Mandari Insight

A-W/0030/2015

Parkscheibenregelung an der Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße

Antrag an die BV West 02.06.2015

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 21.04.2016, TOP 9.1.3

Stellungnahme der Verwaltung

· application/pdf

Ansehen

Originalantrag

· application/pdf

Ansehen

Stellungnahme der Verwaltung

25111 Zeichen

61.42.0014 24.03.2016
Frau Sowa 6159

Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksvertretung Münster-West

Bezirksverwaltung West
Über Herrn Stadtdirektor Schultheiß

„Schulweg- und Verkehrssicherheit in Roxel“

Zu dem o. g. Bereich im Ortsteil Roxel liegen der Verwaltung mehrere Anträge der
Bezirksvertretung Münster-West teilweise gleichen Inhalts vor. Alle Anträge sind in einer
Tabelle zusammengefasst (Anlage 1).

Nach erneuter Prüfung der Anträge durch die mit Verkehrsfragen befassten Fachämter der
Verwaltung und durch die Polizei stellt sich das Ergebnis wie folgt dar:

Verkehrssicherheit und Parkplatzsituation „Auf dem Dorn“/ Zeitlich begrenztes Parken
an der Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße ausweiten

Antrag Ifd. Nr. A-W/0023/2015, Punkt 1 (Anlage 2), Antrag Ifd. Nr. A-W/0030/2015
(Anlage 3) und Antrag Ifd. Nr. A-W/0053/2015 (Anlage 4)

Die Verwaltung hat bereits in der Vergangenheit einen gleichlautenden Antrag bezüglich der
Parkplatzsituation Auf dem Dorn (Ifd. Nr. A-W/001 1/2014) umfassend geprüft. Das Ergebnis
wurde der Bezirksvertretung Münster-West am 04.12.2014 mit der Stellungnahme vom
07.11.2014 bekannt gegeben.

Ergebnisse der damaligen Prüfung:

Seitens der Verwaltung wurden damals zwei Varianten für die Anlage von zusätzlichen
Stellplätzen im Bereich des Grünstreifens vor der Mariengrundschule geprüft.

Eine Finanzierung der geplanten Stellplätze konnte seitens des städtischen Tiefbauamtes
nicht erfolgen, da diese Fläche außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche liegt.

Die Bereitstellung der Flächen für den öffentlichen Verkehr wurde damals seitens des Amtes
für Schule und Weiterbildung aufgrund der zu erwartenden Lärmimmissionen in den
Klassenräumen nicht befürwortet. Nur bei Errichtung von Lehrerparkplätzen für die
Marienschule könnte eine Zustimmung erfolgen. Aufgrund anderer Prioritäten konnte das
Amt für Schule und Weiterbildung für die geplante Maßnahme keine Finanzmittel
bereitstellen.

Erneute Prüfung des Antrages:

Parkplatzsituation „Auf dem Dorn“

Seitens des Amtes für Schule und Weiterbildung wird auch künftig der Entwidmung der
Fläche nicht zugestimmt. Diese Entscheidung resultiert daraus, dass größere
Baumaßnahmen an der Marienschule Roxel langfristig nicht ausgeschlossen sind. Sollten
diese Maßnahmen umgesetzt werden, so werden voraussichtlich aus baurechtlichen
Gründen Parkplätze nachgewiesen werden müssen. Geeignete Flächen auf dem
Schulgelände sind dafür nicht vorhanden. Die Entwidmung könnte somit zur Folge haben,
dass notwendige Maßnahmen nicht realisiert werden können.

1

Im gesamten Bereich der Straße Auf dem Dorn wird das alternierende Parken praktiziert.
Diese Maßnahme wurde durch die Bezirksvertretung Münster-West am 24.05.2005 mit der
Beschlussvorlage V/0336/2005 einstimmig beschlossen, um das Überfahren der Gehwege
und zu verhindern und das Geschwindigkeitsniveau zu verringern,

Die Verwaltung und die Polizei sind übereinstimmend der Auffassung, dass die vorhandene
Verkehrsregelung (alternierendes Parken) zu einer langsamen Fahrweise 'beiträgt und den
Autofahrer zu besonderer Aufmerksamkeit zwingt.

Nach Prüfung der vorh. Stellplätze im Straßenraum wurde mit den zuständigen
Fachdienststellen vereinbart, dass ein zusätzlicher Längsstellplatz parallel zur Grünfläche
der Mariengrundschule im Straßenraum eingerichtet wird (Anlage 5).

