölnberg“ liegen. Hier ist eine Verknüpfung zwischen StadtBahn Süd und Bus vorgesehen, so dass Mesche- nich Mitte und Süd mit dem Bus angebunden werden. Eine mögliche Verlängerung nach Brühl wird im Rahmen zukünftiger Siedlungsflä- chenerweiterungen um Meschenich berücksichtigt. Die Ausarbeitung der Genehmigungsplanung der StadtBahn Süd erfolgt bis Ende 2025. Im Anschluss wird der Ratsbeschluss zur Entwurfsplanung und dem Genehmi- gungsverfahren durch den Rat der Stadt Köln angestrebt, woraufhin in 2026 die Ein- reichung der Genehmigungsplanung und die Einleitung des Planfeststellungsverfah- rens erfolgen soll. 6 Begründung der Dringlichkeit Die Beschlussfassung ist erforderlich, um die Planung der Stadtbahn Süd ohne wei- tere Verzögerung fortzuführen. Mit den Zuwendungsgebern von Bund und Land wurde auf Basis der vorgesehenen Beratungsfolge das erste Auftaktgespräch zur Standardi- sierten Bewertung vereinbart, in dem auch auf den Inhalt des erforderlichen Ratsbe- schlusses eingegangen werden soll. Die Gespräche mit den Zuwendungsgebern ha- ben eine große Wichtigkeit, da diese die Grundlage zur Beantragung von Fördermit- teln sind 7 Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Übersichtslageplan Gesamttrasse 3. Detail Engstelle Alte Fischenicher bis Rosengürtel Lageplan 4. Detail Engstelle Alte Fischenicher bis Rosengürtel Veranschaulichung Straßen- querschnitt 5. Beschreibung der untersuchten Varianten 6. Grunderwerbsplan (Zweirichtungsradweg) 7. Illustration Endhaltepunkt 8. Lage P+R-Anlage
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn nein: Gibt es ein Beteiligungskonzept? Ein Beteiligungskonzept ist bei gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren nicht zwingend erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein. Bitte wählen Sie aus: - Es gibt kein Beteiligungskonzept. Wenn es kein Beteiligungskonzept gibt: Skizzieren Sie bitte grob den Beteiligungsprozess. Zum Beispiel: Welche Beteiligungsstufe (1: Information, 2: Beratung, 3: Mitgestaltung) wird empfohlen? Wie viele Beteiligungsphasen sind vorgesehen? Über den Inhalt dieser Vorlage bzw. den dazugehörigen Beschluss werden die Politik in einem Fachgespräch am 5. November und die Stakeholder zusammen mit der Öffentlichkeit in einer Akteurskonferenz am 12. November informiert. Diese werden als digitale Termine angesetzt, bei denen die Stadt Köln über die fachlichen Inhalte aufklärt und den Beteiligten die Möglichkeit einräumt, Fragen zu stellen. Zudem wird im nächsten Newsletter zur StadtBahn Süd darüber berichtet werden. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 7 - Visualisierung
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1 Visualisierung vorläufige Haltestelle in Meschenich Anlage 7 Vorläufige Endhaltestelle in Meschenich – Lageplan
Anlage 10 - Auszug Bezirksvertretung Rodenkirchen 02.12.2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 02.12.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.12.2024 öffentlich 9.2.8 StadtBahn Süd – Festlegung des vorläufigen Endhaltepunktes in Meschenich 2742/2024 Änderungsantrag der FDP-Ratsfraktion AN/1618/2024 Protokollerklärung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt die Vorlage 2742/2024 und den avisier- ten Ausbau der Stadtbahn Süd bis Meschenich Nord. Im Hinblick auf eine zügige und einfachere Planung und Realisierung wird auch die Festlegung des vorläufigen Endhaltepunktes in Meschenich Nord unterstützt. Gleichwohl wird eine Nichtanbindung von Meschenich Süd derzeit als hoch problematisch betrachtet. Daher bestehen folgende Nachfragen: - Ist eine Planung der Stadtbahntrasse ohne Radpendlerroute im Ortskern geprüft worden? Wenn nein, kann dies noch unabhängig von der Be- schlussvorlage nachgeholt werden? - Ist geprüft worden, ob eine Radpendlerroute östlich um Meschenich her- umgeführt werden kann? (z.B. von der Bödinger Str. via Zaunhofstr. bis Brühler Str. südl Meschenich). - Prüft die Verwaltung eine Radpendlerroute über die Brühler Str. für den Fall der Nichtfortführung der Stadtbahn Süd nach Meschenich Süd? - Ist vorgesehen, die ÖPNV-Anbindung von Meschenich Süd über eine Bus- verbindung abzudecken? Wird die Buslinie dann über den bisherigen Streckenverlauf geführt oder über die Brühler Straße? - Ist