3106/2024
Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) zur Einreichung von Interessenbekundungen für den Aufbau von "Gesundheitsregionen in Nordrhein-Westfalen"
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Anlage 7_Stadt Köln_Gesundheitsregion_LOI_KVNO
1553 Zeichen
IK der KVNO 204206563 Bankverbindung Seite 1 von 1 Frau Dr. Denfeld Gesundheitsamt KöKoGeReg Neumarkt 15-21 50667 Köln Körperschaft des öffentlichen Rechts Vorstand Postadresse: KV Nordrhein 40182 Düsseldorf KVNO.de Ihr/e Ansprechpartner/in Dr. Johannes Pollmanns Telefon 0211 5970 8793 E-Mail johannes.pollmanns@kvno.de Datum 09.10.2024 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Letter of Intent (Antrag „KöKoGeReg - Kölner Konzept zur Etablierung gemeinwesenzentrierter kommunaler Gesundheitsregionen“) Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mit ihren rund 2 4.000 Mitgliedern stellt sie die ambulante medizinische und psychotherapeutische Versorgung von rund 9,5 Millionen Einwohnern in Nordrhein sicher. Zu ihren Aufgaben gehört, die Qualität der ärztlichen Leistungen zu sichern, das Honorar unter den Vertragsärzten, Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder - und Jugendlichenpsycho - therapeuten sowie den zur ambulanten Behandlung ermächtigten Krankenhausärzten zu verteilen, deren Interessen gegenüber Krankenkassen zu vertreten sowie den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu organisieren. Die KV Nordrhein unterstützt das Projekt KöKoGeReg - Kölner Konzept zur Etablierung gemein- wesenzentrierter kommunaler Gesundheitsregionen durch eine strategis che Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Gremien. Düsseldorf, den 09.10.2024 Dr. med. Frank Bergmann Vorsitzender des Vorstandes Dr. med. Carsten König M. san. Stv. Vorsitzender des Vorstandes Anlage 7
Anlage 10_Stadt Köln_Gesundheitsregion_Finanzierungsplan
3157 Zeichen
Ausfüllhinweise: 1. Füllen Sie den Finanzierungsplan aus. 2. Unterschreiben Sie den Finanzierungsplan in den dazu vorgesehenen Feldern. 3. Speichern Sie den Finanzierungsplan als PDF-Dokument ab und schicken Sie diesen zusammen mit dem Formular für die Projektbeschreibung, den Stellungnahmen der Konsortialpartner sowie ggf. Letters of Intent weiterer Projektbeteiligter bis zum 13.10.2024 an qesundheitsreqionen(g)jzq.nrw. Fachliche Hinweise: Zuwendungsfähig sind insbesondere folgende Ausgaben: - Koordinierende Tätigkeiten für den Auf- und Ausbau von Gesundheitsregionen und Gesundheits-Zentren" (vorrangig Personalkosten und Sachkosten für Koordination und Steuerung) - Koordinierende Tätigkeiten für die Umsetzung einer sektorenübergreifenden Vernetzung von gesundheitsbezogenen Versorgungsstrukturen und -konzepten sowie sozialraumorientierter, ergänzender Hilfen (vorrangig Personalkosten und Sachkosten für Netzwerkaktivitäten, Koordination und Steuerung) - Förderung einzelner Teilleistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen (bspw. Übernahme Personal- und Sachkosten für gemeinsames Fallmanagement oder einer Community Health Nurse, Anschaffungskosten und Schulungskosten bei telemedizinischen Anwendungen) - Förderung von Ausstattungsinvestitionen (z. B. Einrichtung gemeinschaftlich genutzter Räumlichkeiten, IT-Infrastruktur, Fahrzeug für aufsuchende Tätigkeiten) Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere folgende Ausgaben: - Ausgaben für die zulassungsrechtliche ärztliche Niederlassung - Ausgaben für medizinische Ausstattung - Ausgaben zur Erfüllung von Pflichtaufgaben der Gemeinden - Ausgaben für medizinische Leistungen, für die bereits Finanzierungsmechanismen im Sozialgesetzbuch (oder in anderen Rechtsnormen) vorhanden sind - Ausgaben für Baumaßnahmen - Reine Machbarkeitsstudien 1 Finanzierungsplan Zeitpunkt der voraussichtlichen Fälligkeit 2025 2026 2027 • In Euro 1 2 3 4 1.1 Gesamtkosten 286.100 291.100 296.200 1.2 davon grundsätzlich zuwendungsfähige Ausgaben (siehe: fachliche Hinweise) 286.100 291.100 296.200 darunter, .... Bitte geben Sie die einzelnen Positionen der zuwendungsfähigen Ausgaben an. Dabei sind Personal- und Sachkosten getrennt auszuweisen. Bei Bedarf fügen Sie bitte weitere Zeilen hinzu. Personalkosten 248.600 253.600 258.700 Arbeitsplatzkosten 19.400 19.400 19.400 Aufwandsentschädigung Fallkonferenzen 18.100 18.100 18.100 1.3 Leistungen Dritter (ohne öffentliche Förderungen): • 1.4 Zuwendungsfähige Gesamtausgaben (ergibt sich aus 1.2 abzüglich 1.3) 286.100 291.100 296.200 1.5 Eigenanteil (mindestens 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aus 1.4) 58.300 59.100 59.900 darunter, ...■ Bitte geben Sie die einzelnen Positionen des Eigenanteils an. Bei Bedarf fügen Sie bitte weitere Zeilen hinzu. Personalkosten 40.200 41.000 41.800 Aufwandsentschädigung Fallkonferenzen 18.100 18.100 18.100 1.6 Beantragte Förderung (maximal 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aus 1.4) 227.800 232.000 236.300 2 Ort/Daturh (ggf. Stempel) Unterschrift eines Berechtigten der antragstellenden kommunalen Gebietskörperschaft Name des Zeichnungsberechtigten in Druckbuchstaben 3
Anlage 8_Stadt Köln_Gesundheitsregion_LOI_LVR
4053 Zeichen
LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Jugend LVR ∙ Dezernat 4 ∙ 50663 Köln Datum und Zeichen bitte stets angeben 40-4000-04.2021 Ihre Meinung ist uns wichtig! Die LVR-Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden erreichen Sie hier: E-Mail: anregungen@lvr.de oder beschwerden@lvr.de, Telefon: 0221 809-2255 LVR – Landschaftsverband Rheinland Bankverbindung: Dienstgebäude in Köln-Deutz, Landeshaus, Kennedy-Ufer 2 Helaba Pakete: Dr.-Simons-Str. 2, 50679 Köln IBAN: DE84 3005 0000 0000 0600 61, BIC: WELADEDDXXX LVR im Internet: www.lvr.de Postbank USt-IdNr.: DE 122 656 988, Steuer-Nr.: 214/5811/0027 IBAN: DE95 3701 0050 0000 5645 01, BIC: PBNKDEFF370 Stadt Köln Gesundheitsamt Gesundheitsplanung und Gesundheitsförderung z. Hd. Frau Dr. Sabine Eichberg Neumarkt 15-21 50667 Köln 04.10.2024 43.10 Herr Mavroudis Tel 0221 809-6253 alexander.mavroudis@lvr.de Interessensbekundung zum Aufruf „Aufbau von Gesundheitsregionen“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW Letter of Intent Sehr geehrte Frau Dr. Eichberg, bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 20.09.2024, möchte ich mit diesem Letter of Intent mein Interesse an der von Ihnen geplanten Initiative zum Aufbau einer Gesundheitsregion in Köln zum Ausdruck bringen – und damit Ihren Antrag zum Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW unterstützen. Die von Ihnen vorgesehene Initiative stellt eine wichtige Weiterentwicklung der – im Sinne von Health for all Policies – sektorenübergreifenden Hilfelandschaft für Menschen in den betreffenden Sozialräumen und Stadtteilen dar. Aktuelle Entwick- lungen untermauern die Bedeutung von niedrigschwelligen, präventiven und gut miteinander vernetzten Angeboten und Einrichtungen, verortet in den Lebensräu- men der Menschen und koordiniert durch die Kommunen. Von besonderer Bedeu- tung haben dabei Einrichtungen wie zum Beispiel dieKümmerei in Köln-Chorweiler, in der Hilfen aus insbesondere den Bereichen Soziales und Gesundheit gebündelt werden. Die hier gemachten Erfahrungen und Erkenntnisse können gut für den weiteren Strukturausbau genutzt werden. Das LVR-Landesjugendamt Rheinland begleitet seit vielen Jahren solche sektoren- übergreifenden Strukturentwicklungsprozesse mit dem Fokus auf Kinder, Jugendli- che und Familien im Rahmen des Auf- und Ausbaus von Kommunalen Präventions- ketten. Ein wichtiges Ziel ist dabei, besonders vulnarable Adressat*innengruppen – Anlage 8 Seite 2 wie zum Beispiel von Armut betroffene Menschen – zu erreichen und ihre gesell- schaftliche Teilhabe zu fördern. Hierzu gehört eine gute Gesundheitsversorgung, die dadurch erschwert wird, dass entsprechende Angebote und Einrichtungen (zum Beispiel Kinderärzte, Beratungsstellen) in den oftmals belasteten Sozialräumen und Stadtteilen fehlen. Vor diesem Hintergrund begrüße ich Ihre Initiative sowohl als LVR-Landesjugendamt als auch in Abstimmung mit dem LVR als Träger der Eingliederungshilfe. Die ange- strebte Gesundheitsregion stellt aus meiner Sicht eine gute sowohl qualitative als auch quantitative Erweiterung der in den letzten Jahren in Köln bereits gewachsenen Strukturen dar. Zudem kann sie Modellcharakter haben für weitere Sozialräume in Köln sowie für andere Kommunen, die vergleichbare Strukturentwicklungen anstreben. Gerne stehe ich auch zukünftig als Mitglied in Ihrer Arbeitsgruppe „Kleinräumige Gesundheitssteuerung“ zur Verfügung, um Sie bei diesem ambitionierten Prozess des Ausbaus der Gesundheitsregion zu begleiten – und zugleich den Wissenstransfer in andere Kommunen im Rheinland zu unterstützen. Ich würde mich von daher freuen, wenn Ihre Interessensbekundung erfolgreich ist und es zur Umsetzung des geplanten Vorhabens kommt. Gerne stehe ich für mögliche Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Im Auftrag Alexander Mavroudis Leiter der LVR-Abteilung Jugendförderung und Koordinationsstelle Kinderarmut
Anlage 4_Stadt Köln_Gesundheitsregion_LOI_Diakonie
6193 Zeichen
Diakon eEII
Diakonisches Wsrk Köln und Region gcmbH Postfach 25 01 04 . 505'17 Köln
M inisterium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
(MAGS NRW)
40190 Düsseldorf
Geschäftsstelle
Martina Schönhals
Geschäftsführerin
Tel. O22'l 16038-140
Fax0221 16038-74
märtina.schoenhals@diakonie-koeln.de
www.diakonie-koeln.de
16.r0.2024
Stellungnahme des Diakonischen Werks Köln und Reglon gGmbH zur lnteressenbekundung
der Stadt Köln für den Aufbau der Gesundheitsregion KölnNORD
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen des Diakonischen Werkes Köln und Region gGmbH bekräftigen wir unsere aktive
Bereitschaft, als Partner in der Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung im Kölner
Norden zu agieren. ln enger Zusammenarbeit mit der Stadt Köln möchten wir insbesondere
die Bedürfnisse der Stadtbezirke Chorweiler und Nippes in den Fokus rücken.
Das Diakonische Werk Köln und Region gGmbH ist seit vielen Jahren in den Bereichen
Gesundheitsförderung, sozialer lntegration und Unterstützung von vulnerablen
Bevölkerungsgruppen tätig. Das Diakonische Werk Köln und Region gGmbH fördert
Nächstenliebe, die Würde des Menschen, Solidarität, Gerechtigkeit, Hilfe zur Selbsthilfe,
Toleranz und Nachhaltigkeit, um allen Menschen unabhängig von Herkunft oder Lebenslage
eine gerechte und respektvolle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dabei
setzen wir uns konsequent für die Chancengleichheit und das Wohl der Menschen ein,
unabhängig von ihrer sozialen oder kulturellen Herkunft und stehen für Diversität und Vielfalt.
