V/0297/2017
Bestellung einer Trägervertreterin / eines Trägervertreters für die städtische Kindertageseinrichtung Im Moorhock, Im Moorhock 71
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Beschlussvorlage
2280 Zeichen
V/0297/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Bestellung einer Trägervertreterin / eines Trägervertreters für die städtische Kindertageseinrichtung Im Moorhock, Im Moorhock 71 Beratungsfolge 09.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Nachfolger/in von Herrn Lothar Jansen wird ……………………………. als Trägervertreter/in für die städtische Kindertageseinrichtung Im Moorhock berufen. Begründung: Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) bilden der Träger und di e in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem Elternbeirat den Rat der Tageseinrichtung. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden die Trägervertreter/innen neben einem/einer vom Oberbürgermeister zu bestellenden Mitarbeiter/in des Amt es für Kinder, Jugendliche und Fam i- lien von den zuständigen Bezirksvertretungen gewählt. Seit dem 01.08.2011 wird die Vertretung des Trägers der Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – nicht mehr von Mitarbe i- tern/innen der Verwaltung, sondern von den jeweiligen Leitungen der Kindertageseinrichtungen übe r- nommen (siehe Ratsbeschluss vom 25.05.2011, Vorlage V/0168/2011). Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat Herrn Lothar Jansen am 17.03.2015 auf Vorschlag der CDU- Fraktion als Trägervertreter für die städtische Kindertageseinrichtung Im Moorhock berufen. Herr Jan- sen hat sein Mandat als Trägervertreter niedergelegt. Es ist ein/e Nachfolger/in zu bestellen. Für die Bestellung ist ein Mehrheitsbeschluss ausreichend. Vorlagen-Nr.: V/0297/2017 Auskunft erteilt: Frau Smolka Ruf: 492-3361 E-Mail: Smolka@stadt-muenster.de Datum: 05.04.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0297/2017 Anmerkung: Die Trägervertreter/innen vertreten in der Kindertageseinrichtung die Interessen der Stadt Münster. Wenn Trägervertreter/innen gleichzeitig Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von Kindern der jeweiligen Einrichtung sind, kann es u. U. zu Interessenkonflikten kommen. Es e rscheint sinnvoll, diese Proble- matik bei der Benennung von Vorschlägen zu berücksichtigen. I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Im Moorhock 71v
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Details
- Aktenzeichen
- V/0297/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.04.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37