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GLA/009/2025

Entwurf - Düsseldorfer Aktionsplan LSBTIQ+

Beschlussvorlage 17.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Gleichstellung, Sitzung am 01.07.2025, TOP 6

Beschlussvorlage

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Anlage 1 - Entwurf Düsseldorfer Aktionsplan LSBTIQ+

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Beschlussvorlage

4246 Zeichen

GLA/009/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Entwurf - Düsseldorfer Aktionsplan LSBTIQ+ 
Fachbereich: 
01/02 - Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Ausschuss für Gleichstellung 01.07.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Der Ausschuss für Gleichstellung beschließt den Düsseldorfer Aktionsplan LSBTIQ+ 
und beauftragt die Verwaltung mit der sukzessiven Umsetzung der dargestellten 
Maßnahmen. 
 
Federführend werden seitens der Verwaltung folgende Maßnahmen prioritär bis Ende 
2026 umgesetzt:  
 
 Priorisierte Maßnahme 5:  
Fortbildungen für Mitarbeitende im Beratungskontext zu psychischer 
Gesundheit und LSBTIQ+  
 Priorisierte Maßnahme 9:  
Durchführung eines Fachtags zum Thema LSBTIQ+ und Migration für 
Fachkräfte im Bereich Migration und Integration  
 Maßnahme 1.5:  
Teilnahme der Landeshauptstadt Düsseldorf am CSD Düsseldorf  
 Maßnahme 3.10:  
Aufnahme von LSBTIQ+ -Themen in das Programm der Volkshochschule 
Düsseldorf  
 Maßnahme 11.8:  
Unterstützung bei der Durchführung von Veranstaltungen an LSBTIQ+ - 
Gedenktagen 
 Maßnahme 11.9:  
Ausstellung zur Verfolgung von LSBTIQ+ in der Mahn- und Gedenkstätte

Seite 2 
 
Sachdarstellung: 
 
Die Unterstützung der LSBTIQ+ -Community in Düsseldorf und der Einsatz gegen 
jede Form von Queerfeindlichkeit stellen eine kommunale Aufgabe dar. Im Jahr 2021 
wurde die Verwaltung beauftragt, einen Aktionsplan mit geeigneten Maßnahmen zu 
entwickeln und den Gremien zur Beschlussfassung und Umsetzung vorzulegen 
(GLA/013/2021).  
 
Das Ziel des Aktionsplans ist es, Akzeptanz für die Vielfalt von Lebensentwürfen und 
geschlechtlichen Orientierungen und die Gleichstellung von LSBTIQ+ zu fördern, 
deren Belange noch s tärker als bisher zu berücksichtigen und die Diskriminierung 
von LSBTIQ+ zu beseitigen. Dabei sollen bewährte Ansätze bei Bedarf optimiert und 
neue Maßnahmen zielgerichtet etabliert werden. 
Die Maßnahmenvorschläge wurden in Zusammenarbeit mit der LSBTIQ+ - 
Community  erarbeitet. Zudem waren Politiker*innen und Gremienvertreter*innen 
beteiligt.  
Als Ergebnis des partizipativen Verfahrens wurden 15 priorisierte Maßnahmen 
herausgearbeitet. Die weiteren 139 Maßnahmenvorschläge wurden in 12 
Handlungsfeldern gegliedert: 
 
1. Politik und Verwaltung  
2. Kinder, Jugendliche und Familien 
3. Bildung 
4. Gesundheit  
5. Alter und Pflege  
6. Behinderung 
7. Sport 
8. Wohnen 
9. Wirtschaft und Tourismus 
10. Migration und Integration 
11. Kultur- und Erinnerungsarbeit  
12. Antidiskriminierung und Gewaltprävention  
 
Grundsätzlich zeigen die erarbeiteten Maßnahmenempfehlungen ein großes Potenzial 
für die Weiterentwicklung und Optimierung der Strukturen für die LSBTIQ+ - 
Community in Düsseldorf auf. Im Hinblick auf die weitere Bearbeitung und 
gegebenenfalls Realisierung der  Maßnahmenempfehlungen bedurfte es jedoch einer 
genaueren Prüfung und Konkretisierung der Inhalte, da viele der vorgeschlagenen 
Maßnahmen bereits teilweise umgesetzt werden. Die Verwaltung hat hierzu eine 
ämterübergreifende Prüfung zwecks fachlicher Einord nung durchgeführt. Diese 
Ergebnisse sind mit Angaben zu Status und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen in 
den Aktionsplan eingeflossen.  
Bereits am 12.12.2024 hat der Rat beschlossen, dass für das Jahr 2025 50.000 Euro 
mit Sperrvermerk zur Umsetzung erster Maßnahmen im Haushalt bereitgestellt 
werden. 
 
Empfehlung zum weiteren Vorgehen: 
  
Durch eine systematische Herangehensweise soll eine effiziente und zielgerichtete 
Umsetzung des Aktionsplans realisiert werden.  
Aufgrund der großen Anzahl der Maßnahmen sowie Beteiligten empfiehlt die 
Verwaltung eine sukzessive Realisierung der Maßnahmen.

Seite 3 
Der vorliegende Aktionsplan unterliegt einem fortlaufenden Prozess, der 
kontinuierlich die nachhaltige Unterstützung der LSBTIQ +-Community sowie 
Bekämpfung von Diskriminierung und Queerfeindlichkeit als Ziel verfolgt. Ein 
kontinuierlicher Dialog zwischen Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft ist hier 
Grundvoraussetzung. 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1  - Entwurf Düsseldorfer Aktionsplan LSBTIQ+

Anlage 1 - Entwurf Düsseldorfer Aktionsplan LSBTIQ+

113162 Zeichen

Landeshauptstadt Düsseldorf  
Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
 
 
- Entwurf -  
Düsseldorfer 
Aktionsplan  
LSBTIQ+

Inhalt  
 
1 Einleitung ................................................................................................................. 3 
2 LSBTIQ+ in der Gesellschaft ................................................................................... 4 
2.1 Zur Geschichte von LSBTIQ+ in Deutschland ................................................ 4 
2.2 Die LSBTIQ+ Community in Düsseldorf ......................................................... 7 
3 Entwicklung und Struktur des Aktionsplans ............................................................. 8 
4 Maßnahmenkatalog ............................................................................................... 10 
4.1 Priorisierte Maßnahmenempfehlungen ........................................................ 10 
4.2 Die weiteren Maßnahmenvorschläge ........................................................... 20 
5 Ausblick ................................................................................................................. 51 
6 Quellen .................................................................................................................. 53

3 
 
1 Einleitung 
 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist eine wachsende Großstadt, in der aktuell mehr 
als 655.000 Menschen leben. Durch ihren weltoffenen Charakter bietet die Stadt  
Raum für Menschen verschiedenster Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und 
Identitäten. 
Sie zieht Menschen aus aller Welt und unterschiedlichen Alters an. Diese Vielfalt 
macht unsere moderne Gesellschaft aus und bereichert sie. Daher ist es für die 
gesamte Düsseldorfer Stadtgesellschaft ein Gewinn, wenn alle Menschen hier 
selbstbestimmt und diskriminierungsfrei leben und ihre Persönlichkeit frei entfalten 
können. 
Der Alltag von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen 
sowie queeren Menschen (LSBTIQ+)1 ist aber nicht frei von Vorurteilen, 
Diskriminierung und Gewalt. Die Landeshauptstadt Düsseldorf steht hier klar an der 
Seite der LSBTIQ+ Gemeinschaft. Daher hat sie sich zum Ziel gesetzt, die 
Akzeptanz für LSBTIQ+ Menschen weiter zu verbessern und die Vielfalt der 
Gesellschaft zu fördern.  
Die Gleichstellungs- und Vielfaltsarbeit nimmt in der Landeshauptstadt Düsseldorf 
eine wichtige Querschnittsfunktion ein. Durch die Einrichtung des Amts für Gleichstel-
lung und Antidiskriminierung wurden die Strukturen gestärkt und es wird ein Hinein-
wirken in alle Bereiche der Verwaltung sowie der Stadtgesellschaft ermöglicht. Mit 
der hier angesiedelten Antidiskriminierungsstelle, der Koordinierungsstelle Istanbul 
Konvention sowie dem Diversitymanagement mit den Schwerpunkten Männer und 
Jungen sowie LSBTIQ+ kann gewährleistet werden, dass gleichstellungspolitische 
Themen und Problemlagen interdisziplinär gedacht und bearbeitet werden.  
Vorurteile abzubauen, Hetze und Diskriminierung zu verhindern und Akzeptanz für 
Vielfalt zu fördern, sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Für sie braucht es auf un-
terschiedlichsten Ebenen Strategien und Maßnahmen. Dazu zählen sowohl bundes- 
und landesweite als auch kommunale Aktionspläne. Der Themenbereich LSBTIQ+ 
gehört in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Gleichstellung, dessen Fo-
kus auf Geschlechtergerechtigkeit, Gleichstellung und Antidiskriminierung liegt. Hier 
wurde auch die Erstellung des kommunalen Aktionsplans LSBTIQ+ am 18. Mai 2021 
einstimmig beschlossen.2 
Mit dem Aktionsplan für LSBTIQ+ soll „eine verbindliche Grundlage entstehen, um 
die Akzeptanz für die Vielfalt von Lebensentwürfen und geschlechtlichen Orientierun-
gen und die Gleichstellung von LSBTIQ+ zu fördern, deren Belange noch stärker als 
bisher zu berücksichtigen und die Diskriminierung von LSBTIQ+ und noch beste-
hende Defizite zu beseitigen.“3 
Nachfolgend wird ein kurzes Lagebild zur Situation von LSBTIQ+ in Deutschland und 
Düsseldorf skizziert. Darauf folgt eine Beschreibung der Entwicklung und Struktur 
                                                           
1 Die Abkürzung LSBTIQ+ umfasst sowohl sexuelle Orientierungen, als auch geschlechtliche 
Identitäten. Das Plus (+) der Schreibweise LSBTIQ+ steht für weitere Menschen, die sich nicht in den 
genannten Gruppen wiederfinden.   
2 Beschluss vom 18.05.2021 (GLA/013/2021) 
3 GLA/013/2021.

4 
 
des Aktionsplans. Anschließend werden fünfzehn priorisierte Maßnahmen mitsamt 
einer fachlichen Einschätzung durch die jeweilige Fachverwaltung und einer Hand-
lungsempfehlung vorgestellt. Im Anschluss werden die weiteren Maßnahmen des Ka-
talogs dargestellt, um den Aktionsplan mit einem Ausblick abzurunden. 
 
2 LSBTIQ+ in der Gesellschaft 
 
2.1 Zur Geschichte von LSBTIQ+ in Deutschland 
Der Paragraph 175 
Die Geschichte von LSBTIQ+ in Deutschland ist von Ausgrenzung und Verfolgung 
geprägt. Bereits im Kaiserreich wurde 1871 der Paragraph 175 eingeführt, der 
„widernatürliche Unzucht“ zwischen Männern unter Strafe stellte. Dieser Paragraph 
bestand ebenso in der Weimarer Republik und wurde 1935 im Nationalsozialismus 
noch verschärft: Hier reichte bereits ein Verdacht aus, um zu einer Freiheitsstrafe 
von bis zu 10 Jahren verurteilt zu werden. Auch wenn der strafrechtlichen Verfolgung 
in erster Linie Männer ausgesetzt waren, litten auch Frauen unter Diskriminierung 
und manche wurden unter anderen Vorzeichen wie zum Beispiel dem der 
„Asozialität“ ebenfalls in Konzentrationslager verschleppt.4  
Bis August 1938 verhaftete die Gestapo allein in Düsseldorf etwa 400 Männer wegen 
„homosexueller Handlungen“. Damit war Düsseldorf die Stadt mit den meisten 
Festnahmen nach Paragraph 175 in ganz Deutschland.5 
Das Bundesverfassungsgericht befand im Jahr 1957 für die Bundesrepublik 
Deutschland, dass die Strafbestimmung des Paragraphen 175 nicht 
nationalsozialistisch geprägt sei und erlaubte ihre weitere Anwendung. 1969 wurde 
das Gesetz abgeändert: Homosexuelle Handlungen zwischen erwachsenen 
Männern über 21 Jahren wurden straflos gestellt. Doch erst 1994 beschloss der 
Bundestag die endgültige Streichung des Paragraphen. Eine Entschädigung der 
Verfolgten wurde erst 23 Jahre später, nämlich 2017 gesetzlich gesichert und 
durchgesetzt.  
In den ersten zwanzig Jahren der Bundesrepublik wurde die Weiblichkeitsnorm der 
Ehefrau und Mutter öffentlich so vorrangig propagiert, dass andere 
Lebenswirklichkeiten von Frauen kaum sichtbar oder möglich waren: Die Gerichte 
urteilten in vielen Instanzen gegen die Frau, wenn diese gleichgeschlechtlich liebte. 
Wehrte sich die Ehefrau, so drohte ihr eine „schuldige“ Scheidung und damit Verlust 
des Unterhalts und des Sorgerechts für ihre Kinder.6  
                                                           
4 Claudia Schoppmann: Zwischen strafrechtlicher Verfolgung und gesellschaftlicher Ächtung: Lesbische Frauen 
im „Dritten Reich“. In: Insa Eschebach (Hrsg.): Homophobie und Devianz. Weibliche und männliche Homosexu-
alität im Nationalsozialismus. Berlin 2016, S. 35-52, hier S. 47. 
5 Astrid Hirsch-von Borries/Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf: Zeiten der Verfolgung. Online verfü gbar unter: 
https://www.lsbtiq-erinnerungsort-duesseldorf.de/erinnerung/verfolgung/, zuletzt geprüft am 21.05.2025. 
6 Kirsten Plötz: Antilesbischer Zwang. Langfristige Weichenstellungen der Nachkriegszeit im westdeutschen 
Ehe- und Familienrecht. In: Michael Mayer / Michael Schwartz (Hg.): Verfolgung – Diskriminierung – Emanzipa-
tion. Homosexualität(en) in Deutschland und Europa 1945 bis 2000. Schriftenreihe des Instituts für Zeitge-
schichte Band 126. Berlin / Boston 2023, S. 127-137

5 
 
Bundesdeutsche Gerichte entzogen Müttern das Sorgerecht für ihre Kinder bis 
mindestens in die 1980er Jahre, wenn den Gerichten bekannt war, dass die Mütter 
lesbisch lebten. Dies wurde 2021 in einer Studie in Rheinland-Pfalz festgestellt.7 
Derzeit läuft eine ähnliche Studie für Nordrhein-Westfalen, die durch das Ministerium 
für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration in Auftrag gegeben 
worden ist.8  
Aus heutiger Sicht ist schwer nachzuvollziehen, wie sehr und wie viele LSBTIQ+ 
Menschen unter Verfolgungsmaßnahmen und diskriminierender Gesetzesauslegung 
zu leiden hatten. Die Täterdokumentation ist oft der einzige Anhaltspunkt für diese 
Geschichte und beinhaltet selten die eigenen Definitionen und Identitäten der Opfer.  
 
Die aktuelle Situation 
In den letzten Jahren und Jahrzehnten hat sich die Lebenssituation von Lesben, 
Schwulen, Bisexuellen, Trans*geschlechtlichen, Intersexuellen und queeren 
Menschen (LSBTIQ) in Deutschland deutlich verbessert. 
Die Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts im Jahr 2017 als auch das 
Verfassungsgerichtsurteil von 2018 zur „dritten Option“ beim Geschlechtseintrag 
haben zu einer größeren Anerkennung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in 
der Gesellschaft geführt und die rechtlichen Rahmenbedingungen für LSBTIQ+ 
Menschen verbessert.  
Im Mai 2021 trat das vom Bundestag beschlossene „Gesetz zum Schutz von Kindern 
mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ in Kraft. Es verbietet Operationen an 
Genitalien von Kindern, für die es keine medizinische Indikation gibt, sondern die nur 
mit dem Ziel durchgeführt werden, das äußere Geschlecht des Kindes an eine 
„männliche“ oder „weibliche“ Norm anzugleichen. Solche kosmetisch und nicht 
medizisch begründeten Operationen wurden schon lange als 
Menschenrechtsverletzungen aufgefasst, beispielsweise verschiedene Ausschüsse 
der Vereinten Nationen9 oder die Organisation Intersex International (OII).  
Im November 2024 löste das Selbstbestimmungsgesetz das „Transsexuellengesetz“ 
von 1980 ab. Viele Vorschriften des alten Gesetzes wurden vom 
Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, da die darin enthaltenen 
Vorschriften massiv gegen die Grundrechte von trans* Personen verstießen. Im 
Ergebnis wurde das veraltete und in vielen Vorschriften außer Kraft gesetzte 
„Transsexuellengesetz“ daher ersetzt. Die rechtliche Änderung des Vornamens und 
des Geschlechtseintrags im Personenstand ist nun durch Selbstauskunft beim 
Standesamt möglich. Bisher war dafür ein Verfahren bei einem Gericht notwendig.  
Obwohl die gegenwärtigen Familienmodelle und -konstellationen erkennbar offener 
und vielfältiger werden, ist das Abstammungsrecht – anders als das Adoptionsrecht – 
                                                           
7 https://sorgerecht-lesbischer-muetter.de/, zuletzt geprüft am 21.05.2025.  
8 Ebd. 
9 Die Vereinten Nationen haben mehrere Ausschüsse, unter anderem der Menschrechtsausschuss, der Men-
schenrechtsrat und der Ausschuss gegen Folter, die sich mit den Menschenrechten intergeschlechtlicher Perso-
nen beschäftigen. 2024 hat der Menschenrechtsrat die erste Resolution verabschiedet, die sich speziell mit Dis-
kriminierung, Gewalt und schädlichen Praktiken gegenüber Menschen mit angeborenen Variationen der Ge-
schlechtsmerkmale befasst.

