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0344/2023

Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Nußbaumerstraße, Nußbaumerstraße 254-256, 50825 Köln-Neuehrenfeld, Schulnr. 112471, zum Schuljahr 2024/25

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.05.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.06.2023, TOP 10.3

Anlage 2 - Stellungnahme Stadtschulpflegschaft Köln

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Stellungnahme der Schulkonferenz GGS Nußbaumer Straße

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Anlage 2 - Stellungnahme Stadtschulpflegschaft Köln

2028 Zeichen

Stadtschulpflegschaft Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln 
 
 
Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Schule und Weiterbildung 
Herr Dr. Helge Schlieben 
 
 
Nur per E-Mail 
 
 
Stadtschulpflegschaft Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln,  
info@stadtschulpflegschaft-koeln.de   www.stadtschulpflegschaft-koeln.de     
 Seite 1 von 1 
 
Erweiterung Zügigkeiten  
Stellungnahme zu Beschlussvorlagen des  
Ausschusses am 22.05.2023:  
 
0827/2023 – 0975/2023 – 0340/2023  
0344/2023 – 0935/2023 – 0942/2023 
 
 
18.05.2023 
 
Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, 
auf Grund des allseits bekannten Schulplatzmangels begrüßt die Stadtschulpflegschaft Köln ausdrücklich 
Vorlagen zu Mehrzügigkeiten, da so schnell durch Neugründungen von Schulen wohl nicht alle notwenigen 
Plätze bereitgest ellt werden können. Allerdings ist bei Zügigkeitserweiterungen immer an mehr als 
„nur“ neue Klassenräume mitzudenken. Schulkonferenzen müssen am Verfahren beteiligt werden, können 
aber letztlich nur einen Beschluss fassen, wenn alle weiteren notwendigen Maßnahmen bereits mitgedacht 
und kommuniziert wurden. So sollte es immer ein Stufenkonzept geben, dass verbindliche Aussagen 
zu nachfolgenden Punkten, die bei einer Mehrzügigkeit stets einzuplanen sind, enthält. 
Zu berücksichtigende Aspekte bei Zügigkeitserweiterungen (Diese Liste ist nicht abschließend und die auf-
geführte Reihenfolge ist willkürlich): 
• Fachräume 
• Turnhallenzeiten 
• Schwimmzeiten 
• OGS-Räume 
• Mensa / Essbereich 
• Nicht pädagogisches Personal  
• Schulhofgröße 
• Fahrradständer 
• Digitale Infrastrukur 
• ggf. Sanitäre Anlagen, wenn nicht durch modularen Schulbau mitberücksichtigt  
Ferner ist unbedingt ein frühzeitiger Austausch mit der Schulgemeinde nachhaltig anzustreben.  
Mit freundlichen Grüßen 
 
Stadtschulpflegschaft Köln 
Vorstand 
Nathalie Binz, Achim Schmitz, Gerhard 
Jansen 
 
Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln 
 
info@stadtschulpflegschaft-koeln.de    
www.stadtschulpflegschaft-koeln.de   
www.fb.com/StadtschulpflegschaftKoeln