geprüft worden, ob statt eines 3 m breiten Zweirichtungskorridors, zwei sep. Einrichtungsradspuren nebst sep. Fußwegen umsetzbar sind? Und ist im Bereich der beiden Engstellen im Ortskern dann eine Realisie- rung als gemeinsamer Fuß- und Radweg in einer Breite von je 3m denk- bar? - Ist geprüft worden, ggf. auf die Haltestelle Mitte zu verzichten und die Hal- testelle Süd etwas noch Norden zu verschieben? Ist eine dritte Haltestell mit P+R Haltestelle im Großbereich KP B51 – L 300 – A553 geprüft wor- den? - Ist aus Sicht der Verwaltung ein Anstoß zur Verlängerung nach Mesche- nich Süd und weiter nach Brühl unter anderen Planungsparametern, wie z.B. den Vorgenanten, denkbar und kann eine solche Planung unabhän- gig vom vorläufigen Ausbauende und damit parallel hierzu angestoßen werden?“ Es liegt ein Änderungsantrag der FDP-Ratsfraktion AN/1618/2024 und einer der Rats- fraktion der Linken vor. Herr Wortmann berichtet, dass auch von seiner Fraktion ein Antrag gestellt wurde. Diese Anträge werden von der Bezirksvertretung Rodenkirchen nach kurzer Darstel- lung der Fachverwaltung zur Kenntnis genommen, da nicht alle Anträge der Bezirks- vertretung Rodenkirchen im Vorfeld zur Verfügung standen. Die FDP-Fraktion stellt einen Vertagungsantrag. 1. Beschluss: Die Vorlage wird vertagt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion abgelehnt. Es liegt ein Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor. Giesen lässt darüber abstimmen. 2. Beschluss: Die Vorlage wird wie folgt ergänzt: Der Rat nimmt die Ergebnisse aus den untersuchten Varianten zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, abweichend von seinem Beschluss vom 23.03.2023 (siehe Vorlagen-Nr.: 3065/2022), a) die Haltestelle „Am Kölnberg“ als vorläufigen Endhaltepunkt zu planen und mit der Neugestaltung der Einmündung der „Alte Fischenicher Straße“ abzuschlie- ßen. Die Endhaltestelle soll zu einem Mobilitätshub mit attraktiven und komfor- tablen Umsteigeknotenpunkt zwischen Bus, Fahrrad und KFZ ausgebaut werden. Eine mögliche Verlängerung nach Brühl wird im Rahmen zukünftiger Sied- lungsflächenerweiterungen um Meschenich berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt. Sodann lässt Herr Giesen über die so ergänzte Beschlussvorlage abstimmen. 3. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat nimmt die Ergebnisse aus den untersuchten Varianten zur Kenntnis und be- auftragt die Verwaltung, abweichend von seinem Beschluss vom 23.03.2023 (siehe Vorlagen-Nr.: 3065/2022), Der Rat nimmt die Ergebnisse aus den untersuchten Varianten zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, abweichend von seinem Beschluss vom 23.03.2023 (siehe Vorlagen-Nr.: 3065/2022), a) die Haltestelle „Am Kölnberg“ als vorläufigen Endhaltepunkt zu planen und mit der Neugestaltung der Einmündung der „Alte Fischenicher Straße“ abzuschlie- ßen. Die Endhaltestelle soll zu einem Mobilitätshub mit attraktiven und komfor- tablen Umsteigeknotenpunkt zwischen Bus, Fahrrad und KFZ ausgebaut werden. Eine mögliche Verlängerung nach Brühl wird im Rahmen zukünftiger Sied- lungsflächenerweiterungen um Meschenich berücksichtigt. b) die Planung einer P+R Anlage in Meschenich Nord voranzutreiben und dafür ein eigenes Genehmigungsverfahren vorzusehen. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Rodenkirchen und der Stadtentwicklungsausschuss ohne Änderungen zustimmen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion zugestimmt.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 10/2025
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Dezernat, Dienststelle
III/69/692/4
Vorlagen-Nummer
2742/2024
Stand: 29.09.2025
Sachstandsbericht
StadtBahn Süd – Festlegung des vorläufigen Endhaltepunktes in Meschenich
Beschluss:
Der Rat nimmt die Ergebnisse aus den untersuchten Varianten zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung, abweichend von seinem Beschluss vom 23.03.2023 (siehe Vorlagen-Nr.:
3065/2022),
a) die Haltestelle „Am Kölnberg“ als vorläufigen Endhaltepunkt zu planen und mit der
Neugestaltung der Einmündung der „Alte Fischenicher Straße“ abzuschließen.
Die Endhaltestelle soll zu einem Mobilitätshub mit attraktiven und komfortab-
len Umsteigeknotenpunkt zwischen Bus, Fahrrad und KFZ ausgebaut werden.
