0344/2023
Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Nußbaumerstraße, Nußbaumerstraße 254-256, 50825 Köln-Neuehrenfeld, Schulnr. 112471, zum Schuljahr 2024/25
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Anlage 2 - Stellungnahme Stadtschulpflegschaft Köln
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Stadtschulpflegschaft Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Herr Dr. Helge Schlieben Nur per E-Mail Stadtschulpflegschaft Köln, Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln, info@stadtschulpflegschaft-koeln.de www.stadtschulpflegschaft-koeln.de Seite 1 von 1 Erweiterung Zügigkeiten Stellungnahme zu Beschlussvorlagen des Ausschusses am 22.05.2023: 0827/2023 – 0975/2023 – 0340/2023 0344/2023 – 0935/2023 – 0942/2023 18.05.2023 Sehr geehrter Herr Dr. Schlieben, auf Grund des allseits bekannten Schulplatzmangels begrüßt die Stadtschulpflegschaft Köln ausdrücklich Vorlagen zu Mehrzügigkeiten, da so schnell durch Neugründungen von Schulen wohl nicht alle notwenigen Plätze bereitgest ellt werden können. Allerdings ist bei Zügigkeitserweiterungen immer an mehr als „nur“ neue Klassenräume mitzudenken. Schulkonferenzen müssen am Verfahren beteiligt werden, können aber letztlich nur einen Beschluss fassen, wenn alle weiteren notwendigen Maßnahmen bereits mitgedacht und kommuniziert wurden. So sollte es immer ein Stufenkonzept geben, dass verbindliche Aussagen zu nachfolgenden Punkten, die bei einer Mehrzügigkeit stets einzuplanen sind, enthält. Zu berücksichtigende Aspekte bei Zügigkeitserweiterungen (Diese Liste ist nicht abschließend und die auf- geführte Reihenfolge ist willkürlich): • Fachräume • Turnhallenzeiten • Schwimmzeiten • OGS-Räume • Mensa / Essbereich • Nicht pädagogisches Personal • Schulhofgröße • Fahrradständer • Digitale Infrastrukur • ggf. Sanitäre Anlagen, wenn nicht durch modularen Schulbau mitberücksichtigt Ferner ist unbedingt ein frühzeitiger Austausch mit der Schulgemeinde nachhaltig anzustreben. Mit freundlichen Grüßen Stadtschulpflegschaft Köln Vorstand Nathalie Binz, Achim Schmitz, Gerhard Jansen Willy-Brandt-Platz 3, 50475 Köln info@stadtschulpflegschaft-koeln.de www.stadtschulpflegschaft-koeln.de www.fb.com/StadtschulpflegschaftKoeln
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0344/2023 Freigabedatum 10.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zügigkeitserweiterung der Gemeinschaftsgrundschule Nußbaumerstraße, Nußbaumerstraße 254-256, 50825 Köln-Neuehrenfeld, Schulnr. 112471, zum Schuljahr 2024/25 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), die Gemeinschaftsgrundschule Nußbaumerstraße, GGS, Schulnr. 112471, Nußbaumerstraße 254-256, 50825 Köln-Neuehrenfeld, um 0,5 Züge auf zukünftig 4 Züge zu erweitern. Der Be- schluss soll ab dem Schuljahr 2024/25 umgesetzt werden. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be- schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen zur Ge- nehmigung des Beschlusses zu stellen. 3. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwal- tungsgerichtsordnung angeordnet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023 Finanzausschuss 12.06.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2023 Rat 15.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: (0) Ausgangslage Die Gemeinschaftsgrundschule Nußbaumerstraße, GGS, Schulnr. 112471, Nußbaumerstraße 254-256, 50825 Köln, wird aktuell als 3,5-zügige Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld, Stadt- teil Neuehrenfeld, geführt. Mit Beschlussvorlage 3278/2021 zur „Beschaffung und Aufstellung von Modulbauten für Schu- len zum Erhalt bestehender und zur Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher Schulplät- ze“ wurde der an der Grundschule Nußbaumerstraße festgestellte Bedarf an Ersatz von fünf Räumen als Unterrichtsräume/ Mehrzweckräume / Raum für den Offenen Ganztag / Lehrer- zimmer, ein OGTS-Büro, Sanitärbereiche und eine Mensa für 400 Essensteilnehmer*innen in Fertigbauweise durch die Errichtung von Modulbauten beschlossen. Hierdurch ermöglicht sich eine schulrechtliche Erweiterung von 3,5 auf 4 Züge an der Grundschule, die ebenfalls in be- sagter Beschlussvorlage thematisiert wurde. Die schulrechtliche Zügigkeitsänderung soll im Schuljahr 2024/25 erfolgen. Für alle Schüler*innen der Schule besteht das Angebot des offe- nen