V/0520/2018
Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers für die Sitzungen des Integrationsrates
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage A
1201 Zeichen
Anlage A zur V/0520/2018 Kurzüberblick Herr Andreas Lembeck wird zum stellvertretenden Schriftführer für die Sitzungen des Integrati- onsrates bestellt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. Teilziel ist die rechtsfehlerfreie Umsetzung und Anwendung der rechtlichen Bestimmungen. Das Teilziel wird mit dem Beschluss erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Keine finanziellen Auswirkungen Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beschlussvorlage
1759 Zeichen
V/0520/2018 V/0520/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers für die Sitzungen des Integrationsrates Beratungsfolge 06.06.2018 Integrationsrat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Zum stellvertretenden Schriftführer für die Sitzungen des Integrationsrates wird - im Falle der Ver- hinderung der Schriftführerin Sandra Rischer - Herr Andreas Lembeck bestellt. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Der für den Integrationsrat maßgebliche § 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen enthält keine Regelung, wie die im Rahmen der Zuständigkeiten gefassten Beschlüsse des Integrationsrates aufzunehmen sind. Die Verwaltung schlägt dem Integrationsrat vor, eine an die Re- gelung der übrigen Gremien der Stadt Münster (Rat, Ausschüsse, Bezirksvertretungen) angelehnte Form der Aufnahme der Beschlüsse und der Niederschrift über die Sitzungen des Integrationsrates zu wählen. In entsprechender Anwendung des § 26 IV der Geschäftsordnung für den Rat, seine Aus- schüsse und die Bezirksvertretungen der Stadt Münster wird die Niederschrift von dem/der Vorsitzen- den des Integrationsrates und einem/r durch den Integrationsrat zu bestellenden Schriftführer/in un- terzeichnet. Mit der neuen organisatorischen Zuordnung des Integrationsrates innerhalb der Stadtverwaltung ist die Bestellung eines neuen stellvertretenden Schriftführers erforderlich. Die Schriftführung wird wei- terhin von Frau Rischer wahrgenommen. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Anlage A Amt für Bürger- und Ratsservice 04.06.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kupferschmidt Telefon: 492-3300 Kupferschmidt@stadt- muenster.de
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0520/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.06.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37