A-W/0030/2015
Parkscheibenregelung an der Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße
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Stellungnahme der Verwaltung
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61.42.0014 24.03.2016 Frau Sowa 6159 Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksvertretung Münster-West Bezirksverwaltung West Über Herrn Stadtdirektor Schultheiß „Schulweg- und Verkehrssicherheit in Roxel“ Zu dem o. g. Bereich im Ortsteil Roxel liegen der Verwaltung mehrere Anträge der Bezirksvertretung Münster-West teilweise gleichen Inhalts vor. Alle Anträge sind in einer Tabelle zusammengefasst (Anlage 1). Nach erneuter Prüfung der Anträge durch die mit Verkehrsfragen befassten Fachämter der Verwaltung und durch die Polizei stellt sich das Ergebnis wie folgt dar: Verkehrssicherheit und Parkplatzsituation „Auf dem Dorn“/ Zeitlich begrenztes Parken an der Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße ausweiten Antrag Ifd. Nr. A-W/0023/2015, Punkt 1 (Anlage 2), Antrag Ifd. Nr. A-W/0030/2015 (Anlage 3) und Antrag Ifd. Nr. A-W/0053/2015 (Anlage 4) Die Verwaltung hat bereits in der Vergangenheit einen gleichlautenden Antrag bezüglich der Parkplatzsituation Auf dem Dorn (Ifd. Nr. A-W/001 1/2014) umfassend geprüft. Das Ergebnis wurde der Bezirksvertretung Münster-West am 04.12.2014 mit der Stellungnahme vom 07.11.2014 bekannt gegeben. Ergebnisse der damaligen Prüfung: Seitens der Verwaltung wurden damals zwei Varianten für die Anlage von zusätzlichen Stellplätzen im Bereich des Grünstreifens vor der Mariengrundschule geprüft. Eine Finanzierung der geplanten Stellplätze konnte seitens des städtischen Tiefbauamtes nicht erfolgen, da diese Fläche außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche liegt. Die Bereitstellung der Flächen für den öffentlichen Verkehr wurde damals seitens des Amtes für Schule und Weiterbildung aufgrund der zu erwartenden Lärmimmissionen in den Klassenräumen nicht befürwortet. Nur bei Errichtung von Lehrerparkplätzen für die Marienschule könnte eine Zustimmung erfolgen. Aufgrund anderer Prioritäten konnte das Amt für Schule und Weiterbildung für die geplante Maßnahme keine Finanzmittel bereitstellen. Erneute Prüfung des Antrages: Parkplatzsituation „Auf dem Dorn“ Seitens des Amtes für Schule und Weiterbildung wird auch künftig der Entwidmung der Fläche nicht zugestimmt. Diese Entscheidung resultiert daraus, dass größere Baumaßnahmen an der Marienschule Roxel langfristig nicht ausgeschlossen sind. Sollten diese Maßnahmen umgesetzt werden, so werden voraussichtlich aus baurechtlichen Gründen Parkplätze nachgewiesen werden müssen. Geeignete Flächen auf dem Schulgelände sind dafür nicht vorhanden. Die Entwidmung könnte somit zur Folge haben, dass notwendige Maßnahmen nicht realisiert werden können. 1 Im gesamten Bereich der Straße Auf dem Dorn wird das alternierende Parken praktiziert. Diese Maßnahme wurde durch die Bezirksvertretung Münster-West am 24.05.2005 mit der Beschlussvorlage V/0336/2005 einstimmig beschlossen, um das Überfahren der Gehwege und zu verhindern und das Geschwindigkeitsniveau zu verringern, Die Verwaltung und die Polizei sind übereinstimmend der Auffassung, dass die vorhandene Verkehrsregelung (alternierendes Parken) zu einer langsamen Fahrweise 'beiträgt und den Autofahrer zu besonderer Aufmerksamkeit zwingt. Nach Prüfung der vorh. Stellplätze im Straßenraum wurde mit den zuständigen Fachdienststellen