Die Maßnahme soll in Kürze umgesetzt werden.
Parkplatzsituation „Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße“ (Anlage 2)

Bei einem Ortstermin am 15.01.2016, an dem Vertreter der Verwaltung, der Polizei und der
Politik teilnahmen, wurde die Situation am Parkplatz/Ehrenmal beobachtet.

Dabei wurde festgestellt, dass die derzeitigen Kurzzeitparkplätze tatsächlich nur von
wenigen Eltern für den „Bringedienst“ zur Kita/Schule genutzt werden. Der überwiegende
Teil der Kinder wurde von den Eltern zu Fuß oder mit dem Rad über die Fußgängerampel
zur Schule gebracht.

Von den derzeitigen 25 Parkplätzen sind 12 ohne zeitliche Begrenzung und 12 weitere mit
einer Parkscheibenregelung versehen. Zusätzlich gibt es einen Behindertenparkplatz, der die
Mindestbreite von 3,50 m nicht aufweist.

Als Ergebnis wurde vereinbart, dass der vorhandene Behindertenparkplatz auf die
Mindestbreite von 3,50 m erweitert wird. Zudem soll die Anzahl der Kurzzeitparkplätze im
Vergleich zur bestehenden Regelung von derzeit 12 Parkplätzen auf künftig 16 erweitert
werden und dafür die Langzeitparkplätze von 12 auf 7 verringert werden (Anlage 6).

Die Maßnahme soll in Kürze umgesetzt werden.

Kreuzungsverkehr zwischen den Gebäuden „Marienschule“ und ehemalige „Augustin-

Wibbelt-Schule“ sicherer gestalten, Prüfung eines Fußgängerüberweges
Antrag Ifd. Nr. A-W/0023/2015, Punkt 2 (Anlage 2),

Optimierung der vorhandenen Zuwegung zur Mariengrundschule

Der im Antrag beantragte Fußgängerüberweg wurde seitens der Verwaltung und der Polizei
mit folgendem Ergebnis geprüft:

Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den
Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sind
Fußgängerüberwege in einer Tempo-30-Zone in der Regel entbehrlich.

Die Straße Auf dem Dorn ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone und als Anliegerstraße
einzustufen. Das Verkehrsaufkommen in dieser Straße beschränkt sich weitestgehend auf
den gebietseigenen Quell- und Zielverkehr und ist mit 30 Kfz/h in der Spitzenstunde
(Kreuzungspunkt: Annette-von-Droste-Hülshof-Straße/Alter Gemeindeplatz, 2011) als gering
anzusehen. Durchgangsverkehr kann aufgrund der Lage im Straßennetz nicht gänzlich
ausgeschlossen werden.
Der Straßenquerschnitt gliedert sich im Bereich der Augustin-Wibbelt-Schule und der neuen
Kita in eine ca. 5,50 m breite Fahrbahn mit einem zum Schulgelände hin angelegten 2 m
breiten Gehweg.

2

Um das Überfahren der Gehwege zu verhindern und das Geschwindigkeitsniveau zu
verringern hat die Bezirksvertretung Münster-West am 24.05.2005 mit der Beschlussvorlage
V10336/2005 das alternierende Parken als Schulwegsicherungsmaßnahme einstimmig
beschlossen.

Der Zugang zur Schule erfolgt heute über eine kurze Sackgasse, die lediglich die Schule,
eine Garage und eine Praxis erschließt. Die Straße weist eine Fahrbahnbreite von ca. 4,50
m auf. Zudem ist auf der Südseite ein baulich angelegter Gehweg von ca. 1,70 m vorhanden.
Im gesamten Bereich dieser Sackgasse besteht auf beiden Seiten ein absolutes Haltverbot.
Über einen vorhandenen abgesenkten Bordstein gelangen die Kinder sicher auf die andere
Straßenseite.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens von
30Kfz/h ein sicheres Queren der Fahrbahn in diesem Bereich ohne zusätzliche
Schutzeinrichtungen möglich ist. Zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen sind
ebenfalls nicht erforderlich.

Da auch seitens der Polizei keine Unfalllage gemeldet wurde, lässt sich seitens der
Verwaltung kein Handlungsbedarf für eine Änderung der Verkehrsregelung ableiten.