Die lange Erfahrung in der Zusammenarbeit mit verschiedenen sozialen, kirchlichen und
kommunalen Akteuren prädestiniert uns, einen wertvollen Beitrag zu diesem Projekt zu
leisten.
Unsere bisherigen Angebote und Projekte in den Bereichen Sozialpsychiatrie,
Seniorenberatung, Kinder- und Jugendhilfe, Wohnungslosenhilfe und Migration haben
gezeigt, dass wir erfolgreich Netzwerke zur Versorgung von Menschen in prekären
Lebenslagen aufbauen und nachhaltig betreiben können. Durch unser Engagement in der
Quartiersentwicklung und der Geflüchtentenhilfe konnten wir insbesondere in
benachteiligten Stadtteilen Vertrauen schaffen und die Versorgung von Zielgruppen mit
erhöhtem U nterstützu ngsbeda rf verbessern.
Diakonisches Werk
Köln und Region gGmbH
Kartäusergasse 9-1 1
50678 Köln
Bankverbindung:
Sparkasse KölnBonn
DE1 1 3705 0198 0005 1022 23
BlCr COLSDE33
KD-Bank Dortmund
DE18 3506 0190 1100 0080 05
BIC: GENODEDlDKD
USt-ldNr.: DE354048304
HRB: 100 559 Amtsgericht
Geschäfl sführerin: Martina
IIACHSTEI{
LIEBE,
lebert.t Köln
Schönhals
Anlage 4
Diakonie El
lm Rahmen dieses Projekts wollen wir unsere Erfahrungen nutzen, um die Versorgung in den
besonders belasteten Stadtteilen Chorweiler und Nippes weiter zu stärken. Unsere besondere
Stärke liegt in der Vernetzung verschiedener Akteure, dem Aufbau tragfähiger Strukturen und
der Förderung von Bürgerbeteiligung. Diese am Gemeinwesen orientierten Ansätze, bei
denen die Mitwirkung der Bürger:innen im Mittelpunkt steht, spiegeln sich auch im Konzept
der Gesundheitsräte wider. Diese dienen als Plattformen zur bedarfsgerechten Planung und
Steuerung der Gesundheitsversorgung, und wir bringen unsere Erfahrung gerne in deren
Aufbau ein.
Da wir bereits in beiden Stadtteilen umfassende Angebote durchführen, sind wir fest mit
diesen vernetzt. ln Köln-Chorweiler bieten wir Beratungen in der Kümmerei und
Suchtberatungsstelle an. Unterstützt durch Sprach- und Kulturmittler:innen erleichtern wir
besonders den Zugang zu den vielfältigen kulturellen Strukturen im Stadtteil. Der Lindweiler
Treff der Diakonie Köln ist ein Nachbarschafts- und Beratungszentrum, das als Anlaufstelle für
Menschen im Stadtteil dient. Die Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) in Chorweiler und Nippes
ergänzen dies mit einem breiten Spektrum an Beratungen, tagesstrukturierenden Angeboten,
Pflegeleistungen und Leistungen der Eingliederungshilfe. ln Köln-Nippes sind wir zudem mit
der Seniorenberatung, der Demenzinitiative TANDEm, der Clearingstelle Claro und dem Lokal
Vielfalt präsent.
Durch unsere aktive Teilnahme an den Stadtteilkonferenzen in Chorweiler und unsere Rolle
als Gastgeber der Sektorkonferenz des Sektorverbundes Nippes-Chorweiler haben wir ein
solides Netzwerk mit zahlreichen lnstitutionen in beiden Stadtteilen etabliert. Darüber hinaus
haben wir durch unsere Mitwirkung beim Aufbau des Gemeindepsychiatrischen Verbunds
(GPV) wertvolle Erfahrungen in der Vernetzung und dem Aufbau von Versorgungsstrukturen
gesammelt.
Ziel des Projekts ist es, die gesundheitliche Versorgung in diesen sozial und gesundheitlich
benachteiligten Stadtteilen nachhaltig zu verbessern und so den Tugangzu medizinischen und
pflegerischen Leistungen für alle sicherzustellen.
Wir teilen das Ziel, eine hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung für alle
Menschen sicherzustellen. Besonders am Herzen liegt uns die Förderung der psychischen
Gesundheit und des Wohlbefindens, was eine kontinuierliche und zeitgemäße
Weiterentwicklung der ambulanten und stationären Versorgung erfordert. Deshalb freuen wir
uns, aktiv an der Umsetzung dieser Ziele durch die Einrichtung von Gesundheitsräten in beiden
Stadtbezirken mitzuwirken und so die Versorgungsstrukturen weiter zu optimieren.
Das Diakonische Werk bringt nicht nur seine fachliche Expertise in der sozialen Arbeit und
Gesundheitsförderung in dieses Projekt ein, sondern wir verfügen über eine tiefe Verankerung
in der Region und haben in der Vergangenheit gezeigt, dass wir in der Lage sind, innovative
und bedarfsgerechte Projekte erfolgreich zu realisieren.
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Diakonie 53
lm Rahmen dieses Projekts beabsichtigen wir, die Gesundheitsversorgung in Chorweiler und
Nippes grundlegend zu verbessern und die sozialräumliche Steuerung der
Versorgungsangebote zu optimieren. Die Region KölnNORD soll dabei als Modellregion für
eine vernetzte, bedarfsorientierte Gesundheitsversorgung dienen,
Herzliche Grüße
0 gj-t,\
Martina Schönhals
Geschäftsfü h rerin
Verteiler:
Frau Dr. Eichberg, sabine.eichberg@stadt-koeln.de
:v/. fuvnv<-{'.
i.V. Linda Fastenrath
" Fachdienstleitung Sozialpsychiatrie
Koordination SPZ Nippes und Chorweiler
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Anlage 9_Stadt Köln_Gesundheitsregion_LOI_TH Köln
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Institutsdirektor: Prof. Dr. Johannes Schütte +49 221-8275-3993 Johannes.schuette@th-koeln.de Raum 333 Ubierring 48 50678 Köln Technische Hochschule Köln Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 54 50968 Köln Sitz des Präsidiums: Claudiusstraße 1 50678 Köln www.th-koeln.de Steuer-Nr.: 214/5817/3402 USt-IdNr.: DE 122653679 Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn IBAN DE34 3705 0198 1900 7098 56 BIC COLSDE33 Letter of Intent (LoI) Wir möchten hiermit unser ausdrückliches Interesse bekunden am Kölner Kon- zept zur Etablierung g emeinwesenzentrierter kommunaler Gesundheitsregio- nen [KöKoGeReg]. Auch aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen bei der wissenschaftlichen Be- gleitung derKümmerei und der damit verbundenen Initiative zum Aufbau eines Kölner Modells zur kleinräumigen Gesundheitssteuerung sind wir bereit eine externe formative Evaluation der Vorhabens zu übernehmen. ___________________________________ Köln, 24.09.24, Prof. Dr. Johannes Schütte Prof. Dr. Johannes Schütte, TH Köln, Ubierring 48, 50968 Köln An Stadt Köln - Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen / Gesundheitsamt Neumarkt 15-21, 50667 Köln Köln, 24.09.2024 Anlage 9
Anlage 5_Stadt Köln_Gesundheitsregion_LOI_Diakonie-LIGA
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Von: @awo-koeln.de> Gesendet: Donnerstag, 10. Oktober 2024 16:18 An: @STADT-KOELN.DE> Cc: @diakonie-koeln.de> Betreff: Re: Interessensbekundung Gesundheitsregion Liebe Frau Dr. Eichberg, ich schulde Ihnen noch eine Rückmeldung der Liga zu Ihrer Anfrage: die Diakonie wird die Rolle wahrnehmen und aktiv bei dem Projekt mitmachen, deshalb setze ich Frau Schönhals in cc. , damit sie dann die weiteren Verabredungen mit Ihnen treffen kann. Herzliche Grüße, Ulli Volland - Dörmann Anlage 5
Anlage 11_Förderzusage MAGS
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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Der Minister des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Datum: 27. November 2024 Seite 1 von 2 Aktenzeichen V A 3 - 93 bei Antwort bitte angeben ORR Andreas Geelen T elefon 0211 855-4156 Telefax 0211 855- andreas.geelen@ mags.nrw.de D ienstgebäude und Lieferanschrift: Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf Telefon 0211 855-5 Telefax 0211 855-3683 poststelle@mags.nrw.de www.mags.nrw Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linie 709 Haltestelle: Stadttor Rheinbahn Linien 708, 732 Haltestelle: Polizeipräsidium Stadt Köln Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen / Gesundheitsamt Dr. Margot Denfeld Neumarkt 15-21 50667 Köln P er E-Mail Margot.denfeld@stadt-koeln.de F örderung von Gesundheitsregionen in NRW Ihre Interessenbekundung an das Landeszentrum Gesundheit auf den Aufruf vom 12. August 2024 Sehr geehrter Frau Dr. Denfeld, ich bedanke mich herzlich für Ihr Engagement und das von allen an der Erstellung der Interessensbekundung für die Förderung als Gesundheitsregion Beteiligten. Ich freue mich sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie mit dem Kölner Konzept zur Etablierung gemeinwesenzentrierter kommunaler Gesundheitsregionen für eine Förderung ausgewählt wurden. Dabei hat im Rahmen des Auswahlprozesses besonders der Ansatz einer partizipativen Vernetzungsstruktur beeindruckt, bei denen „starke“ und „schwächere“ Bezirke zusammengebracht werden. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in Kürze auf Sie zukommen, um das weitere Vorgehen zu erörtern. Für Fragen stehen Ihnen Frau Sarah Weidemann (0211 855-3242) und Herr Andreas Geelen (-4156) zur Verfügung. Anlage 11 Seite 2 von 2 Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Umsetzung der Gesundheitsregion und bin bereits jetzt auf die Ergebnisse gespannt. Mit freundlichen Grüßen Karl-Josef Laumann, MdL
Anlage 3_Stadt Köln_Gesundheitsregion_LOI_AOK
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Anlage 3
Anlage 6_Stadt Köln_Gesundheitsregion_LOI_HNC
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HNC HerzNetzCenter GmbH S ömmeringstraße 2 D-50823 Köln Fon +49 (221) 430756 60 Fax +49 (221) 430756 666 inf o@herznetzcenter.de www.herznetzcenter.de Geschäftsführer Prof. Dr. Hans W. Höpp Ä rztlicher Direktor Prof. Dr. C.A. Schneider Handelsregister Köln HRB 61467 F inanzamt Köln- West StNr. 223/5808/4482 Deutsche Apotheker - und Ärztebank BI C DAAEDEDDXXX IBAN DE71 3006 0601 0007 1013 17 HNC HerzNetzCenter GmbH | Sömmeringstraße 2 | 50823 Köln LETTER OF INTENT zum Kölner Konzept zur Etablierung gemeinwesenzentrierter kommunaler Gesundheitsregionen [KöKoGeReg] D as HNC HerzNetzCenter [HNC] ist eine Erprobungs- und Implementierungsplattform für netzwerkgestützte, transsystemische Versorgungsformen im Gesundheits- und Sozialwesen. In diesem Rahmen trägt HNC auch den gemeinsam mit dem Institut für anwendungsnahe Entwicklungs- und Versorgungsforschung [iEVF] gGmbH entwickelten Gesundheits-Hub >dieKümmerei< im Kölner Sozialraum Blumenberg- Chorweiler- Seeberg Nord. Insoweit besteht seitens des HNC ein explizites Interesse an der Thematik und der Zielvorgabe des von der Stadt Köln beantragten Fördervorhabens. Gleichzeitig sichert HNC zu, Planung und Umsetzung des Vorhabens aktiv und kooperativ zu begleiten. Damit verbunden wäre neben der operativen Öffnung derKümmerei in die Bezirke Chorweiler und Nippes (Gesundheitsregion KölnNORD) auch die konkrete Unterstützung bei Etablierung und Management der partizipativen Gremien (Bezirksräte/ Regionalforum) sowie deren Einbindung in die kommunale Versorgungsarchitektonik. K öln, den 26. September 2024 P rof. Dr. med. Hans W. Höpp Geschäftsführender Direktor Anlage 6
