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AN/0378/2018

Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Die Linke. Anfrage nach § 4 07.03.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 12.03.2018, TOP 6.7

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2367 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
An den Ausschussvorsitzenden 
Bernd Petelkau 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 07.03.2018 
AN/0378/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 12.03.2018 
 
Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
des Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zu setzen. 
Die Bundeswehr schreibt jährlich alle Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft an, die im 
nächsten Jahr volljährig werden, sofern diese nicht widersprochen haben. Gemäß § 36, Abs. 2 
Bundesmeldegesetz ist eine Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement 
der Bundeswehr nach § 58c, Abs. 1 des Gesetzes über die Rechtstellung der Soldaten nur 
zulässig, soweit die betroffene Person nicht widersprochen hat. Die betroffene Person ist auf ihr 
Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und spätestens im Oktober eines jeden Jahres durch 
ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen. 
Dieser gesetzlichen Vorgabe entspricht die Stadt Köln durch öffentliche Bekanntmachung im 
Amtsblatt der Stadt Köln. 
Hierzu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen: 
1. Wie hoch ist die Anzahl der Widersprüche von Betroffenen insgesamt und im Verhältnis zu der 
Gesamtheit der Betroffenen zum Beispiel im Jahr 2017? 
2. Welche Kosten würden der Stadt Köln entstehen, wenn die Betroffenen vor der 
Datenübermittlung per Brief auf ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen würden? 
3. Wie beurteilt die Stadtverwaltung Köln die Möglichkeit, durch Aushang in den Meldeämtern 
ganzjährig auf die Widerspruchsmöglichkeit hinzuweisen?

4. Besteht für die Stadt Köln die Möglichkeit, durch Aushang in weiterführenden Schulen jährlich 
auf die Widerspruchsmöglichkeit hinzuweisen? 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

12.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0378/2018
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
07.03.2018
Erstellt
07.03.2018 11:17