Mandari Insight

3106/2024

Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) zur Einreichung von Interessenbekundungen für den Aufbau von "Gesundheitsregionen in Nordrhein-Westfalen"

Dringlichkeitsvorlage Rat 03.12.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2024, TOP 18.1

Anlage 7_Stadt Köln_Gesundheitsregion_LOI_KVNO

· application/pdf

Ansehen

Anlage 10_Stadt Köln_Gesundheitsregion_Finanzierungsplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 8_Stadt Köln_Gesundheitsregion_LOI_LVR

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4_Stadt Köln_Gesundheitsregion_LOI_Diakonie

· application/pdf

Ansehen

Anlage 9_Stadt Köln_Gesundheitsregion_LOI_TH Köln

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5_Stadt Köln_Gesundheitsregion_LOI_Diakonie-LIGA

· application/pdf

Ansehen

Anlage 11_Förderzusage MAGS

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3_Stadt Köln_Gesundheitsregion_LOI_AOK

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6_Stadt Köln_Gesundheitsregion_LOI_HNC

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_Stadt Köln_Gesundheitsregion_Aufruf

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_Stadt Köln_Gesundheitsregion_Projektbeschreibung

· application/pdf

Ansehen

Dringlichkeitsvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7_Stadt Köln_Gesundheitsregion_LOI_KVNO

1553 Zeichen

IK der KVNO 204206563 Bankverbindung 
Seite 1 von 1 
Frau Dr. Denfeld  
Gesundheitsamt 
KöKoGeReg  
Neumarkt 15-21 
50667 Köln 
Körperschaft des öffentlichen Rechts 
Vorstand 
Postadresse:  
KV Nordrhein 
40182 Düsseldorf 
KVNO.de 
Ihr/e Ansprechpartner/in 
Dr. Johannes Pollmanns 
Telefon 0211 5970 8793 
E-Mail 
johannes.pollmanns@kvno.de 
Datum 09.10.2024 
Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen 
Letter of Intent 
(Antrag „KöKoGeReg - Kölner Konzept zur Etablierung gemeinwesenzentrierter kommunaler 
Gesundheitsregionen“) 
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. 
Mit ihren rund 2 4.000 Mitgliedern stellt sie die ambulante medizinische und 
psychotherapeutische Versorgung von rund 9,5 Millionen Einwohnern in Nordrhein sicher. Zu 
ihren Aufgaben gehört, die Qualität der ärztlichen Leistungen zu sichern, das Honorar unter den 
Vertragsärzten, Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder - und Jugendlichenpsycho -
therapeuten sowie  den zur ambulanten Behandlung ermächtigten Krankenhausärzten zu 
verteilen, deren Interessen gegenüber Krankenkassen zu vertreten sowie den ärztlichen 
Bereitschaftsdienst zu organisieren. 
Die KV Nordrhein unterstützt das Projekt KöKoGeReg - Kölner Konzept zur Etablierung gemein-
wesenzentrierter kommunaler Gesundheitsregionen durch eine strategis che Mitarbeit in 
Arbeitsgruppen und Gremien. 
Düsseldorf, den 09.10.2024 
Dr. med. Frank Bergmann 
Vorsitzender des Vorstandes 
Dr. med. Carsten König M. san. 
Stv. Vorsitzender des Vorstandes 
Anlage 7

Anlage 10_Stadt Köln_Gesundheitsregion_Finanzierungsplan

3157 Zeichen

Ausfüllhinweise:
1. Füllen Sie den Finanzierungsplan aus.
2. Unterschreiben Sie den Finanzierungsplan in den dazu vorgesehenen Feldern.
3. Speichern Sie den Finanzierungsplan als PDF-Dokument ab und schicken Sie diesen 
zusammen mit dem Formular für die Projektbeschreibung, den Stellungnahmen der 
Konsortialpartner sowie ggf. Letters of Intent weiterer Projektbeteiligter bis zum 
13.10.2024 an qesundheitsreqionen(g)jzq.nrw.
Fachliche Hinweise:
Zuwendungsfähig sind insbesondere folgende Ausgaben:
- Koordinierende Tätigkeiten für den Auf- und Ausbau von Gesundheitsregionen und 
Gesundheits-Zentren" (vorrangig Personalkosten und Sachkosten für Koordination 
und Steuerung)
- Koordinierende Tätigkeiten für die Umsetzung einer sektorenübergreifenden 
Vernetzung von gesundheitsbezogenen Versorgungsstrukturen und -konzepten sowie 
sozialraumorientierter, ergänzender Hilfen (vorrangig Personalkosten und Sachkosten 
für Netzwerkaktivitäten, Koordination und Steuerung)
- Förderung einzelner Teilleistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen (bspw. 
Übernahme Personal- und Sachkosten für gemeinsames Fallmanagement oder einer 
Community Health Nurse, Anschaffungskosten und Schulungskosten bei 
telemedizinischen Anwendungen)
- Förderung von Ausstattungsinvestitionen (z. B. Einrichtung gemeinschaftlich genutzter 
Räumlichkeiten, IT-Infrastruktur, Fahrzeug für aufsuchende Tätigkeiten)
Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere folgende Ausgaben:
- Ausgaben für die zulassungsrechtliche ärztliche Niederlassung
- Ausgaben für medizinische Ausstattung
- Ausgaben zur Erfüllung von Pflichtaufgaben der Gemeinden
- Ausgaben für medizinische Leistungen, für die bereits Finanzierungsmechanismen 
im Sozialgesetzbuch (oder in anderen Rechtsnormen) vorhanden sind
- Ausgaben für Baumaßnahmen
- Reine Machbarkeitsstudien
1

Finanzierungsplan
Zeitpunkt der voraussichtlichen Fälligkeit
2025 2026 2027
• In Euro
1 2 3 4
1.1 Gesamtkosten 286.100 291.100 296.200
1.2 davon grundsätzlich 
zuwendungsfähige Ausgaben
(siehe: fachliche Hinweise)
286.100 291.100 296.200
darunter, ....
Bitte geben Sie die einzelnen Positionen der 
zuwendungsfähigen Ausgaben an. Dabei sind 
Personal- und Sachkosten getrennt 
auszuweisen. Bei Bedarf fügen Sie bitte 
weitere Zeilen hinzu.
Personalkosten
248.600 253.600 258.700
Arbeitsplatzkosten
19.400 19.400 19.400
Aufwandsentschädigung Fallkonferenzen
18.100 18.100 18.100
1.3 Leistungen Dritter
(ohne öffentliche Förderungen): •
1.4 Zuwendungsfähige 
Gesamtausgaben
(ergibt sich aus 1.2 abzüglich 1.3)
286.100 291.100
296.200
1.5 Eigenanteil
(mindestens 20% der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben 
aus 1.4)
58.300 59.100 59.900
darunter, ...■ 
Bitte geben Sie die einzelnen Positionen des 
Eigenanteils an. Bei Bedarf fügen Sie bitte 
weitere Zeilen hinzu.
Personalkosten
40.200 41.000 41.800
Aufwandsentschädigung Fallkonferenzen
18.100 18.100 18.100
1.6 Beantragte Förderung
(maximal 80% der zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben aus 1.4)
227.800 232.000 236.300
2

Ort/Daturh (ggf. Stempel) Unterschrift eines Berechtigten der antragstellenden 
kommunalen Gebietskörperschaft
Name des Zeichnungsberechtigten in
Druckbuchstaben
3

