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3597/2021

Beantwortung der Anfrage: Wie versiegelt ist die Stadt?

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 18.11.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 25.11.2021, TOP 1.1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

8215 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671 
 
Vorlagen-Nummer 
 3597/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.11.2021 
 
Beantwortung der Anfrage: Wie versiegelt ist die Stadt?  
hier: Anfrage AN/1747/2021 von der Fraktion Die Linke vom 24.08.2021 
 
Antworten der Verwaltung: 
 
1. Wie viel Prozent der Kölner Flächen sind zurzeit in welcher Form versiegelt? 
 
Die Fragen nach den Anteilen der versiegelten Flächen im Kölner Stadtgebiet sind nicht ein-
deutig zu beantworten, da unterschiedliche Definitionen oder Formen von Versiegelung exis-
tieren. Beispielsweise definiert BÖCKER (1985)1, dass „offener Boden sehr stark verdichtet 
und mit impermeablen Substanzen wie Teer, Beton oder Gebäuden bedeckt“ ist. Das Um-
weltbundesamt (2020)2 definiert Bodenversiegelung als eine wasser- und luftdichte Abde-
ckung des Bodens. Unter diese Definition fallen dadurch außer Gebäude, Asphalt, Beton und 
Pflastersteinen auch wassergebundenen Decken (Splitter, Schotter, …). Neben diesen For-
men der Oberflächenversiegelung sind für andere Fragestellungen auch Formen der Unter-
flurversiegelung, z.B. durch Tiefgaragen, relevant. Je nach Fragestellung und Definition wä-
ren somit für das Kölner Stadtgebiet unterschiedliche Ergebnisse gültig. 
Eine erste Annäherung zur Beantwortung der Fragen liefert eine kürzlich fertiggestellte Ab-
schlussarbeit am Geographischen Institut der Universität zu Köln, die im Amt für Stadtent-
wicklung und Statistik betreut wurde. In der Arbeit wurde eine GIS-Analyse basierend auf 
hochaufgelösten Orthophotos und ALKIS3-Daten durchgeführt. Die Daten stammen vom April 
2020 und wurden vom Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln be-
reitgestellt. Da die genutzten Fernerkundungsdaten per se nur Auskunft über Oberflächen-
versiegelung geben können, wurde eine Unterflurversiegelung in dieser Arbeit nicht berück-
sichtigt. 
Basierend auf dieser Studie ergeben sich für das gesamte Stadtgebiet folgende Werte: 
 
Klasse Fläche 
Versiegelt ~ 24.600 ha ~ 61 % 
Unversiegelt ~ 13.900 ha ~ 34 % 
Gewässer ~ 1.900 ha ~ 5 % 
 
                                                 
1 BÖCKER (1985). Bodenversiegelung – Verlust vegetationsbedeckter Flächen in Ballungsräumen am Beispiel von Berlin 
(West). Landschaft und Stadt 17 (2): 57- 61. 
2 Umweltbundesamt (2020). Bodenversiegelung  https://www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-
oekosysteme/boden/bodenversiegelung  
3 Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem

2 
 
 
2. Wie ist der Anteil der Versiegelung in Köln im Vergleich zu anderen 
Großstädten? 
 
Die in der oben genannten Abschlussarbeit ermittelten Ergebnisse decken sich weitgehend 
mit den Ergebnissen einer Studie der VdS Schadenverhütung GmbH im Auftrag des Ge-
samtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (2018)4. Hier belegt Köln mit eben-
falls ca. 34 % versiegelte Fläche Platz 19 im Vergleich der 50 einwohnerstärksten Städte. Auf 
Platz 1 liegt München mit knapp 47 %, auf Platz 50 liegt Potsdam mit knapp 13 % versiegel-
ter Fläche. Andere Großstädte in NRW, wie Düsseldorf mit knapp 37 % auf Platz 14 haben 
einen höheren Anteil versiegelter Fläche als Köln. 
 
 
3. Wie war die Entwicklung beziehungsweise Bilanz der Ver- und Entsiegelung in 
Köln in den letzten 10 Jahren?  
(Bitte als Tabelle mit den Angaben der Jahre,  
dem Anteil an Stadtfläche der versiegelt wurde in Prozent,  
dem Anteil der Stadtfläche der entsiegelt wurde in Prozent und  
als Differenz das Ergebnis der zusätzlichen ver- oder entsiegelten Stadtfläche in Pro-
zent.) 
 
Frage 3 kann aktuell nicht beantwortet werden. Hierzu liegen der Verwaltung keine Informati-
onen vor.  
 
 
4. Wie viel Prozent beträgt die Versiegelung in den einzelnen Stadtteilen? 
 
Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Flächenversiegelung in den 86 Kölner Stadttei-
len. Die Informationen stammen aus der oben genannten aktuellen Abschlussarbeit am Geo-
graphischen Institut der Universität zu Köln.  
 
Tabelle 1: Versiegelte Fläche in den Kölner Stadtteilen. Sortierung aufsteigend nach prozen-
tualer Fläche. 
 