6 
 
nach Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe im Oktober 2017 nicht geändert 
worden und diskriminiert LSBTIQ+ Familien nach wie vor, indem es keine gemein-
same Elternschaft gleichgeschlechtlicher Paare vorsieht. Nach derzeit geltender 
Rechtslage ist daher für gleichgeschlechtliche Eheleute und eingetragene Lebens-
partnerinnen und Lebenspartner zur Erlangung gemeinsamer rechtlicher Elternschaft 
stets erst eine (Stiefkind-)Adoption erforderlich.  
Trotz zahlreicher und deutlich spürbarer Verbesserungen, sind LSBTIQ+ auch 
weiterhin Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt ausgesetzt. Dieses 
Spannungsfeld zeigt sich auch in der am 25. April 2025 vorgestellten „Studie zu 
Lebenslagen und Erfahrungen von LSBTIQ*“10. Diese bundesweit größte Studie 
dieser Art liefert tiefgehende Erkenntnisse zu den Lebenslagen von LSBTIQ+ 
Menschen in Nordrhein-Westfalen. Die Befragung fand 2024 unter mehr als 5.000 
LSBTIQ+, 775 Angehörigen sowie über 5.000 Fachkräften11 aus verschiedenen 
Professionen statt und bildet sowohl Zuversicht als auch Sorgen der Community ab. 
So sind 73 Prozent der befragten LSBTIQ+ mit ihrer Lebenssituation zufrieden12 und 
berichten durchaus auch von positiven Erfahrungen. Jedoch berichtet insgesamt jede 
zweite befragte Person, in den vergangenen fünf Jahren Diskriminierung aufgrund 
ihrer sexuellen Identität, und rund drei Viertel der befragten trans*, inter und nicht-
binären Personen aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität in Nordrhein-Westfalen 
erfahren zu haben. Eine Mehrheit der Befragten gibt an, in den vergangenen fünf 
Jahren entweder selbst Übergriffe erfahren zu haben (37,9 Prozent) oder Personen 
im nahen persönlichen Umfeld zu kennen, die Opfer eines Übergriffs geworden sind 
(23,6 Prozent).13 Mit Blick auf die Zukunft befürchten mehr als 80 Prozent der 
LSBTIQ+ Befragten, dass sich ihre Situation verschlechtern wird.14 Sie sorgen sich 
vor einer zunehmenden gesellschaftlichen Polarisierung. 
Laut der Zahlen von Bundeskriminalamt und Bundesministerium des Innern wur-
den im Jahr 2024 bundesweit 1.765 Straftaten gegen LSBTIQ+ im Bereich „sexuelle 
Orientierung“ und 1.152 Delikte im Bereich „geschlechtsbezogene Diversität“ gemel-
det.15 Bereits im Vorjahr 2023 wurde ein Anstieg von Vorfällen gegen lesbische, 
schwule, bisexuelle und queere Menschen um etwa 49% und gegen trans*, interge-
schlechtliche und nicht-binäre Menschen gar um etwa 105% verzeichnet. Dabei ist zu 
beachten, dass sich die beiden Phänomenbereiche – sexuelle Orientierung und ge-
schlechtliche Vielfalt – teilweise überschneiden, aber getrennt ausgewiesen wer-
den.16 Im Jahr 2024 steigen die politisch motivierten Straftaten in den Bereichen um 
17,75% (Sexuelle Orientierung) und 34,89% (Geschlechtsbezogene Diversität) weiter 
an.  
                                                           
10 Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Queer durch NRW. Lebensla-
gen und Erfahrungen von LSBTIQ*. Online verfügbar unter: https://www.mkjfgfi.nrw/dokument/gesamtfas-
sung-queer-durch-nrw-studie-studie-zu-lebenslagen-und-erfahrungen-von-lsbtiq, zuletzt geprüft am 12.6.2025.  
11 Ebd., S. 4. 
12 Ebd., S. 7. 
13 Ebd., S. 9. 
14 Ebd. 
15 Bundesministerium des Innern und für Heimat/Bundeskriminalamt: Bundesweite Fallzahlen 202 4 Politisch 
motivierter Kriminalität. Online verfügbar unter: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsberei-
che/PMK/PMKZahlen2024/PMKZahlen2024_node.html, zuletzt geprüft am 21.05.2025.  
16 Bundesministerium des Innern und für Heimat/Bundeskriminalamt: Bundesweite Fallzahlen 2023 Politisch 
motivierter Kriminalität. Online verfügbar unter: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsberei-
che/PMK/PMKZahlen2023/PMKZahlen2023.html, zuletzt geprüft am 21.05.2025.

7 
 
Im Unterthemenfeld „Sexuelle Orientierung“ wurden 253 Gewaltdelikte (2023: 288), 
davon 232 Körperverletzungen (2023: 268), registriert. In 447 Fällen (2023: 449) wur-
den Beleidigungen zur Anzeige gebracht. In der Kategorie „Geschlechtsbezogene 
Diversität“ wurden 128 (2023: 117) Gewaltdelikte mit 118 (2023: 109) Körperverlet-
zungen, registriert. 2024 kam es zu 237 (2023: 215) angezeigten Fällen von Beleidi-
gungen.  
 
2.2 Die LSBTIQ+ Community in Düsseldorf  
In Düsseldorf ist in den vergangenen Jahren im Hinblick auf die Akzeptanz und Sicht-
barkeit vielfältiger sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität viel erreicht 
worden. Die Stadt weist eine gut ausgebaute Beratungs- und Unterstützungsstruktur 
auf. Dazu zählen unter anderem Einrichtungen wie die Fachstelle für Regenbogenfa-
milien der AWO Familienglobus gGmbH, das queere Jugendzentrum PULS* sowie 
die Trans*beratung Düsseldorf. Hierbei ist vor allem das ausdifferenzierte Angebot 
der Diversitas, der gemeinsamen Dachmarke der Aidshilfe Düsseldorf e.V., Care24 
Soziale Dienste gGmbH und der Jung und Queer Düsseldorf gGmbH (ehemals 
Schwul-Lesbische Jugendarbeit Düsseldorf - SLJD e.V.) hervorzuheben. Auch die 
freien Träger in Düsseldorf unterhalten zahlreiche Fachstellen und Angebote für die 
LSBTIQ+ Gemeinschaft. Darüber hinaus gehören Sportvereine, Selbsthilfegruppen 
und spezifische Vereine - vom Karnevalsverein KG Regenbogen bis zum Verein 
Queere Geschichte(n) e.V. -  zur Landschaft queerer Organisationen. 
Der seit 2004 jährlich stattfindende Christopher Street Day (CSD) zieht mittlerweile 
mehrere tausend Besucher*innen an, die für Akzeptanz und Sichtbarkeit sowie 
Schutz vor Diskriminierung auf die Straße gehen. Im Dezember 2024 hat der Rat der 
Landeshauptstadt Düsseldorf die finanzielle Unterstützung des CSD Düsseldorf e.V. 
beschlossen.17  
Seit 1995 besteht das Forum Düsseldorfer Lesben-, Schwulen-, Bi-, Trans-, Inter- 
und Queer+ Gruppen (LSBTIQ+ Forum) als eine kommunalpolitische Arbeitsgemein-
schaft. Das Forum vernetzt mehr als 35 Vereine, Organisationen, Gruppen und Pro-
jekte der LSBTIQ+ Community in Düsseldorf.18 Das LSBTIQ+ Forum tagt alle zwei 
Monate zur gegenseitigen Information und für gemeinsamen Austausch. Mit eigenen 
Unterarbeitsgruppen entwickelt es Ideen und Konzepte zu spezifischen Themen, 
steht im Austausch mit der Stadtverwaltung und demokratischen Ratsfraktionen und 
setzt sich für ein diskriminierungsfreies Düsseldorf ein. Der vom LSBTIQ+ Forum er-
arbeitete Maßnahmenkatalog „LSBTIQ+ in Düsseldorf – Forderungen zur Kommunal-
wahl 2020“ wurde später zur Arbeitsgrundlage des vorliegenden Aktionsplans (siehe 
Kapitel 3). Seit 2015 entsendet das Forum zwei Sachverständige in den Gleichstel-
lungsausschuss der Landeshauptstadt. 
Im Kriminalpräventiven Rat (KPR) wurde am 1. Juli 1996 die Fachgruppe „Gewaltprä-
vention - Lesben, Schwule, Bisexuell, Trans*, Inter*, Queer +“ eingerichtet. Ziel der 
Fachgruppe ist die Minderung und Bekämpfung der Gewalt gegen LSBTIQ+ sowie 
                                                           
17 RAT/436/2024. 
18 Eine gute Übersicht findet sich auf der Homepage des LSBTIQ+ Forums: https://www.lsbtiq-forum-duessel-
dorf.de/über-uns/wer-alles-mitmacht, zuletzt geprüft am 21.05.2025.

8 
 
die Anerkennung ihrer Lebensweise. Dieses Ziel ist im Zusammenhang mit der Re-
solution des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf („Maßnahmen gegen Ausgren-
zung und Benachteiligung von Lesben und Schwulen am Arbeitsplatz“) aus dem Jahr 
1995 zu sehen. Darin heißt es: „Der Rat erkennt an, daß [sic] Maßnahmen gegen 
Ausgrenzung und Diskriminierung von Schwulen und Lesben Teil dieser Verpflich-
tung sind; gleichzeitig erkennt er diese Lebensform als gleichberechtigt an.“19 Seit ih-
rer Gründung hat die Fachgruppe verschiedene Projekte initiiert, begleitet und umge-
setzt. Die Projekte beziehen sich zumeist auf Beobachtung und Situationsanalyse, 
Konzeption oder Aufklärungsarbeit. Darüber hinaus sind LSBTIQ+ auch in den weite-
ren thematischen Fachgruppen und Untergruppen im KPR vertreten und berücksich-
tigt. 
 
3 Entwicklung und Struktur des Aktionsplans  
 
Partizipativer Prozess 
Grundlage des vorliegenden Aktionsplans ist der durch das LSBTIQ+ Forum erarbei-
tete Maßnahmenkatalog „LSBTIQ+ in Düsseldorf – Forderungen zur Kommunalwahl 
2020“. In einem Partizipationsprozess entwickelte das LSBTIQ+ Forum zwischen No-
vember 2019 und Februar 2020 insgesamt 168 Vorschläge für Maßnahmen in zwölf 
Handlungsfeldern.  
Im August 2021 tagte das erste Mal ein mit der LSBTIQ+ Community gebildeter Len-
kungskreis, um auf Grundlage dieser Vorarbeit, den partizipativen Prozess zur Identi-
fizierung von Handlungsbedarfen und daraus abzuleitende Handlungsempfehlungen 
zu starten und einen Aktionsplan zu entwickeln.  
Im nächsten Schritt wurde im August 2022 eine Konferenz abgehalten, die den Aus-
tausch zwischen weiteren Akteur*innen ermöglichen sollte. Dazu waren Politiker*in-
nen, Fachkräfte der Verwaltung und interessierte Bürger*innen eingeladen, miteinan-
der ins Gespräch zu kommen. Die Teilnehmer*innen trafen sich in drei unterschiedli-
chen Workshops zu den Themen „Soziales“ (Kinder, Jugend, Familien, Alter, Pflege), 
„Gesundheit“ (Gesundheit, psychosoziale Dienste) und „Kultur und Integration“ (Kul-
tur, Migration). Hier wurden die einzelnen Maßnahmenvorschläge vorgestellt und dis-
kutiert, die der Lenkungskreis formuliert hatte. Das Ergebnis der Konferenz sind fünf-
zehn priorisierte Maßnahmen - je fünf Maßnahmen aus jedem Themenbereich.  
 
Die Handlungsfelder des Aktionsplans  
Das Thema LSBTIQ+ ist ein intersektionales Thema: Es beschreibt Menschen jeden 
Alters und jeder Herkunft, es ist ein Thema der Gesundheit wie der Bildung, ein 
Thema im Kindergarten und in Kultureinrichtungen. Als solches sind die Bedürfnisse 
                                                           
19 Beschluss des Rates vom 29.06.1995: Maßnahmen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung von Schwulen 
und Lesben am Arbeitsplatz.

9 
 
und Bedarfe der LSBTIQ+ Community ebenso vielfältig wie die Identitäten unter dem 
Sammelbegriff LSBTIQ+.  
Der Maßnahmenkatalog des Aktionsplans gliedert sich in zwölf Handlungsfelder, in 
denen verschiedene Maßnahmen für das jeweilige Handlungsfeld aufgelistet sind. 
Vor diesem Hintergrund kann es Maßnahmen geben, die ähnlich formuliert sind, aber 
auf unterschiedliche Handlungsfelder und damit Akteur*innen abzielen. 
Die Handlungsfelder lauten: 
1. Politik und Verwaltung  
2. Kinder, Jugendliche und Familien 
3. Bildung 
4. Gesundheit  
5. Alter und Pflege  
6. Behinderung 
7. Sport 
8. Wohnen 
9. Wirtschaft und Tourismus 
10. Migration und Integration 
11. Kultur- und Erinnerungsarbeit  
12. Antidiskriminierung und Gewaltprävention  
 
Prüfung durch die Fachverwaltung 
Jeder Maßnahmenvorschlag in der folgenden Dokumentation erhält eine fortlaufende 
Nummerierung innerhalb des Handlungsfeldes, eine Kurzbeschreibung  sowie eine 
erste Einschätzung der zuständigen Fachverwaltung.  
Die Fachverwaltung hat ihre Handlungsempfehlungen den folgenden Statuskategorien 
zugeordnet: 
 Status   Erläuterung 
Die Maßnahme wird 
bereits umgesetzt. 
Es handelt sich um eine bestehende Maßnahme, die so bereits 
umgesetzt wird und deren Fortführung vorgesehen ist.  
Die Maßnahme wird 
bereits teilweise umge-
setzt. 
Es handelt sich um eine Maßnahme, die noch nicht gänzlich um-
gesetzt wird. Ein Grund dafür kann zum Beispiel sein, dass be-
stimmte Aspekte in der Umsetzung noch nicht berücksichtigt wer-
den konnten.  
Die Umsetzung wird 
geprüft. 
Die Verwaltung prüft, ob und/oder inwieweit die entsprechende 
Maßnahme umgesetzt werden kann und gegebenenfalls welche 
zusätzlichen Ressourcen dafür benötigt werden.  
Zur Umsetzung ist ein 
separater Beschluss 
notwendig. 
Es handelt sich um eine Maßnahmenempfehlung, die nur umsetz-
bar ist, wenn ein separater verwaltungsinterner oder politischer

10 
 
Beschluss vorliegt. Hierfür müssen gegebenenfalls die entspre-
chenden personellen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt 
werden.  
Die Maßnahme wird 
nicht empfohlen. 
Die Maßnahme wird von der Fachverwaltung nicht empfohlen.  
Dies bedeutet: 
 dass kein aktueller Handlungsbedarf gesehen wird,  
 dass der Maßnahmenvorschlag nicht in die Zuständigkeit 
der Landeshauptstadt Düsseldorf fällt, oder 
 dass der Maßnahmenvorschlag als nicht zielführend erach-
tet wird. 
Sollten perspektivisch entsprechende Anträge gestellt werden,  
können diese Vorschläge wieder aufgegriffen werden. 
 
 
4 Maßnahmenkatalog 
 
4.1 Priorisierte Maßnahmenempfehlungen 
Im Rahmen einer Konferenz im August 2022 wurden fünfzehn Maßnahmenempfeh-
lungen aus dem umfangreichen Maßnahmenkatalog in drei themenspezifischen 
Workshops priorisiert. Sie setzen sich aus je fünf Maßnahmen aus den Themenberei-
chen „Soziales“ (Kinder, Jugend, Familie, Alter, Pflege), „Gesundheit“ (Gesundheit, 
psychosoziale Dienste) und „Kultur & Integration“ (Kultur, Migration) zusammen. Da 
hiervon drei Maßnahmen inhaltlich zusammengeführt werden konnten (siehe unter 
Maßnahme 1), sind im folgenden dreizehn Maßnahmenempfehlungen aufgeführt. 
 
Maßnahme 1: 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf sichert LSBTIQ+ Fachstellen durch die Über-
führung in einen Rahmenvertrag ab. 
Beschreibung der Maßnahme: 
In einem Rahmenvertrag werden grundsätzliche Details innerhalb einer langfristigen 
Kooperation vereinbart, die dann für folgende Jahre gelten. Für die in Düsseldorf an-
gesiedelten Fachstellen, die zu LSBTIQ+ Themen arbeiten, bedeutet dies eine fi-
nanzielle Absicherung im Gegensatz zu wiederkehrend zu beantragenden Projektfi-
nanzierungen. 
Fachliche Einschätzung der Verwaltung: 
Während des Partizipationsprozesses wurden mehrere solcher Fachstellen konkret 
für die Überführung in einen Rahmenvertrag benannt. Zwei solcher Fachstellen sind 
auch im Priorisierungsprozess hervorgehoben worden und werden darum an dieser 
Stelle zusammengefasst.

