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1772/2022

Ottoplatz in Köln-Deutz

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 02.06.2022

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 22.08.2022, TOP 4.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4441 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 02.06.2022 
 1772/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 02.06.2022 
Liegenschaftsausschuss 22.08.2022 
 
Ottoplatz in Köln-Deutz 
Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion vom 07.03.2022 (AN/0554/2022) 
Die FDP-Fraktion hat mit Schreiben vom 07.03.2022 gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates fol-
gende Anfrage gestellt: 
 
1. Welche konkreten Aktivitäten gegenüber der WestSpiel GmbH wurden vor der Entscheidung für 
den Standort Monheim unternommen, um die fünfte Spielbank mit ihren erwarteten Millionen-
Einnahmen für die Stadtkasse doch in Köln zu realisieren? Bitte konkrete Angaben über Schreiben 
oder Gesprächsterminen – notfalls auch im nichtöffentlichen Teil, um eine Akteneinsicht überflüs-
sig zu machen. 
 
2. Wie ist der Sachstand der am 09.07.2019 vom Rat beschlossenen Konzeptvergabe für dieses 
Grundstück? 
 
3. Welche Investoren haben sich mit welchen Projekten bei der Verwaltung seither um dieses Grund-
stück bemüht? Bitte konkrete Angaben zu Investoren und geplanten Nutzungen notfalls auch im 
nichtöffentlichen Teil. 
 
4. Welches mittel- und langfristige Standortkonzept steht hinter der Überlegung, dort vorübergehend 
ein Mikrodepot anzusiedeln? 
 
5. Wer in der Stadtverwaltung ist bereit, gegen den FDP-Fraktionsvorsitzenden Ralph Sterck eine 
Wette um ein 10-Liter-Fässchen Kölsch einzugehen, dass die provisorische Nutzung des Grund-
stücks durch ein Mikrodepot nach fünf Jahren nicht beendet ist und damit sich eine endgültige Be-
bauung weiter verzögert? 
 
Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: 
 
Zu 1: In seiner Sitzung am 09.07.2019 (0945/2019) hat der Rat beschlossen, das Vorhaben 
„Spielbank“ an diesem Standort nicht fortzuführen. 
 
Zu 2: Die Entwicklung des städtischen Grundstücks am Ottoplatz ist aufgrund verschiedener Rah-
menbedingungen (u.a. Höhenbegrenzung zum Schutz des Doms, Tunnelbauwerk der U-
Bahn, zu erwartende archäologische Funde, Fuß-und Fahrradtrasse Bahnhof Deutz-
KölnArena, zu verhindernde Überschreitung von Lärmgrenzwerten) äußerst anspruchsvoll. 
 
Im Sommer 2021 wurde verschiedenen Ausschüssen (1738/2021) mitgeteilt, dass auf dem 
Ottoplatz die Errichtung eines Mikrodepots vorgesehen ist. Durch dieses Mikrodepot, diverse

2 
 
Baustellen der Bahn (Ertüchtigung und barrierefreier Ausbau des bestehenden Bahnsteig-
tunnels sowie Bau eines zusätzlichen S-Bahnsteigs) und der KVB (Sanierung Verteilerebe-
ne) wird das Grundstück als Baustelleneinrichtungsfläche benötigt und ist erst mittelfristig 
verfügbar. 
 
Für eine mögliche anschließende Bebauung des städtischen Grundstücks bedarf es ferner 
einer Änderung des Bebauungsplanes, für die mindestens 2 Jahre einzukalkulieren sind. 
 
Zu 3: Das Grundstück am Ottoplatz steht für eine Vielzahl von Unternehmen und Projektentwick-
ler*innen im Fokus. Diese haben reges Interesse an dem Grundstück bekundet und sich 
nach Veräußerungsabsichten der Stadt informiert. Im Falle einer Ausschreibung bitten sie 
um eine entsprechende Benachrichtigung, um sich auf das Grundstück bewerben zu kön-
nen. Vorwiegend wird angedacht, die Fläche für eine Büronutzung in Verbindung mit einer 
gemeinnützigen Nutzung, wie z.B. der Fortführung des Mobility Hubs, zu nutzen. 
 
Zu 4: Im Umfeld des Ottoplatzes bzw. des dortigen Parkplatzes stehen verschiedene Baumaß-
nahmen einem kurzfristigen Beginn des vorgesehenen Vermarktungsprozesses entgegen, 
sodass für einen befristeten Zeitraum die Fläche des Parkplatzes am Ottoplatz für eine 
Übergangsnutzung zur Verfügung stehen kann. Im Rahmen der Übergangslösung soll die öf-
fentliche Parkplatzfläche im Bereich des Ottoplatzes als Standort für ein Mikrodepot und in 
der Gesamtbetrachtung für eine Logistikstation mit der möglichen Ansiedlung von ergänzen-
den Angeboten der Mobilität dienen (vgl. Vorlage 0945/2019). Aus dem zeitlich befristeten 
Pilotprojekt erwartet die Stadtverwaltung belastbare Erkenntnisse zu den verkehrlichen und 
umwelttechnischen Auswirkungen von Mikrodepots in den Quartieren, welche bei der Pla-
nung von weiteren Mikrodepots zu berücksichtigen sind. Im Rahmen des Förderantrages ist 
eine entsprechende wissenschaftliche Auswertung und begleitende Evaluierung vorgesehen. 
 
Zu 5: Vgl. unter 4. Es handelt sich um ein „zeitlich befristetes Pilotprojekt“. 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (2)

02.06.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.08.2022 Liegenschaftsausschuss
TOP 4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1772/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
02.06.2022
Erstellt
24.05.2022 16:25