Anlage 8_Stadt Köln_Gesundheitsregion_LOI_LVR

4053 Zeichen

LVR-Dezernat Kinder, Jugend und Familie 
LVR-Landesjugendamt Rheinland 
LVR-Fachbereich Jugend  
LVR ∙ Dezernat 4 ∙ 50663 Köln Datum und Zeichen bitte stets angeben 
40-4000-04.2021
Ihre Meinung ist uns wichtig!  
Die LVR-Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden erreichen Sie hier: 
E-Mail: anregungen@lvr.de oder beschwerden@lvr.de, Telefon: 0221 809-2255
LVR – Landschaftsverband Rheinland Bankverbindung: 
Dienstgebäude in Köln-Deutz, Landeshaus, Kennedy-Ufer 2 Helaba 
Pakete: Dr.-Simons-Str. 2, 50679 Köln IBAN: DE84 3005 0000 0000 0600 61, BIC: WELADEDDXXX 
LVR im Internet: www.lvr.de Postbank 
USt-IdNr.: DE 122 656 988, Steuer-Nr.: 214/5811/0027 IBAN: DE95 3701 0050 0000 5645 01, BIC: PBNKDEFF370
Stadt Köln 
Gesundheitsamt 
Gesundheitsplanung und Gesundheitsförderung 
z. Hd. Frau Dr. Sabine Eichberg
Neumarkt 15-21
50667 Köln 
04.10.2024 
43.10 
Herr Mavroudis 
Tel    0221 809-6253 
alexander.mavroudis@lvr.de 
Interessensbekundung zum Aufruf „Aufbau von Gesundheitsregionen“ des 
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW 
Letter of Intent 
Sehr geehrte Frau Dr. Eichberg, 
bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 20.09.2024, möchte ich mit diesem Letter  
of Intent mein Interesse an der von Ihnen geplanten Initiative zum Aufbau einer 
Gesundheitsregion in Köln zum Ausdruck bringen – und damit Ihren Antrag zum 
Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW unterstützen. 
Die von Ihnen vorgesehene Initiative stellt eine wichtige Weiterentwicklung der –  
im Sinne von Health for all Policies – sektorenübergreifenden Hilfelandschaft für 
Menschen in den betreffenden Sozialräumen und Stadtteilen dar. Aktuelle Entwick-
lungen untermauern die Bedeutung von niedrigschwelligen, präventiven und gut 
miteinander vernetzten Angeboten und Einrichtungen, verortet in den Lebensräu-
men der Menschen und koordiniert durch die Kommunen. Von besonderer Bedeu-
tung haben dabei Einrichtungen wie zum Beispiel dieKümmerei in Köln-Chorweiler, 
in der Hilfen aus insbesondere den Bereichen Soziales und Gesundheit gebündelt 
werden. Die hier gemachten Erfahrungen und Erkenntnisse können gut für den  
weiteren Strukturausbau genutzt werden. 
Das LVR-Landesjugendamt Rheinland begleitet seit vielen Jahren solche sektoren-
übergreifenden Strukturentwicklungsprozesse mit dem Fokus auf Kinder, Jugendli-
che und Familien im Rahmen des Auf- und Ausbaus von Kommunalen Präventions-
ketten. Ein wichtiges Ziel ist dabei, besonders vulnarable Adressat*innengruppen – 
Anlage 8

Seite 2
 
wie zum Beispiel von Armut betroffene Menschen – zu erreichen und ihre gesell-
schaftliche Teilhabe zu fördern. Hierzu gehört eine gute Gesundheitsversorgung,  
die dadurch erschwert wird, dass entsprechende Angebote und Einrichtungen (zum  
Beispiel Kinderärzte, Beratungsstellen) in den oftmals belasteten Sozialräumen und 
Stadtteilen fehlen.  
 
Vor diesem Hintergrund begrüße ich Ihre Initiative sowohl als LVR-Landesjugendamt 
als auch in Abstimmung mit dem LVR als Träger der Eingliederungshilfe. Die ange-
strebte Gesundheitsregion stellt aus meiner Sicht eine gute sowohl qualitative als 
auch quantitative Erweiterung der in den letzten Jahren in Köln bereits gewachsenen 
Strukturen dar. Zudem kann sie Modellcharakter haben für weitere Sozialräume in 
Köln sowie für andere Kommunen, die vergleichbare Strukturentwicklungen  
anstreben. 
 
Gerne stehe ich auch zukünftig als Mitglied in Ihrer Arbeitsgruppe „Kleinräumige  
Gesundheitssteuerung“ zur Verfügung, um Sie bei diesem ambitionierten Prozess 
des Ausbaus der Gesundheitsregion zu begleiten – und zugleich den Wissenstransfer 
in andere Kommunen im Rheinland zu unterstützen.  
 
Ich würde mich von daher freuen, wenn Ihre Interessensbekundung erfolgreich ist 
und es zur Umsetzung des geplanten Vorhabens kommt.  
 
Gerne stehe ich für mögliche Rückfragen zur Verfügung. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland 
Im Auftrag 
 
Alexander Mavroudis 
 
Leiter der LVR-Abteilung Jugendförderung und Koordinationsstelle Kinderarmut

Anlage 4_Stadt Köln_Gesundheitsregion_LOI_Diakonie

6193 Zeichen

Diakon eEII
Diakonisches Wsrk Köln und Region gcmbH Postfach 25 01 04 . 505'17 Köln
M inisterium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
(MAGS NRW)
40190 Düsseldorf
Geschäftsstelle
Martina Schönhals
Geschäftsführerin
Tel. O22'l 16038-140
Fax0221 16038-74
märtina.schoenhals@diakonie-koeln.de
www.diakonie-koeln.de
16.r0.2024
Stellungnahme des Diakonischen Werks Köln und Reglon gGmbH zur lnteressenbekundung
der Stadt Köln für den Aufbau der Gesundheitsregion KölnNORD
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen des Diakonischen Werkes Köln und Region gGmbH bekräftigen wir unsere aktive
Bereitschaft, als Partner in der Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung im Kölner
Norden zu agieren. ln enger Zusammenarbeit mit der Stadt Köln möchten wir insbesondere
die Bedürfnisse der Stadtbezirke Chorweiler und Nippes in den Fokus rücken.
Das Diakonische Werk Köln und Region gGmbH ist seit vielen Jahren in den Bereichen
Gesundheitsförderung, sozialer lntegration und Unterstützung von vulnerablen
Bevölkerungsgruppen tätig. Das Diakonische Werk Köln und Region gGmbH fördert
Nächstenliebe, die Würde des Menschen, Solidarität, Gerechtigkeit, Hilfe zur Selbsthilfe,
Toleranz und Nachhaltigkeit, um allen Menschen unabhängig von Herkunft oder Lebenslage
eine gerechte und respektvolle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dabei
setzen wir uns konsequent für die Chancengleichheit und das Wohl der Menschen ein,
unabhängig von ihrer sozialen oder kulturellen Herkunft und stehen für Diversität und Vielfalt.
Die lange Erfahrung in der Zusammenarbeit mit verschiedenen sozialen, kirchlichen und
kommunalen Akteuren prädestiniert uns, einen wertvollen Beitrag zu diesem Projekt zu
leisten.
Unsere bisherigen Angebote und Projekte in den Bereichen Sozialpsychiatrie,
Seniorenberatung, Kinder- und Jugendhilfe, Wohnungslosenhilfe und Migration haben
gezeigt, dass wir erfolgreich Netzwerke zur Versorgung von Menschen in prekären
Lebenslagen aufbauen und nachhaltig betreiben können. Durch unser Engagement in der
Quartiersentwicklung und der Geflüchtentenhilfe konnten wir insbesondere in
benachteiligten Stadtteilen Vertrauen schaffen und die Versorgung von Zielgruppen mit
erhöhtem U nterstützu ngsbeda rf verbessern.
Diakonisches Werk
Köln und Region gGmbH
Kartäusergasse 9-1 1
50678 Köln
Bankverbindung:
Sparkasse KölnBonn
DE1 1 3705 0198 0005 1022 23
BlCr COLSDE33
KD-Bank Dortmund
DE18 3506 0190 1100 0080 05
BIC: GENODEDlDKD
USt-ldNr.: DE354048304
HRB: 100 559 Amtsgericht
Geschäfl sführerin: Martina
IIACHSTEI{
LIEBE,
lebert.t Köln
Schönhals
Anlage 4