11 
 
1.1 Absicherung aller Fachstellen 
In Düsseldorf arbeitet eine Vielzahl von verschiedenen Fachstellen entweder in 
Gänze oder teilweise zu LSBTIQ+ Themen. Die Förderung dieser Projekte bezie-
hungsweise Fachstellen wird durch politische Beschlüsse festgelegt. Für eine Über-
führung von konkreten Fachstellen in Rahmenverträge ist jeweils ein politischer Be-
schluss erforderlich. 
 
Es wurden mehrere solcher Fachstellen konkret für die Überführung in einen Rah-
menvertrag benannt. Zwei der Fachstellen sind auch im Priorisierungsprozess her-
vorgehoben worden und werden darum an dieser Stelle aufgeführt: 
 
1.2 Absicherung im Speziellen von „Altern unterm Regenbogen“ 
Die Fachstelle Altern unterm Regenbogen wurde als Projekt bis 2024 gefördert und 
ist nun ausgelaufen. Dafür übernimmt die Anlaufstelle „Queer im Alter“ diese Tätig-
keit, die für 2025 mit zwei halben Stellen finanziert wird. Die Verwaltung unterstützt 
die Arbeit der neuen Anlaufstelle. 
 
1.3 Absicherung im Speziellen von „Trans*beratung“  
Ein entsprechender Antrag durch die Trägerin Aidshilfe Düsseldorf e.V. liegt nicht 
vor. 
Status: Die Maßnahme wird bereits teilweise umgesetzt.  
Empfehlung zum weiteren Vorgehen: Entsprechende Anträge auf Übernahme in 
Rahmenverträge können durch die freien Träger gestellt werden.

12 
 
Maßnahme 2: 
Genderneutrale Toiletten und Umkleiden in öffentlichen Gebäuden 
Beschreibung der Maßnahme: 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf richtet genderneutrale Toiletten in allen öffentli-
chen Gebäuden ein und schafft bedürfnisgerechte, individuelle Alternativen für Um-
kleide- und Duschmöglichkeiten für trans*, inter* und nichtbinäre Personen. 
Fachliche Einschätzung der Verwaltung: 
In vielen öffentlichen Gebäuden sind bereits geschlechtsneutrale Toiletten vorhan-
den und damit der Bedarf von trans*, inter* und nichtbinären Personen berücksich-
tigt. Auch das Toilettenkonzept der Landeshauptstadt Düsseldorf beinhaltet Unisex-
Toiletten, die durch alle Geschlechter nutzbar sind. In den Offenen Kinder- und Ju-
gendfreizeiteinrichtungen wurden teilweise geschlechtsneutrale Toiletten eingerich-
tet. Die Möglichkeit der genderneutralen Ausrichtung wird im Rahmen von sexualpä-
dagogischen Konzepten thematisiert. Bei Neubauten und größeren Umbauten wird 
eine Umsetzung von geschlechtsneutralen Toiletten geprüft.  
 
In den Düsseldorfer Schulgebäuden lassen die baulichen Gegebenheiten bereits 
heute eine diverse Nutzung von vorhandenen Sanitär-, Dusch- und Umkleideberei-
chen als trans*-, intergeschlechtliche, non-binäre oder Unisex-Toiletten, Duschen 
und Umkleiden zu. Auch in der redaktionell überarbeiteten Schulbauleitlinie, die im 
Sommer 2024 den Fachgremien Schulausschuss und Bauausschuss vorgestellt 
wurde (SCHUA/046/2024), wurde die Nutzung der baulichen Gegebenheiten wie 
folgt verbindlich formuliert: „Zwar berechnen sich die notwendigen Stückzahlen an 
Sanitärflächen noch immer an den tradierten Geschlechtern „weiblich“ und „männ-
lich“ auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften, die bauliche Umsetzung lässt bereits 
heute jedoch auch diverse Nutzung als trans-, intergeschlechtliche, non-binäre oder 
Unisex-Toiletten, Duschen und Umkleiden zu. Es handelt sich weniger um eine 
Frage der baulichen Gestaltung, sondern um eine Frage der späteren Deklarierung 
der einzelnen Räume eines Schulgebäudes und Sporthallen im Alltag.“  
Status: Die Maßnahme wird bereits teilweise umgesetzt. 
Empfehlung zum weiteren Vorgehen: Die zuständigen Fachbereiche prüfen wei-
terhin bei Neu- und Umbauten eine Umsetzbarkeit von geschlechtsneutralen Toilet-
ten, Duschen und Umkleiden.

13 
 
Maßnahme 3: 
Schulungen und Sensibilisierung zum Thema LSBTIQ+ 
Beschreibung der Maßnahme: 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf schult und sensibilisiert Führungskräfte und Mitar-
beiter*innen in allen Ämtern und Instituten sowie den Städtischen Töchtern kontinu-
ierlich zum Thema LSBTIQ+. 
Fachliche Einschätzung der Verwaltung: 
Die Personalakademie der Landeshauptstadt Düsseldorf verfügt über ein umfassen-
des Angebot im Bereich der Aus- und Weiterbildung, das insbesondere auf die Ver-
mittlung von Schlüsselkompetenzen und die Sensibilisierung für zentrale gesell-
schaftliche Themen abzielt. Die Inhalte sind in verschiedenen Lehr- und Fortbil-
dungsprogrammen fest verankert, darunter in der Modularen Qualifizierung zur be-
ruflichen Entwicklung, diversen beamtenrechtlichen Studiengängen, Vorbereitungs-
diensten und Aufstiegslehrgängen, Verwaltungslehrgängen I und II, der Ausbildung 
zum*zur Verwaltungsfachangestellten oder auch der Ausbilder*innen-Eignung auf 
Basis der Ausbilder-Eignungsverordnung. 
Das Weiterbildungsportfolio wird weiter ergänzt und neue Formate auch zu den The-
men LSBTIQ+ und Diversitätskompetenz werden umgesetzt. Darüber hinaus kann 
das Thema Teil der durch die Fachbereiche mit dem Amt für Gleichstellung und An-
tidiskriminierung geschlossenen Zielvereinbarungen sein. 
 
Die Verantwortung für Personalentwicklungsmaßnahmen der städtischen Töchterge-
sellschaften liegt in der Personalhoheit der jeweiligen Gesellschaften. Die Personal-
akademie der Landeshauptstadt Düsseldorf kann innerhalb des Konzerns Stadt un-
terstützend tätig sein, sofern diese Angebote dort in Anspruch genommen werden 
möchten. 
Status: Die Maßnahme wird bereits teilweise umgesetzt. 
Empfehlung zum weiteren Vorgehen: Das Weiterbildungsportfolio der Landes-
hauptstadt Düsseldorf wird weiterhin diesbezüglich überprüft und um neue Formate 
auch zu den Themen LSBTIQ+ und Diversitätskompetenz ergänzt werden.

14 
 
Maßnahme 4: 
Sensibilisierung in den Notschlafstellen 
Beschreibung der Maßnahme: 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf sensibilisiert die Mitarbeitenden der Notschlafstel-
len für die Bedürfnisse von trans*, inter* und nichtbinären Kindern und Jugendlichen. 
Fachliche Einschätzung der Verwaltung: 
In Düsseldorf befassen sich die freien Träger der Jugendhilfe, die die Einrichtungen 
für junge Menschen mit dem Lebensmittelpunkt auf der Straße vorhalten (beispiels-
weise die Notschlafstellen SleepIn und knackPunkt sowie die Tagesaufenthalte Tre-
beCafé und Treffpunkt & Werkstatt), sehr intensiv mit dem Thema LSBTIQ+ und die 
Mitarbeitenden werden trägerintern sensibilisiert. Zudem können sie an den themen-
spezifischen Fortbildungsangeboten des Erzieherischen Kinder- und Jugendschut-
zes teilnehmen. Es gibt keine städtischen Notschlafstellen, die ausschließlich auf 
Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind.  
Status: Die Maßnahme wird bereits teilweise umgesetzt. 
Empfehlung zum weiteren Vorgehen: Die Umsetzung der Maßnahme fällt in die 
Zuständigkeit der entsprechenden freien Träger.  
 
 
Maßnahme 5: 
Sensibilisierung und Fortbildungen zu psychischer Gesundheit und LSBTIQ+ 
Beschreibung der Maßnahme: 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf bietet insbesondere für den Bereich psychische 
Gesundheit und LSBTIQ+, beispielsweise zum Thema Konversionstherapie20, Sen-
sibilisierungen und Fortbildungen an (für städtische Fachstellen und freie Träger). 
Fachliche Einschätzung der Verwaltung: 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf bietet zahlreiche Fortbildungen und Angebote zum 
Thema psychische Gesundheit an, die für alle Interessierten und Fachpersonen zu-
gänglich sind, aber bisher nicht im speziellen für die Zielgruppe LSBTIQ+ und die 
oben genannten spezifischen Fragestellungen. Im Beratungskontext sind die städti-
schen Mitarbeitenden sensibilisiert für die zielgruppenspezifischen Bedarfe und kön-
nen Klient*innen auf Wunsch auch an entsprechende Stellen weiterverweisen. Im 
Bereich der Selbsthilfe gibt es in Düsseldorf mehrere Gruppen, die sich mit 
LBSTIQ+ beschäftigen, davon jedoch keine speziell zum Thema „Konversionsthera-
pie“.   
 
Eine Fortbildung der Mitarbeitenden im Beratungskontext zu spezifischen LSBTIQ+ 
Themen wird befürwortet. Eine Umsetzung ist vorbehaltlich der Mittelbereitstellung 
bis Ende 2026 möglich. 
Status: Die Maßnahme wird bereits teilweise umgesetzt. 
                                                           
20 Unter Konversionstherapien werden Interventionen zusammengefasst, die darauf abzielen, die Geschlechtsi-
dentität sowie sexuelle Orientierung einer Person in Richtung der gesellschaftlichen Norm zu verändern oder zu 
unterdrücken. Seit 2020 sind in der Bundesrepublik Konversionstherapien für Minderjährige, sowie für Volljäh-
rige unter Zwang und das Bewerben, Anbieten und Vermitteln von Konversionstherapien verboten.

15 
 
Empfehlung zum weiteren Vorgehen:  
Bei Bedarf kann die Gründung einer entsprechenden Selbsthilfegruppe durch das 
Selbsthilfe-Service-Büro der Landeshauptstadt Düsseldorf unterstützt werden. 
 
 
Maßnahme 6: 
Schutzraum-Angebot in einem Schwimmbad 
Beschreibung der Maßnahme: 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf richtet ein eigenes Schutzraum-Angebot für trans* 
und inter* Personen in einem Schwimmbad ein. 
Fachliche Einschätzung der Verwaltung: 
Ein solches Angebot existiert bereits. Viermal jährlich findet ein entsprechendes 
Schwimmangebot in der Münster-Therme statt. Darüber hinaus gibt es verschiedene 
Sportangebote mit der Zielgruppe LSBTIQ+ auch in städtischen Gebäuden. 
Status: Die Maßnahme wird bereits umgesetzt. 
Empfehlung zum weiteren Vorgehen: Die Stadtverwaltung sieht hier keinen aktu-
ellen Handlungsbedarf, da das Angebot bereits besteht. 
 
 
Maßnahme 7: 
Förderung von Wohnen in Gemeinschaft für LSBTIQ+  
Beschreibung der Maßnahme: 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf fördert Wohnen in Gemeinschaft mit dem Ziel, 
dass unterschiedliche Menschen in einem diskriminierungsfreien Umfeld wohnen 
und leben können, wie zum Beispiel ein Mehrgenerationenhaus für LSBTIQ+ (Viel-
WändePlus). 
Fachliche Einschätzung der Verwaltung: 
Die Fachverwaltung moderiert wohnungspolitische Leitlinien in alle Projekte ein und 
platziert sie, um so Gruppen, Wohn- und Mietgemeinschaften spezifischer oder ge-
mischte Klientel möglich zu machen. 
Status: Die Umsetzung wird geprüft.  
Empfehlung zum weiteren Vorgehen: Die zuständigen Fachbereiche prüfen wei-
terhin die Umsetzbarkeit der Förderung von Wohnen in Gemeinschaft für LSBTIQ+.

16 
 
Maßnahme 8: 
Fortbildungen zum Thema LSBTIQ+ im Bereich Migration und Integration 
Beschreibung der Maßnahme: 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf wirkt darauf hin, dass Regelangebote zur Fortbil-
dung von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden in der Hilfe für Geflüchtete so-
wie im Bereich Migration und Integration um einen Baustein zu LSBTIQ+ ergänzt 
werden. 
Fachliche Einschätzung der Verwaltung: 
Eine Sensibilisierung der Mitarbeitenden zu LSBTIQ+ Themen wird als sinnvoll er-
achtet. Für externe Hauptamtliche erfolgt keine Qualifizierung durch das Hauptamt 
der Landeshauptstadt Düsseldorf. Ehrenamtliche im Bereich der Integration wurden 
bisher durch das Programm „KOMM-AN NRW“ im Kommunalen Integrationszentrum 
qualifiziert. Auch in 2025 stellt das Land den Kommunalen Integrationszentren 
Sachmittel für eine rassismuskritische Bildungsarbeit zur Verfügung. Aufgrund des 
intersektionalen Ansatzes wird auch das Thema LSBTIQ+ beleuchtet. Im Rahmen 
der Qualifizierung von Elternbegleiter*innen, die als Honorarkräfte Gruppen der Bil-
dungsprogramme für Eltern im Bereich der frühen Bildung umsetzten, wurde bereits 
ein ganzheitlicher und intersektionaler Diversity-Ansatz im Rahmen der Grundqualifi-
zierung realisiert. 
Status: Die Maßnahme wird bereits teilweise umgesetzt. 
Empfehlung zum weiteren Vorgehen:  
Das Amt für Migration und Integration wird das Sensibilisierungsangebot für Ehren-
amtliche und städtische Hauptamtliche fortsetzen und der intersektionale Ansatz, in 
dem die Themen Migration und Integration und LSBTIQ+ gemeinsam betrachtet 
werden, wird weiterhin verfolgt.  
 
 
Maßnahme 9: 
Fachtag zum Thema „LSBTIQ+ und Migration“  
Beschreibung der Maßnahme: 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf führt einen Fachtag zum Thema „LSBTIQ+ und 
Migration“ für Fachkräfte im Bereich Migration und Integration durch. 
Fachliche Einschätzung der Verwaltung: 
Das Thema „LSBTIQ+ und Migration“ wird zwar bisher in vereinzelten Veranstaltun-
gen aufgegriffen, eine vertiefte Expertise in diesem Bereich müsste erarbeitet wer-
den. Ein qualitativ hochwertiger Fachtag zu diesem Thema könnte für das Jahr 2026 
geplant werden. 
Status: Die Umsetzung wird geprüft. 
Empfehlung zum weiteren Vorgehen:  
Ein entsprechender Fachtag soll vom Amt für Migration und Integration in Koopera-
tion mit dem Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung für das Jahr 2026 ge-
plant werden.

17 
 
Maßnahme 10: 
Übersetzung der Angebotsstruktur für LSBTIQ+ in Düsseldorf 
Beschreibung der Maßnahme: 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf stellt die Angebotsstruktur für LSBTIQ+ in Düssel-
dorf in verschiedenen Sprachen wie Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Ara-
bisch, Türkisch, Griechisch und Farsi dar und bietet für die Angebote und Begleitun-
gen Sprach- und Kulturmittlung an. 
Fachliche Einschätzung der Verwaltung: 
Die vom Kommunalen Integrationszentrum (KI) koordinierte Implementierung der In-
tegreat-App erfüllt diesen Bedarf, in dem sie voraussichtlich ab September 2025 
mehrsprachig und niederschwellig Informationen rund um das Leben in Düsseldorf 
zur Verfügung stellt. Angebote für LSBTIQ+ werden dabei in allen relevanten Berei-
chen benannt und verlinkt. 
 
Ein Angebotsportfolio an Dolmetsch- und Sprachmittlungsleistungen ermöglicht Be-
ratungen und Gespräche in verschiedenen Institutionen wie Schulen, Kindertages-
stätten, Beratungsstellen der Integration oder Wohlfahrtsverbände. Dies erfolgt bis-
her losgelöst vom Merkmal LSBTIQ+.  
Status: Die Maßnahme wird bereits teilweise umgesetzt. 
Empfehlung zum weiteren Vorgehen: Für die Bereitstellung von erweiterten Dol-
metsch- und Sprachmittlungsleistungen bedarf es zusätzlicher Mittel.

18 
 
Maßnahme 11: 
Erinnerungszeichen für Verfolgung von LSBTIQ+ 
Beschreibung der Maßnahme: 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf errichtet Erinnerungszeichen zum Gedenken an 
die Verfolgung von LSBTIQ+, zum Beispiel für die sogenannte Homosexuellen-Ak-
tion der Gestapo im Mai 1938 an der Heinrich-Heine-Allee (ehemals Hindenburg-
wall) oder am Hauptbahnhof Düsseldorf, um an die Zwangsmaßnahmen gegen 
LSBTIQ+ im Düsseldorfer Polizeipräsidium zu erinnern.  
Fachliche Einschätzung der Verwaltung: 
Ein Erinnerungsort für LSBTIQ+ wurde 2021 am Rheinufer errichtet. 
Im März 2018 fand ein Werkstatt-Tag des LSBTIQ+ Forum Düsseldorf in Zusam-
menarbeit mit der Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf statt. Hier wurde deutlich, 
dass ein Gedenkort mehr sein soll als ein Mahnmal für die homosexuellen Opfer 
von Ausgrenzung und Verfolgung. Der geplante Erinnerungsort sollte auch aufgrei-
fen, dass es in Düsseldorf seit über 150 Jahren Menschen und Vereinigungen gab, 
die sich für eine offene und emanzipierte Gesellschaft ohne Ausgrenzung und Ver-
folgung von Lesben, Schwulen und Trans* Personen einsetzen.   
Die Kunstkommission hat zusammen mit dem LSBTIQ+ Forum Düsseldorf und 
dem Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung einen Wettbewerb zur Errich-
tung eines lebenden Erinnerungsorts ausgelobt. Die Einreichung „Ein seltsam klas-
sisches Denkmal“ von Claus Richter wurde ausgewählt und auf der Apollo-Wiese 
im Jahr 2021 realisiert. Seitdem finden dort Veranstaltungen der Community sowie 
in städtischen Kooperationen statt.  
 
