1533/2024/1
Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück als Interim für den Ersatz für das bestehende Berufskolleg Porz, Hauptstraße 426, 51143 Köln
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
5582 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1533/2024/1 Freigabedatum 27.08.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beauftragung der Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück als Interim für den Ersatz für das bestehende Berufskolleg Porz, Hauptstraße 426, 51143 Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt in Ergänzung des Beschlusses Vorlagen-Nummer 1533/2024, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH auch mit der Suche eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück und mit der Bebauung für ein Interim für das bestehende Berufskolleg Porz, Hauptstraße 426, 51143 Köln zu beauftragen. Der Rat beauftragt die Kölner Schulbaugesellschaft unter folgenden Rahmenbedingungen, Verhandlungen mit potentiellen Investor*innen zu führen: - Die Inbetriebnahme des interimistischen Schulgebäudes erfolgt so schnell als möglich spätestens zum 02.05.2027. - Der Planung zugrunde gelegt werden die Anforderungen der Schulverwaltung an die neuen pädagogischen Leitlinien. - Der Mietvertrag wird für einen Zeitraum von wenigen Jahren bis zur Fertigstellung des Er satzbaus abgeschlossen, mit dem die Kölner Schulbaugesellschaft gemäß Beschluss 1533/2024 ebenfalls beauftragt werden soll. - Bei der Verhandlung des Mietzinses sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zugrunde zu legen und nachzuweisen. - Bei der Suche eines geeigneten Grundstücks werden Klein- oder Schrebergärten ausge- schlossen. Ausschuss Schule und Weiterbildung 09.09.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 16.09.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.09.2024 Sportausschuss 19.09.2024 Finanzausschuss 23.09.2024 Rat 01.10.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen- verbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.09.2022 die Gründung der Kölner Schul- baugesellschaft mbH (Vorlagen-Nummer 2360/2022) beschlossen. Gegenstand der Gesell- schaft ist die Realisierung von Schulbauprojekten die von der Gebäudewirtschaft personell nicht hinterlegt sind. Die Gesellschaft hat nach Gründung ihre Arbeit aufgenommen und ist personell in der Lage, das Investorenverfahren durchzuführen. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am10. Juni 2024 folgenden Beschluss (Vorlagen- Nummer 1533/2024) gefasst: „Der Rat beschließt, die Kölner Schulbaugesellschaft mbH mit der Suche eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück als Ersatz für das bestehende Berufskolleg Porz, Hauptstraße 426, 51143 Köln zu beauftragen. Der Rat beauftragt die Kölner Schulbaugesellschaft unter folgenden Rahmenbedingungen, Verhandlungen mit potentiellen Investor*innen zu führen: - Die Inbetriebnahme des Schulgebäudes erfolgt spätestens zum 02.05.2031. - Der Planung zugrunde gelegt werden die Anforderungen der Schulverwaltung an die neuen pädagogischen Leitlinien. - Der Mietvertrag wird für einen Zeitraum von 20-30 Jahren abgeschlossen. - Bei der Verhandlung des Mietzinses sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zugrunde zu legen und nachzuweisen. - Der Stadt Köln ist ein Vorkaufsrecht im Grundbuch dinglich zu sichern. - Die Suche sollte Grundstücke mit Schrebergärtennutzung ausschließen. - Bei der Suche eines geeigneten Grundstücks werden Kleingärten ausgeschlossen. - Sofern das Projekt eine Sporthalle beinhalten wird, ist anzustreben ist, dass in der Sport- halle ganzjährig innerhalb der Wochen montags bis freitags außerhalb der Ferienzeiten von 16 Uhr bis 22 Uhr Nutzungszeiten für den Vereinssport gesichert werden. An allen 52 Wochenenden pro Jahr und den feststehenden Feiertagen sollten ganztägige Nutzungs- zeiten von 8 Uhr bis 22 Uhr möglich sein. In den Ferienzeiten ist ebenso die ganztägige Nutzung von 8 Uhr bis 22 Uhr zu ermöglichen sofern keine Grundreinigung, Wartungs- und Baumaßnahmen angesetzt sind. Angedachte und erwünschte Mitternachtsangebote sollten durch Ausweitung der Nutzungszeiten freitags und samstags bis 24 Uhr gestat- tungsfähig sein. Die Erfüllung der vorgenannten Erwartungen an Nutzungsmöglichkeiten in den Sporthal- len schafft die notwendigen Voraussetzungen, dass die moderne und offene Sportstadt Köln auf das sich permanent verändernde Sport- und Bewegungsverhalten im Wett- kampfsport sowie im Breiten- und Freizeitsport flexibel reagieren kann. Das Verhandlungsergebnis ist dem Rat nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung, in 3 der das neue Schulgrundstück liegen wird, Ausschuss Schule und Weiterbildung, Finanz- ausschuss, Sportausschuss und Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft zur Beschlussfas- sung vorzulegen.“ Die Maßnahme „Suche eines Investors oder einer Investorin mit Grundstück als Interim für das Berufskolleg Porz“ befindet sich in der priorisierenden Schulbaumaßnahmenliste in der aus schulfachlicher Sicht höchsten Priorität (Prio A). Die Finanzierung der Schulbaumaßnahmen erfolgt entsprechend des Ratsbeschlusses über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Inbetriebnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Die Finanzierung wird im späteren Anmietbe- schluss konkretisiert.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungBeschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungBeschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungBeschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungBeschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1533/2024/1
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.08.2024
- Erstellt
- 16.07.2024 11:53