4214/2021
Aufgaben aus der Petition zu Bahnhof Belvedere; gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion,
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 571/02/3//LB3.04/2021-69 Vorlagen-Nummer 4214/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 06.12.2021 Aufgaben aus der Petition zu Bahnhof Belvedere; gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Lothar Müller / Die Linke und Gerd Kaspar / FDP AN/2501/2021 hier: Stellungnahme der Verwaltung Antrag Mit Schreiben vom 22.11.2021 bitten die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die SPD-Fraktion, Lothar Müller / Die Linke und Gerd Kaspar / FDP-Fraktion die Oberbürgermeisterin sowie die Bezirksbür- germeisterin den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen: „Die Bezirksvertretung beschließt, dass die Verwaltung zügig die an sie gerichteten Bitten aus dem NRW-Landtags-Petitionsverfahren 2020-20300-00 vom 08. Juni 2021 zum Bahnhof Belvedere, u.a. die Überprüfung eines Passus in der Baugenehmigung und Überarbeitung der Denkmalliste und des Landschaftsplans, erfüllt. Die Ergebnisse sind binnen 3 Monate den zuständigen politischen Gremien mitzuteilen.“ Begründet wird der Antrag wie folgt: Zitat: „Im Mai 2021 fand eine Anhörung der obigen Petition vor dem NRW-Landtag statt. Hochrangige Vertreter:innen waren anwesend, der Stadtkonservator ließ sich von seiner Stellvertrete- rin vertreten. Der Petitionsausschuss des Landtages macht sehr deutlich – auch durch den wissenschaftlichen Dienst, dass eine Passage in der Baugenehmigung nicht tragfähig sei. Die Stadt Köln muss diese überarbeiten. Ebenso zeigte sich, dass die Überarbeitung der Denkmallis- te und des Landschaftsplans notwendig ist, um beide Belange – Denkmalschutz und Landschafts- schutz gleichrangig abwägen zu können.“ Stellungnahme der Verwaltung Überprüfung Passus Baugenehmigung Bei der Überprüfung des Passus in der Baugenehmigung handelt es sich um den Widerrufsvorbehalt der Stadtverwaltung, auf deren Basis die Baugenehmigung widerrufen werden kann, wenn im Rah- men der Ausführung der Baugenehmigung für den Erhalt der Platanen statisch relevante und zugleich für die Statik der Bäume unverzichtbare Wurzeln freigelegt werden. Der Widerruf kommt nur in Betracht, wenn auch mittels bautechnischer Lösungen der Erhalt der Pla- tanen nicht sichergestellt werden kann. Die Unverzichtbarkeit ist durch einen Baumsachverständigen festzustellen. Hierzu ist zum einen festzuhalten, dass die Unterkellerung des historischen Bahnhofgebäudes abge- 2 schlossen ist und auch die Baugrube für den Erschließungsturm vollständig ausgehoben und das Fundament gegossen wurde; statisch relevante Wurzeln wurden bei diesen Arbeiten nicht gefunden. Vor diesem Hintergrund ist eine Entfernung weiterer statischer Wurzeln nicht mehr zu erwarten und für den Erhalt der Grobwurzeln unter der Bodenplatte des Wintergartens wurden bautechnische Lö- sungen aufgezeigt. Der Widerrufsvorbehalt in der Baugenehmigung läuft daher faktisch ins Leere. Des Weiteren ist der Widerrufsvorbehalt als Ermessensnorm formuliert, so dass die Stadt bei Eintre- ten des widerrufsgebenden Ereignisses nicht verpflichtet ist, die Baugenehmigung zu widerrufen. Zum anderen erfolgt der Hinweis, dass die Verwaltung eine Rücknahme des Widerrufes nicht veran- lassen kann, da diese Nebenbestimmung seitens des Naturschutzbeirates bei der Unteren Natur- schutzbehörde in dem erforderlichen Befreiungsverfahren beschlossen wurde. Überarbeitung Denkmalliste Die Untere Denkmalbehörde sieht aktuell keine Veranlassung für eine Anpassung des Denkmäler Verzeichnisses. Sie weist darauf hin, dass es sich nicht um ein „Bahnhofsgebäude mit historischer Parkanlage“ han- delt, sondern um ein „Bahnhofsgebäude (ehemals)“. Die historische Parkanlage war zum Zeitpunkt der denkmalschutzrechtlichen Unterschutzstellung am 01.07.1980 nicht mehr existent, so dass die Bezeichnung „Bahnhofsgebäude mit historischer Parkan- lage“ irritierend ist. Der aktualisierte Bewertungstext des Denkmäler Verzeichnisses beschreibt die Parkanlage als park- ähnlich gestaltete Freifläche. Wesentlich geprägt ist die Gestaltung des Grünbereiches um Belvedere durch die in den 1970er Jah- ren vorgenommenen Baum- Neupflanzungen. Überarbeitung Landschaftsplan Der Bahnhof Belvedere ist als geschützter Landschaftsbestandteil LB 3.04 „Parkrest von Haus Bel- vedere und Gehölzbestände an der Waldschule in Müngersdorf“ unter Schutz gestellt worden, um insbesondere die Platanengruppe aus ursprünglich 7 und bis heute sehr prägenden Platanen zu schützen und zu erhalten. Eine Änderung der im Landschaftsplan formulierten Festsetzungen ist gem. § 20 LNatSchG NRW eindeutig geregelt und kann rechtlich nur erfolgen, sofern der Rat der Stadt Köln, als Träger der Landschaftsplanung, eine solche beschließt. Die damals am Bahnhof Belvedere ausgewiesenen Platanen sind die wertgebenden Schutzobjekte, die vor Aufstellung des Landschaftsplans Köln (1991) als Naturdenkmale unter Schutz gestellt waren, und diese sind noch im Bestand vorhanden. Eine Änderung des Landschaftsplans Köln und somit die Rücknahme des Schutzstatus sollte nur erfolgen, sofern der Schutzzweck nicht mehr geben ist. Vergabe interdisziplinäres Gutachten Ein weiteres Resultat des Petitionsverfahrens war die Übereinkunft, ein interdisziplinäres Gutachten zu vergeben, dass eine Gefahrenabschätzung der vorhandenen Situation und Gemengelage zwi- schen fragilem Bestandsgebäude und vorhandenen Standortbedingungen vornimmt. 3 Kommt dieses Gutachten zum Ergebnis, dass das Gebäude nicht dauerhaft erhalten werden kann, greift die Erhaltungspflicht des § 7 (1) DSchG NRW. Damit hätte dann der Schutz des Denkmals Vorrang vor dem Schutz der naturschutzrechtlich unter Schutz gestellten Platanen. Zum aktuellen Sachstand ist festzuhalten, dass das Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung am 26. November 2021 die erste Verhandlungsrunde der Vergabe des Gutach- tens Bahnhof Belvedere veröffentlicht hat.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4214/2021
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 02.12.2021
- Erstellt
- 30.11.2021 14:31