Straßenverkehr in Roxel für Fußgänger und Radfahrer sicherer und einfacher machen

Antrag Ifd. Nr. A-W/0036/2014 (Anlage 7)
Mit dem o. g. Antrag wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob:

1. Eine Verlegung der vorh. Fußgängerampel an der Roxeler Straße/Alte Dorfstraße zur
Kreuzung „Im Seihof/Roxeler Straße/Pantaleonstraße und
2. Die Freigabe des Radverkehrs in der Gegenrichtung in der Pantaleonstraße

zu realisieren ist.

Zu 1:

Die Verwaltung hat in der Vergangenheit einen Antrag gleichen Inhalts (A-W/0031/2014)
umfassend geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wurde der Bezirksvertretung West mit der
Stellungnahme vom 15.09.2014 zur Kenntnis gegeben.

Das Ergebnis der damaligen Prüfung war, dass aufgrund der aktuellen erhobenen
Querungen kein akuter Bedarf für die Verlagerung der vorh. LSA abgeleitet werden konnte.
Zudem wurde der vorgeschlagene Standort der LSA in Höhe der Pantaleonstraße kritisch
bewertet, da sich dieser in einem Kurvenbereich befindet und die LSA in der Anfahrt nicht
erkennbar wäre.

Außerdem befindet sich im Bereich der Alten Dorfstraße das große Altenzentrum. Die
Pantaleonstraße ist aus Sicht der Verwaltung aufgrund der bestehenden Pflasterung nicht
behindertengerecht. Insofern würde eine Verlagerung der Querungsstelle in Richtung der
Pantaleonstraße nicht nur Umwege für die Bewohner der Altenwohnlage, sondern auch die
Bewältigung zusätzlicher Hindernisse erforderlich machen.

Bei Gesamtabwägung der o. g. Aspekte hält die Verwaltung und die Polizei weiterhin eine
Verlagerung der Fußgängerlichtsignalanlage nicht für sinnvoll.

Zu 2:

Aktuell besteht aus Richtung der Roxeler Straße/Havixbecker Straße im
Einmündungsbereich der Pantaleonstraße ein Einfahrtverbot (VZ 267 StVO).

Beantragt wurde die Freigabe des Radverkehrs in der Gegenrichtung.

Die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen (AfV) ist in Ihrer Sitzung am 19.06.2015 zum Ergebnis
gekommen, dass aus Verkehrssicherheitsgründen eine Freigabe für den Radverkehr in der
Gegenrichtung an dieser Stelle nicht erfolgen kann.

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in der Pantaleonstraße (unübersichtliche, kurvige
Streckenführung, Gefällesituation, zum Teil geringe Fahrbahnbreite) wurde’ die Führung des
Radverkehrs in beide Richtungen als kritisch beurteilt und sollte nicht weiter verfolgt werden.

Schulweg- und Verkehrssicherheit Roxel,
Antrag Ifd. Nr. A-W0042/2015 (Anlage 8)

Mit dem o. g. Antrag wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen ob,

1. An der Ampelanlage Roxeler Straße/Alter Gemeindeplatz im Bereich des
Fußgängerüberweges in Richtung Annette-von-Droste-Hülshoff-Str./Pienersallee ein
Fußgängerblinklicht installiert werden kann.

2. Die Geschwindigkeit auf der Roxeler Straße im Bereich der Kreuzung Annette-von-
Droste-Hülshoff-Straße bis zur Einmündung der Pantaleonstraße auf 30 km/h
begrenzt werden kann.

Zu 1

Im Rahmen der Schulwegsicherung (das Prüfergebnis des Antrages A-W/0031/2014) wird
die Ampelsteuerung an der Kreuzung Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße/Alter
Gemeindeplatz überarbeitet und die Freigabezeiten an beiden Querungsstellen über die
Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße um jeweils 2 s auf dann 10 s verlängert. Es ist nicht
notwendig und auch nicht beabsichtigt die Grünzeit für die Kfz aus den Straßen Auf dem
Dorn und Alter Gemeindeplatz zu verlängern, so dass die Verlängerung der
Fußgängergrünzeit gleichzeitig auch zu einer Verlängerung des Vorlaufes führt und damit die
Kinder bei der Querung der Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße noch besser
wahrgenommen werden können.

Die verkehrliche Anordnung hierzu wurde an das Tiefbauamt zur Ausführung weitergeleitet
und soll in Kürze (nach Aussage des Tiefbauamtes in der 13./14. KW) umgesetzt werden.