Stadtteil 
Fläche 
(ha) 
Versiegelte 
Fläche (ha) 
Versiegelte 
Fläche (%) 
Libur 638 47 7,4 
Roggendorf/Thenhoven 1.376 106 7,7 
Langel 533 57 10,8 
Dünnwald 1.084 141 13,0 
Blumenberg 322 42 13,2 
Eil 1.625 231 14,2 
Elsdorf 177 27 15,3 
Fühlingen 486 78 16,0 
Rath/Heumar 1.291 208 16,1 
Meschenich 472 76 16,1 
Weiß 416 68 16,3 
Esch/Auweiler 761 126 16,6 
Zündorf 812 138 17,0 
                                                 
4 Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (2018) https://www.gdv.de/de/medien/aktuell/muenchen -ist-die-
am-staerksten -versiegelte-grossstadt-36418

3 
 
Brück 750 137 18,3 
Volkhoven/Weiler 435 86 19,7 
Raderthal 321 76 23,6 
Stammheim 374 90 24,0 
Dellbrück 995 261 26,2 
Westhoven 421 111 26,3 
Merkenich 1.220 326 26,7 
Flittard 774 213 27,5 
Widdersdorf 560 158 28,2 
Immendorf 520 148 28,4 
Rodenkirchen 786 227 28,9 
Rondorf 820 250 30,5 
Longerich 614 197 32,0 
Bocklemünd/Mengenich 493 166 33,7 
Worringen 1.173 396 33,8 
Ostheim 374 131 35,0 
Weidenpesch 391 137 35,1 
Lindenthal 773 273 35,4 
Marienburg 305 109 35,8 
Müngersdorf 510 187 36,6 
Sürth 342 126 37,0 
Höhenhaus 507 190 37,5 
Klettenberg 180 69 38,3 
Merheim 380 146 38,4 
Lövenich 369 144 38,9 
Junkersdorf 738 292 39,6 
Höhenberg 219 88 39,9 
Seeberg 178 71 39,9 
Sülz 517 211 40,8 
Wahnheide 288 119 41,2 
Poll 517 215 41,7 
Grengel 1.066 447 42,0 
Zollstock 503 214 42,5 
Lind 224 96 42,7 
Pesch 283 122 42,9 
Lindweiler 116 50 43,4 
Chorweiler 192 83 43,5 
Vogelsang 365 160 43,8 
Humboldt/Gremberg 282 124 43,9 
Ossendorf 681 301 44,2 
Buchheim 285 126 44,2 
Weiden 365 163 44,7 
Hahnwald 299 135 45,0 
Ensen 162 74 45,6 
Urbach 229 105 45,8 
Gremberghoven 600 275 45,8 
Riehl 239 111 46,3 
Holweide 411 195 47,4 
Neubrück 110 53 48,0 
Heimersdorf 175 84 48,4 
Wahn 226 110 48,6

4 
 
Niehl 1.206 623 51,7 
Vingst 112 60 53,7 
Deutz 524 287 54,7 
Porz 312 171 54,9 
Finkenberg 64 35 55,2 
Buchforst 83 47 57,0 
Godorf 459 267 58,2 
Bilderstöckchen 376 220 58,5 
Neustadt/Nord 349 206 59,2 
Mülheim 707 428 60,6 
Bayenthal 128 79 61,6 
Mauenheim 49 30 62,2 
Nippes 300 187 62,5 
Neuehrenfeld 255 161 63,1 
Neustadt/Süd 282 182 64,3 
Bickendorf 232 158 68,3 
Braunsfeld 168 120 71,4 
Altstadt/Süd 236 173 73,3 
Kalk 297 224 75,6 
Raderberg 84 65 78,0 
Altstadt/Nord 246 197 80,3 
Ehrenfeld 372 302 81,3 
 
 
5. Welche Maßnahmen (die über die von uns bereits oben genannten hinausgehen) 
werden getroffen, um einer weiteren Versiegelung entgegenzuwirken sowie die 
Entsiegelung versiegelter Flächen zu fördern? 
 
Zurzeit gibt es keine systematische Erfassung von zu entsiegelten Flächen (z.B. Entsiege-
lungskataster) und auch keine zentrale Zuständigkeit. Von Seiten des Amtes für Land-
schaftspflege und Grünflächen werden Straßenflächen im Zuge von Baumneupflanzungen 
entsiegelt (Brühler Str.; Nord-Süd-Fahrt, Straßenbauneupflanzkonzept) oder aus Gründen 
des Artenschutzes (z.B. Fahrbahn am Kalscheurer Weiher). Entsiegelungen werden verein-
zelt auch im Rahmen von Grünflächenausbaumaßnahmen durchgeführt. 
 
Um Vorausschauend die Versiegelung zu vermeiden sind auf der Ebene der Bauleitplanung 
schon bei der Aufstellung von Bauleitplänen neben weiteren Aspekten insbesondere die 
Auswirkungen auf Flächen und Böden zu berücksichtigen (BauGB §1). Zudem wird in den 
„Ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz“ (BauGB §1a) der sparsame und schonende 
Umgang mit Grund und Boden vorgegeben. Die Bodenversiegelung soll auf das notwendige 
Maß begrenzt werden. 
Auch für das Bauen im Außenbereich bestehen Anforderungen an den Flächen- bzw. Bo-
denschutz. Die nach BauGB § 35 Abs. 1 bis 4 zulässigen Vorhaben sind in einer flächenspa-
renden, die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß begrenzenden und den Außenbe-
reich schonenden Weise auszuführen (BauGB § 35 Abs. 5 Satz 1). Darüber hinaus besteht 
für eine Vielzahl der zugelassenen Vorhaben eine Rückbauverpflichtung, die unter anderem 
auch eine Verpflichtung zur Beseitigung der Bodenversiegelung beinhaltet (BauGB § 35 Abs. 
5 Satz 2).

Beratungsverlauf (1)

25.11.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3597/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
18.11.2021
Erstellt
13.10.2021 10:34