SV-2010/0076
Drichlichkeitsantrag der Fraktionen UFFBASSE und Alternative DA vom 5. Dezember 2010 betr. Aufsichtsratsvorsitz des Oberbürgermeisters
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
SV-2010/0076
2861 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2010/0076
ALTERNATIVE DARMSTADT
Kompetent - Kritisch - Konstruktiv
Liebigstr. 46, 64293 Darmstadt
Tel. & Fax 06151 / 8606067
www.uffbasse-darmstadt.de
Grafenstrasse 27, 3.OG 64283 Darmstadt
Tel 06151-9713 284, Fax 06151- 9713 287
Alternative-Darmstadt@web.de
Darmstadt, den 05. Dezember 2010
Dringlichkeitsantrag - Aufsichtsratsvorsitz des Oberbürgermeisters
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18. Dezember 2007 zu Punkt 8 der
Magistratsvorlage 2007/0513 wird aufgehoben.
2. Der Beteiligungsdezernent und Oberbürgermeister wird aufgefordert
(a) sicherzustellen, dass der dem Bürgschaftsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
07. Okt 2010 zugrunde liegende Rückkauf von 40% der Aktien der HSE AG umgehend und
innerhalb der für das bestehende Vorkaufsrecht gültigen Frist vollzogen wird.
(b) die zu Punkt 2 (a) erforderliche Genehmigung der betreffenden Bürgschaft beim Regierungs-
präsidenten zu beantragen und zu erwirken.
(c) die Stadtverordnetenversammlung unverzüglich und vollumfänglich darüber zu informieren, ob
und wenn ja, mit welchen konkreten Bedingungen die bisherige Frist zur Wahrnehmung des
Vorkaufrechtes verlängert wurde.
(d) daraufhin zu wirken, dass alle Beteiligten mit höchster zeitlicher Priorität an der Neubewertung
der HSE AG arbeiten, über die in der Presse berichtet wurde.
(e) insbesondere in seiner Position als Vorsitzender des Aufsichtsrats der HSE AG
sicherzustellen, dass die zur Neubewertung des Unternehmens notwendigen Zahlen und
Information vollständig und vor allem so rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, dass der
Vollzug des beschlossenen Rückkaufs innerhalb der neuen verlängerten Frist nicht gefährdet
ist.
3. Wir bringen unser Missfallen zum Ausdruck gegenüber dem bisherigen Vorsitzenden sowie
anderer Mitglieder des Aufsichtsrats der HEAG AG und ebenso gegenüber dem
Vorstandsvorsitzenden der HSE AG für ihr Verhalten der letzten Wochen, offene Punkte und
Meinungsverschiedenheiten über die Medien auszutragen und dabei Internaas sowohl vor als
auch nach Sitzungen dieses Aufsichtsrates unter Missachtung aktienrechtlicher Vorschriften
öffentlich zu machen.
Begründung
Zu Punkt 1 - der aufgeführte Beschluss hatte lediglich deklaratorische Bedeutung, da nach Art. 31
Grundgesetz - „Bundesrecht bricht Landesrecht“ - das (bundesdeutsche) Aktienrecht sozusagen
Vorrang vor der Hessischen Gemeindeordnung hat.
Zu Punkt 3 - die angesprochenen Vorgänge der letzten Wochen, insbesondere die Weitergabe
vertraulicher Informationen haben dem Image der Stadt Darmstadt, den städt. Unternehmen und den
handelnden Personen selbst geschadet.
Weitere Begründung mündlich
Jörg Dillmann Georg Hang
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Liebigstraße 46
- Grafenstraße 27
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2010/0076
- Typ
- Antrag
- Datum
- 06.12.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00