Die Teilnehmer der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen (AfV) waren einvernehmlich der
Auffassung, dass aufgrund der Lage der vorhandenen Fußgängerfurt, die sehr nah an der
Kreuzung liegt, die Installierung eines Blinksignals als zusätzlicher Hinweis .auf die
Querungsstelle nicht notwendig ist.

Zu2

Die jetzige Gesetzeslage erlaubt es nicht, eine Geschwindigkeitsbegrenzung im
angesprochenen Bereich vorzunehmen. Eine für dieses Jahr geplante Änderung in der StVO
sieht vor, dass im Bereich von Schulen, Kindergärten, Altenheimen etc. auch ohne konkrete
Gefahrenlage eine Temporeduzierung angeordnet werden kann.

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die geplante Gesetzesänderung abzuwarten.

Die o. g. Anträge werden damit als erledigt angesehen.

are

Christian Schowe

Anlage 1: Übersichtstabelle

Anlage 2: A. Ifd. Nr. A-W/0023/2015

Anlage 3: A. Ifd. Nr. A-W/0030/2015

Anlage 4: A. Ifd. Nr. A-W/0053/2015

Anlage 5: Lageplan - Auf dem Dorn

Anlage 6: Lageplan - Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße
Anlage 7: A. Ifd. Nr. A-W/0036/2014

Anlage 8: A. Ifd. Nr. A-W/0042/2015

"UOPJOM }zueJdaq yywy OE Jne NEybipumysseg
Alp 1IOS ‘NSUOSJeJUe4 Bunpunwulg runy ınz sıq

SISIPSIZ JOP Sy9H UI Sbejuejoduwy Jep yoleyag wı yone sie
"IS 'H’Q A VI.IS Jelexoy Bunznaıy Jep ayoH UI |yomog "zZ

} “UEjEISUI
aıunguoßupßyng us 4S°H’a’A-SNSUuuY/ZeIdepummweg
JO WIOJENS Jejexoy abejuejoduy Jop uy 'L

SLOZOL LO

voyelg-QdS

(8 aBejuy) SLOZIZFOOIM-V

"Bunyysuusßeg,

Jop uı SIyoyuanpey sap sgeblalg -sJensuosjejued 'Z
"OJENSUOSIELLEI/PJENS JSISXOy/JOUIOS

wu, Bunznayy ınz „ayensnog SyW/eJeNS J2Ioxoy,
odweseßueßynq ‘yon sep Bunßauay ne Bunynid 'L
"USNSMSNE,SJENS-HOUSINH

-OISOJA-UON-SYIUUY Jep UE LEyIEd SSJZUSIBSq yoınıaz

——

rLozLlzı

vompjelg-dag

—

(2 aBejuy) 9L02/9£00/M-v

SLOZLL'LL

vorpjel4-dQg

(9 aBeluy) SLOZ/ESOOIM-V

"uSamsne,oyens
HOUSINH-SJSOJQ-UOA-SYaUUY Jap ue Bunjsßslusgayssyued

SLOZ’90 LO

voyeug-NaI

(€ aBejuy) SL02/0£00/M-V

“(N93) uayeysab
Je1aydıs UEINYIS LSPIOq UEp UEyosimz JysyusAsBunznay "Z
"„WOqG wOp NY, vogenyszeidyued Jap

Sungsepug ınz vazeidyueg uaysızyesnz uon Bunyeyog 'L

yeyuısbeyuy

SLozvOrL

vogeiug-Nnad

„I2Xoy ul NOyssysıssiysyuaA pun -Bominyag,,

abenyuy

(z aBejuy) SLOZIEZOOIM-V

Anlage 2 A-W 10023 [2045
B

CDU-Fraktion in der BV West

STADT MÜNSTER
23. APR. 2005 .

Arnit für Bürger: u. Ratsservich
Bezirkaverwaltung West

Anden

Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster — West
Herrn Stephan Brinktrine

Pantaleonplatz 7

48161 Münster

Münster, den 14. April 2015

Verkehrssicherheit und Parkplatzsituation „Auf dem Dorn“

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen:

« wie die Schaffung von zusätzlichen Parkplätzen zur Entlastung der Parkplatzsituation „Auf
dem Dorn" / „Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße" auch unter Einbeziehung von schulischen
Flächen erfolgen kann.

® Wie ein sicherer Kreuzungsverkehr zwischen den Gebäuden „Marienschule“ und ehemalige
„Augustin-Wibbelt-Schule“, unter der Voraussetzung von Flächennutzung der Marienschule im
Gebäude der ehemaligen „Augustin-Wibbelt-Schule“, erreicht werden kann.

