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Information zur Anpassung der Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr

Mitteilung Ausschuss 3951/2017 vom 05.01.2018

Stand: Am 23.01.2018 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Anlage 1-Verwaltungsgebühren_GebOSt2018

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    Anlage 1 05.12.2017 Verwaltungsgebühren nach der GebOSt zu Gebührennummer 261 und 264 aktueller Stand 01.12.2017 seit 01.03.2002 rechnerisch + 35 % Gebühren* neu ab: 01.01.2018 Allgem. Nutzung + Notgehweg 75,00 € 101,25 € 100,00 € Allgemeine Nutzung 75,00 € 101,25 € 100,00 € Anordnung + Ortstermin + Verkehrsbesprechung 150,00 € 202,50 € 200,00 € Anordnung + Ortstermin oder Verkehrsbesprechung 75,00 € 101,25 € 100,00 € Anordnung, einfach 25,00 € 33,75 € 30,00 € Bauzaun + Notgehweg 75,00 € 101,25 € 100,00 € Bauzaun neu 75,00 € 101,25 € 100,00 € Container bis 3 m³ mit Ortstermin 50,00 € 67,50 € 65,00 € Container bis 3 m³ 25,00 € 33,75 € 30,00 € Container über 10 m³ 25,00 € 33,75 € 30,00 € Container über 10 m³ mit Ortstermin 50,00 € 67,50 € 65,00 € Container über 3 m³ bis 10 m³ mit Ortstermin 50,00 € 67,50 € 65,00 € Container über 3 m³ bis 10 m³ 25,00 € 33,75 € 30,00 € Container-Einzeljahresgenehmigung bis 3 m³ 75,00 € 101,25 € 100,00 € Container-Einzeljahresgenehmigung über 10 m³ 75,00 € 101,25 € 100,00 € Container-Einzeljahresgenehmigung über 3 m³ bis 10 m³ 75,00 € 101,25 € 100,00 € Einzelgenehmigung Hebe-/Arbeitsbühne mit Ortstermin 125,00 € 168,75 € 165,00 € Einzelgenehmigung Hebe-/Arbeitsbühnen 75,00 € 101,25 € 100,00 € Erhöhte Verwaltungsgebühr wegen Ortsbesichtigung 75,00 € 101,25 € 100,00 € Hebe-/Arbeitsbühnen mit Jahresgenehmigung 75,00 € 101,25 € 100,00 € Jahresgenehmigung Hebe-/Arbeitsbühnen 250,00 € 337,50 € 335,00 € Ortstermin und /oder Besprechung durchgeführt 50,00 € 67,50 € 65,00 € Verlängerung allgemeine Nutzung + erneute Anordnung 75,00 € 101,25 € 100,00 € Verlängerung allgemeine Nutzung + Notgehweg + erneute Anordnung 75,00 € 101,25 € 100,00 € Verlängerung allgemeine Nutzung + Notgehweg 25,00 € 33,75 € 30,00 € Verlängerung allgemeine Nutzung 25,00 € 33,75 € 30,00 € Verlängerung Einzelgenehmigung Hebe-/Arbeitsbühnen mit Jahresgenehmigung 25,00 € 33,75 € 30,00 € Verlängerung Einzelgenehmigung Hebe-/Arbeitsbühnen 25,00 € 33,75 € 30,00 € Verwaltungsgebühr ohne Anordnung 25,00 € 33,75 € 30,00 € * abgerundet auf 5 €
  • Mitteilung Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 05.01.2018 3951/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 23.01.2018 Information zur Anpassung der Gebühren für Maßnahmen im Straßenverkehr hier: Beschlussfassung des Rates in der Sondersitzung - Verabschiedung des Haushaltes 2018 vom 07.11.2017, TOP 10 Mit der Beschlussfassung des Rates vom 07.11.2017 zum Haushalt 2018 ist im Haushaltsplan eine Anpassung der Erträge aus Verwaltungsgebühren für Sondernutzung im öffentlichen Straßenland berücksichtigt. Aufgrund fehlender Anpassungen seit 2002 wurde für die zugehörigen Verwaltungs- vorgänge nur ein Kostendeckungsgrad von 62 % festgestellt. Im gleichen Zeitraum betrugen hinge- gen die Lohnsteigerungen im Öffentlichen Dienst rund 35 %. Entsprechend den Vorgaben und um die Einnahmen für 2018 sicherzustellen, erfolgte bereits zum 01.01.2018 eine Anpassung der Verwaltungsgebühren entsprechend der beigefügten Anlage. Zur Vereinfachung der Verwaltungsvorgänge und zur Vermeidung von Fehlbuchungen und daraus resul- tierender Korrekturaufwände wurden die Beträge auf glatte 5 € Beträge abgerundet. Die neuen Ge- bührensätze entsprechen den Vorgaben der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die Anpassung ist hinreichend begründet und dient der Kostendeckung für die zugehörigen Verwal- tungsvorgänge. Die Kostenänderungen (s. Anlage) für den Antragsteller sind bezogen auf die Ge- samtkosten der jeweils beantragten Sondernutzung vertretbar. Die regelmäßigen Antragsteller wur- den bereits im Vorfeld der Anpassung durch Hinweise auf Gebührenbescheiden über die anstehende Änderung informiert. Gez. BG Blome

Beratungsverlauf

  1. 23.01.2018

    Verkehrsausschuss

    TOP 7.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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