Zudem besteht eine Arbeitsgruppe „Queeres Gedenken“ aus Mitgliedern des LSB-
TIQ+ Forums und Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, der Mahn- und Gedenk-
stätte, des Stadtarchivs, die gemeinsam an Veranstaltungen und öffentlichen Ge-
denken zu verschiedenen Themen arbeitet. 
Diese Arbeitsgruppe erarbeitete außerdem den vom Forum angenommenen Vor-
schlag, am 28. Juni den „Düsseldorfer Gedenktag für die queeren Opfer des Natio-
nalsozialismus“ einzuführen und jährlich umzusetzen. Die Ausgestaltung dieses 
Gedenktags liegen beim LSBTIQ+ Forum in Kooperation mit der Mahn- und Ge-
denkstätte. 
 
Des Weiteren arbeitet die Mahn- und Gedenkstätte an der Umsetzung einer Aus-
stellung zur Verfolgung queerer Menschen zur Zeit des Nationalsozialismus. Hier-
für ist die Bereitstellung finanzieller Mittel notwendig (siehe hierzu auch die Ein-
schätzung unter 11.19). 
 
Status: Die Maßnahme wird bereits teilweise umgesetzt. 
Empfehlung zum weiteren Vorgehen:  
Die Veranstaltungen sollten regelmäßiger stattfinden und die Nutzung des Erinne-
rungsortes für LSBTIQ+ verstetigt werden. Die Organisation der Gedenkveranstal-
tungen und anderer Nutzungen des Erinnerungsortes liegt mehrheitlich bei der 
Düsseldorfer LSBTIQ+ Community. Die zuständigen Fachbereiche werden mit der 
Arbeitsgruppe „Queeres Gedenken“ bei Bedarf unterstützen.

19 
 
Maßnahme 12: 
Sensibilisierung und Qualifizierung zum Thema sexualisierte und häusliche 
Gewalt   
Beschreibung der Maßnahme: 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf unterstützt Maßnahmen und stellt Ressourcen zur 
Sensibilisierung und Qualifizierung von Fachkräften aus dem Arbeitsfeld sexualisier-
ter/häuslicher Gewalterfahrung zum Thema LSBTIQ+ bereit. 
Fachliche Einschätzung der Verwaltung: 
Die Angebote der Ambulanz für Gewaltopfer im Gesundheitsamt sind offen für alle 
Düsseldorfer Bürger*innen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und ge-
schlechtlichen Identität. Die hier tätigen Mitarbeitenden sind entsprechend sensibili-
siert für zielgruppenspezifische Bedarfe. Häufig geht das Erlebte mit einem erhöhten 
Risiko für Diskriminierung einher, was sich wiederum auf die psychische Gesundheit 
auswirkt. Das Gesundheitsamt selbst bietet keine Qualifikation von Fachkräften aus 
dem Arbeitsfeld sexualisierte/häusliche Gewalterfahrung zum Thema LSBTIQ+ an. 
 
Zudem wirkt die Fachstelle aktiv in der Unterarbeitsgruppe der Fachgruppe „Häusli-
che Gewalt“ des Kriminalpräventiven Rates mit dem Titel „Männliche und queere 
Opfer häuslicher Gewalt“ mit. 
Status: Die Maßnahme wird bereits teilweise umgesetzt. 
Empfehlung zum weiteren Vorgehen:  
Die Mitarbeitenden der Landeshauptstadt Düsseldorf wirken weiterhin aktiv in der 
Unterarbeitsgruppe der Fachgruppe „Häusliche Gewalt“ des Kriminalpräventiven Ra-
tes „Männliche und queere Opfer häuslicher Gewalt“ mit. Diese Gruppe prüft den 
Bedarf und die Möglichkeit der Bekanntmachung des Angebots für die spezifische 
Zielgruppe LSBTIQ+. 
 
Maßnahme 13: 
Ausbau des Schwulen Überfalltelefons  
Beschreibung der Maßnahme: 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf unterstützt die Weiterentwicklung des Projekts 
„Schwules Überfalltelefon“ hin zu einem Überfalltelefon für alle LSBTIQ+. 
Fachliche Einschätzung der Verwaltung: 
Das „Schwule Überfalltelefon“ ist ein Angebot in Trägerschaft der Aidshilfe Düssel-
dorf e.V.. Eine Finanzierung bzw. Weiterentwicklung des Projekts liegt in der Zustän-
digkeit der Trägerin. Sollte die Weiterentwicklung beziehungsweise Förderung der 
selbigen durch die Landeshauptstadt Düsseldorf erwünscht sein, so ist dafür ein po-
litischer Beschluss erforderlich.  
Die Angebote der städtischen Ambulanz für Gewaltopfer im Gesundheitsamt sind of-
fen für alle Düsseldorfer Bürger*innen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung 
und geschlechtlichen Identität. Die hier tätigen Mitarbeitenden sind entsprechend 
sensibilisiert für zielgruppenspezifische Bedarfe. 
Status: Zur Umsetzung ist ein separater Beschluss notwendig. 
Empfehlung zum weiteren Vorgehen:  
Die Stadtverwaltung sieht keinen aktuellen Handlungsbedarf.

20 
 
4.2 Die weiteren Maßnahmenvorschläge  
Im Folgenden werden alle weiteren Maßnahmenvorschläge aufgelistet. Sie sind nach 
den Handlungsfeldern sortiert und mit einer ersten Einschätzung der Fachverwaltung 
in Bezug auf die Realisierbarkeit beziehungsweise den Umsetzungsstand versehen. 
Zahlreiche Handlungsempfehlungen sind bereits umgesetzt oder werden zum Teil 
umgesetzt. In einigen Fällen liegt die Zuständigkeit nicht auf kommunaler Ebene. 
Darüber hinaus finden sich darunter auch Maßnahmenvorschläge, die einen intensi-
veren Prüfungs- und Operationalisierungsbedarf aufweisen oder eines gesonderten 
politischen Beschlusses bedürfen.  
 
 
1. Politik und Verwaltung 
Nr. Maßnahme Einschätzung der Fachverwaltung 
1.1 Der*die Oberbürgermeister*in 
übernimmt bei Bedarf 
Schirmpatenschaften und 
Grußworte für Veranstaltun-
gen der LSBTIQ+ Commu-
nity, um damit ein Signal der 
Wertschätzung und Akzep-
tanz zu setzen. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt. 
1.2 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf führt regelmäßige 
Runde Tische mit dem*der 
Oberbürgermeister*in zu ak-
tuellen Themen der LSBTIQ+ 
Community durch. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt. 
 
LSBTIQ+ Themen werden in verschiedenen 
Gesprächsformaten berücksichtigt. Der*die 
Oberbürgermeister*in ist bei aktuellen The-
men für alle Bürger*innen ansprechbar.  
1.3 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf hisst die Regenbo-
genflagge am Rathaus, Äm-
tern und Bezirksverwaltungs-
stellen und verankert diese 
Aktion in der Flaggenordnung 
am Christoper Street Day 
(CSD), Internationalen Tag 
gegen Homo-, Bi- und Trans-
feindlichkeit (IDAHOBIT) und 
dem Trans Day of Rememb-
rance. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt. 
 
Zu den drei gewünschten Terminen wird die 
Regenbogenflagge am Rathaus gehisst. Hier-
für besteht seit 2021 eine Dauergenehmi-
gung. 
Die Geschäftsanweisung Beflaggung orien-
tiert sich insbesondere an der nach der Be-
flaggungsverordnung NRW vorgeschriebenen 
Beflaggung. Aus Gründen der Gleichbehand-
lung wird die Verankerung dieser speziellen 
Aktion darin nicht empfohlen.

21 
 
1.4 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf öffnet das Rathaus für 
Veranstaltungen zum Thema 
sexuelle und geschlechtliche 
Vielfalt und richtet Empfänge 
zum CSD, Düssel-Cup und 
ähnlichen Veranstaltungen 
aus. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.   
1.5 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf nimmt an Veranstal-
tungen wie dem CSD Düssel-
dorf mit einem Informations-
stand teil. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.   
 
Das Amt für Gleichstellung und Antidiskrimi-
nierung nimmt regelmäßig am CSD teil. Ab 
2025 ist eine Kooperation mit dem Hauptamt 
(Karrierebus) geplant. 
1.6 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf unterstützt die Umset-
zung von öffentlichen Veran-
staltungen, wie dem CSD 
Düsseldorf, mit besonderem 
Hinblick auf Aspekte wie Teil-
habe, Inklusion, Barrierefrei-
heit, Partizipation.   
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt.  
 
Die Organisation obliegt der Community. Die 
Landeshauptstadt Düsseldorf berät und unter-
stützt. 
1.7 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf richtet eine Koordinie-
rungsstelle LSBTIQ+ ein. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.  
1.8 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf veranstaltet jährlich 
den Fachtag „DiverseCity 
Kongress“ in Abstimmung mit 
lokalen Akteur*innen. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt. 
 
Der Fachtag liegt in Verantwortung des Völ-
klinger Kreises. Das Amt für Gleichstellung 
und Antidiskriminierung steht bei Bedarf wei-
terhin als Kooperationspartner zur Verfügung.  
1.9 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf beruft zwei Sachver-
ständige in den Ausschuss 
für Gleichstellung in Abstim-
mung mit dem LSBTIQ+ Fo-
rum. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.  
 
Die Vertretungen des LSBTQ+ Forum werden 
gemäß den Regelungen der Geschäftsord-
nung des Rates der Landeshauptstadt Düs-
seldorf und den einschlägigen Grundlagen zu 
jeder Sitzung des Ausschusses für Gleichstel-
lung als Sachverständige eingeladen und per 
Beschluss zugelassen.  
1.10 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf setzt die „Charta der 
Vielfalt“ um und berichtet 
jährlich über die Wirksamkeit 
der Maßnahmen im Aus-
schuss für Gleichstellung. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt.

22 
 
1.11 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf nutzt einen sensiblen 
Sprachgebrauch, um aktiv 
zur Gleichberechtigung der 
Geschlechter beizutragen, 
respektvoll zu agieren und 
Sorge zu tragen, dass sich 
alle in ihrer Vielfalt wahrge-
nommen und angesprochen 
fühlen. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt.  
 
1.12 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf tritt transidenten Per-
sonen respektvoll gegenüber 
und unterstützt im Rahmen 
ihrer Möglichkeiten beim 
Wechsel des Vornamens und 
des Personenstandes und 
den daraus resultierenden 
Umschreibungen von Aus-
weisen, Zeugnissen oder an-
deren Papieren. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.  
1.13 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf ergänzt den Ge-
schlechtseinträge „divers“ 
und „ohne Angabe“ in allen 
Formularen und relevanten 
Veröffentlichungen. In diesem 
Rahmen sollen genderneut-
rale Formulierungen verwen-
det werden. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt.  
 
Neue Formulare entsprechen den gesetzli-
chen Vorgaben; die bereits bestehenden For-
mulare werden sukzessive überarbeitet. 
1.14 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf nimmt LSBTIQ+ The-
men mit in allgemeine Kam-
pagnen auf. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.  
 
In den verschiedenen Marketing-Kampagnen 
werden die Vielfaltsdimensionen in enger Ab-
stimmung mit der Düsseldorf Marketing 
GmbH und externen Agenturen berücksichtigt 
und – sofern dies in der Bild- und Textspra-
che möglich ist – umgesetzt. Die Landes-
hauptstadt Düsseldorf wirbt mit Menschen un-
terschiedlichen Alters, Geschlechts, ethni-
scher/kultureller Herkunft sowie Behinderung. 
Darüber hinaus werden die Social-Media-Ka-
näle auch genutzt, um zu gewissen Anlässen 
(zum Beispiel zum Pride Day) zu posten. Da-
bei wird auch die Regenbogenflagge verwen-
det.

23 
 
1.15 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf leitet und koordiniert 
ein eigenes LSBTIQ+ Mitar-
beitenden-Netzwerk. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.  
1.16 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf setzt die eigens entwi-
ckelte und beschlossene An-
tidiskriminierungsrichtlinie im 
Umgang mit HIV und Men-
schen mit HIV weiter um. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.  
 
Die Antidiskriminierungsrichtlinie im Umgang 
mit HIV und Menschen mit HIV ist seit 2018 
verbindlich für die Verwaltung in Kraft und 
wird weiterhin umgesetzt. 
1.17 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf nimmt den Bereich 
LSBTIQ+ mit in die Zielver-
einbarungen mit den städti-
schen Ämtern auf. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.  
1.18 Die Personalakademie der 
Landeshauptstadt Düsseldorf 
hält Fortbildungen zum 
Thema LSBTIQ+ bereit. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt. 
 
Siehe hierzu auch die Einschätzung zur priori-
sierten Maßnahme Nummer 3. 
1.19 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf schult die Mitarbeiten-
den des Amtes für Einwoh-
nerwesen zum Thema Perso-
nenstandsänderung. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt. 
1.20 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf berücksichtigt das 
Thema LSBTIQ+ in den Ein-
führungstagen der Nach-
wuchskräfte. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.  
1.21 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf entwickelt ein Konzept 
zur Personalbindung und -ge-
winnung und berücksichtigt 
hierbei LSBTIQ+. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.  
 
Es werden nicht ausdrücklich separate Kon-
zepte zur Personalbindung und/oder Perso-
nalgewinnung genutzt, vielmehr gibt es eine 
Vielzahl an Maßnahmen und Konzepte, die 
auf das Konto der Personalgewinnung und 
Personalbindung einzahlen, bei denen LSB-
TIQ+ hierbei jeweils Berücksichtigung finden. 
Beispielsweise wird standardmäßig in den 
Stellenangeboten die „Wir leben Vielfalt“-
Textpassage verwendet. Im Rahmen des Ac-
tive Sourcings war das Hauptamt mit dem 
Karrierebus am CSD im Einsatz. Hierüber 
setzt die Landeshauptstadt Düsseldorf als Ar-
beitsgeberin deutliche Signale.

24 
 
1.22 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf verankert in der Allge-
meinen Geschäftsanweisung 
des*der Oberbürgermeis-
ter*in (AGA) ein Diskriminie-
rungsverbot auch aufgrund 
der sexuellen und ge-
schlechtlichen Identität. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt. 
 
Das Anliegen wird bei einer Überarbeitung 
der AGA mitgedacht. Darüber hinaus besteht 
ein ausdrückliches Bekenntnis der Landes-
hauptstadt Düsseldorf zum Schutz vor sexuel-
ler Belästigung und Diskriminierung. 
Bereits seit 2001 gibt es innerhalb der Stadt-
verwaltung die „Geschäftsanweisung zum 
Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeits-
platz“, die zuletzt 2021 aktualisiert wurde. 
 
 
2. Kinder, Jugend und Familien 
2.1 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf sichert die LSBTIQ+ 
Jugendarbeit durch einen be-
darfsgerechten Ausbau des 
Jugendzentrums PULS*. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt.  
 
Die Finanzierung des Jugendzentrums PULS* 
ist in einem Rahmenvertrag abgesichert. In 
regelmäßigen Koordinationstreffen mit den 
freien Jugendeinrichtungen werden die aktu-
ellen Bedürfnisse abgefragt und gegebenen-
falls im Etat berücksichtigt. Gegenwärtig fi-
nanziert die Landeshauptstadt Düsseldorf im 
Rahmen eines Projektes eine halbe Stelle in 
der Jugendfreizeiteinrichtung PULS*. Die 
zweite Hälfte dieser Stelle wird durch das 
Land NRW finanziert. Derzeit ist der Fachver-
waltung kein Bedarf nach weiterem Ausbau 
bekannt. 
2.2 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf überführt die Trans*ju-
gendarbeit des Jugendzent-
rums PULS* in einen Rah-
menvertrag. 
Die Maßnahme wird nicht empfohlen. 
 
Trans*jugendarbeit ist bereits thematischer 
Bestandteil der Arbeit des Jugendzentrums 
PULS*. Die Fachverwaltung empfiehlt dar-
über hinaus nicht, einzelne Themenschwer-
punkte in gesonderte Rahmenverträge aufzu-
nehmen, um eine Flexibilität im Hinblick auf 
wechselnde Besucher*innen zu ermöglichen. 
2.3 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf informiert über die An-
gebote des Jugendzentrums 
PULS* und arbeitet eng mit 
der Einrichtung zusammen. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.

25 
 
2.4 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf führt ein Selbstsicher-
heitstraining für LSBTIQ+ Ju-
gendliche durch. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt. 
 