Anlage 2_Stadt Köln_Gesundheitsregion_Aufruf
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Aufbau von Gesundheitsregionen in NRW – Aufruf zur Interessensbekundung vom 12. August 2024 S eite 1 von 8 Aufbau von Gesundheitsregionen – Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Interessensbekundung Allgemeine Informationen In der medizinischen und pflegerischen ambulanten Versorgung stehen wir vor großen Herausforderungen. Mit einer fortschreitenden Alterung von Bevölkerung und Gesundheitspersonal wird es zunehmend schwieriger, die ambulante Versorgung flächendeckend sicherzustellen. Um die Ressourcenprobleme langfristig zu lösen, müssen neue Ansätze der Versorgung gefunden werden. Darüber hinaus gilt es, über Präventionsangebote und gesundheitsfördernde Ansätze Krankheiten zu vermeiden oder ihre Folgen zu verringern. Mit de m Aufbau von Gesundheitsregionen in Nordrhein- Westfalen verfolgt die Landesregierung drei wesentliche Ziele: 1. Abstimmung von Versorgungs - und Unterstützungsangeboten, um hierdurch Synergieeffekte und in der Folge eine Verbesserung der Versorgung bei gleichzeitiger Schonung der personellen und finanziellen Ressourcen zu erreichen. Das Zusammenwirken von medizinischen, pflegerischen und weiteren Leistungsanbietern sowie gesundheitsfördernden und präventiven Angeboten in Gesundheitsregionen bietet Chancen zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Sinne der Patientin/des Patienten. Durch eine stärkere Verzahnung werden Behandlungspfade effizienter, transparenter und einfacher gestaltet. Kooperationen zwischen den verschiedenen Leistungserbringern tragen zur Vermeidung von redundanten oder unnötigen Behandlungen bei. Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung können zudem interdisziplinär erarbeitet und umgesetzt werden. Letztlich kann die Zusammenarbeit so zu einer besseren Gesundheitsversorgung sowie einer höheren Zufriedenheit der behandelten und behandelnden Personen führen. 2. Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen sowie pflegerischen Versorgung bei zunehmend limitierten finanziellen und personellen Ressourcen. Mit Blick auf den steigenden Fachkräftemangel im Gesundheitssektor sowie die begrenzten finanziellen Ressourcen müssen neue Versorgungsformen einen unmittelbaren Nutzen für die beteiligten Akteure haben, damit sie Wirksamkeit entfalten. Sie dürfen keine zusätzliche Belastung der Ressourcen bedeuten, sondern müssen konkret entlasten. Dies kann bspw. durch die Optimierung von Arbeitsabläufen oder die Übertragung von Aufgaben auf weitere Pflege- und Anlage 2 Aufbau von Gesundheitsregionen in NRW – Aufruf zur Interessensbekundung vom 12. August 2024 Seite 2 von 8 Gesundheitsberufe erfolgen. Der Einbezug von nichtärztlichem Praxispersonal (z.B. NäPA - Nichtärztliche Praxisassistenz) oder neuen Berufsbildern wie z.B. die Community Health Nurses (CHN) bietet die Chance, durch Koordinierung der Versorgung sowie Begleitung und Unterstützung der Patientin/des Patienten Entlastung in den Arztpraxen zu schaffen. Gleichzeitig gilt es, Wege zu finden, die eine hohe Attraktivität für den Fachkräftenachwuchs aufweisen, wie die Möglichkeit zur Anstellung oder Arbeit in Teilzeit und in einem Team. 3. Verbesserung des Zugangs zur gesundheitlichen Versorgung durch niedrigschwellige Angebote sowie die enge Anbindung an soziale und weitere Angebote auf kommunaler Ebene. Niedrigschwellige Angebote sollen in diesem Kontext einen möglichst direkten, alltagsnahen und flexiblen Weg in das Gesundheitssystem bieten. Dies kann räumlich durch eine Institution an einem zentralen Ort eines Stadtteils oder einer Kommune sein oder durch zugehende/aufsuchende Angebote unterstützt werden, aber auch zielgruppenspezifisch durch eine kultursensible Ansprache oder Angebote in verschiedenen Sprachen erfolgen. Auch über die Vernetzung mit vorhandenen sozialen, präventiven und kommunalen Unterstützungsangeboten können multiple Problemlagen aufgegriffen und besser adressiert werden. Zum Begriff der Gesundheitsregion Bei einer Gesundheitsregion i.S. des Aufrufs handelt es sich um ein Versorgungskonzept, dessen räumliche Grenzen durch die Akteure vor Ort definiert werden. Eine Gesundheitsregion kann dabei ebenso aus einem großstädtischen Teilgebiet wie aus mehreren Kommunen bestehen. Ausschlaggebend sind nicht die jeweiligen Verwaltungsgrenzen, vielmehr richtet sich der Zuschnitt nach relevanten Versorgungsaspekten in der Region. Zentrale Maßnahmen Den Mittelpunkt einer Gesundheitsregion bildet ein multiprofessionelles und sektorenübergreifendes Gesundheits -„Zentrum“, das sowohl medizinische als auch idealerweise pflegerische, rehabilitative, präventive und ergänzende Bedarfe in den Blick nimmt und dementsprechende Angebote vorhält. Das „Zentrum“ der Gesundheitsregion kann dabei infrastrukturell verankert sein – durch die Unterbringung der verschiedenen Angebote unter einem Dach. Denkbar ist jedoch auch alternativ eine Stärkung der Zusammenarbeit in einem Netzwerk der verschiedenen Akteure und Leistungserbringer vor Ort durch geeignete Instrumente und Maßnahmen, ohne die vorhandenen räumlichen Strukturen zu verändern. Die Aktivitäten des „Zentrums“ sollen in die Region hinein sowie im Zusammenspiel mit weiteren Akteuren Wirkung entfalten, Vernetzung befördern und Impulse für die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen setzen. Dabei müssen die konkreten Aufbau von Gesundheitsregionen in NRW – Aufruf zur Interessensbekundung vom 12. August 2024 Seite 3 von 8 Angebote und Aktivitäten aus der Region heraus gedacht werden und die heterogene Versorgungslandschaft in den Kommunen bzw. betroffenen Sozialräumen berücksichtigen. Eine enge Vernetzung mit weiteren Akteuren im Umfeld eines Gesundheits-„Zentrums“ ist erforderlich, um den erwarteten Mehrwert zu generieren. Insbesondere Vorhaben, die Gesundheitsversorgung neu denken und Anreize für gesundheitsfördernde Maßnahmen setzen (u.a. über Anpassungen der Finanzierungsstruktur), werden begrüßt. Abbildung 1: Die Gesundheitsregion als bevölkerungsbezogenes Versorgungskonzept Zum Kernangebot eines Gesundheits-„Zentrums“ sollten folgende Elemente gehören: - hausärztliche Versorgung - fachärztliche Grundversorgung (bedarfsorientiert) - bedarfsgerechtes Fallmanagement (Übernahme patientenbezogener, organisatorischer und ggf. pflegerischer Aufgaben) - Einbezug weiterer Pflege- und Gesundheitsfachberufe zur Delegation medizinischer Leistungen oder Heilkundeübertragung etwa für aufsuchende Aufbau von Gesundheitsregionen in NRW – Aufruf zur Interessensbekundung vom 12. August 2024 Angebote (z. B. VERAH, AGnES, EVA/NÄPA und/oder Erprobung neuer Berufsbilder wie CHN, Gemeindenotfallsanitäter) - Angebot weiterer medizinischer Leistungserbringer - Vernetzung mit weiteren medizinischen, pflegerischen, rehabilitativen, gesundheitspräventiven Versorgungsstrukturen vor Ort - Geeignete Instrumente zur Förderung der digitalen Vernetzung (bspw. gemeinsame Patientenakte) sowie nutzerorientierte digitale Angebote (z. B. Bereitstellung von videogestützten Sprechstunden) Abbildung 2: Kernelemente des Gesundheits-„Zentrums“ Je nach lokaler Bedarfslage ist das beschriebene Kernangebot der Gesundheits-„Zentren“ bedarfsgerecht aus zuweiten. Dies muss in der Interessenbekundung des Verfahrens deutlich beschrieben und nachvollziehbar hergeleitet werden. Zum Interessenbekundungsverfahren Um einen offenen, fairen und gleichberechtigten Zugang zur Förderung zu gewährleisten, wird ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Das MAGS beabsichtigt mindes tens zwei Gesundheits regionen über einen Zeitraum von drei Jahren zu för dern. Hiervon soll eine Gesundheitsregion in einer ländlichen und eine in einem strukturschwachen Gebiet liegen. Da die Vernetzung und Zusam menarbeit verschiedener Akteure im Mittelpunkt der Förderung stehen, sind B ewerbungen von Konsor tien unter organisatorischer Federführung einer oder mehrerer Gemeinden erforderlich. Konsortien umfassen Seite 4 von 8 Aufbau von Gesundheitsregionen in NRW – Aufruf zur Interessensbekundung vom 12. August 2024 Seite 5 von 8 neben den Kommunen auch weitere für die Versorgung erforderliche Leistungserbringende. Die eingereichten Interessenbekundungen werden auf Basis der im Aufruf genannten Auswahlkriterien (siehe Anlage 2) sowie in förderrechtlicher und wirtschaftlicher und inhaltlicher Hinsicht geprüft und bewertet. Auf Grundlage der Bewertungen trifft das Ministerium eine Auswahl der zu fördernden Maßnahmen. Im Nachgang werden alle Bewerber jeweils über das Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens schriftlich informiert. Die ausgewählten Einsender werden gebeten, einen Zuwendungsantrag zu stellen. Rahmenbedingungen der Landesförderung im Rahmen der Projektumsetzung Die Förderung für das Gesamtvorhaben wird im Wege der Anteilsfinanzierung als Zuwendung nach der Landeshaushaltsordnung gewährt. Die Höhe der Zuwendung orientiert sich dabei an den nach dem Finanzierungsplan zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Durchführungszeitraum ist auf 36 Monate begrenzt. Die Landesregierung beabsichtigt, je Förderjahr mindestens zwei Gesundheitsregionen mit Mitteln in Höhe von bis zu 250.000 Euro je Region zu unterstützen. Die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Gesundheitsregionen ist dabei abhängig von der Anzahl und Höhe der Einzelförderungen. Die Zuwendung für das Gesamtvorhaben beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben. Es wird eine Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 2 0 % der förderfähigen Gesamtausgaben vorausgesetzt. Diese kann u.a. durch Personalgestellung erfolgen. Mit Blick auf die Umsetzung des Gesamtvorhabens sind insbesondere folgende Maßnahmen und Aktivitäten durch das Land förderfähig: - Koordinierende Tätigkeiten für den Auf- und Ausbau von Gesundheitsregionen und Gesundheits -„Zentren“ (vorrangig Personalkosten und Sachkosten für Koordination und Steuerung) - Koordinierende Tätigkeiten für die Umsetzung einer sektorenübergreifenden Vernetzung von gesundheitsbezogenen Versorgungsstrukturen und - konzepten sowie sozialraumorientierter, ergänzender Hilfen (vorrangig Personalkosten und Sachkosten für Netzwerkaktivitäten, Koordination und Steuerung) - Förderung einzelner Teilleistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen (bspw. Übernahme Personal - und Sachkosten für gemeinsames Fallmanagement oder einer Community Health Nurse, Anschaffungskosten und Schulungskosten bei telemedizinischen Anwendungen) Aufbau von Gesundheitsregionen in NRW – Aufruf zur Interessensbekundung vom 12. August 2024 Seite 6 von 8 - Förderung von Ausstattungsinvestitionen (z. B. Einrichtung gemeinschaftlich genutzter Räumlichkeiten, IT -Infrastruktur, Fahrzeug für aufsuchende Tätigkeiten) Zuwendungsfähig sind ausschließlich Ausgaben, die in ursächlichem Zusammenhang mit den Maßnahmen stehen, zur Durchführung der Maßnahmen erforderlich sind und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Bei Personalkosten sind die Tätigkeit im Rahmen des Projekts, der zeitliche Umfang sowie die Eingruppierung des eingesetzten Personals mit der Antragstellung zu erläutern. Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere folgende Ausgaben: - Ausgaben für die zulassungsrechtliche ärztliche Niederlassung - Ausgaben für medizinische Ausstattung - Ausgaben zur Erfüllung von Pflichtaufgaben der Gemeinden - Ausgaben für medizinische Leistungen, für die bereits Finanzierungsmechanismen im Sozialgesetzbuch (oder in anderen Rechtsnormen) vorhanden sind - Ausgaben für Baumaßnahmen - Reine Machbarkeitsstudien Grundvoraussetzung für eine Förderung durch das Land ist, dass das Projekt thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar ist und – mit Ausnahme der Projektbeschreibung – noch nicht begonnen wurde. Die Förderung setzt weiterhin voraus, dass mindestens ein weiterer, nicht-kommunaler Konsortialpartner bei der Planung des Projekts beteiligt wurde und eine Stellungnahme zu der geplanten Maßnahme abgegeben hat. Fristen und Bewerbung Interessenten reichen ihre aussagekräftigen Unterlagen zur Interessenbekundung bis s pätestens zum 13. Oktober 2024 ein. Diese sind ausschließlich per E-Mail zu richten an Gesundheitsregionen@lzg.nrw.de Es können nur Interessenbekundungen berücksichtigt werden, die vollständig, unterzeichnet und fristgerecht eingegangen sind sowie die formellen und inhaltlichen Vorgaben erfüllen. Die Einreichungsfrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt. Aufbau von Gesundheitsregionen in NRW – Aufruf zur Interessensbekundung vom 12. August 2024 Seite 7 von 8 Die aussagekräftigen Unterlagen für die Interessenbekundung umfassen: • Formular für die Projektbeschreibung (s. Anlage 1) • Finanzierungsplan (s. Anlage 3) • Stellungnahme/n des/der Konsortialpartner zum Vorhaben sowie ggf. Letter of Intent von weiteren Projektpartnern/-beteiligten Für die Projektbeschreibung ist das als Anlage 1 beigefügte Muster verbindlich zu verwenden. Anhand dieses Dokuments wird die Bewertung des Vorhabens vorgenommen. Werden Fragen nicht beantwortet, so werden die dahinterliegenden Bewertungskriterien als nicht erfüllt angesehen. Über die oben beschriebenen Anlagen hinaus eingehende Unterlagen werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen müssen selbsterklärend verfasst sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen/Nachfragen zulassen. Die Projektbeschreibung sollte in aussagekräftiger Form beschrieben werden und die Adressierung der genannten Themen und Ziele in diesem Aufruf passende Instrumente und Maßnahmen umfassen. Das in der Projektbeschreibung dargestellte Vorhaben sowie die darin getroffenen Festlegungen von Schwerpunkten (u.a. hinsichtlich Interventionsraum, Zielgruppe(n), Krankheitsbild(ern), Kooperationspartnern usw.) müssen in sich schlüssig und nachvollziehbar sein. Die Auswahl setzt die Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen (siehe S. 6) voraus und orientiert sich an folgenden fachlichen Kriterien: • Beitrag des Vorhabens zu den drei wesentlichen Zielen der Förderung • Herleitung der besonderen örtlichen Bedarfslage(n) und ggf. Zielgruppe(n) • Beitrag des Vorhabens zur Verbesserung der regionalen Versorgungssituation • Schaffung bedarfsgerechter Versorgungsstrukturen/ Versorgungsangebote • Geeignete Strukturen, Maßnahmen und Instrumente zur Stärkung von Kooperation und Vernetzung • Transfergehalt und Nachhaltigkeit Weitere Ausführungen zur Bedarfsanalyse und den Auswahlkriterien finden sich in den fachlichen Hinweisen in Anlage 2. Die entsprechenden Dokumente und ergänzende Hinweise stehen unter www.lzg.nrw/gesundheitsregionen zum Download zur Verfügung. Bitte nutzen Sie ausschließlich die dort eingestellten Formulare, um Ihr Vorhaben zu beschreiben. Weitere Anforderungen an die Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt. Fachliche Fragen und Fragen zum Verfahrensablauf richten Sie bitte per E-Mail an das Landeszentrum Gesundheit NRW: Gesundheitsregionen@lzg.nrw.de. Aufbau von Gesundheitsregionen in NRW – Aufruf zur Interessensbekundung vom 12. August 2024 Seite 8 von 8 Anlagen: Anlage 1: Formular für die Projektbeschreibung Anlage 2: Fachliche Hinweise Anlage 3: Finanzierungsplan
Anlage 1_Stadt Köln_Gesundheitsregion_Projektbeschreibung
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Anlage 1 - Formular für die Projektbeschreibung Formular für die Projektbeschreibung zum Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein Westfalen zur Einreichung von Interessenbekundungen für den Aufbau von „Gesundheitsregionen in Nordrhein-Westfalen“ Ausfüllhinweise: 1. Füllen Sie das Formular für die Projektbeschreibung aus., 2. Unterschreiben Sie das Formular für die Projektbeschreibung in den dazu vorgesehenen Feldern. 3. Speichern Sie das Formular für die Projektbeschreibung als PDF-Dokument ab und schicken Sie dieses zusammen mit dem Finanzierungsplan, den Stellungnahmen der Konsortialpartner sowie ggf. Letters of Intent weiterer Projektbeteiligter bis zum 13.10.2024 an qesundheitsreqionen@lzq.nrw Für die Erstellung der Projektbeschreibung ist ausschließlich dieses Formular zu verwenden. Anhand dieses Dokuments wird die Bewertung der fachlichen Kriterien vorgenommen. Werden Punkte nicht beantwortet, so werden diese als nicht erfüllt angesehen. Darüber hinaus eingehende Anlagen werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Für das Ausfüllen dieses Formulars wird auf die fachlichen Hinweise (Anlage 2) verwiesen. Die Bewerbungsunterlagen müssen selbsterklärend verfasst sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen/Nachfragen zulassen. Die Projektbeschreibung sollte in aussagekräftiger Form beschrieben werden und die Bearbeitung der genannten Themen/Ziele in diesem Aufruf passende Instrumente/Methoden umfassen. Dabei sind die gewählten Instrumente und Methoden mit Blick auf die in der Projektbeschreibung dargelegte Vorgehensweise zu konkretisieren. 1 Projekttitel Kölner Konzept zur Etablierung gemeinwesenzentrierter kommunaler Gesundheitsregionen [KöKoGeReg] Geschätzte Projektlaufzeit 01.01.2025 - 31.12.2027 (max. 36 Monate) Geschätzte Gesamtkosten des Projektvorhabens 873.400 € Darstellung Eigenanteil (Höhe und Art, mind. 20 %) 177.400 € Antragstellende kommunale Gebietskörperschaft Name der kommunalen Gebietskörperschaft Stadt Köln Geschäftsbereich / Fachbereich Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen / Gesundheitsamt Anschrift Neumarkt 15-21, 50667 Köln • Projektleitung / Ansprechperson Frau Dr. Denfeld Telefonnummer +49 221 221 26048 E-Mail ! Margot, denfeld@stadt-koeln.de Konsortialpartner I Konsortialpartner II ' Name der Einrichtung HNC HerzNetzCenter GmbH AOK Rheinland/Hamburg Geschäftsbereich / Fachbereich Vorstand 2 Anschrift Sömmeringstraße 2, 50823 Köln Kasernenstraße 61 / 40213 Düsseldorf Projektleitung / Ansprechperson Prof. Dr. med. Hans W. Höpp Matthias Mohrmann Telefonnummer 0221 87912 570 E-Mail hwh@herznetzcenter. de matthias.mohrmann@rh.aok.de Konsortialpartner III Konsortialpartner IV1 Name der Einrichtung Landschaftsverband Rheinland (LVR) Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Geschäftsbereich / Fachbereich LVR- Landesjugendamt Rheinland, LVR- Fachbereich Jugend Vorstand und Vorsitzender Kreisstelle Anschrift Dezernat 4, 50663 Köln KV Nordrhein, 40182 Düsseldorf Projektleitung / Ansprechperson Alexander Mavroudis Dr. Silke Kraushaar Telefonnummer 0221 809-6253 E-Mail ■ alexander.mavroudis@lvr. de dr.s.kraushaar@gmx.de Konsortialpartner V Weiterer Projektbeteiligter I2 Name der Einrichtung Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH TH Köln ’ Im Falle weiterer Konsortialpartner fügen Sie bitte weitere Felder ein. 2 Im Falle weiterer Projektbeteiligter fügen Sie bitte weitere Felder ein. 3 Konsortialpartner III Konsortialpartner IV1 Geschäftsbereich / Fachbereich Geschäftsführung Institut für Sozialpolitik und Sozialmanagement (ISSM) Anschrift Kartäusergasse 9-11; 50678 Köln Ubierring 48 / 50678 Köln Projektleitung / Ansprechperson Martina Schönhals Prof. Johannes Schütte Telefonnummer +49 221 160 38 140 +49 221-8275-3993 E-Mail Martina. schoenhals@diakonie-koeln. de johannes.schuette@ th-koeln.de Die Beantwortung der folgenden Punkte ist vom Umfang her auf 15 Seiten begrenzt! Bei Fragen zur technischen Anwendung dieser Anlage wenden Sie sich bitte an: Gesundheitsreqionen@lzq.nrw.de 4 Anlage 1 - Formular für die Projektbeschreibung 1 Beitrag des Vorhabens zu den drei wesentlichen Zielen der Förderung Das Vorhaben kann in das Handlungsfeld Gesundheit des Masterplans der Stadt Köln mit der Vision „Alle Menschen in Köln können gesund aufwachsen und leben“ eingeordnet werden. Die strategischen Ziele, die dieses Vorhaben maßgeblich mitbestimmen sind - Eine hochwertige grundlegende medizinische (Grund-) Versorgung ist für alle Menschen erreichbar. - Psychische Gesundheit und Wohlergehen sind gefördert. - Die Angebote der ambulanten und stationären Versorgung sind quantitativ ausgebaut und qualitativ weiterentwickelt. Förderziel 1: Abstimmung von Versorgungs- und Unterstützungsangeboten, um hierdurch Synergieeffekte und in der Folge eine Verbesserung der Versorgung bei gleichzeitiger Schonung der personellen und finanziellen Ressourcen zu erreichen. Die Gesundheitsregion KölnNORD ist als vernetzter Zusammenschluss aller für den Gesundheitsbereich relevanten Akteuren aus den Stadtbezirken Chorweiler und Nippes geplant. Das beantragte Vorhaben dockt hier auf mittlerer Ebene nahtlos an und kann auf die schon bestehenden Versorgungs- und Organisationsstrukturen zurückgreifen. Es werden zwei Gesundheitsräte unter Einbezug der Leistungserbringer, der Kostenträger, kommunaler Angebote (Gesundheitsamt, Jugendamt, Sozialamt, JobCenter Köln und Wohlfahrtsverbände) und Bürger*innern errichtet. Sie erarbeiten Bedarfe, bewerten die Versorgung in der Region, erarbeiten Problemlösungen bis hin zu Behandlungspfaden und Kooperationsvereinbarungen für die Vernetzung der Leistungserbringer. Die Ergebnisse werden im Gesundheitsforum für die Gesundheitsregion KölnNORD bestehend aus Vertreterinnen der beiden Gesundheitsräte weiterberaten und als Empfehlungen an die KGK (AG Kleinräumige Gesundheitssteuerung) weitergebeben. Förderziel 2: Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen sowie pflegerischen Versorgung bei zunehmend limitierten finanziellen und personellen Ressourcen. ■ , Durch die Schaffung von Vernetzungsstrukturen und Schnittstellenmanagement wird die Versorgung ausgewählter Zielgruppen sichergestellt oder gar verbessert. Dies geschieht in den Gesundheitsräten oder in dessen Arbeitsgruppen in Form von Bedarfs-Konferenzen im Sinne des Case Managements, in denen Prozesse und Leitlinien abgestimmt und verbindlich geregelt werden. Im Projekt sollen Lösungen zu Schwierigkeiten an Schnittstellen zwischen den Leistungserbringern über Leitlinien zu bspw. Behandlungspfaden in Kooperationsvereinbarungen festgelegt werden. Die Moderation der Gesundheitsräte erfolgt über das Gesundheitsamt. Die Gesundheitsräte und das Gesundheitsforum werden als regionale Unterarbeitsgruppen der KGK (AG Kleinräumige Gesundheitssteuerung) eingerichtet und dienen auch für Abstimmungen zwischen den Leistungserbringern, Kostenträgern, kommunalen Angeboten und weiterer Hilfen. 