Beschlussvorlage Rat

11142 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0344/2023 
Freigabedatum 
 10.05.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Nußbaumerstraße, 
Nußbaumerstraße 254-256, 50825 Köln-Neuehrenfeld, Schulnr. 112471, zum Schuljahr 
2024/25  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die 
Gemeinschaftsgrundschule Nußbaumerstraße, GGS, Schulnr. 112471, Nußbaumerstraße 
254-256, 50825 Köln-Neuehrenfeld, um 0,5 Züge auf zukünftig 4 Züge zu erweitern. Der Be-
schluss soll ab dem Schuljahr 2024/25 umgesetzt werden. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be-
schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Ge-
nehmigung des Beschlusses zu stellen. 
3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwal-
tungsgerichtsordnung angeordnet. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023 
Finanzausschuss 12.06.2023 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2023 
Rat 15.06.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
(0) Ausgangslage 
Die Gemeinschaftsgrundschule Nußbaumerstraße, GGS, Schulnr. 112471, Nußbaumerstraße 
254-256, 50825 Köln, wird aktuell als 3,5-zügige Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld, Stadt-
teil Neuehrenfeld, geführt. 
Mit Beschlussvorlage 3278/2021 zur „Beschaffung und Aufstellung von Modulbauten für Schu-
len zum Erhalt bestehender und zur Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher Schulplät-
ze“ wurde der an der Grundschule Nußbaumerstraße festgestellte Bedarf an Ersatz von fünf 
Räumen als Unterrichtsräume/ Mehrzweckräume / Raum für den Offenen Ganztag / Lehrer-
zimmer, ein OGTS-Büro, Sanitärbereiche und eine Mensa für 400 Essensteilnehmer*innen in 
Fertigbauweise durch die Errichtung von Modulbauten beschlossen. Hierdurch ermöglicht sich 
eine schulrechtliche Erweiterung von 3,5 auf 4 Züge an der Grundschule, die ebenfalls in be-
sagter Beschlussvorlage thematisiert wurde. Die schulrechtliche Zügigkeitsänderung soll im 
Schuljahr 2024/25 erfolgen. Für alle Schüler*innen der Schule besteht das Angebot des offe-
nen Ganztages. 
 
(1) Hintergrund 
Durch die Zügigkeitserweiterung ergibt sich zukünftig die Kapazität, regelmäßig gemäß durch-
schnittlichem Klassenbildungswert 23 zusätzliche Grundschulplätze pro Jahrgang an der 
Grundschule in Neuehrenfeld anbieten zu  können. Unter Ausschöpfung der Bandbreite zur 
Klassenbildung gemäß § 6a der Vorordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 Schulgesetz 
Nordrhein-Westfalen stehen bis zu 26  zusätzliche Grundschulplätze pro Jahrgang an der 
Schule zur Verfügung. So können zukünftig jährlich bis zu 104 Schüler*innen an der Grund-
schule aufgenommen werden. 
In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 (siehe Session 0418/2020) wird die 
Anpassung der Zügigkeit der GGS Nußbaumerstraße in Neuehrenfeld unter der Maßnahmen-
nummer M44 geführt und wie folgt beschrieben: 
„An der GGS Nußbaumerstraße ist ein Ersatz bestehender Fertigbaueinheiten vorgesehen, 
um insbesondere das Raumangebot für den offenen Ganztag zu verbessern. Vor Ort sind 
insgesamt noch 8 Unterrichtsräu me in alten Fertigbaueinheiten vorhanden. Das Raumpro-
gramm ist bisher auf die aktuelle 3,5 -Zügigkeit abgestellt. Das Grundstück umfasst rd. 8.400 
m² und erfüllt damit nicht die Flächenanforderungen für eine 4-zügige Grundschule. Aufgrund 
des erwarteten Bedarfs an Grundschulplätzen in den Stadtteilen Ehrenfeld und Neuehrenfeld 
sollte dennoch das bauliche Erweiterungspotential für ein 4 -zügiges Grundschulgebäude ge-
prüft werden. 
Parallel kann die Planung zum Ersatz der alten Fertigbaueinheiten weitergeführt we rden. Es 
wird noch zu bewerten sein, ob mittelfristig eine schulrechtliche Änderung, Erhöhung der Zü-
gigkeit auf 4 volle Züge, ggf. erforderliche Reduzierung der Zügigkeit auf 3 volle Züge umge-
setzt werden kann. Im letztgenannten Fall ergäbe sich je nach da nn vorhandenem Raumbe-
stand ein Spielraum, bei Bedarf schulrechtskonform zeitweise eine Mehrklasse bilden zu kön-
nen. In diesem Fall könnte der Standort Nußbaumerstraße zumindest dazu beitragen, Be-
darfsspitzen abzufangen.“ 
Beschlussvorlage 3278/2021 ist das Ergebnis der Prüfung. Die Auskömmlichkeit der Raum-
kapazitäten inklusive Sporteinheiten sowie OGS-Räumlichkeiten für eine volle 4-Zügigkeit ist 
nach der Errichtung der Modulbauten gegeben.