Workshops und ähnliche Veranstaltungen so-
wie Fachkräfteschulungen finden regelmäßig 
in den Häusern der freien Jugendeinrichtun-
gen statt. Thematisch passende Veranstaltun-
gen werden im PULS* oder auch im Haus 
Spilles durchgeführt.  
2.5 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf baut die Fachstelle 
Regenbogenfamilien dauer-
haft bedarfsgerecht aus. So-
mit sollen Selbsthilfe- und 
Freizeitgruppen von Kindern 
aus Regenbogenfamilien und 
LSBTIQ+ Familien abgesi-
chert und weiterentwickelt 
werden, zum Beispiel für 
trans*, inter* Personen, LSB-
TIQ+ Familien mit Zuwande-
rungsgeschichte und/oder 
Rassismuserfahrung/BIPoC. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt. 
 
Eine dauerhafte und bedarfsgerechte Förde-
rung der Fachstelle ist gesichert. In dieser 
Förderung sind Selbsthilfegruppen und Ange-
bote für die Zielgruppe enthalten.  
2.6 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf informiert über die Bil-
dungs- und Schulungsange-
bote der Fachstelle Regenbo-
genfamilien und arbeitet eng 
mit der Einrichtung zusam-
men. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.  
2.7 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf wirkt darauf hin, bei 
der „Stiefkindadoption“ von 
gemeinsamen Kindern lesbi-
scher Paare die Adoptions-
pflegezeit durch geeignete 
Maßnahmen zu verkürzen. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt. 
 
Im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen so-
wie der pädagogischen Empfehlungen der 
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesju-
gendämter findet in einem Adoptionsverfah-
ren die besondere Lebenssituation der gleich-
geschlechtlichen Paare Berücksichtigung. Die 
Adoptionspflegezeit kann daher in Einzelfäl-
len kürzer ausfallen als in Fällen in denen das 
Kind von seinen Eltern nach der Geburt zur 
Adoption freigegeben wurde. Dies ist immer 
vom Einzelfall abhängig und individuell zu 
prüfen.

26 
 
2.8 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf arbeitet in ihren Pro-
jekten und Angeboten inter-
sektional und zeigt im Rah-
men ihrer Öffentlichkeitsar-
beit vielfältige Familienbilder, 
die der Diversität der Stadt-
gesellschaft entsprechen. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt 
 
In ihrer Öffentlichkeitsarbeit und bei Kampag-
nen wird Intersektionalität beachtet und eine 
möglichst diverse Abbildung der Stadtgesell-
schaft angestrebt. 
2.9 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf informiert über die 
Hilfsangebote für queere Fa-
milien und Regenbogenfami-
lien. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.  
2.10 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf prüft Unterstützungs-
möglichkeiten für eine Teil-
nahme und Teilhabe von 
queeren Familien und Regen-
bogenfamilien am CSD (zum 
Beispiel durch Bereitstellung 
von Mitteln) und bei der Aus-
richtung des IFED (Internatio-
nal Family Equality Day). 
Die Maßnahme wird nicht empfohlen. 
 
Der CSD wird in Eigenverantwortung der 
LSBTIQ+ Community organisiert und besucht. 
Ein konkreter Handlungsbedarf für die Lan-
deshauptstadt Düsseldorf wird nicht gesehen. 
 
3. Bildung
 
3.1 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf schult alle städtischen 
Mitarbeitenden in allen Kitas, 
Schul- und Bildungsformen 
zu einer sensiblen Betreuung 
für LSBTIQ+ und Kinder aus 
queeren Familien und Regen-
bogenfamilien, zum Beispiel 
durch die Nutzung der Ange-
bote der Fachstelle Regenbo-
genfamilien. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt.  
 
An Schulen bilden die städtischen Beschäftig-
ten nur eine kleine Gruppe aller Mitarbei-
ter*innen.   
Die Zuständigkeit für die übrigen Mitarbei-
ter*innen, inklusive der Lehrenden, liegt bei 
der Bezirksregierung und dem Land. In den 
Offenen Ganztagsschulangeboten finden sich 
zudem Beschäftigte der freien Träger.  
Bei Schulungsbedarf ist das Zentrum für 
Schulpsychologie oder auch die Fachstelle 
Regenbogenfamilien bei der AWO für diese 
Themen ansprechbar. 
 
In städtischen Kindertagesstätten werden ver-
schiedene Fortbildungsangebote, unter ande-
rem mit der Fachstelle Regenbogenfamilien, 
umgesetzt.

27 
 
3.2 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf bringt das Quer-
schnittsthema sexuelle und 
geschlechtliche Vielfalt in Be-
zug auf Familien- und Le-
bensvielfalt in die Vernetzung 
und Treffen der KiTa-Leitun-
gen der Stadt und freien Trä-
ger ein. 
 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt.  
 
Städtische Kindertagesstellen haben bereits 
entsprechende Fortbildungsangebote, die 
noch weiter ausgebaut werden. Derzeit wird 
ein Konzeptionsbaustein „Sexuelle Bildung“ 
entwickelt, der das Thema sexueller und ge-
schlechtlicher Vielfalt beinhalten wird. Regel-
hafte Vernetzungstreffen zwischen städti-
schen und freien Kindertagesstätten finden 
nicht statt. 
3.3 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf entwickelt eine Hand-
reichung zum Thema sexu-
elle und geschlechtliche Viel-
falt und macht diese in Düs-
seldorfer Kitas und Schulen 
bekannt.   
Zur Umsetzung ist ein separater Beschluss 
notwendig. 
 
Das Amt für Schule und Bildung befürwortet 
diese Maßnahme zur Entwicklung einer 
Handreichung für Schulen.  
 
Das Amt für Soziales und Jugend empfiehlt 
diese Maßnahme für Kindertagesstätten hin-
gegen nicht, da bereits eine Vielzahl an 
Handreichungen vorliegt. (siehe hierzu auch 
die Einschätzung zum Maßnahmenvorschlag 
3.2.) 
3.4 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf entwickelt einen El-
ternbrief zum Thema sexuelle 
und geschlechtliche Vielfalt, 
auch in Bezug auf diverse 
Familienformen, der an alle 
Eltern von Schüler*innen der 
9. Jahrgangsstufe aller Schul-
arten versandt wird und über 
die besondere Situation von 
LSBTIQ+ Jugendlichen und 
Unterstützungsangebote in 
Düsseldorf informiert. 
Die Maßnahme wird nicht empfohlen. 
 
Als isolierte Maßnahme wird ein solcher El-
ternbrief nicht empfohlen. Eine thematische 
Umsetzung wäre jedoch im Rahmen einer 
Handreichung (siehe Maßnahmenvorschlag 
3.3) durch das Amt für Schule und Bildung 
möglich.  
3.5 Der Schulausschuss lädt 
SCHLAU Düsseldorf und das 
Projekt „Schule der Vielfalt – 
Schule ohne Homophobie“ 
zur Vorstellung ihrer Antidis-
kriminierungsarbeit ein. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.

28 
 
3.6 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf sichert das Bildungs- 
und Aufklärungsprojekt 
SCHLAU ab, baut es bedarfs-
gerecht aus und informiert die 
Schulen und Vereine über 
dieses Angebot. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt. 
 
Über das Angebot von SCHLAU wird regel-
mäßig informiert. 
Zur Umsetzung der finanziellen Absicherung 
ist ein separater Beschluss notwendig. 
3.7 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf unterstützt bei der Be-
kanntmachung der Angebote 
„Schule der Vielfalt – Schule 
ohne Homophobie“, SCHLAU 
Düsseldorf, Youthwork, und 
so weiter. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt. 
3.8 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf ergänzt im Bereich 
der Schulpsychologie die An-
gebote zum Querschnitts-
thema LSBTIQ+, zum Bei-
spiel in der Gewaltprävention, 
bei Veranstaltungen und in 
der Beratung. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt. 
 
Die Zielgruppe LSBTIQ+ wird in der laufen-
den Arbeit berücksichtigt und Beratung wird 
angeboten.  
3.9 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf führt für pädagogische 
Fachkräfte einen Fachtag zu 
LSBTIQ+ an Schulen durch. 
Die Maßnahme wird nicht empfohlen.  
 
Die Durchführung von Fachtagen liegt im Er-
messen der Schulen. Die Fachverwaltung be-
dient Fachtage bei entsprechender Nach-
frage. Es bestehen Kooperationen mit Bera-
tungsstellen und Expert*innen. 
3.10 Die Volkshochschule Düssel-
dorf nimmt LSBTIQ+ Themen 
in das Programm für Kurse 
und Diskussionsveranstaltun-
gen auf. 
Die Umsetzung wird geprüft. 
 
Die Volkshochschule Düsseldorf wird an ih-
rem neuen Standort ab Sommer 2025 unter 
dem Themenkomplex „Diversity“ eine große 
Spannbreite von Ideen und Zielgruppen ver-
sammeln, so auch für LSBTIQ+.

29 
 
4. Gesundheit  
 
4.1 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf bringt Themen der Le-
benszusammenhänge von 
LSBTIQ+ in die Düsseldorfer 
Gesundheitskonferenz ein. 
Die Maßnahme wird geprüft. 
 
Es besteht die Möglichkeit, Themenvor-
schläge über die Geschäftsstelle im Gesund-
heitsamt in die Gesundheitskonferenz einzu-
bringen, sowohl für Mitglieder der Gesund-
heitskonferenz, als auch für Außenstehende. 
4.2 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf fördert bedarfsgerecht 
Beratungsangebote für LSB-
TIQ+ Menschen und sichert 
diese ab. Dies gilt zum Bei-
spiel für die Trans*beratung, 
Schwulenberatung und Les-
benberatung. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt. 
 
(Siehe hierzu auch die Einschätzung zur prio-
risierten Maßnahme Nummer 1.) 
4.3 Aufgrund der landesweiten 
Bedeutung der Trans*bera-
tungsstelle setzt sich die Lan-
deshauptstadt Düsseldorf für 
eine zusätzliche Förderung 
aus Mitteln des Landes NRW 
als Spezialberatungsstelle 
ein. 
Die Maßnahme wird nicht empfohlen. 
 
Die kommunal geförderte Trans*beratung, an-
gegliedert an die Aidshilfe Düsseldorf e.V., 
bietet seit 2016 professionelle psychosoziale 
und sozialrechtliche Beratung zu allen Fragen 
der Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit. 
 
Zuwendungen an kommunal finanzierte frei-
willige Angebote werden grundsätzlich nach-
rangig bewilligt, also nach Ausschöpfung aller 
eigenen Einnahmen/Erträge und gegebenen-
falls weiterer Drittmittel oder Fördermittel.  
4.4 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf richtet eine Bera-
tungsstelle für die Zielgruppe 
inter*geschlechtliche und 
Personen mit diversem oder 
offenem Geschlechtseintrag 
ein. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt. 
 
Die Zielgruppe kann sich in verschiedenen 
Kontexten an Beratungsstellen wie Regenbo-
genfamilien oder die Fachstelle für Sexuelle 
Gesundheit wenden. Eine niedergelassene 
Inter* Beratungsstelle gibt es in NRW derzeit 
nicht. Der Verein Intergeschlechtliche Men-
schen e.V. bietet allerdings aufsuchende 
Peer-Beratung an.

30 
 
4.5 Ärzt*innen, Therapeut*innen, 
Fachkräfte der ambulanten, 
teilstationären und stationä-
ren Pflege und sonstige Mit-
arbeitende im Gesundheits-
wesen einschließlich des Ge-
sundheitsamtes werden für 
sexuelle und geschlechtliche 
Vielfalt sowie die Belange 
von LSBTIQ+ durch Fort- und 
Weiterbildung sowie in der 
Ausbildung sensibilisiert. 
Die Maßnahme wird nicht empfohlen. 
 
Die Fachverwaltung sieht hier keinen Hand-
lungsbedarf. Die Aufgabe fällt nicht in den Zu-
ständigkeitsbereich der Landeshauptstadt 
Düsseldorf. Die für die im medizinischen Be-
reich tätigen Fachkräfte geltenden Aus- und 
Weiterbildungsordnungen werden vom Minis-
terium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 
des Landes NRW festgelegt.  
4.6 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf macht das Qualitäts-
zertifikat „Praxis der Vielfalt“ 
der Deutschen Aidshilfe bei 
Arztpraxen, Krankenhäusern 
und weiterem medizinischen 
Personal wie Hebammen und 
Therapeut*innen bekannt und 
bewirbt es aktiv. 
Die Maßnahme wird nicht empfohlen. 
 
Das Bewerben von Zertifikaten und Auszeich-
nungen der freien Träger liegt nicht in der Zu-
ständigkeit der Landeshauptstadt Düsseldorf.  
4.7 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf unterstützt die Be-
kanntmachung der S3-Leitli-
nie „Geschlechtsinkongruenz, 
Geschlechtsdysphorie und 
Trans*gesundheit: Diagnos-
tik, Beratung, Behandlung“ 
der AWMF (Arbeitsgemein-
schaft der Wissenschaftlichen 
Medizinischen Fachgesell-
schaften in Deutschland) bei 
Ärzt*innen, Therapeut*innen 
und in Krankenhäusern. 
Die Maßnahme wird nicht empfohlen. 
 
Die Fachverwaltung sieht hier keinen Hand-
lungsbedarf. 
  
Die Maßnahme fällt nicht in den Zuständig-
keitsbereich der Landeshauptstadt Düssel-
dorf. Es unterliegt nach der Berufsordnung 
der Verantwortung der jeweiligen Behand-
ler*innen, sich bezüglich aktueller S3-Leitli-
nien laufend informiert zu halten.

31 
 
4.8 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf unterstützt weiterhin 
Selbsthilfegruppen für LSB-
TIQ+ und baut diese bedarfs-
gerecht aus.   
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt. 
 
Bestehende Selbsthilfegruppen aus dem Be-
reich: 
- Gendertreff Düsseldorf 
- Trans*Selbsthilfe-Gruppe der Aidshilfe 
Düsseldorf e.V. 
- Selbsthilfegruppe „Kein Geschlecht 
mein Geschlecht“ 
- SHALK NRW e.V.   
- www.shalk.de/eats 
online Gruppe in Düsseldorf 
- Gay and grey Düsseldorf 
Schwule Gruppe ab 50 Jahren, Frei-
zeitgruppe, Sozialer Treffpunkt für 
Schwule 
Darüber hinaus werden weitere Projekte und 
Angebote gefördert.  
4.9 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf unterstützt Selbsthilfe-
gruppen von LSBTIQ+ bei 
der Beantragung der Selbst-
hilfeförderung nach  
§ 20 SGB V. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt. 
4.10 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf stellt alle Selbsthilfe-
gruppen für LSBTIQ+ und 
ihre Angehörigen zusammen 
und veröffentlicht diese auf 
der Webseite des Selbsthilfe-
Service-Büros. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.  
 
Die Angebote im Bereich der Selbsthilfe wer-
den auf der Homepage des Selbst-Hilfe-Ser-
vice Büros veröffentlicht und zudem in einer 
regelmäßig aktualisierten Printversion aufge-
führt. 
4.11 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf sichert das zielgrup-
penspezifische Beratungs- 
und Testangebots des 
Checkpoints Düsseldorf be-
darfsgerecht ab und berück-
sichtigt aktuelle Szenetrends, 
wie beispielsweise Drug-Che-
cking. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.  
 
Der „Checkpoint Düsseldorf“ ist bei der Aids-
hilfe Düsseldorf e.V. angegliedert, die von der 
Landeshauptstadt Düsseldorf kommunal ge-
fördert wird.  
4.12 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf macht die HPV-Imp-
fung für Jungen, die seit 2018 
eine Leistung der GKV ist, bei 
Kinder- und Hausärzten be-
kannt und fördert somit das 
Impfverhalten in Bezug auf 
HPV bei Jungen. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt.  
 
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst 
des Gesundheitsamtes bietet jedem vorstelli-
gen Kind und seinen Eltern eine dem Alter 
angepasste Impfberatung an.

32 
 
 
5. Alter und Pflege  
 
5.1 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf baut die Fachstelle Al-
tern unterm Regenbogen be-
darfsgerecht aus. Somit sol-
len Selbsthilfe- und Freizeit-
gruppen älterer LSBTIQ+ ab-
gesichert und weiterentwi-
ckelt werden, zum Beispiel 
für trans*, inter*, Menschen 
mit Zuwanderungsgeschichte 
und/oder Rassismuserfah-
rung/BIPoC. 
Die Maßnahme wird nicht empfohlen. 
 
Die projektbezogene Förderung der Fach-
stelle Altern unterm Regenbogen ist ausge-
laufen. Stattdessen übernimmt die städtisch 
geförderte Anlaufstelle „Queer im Alter“ diese 
Aufgaben. 
5.2 Das Pflegebüro informiert auf 
seiner Internetseite über die 
Fachstelle Altern unterm Re-
genbogen und LSBTIQ+ sen-
sible Einrichtungen für Pflege 
und Versorgung. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt. 
 
Der Pflegeatlas, über den man sich alle Ein-
richtungen anzeigen lassen kann, enthält 
keine Auswahl für LSBTIQ+ sensible Einrich-
tungen, allerdings sollen die Einrichtungen 
durch die Anlaufstelle „Queer im Alter“ ge-
schult werden, beziehungsweise wurden be-
reits durch die Fachstelle Altern unterm Re-
genbogen geschult. 
Die Verlinkung zur Anlaufstelle wird derzeit 
geprüft. 
5.3 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf ermöglicht der Fach-
stelle Altern unterm Regen-
bogen einen festen Sitz in der 
Konferenz Alter und Pflege 
(KAP), um die Bedarfe von 
älteren und alten LSBTIQ+ in 
Düsseldorf dauerhaft und 
nachhaltig zu sichern. 
Die Maßnahme wird nicht empfohlen. 
 