vereinbart, dass ein zusätzlicher Längsstellplatz parallel zur Grünfläche der Mariengrundschule im Straßenraum eingerichtet wird (Anlage 5). Die Maßnahme soll in Kürze umgesetzt werden. Parkplatzsituation „Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße“ (Anlage 2) Bei einem Ortstermin am 15.01.2016, an dem Vertreter der Verwaltung, der Polizei und der Politik teilnahmen, wurde die Situation am Parkplatz/Ehrenmal beobachtet. Dabei wurde festgestellt, dass die derzeitigen Kurzzeitparkplätze tatsächlich nur von wenigen Eltern für den „Bringedienst“ zur Kita/Schule genutzt werden. Der überwiegende Teil der Kinder wurde von den Eltern zu Fuß oder mit dem Rad über die Fußgängerampel zur Schule gebracht. Von den derzeitigen 25 Parkplätzen sind 12 ohne zeitliche Begrenzung und 12 weitere mit einer Parkscheibenregelung versehen. Zusätzlich gibt es einen Behindertenparkplatz, der die Mindestbreite von 3,50 m nicht aufweist. Als Ergebnis wurde vereinbart, dass der vorhandene Behindertenparkplatz auf die Mindestbreite von 3,50 m erweitert wird. Zudem soll die Anzahl der Kurzzeitparkplätze im Vergleich zur bestehenden Regelung von derzeit 12 Parkplätzen auf künftig 16 erweitert werden und dafür die Langzeitparkplätze von 12 auf 7 verringert werden (Anlage 6). Die Maßnahme soll in Kürze umgesetzt werden. Kreuzungsverkehr zwischen den Gebäuden „Marienschule“ und ehemalige „Augustin- Wibbelt-Schule“ sicherer gestalten, Prüfung eines Fußgängerüberweges Antrag Ifd. Nr. A-W/0023/2015, Punkt 2 (Anlage 2), Optimierung der vorhandenen Zuwegung zur Mariengrundschule Der im Antrag beantragte Fußgängerüberweg wurde seitens der Verwaltung und der Polizei mit folgendem Ergebnis geprüft: Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sind Fußgängerüberwege in einer Tempo-30-Zone in der Regel entbehrlich. Die Straße Auf dem Dorn ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone und als Anliegerstraße einzustufen. Das Verkehrsaufkommen in dieser Straße beschränkt sich weitestgehend auf den gebietseigenen Quell- und Zielverkehr und ist mit 30 Kfz/h in der Spitzenstunde (Kreuzungspunkt: Annette-von-Droste-Hülshof-Straße/Alter Gemeindeplatz, 2011) als gering anzusehen. Durchgangsverkehr kann aufgrund der Lage im Straßennetz nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Der Straßenquerschnitt gliedert sich im Bereich der Augustin-Wibbelt-Schule und der neuen Kita in eine ca. 5,50 m breite Fahrbahn mit einem zum Schulgelände hin angelegten 2 m breiten Gehweg. 2 Um das Überfahren der Gehwege zu verhindern und das Geschwindigkeitsniveau zu verringern hat die Bezirksvertretung Münster-West am 24.05.2005 mit der Beschlussvorlage V10336/2005 das alternierende Parken als Schulwegsicherungsmaßnahme einstimmig beschlossen. Der Zugang zur Schule erfolgt heute über eine kurze Sackgasse, die lediglich die Schule, eine Garage und eine Praxis erschließt. Die Straße weist eine Fahrbahnbreite von ca. 4,50 m auf. Zudem ist auf der Südseite ein baulich angelegter Gehweg von ca. 1,70 m vorhanden. Im gesamten Bereich dieser Sackgasse besteht auf beiden Seiten ein absolutes Haltverbot. Über einen vorhandenen abgesenkten Bordstein gelangen die Kinder sicher auf die andere Straßenseite. