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3232/2025

Mittelumwidmung zur Finanzierung des Eigenanteils zur energetischen Sanierung des Quäker Nachbarschaftsheimes

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 15.12.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.12.2025, TOP 10.26

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Finanzierung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1034 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei der Mittelumschichtung handelt es sich um einen verwaltungsinternen Arbeitsvorgang, für den ein 
politischer Beschluss notwendig ist. Die Öffentlichkeit hat keinen Einfluss auf die Entscheidungsfindung, 
so dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung weder notwendig noch zielführend ist. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Rat

11041 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/506 
 
Vorlagen-Nummer 
 3232/2025 
Freigabedatum 
 15.12.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Mittelumwidmung zur Finanzierung des Eigenanteils zur energetischen Sanierung des 
Quäker Nachbarschaftsheimes  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Maßnahme „Energetische Sanierung Quäker Nachbar-
schaftsheim“ - vorbehaltlich der Refinanzierung durch die dargestellten Drittmittel - sowie die Um-
widmung aus den veranschlagten Mitteln des nicht benötigten Eigenanteils zur energetischen Sa-
nierung des Bürgerzentrums Deutz in Höhe von 549.562,91 Euro zur teilweisen Deckung des Ei-
genanteils. 
 
Rat 16.12.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   5.017.569,32 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 4.014.055,45 80 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  955.727,49 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 764.581,99  80 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2030 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   200.703 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2030 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   160.563 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 03.07.2025 die Verwaltung mit der energetischen 
Sanierung des Bürgerzentrums Deutz, Tempelstraße 41-43, 50679 Köln, mit Gesamtkosten in 
Höhe von 3.506.265,98 Euro beauftragt (1215/2025). Die Maßnahme wird durch das Land Nord-
rhein-Westfalen aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE/JTF- Pro-
gramm NRW 2021-2027) sowie dem Fonds für einen gerechten Übergang (ANBest-EU) mit insge-
samt 2.186.143,89 Euro gefördert. Der Bewilligungszeitraum umfasst den Zeitraum vom 
10.04.2025 bis 09.07.2028. 
 
Die erste Kostenschätzung der Abteilung Bürgerhäuser/Bürgerzentren in Kooperation mit der städ-
tischen Koordinationsstelle Klimaschutz im Jahr 2023 ging von Gesamtkosten in Höhe von rund 
7,9 Mio. Euro aus. Nach erneuter Prüfung und Optimierung der Planung im Laufe der letzten 1 ½ 
Jahre beläuft sich die Kostenberechnung mit Stand vom 10.09.2024 insgesamt auf brutto 
3.506.265,98 Euro.  
Auf Basis der förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von brutto 2.732.679,87 Euro liegt die Förder-
quote bei 80% (damit werden rund 62% der Gesamtkosten in Höhe von brutto 3.506.265,98 Euro 
gefördert). Es ergibt sich nach vorläufiger Kostenannahme ein städtischer Eigenanteil von 
1.320.122,09 Euro brutto. 
Bei der Budgetanmeldung für den Haushalt 2025/2026 wurde von einem Eigenanteil in Höhe von 
rund 1,87 Mio. Euro ausgegangen.

3 
Der Betrag in Höhe von 549.562,91 Euro aus den veranschlagten Mitteln für die energetische Sa-
nierung des Bürgerzentrums Deutz, die aufgrund Kostenreduzierung nicht benötigt werden, soll für 
die energetische Sanierung des Quäker Nachbarschaftsheimes herangezogen und umgewidmet 
werden. Entsprechende Finanzmittel stehen im Teilfinanzplan des Amtes für Soziales, Arbeit und 
Senioren in der Produktgruppe 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und 
-zentren bei Finanzstelle 5030-0507-1-0006, Bürgerzentrum Deutz in Teilplanzeile 8, Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen bereit. 
Das Bürgerzentrum im Quäker Nachbarschaftsheim, Kreutzer Straße 5-9, 50672 Köln, ist Teil des 
städtischen Grundvermögens. Bauherr ist das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt 
Köln. Grundsätzlich war für das Objekt Kreutzer Straße 5-9 auf Basis des Beschlusses in der Sit-
zung des Rates am 10.09.2020 (2188/2020) eine Generalsanierung vorgesehen. Nach mehreren 
erfolglosen Ausschreibungen einzelner Gewerke und verschiedener Kostenschätzungen kann 
diese Maßnahme aufgrund der fehlenden Finanzierung nicht realisiert werden. Die Verwaltung be-
absichtigt eine energetische Sanierung des Quäker Nachbarschaftsheimes und wird – abhängig 
von der Finanzierung - hierfür im ersten Quartal 2026 einen neuen Planungsbeschluss einholen.  
Für die beabsichtigte energetische Sanierung des Quäker Nachbarschaftsheims wurden ebenfalls 
Fördermittel aus dem Programm EFRE/ JFT NRW 2021-2027 Energieeffiziente öffentliche Ge-
bäude beantragt. Eine Entscheidung des Fördermittelgebers steht noch aus. 
Bei der Antragstellung im Dezember 2024 wurde von Kosten in Höhe von 7.981.347,84 Euro aus-
gegangen. Hierin enthalten waren auch Kosten für eine ursprünglich beabsichtigte Aufstockung 
des Gebäudes. Der städtische Eigenanteil hätte 1.596.367,57 Euro betragen. 
Die Kosten für eine Aufstockung des Gebäudes sind nach mehreren Rücksprachen mit dem För-
dermittelgeber jedoch nicht förderfähig. Andere Fördermittel für eine eventuelle Aufstockung des 
Gebäudes stehen derzeit, aber auch in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung. Die Verwaltung wird 
daher von einer ursprünglichen beabsichtigten Aufstockung des Gebäudes absehen und lediglich 
eine energetische Sanierung durchführen.  
Die förderfähigen Kosten belaufen sich somit auf 5.973.296,81 Euro. Die beantragte Zuwendung 
(80%) würde 4.778.637,37 Euro betragen. Der durch die Stadt Köln zu finanzierende Eigenanteil 
(20%) beträgt 1.194.659,37 Euro. Dieser Eigenanteil teilt sich auf in 1.003.513,86 Euro investiv so-
wie 191.145,50 Euro konsumtiv. Der Mittelabfluss ist ab 2026 vorgesehen. 
 