Die Träger der Anlaufstelle „Queer im Alter“ 
sind bereits Mitglieder in der KAP. 
5.4 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf fördert die Schulung 
der Mitarbeiter*innen in Ein-
richtungen der Altenpflege 
und Behindertenhilfe im Hin-
blick auf einen sensiblen Um-
gang mit älteren LSBTIQ+ 
Menschen, zum Beispiel  
Die Umsetzung wird geprüft. 
 
Die Arbeit der Fachstelle wurde nicht weiter fi-
nanziert, die städtisch geförderte Anlaufstelle 
„Queer im Alter“ übernimmt diese Tätigkeit.  
Es wird derzeit geprüft, inwieweit Schulungen 
von der Stadt, zunächst für städtische Bera-
tungsstellen (siehe 5.5), angeboten werden 
können.

33 
 
durch die Stundenaufsto-
ckung der Fachstelle Altern 
unterm Regenbogen. 
5.5 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf führt für die Mitarbei-
tenden der Heimaufsicht eine 
Fortbildung zu den Bedürfnis-
sen von LSBTIQ+ in Heimen 
und Pflegeeinrichtungen 
durch. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt.  
 
Es werden primär Beschäftigte des Amtes für 
Soziales und Jugend geschult, einschließlich 
der Behörde zur Umsetzung des Wohn- und 
Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG-
Behörde). Im zweiten Schritt können auch 
Mitarbeitende der „zentren plus“ geschult wer-
den.  
5.6 Die Mitarbeitenden des Pfle-
gebüros der Landeshaupt-
stadt Düsseldorf werden fort-
laufend zu den Bedürfnissen 
von LSBTIQ+ in der Pflege 
sensibilisiert. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt. 
 
Im Rahmen der bereits laufenden Schulungen 
(siehe hierzu auch die Einschätzung unter 
5.5) werden auch Mitarbeitende der Pflegebü-
ros geschult. 
5.7 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf sichert die Sensibili-
sierung gesetzlicher Be-
treuer*innen und den Aufbau 
eines Pools queersensibler 
Betreuer*innen. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt.  
 
(siehe hierzu auch die Einschätzung unter 
5.5.)  
5.8 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf fördert den Aufbau ei-
nes queersensiblen ehren-
amtlichen Besuchsdienstes 
unter Berücksichtigung der 
vorhandenen Ehrenamts-
strukturen. 
Zur Umsetzung ist ein separater Beschluss 
notwendig.  
 
Die Verwaltung befürwortet die Maßnahme. 
Zur Umsetzung sind weitere finanzielle Mittel 
notwendig, eventuell durch die Überführung 
der Anlaufstelle „Queer im Alter“ in eine Re-
gelförderung. 
5.9 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf unterstützt Initiativen 
für Gemeinschaftsgräber 
bzw. Urnengemeinschaften 
von LSBTIQ+ Menschen mit 
HIV und lotet aus, zusam-
menhängende Grabplätze 
auszuweisen. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.  
 
Der Verwaltung ist nicht möglich, exklusive 
Angebote für LSBTIQ+ Menschen mit HIV zu 
schaffen und besondere Grabplätze auszu-
weisen.  
Dennoch gibt es im Rahmen der Regelungen 
der Friedhofssatzung Möglichkeiten für LSB-
TIQ+ Menschen mit HIV, sich in individuellen, 
ihrer Community entsprechenden Grabstätten 
beisetzen zu lassen. 
 
Die Verwaltung bietet Sarggemeinschaftsgrä-
ber lediglich in Form eines Sargrasengrabes 
an. Hier werden Verstorbene der Reihe nach

34 
 
beerdigt, und es gibt keine Unterscheidung 
nach sozialen, kulturellen, weltanschaulichen 
oder anderen Aspekten. Vor diesem Hinter-
grund bieten Urnengräber die besseren Reali-
sierungsoptionen, gerade auch in Form von 
Urnengemeinschaftsanlagen. 
 
Grundsätzlich besteht bereits jetzt die Mög-
lichkeit, dass sich einzelne Personen aus der 
LSBTIQ+-Community Gräber aussuchen und 
die Umwandlung in Urnengemeinschaftsanla-
gen nach § 15 Abs. 2 Satz 11 Friedhofssat-
zung beantragen können.  
 
Von daher kann LSBTIQ+ Menschen mit HIV 
ein Angebot unterbreitet werden, ohne gegen 
den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen und 
andere Gruppen schlechter zu stellen. 
 
5.10 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf bewirbt das vom Bun-
desseniorenministerium ge-
förderte Qualitätssiegel „Le-
bensort Vielfalt“ in stationären 
Pflegeeinrichtungen und am-
bulanten Pflegediensten. 
Die Maßnahme wird nicht empfohlen. 
 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf betreibt 
keine eigenen stationären Pflegeeinrichtun-
gen. Die städtisch geförderte Anlaufstelle 
„Queer im Alter“ könnte hier als Ansprech-
stelle dienen. 
5.11 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf ermöglicht, dass eine 
Vertretung des LSBTIQ+ Fo-
rums Sitz und Stimme im Se-
niorenrat hat. 
Die Umsetzung wird geprüft. 
 
Eine Teilnahme ist grundsätzlich immer mög-
lich. Über die Aufnahme weiterer ständiger 
beratender Mitglieder entscheidet der Senio-
renrat. 
 
6. Behinderung  
 
6.1  Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf unterstützt den barrie-
refreien Ausbau relevanter 
LSBTIQ+ Fachstellen und un-
terstützt relevante Treff-
punkte in der LSBTIQ+ 
Szene mit Informationen über 
Möglichkeiten zur Barriere-
freiheit (Aufzüge, Hörschleife, 
leichte Sprache in Informati-
onsmaterialien und Home-
page). 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt. 
 
Zur Beratung im Hinblick auf entsprechende 
Umbaubedarfe wurde der Runde Tisch 
Bauen, ein Arbeitsgremium des Behinderten-
rates, eingerichtet.

35 
 
6.2 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf ermöglicht es, dass 
eine Vertretung des LSBTIQ+ 
Forums Sitz und Stimme im 
Behindertenrat hat. 
Die Umsetzung wird geprüft.  
 
Eine Teilnahme ist grundsätzlich immer mög-
lich. Über die Aufnahme weiterer ständiger 
beratender Mitglieder entscheidet der Behin-
dertenrat. 
6.3 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf nimmt die Lebens- 
und Problemlagen von LSB-
TIQ+ mit Behinderung in dem 
städtischen Inklusionspro-
zess auf und berücksichtigt 
diese Themen in Informati-
onsmaterialien. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt.  
 
Die städtische Teilhabeplanung ist im Aufbau 
und wird diese Lebens- und Problemlagen in-
tegriert behandeln. Inklusion betrachtet mög-
lichst weitgefasst die verschiedenen Lebens-
lagen, vor allem auch vulnerabler Einwoh-
ner*innengruppen. 
6.4 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf unterstützt bei Bedarf 
die Gründung von Selbsthilfe-
gruppe für LSBTIQ+ mit Be-
hinderung in Düsseldorf und 
macht diese bekannt. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.  
 
Das Selbsthilfe-Service-Büro unterstützt bei 
Bedarf. 
6.5 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf führt einen Empower-
ment-Workshop für LSBTIQ+ 
mit Behinderung durch. 
Die Umsetzung wird geprüft. 
 
Die Maßnahme wird befürwortet und kann in 
einer Kooperation vom Amt für Gleichstellung 
und Antidiskriminierung dem Amt für Soziales 
und Jugend (Amt 51/9) durchgeführt werden. 
6.6 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf führt regelmäßig Ver-
anstaltungen für Akteur*innen 
und Fachkräften der lokalen 
Behindertenhilfe, Ehrenamts- 
und Selbsthilfeorganisationen 
und der LSBTIQ+ Landschaft 
zum Thema „Schnittstelle Be-
hinderung und LSBTIQ+“ 
durch. Hierbei sollen Best-
Practice-Beispiele der Berei-
che Wohnen, Arbeit, sexuelle 
Selbstbestimmung und 
Pflege vorgestellt werden. 
Die Maßnahme wird nicht empfohlen.  
 
Die Fachverwaltung empfiehlt, das Thema 
LSBTIQ+ als Querschnittsthema in den eige-
nen Veranstaltungen zu verstetigen. Für die 
Schulung der Organisationen in freier Träger-
schaft besteht keine Zuständigkeit der Lan-
deshauptstadt Düsseldorf.

36 
 
7. Sport 
 
7.1 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf unterstützt die LSB-
TIQ+ Sportvereine und för-
dert diese im Rahmen der 
Sportförderrichtlinien. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.  
 
Die Zielgruppe wird durch die Sportförder-
richtlinie abgedeckt und grundsätzlich durch 
die Verwaltung unterstützt. 
7.2 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf erweitert den Kriteri-
enkatalog der Vergaberichtli-
nien bezüglich Hallenvergabe 
um das Thema LSBTIQ+. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt.  
 
Das Thema LSBTIQ+ ist zwar nicht dezidiert 
in den Vergaberichtlinien erwähnt, jedoch ist 
die Vergabe der Hallen an LSBTIQ+ Sportver-
eine gängige Praxis. Eine Änderung der 
Vergaberichtlinien würde eine Bevorzugung 
von LSBTIQ+ Vereinen vorgeben und dies 
würde gegen das Gleichstellungsprinzip ver-
stoßen, da es keine sportfachliche Begrün-
dung dafür geben würde. Bisher gibt es nur 
eine „Bevorzugung“ bei Kindern und Jugendli-
chen sowie Menschen mit Behinderung. Eine 
Benachteiligung von LSBTQ+ Vereinen ist der 
Fachverwaltung nicht bekannt. Daher wird die 
Änderung des Kriterienkatalogs nicht empfoh-
len. Bei Beschwerden oder Anfragen ist das 
Sportamt ist für die LSBTIQ+ Community an-
sprechbar. 
 
7.3 Das Sportamt und der Stadt-
sportbund unterstützen 
SCHLAU Düsseldorf bei der 
Durchführung von Sensibili-
sierungsworkshops gegen 
LSBTIQ+ Feindlichkeit im Ju-
gendsport. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt.  
 
Der Stadtsportbund hat in den Übungsleiter-
workshops SCHLAU in der Vergangenheit be-
reits berücksichtigt. Das Sportamt ist grund-
sätzlich zur Unterstützung bereit. 
7.4 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf erstellt und verteilt ei-
nen mehrsprachigen Flyer 
gegen LSBTIQ+ Feindlichkeit 
im Sport an alle Sportvereine 
in Düsseldorf und legt diesen 
in den Sporteinrichtungen 
und -anlagen aus. 
Die Maßnahme wird nicht empfohlen.  
 
Das Sportamt engagiert sich durch Aktionen 
und Veranstaltungen gegen LSBTIQ+ Feind-
lichkeit im Sport und hat sich in diesem Kon-
text auch der Berliner Erklärung für Vielfalt, 
Respekt und Akzeptanz im Sport angeschlos-
sen. Die thematischen Veranstaltungen und 
Kampagnen haben einen deutlich größeren 
Effekt als die Auslage von Flyern. Darüber 
hinaus bietet der Landessportbund NRW ent-
sprechende Materialien bereits an, auf die die 
Sportvereine und -einrichtungen zurückgrei-
fen könnten.

37 
 
7.5 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf setzt sich für Kampag-
nen und Sichtbarkeit von 
LSBTIQ+ bei den großen 
Vereinen ein und regt einen 
regelmäßigen Austausch zur 
Verankerung der LSBTIQ+ 
Themen an.  
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt. 
 
Das Sportamt führt entsprechende Kampag-
nen und Veranstaltungen durch, wie bei-
spielsweise die Ausstellung „Queerness im 
Sport“ im Rahmen der Euro 2024 oder der 
Teilnahme an Podiumsdiskussionen. 
7.6 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf führt alle zwei Jahre 
einen Aktionstag gegen LSB-
TIQ+ Feindlichkeit im Sport 
durch und wiederholt eine 
Plakatkampagne zu LSBTIQ+ 
im Sport. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt.  
 
Bei vielen Sportveranstaltungen wird die 
Kampagne „Just Sports“ platziert und sichtbar 
gemacht. Das Sportamt integriert regelmäßig 
bei Veranstaltungen LSBTIQ+ Themen. 
7.7 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf unterstützt die Umset-
zung des Düssel-Cup und 
des Outreachprogramms fi-
nanziell und fördert dabei As-
pekte wie Teilhabe, Inklusion, 
Barrierefreiheit, Partizipation 
und so weiter. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.  
 
Das Sportamt fördert den Düssel-Cup im 
Rahmen der Sportförderrichtlinie und Hallen 
und Plätze werden zur Verfügung gestellt.  
 
8. Wohnen 
 
8.1 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf schafft eine ge-
schützte, das heißt gewalt-
freie und diskriminierungs-
freie, Unterbringung von woh-
nungs- und obdachlosen 
LSBTIQ+, insbesondere für 
trans*, inter* und nicht binäre 
Menschen. 
Die Umsetzung wird geprüft. 
 
Es gibt keine spezielle Schutzunterkunft für 
obdachlose LSBTIQ+ Menschen. Hier wird 
seitens der Fachverwaltung ein dringender 
Bedarf gesehen, insbesondere für trans*Per-
sonen. Die Umsetzung befindet sich derzeit in 
der Prüfung.  
8.2 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf verankert das Thema 
LSBTIQ+ in Aus- und Weiter-
bildungen für Mitarbeitende in 
der Wohnungs- und Obdach-
losenhilfe. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt. 
  
Die Sozialarbeiter*innen in der Wohnungs- 
und Obdachlosenhilfe sind bereits durch die 
Kompetenzen aus ihrem Studium und durch 
den Austausch mit den direkten Führungs-
kräften für das Thema sensibilisiert und ein 
achtsamer Umgang wird vorausgesetzt.

38 
 
Darüber hinaus ist eine Verankerung der The-
matik in Aus- und Weiterbildung für alle Mitar-
beitenden, auch außerhalb der Sozialarbeit, 
zu empfehlen. 
8.3 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf veranstaltet einen 
Fachtag mit der Wohnungslo-
senhilfe und relevanten LSB-
TIQ+ Trägern zur Situation 
von LSBTIQ+ in der Obdach-
losigkeit. 
Die Maßnahme wird nicht empfohlen. 
 
Die Durchführung von Fachtagen liegt im Er-
messen der freien Träger. In Düsseldorf be-
fassen sich die freien Träger sehr aktiv mit 
dem Thema LSBTIQ+ und die Mitarbeitenden 
werden trägerintern sensibilisiert.  
8.4 Die städtische Wohnungsge-
sellschaft Düsseldorf (SWD) 
sensibilisiert ihre Mitarbei-
tende für die Belange von 
LSBTIQ+. 
Die Maßnahme wird nicht empfohlen. 
 
Die Maßnahme fällt nicht in die Zuständigkeit 
der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Mitar-
beiter*innen der städtischen Tochterunterneh-
men können allerdings an Angeboten der 
Personalakademie teilnehmen. 
 
9. Wirtschaft und Tourismus  
 
9.1 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf prüft eine Mitglied-
schaft der Düsseldorf Touris-
mus GmbH bei der IGLTA  
(International LGBTQ+ Travel 
Association), der internatio-
nalen Organisation für Reisen 
im Bereich LSBTIQ+. 
Zur Umsetzung ist ein separater Beschluss 
notwendig. 
9.2 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf bietet auf der Internet-
seite der Düsseldorf Touris-
mus GmbH weitreichendere 
Informationen über LSBTIQ+ 
Angebote. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt.  
9.3 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf finanziert jährlich ei-
nen Rainbow City Guide mit 
allen relevanten LSBTIQ+ 
Angeboten und vergibt diese 
in Begrüßungspaketen für 
Neudüsseldorfer*innen und 
legt diesen in der Touristenin-
formation und in der Messe 
aus. 
Die Umsetzung wird geprüft.  
 
Die Federführung für den Rainbow City Guide 
liegt bei Düsseldorf-Queer. Das Amt für 
Gleichstellung und Antidiskriminierung hat die 
Publikation bereits in ihrer ersten Auflage un-
terstützt.

39 
 
9.4 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf unterstützt kleine und 
mittelständige Unternehmen 
im Kontext Diversity mit 
Schwerpunkt LSBTIQ+, um 
Fachkräftemangel vorzubeu-
gen und ein positives Klima 
zu schaffen. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt. 
 
Die Wirtschaftsförderung der Landeshaupt-
stadt Düsseldorf ist Dienstleisterin für die 
Düsseldorfer Wirtschaft. Aufgrund der demo-
grafischen Entwicklung in den kommenden 
Jahren wird es für alle Unternehmen zu ei-
nem stärkeren Wettbewerb um geeignete 
Fachkräfte kommen. Die Wirtschaftsförderung 
unterstützt daher die Unternehmen im Be-
reich Fachkräfte und Talente.  
 