Diakonie El
lm Rahmen dieses Projekts wollen wir unsere Erfahrungen nutzen, um die Versorgung in den
besonders belasteten Stadtteilen Chorweiler und Nippes weiter zu stärken. Unsere besondere
Stärke liegt in der Vernetzung verschiedener Akteure, dem Aufbau tragfähiger Strukturen und
der Förderung von Bürgerbeteiligung. Diese am Gemeinwesen orientierten Ansätze, bei
denen die Mitwirkung der Bürger:innen im Mittelpunkt steht, spiegeln sich auch im Konzept
der Gesundheitsräte wider. Diese dienen als Plattformen zur bedarfsgerechten Planung und
Steuerung der Gesundheitsversorgung, und wir bringen unsere Erfahrung gerne in deren
Aufbau ein.
Da wir bereits in beiden Stadtteilen umfassende Angebote durchführen, sind wir fest mit
diesen vernetzt. ln Köln-Chorweiler bieten wir Beratungen in der Kümmerei und
Suchtberatungsstelle an. Unterstützt durch Sprach- und Kulturmittler:innen erleichtern wir
besonders den Zugang zu den vielfältigen kulturellen Strukturen im Stadtteil. Der Lindweiler
Treff der Diakonie Köln ist ein Nachbarschafts- und Beratungszentrum, das als Anlaufstelle für
Menschen im Stadtteil dient. Die Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) in Chorweiler und Nippes
ergänzen dies mit einem breiten Spektrum an Beratungen, tagesstrukturierenden Angeboten,
Pflegeleistungen und Leistungen der Eingliederungshilfe. ln Köln-Nippes sind wir zudem mit
der Seniorenberatung, der Demenzinitiative TANDEm, der Clearingstelle Claro und dem Lokal
Vielfalt präsent.
Durch unsere aktive Teilnahme an den Stadtteilkonferenzen in Chorweiler und unsere Rolle
als Gastgeber der Sektorkonferenz des Sektorverbundes Nippes-Chorweiler haben wir ein
solides Netzwerk mit zahlreichen lnstitutionen in beiden Stadtteilen etabliert. Darüber hinaus
haben wir durch unsere Mitwirkung beim Aufbau des Gemeindepsychiatrischen Verbunds
(GPV) wertvolle Erfahrungen in der Vernetzung und dem Aufbau von Versorgungsstrukturen
gesammelt.
Ziel des Projekts ist es, die gesundheitliche Versorgung in diesen sozial und gesundheitlich
benachteiligten Stadtteilen nachhaltig zu verbessern und so den Tugangzu medizinischen und
pflegerischen Leistungen für alle sicherzustellen.
Wir teilen das Ziel, eine hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung für alle
Menschen sicherzustellen. Besonders am Herzen liegt uns die Förderung der psychischen
Gesundheit und des Wohlbefindens, was eine kontinuierliche und zeitgemäße
Weiterentwicklung der ambulanten und stationären Versorgung erfordert. Deshalb freuen wir
uns, aktiv an der Umsetzung dieser Ziele durch die Einrichtung von Gesundheitsräten in beiden
Stadtbezirken mitzuwirken und so die Versorgungsstrukturen weiter zu optimieren.
Das Diakonische Werk bringt nicht nur seine fachliche Expertise in der sozialen Arbeit und
Gesundheitsförderung in dieses Projekt ein, sondern wir verfügen über eine tiefe Verankerung
in der Region und haben in der Vergangenheit gezeigt, dass wir in der Lage sind, innovative
und bedarfsgerechte Projekte erfolgreich zu realisieren.
Seite 2 von 3

Diakonie 53
lm Rahmen dieses Projekts beabsichtigen wir, die Gesundheitsversorgung in Chorweiler und
Nippes grundlegend zu verbessern und die sozialräumliche Steuerung der
Versorgungsangebote zu optimieren. Die Region KölnNORD soll dabei als Modellregion für
eine vernetzte, bedarfsorientierte Gesundheitsversorgung dienen,
Herzliche Grüße
0 gj-t,\
Martina Schönhals
Geschäftsfü h rerin
Verteiler:
Frau Dr. Eichberg, sabine.eichberg@stadt-koeln.de
:v/. fuvnv<-{'.
i.V. Linda Fastenrath
" Fachdienstleitung Sozialpsychiatrie
Koordination SPZ Nippes und Chorweiler
Seite 3 von 3

Anlage 9_Stadt Köln_Gesundheitsregion_LOI_TH Köln

1184 Zeichen

Institutsdirektor: 
Prof. Dr. Johannes Schütte 
+49 221-8275-3993
Johannes.schuette@th-koeln.de
Raum 333
Ubierring 48
50678 Köln
Technische Hochschule Köln 
Postanschrift: 
Gustav-Heinemann-Ufer 54 
50968 Köln 
Sitz des Präsidiums: 
Claudiusstraße 1 
50678 Köln 
www.th-koeln.de 
Steuer-Nr.: 214/5817/3402 
USt-IdNr.: DE 122653679 
Bankverbindung: 
Sparkasse KölnBonn 
IBAN DE34 3705 0198 1900 7098 56 
BIC COLSDE33 
Letter of Intent (LoI) 
Wir möchten hiermit unser ausdrückliches Interesse bekunden am Kölner Kon-
zept zur Etablierung g emeinwesenzentrierter kommunaler Gesundheitsregio-
nen [KöKoGeReg].  
Auch aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen bei der wissenschaftlichen Be-
gleitung derKümmerei und der damit verbundenen Initiative zum Aufbau eines 
Kölner Modells zur kleinräumigen Gesundheitssteuerung sind wir bereit eine 
externe formative Evaluation der Vorhabens zu übernehmen. 
___________________________________ 
Köln, 24.09.24, Prof. Dr. Johannes Schütte 
Prof. Dr. Johannes Schütte, TH Köln, Ubierring 48, 50968 Köln 
 
 
 
 
 
An Stadt Köln - Dezernat für Soziales, Gesundheit 
und Wohnen / Gesundheitsamt 
Neumarkt 15-21, 50667 Köln 
Köln, 24.09.2024 
Anlage 9

Anlage 5_Stadt Köln_Gesundheitsregion_LOI_Diakonie-LIGA

496 Zeichen

Von: @awo-koeln.de> 
Gesendet: Donnerstag, 10. Oktober 2024 16:18 
An: @STADT-KOELN.DE> 
Cc: @diakonie-koeln.de> 
Betreff: Re: Interessensbekundung Gesundheitsregion 
Liebe Frau Dr. Eichberg, ich schulde Ihnen noch eine Rückmeldung der Liga zu Ihrer Anfrage: die 
Diakonie wird die Rolle wahrnehmen und aktiv bei dem Projekt mitmachen, deshalb setze ich Frau 
Schönhals in cc. , damit sie dann die weiteren Verabredungen mit Ihnen treffen kann. Herzliche 
Grüße, Ulli Volland - Dörmann  
Anlage 5

Anlage 11_Förderzusage MAGS

1972 Zeichen

Ministerium für Arbeit, 
Gesundheit und Soziales 
Der Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Datum:     27. November 2024 
Seite 1 von 2 
Aktenzeichen V A 3 - 93  
bei Antwort bitte angeben 
ORR Andreas Geelen 
T
elefon 0211 855-4156 
Telefax 0211 855- 
andreas.geelen@ mags.nrw.de
 
D
ienstgebäude und 
Lieferanschrift: 
Fürstenwall 25, 
40219 Düsseldorf 
Telefon 0211 855-5 
Telefax 0211 855-3683 
poststelle@mags.nrw.de 
www.mags.nrw 
Öffentliche Verkehrsmittel: 
Rheinbahn Linie 709 
Haltestelle: Stadttor  
Rheinbahn Linien 708, 732 
Haltestelle: Polizeipräsidium 
Stadt Köln 
Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen / Gesundheitsamt 
Dr. Margot Denfeld  
Neumarkt 15-21 
50667 Köln 
P
er E-Mail 
Margot.denfeld@stadt-koeln.de 
F
örderung von Gesundheitsregionen in NRW 
Ihre Interessenbekundung an das Landeszentrum Gesundheit auf den 
Aufruf vom 12. August 2024 
Sehr geehrter Frau Dr. Denfeld, 
ich bedanke mich herzlich für Ihr Engagement und das von allen an der 
Erstellung der Interessensbekundung für die Förderung als 
Gesundheitsregion Beteiligten.  
Ich freue mich sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie mit dem Kölner 
Konzept zur Etablierung gemeinwesenzentrierter kommunaler 
Gesundheitsregionen für eine Förderung ausgewählt wurden. Dabei hat 
im Rahmen des Auswahlprozesses besonders der Ansatz einer 
partizipativen Vernetzungsstruktur beeindruckt, bei denen „starke“ und 
„schwächere“ Bezirke zusammengebracht werden. 
Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in Kürze auf Sie 
zukommen, um das weitere Vorgehen zu erörtern. Für Fragen stehen 
Ihnen Frau Sarah Weidemann (0211 855-3242) und Herr Andreas Geelen 
(-4156) zur Verfügung.  
Anlage 11

Seite 2 von 2 
 
 
Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Umsetzung der Gesundheitsregion 
und bin bereits jetzt auf die Ergebnisse gespannt.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Karl-Josef Laumann, MdL

