0489/2020
Überplanmäßiger Aufwand
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Beschlussvorlage Rat
4957 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23 235-Wei Vorlagen-Nummer 0489/2020 Freigabedatum 10.03.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Überplanmäßiger Aufwand Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt überplanmäßige Aufwendungen gem. § 83 GO NRW in Höhe von insgesamt 11.905.000 € im Teilergebnisplan 0108, Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten im Haushaltsjahr 2019. Der Betrag teilt sich auf folgende Teilplanzeilen auf: Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.050.000 € Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen 9.000.000 € Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen 105.000 € Teilplanzeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen 1.750.000 € Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2019 durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0903 - Grundstücksbezogene Basisinformationen - Teilplanzeile 16 - sonstige or- dentliche Aufwendungen 250.000 € Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - Teilplanzeile 15 – Transferaufwendun- gen 1.400.000 € Teilergebnisplan 1302 - Wasser und Wasserbau- Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 800.000 € Teilergebnisplan 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft – Teilplanzeile 20 - Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen 9.455.000 € Finanzausschuss 23.03.2020 Rat 26.03.2020 2 Begründung Die Notwendigkeit der Bereitstellung einer überplanmäßigen Aufwandsermächtigung im Teilergebnis- plan 0108, Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten zeichnete sich bereits nach dem Abschluss des dritten Quartals ab. Allerdings war zur Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs zunächst der Abschluss weiterer im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2019 stehender Arbeiten erforderlich. Die Mehraufwendungen in den einzelnen Teilplanzeilen begründen sich wie folgt: Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Mehraufwand: 1.050.000 € Die Mehraufwendungen entstanden im Wesentlichen (ca. 800.000 €) in den Bereichen Aufwendun- gen für Energie, Abwasser, Wasser sowie Aufwendungen für Reinigung, Winterdienst uns sonstigen Bewirtschaftungskosten (z.B. Bewachungskosten). Die Kosten für die genannten Aufwendungen überschritten trotz restriktiver Mittelbewirtschaftung das vorhandene Planbudget. Grund hierfür sind zu knapp bemessene Plankosten sowie allgemeine Kos- tensteigerungen. Da die Nebenkosten wie Energie, Abwasser, Wasser, Reinigung , Winterdienst und sonstige Bewirt- schaftungskosten erfahrungsgemäß weiter in gewohntem Maße anfallen, die Kosten für diese Leis- tungen jedoch weiter steigen werden, ist in den kommenden Jahren von einem weiter steigendem Budgetbedarf auszugehen. Die übrigen Mehraufwendungen in Höhe von 250.000 € entfallen auf Aufwendungen für die Unterhal- tung der Grundstücke und Gebäude und der Unterhaltung sonstiger baulicher Anlagen (Tiefgaragen und Parkhäuser). Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen Mehraufwand: 9.000.000 € Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sind bei voraussichtlich dauernder Wertminde- rung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzuset- zen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Die Bewertung hat zu Folge, dass in der Bilanz nicht realisierte Verluste ausgewiesen werden. Im Wesentlichen sind hier zwei außerplanmäßige Abschreibungen auf Grundstücke und Gebäude zu nennen. Zur Ermittlung eines aktuellen Marktwertes wurden für die Objekte Piccoloministraße und Josefstraße Wertgutachten erstellt. Die Buchwerte wurden entsprechend angepasst, was zu einer Abschreibung in Höhe von 5.176.000 € bei der Piccoloministraße sowie einer Abschreibung in Höhe von 1.100.000 € bei der Josefstraße führte. 23 verwaltet den unbebauten Grundbesitz sowie Teile des bebauten Grundbesitzes. Durch z.B. Nut- zungsartenänderungen wird die Anlage wenn nötig auf einen niedrigeren Buchwert abgeschrieben. Im Jahr 2019 wurden in diesem Bereich weitere 2.727.000 € außerplanmäßig abgeschrieben. Teilplanzeile 15 -Transferaufwendungen Mehraufwand: 105.000 € Für den Bahnhof Belvedere wurde eine Ermächtigungsübertragung von 2019 in 2020 beantragt, da in 2019 nicht die geplanten Maßnahmen beauftragt werden konnten, da sich auch die Erteilung der not- wendigen Baugenehmigung verzögert. Um diese Übertragung vornehmen zu können, ist ebenfalls eine überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich. Teilplanzeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen 3 Mehraufwand: 1.750.000 € Durch die Korrektur eines Rechnungsabgrenzungspostens für geleistete Mietzahlungen aus Vorjah- ren entstand ein periodenfremder Aufwand für Mieten, Pachten, Erbbauzinsen in Höhe von 1.240.000 €. Weitere 214.000 € Überschreitung entstanden bei den Mieten für die Parkeinrichtung Lanxess Arena sowie für 2 angemietete Objekte (Stresemannstr. und Drieschstr.).
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Josefstraße
- Piccoloministraße
- Stresemannstraße
- Drieschstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0489/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 11.03.2020
- Erstellt
- 12.02.2020 09:51