V/0463/2019
Bestellung einer Trägervertreterin/eines Trägervertreters für die städt. Kindertageseinrichtung Gievenbeck, Weitkampweg 1
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Anlage A
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Anlage A zur V/0463/2019 Kurzüberblick Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) bilden der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem Elternbeirat den Rat der Tageseinrichtung. Die Trägervertreter werden u.a. von den Bezirksvertretungen gewählt. Frau Maas hat ihr Mandat als Trägervertreterin in der Kita Gievenbeck zum 31.05.2019 niederge- legt. Es ist von der Bezirksvertretung die Nachfolge zu regeln. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Dazu zählt als Teilziel auch die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die Kindertageseinrichtun- gen. Gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 12 der Hauptsatzung ist es Aufgabe der Bezirksvertretungen Vertre- ter/innen der Stadt in den Kindergartenräten der städtischen Kindertageseinrichtungen zu bestel- len. Damit der Rat der Tageseinrichtung in den städtischen Kindertageseinrichtungen mit der vorgeschriebenen Anzahl an Trägervertretern tagen kann, ist es erforderlich, zeitnah eine Nach- folgerin / einen Nachfolger durch die Bezirksvertretung zu bestellen. Damit ist das Ziel erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Kita Gievenbeck besteht aus drei Gruppen. Durch die Bezirksvertretung Münster-West wer- den zwei Trägervertreter/innen bestellt. Beide Personen sind zurzeit weiblich.
Beschlussvorlage
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V/0463/2019 V/0463/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bestellung einer Trägervertreterin/eines Trägervertreters für die städt. Kindertageseinrichtung Gievenbeck, Weitkampweg 1 Beratungsfolge 27.06.2019 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als Nachfolgerin / Nachfolger von Frau Barbara Maas wird Frau / Herr …………………… als Trä- gervertreterin / Trägervertreter für die städtische Kindertageseinrichtung Gievenbeck, Weitkampweg 1, berufen. Begründung: Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – Kibiz) bil- den der Träger und die in der Einrichtung pädagogisch tätigen Kräfte mit dem Elternbeirat den Rat der Tageseinrichtung. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden die Trägervertreter/innen neben einem/einer vom Oberbürgermeister zu bestellenden Mitarbeiter/in des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fami- lien von den zuständigen Bezirksvertretungen gewählt. Seit dem 01.08.2011 wird die Vertretung des Trägers der Stadt Münster – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – nicht mehr von Mitarbei- tern/innen der Verwaltung, sondern von den jeweiligen Leitungen der Kindertageseinrichtungen über- nommen (siehe Ratsbeschluss vom 25.05.2011, Vorlage V/0168/2011). Die Bezirksvertretung Münster-West hat Frau Barbara Maas am 12.09.2013 auf Vorschlag der CDU- Fraktion als Trägervertreterin für die städtische Kindertageseinrichtung Gievenbeck berufen. Frau Maas hat ihr Amt als Trägervertreterin mit Wirkung zum 31.05.2019 niedergelegt. Es ist ein/e Nach- folger/in zu bestellen. Für die Bestellung ist ein Mehrheitsbeschluss ausreichend. Amt für Bürger- und Ratsservice 22.05.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Smolka Telefon: 492-3361 Smolka@stadt-muenster.de - 2 - V/0463/2019 Anmerkung: Die Trägervertreter/innen vertreten in der Kindertageseinrichtung die Interessen der Stadt Münster. Wenn Trägervertreter/innen gleichzeitig Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von Kindern der jeweiligen Einrichtung sind, kann es u. U. zu Interessenkonflikten kommen. Es erscheint sinnvoll, diese Proble- matik bei der Benennung von Vorschlägen zu berücksichtigen. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Weitkampweg 1
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Details
- Aktenzeichen
- V/0463/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.05.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37