Anlage 3_Stadt Köln_Gesundheitsregion_LOI_AOK

8 Zeichen

Anlage 3

Anlage 6_Stadt Köln_Gesundheitsregion_LOI_HNC

1674 Zeichen

HNC 
HerzNetzCenter GmbH  
S
ömmeringstraße 2 
D-50823 Köln
Fon +49 (221) 430756 60 
Fax  +49 (221) 430756 666 
inf
o@herznetzcenter.de  
www.herznetzcenter.de
Geschäftsführer  
Prof. Dr. Hans W. Höpp 
Ä
rztlicher Direktor  
Prof. Dr. C.A. Schneider
Handelsregister Köln  
HRB 61467 
F
inanzamt Köln- West  
StNr. 223/5808/4482
Deutsche Apotheker - und 
Ärztebank  
BI
C DAAEDEDDXXX 
IBAN DE71 3006 0601 0007 1013 17
HNC HerzNetzCenter GmbH | Sömmeringstraße 2 | 50823 Köln  
LETTER OF INTENT 
zum Kölner Konzept zur Etablierung gemeinwesenzentrierter kommunaler Gesundheitsregionen 
[KöKoGeReg] 
D
as HNC HerzNetzCenter [HNC] ist eine Erprobungs- und Implementierungsplattform für 
netzwerkgestützte, transsystemische Versorgungsformen im Gesundheits- und Sozialwesen. 
In diesem Rahmen trägt HNC auch den gemeinsam mit dem Institut für anwendungsnahe 
Entwicklungs- und Versorgungsforschung [iEVF] gGmbH entwickelten Gesundheits-Hub 
>dieKümmerei< im Kölner Sozialraum Blumenberg- Chorweiler- Seeberg Nord.
Insoweit besteht seitens des HNC ein explizites Interesse an der Thematik und der Zielvorgabe des 
von der Stadt Köln beantragten Fördervorhabens. Gleichzeitig sichert HNC zu,  Planung und 
Umsetzung des Vorhabens aktiv und kooperativ zu begleiten. Damit verbunden wäre neben der 
operativen Öffnung derKümmerei in die Bezirke Chorweiler und Nippes (Gesundheitsregion 
KölnNORD) auch die konkrete Unterstützung bei Etablierung und Management der partizipativen 
Gremien (Bezirksräte/ Regionalforum) sowie deren Einbindung in die kommunale 
Versorgungsarchitektonik. 
K
öln, den 26. September 2024 
P
rof. Dr. med. Hans W. Höpp 
Geschäftsführender Direktor 
Anlage 6

Anlage 2_Stadt Köln_Gesundheitsregion_Aufruf

15444 Zeichen

Aufbau von Gesundheitsregionen in NRW –  
Aufruf zur Interessensbekundung vom 12. August 2024 
S
eite 1 von 8 
Aufbau von Gesundheitsregionen –  
Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des 
Landes Nordrhein-Westfalen zur Interessensbekundung 
Allgemeine Informationen 
In der medizinischen und pflegerischen ambulanten Versorgung stehen wir vor großen 
Herausforderungen. Mit einer fortschreitenden Alterung von Bevölkerung und 
Gesundheitspersonal wird es zunehmend schwieriger, die ambulante Versorgung 
flächendeckend sicherzustellen. Um die Ressourcenprobleme langfristig zu lösen, 
müssen neue Ansätze der Versorgung gefunden werden. Darüber hinaus gilt es, über 
Präventionsangebote und gesundheitsfördernde Ansätze Krankheiten zu vermeiden 
oder ihre Folgen zu verringern. 
 
Mit de m Aufbau von Gesundheitsregionen in Nordrhein- Westfalen verfolgt die 
Landesregierung drei wesentliche Ziele:  
1. Abstimmung von Versorgungs - und Unterstützungsangeboten, um hierdurch
Synergieeffekte und in der Folge eine Verbesserung der Versorgung bei
gleichzeitiger Schonung der personellen und finanziellen Ressourcen zu erreichen.
Das Zusammenwirken von medizinischen, pflegerischen und weiteren 
Leistungsanbietern sowie gesundheitsfördernden und präventiven Angeboten in 
Gesundheitsregionen bietet Chancen zur  Verbesserung der Versorgungsqualität im 
Sinne der Patientin/des Patienten. Durch eine stärkere Verzahnung werden 
Behandlungspfade effizienter, transparenter und einfacher gestaltet. Kooperationen 
zwischen den verschiedenen Leistungserbringern tragen zur Vermeidung von 
redundanten oder unnötigen Behandlungen bei. Angebote zur Prävention und 
Gesundheitsförderung können zudem interdisziplinär erarbeitet und umgesetzt 
werden. Letztlich kann die Zusammenarbeit so zu einer besseren 
Gesundheitsversorgung sowie einer höheren Zufriedenheit der behandelten und 
behandelnden Personen führen. 
2. Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen sowie pflegerischen Versorgung bei
zunehmend limitierten finanziellen und personellen Ressourcen.
Mit Blick auf den steigenden Fachkräftemangel im Gesundheitssektor sowie die 
begrenzten finanziellen Ressourcen müssen neue Versorgungsformen einen 
unmittelbaren Nutzen für die beteiligten Akteure haben, damit sie Wirksamkeit 
entfalten. Sie dürfen keine zusätzliche Belastung der Ressourcen bedeuten, sondern 
müssen konkret entlasten. Dies kann bspw. durch die Optimierung von 
Arbeitsabläufen oder die Übertragung von Aufgaben auf weitere Pflege- und 
Anlage 2

Aufbau von Gesundheitsregionen in NRW –  
Aufruf zur Interessensbekundung vom 12. August 2024 
 
 
Seite 2 von 8 
 
Gesundheitsberufe erfolgen. Der Einbezug von nichtärztlichem Praxispersonal (z.B. 
NäPA - Nichtärztliche Praxisassistenz) oder neuen Berufsbildern wie z.B. die 
Community Health Nurses (CHN) bietet die Chance, durch Koordinierung der 
Versorgung sowie Begleitung und Unterstützung der Patientin/des Patienten 
Entlastung in den Arztpraxen zu schaffen. Gleichzeitig gilt es, Wege zu finden, die eine 
hohe Attraktivität für den Fachkräftenachwuchs aufweisen, wie die Möglichkeit zur 
Anstellung oder Arbeit in Teilzeit und in einem Team.  
3. Verbesserung des Zugangs zur gesundheitlichen Versorgung durch 
niedrigschwellige Angebote sowie die enge Anbindung an soziale und weitere 
Angebote auf kommunaler Ebene.  
Niedrigschwellige Angebote sollen in diesem Kontext einen möglichst direkten, 
alltagsnahen und flexiblen Weg in das Gesundheitssystem bieten. Dies kann räumlich 
durch eine Institution an einem zentralen Ort eines Stadtteils oder einer Kommune sein 
oder durch zugehende/aufsuchende Angebote unterstützt werden, aber auch 
zielgruppenspezifisch durch eine kultursensible Ansprache oder Angebote in 
verschiedenen Sprachen erfolgen. Auch über die Vernetzung mit vorhandenen 
sozialen, präventiven und kommunalen Unterstützungsangeboten können multiple 
Problemlagen aufgegriffen und besser adressiert werden. 
Zum Begriff der Gesundheitsregion
 
Bei einer Gesundheitsregion i.S. des Aufrufs handelt es sich um ein 
Versorgungskonzept, dessen räumliche Grenzen durch die Akteure vor Ort definiert 
werden. Eine Gesundheitsregion kann dabei ebenso aus einem großstädtischen 
Teilgebiet wie aus mehreren Kommunen bestehen. Ausschlaggebend sind nicht die 
jeweiligen Verwaltungsgrenzen, vielmehr richtet sich der Zuschnitt nach relevanten 
Versorgungsaspekten in der Region.  
Zentrale Maßnahmen 
Den Mittelpunkt einer Gesundheitsregion bildet ein multiprofessionelles und 
sektorenübergreifendes Gesundheits -„Zentrum“, das sowohl medizinische als auch 
idealerweise pflegerische, rehabilitative, präventive und ergänzende Bedarfe in den 
Blick nimmt und dementsprechende Angebote vorhält.  
Das „Zentrum“ der Gesundheitsregion kann dabei infrastrukturell verankert sein – 
durch die Unterbringung der verschiedenen Angebote unter einem Dach. Denkbar ist 
jedoch auch alternativ eine Stärkung der Zusammenarbeit in einem Netzwerk der 
verschiedenen Akteure und Leistungserbringer vor Ort durch geeignete Instrumente 
und Maßnahmen, ohne die vorhandenen räumlichen Strukturen zu verändern. 
Die Aktivitäten des „Zentrums“ sollen in die Region hinein sowie im Zusammenspiel 
mit weiteren Akteuren Wirkung entfalten, Vernetzung befördern und Impulse für die 
Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen setzen. Dabei müssen die konkreten

Aufbau von Gesundheitsregionen in NRW –  
Aufruf zur Interessensbekundung vom 12. August 2024 
 
 
Seite 3 von 8 
 
Angebote und Aktivitäten aus der Region heraus gedacht werden und die heterogene 
Versorgungslandschaft in den Kommunen bzw. betroffenen Sozialräumen 
berücksichtigen. Eine enge Vernetzung mit weiteren Akteuren im Umfeld eines 
Gesundheits-„Zentrums“  ist erforderlich, um den erwarteten Mehrwert zu generieren.  
Insbesondere Vorhaben, die Gesundheitsversorgung neu denken und Anreize für 
gesundheitsfördernde Maßnahmen setzen (u.a. über Anpassungen der 
Finanzierungsstruktur), werden begrüßt. 
 