Eine mögliche Verlängerung nach Brühl wird im Rahmen zukünftiger Siedlungsflä-
chenerweiterungen um Meschenich berücksichtigt.
b) die Planung einer P+R Anlage in Meschenich Nord voranzutreiben und dafür ein ei-
genes Genehmigungsverfahren vorzusehen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
zu a) Die beschlossene Vorzugstrasse wird bis zur vorläufigen Stadtbahnendhaltestelle auf
der Brühler Landstraße auf Höhe der bestehenden Bushaltestelle „Am Kölnberg“ weiter ge-
plant und befindet sich in der Entwurfsplanung.
zu b) Die Planung der P+R Anlage in Meschenich Nord wird bearbeitet. Es wird derzeit über-
prüft, ob zur Generierung von Fördermitteln und zur Beschleunigung der Umsetzung der P+R-
Anlage ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren mit der StadtBahn Süd durchgeführt wer-
den könnte.
Nächste Schritte:
Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung der StadtBahn Süd soll im Jahr 2026 fertiggestellt
und ein weiterer Ratsbeschluss eingeholt werden. Anschließend wird die Einleitung des Plan-
feststellungsverfahrens, inklusive der P+R-Anlage, bei der Bezirksregierung Köln beantragt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
2
01.12.2026
Anlage 9 - Auszug Verkehrsausschuss 26.11. 2024
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Anlage 9 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: DezIII-session@stadt-koeln.de Datum: 29.11.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 39. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.11.2024 öffentlich 4.8 StadtBahn Süd – Festlegung des vorläufigen Endhaltepunktes in Meschenich 2742/2024 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 21.11.2024 AN/1618/2024 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. vom 25.11.2024 AN/1662/2024 RM Wahlen merkt an, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen durchaus heute schon zustimmen könnte, wenngleich sie natürlich gerne die Verlängerung nach Meschenich Süd gehabt hätte. Mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Endhalte- stelle können durchaus schon viele Menschen angebunden werden. Weitere Prüfun- gen und Grundstücksankäufe wie von der FDP-Fraktion vorgeschlagen würden zu weiteren Verzögerungen führen und seien daher nicht Ziel führend. Auch den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. lehne seine Fraktion ab. Es würde damit vielleicht eine interessante Möglichkeit für eine spätere Umfahrung von Mesche- nich geschaffen; die Lage am Ortsrand sei jedoch deutlich schlechter als die von der Verwaltung vorgeschlagene. RM Lorenz schlägt für die SPD-Fraktion vor, die Vorlage heute im ersten Durchgang ohne Votum zu verweisen; es könne mit Änderungen aus der BV Rodenkirchen ge- rechnet werden. Die hier von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung halte er für problematisch und ungünstig, da damit auf absehbarer Zeit keine echte Verlänge- rungsmöglichkeit gegeben sei. Man führe die Stadtbahn damit in eine Sackgasse. Auch seine Fraktion lehne den Änderungsantrag der FDP-Fraktion ab; es käme hier sicherlich zu Enteignungen. Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. müsse noch beraten werden. 2 RM De Bellis-Olinger teilt die Ablehnung der CDU-Fraktion zum Antrag der Fraktion Die Linke. mit. SB Meinhardt stellt ausführlich den schriftlich vorliegenden Änderungsantrag der Frak- tion Die Linke. vor und wirbt um Zustimmung. Anschließend stellt SB Dr. Beese den Änderungsantrag der FDP-Fraktion vor und zeigt sich überrascht über die Wortbeiträge einiger Vorredner. Ziel müsse es sein, Meschenich zu erschließen. Eine weitere Verzögerung werde es hierdurch nicht ge- ben, da Meschenich-Süd die 2. Baustufe darstelle. Frau Rode, Leiterin des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, betont, dass aus Sicht der Verwaltung eine Beschlussfassung in diesem Jahr – Ratssitzung am 12.12.2024 – dringend erbeten werde; die Stadtbahn Süd sollte schnellstmöglich vo- rangebracht werden. Die Verwaltung könne andernfalls nicht weiterplanen. Herr Höhn, Vertreter der KVB AG, fügt ergänzend hinzu, dass man zügig in die Ge- spräche mit dem Zuwendungsgeber einsteigen möchte; hierzu sei es natürlich erfor- derlich, dass ein klarer Ratsbeschluss bzw. eine Variantenentscheidung vorliegen. SB Meinhardt wirft die Frage auf, ob das Projekt nicht bis Rondorf-Süd in zwei Bau- lose aufgeteilt werden könne. Zudem frage er sich, wie das später einmal geändert werden könne. Der Radius sei bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Halte- stelle ein ganz anderer als der bei der von den Linken vorgeschlagenen Haltestelle. RM Lorenz schlägt für den 2. Beratungsgang die Durchführung einer Sondersitzung vor. Da zudem beantragt wurde, die Vorlage ohne Votum weiter zu verweisen, weist Aus- schussvorsitzender Hammer darauf hin, dass die beiden Änderungsanträge erneut eingebracht werden müssten. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zunächst ohne Votum in die nachfolgen- den Gremien und beschließt für den 2. Beratungsgang eine Sondersitzung am 10.12.2024, 17.30 Uhr. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2742/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.11.2024
- Erstellt
- 05.09.2024 08:07