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens von 30Kfz/h ein sicheres Queren der Fahrbahn in diesem Bereich ohne zusätzliche Schutzeinrichtungen möglich ist. Zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen sind ebenfalls nicht erforderlich. Da auch seitens der Polizei keine Unfalllage gemeldet wurde, lässt sich seitens der Verwaltung kein Handlungsbedarf für eine Änderung der Verkehrsregelung ableiten. Straßenverkehr in Roxel für Fußgänger und Radfahrer sicherer und einfacher machen Antrag Ifd. Nr. A-W/0036/2014 (Anlage 7) Mit dem o. g. Antrag wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob: 1. Eine Verlegung der vorh. Fußgängerampel an der Roxeler Straße/Alte Dorfstraße zur Kreuzung „Im Seihof/Roxeler Straße/Pantaleonstraße und 2. Die Freigabe des Radverkehrs in der Gegenrichtung in der Pantaleonstraße zu realisieren ist. Zu 1: Die Verwaltung hat in der Vergangenheit einen Antrag gleichen Inhalts (A-W/0031/2014) umfassend geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wurde der Bezirksvertretung West mit der Stellungnahme vom 15.09.2014 zur Kenntnis gegeben. Das Ergebnis der damaligen Prüfung war, dass aufgrund der aktuellen erhobenen Querungen kein akuter Bedarf für die Verlagerung der vorh. LSA abgeleitet werden konnte. Zudem wurde der vorgeschlagene Standort der LSA in Höhe der Pantaleonstraße kritisch bewertet, da sich dieser in einem Kurvenbereich befindet und die LSA in der Anfahrt nicht erkennbar wäre. Außerdem befindet sich im Bereich der Alten Dorfstraße das große Altenzentrum. Die Pantaleonstraße ist aus Sicht der Verwaltung aufgrund der bestehenden Pflasterung nicht behindertengerecht. Insofern würde eine Verlagerung der Querungsstelle in Richtung der Pantaleonstraße nicht nur Umwege für die Bewohner der Altenwohnlage, sondern auch die Bewältigung zusätzlicher Hindernisse erforderlich machen. Bei Gesamtabwägung der o. g. Aspekte hält die Verwaltung und die Polizei weiterhin eine Verlagerung der Fußgängerlichtsignalanlage nicht für sinnvoll. Zu 2: Aktuell besteht aus Richtung der Roxeler Straße/Havixbecker Straße im Einmündungsbereich der Pantaleonstraße ein Einfahrtverbot (VZ 267 StVO). Beantragt wurde die Freigabe des Radverkehrs in der Gegenrichtung. Die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen (AfV) ist in Ihrer Sitzung am 19.06.2015 zum Ergebnis gekommen, dass aus Verkehrssicherheitsgründen eine Freigabe für den Radverkehr in der Gegenrichtung an dieser Stelle nicht erfolgen kann. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in der Pantaleonstraße (unübersichtliche, kurvige Streckenführung, Gefällesituation, zum Teil geringe Fahrbahnbreite) wurde’ die Führung des Radverkehrs in beide Richtungen als kritisch beurteilt und sollte nicht weiter verfolgt werden. Schulweg- und Verkehrssicherheit Roxel, Antrag Ifd. Nr. A-W0042/2015 (Anlage 8) Mit dem o. g. Antrag wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen ob, 1. An der Ampelanlage Roxeler Straße/Alter Gemeindeplatz im Bereich des Fußgängerüberweges in Richtung Annette-von-Droste-Hülshoff-Str./Pienersallee ein Fußgängerblinklicht installiert werden kann. 2. Die Geschwindigkeit auf der Roxeler Straße im Bereich der Kreuzung Annette-von- Droste-Hülshoff-Straße bis zur Einmündung der Pantaleonstraße auf 30 km/h begrenzt werden kann. Zu 1 Im Rahmen der Schulwegsicherung (das Prüfergebnis des Antrages A-W/0031/2014) wird die Ampelsteuerung an der Kreuzung Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße/Alter Gemeindeplatz überarbeitet und die Freigabezeiten an beiden Querungsstellen über die Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße um jeweils 2 s auf dann 10 s verlängert. Es ist nicht