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SV-2010/0076

Drichlichkeitsantrag der Fraktionen UFFBASSE und Alternative DA vom 5. Dezember 2010 betr. Aufsichtsratsvorsitz des Oberbürgermeisters

Antrag 06.12.2010

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SV-2010/0076

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SV-2010/0076

2861 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2010/0076 
 
 
 
 
 
ALTERNATIVE DARMSTADT 
Kompetent - Kritisch - Konstruktiv 
Liebigstr. 46,  64293 Darmstadt 
  Tel. & Fax  06151 / 8606067 
            www.uffbasse-darmstadt.de 
Grafenstrasse 27, 3.OG   64283 Darmstadt 
Tel 06151-9713 284, Fax  06151- 9713 287 
Alternative-Darmstadt@web.de 
 
Darmstadt, den 05. Dezember 2010 
Dringlichkeitsantrag - Aufsichtsratsvorsitz des Oberbürgermeisters  
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18. Dezember 2007 zu Punkt 8 der 
Magistratsvorlage 2007/0513 wird aufgehoben.  
2. Der Beteiligungsdezernent und Oberbürgermeister wird aufgefordert 
(a) sicherzustellen, dass der dem Bürgschaftsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 
07. Okt 2010 zugrunde liegende Rückkauf von 40% der Aktien der HSE AG umgehend und 
innerhalb der für das bestehende Vorkaufsrecht gültigen Frist vollzogen wird.  
(b) die zu Punkt 2 (a) erforderliche Genehmigung der betreffenden Bürgschaft beim Regierungs-
präsidenten zu beantragen und zu erwirken. 
(c) die Stadtverordnetenversammlung unverzüglich und vollumfänglich darüber zu informieren, ob 
und wenn ja, mit welchen konkreten Bedingungen die bisherige Frist zur Wahrnehmung des 
Vorkaufrechtes verlängert wurde. 
(d) daraufhin zu wirken, dass alle Beteiligten mit höchster zeitlicher Priorität an der Neubewertung 
der HSE AG arbeiten, über die in der Presse berichtet wurde. 
(e) insbesondere in seiner Position als Vorsitzender des Aufsichtsrats der HSE AG 
sicherzustellen, dass die zur Neubewertung des Unternehmens notwendigen Zahlen und 
Information vollständig und vor allem so rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, dass der 
Vollzug des beschlossenen Rückkaufs innerhalb der neuen verlängerten Frist nicht gefährdet 
ist.  
3. Wir bringen unser Missfallen zum Ausdruck gegenüber dem bisherigen Vorsitzenden sowie 
anderer Mitglieder des Aufsichtsrats der HEAG AG und ebenso gegenüber dem 
Vorstandsvorsitzenden der HSE AG für ihr Verhalten der letzten Wochen, offene Punkte und 
Meinungsverschiedenheiten über die Medien auszutragen und dabei Internaas sowohl vor als 
auch nach Sitzungen dieses Aufsichtsrates unter Missachtung aktienrechtlicher Vorschriften 
öffentlich zu machen. 
 
Begründung  
Zu Punkt 1 - der aufgeführte Beschluss hatte lediglich deklaratorische Bedeutung, da nach Art. 31 
Grundgesetz - „Bundesrecht bricht Landesrecht“ - das (bundesdeutsche) Aktienrecht sozusagen 
Vorrang vor der Hessischen Gemeindeordnung hat. 
Zu Punkt 3 - die angesprochenen Vorgänge der letzten Wochen, insbesondere die Weitergabe 
vertraulicher Informationen haben dem Image der Stadt Darmstadt, den städt. Unternehmen und den 
handelnden Personen selbst geschadet.   
Weitere Begründung mündlich 
 
Jörg Dillmann     Georg Hang 
Fraktionsvorsitzender    Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

TOP 29.18

Orte (2)

  • Liebigstraße 46
  • Grafenstraße 27

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2010/0076
Typ
Antrag
Datum
06.12.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00