Ganztages. (1) Hintergrund Durch die Zügigkeitserweiterung ergibt sich zukünftig die Kapazität, regelmäßig gemäß durch- schnittlichem Klassenbildungswert 23 zusätzliche Grundschulplätze pro Jahrgang an der Grundschule in Neuehrenfeld anbieten zu können. Unter Ausschöpfung der Bandbreite zur Klassenbildung gemäß § 6a der Vorordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen stehen bis zu 26 zusätzliche Grundschulplätze pro Jahrgang an der Schule zur Verfügung. So können zukünftig jährlich bis zu 104 Schüler*innen an der Grund- schule aufgenommen werden. In der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2020 (siehe Session 0418/2020) wird die Anpassung der Zügigkeit der GGS Nußbaumerstraße in Neuehrenfeld unter der Maßnahmen- nummer M44 geführt und wie folgt beschrieben: „An der GGS Nußbaumerstraße ist ein Ersatz bestehender Fertigbaueinheiten vorgesehen, um insbesondere das Raumangebot für den offenen Ganztag zu verbessern. Vor Ort sind insgesamt noch 8 Unterrichtsräu me in alten Fertigbaueinheiten vorhanden. Das Raumpro- gramm ist bisher auf die aktuelle 3,5 -Zügigkeit abgestellt. Das Grundstück umfasst rd. 8.400 m² und erfüllt damit nicht die Flächenanforderungen für eine 4-zügige Grundschule. Aufgrund des erwarteten Bedarfs an Grundschulplätzen in den Stadtteilen Ehrenfeld und Neuehrenfeld sollte dennoch das bauliche Erweiterungspotential für ein 4 -zügiges Grundschulgebäude ge- prüft werden. Parallel kann die Planung zum Ersatz der alten Fertigbaueinheiten weitergeführt we rden. Es wird noch zu bewerten sein, ob mittelfristig eine schulrechtliche Änderung, Erhöhung der Zü- gigkeit auf 4 volle Züge, ggf. erforderliche Reduzierung der Zügigkeit auf 3 volle Züge umge- setzt werden kann. Im letztgenannten Fall ergäbe sich je nach da nn vorhandenem Raumbe- stand ein Spielraum, bei Bedarf schulrechtskonform zeitweise eine Mehrklasse bilden zu kön- nen. In diesem Fall könnte der Standort Nußbaumerstraße zumindest dazu beitragen, Be- darfsspitzen abzufangen.“ Beschlussvorlage 3278/2021 ist das Ergebnis der Prüfung. Die Auskömmlichkeit der Raum- kapazitäten inklusive Sporteinheiten sowie OGS-Räumlichkeiten für eine volle 4-Zügigkeit ist nach der Errichtung der Modulbauten gegeben. 3 (2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme Bestand Zum Schuljahr 2022/2023 sind die im Stadtteil Neuehrenfeld liegenden städtischen Grund- schulen GGS Nußbaumerstraße, GGS Ottostraße und KGS Baadenberger Straße in der Zü- gigkeit wie folgt festgelegt und können entsprechend Schüler*innen aufnehmen: Stadtteil Standort Schule Züge GL Kapazität Ø 23 max. Kapazität 402 NeuehrenfeldNussbaumer Str.254-256GGS 3,5 69 bzw. 92 81 bzw. 104 Ottostr. GGS 2 46 56 Baadenberger Str. 111KGS 3 69 81 insgesamt 8,5 184 bzw. 207 218 bzw. 241 Als weitere private Grundschule im Stadtteil Neuehrenfeld ist die jüdische Grundschule Lau- der-Morijah-Schule auf der Ottostraße zu nennen, die grundsätzlich mit jährlich einer Ein- gangsklasse auf die im Stadtteil verfügbaren Grundschulplätze einzahlt. Im Schuljahr 2022/23 wer den rd. 750 Schüler*innen an diesen städtischen Schulstandorten geführt. Aktuell und in den vergangenen Jahren wurden im Stadtteil seit dem Schuljahr 2011/2012 bezogen auf alle Jahrgänge zwischen 720-870 Schüler*innen beschult. Dies entspricht 7 bis 9 Zügen. Prognose der Schülerzahlentwicklung Laut der kleinräumigen Einwohnerprognose 2022 ist der Grundschulplatzbedarf in Neuehren- feld für die Eingangsklassen bei den altersrelevanten Jahrgängen im Betrachtungszeitraum 2023-2035 zwischen 167 und 210 Kindern zu verorten. Dies entspricht dem jährlichen Bedarf von rd. 6-8 Eingangsklassen. Auf Grundlage der Einwohnerdaten für den Stadtteil Neuehrenfeld vom 31.12.2021 könnten bei unveränderter Einwohnerzahl bis 2035 Einschulungen in einem Korridor zwischen rd. 210 und 270 Kindern möglich sein. Dies entspricht einem Platzbedarf von rd. 8-10 Eingangsklas- sen in den kommenden Jahren. Die Verwaltung hat daher bereits in der Vergangenheit den Bedarf an Grundschulplätzen für die Stadtteile Ehrenfeld und Neuehrenfeld mit bis zu 9 zusätzlichen Zügen kalkuliert (vgl. M45c Schulentwicklungsplanung 2020) und dementsprechend bereits einen Suchauftrag im Suchradius Stadtteil Ehrenfeld/Neuehrenfeld mit bis zu 5 Grundschulzügen dimensioniert. Mit der vorliegenden beabsichtigten Zügigkeitserweiterung der GGS Nußbaumerstraße auf 4 Züge gewinnt der Schulstandort bis zu 26 Schulplätze pro Jahrgang. Aufbauend stehen der Gemeinschaftsgrundschule somit ständig 104 Plätze pro Jahrgang zur Verfügung. (3) Zur Raum- und Gebäudesituation Das Gebäude an der Nußbaumerstr. 