 
Abbildung 1: Die Gesundheitsregion als bevölkerungsbezogenes Versorgungskonzept  
Zum Kernangebot eines Gesundheits-„Zentrums“ sollten folgende Elemente gehören:  
- hausärztliche Versorgung 
- fachärztliche Grundversorgung (bedarfsorientiert) 
- bedarfsgerechtes Fallmanagement (Übernahme patientenbezogener, 
organisatorischer und ggf. pflegerischer Aufgaben) 
- Einbezug weiterer Pflege- und Gesundheitsfachberufe zur Delegation 
medizinischer Leistungen oder Heilkundeübertragung etwa für aufsuchende

Aufbau von Gesundheitsregionen in NRW –  
Aufruf zur Interessensbekundung vom 12. August 2024 
Angebote (z. B. VERAH, AGnES, EVA/NÄPA und/oder Erprobung neuer 
Berufsbilder wie CHN, Gemeindenotfallsanitäter) 
- Angebot weiterer medizinischer Leistungserbringer
- Vernetzung mit weiteren medizinischen, pflegerischen, rehabilitativen,
gesundheitspräventiven Versorgungsstrukturen vor Ort
- Geeignete Instrumente zur Förderung der digitalen Vernetzung (bspw.
gemeinsame Patientenakte) sowie nutzerorientierte digitale Angebote (z. B.
Bereitstellung von videogestützten Sprechstunden)
Abbildung 2: Kernelemente des Gesundheits-„Zentrums“
Je nach lokaler Bedarfslage ist das beschriebene Kernangebot der 
Gesundheits-„Zentren“  bedarfsgerecht aus zuweiten. Dies muss in der 
Interessenbekundung des  Verfahrens deutlich beschrieben und nachvollziehbar 
hergeleitet werden. 
Zum Interessenbekundungsverfahren 
Um einen offenen, fairen und gleichberechtigten Zugang zur Förderung 
zu gewährleisten, wird ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.  
Das MAGS beabsichtigt mindes tens zwei Gesundheits regionen über einen 
Zeitraum von drei Jahren zu för dern. Hiervon soll eine Gesundheitsregion in einer 
ländlichen und eine in einem strukturschwachen Gebiet liegen.   
Da die Vernetzung und Zusam
menarbeit verschiedener Akteure im Mittelpunkt 
der Förderung stehen, sind B ewerbungen von Konsor tien unter 
organisatorischer Federführung einer oder  mehrerer Gemeinden erforderlich. 
Konsortien umfassen 
Seite 4 von 8

Aufbau von Gesundheitsregionen in NRW –  
Aufruf zur Interessensbekundung vom 12. August 2024 
 
 
Seite 5 von 8 
 
neben den Kommunen auch weitere für die Versorgung erforderliche 
Leistungserbringende. 
Die eingereichten Interessenbekundungen werden auf Basis der im Aufruf genannten 
Auswahlkriterien (siehe Anlage 2) sowie in förderrechtlicher und wirtschaftlicher und 
inhaltlicher Hinsicht geprüft und bewertet. Auf Grundlage der Bewertungen trifft das 
Ministerium eine Auswahl der zu fördernden Maßnahmen.  
Im Nachgang werden alle Bewerber jeweils über das Ergebnis des 
Interessenbekundungsverfahrens schriftlich informiert. Die ausgewählten Einsender 
werden gebeten, einen Zuwendungsantrag zu stellen. 
Rahmenbedingungen der Landesförderung im Rahmen der Projektumsetzung 
Die Förderung für das Gesamtvorhaben wird im Wege der Anteilsfinanzierung als 
Zuwendung nach der Landeshaushaltsordnung gewährt. Die Höhe der Zuwendung 
orientiert sich dabei an den nach dem Finanzierungsplan zuwendungsfähigen 
Ausgaben. Der Durchführungszeitraum ist auf 36 Monate begrenzt.  
Die Landesregierung beabsichtigt, je Förderjahr mindestens zwei 
Gesundheitsregionen mit Mitteln in Höhe von bis zu 250.000 Euro je Region zu 
unterstützen. Die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Gesundheitsregionen ist dabei 
abhängig von der Anzahl und Höhe der Einzelförderungen.  
Die Zuwendung für das Gesamtvorhaben beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen 
Projektausgaben. Es wird eine Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 2 0 % der 
förderfähigen Gesamtausgaben vorausgesetzt. Diese kann u.a. durch 
Personalgestellung erfolgen. 
Mit Blick auf die Umsetzung des Gesamtvorhabens sind insbesondere folgende 
Maßnahmen und Aktivitäten durch das Land förderfähig: 
- Koordinierende Tätigkeiten für den Auf- und Ausbau von Gesundheitsregionen 
und Gesundheits -„Zentren“  (vorrangig Personalkosten
 und Sachkosten für 
Koordination und Steuerung) 
- Koordinierende Tätigkeiten für die Umsetzung einer sektorenübergreifenden 
Vernetzung von gesundheitsbezogenen Versorgungsstrukturen und -
konzepten sowie sozialraumorientierter, ergänzender Hilfen (vorrangig 
Personalkosten und Sachkosten für Netzwerkaktivitäten, Koordination und 
Steuerung) 
- Förderung einzelner Teilleistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen 
(bspw. Übernahme Personal - und Sachkosten für gemeinsames 
Fallmanagement oder einer Community Health Nurse, Anschaffungskosten und 
Schulungskosten bei telemedizinischen Anwendungen)

Aufbau von Gesundheitsregionen in NRW –  
Aufruf zur Interessensbekundung vom 12. August 2024 
 
 
Seite 6 von 8 
 
- Förderung von Ausstattungsinvestitionen (z. B. Einrichtung gemeinschaftlich 
genutzter Räumlichkeiten, IT -Infrastruktur, Fahrzeug für aufsuchende 
Tätigkeiten) 
Zuwendungsfähig sind ausschließlich Ausgaben, die in ursächlichem Zusammenhang 
mit den Maßnahmen stehen, zur Durchführung der Maßnahmen erforderlich sind und 
den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Bei 
Personalkosten sind die Tätigkeit im Rahmen des Projekts, der zeitliche Umfang sowie 
die Eingruppierung des eingesetzten Personals mit der Antragstellung zu erläutern.  
Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere folgende Ausgaben: 
- Ausgaben für die zulassungsrechtliche ärztliche Niederlassung 
- Ausgaben für medizinische Ausstattung 
- Ausgaben zur Erfüllung von Pflichtaufgaben der Gemeinden 
- Ausgaben für medizinische Leistungen, für die bereits 
Finanzierungsmechanismen im Sozialgesetzbuch (oder in anderen 
Rechtsnormen) vorhanden sind 
- Ausgaben für Baumaßnahmen 
- Reine Machbarkeitsstudien 
Grundvoraussetzung für eine Förderung durch das Land ist, dass das Projekt 
thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar ist und – mit Ausnahme der 
Projektbeschreibung – noch nicht begonnen wurde. 
Die Förderung setzt weiterhin voraus, dass mindestens ein weiterer, nicht-kommunaler 
Konsortialpartner bei der Planung des Projekts beteiligt wurde und eine Stellungnahme 
zu der geplanten Maßnahme abgegeben hat. 
Fristen und Bewerbung  
Interessenten reichen ihre aussagekräftigen Unterlagen zur Interessenbekundung bis 
s
pätestens zum 13. Oktober 2024 ein. Diese sind ausschließlich per E-Mail zu richten 
an 
Gesundheitsregionen@lzg.nrw.de 
Es können nur Interessenbekundungen berücksichtigt werden, die vollständig, 
unterzeichnet und fristgerecht eingegangen sind sowie die formellen und inhaltlichen 
Vorgaben erfüllen. Die Einreichungsfrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet 
eingegangene Interessenbekundungen werden nicht berücksichtigt.