1 Bereiche für Kooperationsvereinbarungen sind beispielsweise die Verbindung zwischen (haus-)ärztlicher und pflegerischer Versorgung, der Übergang zwischen stationärer und ambulanter Versorgung oder die Kooperation mit kommunalen komplementären Angeboten. In Abhängigkeit von der Priorisierung in den Gremien (Gesundheitsrat, Gesundheitsforum, KGK) können z. B. • die ärztliche Versorgung und Pflege für ältere Menschen mit dem Ziel der Teilhabe • die ärztliche Versorgung, medizinische Heilberufe, Frühe Hilfen, Familienzentren und Kindergärten mit dem Ziel der Stärkung der seelischen Gesundheit und das gesunde Aufwachsen im Veedel. in der dreijährigen Projektlaufzeit bearbeitet werden. Im Projekt wird der Einsatz einer Community Health Nurse erprobt, die einerseits Ansprechperson und Schnittstelle im Rahmen eines Fallmanagements im Netzwerk bestehend aus Fallkonferenzen, dem Gesundheitszentrum/Gesundheitskiosk und der Leistungserbringer ist, und ggf. auch Ansprechperson für Fragen der Prävention, Gesundheitsförderung und des Einzelfallmanagements sein kann. Förderziel 3: Verbesserung des Zugangs zur gesundheitlichen Versorgung durch niedrigschwellige Angebote sowie die enge Anbindung an soziale und weitere Angebote auf kommunaler Ebene.> Im Sozialraumgebiet Blumenberg/Chorweiler/Seeberg-Nord wurde bereits seit 2021 (mit Unterstützung der AOK Rheinland/Hamburg sowie der IKK Classic) eine niedrigschwellige operative Anlaufstelle für gesundheitliche Information, Beratung und Begleitung eingerichtet. Die so entstandene Kümmerei hat als niederschwelliges Angebot bereits den Zugang zur gesundheitlichen Versorgung auf kommunaler Ebene (im Sinne eines Gesundheits-Zentrums) verbessert. Insofern ist mit der Kümmerei als bestehendes niedrigschwelliges Angebot im Sozialraumgebiet Blumenberg/Chorweiler/Seeberg-Nord das Teil des Förderziel 3 in Köln bereits erfolgreich umgesetzt und erprobt. Die Kümmerei wird bei der Vernetzung von Angeboten einbezogen und ist ein elementarer Bestandteil der geplanten Gesundheitsregion KölnNORD im Sinne eines Synergieeffekts. Medizinische/pflegerische Leistungen sind in der Kümmerei bislang nicht vorgesehen, sondern sollen im Projekt über entsprechende Leitlinien bzw. Behandlungspfade an Schnittstellen zwischen den Leistungserbringern eingebunden werden. Die Community Health Nurse wird hierin das Fallmanagement unterstützen. Neben der Koordination der Angebote und Leistungen wird erprobt, inwieweit sie subsidiäre Leistungen übernimmt• und in der Delegation tätig wird, bis die geeigneten Versorgungsangebote kontinuierlich erreicht werden. Die regionale Anbindung erfolgt im Stadtbezirk Nippes analog als Pendant zur bestehenden Kümmerei. Die Community Health Nurse ist hier wiederum Ansprechperson und Bindeglied zwischen der Kümmerei und dem Stadtbezirk Nippes. 2 2 Herleitung der besonderen Bedarfslage(n) und ggf. Zielgruppe(n) Chorweiler HliiruwlMViJ / CJKttvrvik't ( bwtwj-Norif , Nippes IkKtlwmml sM+fWorch .. Ehrenfeld^, 'A, H.<>«M.«I tUMttHocAchori /Oa^auott Innenstadt Lindenthal Rodenkirchen Mülheim UucMorn / Müllen, Kalk HumbohiL' Onthoon GfWntMtm 'Nwivuck l\*tO*t /firtiiNUt9tQ I G/i'tnbcfijhuvvn ✓ Eil ^^ Porz Mvncbwticb / MiffKiorf f^r^nt* flbb»cb Oucie Amt fur StadtentWKklung und Stotabh (16 12-2019) Abbildung 1: Sozialraumgebiete in der Stadt Köln (Programm Lebenswerte Veedel) Die Stadt Köln ist in neun Stadtbezirke mit 86 Stadtteilen und 580 statistische Quartiere gegliedert. Im Rahmen des Programms „Lebenswerte Veedel - Bürgerinnen und Sozialraumorientierung in Köln" wurden seit 2006 stadtweit zunächst 11 und seit 2019 15 Sozialraumgebiete definiert. Diese Sozialraumgebiete weisen besondere soziale und gesundheitliche Herausforderungen auf, die sich negativ auf die Teilhabechancen der Bevölkerung auswirken. Die Zuordnung der Sozialraumgebiete zu den städtischen Bezirken ist der nebenstehenden Abbildung 1 zu entnehmen. In den Sozialraumgebieten werden sogenannte Sozialraumkoordinator*innen von der Stadt gefördert, um besondere Bedarfslagen zu beobachten und die Angebote, Einrichtungen, Dienste und die sozialräumliche Verwaltung zu fördern. Allerdings ist das Thema Gesundheit aktuell lediglich für Kinder und Jugendliche im Fokus und der medizinische Sektor nur indirekt beteiligt. Mit Hilfe dieses Vorhabens soll besonders die raumbezogene Koordination und Steuerung optimiert werden. Gesundheitskompetenz soll hierdurch gesteigert und Zugänge zum Gesundheitssystem erleichtert werden, um die gesundheitliche Lage der Bevölkerung zu verbessern. In der o.g. Arbeitsgruppe der KGK wird diskutiert, insgesamt drei Gesundheitsregionen (Nord, Mitte und Süd) entlang der Grenzen der neun Bezirke einzurichten. Dieser Ansatz folgt der strategischen Ausrichtung, „starke“ mit „schwächeren“ Bezirken zu verbinden und in der Breite wirksame Versorgungsräume zu etablieren. Hierdurch sollen vorhandene Potentiale ausgeglichen genutzt und drohende Stigmatisierung einzelner Gebiete vermieden werden. Die besondere Bedarfslage lässt sich aus den folgenden ausgewählten soziodemografischen, infrastrukturellen und Routinedaten (AOK Rheinland/Hamburg) ablesen (Tabelle 1). Die Kennzahlen zeigen eine unterschiedliche gesundheitliche Versorgungslage und belegen die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit koordinierender Planung und Steuerung. Durch gezielte Vernetzung können die unterschiedlich ausgeprägten Versorgungsangebote auf der individuellen Ebene besser abgestimmt und Zugangsbarrieren im Gesundheitssystem abgebaut werden. Ebenfalls deutlich wird, dass der Bezirk Chorweiler eher unterversorgt ist und der Bezirk Nippes eher Unterstützungspotentiale bei der Versorgung von Chorweiler bieten kann. Vor diesem Hintergrund werden mit dem geplanten Vorhaben auch Optionen ausgelotet, durch 3 verbesserte Kooperation und Vernetzung gleichwertige regionale Zugangschancen zur gesundheitlichen Versorgung und Gesundheitsförderung zu erreichen (Synergieeffekte). Tabelle 1: Ausgewählte Merkmale und Rahmenbedingungen zu den Bezirken Chorweiler, Nippes im Vergleich zu Stadt Köln* Bereich Bezirk Chorweiler Bezirk Nippes Stadt Köln Merkmal Jahr 2022 2013 2022 2013 2022 2013 Einwohnerinnen unter 18 Jahre (in %) . 19,7 19,0 15,8 15,6 16,2 15,7 Einwohner*innen über 80 (in %) 6,6 4.5 6,0 4,6 5,8 4,5 Einwohnerinnen mit Migrationshintergrund (in %) 53,3 46,2 39,8 34,8 41,5 35,6 Merkmal Jahr 2019 2013 2019 2013 2019 2013 Anteil der Kinder mit Übergewicht (bei Einschulung)** 13,3 11,1 14,5 9,1 11,2 10,5 Anteil der Kinder ohne naturgesundes (Zahnreihenuntersuchungen) Gebiss 53,2 57,0 38,6 45,4 41,0 48,5 Geburtenrate 9,6 8.6 9,1 10,3 9,0 9,7 Arbeitslosenquote 9,8 10,4 6.9 8.1 8,4 9.5 SGB-ll-Quote 16,7 17.5 10,1 11,1 12,6 13,2 SGB Il-Quote: Leistungsberechtigte 0-14 (seit 2018) 26,3 21,5 16,2 21.5 20,9 21,5 Leistungen zur Grundsicherung im Alter 12,7 11.3 8,0 6,1 9,0 7,0 Merkmal (Auswertungsstand 28.08.2024) Bereich Bezirk Chorweiler Bezirk Nippes Stadt Köln Hausärzte (Bedarfsplanungsgewicht) Herr Höpp: 34,50 75 685,9 Verhältniszahl hausärztliche Versorgung (Einwohner/Arzt) 2.415 1.572 1.592 Allgemeine Fachärzte (Bedarfsplanungsgewicht) 38,00 97,05 1.328,70 Verhältniszahl allgemein-fachärztlicher Versorgung (Einwohner/Arzt) 2.192 1.214 822 Anzahl Betten (ohne psychiatrische Kliniken) im Jahr 2022 0 835 6.602 Anteil Patient*innen mit chron. Erkrankung [2023;%]* 17,0 15,5 15,2 Anteil Patientinnen mit psychischer Erkrankung [2023;%]* 22,2 22,2 20.3 Merkmal Bereich Bezirk Chorweiler Bezirk Nippes Stadt Köln Merkmal Jahr 2023 2015 2023 2015 2023 2015 Pflegebedürftige Personen (Anteil über 80jährigen) 6,8% 3,0% 6,4% 2,9% 6,2% 2,8% 4 * Zahlen stammen aus unterschiedlichen Quellen: Amt Statistik der Stadt Köln, Gesundheitsamt der Stadt Köln, LZG, Pflegebericht, AOK, KV-Nordrhein, ** Aufgrund von Anpassung bei der Datenbereinigung des LZG, kann die aktuelle Auswertung des Jahres 2013 von älteren Kennziffern die bereits zu 2013 berichtet wurden abweichen. Bereich Bezirk Chorweiler Bezirk Nippes Stadt Köln Pflegebedürftige Personen (Anzahl über 80jährigen) 2.756 1.253 3.760 1.733 33.362 15.342 Merkmal Jahr 2021 (ist) 2040 (soll) 2021 (ist) 2040 (soll) 2021 (ist) 2040 (soll) Anzahl Pflegebedürftige Personen insges. (2021=187, 2040=SOLL) 5.107 5.965 6.786 7.898 61.206 71.196 Pandemiebedingt konnten die SEU Untersuchungen der Jahrgänge 2020 bis 2022 nicht vollständig durchgeführt werden und sind nicht mit den anderen Jahrgängen vergleichbar. 