Begründung:

« Durch die Integration der CVJM-Kita „Auf'dem Dorn" in das Gebäude der ehemaligen
Augustin-Wibbelt-Schule hat sich die Verkehrssituation durch den elternindividuellen Hol- und
Bringverkehr sowie der Erweiterung des Gesundheitszentrums (Patientenverkehr) gegenüber
der vorherigen Parkplatzsituation (gesammelter Hol- und Bringverkehr) deutlich verschärft.

« Durch Parktaschen auf der Rasenfläche der Marienschule in der Straße „Auf dem Dorn“ ggf.
mit entsprechenden Hinweisschildern „Kita Auf Dorn" sowie zeitlicher Begrenzung können
zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. Die Straße „Auf dem Dorn“ kann als „unechte"
Einbahnstraße ausgewiesen werden. Alternativ ist eine Abmarkierung von Parkflächen in der
Straße „Auf dem Dorn“ vorzusehen.

« Die Prognose für die Schülerzahl der Marienschule in den kommenden Jahren ist steigend.
Aufgrund des daraus resultierenden Platzmangels in der „Marienschule“ wurde in der
Schülerprögnose der Stadt Münster Flächen in der ehemalige. „Augustin-Wibbelt-Schule“
vorgesehen. Hierdurch ist ein häufiges Queren der Straße „Auf dem Dorn“ zum Erreichen der
Klassenräume im anderen Gebäude zu erwarten. Durch Anordnung von farbigen Flächen /
Zebrastreifen als vorgesehene Querungsstelle wird eine erhöhe Aufmerksamt auf Fußgänger
erzielt.

gezeichnet:

Bernd Krekeler

Peter Hamann

Peter Wolfgarten

Christian Hinzmann
Christa.Neugebauer

Thomas Lilge

Markus v. Diepenbroick-Grüter
Nils Schappler

Anlage3_ A-W/ 0039, ZOAS

CD U MÜNSTER

CDU-Fraktion in der BV West

STADT MÜNSTER

1, JUNI 2005

An den

Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster — West
Herrn Stephan Brinktrine

Pantaleonplatz 7

48161 Münster

u j Münster, den 1. Juni 2015
ERGÄNZUNG Antrag Parkscheibenregelung

zum Antrag
Verkehrssicherheit und Parkplatzsituation „Auf dem Dorn“

Die Verwaltung wird aufgefordert die Parkscheibenregelung an der „Annette-von Droste-Hülshoff-
Straße" auf der Parkbucht entlang des Mahnmal zum Gedenken der Opfer der beiden Weltkriege auf
die gesamte Parkbucht auszuweiten. i

Begründung:

« Die Parkscheibenregelung umfasst derzeit nur die Hälfte der Parkplätze in der Parkbucht, die
andere Hälfte der Parkplätze ist ohne zeitliche Begrenzung ausgewiesen. Grundsätzlich sind
an der „Annette-von Droste-Hülshoff-Straße" wenig Parkplätze vorhanden; vor allem für die
ansässigen Geschäfte, aber auch für die Kita St. Pantaleon, für die Marienschule sowie für die
Einrichtung „Wohnen in Pastors Garten“ ist eine möglichst große Parkplatzanzahl notwendig
damit‘die Geschäftskunden, Eltern beim Hol-und Bringverkehr der Kindergarten- und
Schulkinder sowie für die Besucher der Einrichtung „Wohnen in Pastors Garten" die
Geschäfte, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen auf kurzem Wege erreichen können.
Hierfür ist die Parkscheibenregelung zwingend erforderlich um die zur Verfügung stehenden
Parkplätze nicht dauerhaft zu blockieren.

« . Durch die.Ausweisung von Parkflächen auf der Straße „Auf dem Dorn“ würden zusätzliche
Parkplätze in diesem Bereich geschaffen, die die Parkplatzsituation an der „Annette-von
Droste-Hülshoff-Straße" entlasten und die Umsetzung einer durchgängigen
Parkscheibenregelung ermöglichen.

gezeichnet:

Bernd Krekeler

Peter Wolfgarten

Nils Schappler

Peter Hamann

Christian Hinzmann

Christa Neugebauer

Thomas Lilge

Markus v. Diepenbroick-Grüter

Anlage 4

Bezirksverwaltung Münster-West 27.11.2015
d.cd.Hd.der . . 02534/58854-11
Dezeinentin/des Dozarnsnten . £

Auszug aus der Niederschrift über die 13. Sitzung (Etat) (öffentlicher Sitzungsteil)
der Bezirksvertretung Münster-West am 19.11.2015

Von Herrn Koch-Tölken lag nachfolgender Antrag vor.

