V/0069/2007
Vorabgewinnausschüttung 2006 _ Wohn + Stadtbau
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Beschlussvorlage
1677 Zeichen
V/0069/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Vorabgewinnausschüttung 2006 der Wohn- u. Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH (Wohn + Stadtbau) Beratungsfolge 20.02.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Auf den zu erwartenden Bilanzgewinn 2006 der Wohn + Stadtbau ist an die Stadt Münster vorab eine Bardividende von 600.000 € auszuschütten. II. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Die Wohn + Stadtbau ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Stadt Münster. Nach § 11 in Ver- bindung mit § 14 Abs. 2 Buchstabe b des Gesellschaftsvertrages der Wohn + Stadtbau hat die Stadt Münster als Alleingesellschafterin über die Verwendung des Bilanzgewinns zu entscheiden. Der Aufsichtsrat der Wohn + Stadtbau hat in seiner Sitzung am 22.11.2006 eine Vorabgewinn- ausschüttung an die Stadt Münster einstimmig beschlossen und der Gesellschafterversammlung empfohlen, auf den zu erwartenden Bilanzgewinn 2006 an die Stadt Münster eine Bardividende in Höhe von 600.000 € zu zahlen. Vorlagen-Nr.: V/0069/2007 Auskunft erteilt: Herr Ottenhus Ruf: 492 20 06 E-Mail: Ottenhus@stadt-muenster.de Datum: 18.01.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0069/2007 Die Bardividende wurde bereits Ende des Jahres 2006 abzüglich Kapitalertragsteuer und Solidari- tätszuschlag an die Stadt gezahlt und bedarf nunmehr noch der förmlichen Beschlussfassung der Stadt als Gesellschafterin. i.V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0069/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.01.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37