notwendig und auch nicht beabsichtigt die Grünzeit für die Kfz aus den Straßen Auf dem Dorn und Alter Gemeindeplatz zu verlängern, so dass die Verlängerung der Fußgängergrünzeit gleichzeitig auch zu einer Verlängerung des Vorlaufes führt und damit die Kinder bei der Querung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße noch besser wahrgenommen werden können. Die verkehrliche Anordnung hierzu wurde an das Tiefbauamt zur Ausführung weitergeleitet und soll in Kürze (nach Aussage des Tiefbauamtes in der 13./14. KW) umgesetzt werden. Die Teilnehmer der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen (AfV) waren einvernehmlich der Auffassung, dass aufgrund der Lage der vorhandenen Fußgängerfurt, die sehr nah an der Kreuzung liegt, die Installierung eines Blinksignals als zusätzlicher Hinweis .auf die Querungsstelle nicht notwendig ist. Zu2 Die jetzige Gesetzeslage erlaubt es nicht, eine Geschwindigkeitsbegrenzung im angesprochenen Bereich vorzunehmen. Eine für dieses Jahr geplante Änderung in der StVO sieht vor, dass im Bereich von Schulen, Kindergärten, Altenheimen etc. auch ohne konkrete Gefahrenlage eine Temporeduzierung angeordnet werden kann. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die geplante Gesetzesänderung abzuwarten. Die o. g. Anträge werden damit als erledigt angesehen. are Christian Schowe Anlage 1: Übersichtstabelle Anlage 2: A. Ifd. Nr. A-W/0023/2015 Anlage 3: A. Ifd. Nr. A-W/0030/2015 Anlage 4: A. Ifd. Nr. A-W/0053/2015 Anlage 5: Lageplan - Auf dem Dorn Anlage 6: Lageplan - Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße Anlage 7: A. Ifd. Nr. A-W/0036/2014 Anlage 8: A. Ifd. Nr. A-W/0042/2015 "UOPJOM }zueJdaq yywy OE Jne NEybipumysseg Alp 1IOS ‘NSUOSJeJUe4 Bunpunwulg runy ınz sıq SISIPSIZ JOP Sy9H UI Sbejuejoduwy Jep yoleyag wı yone sie "IS 'H’Q A VI.IS Jelexoy Bunznaıy Jep ayoH UI |yomog "zZ } “UEjEISUI aıunguoßupßyng us 4S°H’a’A-SNSUuuY/ZeIdepummweg JO WIOJENS Jejexoy abejuejoduy Jop uy 'L SLOZOL LO voyelg-QdS (8 aBejuy) SLOZIZFOOIM-V "Bunyysuusßeg, Jop uı SIyoyuanpey sap sgeblalg -sJensuosjejued 'Z "OJENSUOSIELLEI/PJENS JSISXOy/JOUIOS wu, Bunznayy ınz „ayensnog SyW/eJeNS J2Ioxoy, odweseßueßynq ‘yon sep Bunßauay ne Bunynid 'L "USNSMSNE,SJENS-HOUSINH -OISOJA-UON-SYIUUY Jep UE LEyIEd SSJZUSIBSq yoınıaz —— rLozLlzı vompjelg-dag — (2 aBejuy) 9L02/9£00/M-v SLOZLL'LL vorpjel4-dQg (9 aBeluy) SLOZ/ESOOIM-V "uSamsne,oyens HOUSINH-SJSOJQ-UOA-SYaUUY Jap ue Bunjsßslusgayssyued SLOZ’90 LO voyeug-NaI (€ aBejuy) SL02/0£00/M-V “(N93) uayeysab Je1aydıs UEINYIS LSPIOq UEp UEyosimz JysyusAsBunznay "Z "„WOqG wOp NY, vogenyszeidyued Jap Sungsepug ınz vazeidyueg uaysızyesnz uon Bunyeyog 'L yeyuısbeyuy SLozvOrL vogeiug-Nnad „I2Xoy ul NOyssysıssiysyuaA pun -Bominyag,, abenyuy (z aBejuy) SLOZIEZOOIM-V Anlage 2 A-W 10023 [2045 B CDU-Fraktion in der BV West STADT MÜNSTER 23. APR. 2005 . Arnit für Bürger: u. Ratsservich Bezirkaverwaltung West Anden Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster — West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster Münster, den 14. April 2015 Verkehrssicherheit und Parkplatzsituation „Auf dem Dorn“ Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen: « wie die Schaffung von zusätzlichen Parkplätzen zur Entlastung der Parkplatzsituation „Auf dem Dorn" / „Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße" auch unter Einbeziehung von schulischen Flächen erfolgen kann. ® Wie ein sicherer Kreuzungsverkehr zwischen den