3125/2025
Haushaltsplanung 2027 ff.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/20/202 Vorlagen-Nummer 12.12.2025 3125/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 15.12.2025 Haushaltsplanung 2027 ff. Hier: Umsetzung der Haushaltsplanung 2027 ff. im Rahmen eines Doppelhaushaltes 2027/2028 1. Haushaltsaufstellung für die Jahre 2027 ff. Die Verwaltung beabsichtigt, im Rahmen des nun beginnenden Haushaltsplanaufstellungsver- fahrens einen Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2027/2028 aufzustellen und damit dem Rat einen sog. Doppelhaushalt zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Für diese Entscheidung sind neben den generellen und bekannten Argumenten für einen Doppelhaushalt (insbesondere: frühzeitige Planungssicherheit für alle Beteiligten insb. bei Fördermittelbescheidung für Träger und Vereine, Konzentration des Aufstellungsverfahrens und Entlastung der notwendigen Verwaltungs- und Personalressourcen, Reduktion des Ab- stimmungs- und Prüfaufwands mit der Kommunalaufsicht, unterbrechungsfreie Mittelbewirt- schaftung über 24 Monate sowie Fokussierung auf längerfristige strategische Entwicklungsli- nien und Projekte) aktuell insbesondere die Rahmenbedingungen im Großprojekt zur Umstel- lung der IT-Finanzsysteme auf das neue System SAP S/4HANA leitend. 2. Aktueller Sachstand des Projektes zur Umstellung der IT-Finanzsysteme Das Projekt für die Umstellung des aktuellen IT-Finanzsystems SAP-ECC auf die neue Gene- ration SAP S/4HANA wurde Ende 2024 gestartet. Die finale Produktivsetzung ist für das Ge- schäftsjahr 2028 geplant (vgl. Vorlage 0430/2024 - Bedarfsfeststellungsbeschluss für die Be- schaffung von externen Beratungs- und Entwicklungsleistungen für das Projekt Kämme- rei@S/4HANA (Umstellung der SAP-Finanzsysteme auf SAP S/4HANA)). Da das neue System parallel zum bestehenden Finanzsystem aufgebaut wird, werden die ein- zelnen Bestandteile des neuen Finanzsystems schrittweise produktiv gesetzt. Diese Flexibili- tät ist insbesondere aufgrund der Abhängigkeiten bei der Erstellung der Haushaltsplanung er- forderlich. Inzwischen wurden die Workshops und grundsätzlichen Festlegungen für das Grobkonzept von der externen Beraterfirma und dem Projektteam abgeschlossen und das Grobkonzept für das neue System termingerecht erarbeitet. Auf dieser Basis kann inzwischen der Umfang des Umstrukturierungsbedarfs aller systeminternen Strukturen abschließend beurteilt werden. Un- ter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Projekts und einer größtmöglichen Ausschöpfung der funktionalen Möglichkeiten des neuen Systems S/4HANA zeigt sich, dass eine Bereitstel- 2 lung des Planungssystems und die Altdatenmigration ohne Eingehen von massiven Umstel- lungsrisiken nicht schon bis Jahresende 2026 umsetzbar ist. Letzteres wäre Voraussetzung dafür, um ab 2027 die Haushaltsplanung für die nachfolgenden Haushaltsjahre 2028 ff. auf dem neuen SAP S/4HANA-System zu planen. Die fortgeschriebene Projektplanung sieht inzwischen vor, ab dem 01.01.2028 die Erstellung der Haushaltsplanung (für die Haushaltsjahre 2029 ff.) sowie die Haushaltsbewirtschaftung (für die Haushalte 2028 ff.) im neuen S/4HANA System zu ermöglichen. Dies hat den Vorteil, dass Anpassungsbedarfe, die im Echtbetrieb entweder im Bewirtschaftungssystem und/oder im Planungssystem erkannt werden, synergetisch behoben werden, was effektiver und effizi- enter in der Projektumsetzung ist und somit positive Auswirkungen auf die Projektdauer und Projektkosten haben wird. Eine erstmalige Haushaltsplanung im neuen System erst zu einem späteren Zeitpunkt als 2028 würde eine Verlängerung der Projektdauer nach sich ziehen. Darüber hinaus wird das Altsystem ECC seitens der SAP ab dem 01.01.2028 aus der Regel- wartung genommen. In der Folge ist ab diesem Zeitpunkt mit erheblich höheren Kosten bei den Wartungsleistungen für das ECC zu rechnen, welche bei vollständiger Umstellung auf das S/4HANA zum 01.01.2028 weitestgehend vermieden werden können. Um diesen zügigen Weg zur Ablösung der alten SAP-Finanzsysteme zu ermöglichen und un- nötige Umstellungsrisiken zu vermeiden, sollen die beiden folgenden Haushaltsjahre im Wege eines Doppelhaushalts 2027/2028 auf den alten Systemen geplant werden, um im Jahr 2027 die notwendigen Datenmigrationen abschließen zu können. Diese sind erforderlich, um ab dem 01.01.2028 auf das neue Planungssystem und auf das neue Bewirtschaftungssystem wechseln zu können. Für die Jahre ab 2029 verfügt die Stadt Köln dann wieder über die Flexi- bilität, um je nach Bedarf Einzel- und Doppelhaushalte zu planen und aufzustellen. Alle anderen Umstellungsszenarien führen mit Blick auf die erforderliche umfangreiche Daten- migration und die damit gebundenen Personalressourcen zu deutlichen Risiken oder zeitli- chen Verzögerungen im Gesamtumstellungsprozess. Insbesondere sollte eine Doppelbelas- tung der Systeme und Personalressourcen durch Datenmigration und parallelem Haushaltss- aufstellungsverfahren in 2027 vermieden werden. 3. Fazit Vor diesem Hintergrund und unter sorgfältiger Abwägung der vorgenannten Risiken und Chancen sowie der Projektplanung beabsichtigt die Verwaltung, den kommenden Haushalt als Doppelhaushalt (vgl. § 78 Abs. 3 Satz 2 GO NRW) aufzustellen. Damit werden die beiden Haushaltsjahre 2027/2028 sowie der Zeitraum der darüber hinaus gehenden mittelfristigen Finanzplanung (bis 2031) Gegenstand des in Kürze beginnenden Aufstellungsverfahrens sein. Von der Möglichkeit eines Doppelhaushalts hat Köln in den letzten vier zurückliegenden Wahlperioden mehrfach Gebrauch gemacht. Im Zeitraum 2005-2026 wurden in 16 der insgesamt 22 (d.h. in fast drei-Viertel der) Haushaltsjahre, Doppelhaushalte aufgestellt. Verwaltung und auch Politik verfügen somit über entsprechendes Erfahrungswissen bei Aufstellung, Beratung und Umsetzung von Doppelhaushalten. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3125/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.12.2025
- Erstellt
- 05.11.2025 12:59