So vermittelt sie den Unternehmen einen 
Überblick über Angebote zum Rekrutierung 
von passenden Mitarbeiter*innen. Dabei be-
rücksichtigt sie die Herausforderungen der 
Unternehmen im Personalbereich und unter-
stützt bei Bedarf auch im Kontext Diversity mit 
Schwerpunkt LSBTIQ+. Dazu gehört zum Bei-
spiel die Vernetzung mit den passenden Ak-
teur*innen und Institutionen in diesem Be-
reich.  
Darüber hinaus organisiert beziehungsweise 
beteiligt sich die Wirtschaftsförderung an 
Netzwerkformaten, die sich gezielt mit den 
genannten Herausforderungen der Unterneh-
men im Bereich Personal auseinandersetzen. 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat darüber 
hinaus mehrfach mit der Netzwerkstelle „Un-
ternehmen Vielfalt“ kooperiert um aufzuzei-
gen, wie man mit Diversity als Attraktivitäts-
faktor punkten kann. 
9.5 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf wirkt darauf hin, dass 
die Pride-Bahn und der Pride-
Bus weiterhin durch die Stadt 
fahren und im Stadtbild ein 
Zeichen für Diversität setzen. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt.  
 
Die Pride-Bahn wird im Regelbetrieb einge-
setzt. Die Zuständigkeit liegt bei der Rhein-
bahn AG.   
9.6 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf implementiert Regen-
bogenampeln mit LSBTIQ+ 
Figuren, zum Beispiel an der 
Kreuzung Heinrich-Heine-Al-
lee / Theodor-Körner-Straße. 
Die Maßnahme wird geprüft. 
 
Der Rat hat am 19. September 2024 die Um-
setzung von Ampelpärchen der Vielfalt im Be-
reich der Heinrich-Heine-Allee und des Jo-
hannes-Rau-Platzes beschlossen. Derzeit 
läuft diesbezüglich die rechtliche Prüfung.

40 
 
9.7 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf setzt im Rahmen der 
Stadtmarke „Nähe trifft Frei-
heit“ auch eine Kampagne 
mit dem Schwerpunkt LSB-
TIQ+ im öffentlichen Raum in 
Düsseldorf um. 
Zur Umsetzung ist ein separater Beschluss 
nötig.  
9.8 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf setzt eine Aufmerk-
samkeitshilfe (Einfärbung der 
Fahrbahn an einem Fußgän-
gerüberweg) in Regenbogen-
farben an einem zentralen 
Ort der Innenstadt. 
Die Maßnahme wird geprüft.  
 
Ein entsprechender Beschluss wurde am 19. 
November 2019 im Ausschuss für Gleichstel-
lung gefasst.  
9.9 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf bringt das Quer-
schnittsthema LSBTIQ+ in 
ihre Städtepartnerschaften 
ein und setzt sich für eine ge-
meinsame Verpflichtungser-
klärung aller Städtepartner-
schaften für Diversity (inklu-
sive LSBTIQ+) ein. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt. 
9.10 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf fördert den Dialog mit 
den Partner*innenstädten in 
Bezug auf LSBTIQ+ und lädt 
Gäste zum CSD ein. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.  
9.11 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf berücksichtigt bei 
Dienstreisen des Gleichstel-
lungsausschusses mit Städ-
tepartner*innen eine*n Ver-
treter*in aus den Reihen des 
LSBTIQ+ Forums. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.

41 
 
10. Migration und Integration 
 
10.1 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf fördert den Auf- und 
Ausbau der Beratungsstellen 
für LSBTIQ+ mit Spezialisie-
rung auf den Bereich Flucht 
und Migration und stellt Mittel 
bereit zur Krisenunterstüt-
zung, Anti-Gewalt-Beratung, 
Antidiskriminierungsarbeit, 
Umsetzung von Gruppenan-
geboten, Beratung bzw. Un-
terstützung im Asylverfahren 
und lokalen Vernetzung.  
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt. 
 
Das Amt für Migration und Integration nimmt 
bei seinen Angeboten und Maßnahmen eine 
intersektionale Perspektive ein. Außerdem ist 
es mit den verschiedensten Beratungsstellen 
vernetzt und baut dieses Netzwerk stetig aus. 
Hierzu gehören die Verfahrens- und Migrati-
onsberatungen der Freien Wohlfahrt, die Ver-
fahrens- und Case-Managementberatung von 
„HISPI – Hilfe bei der sprachlichen Integra-
tion“ sowie das Psychosoziale Zentrum für 
Geflüchtete Düsseldorf (PSZ).  
 
Das Amt für Migration und Integration ver-
weist zum Beispiel im Rahmen des Case Ma-
nagements des Kommunalen Integrationsma-
nagements (KIM) auf das Netzwerk PRADI 
NRW, ein Beratungsangebot für schwule und 
bisexuelle Migranten und geflüchtete Männer.  
 
10.2 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf behält die an größere 
Unterkünfte angesiedelten 
LSBTIQ+ Schutzunterkünfte 
bei. Des Weiteren bringt die 
Landeshauptstadt Düsseldorf 
geflüchtete LSBTIQ+ in Ab-
hängigkeit des Bedarfs in 
möglichst kleinräumigen 
Wohneinheiten unter. Insbe-
sondere bei Gewalt gegen 
LSBTIQ+ ist eine gesicherte 
Unterbringung von LSBTIQ+ 
in Wohnungen zu gewährleis-
ten. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.  
 
Es gibt derzeit zwei Unterkünfte mit entspre-
chenden gesonderten Schutzbereichen, in 
denen LSBTIQ+ Geflüchtete untergebracht 
werden. Bei jeder zugewiesenen geflüchteten 
Person findet in der kommunalen Erstauf-
nahme eine Bedarfsermittlung in Bezug auf 
die Unterbringung statt. Sofern Betroffene im 
Rahmen dieser Erstgespräche einen Schutz-
bedarf als LSBTIQ+-Personen äußern, wird 
das Angebot gemacht, in den genannten ge-
sonderten Schutzbereichen oder in der Ano-
nymität der Gemeinschaftsunterkünfte unter-
zukommen. In der Regel sind diese Personen 
an PRADI NRW angebunden, die unter ande-
rem in Wohnraum vermitteln.  
10.3 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf unterstützt LSBTIQ+ 
Geflüchtete ohne Aufenthalts-
erlaubnis, die länger als 2 
Jahre in einer kommunalen 
Unterkunft untergebracht 
sind, und stellt ihnen Woh-
nungen zur Verfügung. 
Die Maßnahme wird nicht empfohlen. 
 
Menschen im Asyl-Verfahren sollen laut Asyl-
gesetz in Gemeinschaftsunterkünften unter-
gebracht werden. In Düsseldorf gibt es zwei 
Schutzeinrichtungen (siehe Einschätzung zu 
10.2) für diesen Personenkreis.

42 
 
Das House of Friends, dessen Zielgruppe ins-
besondere vulnerable Personengruppen mit 
Fluchtgeschichte sind, bietet einen besonde-
ren Schutzraum für diese Personengruppe.   
10.4 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf richtet eine eigene, al-
leinstehende, städtische Un-
terkunft für LSBTIQ+ Geflüch-
tete ein, in der auch Einzel-
zimmer, eigene Wohneinhei-
ten, getrennte Sanitäranlagen 
sowie die Möglichkeit einer 
gemeinsamen Unterbringung 
von Regenbogenfamilien an-
geboten werden. 
Die Maßnahme wird nicht empfohlen. 
 
Derzeit gibt es bereits zwei Teilunterkünfte, 
die für die Unterbringung von LSBTIQ+ Ge-
flüchteten zur Verfügung stehen (siehe hierzu 
auch die Einschätzung zu 10.2). Da LSBTIQ+ 
nicht meldepflichtig ist, sind nur die Menschen 
bekannt, die freiwillig mitteilen, dass sie zu 
dieser Personengruppe gehören. Zum 
Schutze des Personenkreises wird aus Fach-
amtssicht davon abgeraten, eine alleinste-
hende Unterkunft nur für LSBTIQ+ Geflüch-
tete einzurichten.  
10.5 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf erweitert die Stan-
dards zur Unterbringung von 
Geflüchteten sowie das Ge-
waltschutzkonzept in den Un-
terkünften für Geflüchtete, so-
dass die Belange von LSB-
TIQ+ Berücksichtigung fin-
den. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.  
 
Der Düsseldorfer Unterbringungsstandard ist 
sehr hoch und unterscheidet sich hier deutlich 
von anderen Städten. Im Gewaltschutzkon-
zept für Flüchtlingsunterkünfte ist explizit vor-
gesehen, dass LSBTIQ+ Geflüchtete über alle 
Beratungsmöglichkeiten informiert werden 
und dass ihren Bedarfen bezüglich der Unter-
bringung Rechnung getragen wird. Es wird 
kein Ergänzungsbedarf gesehen.  
10.6 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf benennt eine*n Son-
derbeauftragte*n für die Be-
lange der LSBTIQ+ Geflüch-
teten in der Ausländerbe-
hörde, der*die als Ansprech-
person für Unterstützungsein-
richtungen agiert. 
Die Maßnahme wird nicht empfohlen. 
 
Die Einrichtung eine*r zusätzlichen Sonderbe-
auftragten für die Belange der LSBTIQ+ Ge-
flüchteten in der Kommunalen Ausländerbe-
hörde wird als nicht notwendig eingestuft, da 
bereits anlassbezogen entsprechende interne 
Absprachen erfolgen.  
10.7 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf unterstützt ein Bera-
tungs- und qualifiziertes Un-
terstützungsangebot für LSB-
TIQ+ im Kontext von Flucht 
und Migration in Bezug auf 
psychische Belastungen und 
Krisensituationen. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.  
 
Im Bedarfsfall erhalten die Menschen psycho-
logische Unterstützung, es besteht eine enge 
Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt, 
dem Psychosozialen Zentrum für Geflüchtete 
(PSZ) sowie PRADI NRW. Im Beschluss des 
Rates von Dezember 2023 zur sozialen Be-
treuung wird in den Geflüchtetenunterkünften 
auf die Angebote des Regelsystems verwie-
sen.

43 
 
10.8 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf bietet Schulungen und 
Sensibilisierungsmaßnahmen 
zu LSBTIQ+ Themen für Mit-
arbeitende in Integrationskur-
sen an. 
Die Umsetzung wird geprüft. 
10.9 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf bietet speziell für 
LSBTIQ+ im Kontext von 
Flucht und Migration Work-
shops zur Angebotsstruktur 
von LSBTIQ+ in Düsseldorf 
sowie zu relevanten gesund-
heitlichen Themen in unter-
schiedlichen Sprachen an. 
Die Maßnahme wird nicht empfohlen. 
 
Für LSBTIQ+ Geflüchtete steht Informations-
material in diversen Sprachen zur Verfügung. 
In diesem Zusammenhang gibt es Kooperati-
onen mit dem HISPI, spezifisch das House of 
Friends sowie der HISPI Verfahrensberatung 
und des Case-Managements, sowie die Ver-
fahrens- und Migrationsberatung der Freien 
Wohlfahrt, dem PSZ und in der Abteilung 54/4 
– Leistung und Unterbringung arbeitet eine di-
rekte Ansprechperson für die LSBTIQ+ Ge-
flüchteten. Es wird kein Bedarf für zusätzliche 
Workshops im Hinblick auf die Angebotsstruk-
tur gesehen.  
10.10 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf wirkt darauf hin, dass 
Regelangebote zur Fortbil-
dung von ehren- und haupt-
amtlichen Mitarbeitenden in 
der Hilfe für Geflüchtete so-
wie im Bereich Migration und 
Integration um einen Bau-
stein „LSBTIQ+“ ergänzt wer-
den. 
Die Maßnahme wird nicht empfohlen. 
 
Die Schulung nichtstädtischer Mitarbeitender 
liegt nicht in der Zuständigkeit der Landes-
hauptstadt Düsseldorf. 
10.11 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf nimmt das Quer-
schnittsthema LSBTIQ+ in 
das gesamtstädtische Integ-
rationskonzept auf. 
Die Umsetzung wird geprüft.  
 
Das gesamtstädtische Integrationskonzept 
beinhaltet derzeit nicht explizit das Thema 
LSBTIQ+. Eine Überarbeitung des gesamt-
städtischen Integrationskonzeptes wird für die 
nächsten Jahre in Zusammenarbeit mit dem 
Kommunalen Integrationsmanagement (KIM) 
erfolgen. Die Überarbeitung wird unter ande-
rem aus einer intersektionalen Perspektive 
vorgenommen, die dementsprechend auch 
das Thema LSBTIQ+ beinhalten wird.

44 
 
10.12 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf setzt sich für eine Ver-
ankerung des Themas LSB-
TIQ+ im geplanten Haus der 
Kulturen ein. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt. 
 
Das Thema ist im Konzept des Hauses der 
Kulturen derzeit noch nicht explizit verankert. 
Mit Inbetriebnahme der neuen Räumlichkei-
ten in der Yorckstraße sind Gespräche mit 
dem Queeren Zentrum Düsseldorf e.V. vorge-
sehen. Mögliche Kooperationen sollen hier 
ausgelotet werden. In Zusammenarbeit mit 
dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) 
werden gemeinsame Veranstaltungen ge-
plant. Hier besteht ebenso die Möglichkeit, 
das Thema LSBTIQ+ im Querschnitt zu be-
rücksichtigen.  
10.13 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf bringt das Thema 
LSBTIQ+ in den Integrations-
rat ein und ein*e Vertreter*in 
des LSBTIQ+ Forum wird als 
sachkundige Bürger*in einge-
laden. 
Die Maßnahme wird nicht empfohlen.  
 
Das Thema LSBTIQ+ kann auf vielfältige 
Weise in den Integrationsrat eingebracht wer-
den.  
Die Tagesordnung für die Sitzungen des In-
tegrationsrates wird vom Vorsitz des Integrati-
onsrates im Benehmen mit der/dem zuständi-
gen Beigeordneten festgesetzt (siehe hierzu § 
21 GeschO Rat).  
 
Die Aufnahme eine*r sachkundigen Bürger*in 
in den Integrationsrat ist nicht zulässig. Aller-
dings kann dem Integrationsrat ein*e volljäh-
rige*r sachkundige*r Einwohner*in (§ 58 Abs. 
4 GO NRW) als beratendes Mitglied angehö-
ren, welche*r vom Rat bestellt werden muss. 
Diese sachkundige Person kann dann im In-
tegrationsrat zu Themen des LSBTIQ+ bera-
ten und Stellung nehmen.  
 
11. Kultur- und Erinnerungsarbeit  
 
11.1 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf sichert die Arbeit der 
kom!ma – Verein für Frauen-
kommunikation finanziell ab. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.  
11.2 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf unterstützt durch das 
Kulturamt Projekte von LSB-
TIQ+ im Rahmen der Projekt-
förderung. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt. 
 
Im Rahmen der Projektförderung wird unter 
anderem auf eine diversitätsorientierte Pro-
jektausrichtung geachtet und auch dahinge-
hend im Vorfeld der Antragstellung beraten.

45 
 
11.3 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf beruft zwei Sachver-
ständige in den Kulturaus-
schuss in Abstimmung mit 
dem LSBTIQ+ Forum.   
Die Umsetzung wird geprüft. 
 
Der Kulturausschuss beabsichtigt dies umzu-
setzen. 
11.4 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf bietet durch die 
Standorte der Stadtbüche-
reien ein wahrnehmbares, re-
levantes und repräsentatives 
LSBTIQ+ Angebot an Bü-
chern, Zeitschriften und an-
deren Medien aus den Berei-
chen der Belletristik, der 
Sachliteratur, der Musik und 
des Films an. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt. 
11.5 Die Zentralbibliothek inte-
griert das Thema LSBTIQ+ in 
ihre Programm- und Vermitt-
lungsarbeit, richtet Ausstel-
lungen aus und behandelt 
das Thema in Lesungen und 
in der Jugendliteraturvermitt-
lung. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt. 
11.6 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf stellt der Lesben- und 
Schwulenbibliothek Düssel-
dorf (LUSBD) barrierefreie 
Räume zur Verfügung, die sie 
eigenständig nutzen kann. 
Die Maßnahme wird nicht empfohlen. 
 
 
11.7 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf erarbeitet für eine 
Ausstellung im Theatermu-
seum eine Übersicht über 
das Kulturschaffen von Düs-
seldorfer LSBTIQ+. Hierfür 
werden Materialien wie Pro-
grammhefte, Fotografien, Mit-
schnitte, Zeitzeugenberichte, 
Requisiten, Kostüme und 
Bühnenbilder gesammelt und 
unter einem geeigneten 
Stichwort archiviert und zu-
gänglich gemacht. Zudem 
wird ein Workshop mit den 
Aktivist*innen durchgeführt. 
Die Umsetzung wird geprüft. 
 
Die Ausrichtung einer Ausstellung im Theater-
museum zu Düsseldorfer LSBTIQ+ wird be-
fürwortet. Eine Umsetzung kann vorbehaltlich 
der Bereitstellung finanzieller Mittel im Jahr 
2026 geplant werden.

46 
 
11.8 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf unterstützt das LSB-
TIQ+ Forum bei der Durch-
führung von Veranstaltungen 
an LSBTIQ+ Gedenkta-
gen/am LSBTIQ+ Erinne-
rungsort. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt. 
 
Die Maßnahme wird von der Fachverwaltung 
befürwortet. Die Mahn- und Gedenkstätte 
wird in Kooperation mit dem LSBTIQ+ Forum 
den Düsseldorfer Gedenktag für die queeren 
Opfer des Nationalsozialismus am 28. Juni 
durchführen.  
11.9 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf finanziert die Pflege 
und den Erhalt der Home-
page zum LSBTIQ+ Erinne-
rungsort, die vom LSBTIQ+ 
Forum initiiert wurde. 
Die Maßnahme wird nicht empfohlen. 
 