Gebäuden „Marienschule“ und ehemalige „Augustin-Wibbelt-Schule“, unter der Voraussetzung von Flächennutzung der Marienschule im Gebäude der ehemaligen „Augustin-Wibbelt-Schule“, erreicht werden kann. Begründung: « Durch die Integration der CVJM-Kita „Auf'dem Dorn" in das Gebäude der ehemaligen Augustin-Wibbelt-Schule hat sich die Verkehrssituation durch den elternindividuellen Hol- und Bringverkehr sowie der Erweiterung des Gesundheitszentrums (Patientenverkehr) gegenüber der vorherigen Parkplatzsituation (gesammelter Hol- und Bringverkehr) deutlich verschärft. « Durch Parktaschen auf der Rasenfläche der Marienschule in der Straße „Auf dem Dorn“ ggf. mit entsprechenden Hinweisschildern „Kita Auf Dorn" sowie zeitlicher Begrenzung können zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. Die Straße „Auf dem Dorn“ kann als „unechte" Einbahnstraße ausgewiesen werden. Alternativ ist eine Abmarkierung von Parkflächen in der Straße „Auf dem Dorn“ vorzusehen. « Die Prognose für die Schülerzahl der Marienschule in den kommenden Jahren ist steigend. Aufgrund des daraus resultierenden Platzmangels in der „Marienschule“ wurde in der Schülerprögnose der Stadt Münster Flächen in der ehemalige. „Augustin-Wibbelt-Schule“ vorgesehen. Hierdurch ist ein häufiges Queren der Straße „Auf dem Dorn“ zum Erreichen der Klassenräume im anderen Gebäude zu erwarten. Durch Anordnung von farbigen Flächen / Zebrastreifen als vorgesehene Querungsstelle wird eine erhöhe Aufmerksamt auf Fußgänger erzielt. gezeichnet: Bernd Krekeler Peter Hamann Peter Wolfgarten Christian Hinzmann Christa.Neugebauer Thomas Lilge Markus v. Diepenbroick-Grüter Nils Schappler Anlage3_ A-W/ 0039, ZOAS CD U MÜNSTER CDU-Fraktion in der BV West STADT MÜNSTER 1, JUNI 2005 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster — West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster u j Münster, den 1. Juni 2015 ERGÄNZUNG Antrag Parkscheibenregelung zum Antrag Verkehrssicherheit und Parkplatzsituation „Auf dem Dorn“ Die Verwaltung wird aufgefordert die Parkscheibenregelung an der „Annette-von Droste-Hülshoff- Straße" auf der Parkbucht entlang des Mahnmal zum Gedenken der Opfer der beiden Weltkriege auf die gesamte Parkbucht auszuweiten. i Begründung: « Die Parkscheibenregelung umfasst derzeit nur die Hälfte der Parkplätze in der Parkbucht, die andere Hälfte der Parkplätze ist ohne zeitliche Begrenzung ausgewiesen. Grundsätzlich sind an der „Annette-von Droste-Hülshoff-Straße" wenig Parkplätze vorhanden; vor allem für die ansässigen Geschäfte, aber auch für die Kita St. Pantaleon, für die Marienschule sowie für die Einrichtung „Wohnen in Pastors Garten“ ist eine möglichst große Parkplatzanzahl notwendig damit‘die Geschäftskunden, Eltern beim Hol-und Bringverkehr der Kindergarten- und Schulkinder sowie für die Besucher der Einrichtung „Wohnen in Pastors Garten" die Geschäfte, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen auf kurzem Wege erreichen können. Hierfür ist die Parkscheibenregelung zwingend erforderlich um die zur Verfügung stehenden Parkplätze nicht dauerhaft zu blockieren. « . Durch die.Ausweisung von Parkflächen auf der Straße „Auf dem Dorn“ würden zusätzliche Parkplätze in diesem Bereich geschaffen, die die Parkplatzsituation an der „Annette-von Droste-Hülshoff-Straße" entlasten und die Umsetzung einer durchgängigen Parkscheibenregelung ermöglichen. gezeichnet: Bernd Krekeler Peter Wolfgarten Nils Schappler Peter Hamann Christian Hinzmann Christa Neugebauer Thomas Lilge Markus v. Diepenbroick-Grüter Anlage 4 Bezirksverwaltung Münster-West 27.11.2015 d.cd.Hd.der . . 