3 
 
(2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme 
Bestand 
Zum Schuljahr 2022/2023 sind die im Stadtteil Neuehrenfeld liegenden städtischen Grund-
schulen GGS Nußbaumerstraße, GGS Ottostraße und KGS Baadenberger Straße in der Zü-
gigkeit wie folgt festgelegt und können entsprechend Schüler*innen aufnehmen: 
 
Stadtteil Standort Schule Züge GL Kapazität Ø 23 max. Kapazität
402 NeuehrenfeldNussbaumer Str.254-256GGS 3,5 69 bzw. 92 81 bzw. 104
Ottostr. GGS 2 46 56
Baadenberger Str. 111KGS 3 69 81
insgesamt 8,5 184 bzw. 207 218 bzw. 241
 
Als weitere private Grundschule im Stadtteil Neuehrenfeld ist die jüdische Grundschule Lau-
der-Morijah-Schule auf der Ottostraße zu nennen, die grundsätzlich mit jährlich einer Ein-
gangsklasse auf die im Stadtteil verfügbaren Grundschulplätze einzahlt. 
 
Im Schuljahr 2022/23 wer den rd. 750 Schüler*innen an diesen städtischen Schulstandorten 
geführt.  
Aktuell und in den vergangenen Jahren wurden im Stadtteil seit dem Schuljahr 2011/2012 
bezogen auf alle Jahrgänge zwischen 720-870 Schüler*innen beschult. Dies entspricht 7 bis 9 
Zügen. 
 
Prognose der Schülerzahlentwicklung 
Laut der kleinräumigen Einwohnerprognose 2022 ist der Grundschulplatzbedarf in Neuehren-
feld für die Eingangsklassen bei den altersrelevanten Jahrgängen im Betrachtungszeitraum 
2023-2035 zwischen 167 und 210 Kindern zu verorten. Dies entspricht dem jährlichen Bedarf 
von rd. 6-8 Eingangsklassen.  
Auf Grundlage der Einwohnerdaten für den Stadtteil Neuehrenfeld vom 31.12.2021 könnten 
bei unveränderter Einwohnerzahl bis 2035 Einschulungen in einem Korridor zwischen rd. 210 
und 270 Kindern möglich sein. Dies entspricht einem Platzbedarf von rd. 8-10 Eingangsklas-
sen in den kommenden Jahren. 
Die Verwaltung hat daher bereits in der Vergangenheit den Bedarf an Grundschulplätzen für 
die Stadtteile Ehrenfeld und Neuehrenfeld mit bis zu 9 zusätzlichen Zügen kalkuliert (vgl. 
M45c Schulentwicklungsplanung 2020) und dementsprechend bereits einen Suchauftrag im 
Suchradius Stadtteil Ehrenfeld/Neuehrenfeld mit bis zu 5 Grundschulzügen dimensioniert. 
 
Mit der vorliegenden beabsichtigten Zügigkeitserweiterung der GGS Nußbaumerstraße auf 4 
Züge gewinnt der Schulstandort bis zu 26 Schulplätze pro Jahrgang. Aufbauend stehen der 
Gemeinschaftsgrundschule somit ständig 104 Plätze pro Jahrgang zur Verfügung. 
 
 
(3) Zur Raum- und Gebäudesituation 
Das Gebäude an der Nußbaumerstr. 254 -256, 50825 Köln-Neuehrenfeld gewinnt durch den 
Modulbau fünf Räume als Unterrichtsräume/ Mehrzweckräume / Raum für den Offenen Ganz-
tag / Lehrerzimmer, ein OGTS -Büro, Sanitärbereiche und eine Mensa für 400 Essensteilneh-
mer*innen in zwei Schichten. Das Bestandsgebäude ist auf 3,5 Züge ausgelegt. Durch die 
Modulbauten entstehen ausreichende Platzkapazitäten für durchgängig 4 Grundschulzüge. 
Nach Fertigstellung des Modulbaus kann die Gemeinschaftsgrundschule bis zu 416 Schü-
ler*innen führen. Das Raumprogramm für eine volle 4 -Zügigkeit inklusive Fachraum- und 
Sportsituation sowie OGTS ist dann abgedeckt. 
Für die nach § 79 Schulgesetz NRW vorgeschriebenen Bereitstellung und Unterhaltung der 
Schulanlage und des Schulgebäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge 
getragen. 
 