Aufbau von Gesundheitsregionen in NRW –  
Aufruf zur Interessensbekundung vom 12. August 2024 
 
 
Seite 7 von 8 
 
Die aussagekräftigen Unterlagen für die Interessenbekundung umfassen: 
• Formular für die Projektbeschreibung (s. Anlage 1) 
• Finanzierungsplan (s. Anlage 3) 
• Stellungnahme/n des/der Konsortialpartner zum Vorhaben sowie ggf. Letter of 
Intent von weiteren Projektpartnern/-beteiligten 
Für die Projektbeschreibung  ist das als Anlage 1 beigefügte Muster verbindlich zu 
verwenden. Anhand dieses Dokuments wird die Bewertung des Vorhabens 
vorgenommen. Werden Fragen nicht beantwortet, so werden die dahinterliegenden 
Bewertungskriterien als nicht erfüllt angesehen. Über die oben beschriebenen Anlagen 
hinaus eingehende Unterlagen werden im Verfahren nicht berücksichtigt. 
Die Bewerbungsunterlagen müssen selbsterklärend verfasst sein und eine Beurteilung 
ohne weitere Informationen/Nachfragen zulassen. Die Projektbeschreibung  sollte in 
aussagekräftiger Form beschrieben werden und die Adressierung der genannten 
Themen und Ziele in diesem Aufruf passende Instrumente und Maßnahmen umfassen. 
Das in der Projektbeschreibung  dargestellte Vorhaben sowie die darin getroffenen 
Festlegungen von Schwerpunkten (u.a. hinsichtlich Interventionsraum, Zielgruppe(n), 
Krankheitsbild(ern), Kooperationspartnern usw.) müssen in sich schlüssig und 
nachvollziehbar sein. 
Die Auswahl setzt die Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen (siehe S. 6) voraus 
und orientiert sich an folgenden fachlichen Kriterien: 
• Beitrag des Vorhabens zu den drei wesentlichen Zielen der Förderung 
• Herleitung der besonderen örtlichen Bedarfslage(n) und ggf. Zielgruppe(n) 
• Beitrag des Vorhabens zur Verbesserung der regionalen Versorgungssituation  
• Schaffung bedarfsgerechter Versorgungsstrukturen/ Versorgungsangebote 
• Geeignete Strukturen, Maßnahmen und Instrumente zur Stärkung von 
Kooperation und Vernetzung 
• Transfergehalt und Nachhaltigkeit 
   
Weitere Ausführungen zur Bedarfsanalyse und den Auswahlkriterien finden sich in den 
fachlichen Hinweisen in Anlage 2. 
Die entsprechenden Dokumente und ergänzende Hinweise stehen unter 
www.lzg.nrw/gesundheitsregionen
 zum Download zur Verfügung. Bitte nutzen Sie 
ausschließlich die dort eingestellten Formulare, um Ihr Vorhaben zu beschreiben. 
Weitere Anforderungen an die Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage 
eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt. 
Fachliche Fragen und Fragen zum Verfahrensablauf richten Sie bitte per E-Mail an das 
Landeszentrum Gesundheit NRW: Gesundheitsregionen@lzg.nrw.de.

Aufbau von Gesundheitsregionen in NRW –  
Aufruf zur Interessensbekundung vom 12. August 2024 
 
 
Seite 8 von 8 
 
Anlagen:  
Anlage 1: Formular für die Projektbeschreibung 
Anlage 2: Fachliche Hinweise 
Anlage 3: Finanzierungsplan

Anlage 1_Stadt Köln_Gesundheitsregion_Projektbeschreibung

35216 Zeichen

Anlage 1 - Formular für die Projektbeschreibung
Formular für die Projektbeschreibung zum Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein­
Westfalen zur Einreichung von Interessenbekundungen für den Aufbau von „Gesundheitsregionen in Nordrhein-Westfalen“
Ausfüllhinweise:
1. Füllen Sie das Formular für die Projektbeschreibung aus.,
2. Unterschreiben Sie das Formular für die Projektbeschreibung in den dazu vorgesehenen Feldern.
3. Speichern Sie das Formular für die Projektbeschreibung als PDF-Dokument ab und schicken Sie dieses zusammen mit dem 
Finanzierungsplan, den Stellungnahmen der Konsortialpartner sowie ggf. Letters of Intent weiterer Projektbeteiligter bis zum 13.10.2024 an 
qesundheitsreqionen@lzq.nrw
Für die Erstellung der Projektbeschreibung ist ausschließlich dieses Formular zu verwenden. Anhand dieses Dokuments wird die Bewertung der 
fachlichen Kriterien vorgenommen. Werden Punkte nicht beantwortet, so werden diese als nicht erfüllt angesehen. Darüber hinaus eingehende 
Anlagen werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Für das Ausfüllen dieses Formulars wird auf die fachlichen Hinweise (Anlage 2) verwiesen.
Die Bewerbungsunterlagen müssen selbsterklärend verfasst sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen/Nachfragen zulassen. Die 
Projektbeschreibung sollte in aussagekräftiger Form beschrieben werden und die Bearbeitung der genannten Themen/Ziele in diesem Aufruf 
passende Instrumente/Methoden umfassen. Dabei sind die gewählten Instrumente und Methoden mit Blick auf die in der Projektbeschreibung 
dargelegte Vorgehensweise zu konkretisieren.
1

Projekttitel Kölner Konzept zur Etablierung gemeinwesenzentrierter kommunaler Gesundheitsregionen 
[KöKoGeReg]
Geschätzte Projektlaufzeit 01.01.2025 - 31.12.2027 (max. 36 Monate)
Geschätzte Gesamtkosten des Projektvorhabens 873.400 €
Darstellung Eigenanteil (Höhe und Art, mind. 20 %) 177.400 €
Antragstellende kommunale Gebietskörperschaft
Name der kommunalen Gebietskörperschaft Stadt Köln
Geschäftsbereich / Fachbereich Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen / Gesundheitsamt
Anschrift Neumarkt 15-21, 50667 Köln •
Projektleitung / Ansprechperson Frau Dr. Denfeld
Telefonnummer +49 221 221 26048
E-Mail
!
Margot, denfeld@stadt-koeln.de
Konsortialpartner I Konsortialpartner II '
Name der Einrichtung HNC HerzNetzCenter GmbH AOK Rheinland/Hamburg
Geschäftsbereich / Fachbereich Vorstand
2

Anschrift Sömmeringstraße 2, 50823 Köln Kasernenstraße 61 / 40213 Düsseldorf
Projektleitung / Ansprechperson Prof. Dr. med. Hans W. Höpp Matthias Mohrmann
Telefonnummer 0221 87912 570
E-Mail hwh@herznetzcenter. de matthias.mohrmann@rh.aok.de
Konsortialpartner III Konsortialpartner IV1
Name der Einrichtung Landschaftsverband Rheinland (LVR) Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Geschäftsbereich / Fachbereich LVR- Landesjugendamt Rheinland, LVR- 
Fachbereich Jugend Vorstand und Vorsitzender Kreisstelle
Anschrift Dezernat 4, 50663 Köln KV Nordrhein, 40182 Düsseldorf
Projektleitung / Ansprechperson Alexander Mavroudis Dr. Silke Kraushaar
Telefonnummer 0221 809-6253
E-Mail ■ alexander.mavroudis@lvr. de dr.s.kraushaar@gmx.de
Konsortialpartner V Weiterer Projektbeteiligter I2
Name der Einrichtung Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH TH Köln
’ Im Falle weiterer Konsortialpartner fügen Sie bitte weitere Felder ein.
2 Im Falle weiterer Projektbeteiligter fügen Sie bitte weitere Felder ein.
3

Konsortialpartner III Konsortialpartner IV1
Geschäftsbereich / Fachbereich Geschäftsführung Institut für Sozialpolitik und 
Sozialmanagement (ISSM)
Anschrift Kartäusergasse 9-11; 50678 Köln Ubierring 48 / 50678 Köln
Projektleitung / Ansprechperson Martina Schönhals Prof. Johannes Schütte
Telefonnummer +49 221 160 38 140 +49 221-8275-3993
E-Mail Martina. schoenhals@diakonie-koeln. de johannes.schuette@ th-koeln.de
Die Beantwortung der folgenden Punkte ist vom Umfang her auf 15 Seiten begrenzt!
Bei Fragen zur technischen Anwendung dieser Anlage wenden Sie sich bitte an: Gesundheitsreqionen@lzq.nrw.de
4

