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2336/2021

Parkkonzept Innenstadt - Via Culturalis

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 12.07.2021

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 20.09.2021, TOP 3.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2896 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/3 
661/3 
Vorlagen-Nummer  12.07.2021 
 2336/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 20.09.2021 
 
Parkkonzept Innenstadt - Via Culturalis 
hier: Anfrage zum „Parkkonzept Innenstadt – Via Culturalis„, TOP 5 aus der Sitzung der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vom 23.04.2021 
„Herr Ladenberger bittet um Mitteilung, wann die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik bzw. 
die Vertretung der Menschen mit Behinderung in das Verfahren zum „Parkkonzept Innenstadt – Via 
Culturalis“ einbezogen werden.“ 
 
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Am 26.03.2019 hat der Verkehrsausschuss nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung Innenstadt 
das Verkehrsführungskonzept Altstadt als Zielkonzept für die verkehrliche Entwicklung des Bereichs 
rund um die Via Culturalis beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, kurzfristig umsetzbare 
Maßnahmen zur Umgestaltung und Anpassung von öffentlichen Verkehrsflächen frühzeitig zu veran-
lassen. Diesem Auftrag kam die Verwaltung bis Juni 2020 nach.  
 
Es wurden weitere Fußgängerzonen eingerichtet, die keinen baulichen Veränderungen bedürfen. 
Somit wurden die Fußgängerzonen in den Straßen Unter Käster, Hühnergasse, Alter Markt (südlich), 
Heumarkt (östlich) beschildert. Die Lieferzeiten für Fußgängerzonen und Ladezonen gelten grund-
sätzlich von 6-11 Uhr. Die Lieferzeiten in den Fußgängerzonen östlich des Alter Markt und Heumarkt 
wurden nachträglich bis 14 Uhr verlängert, da ein größerer Lieferbedarf festgestellt werden konnte. 
Auch an anderen Stellen gibt es begründete zeitliche Abweichungen. Sämtliche Stellplätze im öffent-
lichen Straßenland sind mit Ausnahme von Bewohnerparkplätzen in ausgewählten Straßenzügen 
weggefallen. Behindertenstellplätze wurden nach sorgfältiger Überprüfung an geeignete Standorte 
verlegt. Die Gesamtzahl der Behindertenstellplätze hat sich durch die Umsetzung der Maßnahmen 
nicht verringert. Stellflächen für E-Scooter, Lastenfahrräder, Bike- und Carsharing wurden neu aus-
gewiesen.  
 
Diese Maßnahmen tragen zu keiner Verschlechterung der Barrierefreiheit und zu keinen zusätzlichen 
Einschränkungen für Menschen mit Behinderung bei, da im Wesentlichen nur Beschilderungsmaß-
nahmen umgesetzt wurden. 
 
Der Betrachtungsraum des Konzeptes wurde außerdem mittels Baumkübel, Sitzmöglichkeiten und 
weiteren Maßnahmen gestalterisch aufgewertet. Bei der Möblierung wurde darauf geachtet, dass 
keine Behinderungen für Fußgänger*innen entstehen. 
 
Bei den nachfolgenden Umsetzungsphasen, die umfangreichere und auch bauliche Maßnahmen vor-
sehen, wird eine Beteiligung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik bzw. von Vertre-
ter*innen der Menschen mit Behinderung berücksichtigt. 
 
Gez. i.V. Greitemann für Dez. III

Beratungsverlauf (1)

20.09.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2336/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
12.07.2021
Erstellt
16.06.2021 12:52