02534/58854-11 Dezeinentin/des Dozarnsnten . £ Auszug aus der Niederschrift über die 13. Sitzung (Etat) (öffentlicher Sitzungsteil) der Bezirksvertretung Münster-West am 19.11.2015 Von Herrn Koch-Tölken lag nachfolgender Antrag vor. FDP = - ° A-W10053/2015 in der Bezirksvertretung Münster-West “ vom 11.11.2015 „Die Bezirksvertretung West möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für eine Ausweitung der Parkscheiben- Regelung auf den gesamten Parkstreifen an der Anneite-von-Droste-Hülshoff-Straße vor der Mari- enschule zu prüfen und ggf. eine entsprechende Regelung in die Wege zu leiten.“ Herr Koch-Tölken führte aus, dass viele Plätze durch Lehrkräfte der umliegenden Schulen kela seien. Frau Kraut-Kleinschmidt und Herr Schappler befürworteten den Antrag. Herr Bleker machte den Vorschlag, die Parkzeitenregelung ggf. an die Schulzeiten anzupassen. Der Antrag wurde eingebracht. gez. Stefanie Reimmers Schriftführung Verteiler: 32 3324 40 61 66 Der Oberbürgermeis Ordnungsamt N 2. Dez, 20 tör Ir Anlage 5 Marienscl Allgemein bilde 935 |Sowa 507 Auf dem Dorn Amt für W/ Stadtentwicklung Stadtplanung Verkehrsplanung WU Einrichtung eines zusätzl. Stellplatzes Plotdatum 15.03.2016) Anlage 6 W/ EN] Fi ee r VE=0; 7 Stellplätze Läangzeitparken Marienschule 3 Allgemein bildende Schule E} ® 935 & [o) 7 Schilder versetzen ie) [oe] 8 16 Stellplätze N - Kurzzeitparken ir vorh. weiße Steine N 3 7 entfernen 1 de 2 Di: JO N 1 Behindertenstellplatz | Amt für 'W/ Stadtentwicklung | Stadtplanung Verkehrsplanung \ 405 AEIREHB-UGTE DEOSEE= Hülshoff-Straße NY mansepd [1:00 . | \ Ausweitung des Kurzzeitparkens Plotdatum 15.03.2016 — Anlage 7 Blatt 1 FDP Ä in der Bezirksvertretung Münster West ; : i „in der BV West : Geringhoffstraße 48 FDP in der BV West « Geringhoffstraße 48 « 48163 Münster ur N 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: bv-west@fdp-ms.de www.bvwest.fdp-ms.de Peter Koch-Tölken Bezirksvertreter Münster, 12.11.2014 asnsarrierennure STADT MÜNSTER 14. N8V.. 2014 er u, Ratsseryice verwaltung Y isst Antrag Straßenverkehr in Roxel für Fußgänger und Radfahrer sicherer und einfacher machen Die BV West möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt die Voraussetzungen zu prüfen, unter denen im Hinblick auf das heutige Verkehrsaufkommen die Fußgängerampel "Roxeler Straße / Alte Dorfstraße" (in unmittelbarer Nähe der Eisdiele) zur Kreuzung "Im Seihof ./ Roxeler Straße / Pantaleonstraße" verlegt werden kann (s. anliegende Zeichnung). Dabei zeigt die Verwaltung alle planungs- und verkehrsrechtlichen Möglichkeiten auf, die die Umsetzung der Maßnahme ermöglichen. Ziel ist es, mit dieser Ampelverlegung drohende Personenschäden im dortigen Bereich zu verhindern. 2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie Radfahrern, die von der Roxeler Straße her kommen, das Befahren der Pantaleonstraße. ermöglicht werden kann. Ggf. nimmt die Verwaltung eine entsprechende Beschilderung vor. . Begründung: Seit der letzten Stellungnahme der Verwaltung zu einer Ampelverlegung hat sich die Verkehrssituation im Bereich Im Seihof / Roxeler Straße / Pantaleonstraße verändert. Inzwischen ist das Baugebiet "Roxel Nord |" komplett bebaut, das mit dem Dorfzentrum über die Straße Im Seihof verbunden wird. Dieses führt gegenüber früher zu. einer wesentlich höheren