254 -256, 50825 Köln-Neuehrenfeld gewinnt durch den Modulbau fünf Räume als Unterrichtsräume/ Mehrzweckräume / Raum für den Offenen Ganz- tag / Lehrerzimmer, ein OGTS -Büro, Sanitärbereiche und eine Mensa für 400 Essensteilneh- mer*innen in zwei Schichten. Das Bestandsgebäude ist auf 3,5 Züge ausgelegt. Durch die Modulbauten entstehen ausreichende Platzkapazitäten für durchgängig 4 Grundschulzüge. Nach Fertigstellung des Modulbaus kann die Gemeinschaftsgrundschule bis zu 416 Schü- ler*innen führen. Das Raumprogramm für eine volle 4 -Zügigkeit inklusive Fachraum- und Sportsituation sowie OGTS ist dann abgedeckt. Für die nach § 79 Schulgesetz NRW vorgeschriebenen Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage und des Schulgebäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge getragen. Die sich hieraus ergebenden Aufwendungen für Schulmieten, die über den Flächenverrech- nungspreis dem Amt für Schulentwicklung in Rechnung gestellt werden, stehen im Hpl 2023/2024 im Teilplan 0301, Teilplanzeile 16 in entsprechender Höhe zur Verfügung. Für die Haushaltsjahre 2025 ff. wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die 4 erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. (4) Beteiligung der Schulkonferenzen Die Schulkonferenz der Gemeinschaftsgrundschule Nußbaumerstraße hat in verschiedenen Fassungen der Schulentwicklungsplanung Köln in den vergangenen Jahren keine Einwände gegen den Aufbau auf 4 Züge und gegen den Austausch der Fertigbaueinheiten durch Mo- dulbauten erhoben. Auch aktuell befürwortet die Schulkonferenz die Änderung der Zügigkeit (Anlage). (5) Personalkosten Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schülerzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbun- denen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie Sicherstellung einer Grundversorgung. Durch die Zügigkeitserweiterung der Gemeinsch aftsgrundschule Nußbaumerstraße zum Schuljahr 2024/25 entsteht aufgrund der aktuell zugestandenen Grundversorgung kein Mehr- bedarf für das Schulsekretariat. Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeisterstellen ist die tarifliche Reinigungsfläche. Da s ich die tarifliche Reinigungsfläche nur geringfügig verändert, ist eine Anpassung der Hausmeisterstellen nicht notwendig. (6) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. (7) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger ni cht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung der Gemeinschaftsgrundschule Nußbaumerstraße, für die schulrechtliche Erweiterung zu einem erheblichen finanziellen, per- sonellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eine s möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, recht- zeitig vor Beginn des Schuljahres 2024/25 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu ha- ben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses zur Zügigkeitserweiterung die sofortige Voll- ziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlage
Anlage 1 - Stellungnahme der Schulkonferenz GGS Nußbaumer Straße
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GGS Nußbaumerstraße Telefon: 0221/95565212 Schulleiterin: Verena Wergen Nußbaumerstr. 254 Fax: 0221/95565220 50825 Köln Email: ggs-nussbaumer@stadt-koeln.de Homepage: www.nussbaumerstrasse.de Köln, den 27.04.2023 Stellungnahme der Schulkonferenz nach §65 und §76 SchulG zur Zügigkeitserweiterung Die Schulkonferenz stimmt nach §65 und §76 SchulG einstimmig der geplanten schulrechtlichen Zügigkeitserweiterung der GGS Nußbaumerstraße auf 4 Züge ab dem Schuljahr 2024/25 zu. Verena Wergen - Schulleiterin – GGS Nußbaumerstraße Nußbaumerstraße 254 50825 Köln Tel.: 0221- 955 652 -12 Email: ggs-nussbaumer@stadt-koeln.de Homepage : www.nussbaumerstrasse.de
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Nußbaumerstraße 254
- Ottostraße
- Baadenberger Straße 111K
- Willy-Brandt-Platz 3
- Straße 11
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Details
- Aktenzeichen
- 0344/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.05.2023
- Erstellt
- 23.01.2023 17:59