1772/2022
Ottoplatz in Köln-Deutz
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 Vorlagen-Nummer 02.06.2022 1772/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 02.06.2022 Liegenschaftsausschuss 22.08.2022 Ottoplatz in Köln-Deutz Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion vom 07.03.2022 (AN/0554/2022) Die FDP-Fraktion hat mit Schreiben vom 07.03.2022 gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates fol- gende Anfrage gestellt: 1. Welche konkreten Aktivitäten gegenüber der WestSpiel GmbH wurden vor der Entscheidung für den Standort Monheim unternommen, um die fünfte Spielbank mit ihren erwarteten Millionen- Einnahmen für die Stadtkasse doch in Köln zu realisieren? Bitte konkrete Angaben über Schreiben oder Gesprächsterminen – notfalls auch im nichtöffentlichen Teil, um eine Akteneinsicht überflüs- sig zu machen. 2. Wie ist der Sachstand der am 09.07.2019 vom Rat beschlossenen Konzeptvergabe für dieses Grundstück? 3. Welche Investoren haben sich mit welchen Projekten bei der Verwaltung seither um dieses Grund- stück bemüht? Bitte konkrete Angaben zu Investoren und geplanten Nutzungen notfalls auch im nichtöffentlichen Teil. 4. Welches mittel- und langfristige Standortkonzept steht hinter der Überlegung, dort vorübergehend ein Mikrodepot anzusiedeln? 5. Wer in der Stadtverwaltung ist bereit, gegen den FDP-Fraktionsvorsitzenden Ralph Sterck eine Wette um ein 10-Liter-Fässchen Kölsch einzugehen, dass die provisorische Nutzung des Grund- stücks durch ein Mikrodepot nach fünf Jahren nicht beendet ist und damit sich eine endgültige Be- bauung weiter verzögert? Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Zu 1: In seiner Sitzung am 09.07.2019 (0945/2019) hat der Rat beschlossen, das Vorhaben „Spielbank“ an diesem Standort nicht fortzuführen. Zu 2: Die Entwicklung des städtischen Grundstücks am Ottoplatz ist aufgrund verschiedener Rah- menbedingungen (u.a. Höhenbegrenzung zum Schutz des Doms, Tunnelbauwerk der U- Bahn, zu erwartende archäologische Funde, Fuß-und Fahrradtrasse Bahnhof Deutz- KölnArena, zu verhindernde Überschreitung von Lärmgrenzwerten) äußerst anspruchsvoll. Im Sommer 2021 wurde verschiedenen Ausschüssen (1738/2021) mitgeteilt, dass auf dem Ottoplatz die Errichtung eines Mikrodepots vorgesehen ist. Durch dieses Mikrodepot, diverse 2 Baustellen der Bahn (Ertüchtigung und barrierefreier Ausbau des bestehenden Bahnsteig- tunnels sowie Bau eines zusätzlichen S-Bahnsteigs) und der KVB (Sanierung Verteilerebe- ne) wird das Grundstück als Baustelleneinrichtungsfläche benötigt und ist erst mittelfristig verfügbar. Für eine mögliche anschließende Bebauung des städtischen Grundstücks bedarf es ferner einer Änderung des Bebauungsplanes, für die mindestens 2 Jahre einzukalkulieren sind. Zu 3: Das Grundstück am Ottoplatz steht für eine Vielzahl von Unternehmen und Projektentwick- ler*innen im Fokus. Diese haben reges Interesse an dem Grundstück bekundet und sich nach Veräußerungsabsichten der Stadt informiert. Im Falle einer Ausschreibung bitten sie um eine entsprechende Benachrichtigung, um sich auf das Grundstück bewerben zu kön- nen. Vorwiegend wird angedacht, die Fläche für eine Büronutzung in Verbindung mit einer gemeinnützigen Nutzung, wie z.B. der Fortführung des Mobility Hubs, zu nutzen. Zu 4: Im Umfeld des Ottoplatzes bzw. des dortigen Parkplatzes stehen verschiedene Baumaß- nahmen einem kurzfristigen Beginn des vorgesehenen Vermarktungsprozesses entgegen, sodass für einen befristeten Zeitraum die Fläche des Parkplatzes am Ottoplatz für eine Übergangsnutzung zur Verfügung stehen kann. Im Rahmen der Übergangslösung soll die öf- fentliche Parkplatzfläche im Bereich des Ottoplatzes als Standort für ein Mikrodepot und in der Gesamtbetrachtung für eine Logistikstation mit der möglichen Ansiedlung von ergänzen- den Angeboten der Mobilität dienen (vgl. Vorlage 0945/2019). Aus dem zeitlich befristeten Pilotprojekt erwartet die Stadtverwaltung belastbare Erkenntnisse zu den verkehrlichen und umwelttechnischen Auswirkungen von Mikrodepots in den Quartieren, welche bei der Pla- nung von weiteren Mikrodepots zu berücksichtigen sind. Im Rahmen des Förderantrages ist eine entsprechende wissenschaftliche Auswertung und begleitende Evaluierung vorgesehen. Zu 5: Vgl. unter 4. Es handelt sich um ein „zeitlich befristetes Pilotprojekt“. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1772/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 02.06.2022
- Erstellt
- 24.05.2022 16:25