FDP = - ° A-W10053/2015
in der Bezirksvertretung Münster-West “ vom 11.11.2015

„Die Bezirksvertretung West möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für eine Ausweitung der Parkscheiben-
Regelung auf den gesamten Parkstreifen an der Anneite-von-Droste-Hülshoff-Straße vor der Mari-
enschule zu prüfen und ggf. eine entsprechende Regelung in die Wege zu leiten.“

Herr Koch-Tölken führte aus, dass viele Plätze durch Lehrkräfte der umliegenden Schulen kela
seien. Frau Kraut-Kleinschmidt und Herr Schappler befürworteten den Antrag.

Herr Bleker machte den Vorschlag, die Parkzeitenregelung ggf. an die Schulzeiten anzupassen.

Der Antrag wurde eingebracht.

gez.
Stefanie Reimmers
Schriftführung

Verteiler: 32 3324 40 61 66

Der Oberbürgermeis
Ordnungsamt

N 2. Dez, 20

tör
Ir

Anlage 5

Marienscl

Allgemein bilde

935

|Sowa

507 Auf dem Dorn

Amt für  W/ Stadtentwicklung
Stadtplanung
Verkehrsplanung

WU

Einrichtung eines

zusätzl. Stellplatzes Plotdatum 15.03.2016)

Anlage 6

W/

EN]

Fi ee
r VE=0;

7 Stellplätze
Läangzeitparken

Marienschule

3
Allgemein bildende Schule E}
®
935 &
[o)
7
Schilder versetzen ie)
[oe]
8
16 Stellplätze N -
Kurzzeitparken
ir
vorh. weiße Steine N 3 7
entfernen 1 de 2
Di:
JO
N 1 Behindertenstellplatz |

Amt für 'W/ Stadtentwicklung
| Stadtplanung
Verkehrsplanung

\
405 AEIREHB-UGTE DEOSEE=
Hülshoff-Straße NY mansepd [1:00 . |
\ Ausweitung des Kurzzeitparkens

Plotdatum 15.03.2016

— Anlage 7 Blatt 1
FDP Ä

in der Bezirksvertretung

Münster West ; : i
„in der BV West
: Geringhoffstraße 48
FDP in der BV West « Geringhoffstraße 48 « 48163 Münster ur N 30 60

Fax: 0251 - 987 30 61
Email: bv-west@fdp-ms.de
www.bvwest.fdp-ms.de

Peter Koch-Tölken
Bezirksvertreter

Münster, 12.11.2014

asnsarrierennure

STADT MÜNSTER
14. N8V.. 2014

er u, Ratsseryice
verwaltung Y isst

Antrag
Straßenverkehr in Roxel für Fußgänger

und Radfahrer sicherer und einfacher machen

Die BV West möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt die Voraussetzungen zu prüfen, unter denen im Hinblick
auf das heutige Verkehrsaufkommen die Fußgängerampel "Roxeler Straße / Alte
Dorfstraße" (in unmittelbarer Nähe der Eisdiele) zur Kreuzung "Im Seihof ./ Roxeler
Straße / Pantaleonstraße" verlegt werden kann (s. anliegende Zeichnung). Dabei zeigt
die Verwaltung alle planungs- und verkehrsrechtlichen Möglichkeiten auf, die die

Umsetzung der Maßnahme ermöglichen. Ziel ist es, mit dieser Ampelverlegung
drohende Personenschäden im dortigen Bereich zu verhindern.

2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie Radfahrern, die von der Roxeler Straße
her kommen, das Befahren der Pantaleonstraße. ermöglicht werden kann. Ggf. nimmt
die Verwaltung eine entsprechende Beschilderung vor. .

Begründung:

Seit der letzten Stellungnahme der Verwaltung zu einer Ampelverlegung hat sich die
Verkehrssituation im Bereich Im Seihof / Roxeler Straße / Pantaleonstraße verändert.
Inzwischen ist das Baugebiet "Roxel Nord |" komplett bebaut, das mit dem Dorfzentrum
über die Straße Im Seihof verbunden wird. Dieses führt gegenüber früher zu. einer
wesentlich höheren Frequenz von Fußgängern und Radfahrern, die von dort aus über die
Pantaleonstraße in den Ortskern. und weiter über die Tilbecker Straße zu den Schulen und
Sportanlagen gehen und fahren. Und damit auch zu einer Zunahme der gefährlichen
Verkehrssituationen an der Roxeler Straße.