3 Beitrag des Vorhabens zur Verbesserung der regionalen Versorgungssituation (Innovationsgehalt) In der Projektlaufzeit könnten z.B. die älteren Menschen sowie Kinder und Jugendliche als Zielgruppen ausgewählt werden, deren Versorgung erhebliche Herausforderungen und Handlungsbedarfe aufweisen. Zu nennen wären hier z.B. die Zunahme der Lebenserwartung und somit Anzahl älterer Menschen bei gleichzeitiger Zunahme des Pflegebedarfs, aber Abnahme der haus- und fachärztlichen Versorgung sowie der pflegerischen Versorgung. Dies wird sich noch verschärfen bei der Gruppe der älteren Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, die zusätzlich Schwierigkeiten haben, sich im Gesundheits- und medizinischen Versorgungssystem zurechtzufinden und zum Teil auch Hilfe anzunehmen. Bei Kindern und Jugendlichen wurde besonders in den vergangenen Jahren ein Anstieg an psychischen Belastungen und Förderbedarf in verschiedenen Facetten deutlich. Auch hier ist ein Bedarf an Behandlung, Unterstützung aber auch Begleitung bei sinkender haus- und fachärztlicher sowie therapeutischer und komplementärer Versorgung notwendig. Ein weiterer Schwerpunkt in beiden Gruppen liegt gerade vor diesem Hintergrund der unzureichenden Versorgung zudem auf der Optimierung • bzw. erst Schaffung von Schnittstellen in der Versorgung. In der Gruppe der älteren Menschen sind dies die Schnittstellen Haus-Fachärzt*innen - stationäre/ambulante Pflege und auch weiteren medizinischen und komplementären Hilfen. Unter der Prämisse „gesundes Aufwachsen“ ist es notwendig die Schnittstellen Kinderärzt*in - ambulante/stationäre Psychiatrie/Therapie - Frühe Hilfen - mit den Lebenswelten Kita und Schule zu stärken. Der Bedarf für eine kleinräumigere Gesundheitsplanung und -Steuerung ist unbestritten und die Bundesregierung hat im Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) zuletzt bestärkt durch die Stellungnahme des Bundesrates (vgl. 234/24, § 140b SGB V Neu) die Eckpunkte für den Aufbau von Gesundheitsregionen vorgelegt. Danach soll die Gesundheitsregion eine regional verankerte und bedarfsorientierte Versorgung der Menschen gewährleisten bzw. verbessern. Regionale Defizite der Gesundheitsförderung sollen behoben, Prävention intensiviert, sowie der Zugang zu und die Zusammenarbeit an den Schnittstellen der regionalen Versorgung optimiert werden. Der Förderaufruf des MAGS und das hier vorgeschlagene Lösungskonzept greifen diese Entwicklungen auf. Ziele des vorliegenden Antrags sind daher der Auf- und Ausbau einer partizipativen Vernetzungsstruktur sowie die Stärkung eines „Gesundheitszentrums“ (operative Einheit(en), welche in einer Gesundheitsregion übergeordnet und systemübergreifend vernetzt sind), um die Versorgung und den Zugang zur Versorgung 5 zunächst in der Projektlaufzeit für ausgewählte Zielgruppen sicherzustellen und zu verbessern. Konkret werden im Projektantrag erste Perspektiven für Problemlösungen in den neu entstehenden Gesundheitsräten für die Vernetzung der Versorgung mit kommunalen Angeboten für ausgewählte Zielgruppen (z.B. ältere Personen und Kinder und Jugendliche) aufgegriffen. Bei diesem Vorhaben wird auf bestehende Strukturen zurückgegriffen. Dies wären auf städtischer Seite die Einbindung von Rat und Ausschüssen der Stadt Köln, die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln (KGK) und insbesondere die bereits bestehende Arbeitsgruppe Kleinräumige Gesundheitssteuerung (der KGK), die für die operative Ebene („Gesundheits-Zentrum) auf Basis der Modellförderung der Kümmerei in Chorweiler ein Kölner Modell entwickelt und mit den auch im Vorhaben beteiligten Konsortialpartner*innen abgestimmt hat. Mit der Kümmerei besteht damit bereits eine Variante eines „Gesundheits-Zentrum“ im Sozialraum Chorweiler. Dadurch ist das 3. Förderziel in Köln bereits für den Stadtbezirk Chorweiler umgesetzt und erprobt, welche durch den im Projekt hinzukommenden Einsatz einer Community Health Nurse im Stadtbezirk Nippes als operative Schnittstelle ergänzt wird. Als innovativ ist zudem anzusehen, dass mit der Kümmerei sowohl ein erprobtes und bewährtes niedrigschwelliges Kontakt- und Beratungsangebot („Gesundheitszentrum/Gesundheitskiosk“) im Zusammenspiel mit einer Community Health Nurse agieren soll. Dadurch können Erfahrungen und Effekte beider niederschwelliger Ansätze analysiert werden. Die Bedeutung solch niedrigschwelliger operativer Einheiten ergibt sich zum Einen aus der hohen Akzeptanz und zum Anderen dadurch, dass entscheidende Erkenntnisse für strukturelle und strategische Weiterentwicklungsbedarfe auf beiden operativen Ebene „neu“ gewonnen und in die hier beantragte Versorgungsstruktur integriert werden können. Dies gilt umso mehr, da auch Synergien zwischen den beiden operativen Modellen zu erwarten sind, welche in übergeordnete Strukturen einfließen können. 4 Schaffung bedarfsgerechter Versorgungsstrukturen / Versorgungsangebote Beabsichtigtes Umsetzungsmodell (bitte ankreuzen): □ Gesundheits-„Zentrum“ unter einem Dach (z.B. durch Krankenhausumwandlung/ Umwandlung vorhandener Infrastruktur) IE] Gesundheits-„Zentrum“ als Versorgungsnetz 6 Sozialraum Gesundheitsregion KölnNord Leitungsebene Stadt Köln berichtet, schlägt vor Gesundheitsrat Chorwerler Gesundheitsrat Nippes . -forum KölnNORD beauftragt Rat Gesundheits ausschuss Gesundheits konferenz 0 AG Kleinräumige Gesundheits steuerung (konsortial besetzt) Abbildung 2: Zusammenwirken der geplanten Gesundheitsregion KölnNORD mit kleinräumigen, niedrigschwelligen Informations-, Beratungs- und Koordinationseinrichtungen sowie kommunalen Entscheidungsgremien im Sinne einer Gesamtarchitektur gesundheitlicher Versorgung. 7 Vor dem Hintergrund der unter den Punkten 1 und 3 beschriebenen Beiträge und Planungen sowie des unter Punkt 5 dargestellten Ziel- und Steuerungssystems der Stadt Köln sollen mit dem Vorhaben gemäß Abbildung 2 konkret folgende Ziele mit Hilfe der skizzierten Maßnahmen umgesetzt werden: AP 1: Aufbau der organisatorischen Struktur und der Abläufe a) Auf- und Ausbau einer partizipativen Vernetzungsstruktur (Gesundheitsräte) jeweils in Chorweiler und Nippes (AP 1.1) b) Aufbau eines Gesundheitsforums für die Gesundheitsregion KölnNORD (AP 1.2) c) Etablierung von bedarfsorientierten, themenbezogenen, regionalen Arbeitsgruppen (AP 1.3) AP 2: Übergreifendes Projektmanagement Im Folgenden werden die einzelnen Bestandteile des Vorhabens und die damit verbundenen Arbeitspakete beschrieben. zu a): Auf- und Ausbau einer partizipativen Vernetzungsstruktur (Gesundheitsräte) jeweils in Chorweiler und Nippes (AP 1.1) Ziele: Gesundheitliche Lagen und Versorgungscharakteristiken unterscheiden sich erheblich zwischen den einzelnen Stadtbezirken, so auch zwischen Chorweiler und Nippes. Im ersten Schritt sollen in Abstimmung mit dem Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt analog und digital die Einschätzungen der Bürgerinnen zum Thema Gesundheit in den beiden Stadtbezirken Nippes und Chorweiler erhoben und ausgewertet werden. Diese Ergebnisse werden auf der städtischen Webseite berichtet und sollen in den weiteren Prozess einfließen. Im zweiten Schritt wird in jedem der beiden Bezirke der Gesundheitsregion KölnNORD, ein Gesundheitsrat etabliert, um die lokalen Besonderheiten abzubilden und einen unmittelbaren Identifikationsbezug zu erlauben. Die Beteiligten sollen ihre jeweiligen lokalen Erfahrungen mit der Versorgungssituation austauschen sowie - unter besonderer Berücksichtigung der Zugangs- und Versorgungsgerechtigkeit - gemeinsam reale Bedarfe identifizieren und gewichten. Bereits bestehende Gremien- und Netzwerkstrukturen werden integriert. Bei den Teilnehmerinnen aus der Bürgerschaft wird auch unter dem Präventionsaspekt nicht zwischen Gesunden und Patient*innen unterschieden. Außerstädtische Potentiale und Bedarfe werden bei der Diskussion sowohl in den partizipativen Regionalgremien als auch in der kooperativen Leitungsstruktur auf Stadtebene (Gesundheitsamt und AG kleinräumige Gesundheitssteuerung) berücksichtigt. Die Kooperationspartnerinnen (diese können über die Gruppe der Konsortialpartnerfinnen hinausgehen) des Vorhabens agieren auf dieser Entwicklungsstufe als Multiplikatoren und Motivatoren. Beteiligte: Das partizipative Beratungsgremium setzt sich zusammen aus zufallsgenerierten Vertreterfinnen der Bürgerschaft sowie der vor Ort tätigen Akteure aus Gesundheits- und Sozialwesen, Repräsentanten gesundheitsrelevanter Institutionen und Organisationen (bspw. Ärzt*innen/Therapeutinnen, Vertreterfinnen von vor Ort tätigen städtischen Dienststellen und Angeboten/Einrichtungen freier Träger, 8 Projektkoordination, Ärztinnen, Pflege, medizinische Fachberufe, Leistungsträger, Kostenträger, Bürgerinnen, Büro für Öffentlichkeitsarbeit, dieKümmerei und Community Health Nurse als Bindeglieder). Die Leitung wird von den Teilnehmenden bestimmt. Aufgaben: - Bedarfsanalyse zum Thema Gesundheit durch Öffentlichkeitsbeteiligung ‘ - Entwicklung einer Kooperationsvereinbarung und Geschäftsordnung - Regelmäßige Konferenzen - Absprachen an Versorgungsschnittstellen zwischen „Gesundheitszentrum“, haus- und fachärztlicher Versorgung, Pflege, Soziale Arbeit, weiterer medizinischer Fachberufe (z.B. Logopädie), ggf. präventive oder subsidiäre Leistungen des Gesundheitsamtes - Verbesserung des Fallmanagements- - Analyse und Entwicklung bedarfsorientierter vertiefende Themen - Erstellung von Leitfäden bzw. Kooperationsvereinbarungen zu Versorgungsschnittstellen und Multiplikator*innenschulung.. zu b) Aufbau eines Gesundheitsforums für die Gesundheitsregion KölnNORD (AP 1.2) Ziele:- Im Gesundheitsforum werden die in den beiden Gesundheitsräten der Bezirke Chorweiler und Nippes zunächst getrennt formulierten Bedarfe auf die Region projiziert und zusammengefasst, diskutiert, bewertet und priorisiert. Darüber hinaus kann das Gesundheitsforum selbst aus der regionalen Sicht heraus eigene, zusätzliche Handlungsbedarfe definieren. Seine zentrale Aufgabe besteht somit darin, Potentiale und Grenzen der gesundheitlichen Versorgung in der Gesundheitsregion aus unterschiedlichen Blickwinkeln heraus zu beschreiben sowie bezirksübergreifende Herausforderungen wie beispielsweise Pfadbrüche, Versorgungslücken oder Strukturdefizite zu identifizieren. Zur Erörterung möglicher Lösungen kann das Gesundheitsforum themenbezogene Arbeitsgruppen einsetzen. Deren Analyse und Lösungsvorschläge werden vom Gesundheitsforum als Information und Umsetzungsempfehlung zur Weiterbearbeitung an die zentrale Leitungsebene zur Beratung und Entscheidung übermittelt. Beteiligte: Das Gesundheitsforum als oberstes partizipatives Gremium der Gesundheitsregion KölnNORD setzt sich aus paritätisch Delegierten der beiden Gesundheitsräte Chorweiler und Nippes sowie Vertreterinnen der AG Kleinräumige Gesundheitssteuerung (Gesundheitsamt, KGK), Projektleitung und eventuell Bürgerinnen (als Gäste) zusammen. Es dient als beratendes Gremien der Kommunalen Gesundheitskonferenz und den Entscheidungsgremien der Stadt Köln. Die Leitung übernimmt die Projektleitung des Vorhabens. Aufgaben: - Planung, Versorgung und Steuerung der