2030/2023
Auslastung von Räumlichkeiten der Stadt Köln
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4604 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02-7/0 Vorlagen-Nummer 2030/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 31.08.2023 Auslastung von Räumlichkeiten der Stadt Köln Frau Bastian (FDP) bittet um die Beantwortung folgender Fragen: Vor fast genau 7 Jahren hat die Bezirksvertretung Porz auf Antrag der FDP beschlos- sen, dass der Rathaussaal auch Schulen/Vereinen etc. zur Präsentationen von Filmen zur Verfügung gestellt werden kann. 1. Wann wurden die Schulen über das Angebot informiert? 2. Wurden in der Vergangenheit Filmvorführungen im Rathaussaal durchgeführt? Wenn ja, welche? 3. Durch die Corona-Pandemie hat auch das HomeOffice Einzug in die Stadtverwal- tung gehalten. Wie viele Desk-Sharing Büros gibt es in der Stadtverwaltung und im Porzer Rathaus und wie wirkt sich dies auf die Raumsituation in den Bezirken aus? 4. Besteht für Schiedsleute der Stadt Köln die Möglichkeit, Räumlichkeiten in den Rat- häusern für Besprechungen zwischen Schiedsleuten und Mandaten zu nutzen? Wenn nein, wäre eine Umsetzung möglich und könnte dies den Schiedsleuten umgehend mitgeteilt werden. 5. Bestehen in den Räumlichkeiten der Porzer Jugend- und Gemeinschaftszentren in der Zeit von 8 bis 14 Uhr noch Möglichkeiten zur Nutzung durch Dritte? zu Frage 1: Bereits 2018 hatte die Verwaltung einen Kino-Betrieb im Rathaussaal aus finanziellen, rechtlichen und personellen Gründen ausgeschlossen. Da es kein Kino-Angebot gibt, wurden die Schulen nicht informiert. zu Frage 2: In der Vergangenheit wurden keine Filmvorführungen im Rathaussaal durchgeführt. zu Frage 3: Desksharing wurde bei der Stadtverwaltung Köln als Ausprägung des Neuen Arbei- tens identifiziert. In einzelnen Dienststellen wird Desksharing bereits pilotiert. Ein ge- samtstädtisches Desksharing-Konzept wird aktuell durch eine fachübergreifende Ar- beitsgruppe erarbeitet. Dieses soll unter anderem zentrale Regelungen zur Umset- zung von Desksharing in den einzelnen Dienststellen enthalten. Desksharing soll per- spektivisch überall dort umgesetzt werden, wo dies räumlich und aufgabenbezogen möglich und sinnvoll ist. Aussagen dazu, in welchen Bereichen dies der Fall ist, lassen sich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend treffen. Dies betrifft auch das 2 Porzer Rathaus. Einzelne Desksharing-Arbeitsplätze sind bereits vorhanden, Auswir- kungen auf die Raumsituation in den Bezirken sind aber erst dann zu erwarten, sobald ein gesamtstädtisches Desksharing-Konzept eingeführt und umgesetzt ist. Es gibt zurzeit keine zentralisierte Übersicht über aktuelle Desksharing-Arbeitsplätze. zu Frage 4: Die Schiedspersonen erhalten eine monatliche Amtsraumentschädigung, die in einer Summe Mitte November ausgezahlt wird. Die Möglichkeit städtische Räume für die Schiedsverhandlungen zu nutzen, wird den Bewerbenden beim Vorstellungsgespräch angeboten. Da die Bewerbenden in der Regel über einen Raum in der eigenen Woh- nung verfügen, in dem die Schiedsverhandlungen durchgeführt werden können, wird das Angebot abgelehnt. Die Nutzung von städtischen Räumen würde auch zu einem Abzug von 80% der Amtsraumentschädigung führen. Eine solche Möglichkeit besteht nicht und ist vonseiten VI/2 – Zentrales Raummana- gements nicht angedacht. Der städtische Büroraumbedarf bleibt trotz der Möglichkeit des mobilen Arbeitens aufgrund des wachsenden Personalkörpers hoch, weshalb zur- zeit keine Räume zur Verfügung gestellt werden könnten. Eine Vermietung/Überlas- sung gegenüber Dritten müsste durch 26/Gebäudewirtschaft erfolgen, da das Zentrale Raummanagement allein die Nutzerdienststellen als (internen) Mieter hat und als Zwi- scheninstanz (26/Gebäudewirtschaft ó Nutzerdienststelle) fungiert. zu Frage 5: Die Porzer Jugend- und Gemeinschaftszentren werden durch die freien Träger der Ju- gendhilfe betrieben. Die Stadt Köln beauftragt diese zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrages nach § 11 SGB VIII sowie des Kinder- und Jugendförderungsgesetz des Landes NRW. Ergänzende Gültigkeit hat ebenso der kommunale Kinder- und Jugend- förderplan. Die Träger erhalten hierzu eine kommunale Förderung für ihre Personal- und Betriebskosten. Die freien Träger sind verpflichtet, ihre Räumlichkeiten derart zu gestalten, dass die Öffnungszeiten eingehalten und Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit un- gestört durchgeführt werden können. Über die darüber hinausgehende Nutzung ihrer jeweiligen Raumressourcen entschei- den die Träger eigenverantwortlich und können hierzu angefragt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2030/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 20.06.2023
- Erstellt
- 20.06.2023 10:11