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Parkkonzept Innenstadt - Via Culturalis

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 2336/2021 vom 12.07.2021

Stand: Am 20.09.2021 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/3 661/3 Vorlagen-Nummer 12.07.2021 2336/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 20.09.2021 Parkkonzept Innenstadt - Via Culturalis hier: Anfrage zum „Parkkonzept Innenstadt – Via Culturalis„, TOP 5 aus der Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 23.04.2021 „Herr Ladenberger bittet um Mitteilung, wann die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik bzw. die Vertretung der Menschen mit Behinderung in das Verfahren zum „Parkkonzept Innenstadt – Via Culturalis“ einbezogen werden.“ Antwort der Verwaltung: Am 26.03.2019 hat der Verkehrsausschuss nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung Innenstadt das Verkehrsführungskonzept Altstadt als Zielkonzept für die verkehrliche Entwicklung des Bereichs rund um die Via Culturalis beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zur Umgestaltung und Anpassung von öffentlichen Verkehrsflächen frühzeitig zu veran- lassen. Diesem Auftrag kam die Verwaltung bis Juni 2020 nach. Es wurden weitere Fußgängerzonen eingerichtet, die keinen baulichen Veränderungen bedürfen. Somit wurden die Fußgängerzonen in den Straßen Unter Käster, Hühnergasse, Alter Markt (südlich), Heumarkt (östlich) beschildert. Die Lieferzeiten für Fußgängerzonen und Ladezonen gelten grund- sätzlich von 6-11 Uhr. Die Lieferzeiten in den Fußgängerzonen östlich des Alter Markt und Heumarkt wurden nachträglich bis 14 Uhr verlängert, da ein größerer Lieferbedarf festgestellt werden konnte. Auch an anderen Stellen gibt es begründete zeitliche Abweichungen. Sämtliche Stellplätze im öffent- lichen Straßenland sind mit Ausnahme von Bewohnerparkplätzen in ausgewählten Straßenzügen weggefallen. Behindertenstellplätze wurden nach sorgfältiger Überprüfung an geeignete Standorte verlegt. Die Gesamtzahl der Behindertenstellplätze hat sich durch die Umsetzung der Maßnahmen nicht verringert. Stellflächen für E-Scooter, Lastenfahrräder, Bike- und Carsharing wurden neu aus- gewiesen. Diese Maßnahmen tragen zu keiner Verschlechterung der Barrierefreiheit und zu keinen zusätzlichen Einschränkungen für Menschen mit Behinderung bei, da im Wesentlichen nur Beschilderungsmaß- nahmen umgesetzt wurden. Der Betrachtungsraum des Konzeptes wurde außerdem mittels Baumkübel, Sitzmöglichkeiten und weiteren Maßnahmen gestalterisch aufgewertet. Bei der Möblierung wurde darauf geachtet, dass keine Behinderungen für Fußgänger*innen entstehen. Bei den nachfolgenden Umsetzungsphasen, die umfangreichere und auch bauliche Maßnahmen vor- sehen, wird eine Beteiligung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik bzw. von Vertre- ter*innen der Menschen mit Behinderung berücksichtigt. Gez. i.V. Greitemann für Dez. III

Beratungsverlauf

  1. 20.09.2021

    Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

    TOP 3.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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