 
11.10 Der*Die Kulturdezernent*in 
beruft ein Mitglied aus den 
Reihen des LSBTIQ+ Forums 
in den Beirat der Mahn- und 
Gedenkstätte. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.  
 
Der 1985 gegründete Beirat ist zweiteilig be-
setzt mit Ratsfraktionen und Nachfahren- so-
wie Nachfolgeorganisationen der verschiede-
nen Opfergruppen, als die das LSBTIQ+ Fo-
rum seit seiner Gründung betrachtet wird. 
11.11 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf befürwortet regelmä-
ßige Veranstaltungen seitens 
der Mahn- und Gedenkstätte 
zum Beispiel Zeitzeug*innen-
Abende und Lesungen, mit 
dem LSBTIQ+ Forum durch-
zuführen. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt. 
 
Die Mahn- und Gedenkstätte steht dem 
Thema Verfolgung von LSBTIQ+ Menschen 
in und auch nach der Zeit des Nationalsozia-
lismus offen gegenüber und ist zur Koopera-
tion mit dem LSBTIQ+ Forum bereit. Zeit-
zeug*innenabende sind ein in naher Zukunft 
nicht mehr durchführbares Format, das in die-
ser Form nicht empfohlen wird.  
11.12 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf legt weiterhin im 
Stadtarchiv ein eigenes LSB-
TIQ+ Archiv in seinen Be-
ständen an und baut es konti-
nuierlich aus. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.

47 
 
11.13 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf berücksichtigt bei der 
Benennung von Straßen, 
Plätzen und Gebäuden LSB-
TIQ+ Bürger*innen wie Cilly 
Helten, Marianne Plum und 
Botho Laserstein oder 
„Transvestit Hubertine“ (Hu-
bert T.). Als Grundlage soll 
eine Liste queerer Persön-
lichkeiten dienen, die die Lan-
deshauptstadt Düsseldorf in 
Zusammenarbeit mit der lo-
kalen Community erstellt. 
Die Umsetzung wird geprüft.  
 
Die Benennung und Umbenennung von Stra-
ßennamen wird in den Bezirksvertretungen 
und dem Rat entschieden. Die Mahn- und 
Gedenkstätte überprüft Straßennamen hin-
sichtlich einer Verstrickung im Nationalsozia-
lismus. Eine Liste mit Vorschlägen, wie bei-
spielsweise Cilly Helten, besteht bereits und 
wird bei Benennungsprozessen geprüft. 
11.14 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf stellt eine Liste von 
Persönlichkeiten zusammen, 
nach denen Straßen, Plätze 
oder Gebäude benannt wer-
den können. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt. 
 
Siehe hierzu auch die Einschätzung unter 
11.13. 
11.15 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf errichtet ein Erinne-
rungszeichen zum Gedenken 
an die Zwangsmaßnahmen 
gegen LSBTIQ+ im Gefäng-
niskrankenhaus Ulmer Höh in 
Derendorf. 
Die Maßnahme wird nicht empfohlen.  
 
Die Ulmer Höh ist ein Tatort, an dem viele 
Opfergruppen Unrecht und Zwangsmaßnah-
men wie Zwangssterilisationen und Kastratio-
nen erlitten. Es wird nicht als sinnvoll erach-
tet, für einzelne Opfergruppen jeweils ein Er-
innerungszeichen zu errichten. Die Mahn- 
und Gedenkstätte empfiehlt stattdessen ein 
Erinnerungszeichen, in dem selbstverständ-
lich auch der LSBTIQ+ Häftlinge gedacht wer-
den soll. 
11.16 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf entwickelt einen 
Stadtrundgang „Erinnerung - 
LSBTIQ+ in Düsseldorf“, so-
wie einen Stadtplan mit aktu-
ellen und historischen Orten. 
Die Umsetzung wird geprüft.  
11.17 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf gewährt dem Förder-
kreis der Mahn- und Gedenk-
stätte Düsseldorf einen Per-
sonalkostenzuschuss zur pä-
dagogischen Begleitung des 
LSBTIQ+ Denkmals und wei-
terer LSBTIQ+ Erinnerung-
sorte. 
Die Maßnahme wird bereits teilweise umge-
setzt. 
 
Die Mahn- und Gedenkstätte räumt dem 
Thema LSBTIQ+ in ihrer Arbeit und bei Ver-
anstaltungen einen Platz ein. Die Beschäfti-
gung mit dem Thema kann gerne vertieft wer-
den. Für die Bewilligung des Personalkosten-
zuschusses ist ein politischer Beschluss not-
wendig.

48 
 
11.18 Die Mahn- und Gedenkstätte 
erarbeitet zum Beispiel mit in-
teressierten Schulen weitere 
Stolpersteine für LSBTIQ+ 
Opfer des Nationalsozialis-
mus und initialisiert deren 
Umsetzung. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt. 
11.19 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf entwickelt eine Aus-
stellung zur LSBTIQ+ Bewe-
gung und Persönlichkeiten in 
Düsseldorf sowie zur Verfol-
gung von LSBTIQ+. 
Die Umsetzung wird geprüft.  
 
Die Mahn- und Gedenkstätte plant die Aus-
stellung „verfolgt leben. Queere Menschen 
1933-1945“ der Bundesstiftung Magnus 
Hirschfeld ab Herbst 2025 zu zeigen.  
 
12. Antidiskriminierung und Gewaltprävention  
 
12.1 Die KPR-Fachgruppe Gewalt-
prävention LSBTIQ+ wird fort-
geführt und von der LSBTIQ+ 
Koordinierungsstelle geleitet. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.  
 
12.2 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf setzt sich dafür ein, 
dass die Landeskampagne 
„ICH ZEIGE DAS AN“ in Düs-
seldorf etabliert und breit be-
worben wird. 
Die Maßnahme wird nicht empfohlen. 
 
Das Thema wird bereits in der KPR-Fach-
gruppe Gewaltprävention LSBTIQ+ aufgegrif-
fen. 
12.3 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf unterstützt nied-
rigschwellige Beratungsange-
bote für LSBTIQ+ Opfer von 
Gewalt und Diskriminierung. 
In diesem Rahmen unter-
stützt die Landeshauptstadt 
Düsseldorf bei der Bekannt-
machung der Angebote.  
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt. 
12.4 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf überprüft gemeinsam 
mit den entsprechenden Fa-
cheinrichtungen, ob Schut-
zunterkünfte und ambulante 
Unterstützung für LSBTIQ+, 
die häusliche und sexuali-
sierte Gewalt erlebt haben, in 
ausreichendem Maß realisiert 
werden. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt. 
 
Entsprechende Unterkünfte sind vorhanden. 
Eine Weitervermittlung findet im Bedarfsfall 
statt.

49 
 
12.5 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf entwickelt ein Kon-
zept, um die bestehenden Lü-
cken in der ambulanten Un-
terstützung und bei den 
Schutzunterkünften für LSB-
TIQ+, die häusliche und/oder 
sexualisierte Gewalt erlebt 
haben, zu schließen und 
setzt dieses um. 
Zur Umsetzung ist ein separater Beschluss 
notwendig. 
12.6 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf stellt sicher, dass alle 
erforderlichen Maßnahmen 
zur Unterstützung und Schut-
zunterbringung von LSBTIQ+, 
die Opfer von Menschenhan-
del zum Zwecke der sexuel-
len Ausbeutung wurden, rea-
lisiert werden. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt. 
 
Im Rahmen der Erstgespräche wird der indivi-
duelle Bedarf geprüft und bei der Unterbrin-
gung berücksichtigt.  
12.7 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf prüft, ob die geson-
derten Bedarfe von LSBTIQ+, 
die Opfer von Menschenhan-
del wurden, versorgt sind. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt. 
 
12.8 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf setzt sich dafür ein, 
dass die Polizei Düsseldorf 
Polizeikräfte schulen lässt, 
um sie für das Erkennen von 
LSBTIQ+ feindlichen Strafta-
ten als PMK (politisch moti-
vierte Kriminalität) zu sensibi-
lisieren. 
Die Maßnahme wird nicht empfohlen. 
 
Schulungen der Polizei liegen nicht in der Zu-
ständigkeit der Landeshauptstadt Düsseldorf.  
12.9 Die Rheinbahn AG führt 
Schulungen für das gesamte 
Personal im Umgang mit 
LSBTIQ+ Feindlichkeit und 
weiteren Formen von Diskri-
minierungen in Bussen, Stra-
ßenbahnen und U-Bahnen 
durch. 
Die Maßnahme wird nicht empfohlen. 
 
Für die Schulungen ihres Personals ist die 
Rheinbahn AG zuständig. Die Mitarbeiter*in-
nen der städtischen Tochterunternehmen 
können allerdings an Angeboten der Perso-
nalakademie der Landeshauptstadt teilneh-
men.

50 
 
12.10 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf unterstützt Maßnah-
men zur Sensibilisierung und 
Qualifizierung von Fachkräf-
ten aus dem Arbeitsfeld Men-
schenhandel zum Zwecke 
der sexuellen Ausbeutung 
zum Thema LSBTIQ+. 
Die Maßnahme wird nicht empfohlen. 
 
In Düsseldorf befassen sich die freien Träger 
sehr aktiv mit dem Thema LSBTIQ+ und die 
Mitarbeitenden werden trägerintern sensibili-
siert. 
12.11 Der Ordnungs- und Service-
dienst der Landeshauptstadt 
Düsseldorf nimmt das Thema 
LSBTIQ+-feindliche Gewalt in 
Schulungen für neue Mitar-
beitende auf. 
Die Umsetzung wird geprüft. 
 
Bisher wird das Thema LSBTIQ+-feindliche 
Gewalt in den Schulungen der neuen Mitar-
beitenden noch nicht umgesetzt. 
 
Aktuell wird eine Neu- und Umstrukturierung 
der Ausbildung der Mitarbeitenden konzeptio-
nell geplant. In diesem Zusammenhang wird 
auch geprüft, wie das Thema miteinbezogen 
werden kann. 
12.12 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf lädt Sachverständige 
des LSBTIQ+ Forums zur 
Teilnahme am Runden Tisch 
Prostitution der Stadt Düssel-
dorf ein. 
Die Maßnahme wird bereits umgesetzt.  
12.13 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf setzt sich für die Absi-
cherung des Beratungs- und 
Präventionsprojekts „Auf-
wind“ von flingern mobil e.V. 
für die Zielgruppe mann-
männlicher Prostituierter ein. 
Zur Umsetzung ist ein separater Beschluss 
notwendig. 
(Siehe hierzu auch die Einschätzung zur prio-
risierten Maßnahme Nummer 1.) 
12.14 Die Landeshauptstadt Düs-
seldorf prüft die besonderen 
Belange von LSBTIQ+ in der 
Täter*innenarbeit. 
Zur Umsetzung ist ein separater Beschluss 
notwendig.

51 
 
5 Ausblick 
 
An der Erstellung des vorliegenden Aktionsplans haben viele lokale Akteur*innen in 
einem partizipativen Prozess mitgewirkt. Dabei ist sichtbar geworden, dass in Düs-
seldorf bereits funktionierende Strukturen vorhanden sind und zahlreiche Angebote 
bestehen, an die angeknüpft werden kann. Gleichwohl braucht es eine Stärkung und 
auch Verstetigung genau dieser Strukturen und Angebote. Lücken müssen geschlos-
sen und vorhandenes Potenzial besser ausgeschöpft werden. 
Die konkreten Maßnahmenvorschläge spiegeln eine Vielfalt von Möglichkeiten wider, 
wie der LSBTIQ+ Community in Düsseldorf Unterstützung und Teilhabe gewährleis-
tet werden kann. Davon profitieren nicht nur queere, sondern alle Menschen, die in 
einer demokratischen und von Vielfalt geprägten Gesellschaft leben wollen. Entschei-
dungen, die nicht nur die gesellschaftliche Mehrheit, sondern auch Minderheiten be-
rücksichtigen, sind demokratisch im größtmöglichen Sinne. So zeigt sich die Landes-
hauptstadt Düsseldorf als eine Stadt, in der Gerechtigkeit und Demokratie gelebt 
werden.  
Mit diesem Aktionsplan liegt der Politik eine Grundlage vor, um die erforderlichen po-
litischen Entscheidungen treffen und die Umsetzungsphase durch Auswahl erster 
neuer Maßnahmen starten zu können.   
Der größte Erfolg eines partizipativ entwickelten Aktionsplans ist die Sichtbarkeit von 
wirklicher Veränderung durch die beschriebenen Maßnahmen. Dies erfordert ein An-
fangen, ein Weiter- und ein Sichtbarmachen der verbesserten Strukturen und Ange-
bote. Dies schafft Aufwind und motiviert  mehr Menschen, sich aktiv an dieser gesell-
schaftlichen Aufgabe zu beteiligen. 
In der Umsetzungsphase ist es erforderlich – in der Regel unter Federführung der je-
weils zuständigen Fachverwaltung – die Maßnahmen so zu operationalisieren, dass 
zunächst für jede politisch beschlossene Maßnahme geprüft wird, welche konkreten 
nächsten Schritte und gegebenenfalls finanziellen, personellen oder räumlichen Res-
sourcen erforderlich sind, um die Maßnahme zu realisieren. Je nach Bedeutung und 
Umfang einer Maßnahme können gesonderte Informations- oder Entscheidungsvor-
lagen in die zuständigen Fachausschüsse oder in den Rat eingebracht werden.  
Im Sinne der Nachhaltigkeit ist ein stetiges Controlling, die regelmäßige Reflexion 
und Aktualisierung des Aktionsplans unabdingbar. Die Weiterentwicklung der bisheri-
gen Zusammenarbeit zwischen LSBTIQ+ Organisationen und die Einbeziehung der 
Zivilgesellschaft kann Düsseldorf wesentlich voran bringen in dem Bestreben, eine 
weltoffene und sichere Stadt für alle zu werden und zu bleiben.  
Abschließend darf der Hinweis nicht fehlen, dass der Einsatz für LSBTIQ+ Rechte 
und gegen Queerfeindlichkeit eine multidimensionale Herangehensweise erfordert 
und auf unterschiedlichen Ebenen über diverse Institutionen hinweg stattfinden 
muss. Eine grundlegende Voraussetzung ist hierfür die Entwicklung und Veranke-
rung einer diversitätssensiblen Haltung. Nur so kann einer gesellschaftlichen Schief-
lage effektiv begegnet und nachhaltig Veränderung herbeigeführt werden.

52 
 
Der Einsatz für die Rechte von LSBTIQ+ Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche 
Aufgabe, der alle Demokrat*innen sich mit Mut, Engagement und Entschlossenheit 
stellen müssen.

53 
 
6 Quellen  
 
 Beschluss des Ausschusses für Gleichstellung der Landeshauptstadt (2021): 
Antrag der Ratsfraktionen vom 18. Mai 2021: Düsseldorfer Aktionsplan für 
LSBTIQ* (GLA/013/2021) 
 Beschluss des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf (2024): Antrag der 
Ratsfraktionen vom 12.12.2025: Unterstützung CSD Düsseldorf e.V. 
(RAT/436/2024) 
 Beschluss des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf (1995): Maßnahmen 
gegen Ausgrenzung und Diskriminierung von Schwulen und Lesben am Ar-
beitsplatz 
 Bundesministerium des Innern und für Heimat/Bundeskriminalamt: Bundes-
weite Fallzahlen 2024 Politisch motivierter Kriminalität. Online verfügbar unter: 
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKZah-
len2024/PMKZahlen2024_node.html, zuletzt geprüft am 21.05.2025. 
 Bundesministerium des Innern und für Heimat/Bundeskriminalamt: Bundes-
weite Fallzahlen 2023 Politisch motivierter Kriminalität. Online verfügbar unter: 
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKZah-
len2023/PMKZahlen2023.html, zuletzt geprüft am 21.05.2025 
 Hirsch-von Borries, Astrid/Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf: Zeiten der 
Verfolgung. Online verfügbar unter: https://www.lsbtiq-erinnerungsort-duessel-
dorf.de/erinnerung/verfolgung/, zuletzt geprüft am 21.05.2025. 
 Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: 
Queer durch NRW. Lebenslagen und Erfahrungen von LSBTIQ*. Online ver-
fügbar unter: https://www.mkjfgfi.nrw/dokument/gesamtfassung-queer-durch-
nrw-studie-studie-zu-lebenslagen-und-erfahrungen-von-lsbtiq, zuletzt geprüft 
am 12.6.2025. 
 Plötz, Kirsten: Antilesbischer Zwang. Langfristige Weichenstellungen der 
Nachkriegszeit im westdeutschen Ehe- und Familienrecht. In: Mayer, Michael / 
Schwartz, Michael (Hg.): Verfolgung – Diskriminierung – Emanzipation. Homo-
sexualität(en) in Deutschland und Europa 1945 bis 2000. Schriftenreihe des 
Instituts für Zeitgeschichte Band 126. Berlin / Boston 2023, S. 127-137 
 Schoppmann, Claudia: Zwischen strafrechtlicher Verfolgung und gesellschaft-
licher Ächtung: Lesbische Frauen im „Dritten Reich“. In: Insa Eschebach 
(Hrsg.): Homophobie und Devianz. Weibliche und männliche Homosexualität 
im Nationalsozialismus. Berlin 2016, S. 35-52. 
 https://sorgerecht-lesbischer-muetter.de/, zuletzt geprüft am 21.05.2025.

Beratungsverlauf (1)

01.07.2025 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
GLA/009/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
17.06.2025
Erstellt
13.05.2025 12:51