Anlage 1 - Formular für die Projektbeschreibung
1 Beitrag des Vorhabens zu den drei wesentlichen Zielen der Förderung
Das Vorhaben kann in das Handlungsfeld Gesundheit des Masterplans der Stadt Köln mit der Vision „Alle Menschen in Köln können gesund 
aufwachsen und leben“ eingeordnet werden. Die strategischen Ziele, die dieses Vorhaben maßgeblich mitbestimmen sind
- Eine hochwertige grundlegende medizinische (Grund-) Versorgung ist für alle Menschen erreichbar.
- Psychische Gesundheit und Wohlergehen sind gefördert.
- Die Angebote der ambulanten und stationären Versorgung sind quantitativ ausgebaut und qualitativ weiterentwickelt.
Förderziel 1: Abstimmung von Versorgungs- und Unterstützungsangeboten, um hierdurch Synergieeffekte und in der Folge eine Verbesserung der 
Versorgung bei gleichzeitiger Schonung der personellen und finanziellen Ressourcen zu erreichen.
Die Gesundheitsregion KölnNORD ist als vernetzter Zusammenschluss aller für den Gesundheitsbereich relevanten Akteuren aus den 
Stadtbezirken Chorweiler und Nippes geplant. Das beantragte Vorhaben dockt hier auf mittlerer Ebene nahtlos an und kann auf die schon 
bestehenden Versorgungs- und Organisationsstrukturen zurückgreifen.
Es werden zwei Gesundheitsräte unter Einbezug der Leistungserbringer, der Kostenträger, kommunaler Angebote (Gesundheitsamt, Jugendamt, 
Sozialamt, JobCenter Köln und Wohlfahrtsverbände) und Bürger*innern errichtet. Sie erarbeiten Bedarfe, bewerten die Versorgung in der Region, 
erarbeiten Problemlösungen bis hin zu Behandlungspfaden und Kooperationsvereinbarungen für die Vernetzung der Leistungserbringer. Die 
Ergebnisse werden im Gesundheitsforum für die Gesundheitsregion KölnNORD bestehend aus Vertreterinnen der beiden Gesundheitsräte 
weiterberaten und als Empfehlungen an die KGK (AG Kleinräumige Gesundheitssteuerung) weitergebeben.
Förderziel 2: Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen sowie pflegerischen Versorgung bei zunehmend limitierten finanziellen und personellen 
Ressourcen. ■ ,
Durch die Schaffung von Vernetzungsstrukturen und Schnittstellenmanagement wird die Versorgung ausgewählter Zielgruppen sichergestellt oder 
gar verbessert. Dies geschieht in den Gesundheitsräten oder in dessen Arbeitsgruppen in Form von Bedarfs-Konferenzen im Sinne des Case 
Managements, in denen Prozesse und Leitlinien abgestimmt und verbindlich geregelt werden.
Im Projekt sollen Lösungen zu Schwierigkeiten an Schnittstellen zwischen den Leistungserbringern über Leitlinien zu bspw. Behandlungspfaden in 
Kooperationsvereinbarungen festgelegt werden. Die Moderation der Gesundheitsräte erfolgt über das Gesundheitsamt. Die Gesundheitsräte und 
das Gesundheitsforum werden als regionale Unterarbeitsgruppen der KGK (AG Kleinräumige Gesundheitssteuerung) eingerichtet und dienen 
auch für Abstimmungen zwischen den Leistungserbringern, Kostenträgern, kommunalen Angeboten und weiterer Hilfen.
1

Bereiche für Kooperationsvereinbarungen sind beispielsweise die Verbindung zwischen (haus-)ärztlicher und pflegerischer Versorgung, der 
Übergang zwischen stationärer und ambulanter Versorgung oder die Kooperation mit kommunalen komplementären Angeboten. In Abhängigkeit 
von der Priorisierung in den Gremien (Gesundheitsrat, Gesundheitsforum, KGK) können z. B.
• die ärztliche Versorgung und Pflege für ältere Menschen mit dem Ziel der Teilhabe
• die ärztliche Versorgung, medizinische Heilberufe, Frühe Hilfen, Familienzentren und Kindergärten mit dem Ziel der Stärkung der seelischen 
Gesundheit und das gesunde Aufwachsen im Veedel.
in der dreijährigen Projektlaufzeit bearbeitet werden.
Im Projekt wird der Einsatz einer Community Health Nurse erprobt, die einerseits Ansprechperson und Schnittstelle im Rahmen eines 
Fallmanagements im Netzwerk bestehend aus Fallkonferenzen, dem Gesundheitszentrum/Gesundheitskiosk und der Leistungserbringer ist, und 
ggf. auch Ansprechperson für Fragen der Prävention, Gesundheitsförderung und des Einzelfallmanagements sein kann.
Förderziel 3: Verbesserung des Zugangs zur gesundheitlichen Versorgung durch niedrigschwellige Angebote sowie die enge Anbindung an 
soziale und weitere Angebote auf kommunaler Ebene.>
Im Sozialraumgebiet Blumenberg/Chorweiler/Seeberg-Nord wurde bereits seit 2021 (mit Unterstützung der AOK Rheinland/Hamburg sowie der 
IKK Classic) eine niedrigschwellige operative Anlaufstelle für gesundheitliche Information, Beratung und Begleitung eingerichtet. Die so 
entstandene Kümmerei hat als niederschwelliges Angebot bereits den Zugang zur gesundheitlichen Versorgung auf kommunaler Ebene (im Sinne 
eines Gesundheits-Zentrums) verbessert. Insofern ist mit der Kümmerei als bestehendes niedrigschwelliges Angebot im Sozialraumgebiet 
Blumenberg/Chorweiler/Seeberg-Nord das Teil des Förderziel 3 in Köln bereits erfolgreich umgesetzt und erprobt. Die Kümmerei wird bei der 
Vernetzung von Angeboten einbezogen und ist ein elementarer Bestandteil der geplanten Gesundheitsregion KölnNORD im Sinne eines 
Synergieeffekts.
Medizinische/pflegerische Leistungen sind in der Kümmerei bislang nicht vorgesehen, sondern sollen im Projekt über entsprechende Leitlinien 
bzw. Behandlungspfade an Schnittstellen zwischen den Leistungserbringern eingebunden werden. Die Community Health Nurse wird hierin das 
Fallmanagement unterstützen. Neben der Koordination der Angebote und Leistungen wird erprobt, inwieweit sie subsidiäre Leistungen übernimmt• 
und in der Delegation tätig wird, bis die geeigneten Versorgungsangebote kontinuierlich erreicht werden. Die regionale Anbindung erfolgt im 
Stadtbezirk Nippes analog als Pendant zur bestehenden Kümmerei. Die Community Health Nurse ist hier wiederum Ansprechperson und 
Bindeglied zwischen der Kümmerei und dem Stadtbezirk Nippes.
2

