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Gegen Gewalt an Frauen - Drittes Frauenhaus
Gem. Antrag nach § 3 (FDP/KSG) AN/1662/2019 vom 02.12.2019
Stand: Am 12.12.2019 im Rat ungeändert beschlossen.
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Gem. Antrag nach § 3 (FDP)
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CDU Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis ‘90/Die Grünen im Kölner Rat FDP Fraktion im Rat der Stadt Köln Ratsgruppe GUT An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.12.2019 AN/1662/2019 Gem. Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 12.12.2019 Gegen Gewalt an Frauen - Drittes Frauenhaus Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen von CDU, Grüne und FDP im Rat der Stadt Köln bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 12. Dezember 2019 zu setzen. Beschluss: Gewalt an Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem und geht uns alle an. Der Inter- nationale Tag gegen Gewalt an Frauen am 25.11.2019 mit der Bundeskampagne „WAS IST DEINE ZAHL?“ hat dies erneut deutlich gemacht: Laut Statistik ist jede dritte Frau in Deutschland einmal in ihrem Leben von Gewalt betroffen. Das wären rechnerisch in Köln 153.659 Frauen. Schutzräume und Hilfeangebote müssen daher stetig ausgebaut und erweitert werden. Köln hat seit vielen Jahren Schutzangebote in Form von zwei Frauenhäusern, um die Situa- tion von betroffenen Frauen zu verbessern. Da die beiden Frauenhäuser in die Jahre ge- kommen sind und die Platzzahl unzureichend ist, hat der Rat der Stadt Köln im Jahr 2015 den Neubau für das erste Frauenhaus mit erhöhter Platzzahl beschlossen. Der neue, barrie- refreie Bau für das erste Frauenhaus wird voraussichtlich 2020 fertig gestellt. Aber es steht schon heute fest, dass das Angebot bei weitem nicht ausreicht und ein weiterer Bedarf an Schutzplätzen besteht. Verwaltung und Politik müssen daher handeln. Der Rat der Stadt Köln möge darum beschließen: 1. Der Rat befürwortet die Etablierung eines barrierefreien dritten Frauenhauses mit der Aufnahmemöglichkeit für Jungen über 12 Jahren. Die Verwaltung wird daher beauf- tragt ein entsprechendes Grundstück oder eine bestehende Immobilie zu suchen und die genauen Investitionskosten zu ermitteln. Der Sachstand ist dem Ausschuss Sozi- ales und Senioren sowie dem Liegenschaftsausschuss zu berichten. - 2 - 2. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt beim Land NRW den entsprechenden Bedarf für die Errichtung und eine Bezuschussung des Betriebs anzumelden und ei- ne Förderung im Rahmen des experimentellen Wohnungsbaus der Wohnraumförde- rungsbestimmungen (WFB) des Landes Nordrhein-Westfalen zu beantragen. 3. Ebenfalls wird die Verwaltung beauftragt, Fördermittel im Rahmen des am 1. Januar 2020 startenden Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frau- en“ zu beantragen. Die Verwaltung wird dann auch gebeten, mit dem Land NRW Ge- spräche über die Bezuschussung der Betriebskosten für ein drittes Frauenhaus in Köln aufzunehmen. Begründung: Die Herausforderungen bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sind äußerst kom- plex. Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das sich durch alle Schichten und soziale Milieus zieht. Gewalt gegen Frauen in unterschiedlichen Formen findet alltäglich und mitten unter uns statt. In Köln gibt es zwei Frauenhäuser mit je zehn Plätzen. Der Neubau wird sechs weitere Plät- ze schaffen. Trotzdem wird dies den Bedarf nicht decken. 2018 haben 70 Frauen und 95 Kinder Platz in einem Frauenhaus gefunden. 632 Frauen mussten abgewiesen werden. Die Zahlen legen dar, dass eine weitere Aufstockung der Platzzahlen und damit die Errichtung eines dritten Frauenhauses dringend von Nöten sind. Bisher hat das Land Nordrhein-Westfahlen die Personalkosten getragen. Die Landesregie- rung hat nun auch die Förderung der Infrastruktur begonnen. Aus dem Bericht an den Gleichstellungsausschuss über die Stärkung der Frauenhilfeinfrastruktur geht hervor: "Unterstützung für den Bau neuer Frauenhausinfrastruktur: Eine Erweiterung des Platzange- bots in Frauenhäusern erfordert fast immer bauliche Maßnahmen. Auch hier will die Landes- regierung unterstützen. Im Vorgriff auf die zu erwartende neuerliche Unterstützung des Bundes bei der Wohnraumförderung wurde das Mittelvolumen des Wohnraumförderprogramms um 300 Mio. Euro pro Jahr auf 1,1 Mrd. Euro jährlich erhöht. So entstehen Spielräume, die im Rahmen des experimentellen Wohnungsbaus auch für die investive öffentliche Förderung von Frauenhäusern eingesetzt werden können.“ Diese Möglichkeiten wollen die Antragssteller mit dieser Initiative so schnell wie möglich zum Schutz und Wohl für Kölner Frauen nutzen. Die Initiative der Antragssteller beruht auf einen Haushaltsbegleitbeschluss zum Doppel- haushalt 2020/2021. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer Grüne-Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite gez. Thor Zimmermann FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ratsgruppe GUT
Beratungsverlauf
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