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V/0520/2018

Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers für die Sitzungen des Integrationsrates

Vorlagen 04.06.2018

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 06.06.2018, TOP 1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1201 Zeichen

Anlage A zur V/0520/2018 
Kurzüberblick 
Herr Andreas Lembeck wird zum stellvertretenden Schriftführer für die Sitzungen des Integrati-
onsrates bestellt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. 
 
Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Das 
Teilziel wird mit dem Beschluss erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Keine finanziellen Auswirkungen 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beschlussvorlage

1759 Zeichen

V/0520/2018 
V/0520/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers für die Sitzungen des Integrationsrates 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.06.2018 Integrationsrat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Zum stellvertretenden Schriftführer für die Sitzungen des Integrationsrates wird - im Falle der Ver-
hinderung der Schriftführerin Sandra Rischer - Herr Andreas Lembeck bestellt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
keine 
 
Begründung: 
 
Der für den Integrationsrat maßgebliche § 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen enthält keine Regelung, wie die im Rahmen der Zuständigkeiten gefassten Beschlüsse des 
Integrationsrates aufzunehmen sind. Die Verwaltung schlägt dem Integrationsrat vor, eine an die Re-
gelung der übrigen Gremien der Stadt Münster (Rat, Ausschüsse, Bezirksvertretungen) angelehnte 
Form der Aufnahme der Beschlüsse und der Niederschrift über die Sitzungen des Integrationsrates 
zu wählen. In entsprechender Anwendung des § 26 IV der Geschäftsordnung für den Rat, seine Aus-
schüsse und die Bezirksvertretungen der Stadt Münster wird die Niederschrift von dem/der Vorsitzen-
den des Integrationsrates und einem/r durch den Integrationsrat zu bestellenden Schriftführer/in un-
terzeichnet. 
 
Mit der neuen organisatorischen Zuordnung des Integrationsrates innerhalb der Stadtverwaltung ist 
die Bestellung eines neuen stellvertretenden Schriftführers erforderlich. Die Schriftführung wird wei-
terhin von Frau Rischer wahrgenommen. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
  
 
Anlage A 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
04.06.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Kupferschmidt 
Telefon: 492-3300 
Kupferschmidt@stadt-
muenster.de

Beratungsverlauf (1)

06.06.2018 Integrationsrat
TOP 1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0520/2018
Typ
Vorlagen
Datum
04.06.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37