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1533/2024/1

Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück als Interim für den Ersatz für das bestehende Berufskolleg Porz, Hauptstraße 426, 51143 Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.08.2024

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 23.09.2024, TOP 10.14

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

5582 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1533/2024/1 
Freigabedatum 
27.08.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Investors oder 
einer Investorin mit Grundstück als Interim für den Ersatz für das bestehende 
Berufskolleg Porz, Hauptstraße 426, 51143 Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt in Ergänzung des Beschlusses Vorlagen-Nummer 1533/2024, die Kölner 
Schulbaugesellschaft mbH auch mit der Suche eines Investors oder einer Investorin mit 
Grundstück und mit der Bebauung für ein Interim für das bestehende Berufskolleg Porz, 
Hauptstraße 426, 51143 Köln zu beauftragen.  
Der Rat beauftragt die Kölner Schulbaugesellschaft unter folgenden Rahmenbedingungen, 
Verhandlungen mit potentiellen Investor*innen zu führen: 
 
- Die Inbetriebnahme des interimistischen Schulgebäudes erfolgt so schnell als möglich  
  spätestens zum 02.05.2027.  
- Der Planung zugrunde gelegt werden die Anforderungen der Schulverwaltung an die neuen  
  pädagogischen Leitlinien. 
- Der Mietvertrag wird für einen Zeitraum von wenigen Jahren bis zur Fertigstellung des Er  
  satzbaus abgeschlossen, mit dem die Kölner Schulbaugesellschaft gemäß Beschluss  
  1533/2024 ebenfalls beauftragt werden soll. 
- Bei der Verhandlung des Mietzinses sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zugrunde zu  
  legen und nachzuweisen. 
- Bei der Suche eines geeigneten Grundstücks werden Klein- oder Schrebergärten ausge- 
  schlossen. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.09.2024 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 16.09.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.09.2024 
Sportausschuss 19.09.2024 
Finanzausschuss 23.09.2024 
Rat 01.10.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen-
verbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.09.2022 die Gründung der Kölner Schul-
baugesellschaft mbH (Vorlagen-Nummer 2360/2022) beschlossen. Gegenstand der Gesell-
schaft ist die Realisierung von Schulbauprojekten die von der Gebäudewirtschaft personell 
nicht hinterlegt sind. Die Gesellschaft hat nach Gründung ihre Arbeit aufgenommen und ist 
personell in der Lage, das Investorenverfahren durchzuführen. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am10. Juni 2024 folgenden Beschluss (Vorlagen-
Nummer 1533/2024) gefasst: 
 
„Der Rat beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Investors 
oder einer Investorin mit Grundstück als Ersatz für das bestehende Berufskolleg Porz, 
Hauptstraße 426, 51143 Köln zu beauftragen. 
Der Rat beauftragt die Kölner Schulbaugesellschaft unter folgenden Rahmenbedingungen, 
Verhandlungen mit potentiellen Investor*innen zu führen: 
- Die Inbetriebnahme des Schulgebäudes erfolgt spätestens zum 02.05.2031. 
- Der Planung zugrunde gelegt werden die Anforderungen der Schulverwaltung an die  
  neuen pädagogischen Leitlinien. 
- Der Mietvertrag wird für einen Zeitraum von 20-30 Jahren abgeschlossen. 
- Bei der Verhandlung des Mietzinses sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zugrunde 
  zu legen und nachzuweisen. 
- Der Stadt Köln ist ein Vorkaufsrecht im Grundbuch dinglich zu sichern. 
- Die Suche sollte Grundstücke mit Schrebergärtennutzung ausschließen. 
- Bei der Suche eines geeigneten Grundstücks werden Kleingärten ausgeschlossen. 
- Sofern das Projekt eine Sporthalle beinhalten wird, ist anzustreben ist, dass in der Sport-
halle ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis freitags außerhalb der Ferienzeiten 
von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für den Vereinssport gesichert werden. An allen 52 
Wochenenden pro Jahr und den feststehenden Feiertagen sollten ganztägige Nutzungs-
zeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso die ganztägige 
Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung, Wartungs- 
und Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsangebote 
sollten durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestat-
tungsfähig sein. 
Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthal-
len schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und offene Sportstadt 
Köln auf das sich permanent verändernde Sport- und Bewegungsverhalten im Wett-
kampfsport sowie im Breiten- und Freizeitsport flexibel reagieren kann. 
Das Verhandlungsergebnis ist dem Rat nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung, in

3 
der das neue Schulgrundstück liegen wird, Ausschuss Schule und Weiterbildung, Finanz-
ausschuss, Sportausschuss und Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft zur Beschlussfas-
sung vorzulegen.“ 
Die Maßnahme „Suche eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück als Interim für 
das Berufskolleg Porz“ befindet sich in der priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste in der 
aus schulfachlicher Sicht höchsten Priorität (Prio A).  
 
Die Finanzierung der Schulbaumaßnahmen erfolgt entsprechend des Ratsbeschlusses über 
den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen 
Haushalt nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann 
jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Die Finanzierung wird im späteren Anmietbe-
schluss konkretisiert.

Beratungsverlauf (6)

09.09.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 2.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung
16.09.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung
17.09.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung
19.09.2024 Sportausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung
23.09.2024 Finanzausschuss
TOP 10.14 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung
Entscheidung

Details

Aktenzeichen
1533/2024/1
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.08.2024
Erstellt
16.07.2024 11:53