Gerade zum Schulbeginn morgens sowie mittags und nachmittags nach Schulschluss
nutzen viele Schüler aus dem Baugebiet diese Wegstrecke. Sie warten dann beiderseits
der Roxeler Straße auf eine Überquerungsmöglichkeit auch abseits der Fußgängerampel.
‚Die beschriebene Route nehmen aber nicht nur Schüler und die Kinder des Kindergartens,
sondern auch Kunden der Sparkasse, Besucher der Geschäfte an der Pantaleonstraße
(Kintrup, Volksbank, Gaststätte Kortmann) und am Pantaleonplatz (Post, Inkmann, Obst-

pr Anlage 7Blatt2 +1”

und -Gemüsemarkt, Optiker, Reisebüro u.a.) sowie die Besucher der Musikschule, der
Pfarrbücherei und nicht zuletzt auch des Bürgerbüros.

- In ihrer. letzten Stellungnahme zu einer Ampelverlegung hebt die Verwaltung vor allem
‘darauf ab, dass eine Fußgängerampel in der ausgehenden Rechtskurve der Roxeler

Straße stadtauswärts für- PKW und LKW aufgrund der dort oriaubien und gefahrenen
Geschwindigkeit von 50 Km/h nicht rechtzeitig einsehbar sei. .

Tatsache ist allerdings auch, dass der Autoverkehr aufgrund der erlaubten: Tempos in
dieser Kurve den Gegebenheiten nach ohnehin zu schnell verläuft: Stadtauswärts
fahrende Glieder- und. Aufliegerzüge geraten hierbei in Höhe der Straße Im Seihof
entweder mit dem linken Vorderreifen bis zu‘ 30 cm in den Gegenverkehr (s. Profilierung
der Asphaltdecke dort) oder fahren mit dem rechten Hinterreifen über den ‚an der
Sparkasse auslaufenden Radweg.’ Eine Verlegung der Ampel und damit einhergehend

. eine Verbesserung der Verkehrssicherheit wird nur möglich sein, wenn in diesem Bereich

der Verkehr insgesamt verlangsamt wird, etwa durch Vorampeln, Hinweisschilder oder
eine 30 km/h-Regelung.

In Anbetracht des Umstandes, dass Roxel in absehbarer Zeit keine Umgehungsstraße
bekommen wird, sind alle Gegebenheiten zu untersuchen, die eine Verkehrssicherung an
besagter Stelle ermöglichen: '

Nach der derzeitigen Regelung können Radfahrer von der Roxeler: Straße kommend nicht
in die Pantaleonstraße einfahren, da das durch ein entsprechendes Verkehrszeichen
verboten wird. Die notwendige. Zusatzbeschilderung mit Piktogramm „Radfahrer frei“ fehlt,
obwohl die Öffnung der Pantaleonstraße für Radfahrer in Richtung Tilbecker Straße im
verkehrlichen Gesamtkontext sinnvoll und konsequent Ist: In der Gegenrichtung ist ein
Befahren mit Fahrrädern nämlich möglich. \

gez.

Peter Koch-Tölken
FDP in der BV-West

‚Anlage ’7 Blatt 3

w/con2/20 |
AWwIco#2/2045 _ Anlage 8

il Fraktion in der
B Bezirksvertretung
SP D 1 Münster-West
Herrn

Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West
Stephan Brinktrine

Pantaleonplatz 7

48161 Münster

STADT MÜNSTER.
-1. OKT. 2015

Amt für Bürger: u. Ratseo
Bezirkaverwaltung Wost

01.10.2015

Schulweg- und Verkehrssicherheit Roxel

Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen:

Die Verwaltung der Stadt Münster wird beauftragt,

il:

An der Ampelanlage im Bereich des Fußgängerüberweges in der Linksabbiegerkurve
von der Roxeler Straße / Alter Gemeindeplatz in Richtung A.-von-Droste-Hülshoff-Str. /
Pienersallee ein Fußgängerblinklicht zu installieren

2. Sowohl in’ Höhe der Kreuzung Roxeler Str. / A.-von-Droste-Hülshoff-Str. als auch im
Bereich der Ampelanlagen Roxeler Str. in Höhe der Eisdiele bis zur Kurve/Einmündung,
Pantaleonstr. soll die Geschwindigkeit auf 30km/h begrenzt werden.