Gesundheitsregion - Schnittstelle zwischen Kommunaler Gesundheitskonferenz Köln (AG kleinräumige Gesundheitssteuerung) und Ausschüssen sowie Rat der Stadt Köln 9 - Analyse von Potentialen und Herausforderungen (z.B. Pfadbrüche, Versorgungslücken, Strukturdefizite) in der Versorgung (Systemmanagement) sowie Erarbeitung von Lösungsvorschlägen und Übermittlung an zentrale Leitungsebene - Erstellen einer Geschäftsordnung - Vorschlag von bedarfsorientierten, themenbezogenen Arbeitsgruppen an die KGK und Einberufung der Arbeitsgruppen - Austausch zwischen Gesundheitsforum (berichtet) und Leitungsebene Köln (beauftragt) zu c) Etablierung von bedarfsorientierten, themenbezogenen, regionalen Arbeitsgruppen (AP 1.3) Ziele: Zur ergebnisoffenen Klärung möglicher Lösungsansätze für die erkannten Handlungsbedarfe können vom regionalen Gesundheitsforum nach Rückkopplung und Beauftragung durch die zentrale kommunale Leitungsebene themenbezogene Arbeitsgruppen eingesetzt werden. Beteiligte: Die Teilnehmerinnen der Arbeitsgruppen werden vom Gesundheitsforum berufen, die AG Kleinräumige Gesundheitssteuerung (KGK) kann Vorschläge für die Besetzung machen. Als Teilnehmerinnen sind vorrangig die in der Gesundheitsregion relevanten Akteure und Organisationen zu berücksichtigen, darüber hinaus sollten in jede Arbeitsgruppe Vertreterinnen der Zivilgesellschaft eingebunden sein. Im Bedarfsfall können auch überregionale Expertinnen sowie Vertreterinnen der Kooperationspartnerinnen (zzgl. zu den Konsortialpartner*innen) hinzugezogen werden. Organisiert und moderiert werden die Arbeitsgruppen durch die Projektmitarbeiterinnen und das Gesundheitsamt der Stadt Köln. Beteiligte sind: Delegierte aus den Gesundheitsräten Chorweiler und Nippes sowie der AG kleinräumige Gesundheitssteuerung, Projektleitung. Aufgaben: - Erarbeitung und Prüfen von Lösungskonzepten - Bericht an das Gesundheitsforum und die Kommunale Gesundheitskonferenz. zu AP 2: Übergreifendes Projektmanagement Zur Umsetzung des Vorhabens ist der Aufbau eines übergreifenden Projektmanagements und einer Projektleitung durch das Gesundheitsamt verbunden mit der strategischen, integrierten und kooperativen Sozialplanung notwendig., Aufgaben, Maßnahmen und Instrumente - Projektplanung - Einrichten und Begleitung der Gesundheitsräte in Chorweiler, Nippes und Köln Nord - Einrichten und Etablierung einer Community Health Nurse - Entwicklungsmonitoring - Erarbeitung Dokumentations- und Berichtsstandards 10 - (Unterstützung der) Evaluation. - Entscheidung Handlungsempfehlungen Beteiligte sind: Projektleitung, Gesundheitsamt, Sozialplanung, Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung und TH Köln. 5 Geeignete Strukturen, Maßnahmen und Instrumente zur Stärkung von Kooperation und Vernetzung Die Stadt Köln plant die Gesundheitsregion KölnNORD als partizipatives Versorgungsnetz im Kölner Norden. Dabei profitiert das Vorhaben zweifach von den in der Stadt Köln geleisteten Vorarbeiten: 1. Analyse der Ausgangstage (Lebenslage der Bevölkerung) sowie des Bestands Lebenslagen bericht Bestand Sozialer Infrastruktur 6. Monitoring/Tracking/2. Bildung von Zielen Evaluation und Strategien Integrierte, strategische kooperative Sozialplanunq Kölner Per spektiven 2030 S.Umsetzung der 3-Bedar''sermittlungauf Leistungen und Basisder Analyseund der Maßnahmen Ziele 4. integrierte Planung von Leistungen und Maßnahmen Abbildung 3: Ziel- und Steuerungssystem des Dezernats für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln Zum einen existiert bereits ein Rahmenkonzept kleinräumig orientierter Gesundheitsversorgung, dass im Auftrag der KGK von den beteiligten Konsortialpartner*innen entwickelt wurde. Zudem kann operativ und konzeptionell auf ein bereits seit 2021 im Sozialraum Blumenberg/Chorweiler/Seeberg-Nord arbeitendes und evaluiertes „Gesundheits-Zentrum“ unter einem Dach (dieKümmerei) zurückgegriffen 11 werden. Diese niedrigschwellige transsystemische Drehscheibe (Information/ Beratung/ Koordination/Fallmanagement) unterstützt je nach Bedarf bis hin zur Anbindung von Arztpraxen oder ambulanten Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus wird dieKümmerei bereits von einigen der o.g. Konsortialpartner*innen als Vor-Ort-Option genutzt, um eigene Beratungsleistungen anzubieten. Dies ist insbesondere für Partnerinnen interessant, die selbst nicht im Sozialraum präsent oder niedrigschwellig erreichbar sind (aktuell beispielsweise Jobcenter, Familienkasse, Deutsche Rentenversicherung). Die Integration der Kümmerei liegt im Bottom-up-Ansatz, d.h. Handlungsbedarfe aufzuzeigen und Lösungsvorschläge zu entwerfen. Regionales Versorgungsnetz bedeutet somit in Köln den konsistenten Brückenschlag zwischen regionaler Bürgerschaft, der fachlichen Ebene vor Ort sowie der kooperativen Steuerung in der Kommune. Das beantragte Vorhaben zielt auf die Umsetzung des Health in all Policies-Ansatzes, wobei neben strukturell-organisatorischen Voraussetzungen als zentraler Größe die partizipative Einbindung gesundheitsrelevanter Akteure sowie der Zivilgesellschaft angesehen werden. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln setzt ein strategisches, integriertes und kooperatives Steuerungsverständnis um. Mit diesem als kontinuierlicher Verbesserungsprozess angelegten System sollen die gesetzlich definierten und die städtischen Ziele erreicht werden, die in den KölnerPerspektiven 2030+ sowie im Masterplan für das Dezernat V definiert wurden (und im Beschluss zu den Herausforderungen und Zielen der Sozialplanung mit Teilzielen und Indikatoren konkretisiert wurden). Das hier geplante Vorhaben folgt diesem Anspruch und fügt sich nahtlos in die bestehenden Planungen ein.. Konsortialpartner / Projektbeteiligte Bitte auswählen Bezeichnung Rolle / Funktion in der Gesundheitsregion Beitrag zum Projekt Konsortialpartner Gesundheitsamt/Sozialplanung Gesamtprojektsteuerung API, AP2 Konsortialpartner HNC HerzNetzCenter Köln Managementgesellschaft/Beteiligung AP1 Konsortialpartner KVNO Beteiligung AP1 Konsortialpartner AOK Rheinland/Hamburg Kostenträger/Beteiligung AP1 Konsortialpartner Jobcenter Köln Kostenträger/Beteiligung AP1 Konsortialpartner LVR Kostenträger/Beteiligung AP1 Konsortialpartner Diakonisches Werk Köln und Region Leistungserbringer/Beteiligung AP1 Projektbeteiligte TH Köln . Beteiligung AP2 12 Die o.g. Konsortialpartnerinnen arbeiten bereits in der AG kleinräumige Gesundheitssteuerung seit dem 24.02.2022 zusammen und haben gemeinsam das Konzept für die zukünftige Ausgestaltung operativer Einheiten (vgl. DieKümmerei) für die Stadt Köln sowie denkbare Leitungsstrukturen entwickelt. 6 Transfergehalt und Nachhaltigkeit Die Ergebnisse des Vorhabens sollen dazu dienen, die zur Organisation, Entwicklung und operativen Ausgestaltung von Gesundheitsregionen notwendigen Schritte zu beschreiben. Aus der exemplarischen Umsetzung der Gesundheitsregion KölnNORD heraus werden sich Handlungs empfehlungen ableiten lassen, die sowohl im ländlichen als auch im städtischen Rahmen als Blaupause für die Einrichtung weiterer Gesundheits regionen herangezogen werden können. Neben den Praxisempfehlungen ist es ein zentraler Anspruch des Masterplans, trotz der notwendigen Anpassungsflexibiliät an die jeweiligen lokalen Gegebenheiten grundlegende Standards für Gesundheitsregionen zu definieren und damit Beliebigkeit, Unschärfe und Marktdominanz vorzubeugen. Während des Vorhabens wird der Arbeitsfortschritt anhand von Meilensteinen überprüft. Die Effekte der Maßnahmen werden vorrangig qualitativ, bei Teilnahmefragen auch quantitativ bewertet. Das gesamte Vorhaben wird einer externen formativen Evaluation unterzogen (TH Köln; Institut für Sozialpolitik und Sozialmanagement (ISSM); Prof. Leitner/ Schütte = Projektbeteiligte AP2). Eine Überführung in die Regelversorgung wird auch abhängig von der endgültigen Fassung des GVSG sein. Daneben bestehen für die Sicherung der Nachhaltigkeit mehrere Optionen, die von solidarischer Finanzierung auf reiner Akteursebene bis hin zur Einbindung der Zivilgesellschaft reichen (im Sinne lokaler Verantwortungsgemeinschaft als Genossenschaft oder Stiftung). Die Frage der Überführbarkeit in die Regelversorgung wird erst schlüssig zu beantworten sein, wenn aus der Bedarfsanalyse heraus konkrete Prozessoptimierungen definiert und erprobt werden konnten. 7 Anlagen - Finanzierungsplan - Stellungnahmen der Konsortialpartner - Letters of Intent weiterer Projektbeteiligter Ort/Datum Ä______________________ Unterschrift eines Berechtigten der antragstellenden kommunalen Gebietskörperschaft Name des Zeichnungsberechtigten in Druckbuchstaben 13
Dringlichkeitsvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlage-Nummer 3106/2024 Freigabedatum 03.12.2024 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch den Rat. Betreff Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen (MAGS NRW) zur Einreichung von Interessenbekundungen für den Aufbau von "Gesundheitsregionen in Nordrhein-Westfalen" Gremium Datum Rat 12.12.2024 Dringlichkeitsbegründung: Innerhalb des sehr kurzen Zeitfensters zwischen Förderaufruf und Ablauf der Antragsfrist im Oktober konnte eine reguläre Gremienbeteiligung nicht erreicht werden. Mit fristgerechter Ab- gabe einer Interessensbekundung unter Gremienvorbehalt konnte eine Teilnahme der Stadt Köln am Verfahren sichergestellt werden. Auch der Eingang der Förderzusage des MAGS am 27.11.2024 mit Auflage einer rechtskräfti- gen Antragsstellung bis zum 4.12.2024 erreicht nicht die Gremienabfolge. Nun bedarf es einer Dringlichkeitsentscheidung bis zum 3.12.2024 für die Antragsstellung. Das Einholen der Ratsentscheidung ist so schnell wie möglich nachzuholen, damit die Umsetzung gestartet werden kann. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln 1. genehmigt die Interessensbekundung für den Aufbau einer Gesundheitsregion in der Stadt Köln aufgrund eines entsprechenden Aufrufs des Ministeriums für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) und beauftragt die Verwaltung aufgrund der seit dem 27.11.2024 vorliegenden Förderzusage mit der rechtskräftigen Antragsstellung bis zum 4.12.2024 und der Umsetzung des Projektes. Das Projekt ist zeitlich befristet vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027. 2. beauftragt die Verwaltung die hierfür zusätzlich erforderlichen Stellenbedarfe von 2,25 Stellen im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens einzubringen. Die Refinanzie- rung der zusätzlichen Stellen erfolgt vollständig aus den Fördermitteln des MAGS. 3. begrüßt in diesem Zusammenhang die entsprechende Initiative der Verwaltung und beauftragt sie, regelmäßig über die Umsetzung zu berichten. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 03.12.2024 gez. Reker gez. Hammer 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme in 2025 s. An- lage 10 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. Anlage 10 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 bis 2027 a) Personalaufwendungen s. Anlage 10 € b) Sachaufwendungen etc. s. Anlage 10 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 - 2027 a) Erträge s. Anlage 10 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Förderaufruf vom 12.08.2024 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) ein Interessenbekundungsverfahren zum Aufbau von Gesundheitsregionen in NRW eingeleitet. Die Landesregierung beabsichtigt, mindestens zwei Gesundheitsregionen über einen Zeitraum von drei Jahren zu fördern und je Förderjahr mit Mitteln in Höhe von bis zu 250.000 Euro je Region zu unterstützen. Die Zuwendung für das Gesamtvorhaben beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben. Es wird eine Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 20 % der förderfähigen Gesamtausgaben vorausge- setzt, die u.a. durch Personalgestellung erfolgen kann. 3 Vorbehaltlich der Entscheidung des Rates hat die Gesundheitsverwaltung eine Interessensbe- kundung, bestehend aus Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und Stellungnahmen bzw. LOI’ s der Projektbeteiligten fristgerecht bis zum 13.10.2024 bei der Landeszentrale für Ge- sundheit NRW eingereicht und damit eine Teilnahme der Stadt Köln am Verfahren sicherge- stellt. Mit Mail vom 27.11.2024 hat das MAGS eine Förderzusage erteilt. Ein rechtskräftiger Antrag ist bis zum 4.12.2024 einzureichen. Ziel des Vorhabens der Verwaltung ist der Aufbau einer Gesundheitsregion im Kölner Norden. Dies soll dazu dienen, die Zugangsgerechtigkeit und Gesundheitskompetenz (erprobt an aus- gewählten Zielgruppen) zu verbessern. Dafür werden in den geförderten drei Jahren Maßnah- men entwickelt und Instrumente (Gremien, Bedarfskonferenzen, Fallmanagement) erprobt, um die Schnittstellen der Versorgung zwischen den einzelnen Leistungs- und Kostenträgern zu verbessern. Dadurch wird eine bedarfsgerechtere Versorgung der Bürger*innen erreicht, um eine gesundheitliche und soziale Teilhabe zu ermöglichen. Die Förderung des Landes refinanziert einen jetzt anstehenden bedeutenden Umsetzungs- schritt aus den Handlungsempfehlungen des Masterplans der Stadt Köln zur gesundheitlichen Versorgung. Gleichzeitig wird eine mögliche gesetzliche Änderung des SGB V mit Einbezug der kommuna- len Strukturen in die durch kassenfinanzierte Gesundheitsversorgung finanziert, die einen von der ehemaligen Ampelkoalition noch nicht beschlossenen Gesetzentwurf vorgesehenen kom- munalen Kostenanteil darstellt. Es ist zu erwarten, dass diese Initiative auch in den nächsten Monaten weiterverfolgt wird, da auch der Bundesrat die Einführung solcher Strukturen befür- wortet. Detaillierte Beschreibung des Vorhabens Die Umsetzung des Projekts zum Aufbau einer Gesundheitsregion ist dem Handlungsfeld Ge- sundheit des Masterplans der Stadt Köln mit der Vision „Alle Menschen in Köln können ge- sund aufwachsen und leben“ zuzuordnen. Die strategischen Ziele des Masterplans, die im Projekt aufgegriffen werden, sind: - Eine hochwertige grundlegende medizinische (Grund-) Versorgung ist für alle Men- schen erreichbar; - Psychische Gesundheit und Wohlergehen sind gefördert sowie - Die Angebote der ambulanten und stationären Versorgung sind quantitativ ausgebaut und qualitativ weiterentwickelt. Die Förderziele des MAGS werden durch die konkreten Maßnahmen des Projektantrags der Stadt Köln zum Aufbau einer Gesundheitsregion nachfolgend erfüllt: Förderziel 1: Abstimmung von Versorgungs- und Unterstützungsangeboten, um hierdurch Sy- nergieeffekte und in der Folge eine Verbesserung der Versorgung bei gleichzeitiger Schonung der personellen und finanziellen Ressourcen zu erreichen. Die Gesundheitsregion KölnNord ist als vernetzter Zusammenschluss aller für den Gesund- heitsbereich relevanter Akteure und Akteurinnen aus den Stadtbezirken Chorweiler und Nip- pes geplant. Es werden zwei Gesundheitsräte unter Einbezug der Leistungserbringer, der Kostenträger, kommunaler Angebote (Gesundheitsamt, Jugendamt, Sozialamt, JobCenter Köln, Landschaftsverband Rheinland und Wohlfahrtsverbände) und Bürger*innen errichtet. Sie erarbeiten Bedarfe, bewerten die Versorgung in der Region, erarbeiten Problemlösungen bis hin zu Behandlungspfaden und Kooperationsvereinbarungen für die Vernetzung der Leis- tungserbringer. Förderziel 2: Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen sowie pflegerischen Versorgung bei zunehmend limitierten finanziellen und personellen Ressourcen. Durch die Schaffung von Vernetzungsstrukturen und Schnittstellenmanagement wird die Ver- sorgung ausgewählter Zielgruppen sichergestellt oder gar verbessert. Dies geschieht mit Hilfe 4 von Konferenzen im Sinne des Case Managements, in denen Prozesse und Leitlinien abge- stimmt und verbindlich geregelt werden. Im Projekt sollen Lösungen zu Schwierigkeiten an Schnittstellen zwischen den Leistungser- bringern über Leitlinien zu bspw. Behandlungspfaden in Kooperationsvereinbarungen festge- legt werden. Die Gesundheitsräte werden als regionale Unterarbeitsgruppe der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK) eingerichtet und sind das Gremium einer Gesundheitsregion und der Rahmen für Abstimmungen zwischen den Leistungserbringern, Kostenträgern, kom- munalen Angeboten und weiterer Hilfen. Die Moderation der Gesundheitsräte erfolgt über das Gesundheitsamt. Schwerpunkte liegen beispielsweise auf der Verbindung zwischen (haus-)ärztlicher und pfle- gerischer Versorgung, der Übergang zwischen stationärer und ambulanter Versorgung oder die Kooperation mit kommunalen Angeboten bei den Zielgruppen ältere Menschen sowie Kin- dern und Jugendlichen. Eine Community Health Nurse wird einerseits Ansprechperson und Schnittstelle im Rahmen eines Fallmanagements im Netzwerk bestehend aus Fallkonferenzen, dem Gesundheitszent- rum (dieKümmerei) und der Leistungserbringer, und ggf. auch Ansprechperson für Fragen der Prävention, Gesundheitsförderung und des Einzelfallmanagements. Förderziel 3: Verbesserung des Zugangs zur gesundheitlichen Versorgung durch nied- rigschwellige Angebote sowie die enge Anbindung an soziale und weitere Angebote auf kom- munaler Ebene. Im Sozialraumgebiet Blumenberg/Chorweiler/Seeberg-Nord wurde bereits seit 2021 (mit Un- terstützung der AOK Rheinland/Hamburg sowie der IKK Classic) eine niedrigschwellige opera- tive Anlaufstelle „Die Kümmerei“ für gesundheitliche Information, Beratung und Begleitung ein- gerichtet. Mit dieser Einrichtung „der Kümmerei“ ist der Teil des Förderziel 3 in Köln bereits anteilig erfolgreich umgesetzt und wird bei der Vernetzung von Angeboten einbezogen im Sinne eines Synergieeffekts in der Gesundheitsregion. Die regionale Anbindung für die Bevöl- kerung und die Leistungserbringenden erfolgt im Stadtbezirk Nippes analog als Pendant zur bestehenden Kümmerei über den Einsatz einer Community Nurse, ebenso wie der direkte Austausch zur Kümmerei und zum Stadtbezirk Chorweiler selbst. Personalplanung und Förderung Der Durchführungszeitraum ist auf 36 Monate begrenzt. Beantragt werden können je Förder- jahr bis zu 250.000 € pro Region. Es werden voraussichtlich nur 2 Gebietskörperschaften aus- gewählt. Die Zuwendung für das Gesamtvorhaben beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Projekt- ausgaben. Es wird eine Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 20 % der förderfähigen Ge- samtausgaben vorausgesetzt. Diese kann u.a. durch Personalgestellung und Sachmittel erfol- gen. Zur Umsetzung des Vorhabens sind Personalstellen des Gesundheitsamtes im Bereich wissenschaftliche Mitarbeitende, Community Health Nurse, Geschäftsstelle und Statistik für die Stadt Köln vorgesehen, dazugehörige personalbedingte Sachmittel sowie eine Kostener- stattung für die Teilnehmenden in den Gesundheitsräten. Finanzierung Das Projekt beinhaltet die Förderung von 2,25 Stellen zuzüglich Arbeitsplatzkosten durch den Fördergeber. Hierbei handelt es sich um 1,25 Stellen wissenschaftliche Mitarbeit (E13) und 1 Stelle Community Nurse (P9). Der hinzukommende 20 %-ige Eigenanteil des Gesundheitsamtes setzt sich aus der Zurverfü- gungstellung von bereits vorhandenem und finanziertem Personal im Umfang von in Summe 0,45 Vollzeitäquivalenten sowie der Finanzierung der Aufwandsentschädigungen für Fallkon- ferenzen in Höhe von 18.100 € p.a. zusammen. Entsprechende Mittel zur Finanzierung der Aufwandsentschädigungen für Fallkonferenzen wurden zum Haushaltsplanentwurf 2025/2026 im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701, Teilplanzeile 16 sons- tige ordentliche Aufwendungen für sonstigen Geschäftsaufwand berücksichtigt. Für die in 2027 anfallenden Aufwendungen für die Aufwandsentschädigungen für Fallkonfe- renzen wird das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen die erforderlichen Aufwen- dungen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses für das Haushaltsjahr 2027 im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701, Teilplanzeile 16 sonstige 5 ordentliche Aufwendungen für sonstigen Geschäftsaufwand innerhalb des dann zugewiese- nen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Details dazu sind dem Finanzierungsplan für den Förderantrag sowie der detaillierten Aufstel- lung für die Verwaltung (Anlage 10) zu entnehmen. Anlagen: Anlage 1: Projektbeschreibung Anlage 2: Aufruf Gesundheitsregion Anlage 3: Letter of Intent AOK Anlage 4: Letter of Intent Diakonie Anlage 5: Letter of Intent Diakonie-LIGA Anlage 6: Letter of Intent HNC Anlage 7: Letter of Intent KVNO Anlage 8: Letter of Intent_LVR Anlage 9: Letter of Intent TH Köln Anlage 10: Detaillierte Darstellung der Finanzierung Anlage 11: Förderzusage MAGS
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Kartäusergasse 9
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- Dr.-Simons-Straße 2
- Kasernenstraße 61
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- Straße 2
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3106/2024
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Rat
- Datum
- 03.12.2024
- Erstellt
- 09.10.2024 10:16