Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Die Linke. Anfrage nach § 4 AN/0378/2018 vom 07.03.2018
Stand: Am 23.04.2018 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Bernd Petelkau Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 07.03.2018 AN/0378/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 12.03.2018 Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zu setzen. Die Bundeswehr schreibt jährlich alle Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft an, die im nächsten Jahr volljährig werden, sofern diese nicht widersprochen haben. Gemäß § 36, Abs. 2 Bundesmeldegesetz ist eine Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr nach § 58c, Abs. 1 des Gesetzes über die Rechtstellung der Soldaten nur zulässig, soweit die betroffene Person nicht widersprochen hat. Die betroffene Person ist auf ihr Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und spätestens im Oktober eines jeden Jahres durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen. Dieser gesetzlichen Vorgabe entspricht die Stadt Köln durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Köln. Hierzu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen: 1. Wie hoch ist die Anzahl der Widersprüche von Betroffenen insgesamt und im Verhältnis zu der Gesamtheit der Betroffenen zum Beispiel im Jahr 2017? 2. Welche Kosten würden der Stadt Köln entstehen, wenn die Betroffenen vor der Datenübermittlung per Brief auf ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen würden? 3. Wie beurteilt die Stadtverwaltung Köln die Möglichkeit, durch Aushang in den Meldeämtern ganzjährig auf die Widerspruchsmöglichkeit hinzuweisen? 4. Besteht für die Stadt Köln die Möglichkeit, durch Aushang in weiterführenden Schulen jährlich auf die Widerspruchsmöglichkeit hinzuweisen? Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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23.04.2018
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen
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