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0489/2020

Überplanmäßiger Aufwand

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.03.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.03.2020, TOP 8.1

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4957 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23 
235-Wei 
Vorlagen-Nummer 
 0489/2020 
Freigabedatum 
10.03.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Überplanmäßiger Aufwand 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt überplanmäßige Aufwendungen gem. § 83 GO NRW in Höhe von insgesamt 
11.905.000 € im Teilergebnisplan 0108, Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten im Haushaltsjahr 
2019. 
 
Der Betrag teilt sich auf folgende Teilplanzeilen auf: 
 
Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen   1.050.000 € 
Teilplanzeile 14 - bilanzielle Abschreibungen     9.000.000 € 
Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen        105.000 € 
Teilplanzeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen   1.750.000 € 
 
 
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2019 durch Wenigeraufwendungen im 
 
Teilergebnisplan 0903 - Grundstücksbezogene Basisinformationen - Teilplanzeile 16 - sonstige or-
dentliche Aufwendungen           250.000 € 
 
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV - Teilplanzeile 15 – Transferaufwendun-
gen          1.400.000 € 
 
Teilergebnisplan 1302 - Wasser und Wasserbau- Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen           800.000 € 
 
Teilergebnisplan 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft – Teilplanzeile 20 - Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen        9.455.000 €  
 
Finanzausschuss 23.03.2020 
Rat 26.03.2020

2 
Begründung 
Die Notwendigkeit der Bereitstellung einer überplanmäßigen Aufwandsermächtigung im Teilergebnis-
plan 0108, Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten zeichnete sich bereits nach dem Abschluss des 
dritten Quartals ab. Allerdings war zur Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs zunächst der Abschluss 
weiterer im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2019 stehender Arbeiten erforderlich. 
Die Mehraufwendungen in den einzelnen Teilplanzeilen begründen sich wie folgt: 
 
Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
Mehraufwand: 1.050.000 € 
Die Mehraufwendungen entstanden im Wesentlichen (ca. 800.000 €) in den Bereichen Aufwendun-
gen für Energie, Abwasser, Wasser sowie Aufwendungen für Reinigung, Winterdienst uns sonstigen 
Bewirtschaftungskosten (z.B. Bewachungskosten). 
Die Kosten für die genannten Aufwendungen überschritten trotz restriktiver Mittelbewirtschaftung das 
vorhandene Planbudget. Grund hierfür sind zu knapp bemessene Plankosten sowie allgemeine Kos-
tensteigerungen. 
Da die Nebenkosten wie Energie, Abwasser, Wasser, Reinigung , Winterdienst und sonstige Bewirt-
schaftungskosten erfahrungsgemäß weiter in gewohntem Maße anfallen, die Kosten für diese Leis-
tungen jedoch weiter steigen werden, ist in den kommenden Jahren von einem weiter steigendem 
Budgetbedarf auszugehen. 
 
Die übrigen Mehraufwendungen in Höhe von 250.000 € entfallen auf Aufwendungen für die Unterhal-
tung der Grundstücke und Gebäude und der Unterhaltung sonstiger baulicher Anlagen (Tiefgaragen 
und Parkhäuser).  
 
Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen  
Mehraufwand: 9.000.000 € 
Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sind bei voraussichtlich dauernder Wertminde-
rung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzuset-
zen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Die Bewertung hat zu Folge, dass in der Bilanz 
nicht realisierte Verluste ausgewiesen werden. 
Im Wesentlichen sind hier zwei außerplanmäßige Abschreibungen auf Grundstücke und Gebäude zu 
nennen. Zur Ermittlung eines aktuellen Marktwertes wurden für die Objekte Piccoloministraße und 
Josefstraße Wertgutachten erstellt. Die Buchwerte wurden entsprechend angepasst, was zu einer 
Abschreibung in Höhe von 5.176.000 € bei der Piccoloministraße sowie einer Abschreibung in Höhe 
von 1.100.000 € bei der Josefstraße führte.  
23 verwaltet den unbebauten Grundbesitz sowie Teile des bebauten Grundbesitzes. Durch z.B. Nut-
zungsartenänderungen wird die Anlage wenn nötig auf einen niedrigeren Buchwert abgeschrieben. 
Im Jahr 2019 wurden in diesem Bereich weitere 2.727.000 € außerplanmäßig abgeschrieben. 
 
Teilplanzeile 15 -Transferaufwendungen  
Mehraufwand: 105.000 € 
Für den Bahnhof Belvedere wurde eine Ermächtigungsübertragung von 2019 in 2020 beantragt, da in 
2019 nicht die geplanten Maßnahmen beauftragt werden konnten, da sich auch die Erteilung der not-
wendigen Baugenehmigung verzögert. Um diese Übertragung vornehmen zu können, ist ebenfalls 
eine überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich. 
 
Teilplanzeile 16 - sonstige ordentliche Aufwendungen

3 
Mehraufwand: 1.750.000 € 
Durch die Korrektur eines Rechnungsabgrenzungspostens für geleistete Mietzahlungen aus Vorjah-
ren entstand ein periodenfremder Aufwand für Mieten, Pachten, Erbbauzinsen in Höhe von 1.240.000 
€. 
Weitere 214.000 € Überschreitung entstanden bei den Mieten für die Parkeinrichtung Lanxess Arena 
sowie für 2 angemietete Objekte (Stresemannstr. und Drieschstr.).

Beratungsverlauf (2)

23.03.2020 Finanzausschuss
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.03.2020 Rat
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Josefstraße
  • Piccoloministraße
  • Stresemannstraße
  • Drieschstraße

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Details

Aktenzeichen
0489/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.03.2020
Erstellt
12.02.2020 09:51