Begründung: i

zu

1. Aufgrund des ungewöhnlich hohen Anteils des Linksabbiegerverkehrs, der Lage des
Überweges im direkten Kreuzungsbereich und insbesondere der hohen Anzahl der
Schulkinder, die den Überweg nutzen, trägt eine zusätzliche Warnblinkanlage zur
Erhöhung der Aufmerksamkeit von Autofahrern bei und somit zur Minimierung von
möglichen Gefahrensituationen. j

zu ;

2. Aufgrund der ungewöhnlichen Verkehrsströme (Durchgangsverkehr, Linksabbieger), der

Enge der Fahrbahnen und Gehwege und der durch Kurven schwer/spät einsehbaren
Lichtsignalanlagen und Überwege sowie der vielen Ausfahrten und Einmündungen in
diesen Bereichen (u.a. Sparkasse, private und gewerbliche Zufahrten) ist ein Tempolimit
innerhalb des Ortskerns eine notwendige Maßnahme, um Gefahrensituationen durch den
Autoverkehr (bei erlaubter Geschwindigkeit von 50 km/h) für Fußgänger und Radfahrer
und Kfz-Fahrer zu reduzieren. .

Für die SPD-Fraktion
Elke Kraut-Kleinschmidt

Mitglieder der SPD-Fraktion:
Beate Kretzschmar, Vorsitzende
Stephan Brinktrine .

Raimund Köster

Eike Kraut-Kleinschmidt

Nico Schmitz “

Originalantrag

1887 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV West 
 
 
 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
 
 
Münster, den 1. Juni 2015 
ERGÄNZUNG Antrag Parkscheibenregelung 
 
zum Antrag 
 
Verkehrssicherheit und Parkplatzsituation „Auf dem Dorn“ 
 
Die Verwaltung wird aufgefordert die Parkscheibenregelung an der „Annette-von Droste-Hülshoff-
Straße“ auf der Parkbucht entlang des Mahnmal zum Gedenken der Opfer der beiden Weltkriege auf 
die gesamte Parkbucht auszuweiten. 
 
 
Begründung: 
 
 Die Parkscheibenregelung umfasst derzeit nur die Hälfte der Parkplätze in der Parkbucht, die 
andere Hälfte der Parkplätze ist ohne zeitliche Begrenzung ausgewiesen. Grundsätzlich sind 
an der  „Annette-von Droste-Hülshoff-Straße“ wenig Parkplätze vorhanden; vor allem für die 
ansässigen Geschäfte, aber auch für die Kita St. Pantaleon, für die Marienschule sowie für die 
Einrichtung „Wohnen in Pastors Garten“ ist eine möglichst große Parkplatzanzahl notwendig 
damit die Geschäftskunden, Eltern beim Hol-und Bringverkehr der Kindergarten- und 
Schulkinder sowie für die Besucher der Einrichtung „Wohnen in Pastors Garten“ die 
Geschäfte, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen auf kurzem Wege erreichen können . 
Hierfür ist die Parkscheibenregelung zwingend erforderlich um die zur Verfügun g stehenden 
Parkplätze nicht dauerhaft zu blockieren. 
 Durch die Ausweisung von Parkflächen auf der Straße „Auf dem Dorn“ würden zusätzliche 
Parkplätze in diesem Bereich geschaffen, die die Parkplatzsituation an der „Annette -von 
Droste-Hülshoff-Straße“ entlasten und die Umsetzung einer durchgängigen 
Parkscheibenregelung ermöglichen. 
  
 
 gezeichnet: 
 
Bernd Krekeler        
Peter Wolfgarten  
Nils Schappler 
Peter Hamann       
Christian Hinzmann      
Christa Neugebauer      
Thomas Lilge      
Markus v. Diepenbroick-Grüter

Beratungsverlauf (1)

21.04.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.1.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße
  • Roxeler Straße
  • Pantaleonstraße
  • Geringhoffstraße 48
  • Tilbecker Straße
  • Pienersallee
  • Alter Gemeindeplatz
  • Auf dem Dorn
  • Havixbecker Straße
  • Umgehungsstraße
  • Alte Dorfstraße
  • Im Seihof

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-W/0030/2015
Typ
Antrag an die BV West
Datum
02.06.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37