Finanzierung 
Zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme werden die Anlaufkosten in 2026 durch entsprechende 
Budgetumschichtungen gedeckt. Ab 2027 wird die Maßnahme im städtischen Haushalt mit den in 
der Anlage dargestellten Auswirkungen neu veranschlagt. Die Eigenanteile werden aus den fol-
genden Einsparungen gedeckt.  
Die Refinanzierung erfolgt aus entsprechenden Finanzmitteln in Höhe von 549.562,91 Euro im 
Teilfinanzplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0507, Betrieb, 
Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in Teilplanzeile 8 Auszahlungen für 
Baumaßnahmen, Finanzstelle 5030-0507-1-0006, Bürgerzentrum Deutz. Die Mittel werden zu die-
sem Zweck zu der Finanzstelle 5030-0507-1-0008, Quäker Nachbarschaftsheim Generalsanierung 
umgewidmet. Des Weiteren erfolgt die Refinanzierung aus konsumtiven Mitteln in Höhe von 
146.706,66 Euro aus dem veranschlagten Bauunterhaltungsbudget 2026 im Teilergebnisplan des 
Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0507- Betrieb, Unterhaltung und 
Förderung von Bürgerhäusern u. -zentren, Teilplanzeile 13- Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen.  
Zur Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils wird ein Betrag in Höhe von 498.389,80 Euro 
aus dem Budget der städtischen Koordinierungsstelle Klimaschutz VIII/2 eingesetzt. Der Betrag 
von 498.389,80 Euro setzt sich zusammen aus veranschlagten investiven Mitteln in Höhe von 
120.000 Euro aus der Produktgruppe 1401, Finanzstelle 0000-1401-0-0007, Teilplanzeile 9 Erwerb 
von beweglichem Anlagevermögen sowie in Höhe von 378.389,80 Euro aus veranschlagten kon-
sumtiven Transferaufwendungen aus der Produktgruppe 1401, Teilplanzeile 15 Maßnahme Z För-
derprogramm KölnKlimaAktiv 2022. 
Ab dem Jahr 2030 fallen im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren in der

4 
Produktgruppe 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren in 
Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen jährliche Abschreibungen in Höhe von rund 200.703 
Euro an. Im gleichen Teilplan sind die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 
jährlich rund 160.563 Euro in Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Umlagen ab dem 
Jahr 2030 zu berücksichtigen. 
Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstel-
lungsprozesses 2027 fortfolgende innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen 
Mittel, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Durch die Mittelumschichtung wird ein positiver Effekt auf den Klimaschutz erwartet. Köln hat sich 
zum Ziel gesetzt, bis 2035 klimaneutral zu werden. Im direkten Einflussbereich der Stadt Köln liegt 
die Dekarbonisierung und energieeffiziente Sanierung öffentlicher Gebäude.  
Jedes energetisch geplante oder sanierte Gebäude in Köln zählt auf dem Weg zur Klimaneutralität. 
Alle Maßnahme zur Klimawandelanpassung helfen dem Stadtklima. So kann neben dem Bürger-
zentrum Deutz auch das Quäker Nachbarschaftsheim durch eine energetische Sanierung zu ei-
nem zukunfts- und lebensfähigen Haus für die nächsten Jahrzehnte verbessert werden. 
Die Stadt Köln leistet darüber hinaus einen Beitrag in ihrer Vorbildfunktion und die Bürger*innen 
erleben eine sichtbare Umsetzung der klimaschutzwirksamen Aktivität im Transformationsprozess 
zu einer klimaneutralen Stadt Köln. 
 