Frequenz von Fußgängern und Radfahrern, die von dort aus über die Pantaleonstraße in den Ortskern. und weiter über die Tilbecker Straße zu den Schulen und Sportanlagen gehen und fahren. Und damit auch zu einer Zunahme der gefährlichen Verkehrssituationen an der Roxeler Straße. Gerade zum Schulbeginn morgens sowie mittags und nachmittags nach Schulschluss nutzen viele Schüler aus dem Baugebiet diese Wegstrecke. Sie warten dann beiderseits der Roxeler Straße auf eine Überquerungsmöglichkeit auch abseits der Fußgängerampel. ‚Die beschriebene Route nehmen aber nicht nur Schüler und die Kinder des Kindergartens, sondern auch Kunden der Sparkasse, Besucher der Geschäfte an der Pantaleonstraße (Kintrup, Volksbank, Gaststätte Kortmann) und am Pantaleonplatz (Post, Inkmann, Obst- pr Anlage 7Blatt2 +1” und -Gemüsemarkt, Optiker, Reisebüro u.a.) sowie die Besucher der Musikschule, der Pfarrbücherei und nicht zuletzt auch des Bürgerbüros. - In ihrer. letzten Stellungnahme zu einer Ampelverlegung hebt die Verwaltung vor allem ‘darauf ab, dass eine Fußgängerampel in der ausgehenden Rechtskurve der Roxeler Straße stadtauswärts für- PKW und LKW aufgrund der dort oriaubien und gefahrenen Geschwindigkeit von 50 Km/h nicht rechtzeitig einsehbar sei. . Tatsache ist allerdings auch, dass der Autoverkehr aufgrund der erlaubten: Tempos in dieser Kurve den Gegebenheiten nach ohnehin zu schnell verläuft: Stadtauswärts fahrende Glieder- und. Aufliegerzüge geraten hierbei in Höhe der Straße Im Seihof entweder mit dem linken Vorderreifen bis zu‘ 30 cm in den Gegenverkehr (s. Profilierung der Asphaltdecke dort) oder fahren mit dem rechten Hinterreifen über den ‚an der Sparkasse auslaufenden Radweg.’ Eine Verlegung der Ampel und damit einhergehend . eine Verbesserung der Verkehrssicherheit wird nur möglich sein, wenn in diesem Bereich der Verkehr insgesamt verlangsamt wird, etwa durch Vorampeln, Hinweisschilder oder eine 30 km/h-Regelung. In Anbetracht des Umstandes, dass Roxel in absehbarer Zeit keine Umgehungsstraße bekommen wird, sind alle Gegebenheiten zu untersuchen, die eine Verkehrssicherung an besagter Stelle ermöglichen: ' Nach der derzeitigen Regelung können Radfahrer von der Roxeler: Straße kommend nicht in die Pantaleonstraße einfahren, da das durch ein entsprechendes Verkehrszeichen verboten wird. Die notwendige. Zusatzbeschilderung mit Piktogramm „Radfahrer frei“ fehlt, obwohl die Öffnung der Pantaleonstraße für Radfahrer in Richtung Tilbecker Straße im verkehrlichen Gesamtkontext sinnvoll und konsequent Ist: In der Gegenrichtung ist ein Befahren mit Fahrrädern nämlich möglich. \ gez. Peter Koch-Tölken FDP in der BV-West ‚Anlage ’7 Blatt 3 w/con2/20 | AWwIco#2/2045 _ Anlage 8 il Fraktion in der B Bezirksvertretung SP D 1 Münster-West Herrn Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster STADT MÜNSTER. -1. OKT. 2015 Amt für Bürger: u. Ratseo Bezirkaverwaltung Wost 01.10.2015 Schulweg- und Verkehrssicherheit Roxel Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen: Die Verwaltung der Stadt Münster wird beauftragt, il: An der Ampelanlage im Bereich des Fußgängerüberweges in der Linksabbiegerkurve von der Roxeler Straße / Alter Gemeindeplatz in Richtung A.-von-Droste-Hülshoff-Str. / Pienersallee ein Fußgängerblinklicht zu installieren 2. Sowohl in’ Höhe der Kreuzung Roxeler Str. / A.