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1628/2023

Beschaffung von Fahrzeugen des Brandschutzes

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 31.07.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.09.2023, TOP 7.2.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

4775 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/372/1 
 
Vorlagen-Nummer           31.07.2023 
 1628/2023 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 22.08.2023 
Finanzausschuss 04.09.2023 
Rat 07.09.2023 
 
Beschaffung von Fahrzeugen des Brandschutzes 
hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 25 Abs. 1. Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. 
§ 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 
Der Rat nimmt die Erhöhung der Investitionsauszahlungen für die Beschaffung von Fahr-
zeugen des Brandschutzes über insgesamt 3.421.842 € zur Kenntnis. Die Gesamtkosten 
betragen nunmehr 15.714.842 € statt bisher 12.293.000 €. 
 
Für die Finanzierung der zusätzlich notwendigen Auszahlungen in Höhe von 3.421.842 € steht 
im Haushaltsplan 2023/2024 in den Haushaltsjahren 2023 (1.422.196 €) und 2024 (1.490.726 
€) im Teilfinanzplan der Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölke-
rungsschutz in der Produktgruppe 0212 – Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst in 
der Teilplanzeile 9 – Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei der 
Finanzstelle 3701-0212-0-0100 – Kraftfahrzeuge eine entsprechende Auszahlungsermächti-
gung zur Verfügung bzw. wird für das Haushaltsjahr 2025 (508.920 €) im Rahmen des Hpl.-
Entwurfs 2025 ff. (inkl. Mittelfristplanung) veranschlagt. 
 
In der gleichen Produktgruppe (inkl. Mittelfristplanung) steht für die Finanzierung der zu-
sätzlichen bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 83.504 € (2024), 167.955 € (2025) 
bzw. 193.401 € (2026 ff.) in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen eine jährliche 
Aufwandsermächtigung in entsprechender Höhe zur Verfügung bzw. wird im Rahmen des 
Hpl.-Entwurfs 2025 ff. (inkl. Mittelfristplanung) ggfls. durch entsprechende Umschichtungen 
eingeplant.  
 
 
I Ausgangslage 
Mit den Bedarfsanerkennungsbeschlüssen der Fahrzeugbeschaffungsprogramme der Feu-
erwehr Köln aus 2019 (Session-Nr.: 1718/2019 – nicht öffentlich) und 2022 (Session-Nr. 
4363/2021) wurde durch den Rat der Stadt Köln die Ersatz- und Neubeschaffung von ins-
gesamt neun Drehleiterfahrzeugen beschlossen. Zu den jeweiligen Zeitpunkten wurden 
nach erfolgter Marktrecherche die Kosten auf 615.000 € pro Fahrzeug (2019) und 627.000

2 
 
€ pro Fahrzeug (2022) geschätzt. 
 
Mit Session-Nr. 3254/2020 wurde im Juni 2021 der Bedarf für zehn Löschfahrzeuge Logis-
tik anerkannt. Die Kosten pro Fahrzeug wurden auf durchschnittlich 491.000 € geschätzt. 
 
Ebenfalls mit dem Fahrzeugprogramm 2022 (Session-Nr. 4363/2021) wurde die Ersatzbe-
schaffung von 2 Feuerwehrkranen mit geschätzten Kosten von 900.000 € pro Fahrzeug be-
schlossen. 
 
 
II Begründung der Kostenerhöhung 
 
Grundsätzlich basieren die Kostenschätzungen aller Beschaffungsmaßnahmen auf bisherigen 
Vergleichswerten, den öffentlich einsehbaren Kosten anderer Kommunen sowie einer dem 
Beschaffungsvorgang vorausgehenden Marktrecherche. Auch für die Ersatz- und Neube-
schaffung der oben genannten Fahrzeuge wurden diese Parameter bei der Kostenschätzung 
herangezogen. 
 
Aufgrund von erheblichen Störungen in den globalen Lieferketten, die weiterhin anhalten, so-
wie der gegenwärtigen Inflation in Verbindung mit steigenden Energie- und Rohstoffpreisen 
nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine, ist eine enorme Preissteigerung - insbesondere 
im Bereich des Fahrzeugbaus - festzustellen. Diese Entwicklungen waren zum Zeitpunkt der 
Kostenschätzungen nicht vorhersehbar. 
 
Nach dem Ergebnis der durchgeführten europaweiten Ausschreibungsverfahren verteilt sich 
die Kostenerhöhung wie folgt auf die drei betroffenen Fahrzeugbeschaffungen: 
 
 Kosten- 
schätzung 
 
Ergebnis 
Ausschrei-
bung 
 
Kostenerhöhung 
gesamt  pro Fahr- 
zeug  in % 
Drehleiterfahrzeuge 
 
5.583.000 € 6.921.546 € 1.338.546 
€ 
148.727 € 24,0 
Löschfahrzeuge Lo-
gistik 
4.910.000 € 6.606.399 € 1.696.399 
€ 
169.640 € 34,5 
Feuerwehrkrane 
 
1.800.000 € 2.186.897 € 386.897 € 193.449 € 21,5 
Summe 
 
12.293.000 
€ 
15.714.842 € 3.421.842 
€ 
  
 
Die Kostenerhöhungen verteilen sich dabei wie folgt auf die Haushaltsjahre 2023 bis 2025: 
 
 2023 2024 2025 Summe 
 
Drehleiterfahrzeuge 
 
743.637 € 594.909 € 0 € 1.338.546 € 
Löschfahrzeuge Logis-
tik 
678.559 € 508.920 € 508.920 € 1.696.399 € 
Feuerwehrkrane 
 
0 € 386.897 € 0 € 386.897 € 
Summe 
 
1.422.196 
€ 
1.490.726 
€ 
508.920 € 3.421.842 €

3 
 
 
Daraus ergeben sich folgende zusätzliche bilanzielle Abschreibungen für die Jahre 2024 ff.: 
 
 Nutzungsdauer 2024 2025 2026 ff. 
 
Drehleiterfahrzeuge 
 
15 Jahre 49.576 € 89.236 € 89.236 € 
Löschfahrzeuge Lo-
gistik 
20 Jahre 33.928 € 59.374 € 84.820 € 
Feuerwehrkrane 
 
20 Jahre 0 € 19.345 € 19.345 € 
Summe 
 
 83.504 € 167.955 € 193.401 € 
 
 
 
gez. i.V. Blome

Beratungsverlauf (3)

22.08.2023 Gesundheitsausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.09.2023 Finanzausschuss
TOP 6.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.09.2023 Rat
TOP 7.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1628/2023
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
31.07.2023
Erstellt
12.05.2023 15:42