Begründung der Unabweisbarkeit und Unaufschiebbarkeit in Bezug auf die Bewirtschaf-
tungsverfügung vom 23.04.2025 
Grundlage für die Arbeit der Kölner Bürgerhäuser/Bürgerzentren ist das vom Rat der Stadt Köln 
beschlossene „Rahmenkonzept der Bürgerhäuser/Bürgerzentren“ (4848/2007). Auszug aus Ziffer 
2.1 des Rahmenkonzeptes: „Die Gebäude, in denen die Bürgerhäuser und Bürgerzentren ihren 
Platz gefunden haben, befinden sich in städtischem Eigentum und werden von der Stadt Köln un-
terhalten.“ Für den baulichen Unterhalt an Dach und Fach der Bürgerhäuser/-zentren zeichnet die 
Stadt verantwortlich und wird im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten Mittel in bedarfsge-
rechter Höhe bereitstellen.“ Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Bauunterhaltung ist die 
Stadt Köln im Rahmen der Betreiberverantwortung verpflichtet, die Verkehrssicherheit der Ge-
bäude sicherzustellen.  
Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Köln und der Kürzung von Budgets sind beim Amt für 
Soziales, Arbeit und Senioren aktuell und in absehbarer Zeit größere und große Baumaßnahmen 
auch nur noch mit Fördergeldern zu realisieren. Die Bewilligung von Fördergeldern ist jedoch im-
mer mit einem finanziellen Eigenanteil verbunden. 
Die Mittelumschichtung wird entsprechend den Vorgaben im Rahmen der Bewirtschaftungsverfü-
gung vom 23.04.2025 dokumentiert. 
 
Begründung der Dringlichkeit und Verfristung 
Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht vor Ablauf der Fristen abgeschlossen werden. 
Voraussetzung für den Bewilligungsbescheid des Fördermittelgebers ist die Kostenübernahmeer-
klärung der Stadt Köln für den Eigenanteil zur energetischen Sanierung des Quäker Nachbar-
schaftsheimes, die noch in diesem Jahr vorgelegt werden muss. Daher ist ein Beschluss in der 
Ratssitzung am 16.12.2025 notwendig, um die Umwidmung der Mittel noch zu realisieren und die 
Finanzierung des Eigenanteils sicherzustellen.  
 
Anlage: 3232/2025 Übersicht Finanzierung

Anlage 2 Finanzierung

1704 Zeichen

Haushaltsmäßige Auswirkungen der energetischen Sanierung des Quäker Nachbarschaftsheims 
Darstellung der Aus- und Einzahlungen/ 
Aufwendungen und Erträge Gesamt 2026 2027 2028 2029 
Ausgaben 5.973.296,81 300.000,00 1.500.000,00 3.173.296,81 1.000 .000,00 
Beantragte Förderung 4.778.637,44 240.000,00 1.200.000,00 2.538.637,44 800.0 00,00 
Eigenanteil 1.194.659,37 60.000,00 300.000,00 634.659,37 200.000,00
Auszahlungen (Investitionskosten) 5.017.569,32 252.000,00 1.260.000,00 2.665.569,32 840.0 00,00 
Einzahlungen aus Zuschüssen/ Zuweisungen 4.014.055,45 201.600,00 1.008.000,00 2.132.455,45 672.0 00,00 
investives Finanzsaldo (Eigenanteil) 1.003.513,87 50.400,00 252.000,00 533.113,87 168.000,00 
Aufwendungen 955.727,49 48.000,00 240.000,00 507.727,49 160.000,00 
Zuwendung konsumtiv 764.581,99 38.400,00 192.000,00 406.181,99 128.000,00 
Eigenanteil konsumtiv 191.145,50 9.600,00 48.000,00 101.545,50 32.000,00 
Aufteilung investiv (84 %) + konsumtiv (16 %) nach Prozentannahme 
Deckung des Eigenanteils 1.194.659,37 
a) Summe 506 696.269,57 
investiv 
aus veranschlagten Mitteln für die energetische Sanierung BZ Deutz 
Produktgruppe 0507, Finanzstelle 5030-0507-1-0006 TP-Zeile 8 549.562,91 
konsumtiv 
Produktgruppe 0507, Teilplanzeile 13 146.706,66 
b) Summe VIII/2 498.389,80 
investiv 
aus veranschlagten Mittel für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 
Produktgruppe 1401, Finanzstelle 0000-1401-0-0007 TP-Zeile 9 120.000,00 
konsumtiv 
aus veranschlagten Transferaufwendungen 2025 
Produktgruppe 1401, Teilplanzeile 15 
Maßnahme Z Förderprogramm (Maßnahmen aus KölnKlimaAktiv 2022) 378.389,80 
Auszahlungen + Einzahlungen (investiv) 
Aufwendungen + Erträge (konsumtiv) 
Finanzierungsplan

Beratungsverlauf (1)

16.12.2025 Rat
TOP 10.26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3232/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
15.12.2025
Erstellt
14.11.2025 14:37