-von-Droste-Hülshoff-Str. als auch im Bereich der Ampelanlagen Roxeler Str. in Höhe der Eisdiele bis zur Kurve/Einmündung, Pantaleonstr. soll die Geschwindigkeit auf 30km/h begrenzt werden. Begründung: i zu 1. Aufgrund des ungewöhnlich hohen Anteils des Linksabbiegerverkehrs, der Lage des Überweges im direkten Kreuzungsbereich und insbesondere der hohen Anzahl der Schulkinder, die den Überweg nutzen, trägt eine zusätzliche Warnblinkanlage zur Erhöhung der Aufmerksamkeit von Autofahrern bei und somit zur Minimierung von möglichen Gefahrensituationen. j zu ; 2. Aufgrund der ungewöhnlichen Verkehrsströme (Durchgangsverkehr, Linksabbieger), der Enge der Fahrbahnen und Gehwege und der durch Kurven schwer/spät einsehbaren Lichtsignalanlagen und Überwege sowie der vielen Ausfahrten und Einmündungen in diesen Bereichen (u.a. Sparkasse, private und gewerbliche Zufahrten) ist ein Tempolimit innerhalb des Ortskerns eine notwendige Maßnahme, um Gefahrensituationen durch den Autoverkehr (bei erlaubter Geschwindigkeit von 50 km/h) für Fußgänger und Radfahrer und Kfz-Fahrer zu reduzieren. . Für die SPD-Fraktion Elke Kraut-Kleinschmidt Mitglieder der SPD-Fraktion: Beate Kretzschmar, Vorsitzende Stephan Brinktrine . Raimund Köster Eike Kraut-Kleinschmidt Nico Schmitz “
Originalantrag
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CDU-Fraktion in der BV West An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster Münster, den 1. Juni 2015 ERGÄNZUNG Antrag Parkscheibenregelung zum Antrag Verkehrssicherheit und Parkplatzsituation „Auf dem Dorn“ Die Verwaltung wird aufgefordert die Parkscheibenregelung an der „Annette-von Droste-Hülshoff- Straße“ auf der Parkbucht entlang des Mahnmal zum Gedenken der Opfer der beiden Weltkriege auf die gesamte Parkbucht auszuweiten. Begründung: Die Parkscheibenregelung umfasst derzeit nur die Hälfte der Parkplätze in der Parkbucht, die andere Hälfte der Parkplätze ist ohne zeitliche Begrenzung ausgewiesen. Grundsätzlich sind an der „Annette-von Droste-Hülshoff-Straße“ wenig Parkplätze vorhanden; vor allem für die ansässigen Geschäfte, aber auch für die Kita St. Pantaleon, für die Marienschule sowie für die Einrichtung „Wohnen in Pastors Garten“ ist eine möglichst große Parkplatzanzahl notwendig damit die Geschäftskunden, Eltern beim Hol-und Bringverkehr der Kindergarten- und Schulkinder sowie für die Besucher der Einrichtung „Wohnen in Pastors Garten“ die Geschäfte, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen auf kurzem Wege erreichen können . Hierfür ist die Parkscheibenregelung zwingend erforderlich um die zur Verfügun g stehenden Parkplätze nicht dauerhaft zu blockieren. Durch die Ausweisung von Parkflächen auf der Straße „Auf dem Dorn“ würden zusätzliche Parkplätze in diesem Bereich geschaffen, die die Parkplatzsituation an der „Annette -von Droste-Hülshoff-Straße“ entlasten und die Umsetzung einer durchgängigen Parkscheibenregelung ermöglichen. gezeichnet: Bernd Krekeler Peter Wolfgarten Nils Schappler Peter Hamann Christian Hinzmann Christa Neugebauer Thomas Lilge Markus v. Diepenbroick-Grüter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (12)
- Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße
- Roxeler Straße
- Pantaleonstraße
- Geringhoffstraße 48
- Tilbecker Straße
- Pienersallee
- Alter Gemeindeplatz
- Auf dem Dorn
- Havixbecker Straße
- Umgehungsstraße
- Alte Dorfstraße
- Im Seihof
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0030/2015
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 02.06.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37