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1122/2025

Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsantrag AN/0402/2025 der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT " Madaus Gartenland muss grün bleiben"

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 24.04.2025

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 22.05.2025, TOP 10.1.2.1

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

6137 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 24.04.2025 
 1122/2025 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungsantrag AN/0402/2025 der Ratsgruppe 
KLIMA FREUNDE & GUT "Madaus Gartenland muss grün bleiben" 
Beschluss  
 
Die Beschlussvorlage der Verwaltung wird wie folgt geändert und ergänzt: 
 
1. Die in der Vorlage genannte Fläche „Madaus-Gartenland“ bleibt unbebaut.  
 
2. Mindestens 2/3 Drittel des Geländes werden der Bevölkerung zugänglich gemacht. 
„Madaus-Gartenland“ dient ihr als Natur- und Naherholungsgebiet. Es ist zu prüfen, ob 
zusätzlich Gemeinschafts-, KiTa- und Schulgärten angelegt werden können. Bei allen 
Überlegungen dient der „Masterplan Stadtgrün“ als Leitfaden.  
 
3. Die auf dem Gelände bestehende Unterkunft für geflüchtete Menschen bleibt so lange 
wie nötig auf dem Gelände bestehen (zurzeit befristet bis 02.06.2026). Sollte eine Nut-
zung als Wohnheim für geflüchtete Menschen nicht mehr sinnvoll sein, ist zu prüfen, 
ob auf diesem bereits versiegelten Gelände eine Feuerwache gebaut werden kann.  
 
4. Um den notwendigen bezahlbaren Wohnraum im Kölner Osten zu schaffen, werden 
bei der Stadt Köln und bei der GAG Kapazitäten geschaffen (Arbeitstitel „Besser Woh-
nen“), um auf andere Weise Wohnraum zu schaffen, u.a. Baulücken schließen, Park-
plätze vor Discounter / Supermärkten überbauen, Vermieter:innen ansprechen und 
überzeugen statt an Messegäste dauerhaft zu vermieten, Möglichkeiten für Aufsto-
ckungen erfassen und umsetzen.  
 
Begründung: 
 
In Zeiten des Klimawandels gilt es, Köln klimagerecht umzugestalten. Dazu trägt das „Ma-
daus-Gartenland“ in Zukunft bei. Dadurch, dass die Fläche auch in Zukunft unversiegelt bleibt 
und als Gartenland aufgewertet wird, dient sie der Bevölkerung in den umliegenden Stadttei-
len und wird seinem Namen wieder gerecht. Gleichzeitig werden die angrenzenden Stadtteile 
(insbesondere Neubrück) im Sommer weiter gekühlt. Regenwasser kann weiter versickern. So 
verringert sich das Risiko von örtlichem Hochwasser zum Beispiel bei Starkregen. Zudem ist 
klar, dass es andere Möglichkeiten gibt, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Es ist unnötig 
das Madaus-Gartenland zum Neu-Neubrück zu machen. Madaus Gartenland muss grün blei-
ben.

2 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1.: Die planungsrechtliche Voraussetzung für eine wohnbauliche Entwicklung des Plan-
gebiets setzt eine Ausweisung im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich 
(ASB) und eine daraus entwickelte Festlegung als Wohnbaufläche im Flächennut-
zungsplan (FNP) voraus. Der Entwurf des Regionalplans, welcher voraussichtlich noch 
im Jahr 2025 Rechtswirksamkeit erlagen wird, sieht für die Flächen der städtebauli-
chen Entwicklung eine Ausweisung als ASB vor.   
 
Die Stadt Köln weist einen angespannten Wohnungsmarkt und einen hohen Wohn-
raumbedarf auf. Gemäß der städtischen Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2022 ist 
mit einem weiteren Bevölkerungswachstum und folglich mit einer Zunahme der Woh-
nungsnachfrage zu rechnen. Das Land NRW hat die Stadt Köln zudem als Gemeinde 
mit 'angespanntem Wohnungsmarkt' identifiziert. 
 
In dem vom Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 beschlossenen Stadtentwicklungskon-
zept Wohnen (StEK Wohnen) will die Stadt Köln als attraktive Metropole weiter wach-
sen. Für den Betrachtungszeitraum von 2010 bis 2029 strebt die Stadt Köln eine Neu-
bautätigkeit von insgesamt rund 52.000 neuen Wohneinheiten überwiegend im Ge-
schosswohnungsbau an. Dieser Bedarf wird voraussichtlich nur durch eine Neuaus-
weisung von Wohnbauflächen im FNP gedeckt werden können.  
Die beabsichtigte Entwicklung des Gebiets leistet einen Beitrag zur Deckung des aktu-
ellen Wohnraumbedarfs, setzt die Kölner Perspektiven 2030+ um und kann zu einer 
Stärkung / Aufwertung des Stadtteils beitragen. 
 
Zu 2.: Das Gelände ist heute vollständig umzäunt und nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. 
Durch die neue Entwicklung entstehen sowohl öffentliche Grünflächen und naturnahe 
öffentliche Spielflächen nach Kooperativem Baulandmodell (Koop BLM), als auch wei-
tere Grünflächen in Form von privaten Grün- und Versickerungsflächen sowie Aus-
gleichsflächen, welche ebenfalls für die Öffentlichkeit geöffnet werden. Insgesamt sind 
72 % Grün-, Frei- und Ausgleichsflächen, 23 % Baufeldflächen und 5 % Erschlie-
ßungsflächen geplant.  
 
Die Flächen der geplanten Entwicklung sind im Masterplan Stadtgrün nahezu vollstän-
dig als „Potentialgrün“ festgelegt, welches als dritte Leitbildkategorie die geringste 
„Schutzkategorie“ darstellt. Mit der Entwicklung des Gebiets sollen die Belange des 
Naturschutzes und der Landschaftspflege auf Teilen der Fläche zugunsten einer 
wohnbaulichen Nutzung zurückgestellt werden. Entscheidend dafür ist, dass das 
Grundstück an den geschlossen bebauten Siedlungsbereich anschließt, ein Großteil 
der vorhandenen Vegetation erhalten und zusätzlich landwirtschaftliche Flächen zu ei-
nem hochwertigen Biotop aufgewertet werden. Der Eingriff ist räumlich zu begrenzen.  
Die landwirtschaftlichen Flächen werden im Zuge der Entwicklung zu hochwertigen Bi-
otopen aufgewertet und erhalten dadurch die Qualität der höheren Leitbildkategorie 
„Zukunftsgrün“ mit einem hohen Potenzial im Hinblick auf eine ökologische, klimati-
sche und erholungsbezogene Aufwertung. 
 
Zu 3.: Solange die städtebauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt wird, ist es für die Vorha-
benträgerin vorstellbar, das Mietverhältnis, welches zunächst im Juli 2027 ausläuft, zu 
verlängern.  
 
Zu 4.: Die Stadt Köln ist bereits im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv um Flächenpotentiale 
für den Wohnungsbau zu mobilisieren. Ein Beispiel hierfür ist das seit 1990 gepflegte 
Baulückenprogramm aus dem StEK Wohnen. Ein weiteres Beispiel ist die Förderung 
der Überbauung des Einzelhandels in den Obergeschossen durch Wohnungsbau im 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Köln (EHZK). Diese bereits genutzten 
Maßnahmen reichen nicht im gewünschten Umfang aus, um den erforderlichen Bedarf 
an Wohnungsbau zu decken.  
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

22.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.1.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1122/2025
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
24.04.2025
Erstellt
14.04.2025 15:18