Die sich hieraus ergebenden Aufwendungen für Schulmieten, die über den Flächenverrech-
nungspreis dem Amt für Schulentwicklung in Rechnung gestellt werden, stehen im Hpl 
2023/2024 im Teilplan 0301, Teilplanzeile 16 in entsprechender Höhe zur Verfügung. Für die 
Haushaltsjahre 2025 ff. wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des 
Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die

4 
erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
(4) Beteiligung der Schulkonferenzen 
Die Schulkonferenz der Gemeinschaftsgrundschule Nußbaumerstraße hat in verschiedenen 
Fassungen der Schulentwicklungsplanung Köln in den vergangenen Jahren keine Einwände 
gegen den Aufbau auf 4 Züge und gegen den Austausch der Fertigbaueinheiten durch Mo-
dulbauten erhoben. Auch aktuell befürwortet die Schulkonferenz die Änderung der Zügigkeit 
(Anlage). 
 
(5) Personalkosten 
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten 
sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbun-
denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie Sicherstellung einer Grundversorgung. 
Durch die Zügigkeitserweiterung der Gemeinsch aftsgrundschule Nußbaumerstraße zum 
Schuljahr 2024/25 entsteht aufgrund der aktuell zugestandenen Grundversorgung kein Mehr-
bedarf für das Schulsekretariat.  
 
Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeisterstellen ist die tarifliche Reinigungsfläche.  
Da s ich die tarifliche Reinigungsfläche nur geringfügig verändert, ist eine Anpassung der 
Hausmeisterstellen nicht notwendig. 
 
(6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und 
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes 
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu 
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 
80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger 
von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. 
Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in 
diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. 
 
(7) Anordnung der sofortigen Vollziehung 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger ni cht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung der Gemeinschaftsgrundschule 
Nußbaumerstraße, für die schulrechtliche Erweiterung zu einem erheblichen finanziellen, per-
sonellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eine s möglicherweise mehrjährigen 
juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, recht-
zeitig vor Beginn des Schuljahres 2024/25 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu ha-
ben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses  zur Zügigkeitserweiterung die sofortige Voll-
ziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches 
Interesse) anzuordnen. 
 
Anlage

Anlage 1 - Stellungnahme der Schulkonferenz GGS Nußbaumer Straße

739 Zeichen

GGS Nußbaumerstraße   Telefon: 0221/95565212   Schulleiterin: Verena Wergen 
Nußbaumerstr. 254   Fax:  0221/95565220 
50825 Köln    Email:   ggs-nussbaumer@stadt-koeln.de 
Homepage: www.nussbaumerstrasse.de 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Köln, den 27.04.2023 
 
 
 
 
Stellungnahme der Schulkonferenz nach §65 und §76 SchulG zur Zügigkeitserweiterung 
 
 
 
 
Die Schulkonferenz stimmt nach §65 und §76 SchulG einstimmig der geplanten 
schulrechtlichen Zügigkeitserweiterung der GGS Nußbaumerstraße auf 4 Züge ab dem 
Schuljahr 2024/25 zu. 
 
 
 
 
 
 
Verena Wergen 
- Schulleiterin –  
 GGS Nußbaumerstraße 
Nußbaumerstraße 254 
 
50825 Köln 
 
Tel.: 0221- 955 652 -12 
 
Email: ggs-nussbaumer@stadt-koeln.de 
 
Homepage : www.nussbaumerstrasse.de

Beratungsverlauf (4)

22.05.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
12.06.2023 Finanzausschuss
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.06.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2023 Rat
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Nußbaumerstraße 254
  • Ottostraße
  • Baadenberger Straße 111K
  • Willy-Brandt-Platz 3
  • Straße 11

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Details

Aktenzeichen
0344/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.05.2023
Erstellt
23.01.2023 17:59