2 Herleitung der besonderen Bedarfslage(n) und ggf. Zielgruppe(n)
Chorweiler
HliiruwlMViJ 
/ CJKttvrvik't 
( bwtwj-Norif
, Nippes
IkKtlwmml 
sM+fWorch ..
Ehrenfeld^, 'A, 
H.<>«M.«I tUMttHocAchori 
/Oa^auott
Innenstadt
Lindenthal
Rodenkirchen
Mülheim
UucMorn
/ Müllen,
Kalk
HumbohiL' Onthoon
GfWntMtm 'Nwivuck
l\*tO*t
/firtiiNUt9tQ
I G/i'tnbcfijhuvvn ✓ Eil
^^ Porz
Mvncbwticb 
/ MiffKiorf
f^r^nt* 
flbb»cb
Oucie Amt fur StadtentWKklung und Stotabh (16 12-2019)
Abbildung 1: Sozialraumgebiete in der Stadt Köln (Programm 
Lebenswerte Veedel)
Die Stadt Köln ist in neun Stadtbezirke mit 86 Stadtteilen und 580 statistische Quartiere 
gegliedert. Im Rahmen des Programms „Lebenswerte Veedel - Bürgerinnen und 
Sozialraumorientierung in Köln" wurden seit 2006 stadtweit zunächst 11 und seit 2019 
15 Sozialraumgebiete definiert. Diese Sozialraumgebiete weisen besondere soziale 
und gesundheitliche Herausforderungen auf, die sich negativ auf die Teilhabechancen 
der Bevölkerung auswirken. Die Zuordnung der Sozialraumgebiete zu den städtischen 
Bezirken ist der nebenstehenden Abbildung 1 zu entnehmen. In den 
Sozialraumgebieten werden sogenannte Sozialraumkoordinator*innen von der Stadt 
gefördert, um besondere Bedarfslagen zu beobachten und die Angebote, 
Einrichtungen, Dienste und die sozialräumliche Verwaltung zu fördern. Allerdings ist 
das Thema Gesundheit aktuell lediglich für Kinder und Jugendliche im Fokus und der 
medizinische Sektor nur indirekt beteiligt.
Mit Hilfe dieses Vorhabens soll besonders die raumbezogene Koordination und 
Steuerung optimiert werden. Gesundheitskompetenz soll hierdurch gesteigert und 
Zugänge zum Gesundheitssystem erleichtert werden, um die gesundheitliche Lage der 
Bevölkerung zu verbessern.
In der o.g. Arbeitsgruppe der KGK wird diskutiert, insgesamt drei Gesundheitsregionen 
(Nord, Mitte und Süd) entlang der Grenzen der neun Bezirke einzurichten. Dieser 
Ansatz folgt der strategischen Ausrichtung, „starke“ mit „schwächeren“ Bezirken zu 
verbinden und in der Breite wirksame Versorgungsräume zu etablieren. Hierdurch 
sollen vorhandene Potentiale ausgeglichen genutzt und drohende Stigmatisierung 
einzelner Gebiete vermieden werden. Die besondere Bedarfslage lässt sich aus den 
folgenden ausgewählten soziodemografischen, infrastrukturellen und Routinedaten 
(AOK Rheinland/Hamburg) ablesen (Tabelle 1).
Die Kennzahlen zeigen eine unterschiedliche gesundheitliche Versorgungslage und
belegen die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit koordinierender Planung und Steuerung. Durch gezielte Vernetzung können die unterschiedlich 
ausgeprägten Versorgungsangebote auf der individuellen Ebene besser abgestimmt und Zugangsbarrieren im Gesundheitssystem abgebaut 
werden. Ebenfalls deutlich wird, dass der Bezirk Chorweiler eher unterversorgt ist und der Bezirk Nippes eher Unterstützungspotentiale bei der
Versorgung von Chorweiler bieten kann. Vor diesem Hintergrund werden mit dem geplanten Vorhaben auch Optionen ausgelotet, durch
3

verbesserte Kooperation und Vernetzung gleichwertige regionale Zugangschancen zur gesundheitlichen Versorgung und Gesundheitsförderung 
zu erreichen (Synergieeffekte).
Tabelle 1: Ausgewählte Merkmale und Rahmenbedingungen zu den Bezirken Chorweiler, Nippes im Vergleich zu Stadt Köln*
Bereich Bezirk Chorweiler Bezirk Nippes Stadt Köln
Merkmal Jahr 2022 2013 2022 2013 2022 2013
Einwohnerinnen unter 18 Jahre (in %) . 19,7 19,0 15,8 15,6 16,2 15,7
Einwohner*innen über 80 (in %) 6,6 4.5 6,0 4,6 5,8 4,5
Einwohnerinnen mit Migrationshintergrund (in %) 53,3 46,2 39,8 34,8 41,5 35,6
Merkmal Jahr 2019 2013 2019 2013 2019 2013
Anteil der Kinder mit Übergewicht (bei Einschulung)** 13,3 11,1 14,5 9,1 11,2 10,5
Anteil der Kinder ohne naturgesundes
(Zahnreihenuntersuchungen)
Gebiss 53,2 57,0 38,6 45,4 41,0 48,5
Geburtenrate 9,6 8.6 9,1 10,3 9,0 9,7
Arbeitslosenquote 9,8 10,4 6.9 8.1 8,4 9.5
SGB-ll-Quote 16,7 17.5 10,1 11,1 12,6 13,2
SGB Il-Quote: Leistungsberechtigte 0-14 (seit 2018) 26,3 21,5 16,2 21.5 20,9 21,5
Leistungen zur Grundsicherung im Alter 12,7 11.3 8,0 6,1 9,0 7,0
Merkmal (Auswertungsstand 28.08.2024) Bereich Bezirk Chorweiler Bezirk Nippes Stadt Köln
Hausärzte (Bedarfsplanungsgewicht) Herr Höpp: 34,50 75 685,9
Verhältniszahl hausärztliche Versorgung (Einwohner/Arzt) 2.415 1.572 1.592
Allgemeine Fachärzte (Bedarfsplanungsgewicht) 38,00 97,05 1.328,70
Verhältniszahl allgemein-fachärztlicher Versorgung (Einwohner/Arzt) 2.192 1.214 822
Anzahl Betten (ohne psychiatrische Kliniken) im Jahr 2022 0 835 6.602
Anteil Patient*innen mit chron. Erkrankung [2023;%]* 17,0 15,5 15,2
Anteil Patientinnen mit psychischer Erkrankung [2023;%]* 22,2 22,2 20.3
Merkmal Bereich Bezirk Chorweiler Bezirk Nippes Stadt Köln
Merkmal Jahr 2023 2015 2023 2015 2023 2015
Pflegebedürftige Personen (Anteil über 80jährigen) 6,8% 3,0% 6,4% 2,9% 6,2% 2,8%
4

* Zahlen stammen aus unterschiedlichen Quellen: Amt Statistik der Stadt Köln, Gesundheitsamt der Stadt Köln, LZG, Pflegebericht, AOK, KV-Nordrhein,
** Aufgrund von Anpassung bei der Datenbereinigung des LZG, kann die aktuelle Auswertung des Jahres 2013 von älteren Kennziffern die bereits zu 2013 berichtet wurden abweichen.
Bereich Bezirk Chorweiler Bezirk Nippes Stadt Köln
Pflegebedürftige Personen (Anzahl über 80jährigen) 2.756 1.253 3.760 1.733 33.362 15.342
Merkmal Jahr 2021 (ist) 2040 (soll) 2021 (ist) 2040 (soll) 2021 (ist) 2040 (soll)
Anzahl Pflegebedürftige Personen insges. (2021=187, 2040=SOLL) 5.107 5.965 6.786 7.898 61.206 71.196
Pandemiebedingt konnten die SEU Untersuchungen der Jahrgänge 2020 bis 2022 nicht vollständig durchgeführt werden und sind nicht mit den anderen Jahrgängen vergleichbar.
3 Beitrag des Vorhabens zur Verbesserung der regionalen Versorgungssituation (Innovationsgehalt)
In der Projektlaufzeit könnten z.B. die älteren Menschen sowie Kinder und Jugendliche als Zielgruppen ausgewählt werden, deren Versorgung 
erhebliche Herausforderungen und Handlungsbedarfe aufweisen. Zu nennen wären hier z.B. die Zunahme der Lebenserwartung und somit Anzahl 
älterer Menschen bei gleichzeitiger Zunahme des Pflegebedarfs, aber Abnahme der haus- und fachärztlichen Versorgung sowie der pflegerischen 
Versorgung. Dies wird sich noch verschärfen bei der Gruppe der älteren Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, die zusätzlich Schwierigkeiten 
haben, sich im Gesundheits- und medizinischen Versorgungssystem zurechtzufinden und zum Teil auch Hilfe anzunehmen. Bei Kindern und 
Jugendlichen wurde besonders in den vergangenen Jahren ein Anstieg an psychischen Belastungen und Förderbedarf in verschiedenen Facetten 
deutlich. Auch hier ist ein Bedarf an Behandlung, Unterstützung aber auch Begleitung bei sinkender haus- und fachärztlicher sowie 
therapeutischer und komplementärer Versorgung notwendig.
Ein weiterer Schwerpunkt in beiden Gruppen liegt gerade vor diesem Hintergrund der unzureichenden Versorgung zudem auf der Optimierung • 
bzw. erst Schaffung von Schnittstellen in der Versorgung. In der Gruppe der älteren Menschen sind dies die Schnittstellen Haus-Fachärzt*innen - 
stationäre/ambulante Pflege und auch weiteren medizinischen und komplementären Hilfen. Unter der Prämisse „gesundes Aufwachsen“ ist es 
notwendig die Schnittstellen Kinderärzt*in - ambulante/stationäre Psychiatrie/Therapie - Frühe Hilfen - mit den Lebenswelten Kita und Schule zu 
stärken.
Der Bedarf für eine kleinräumigere Gesundheitsplanung und -Steuerung ist unbestritten und die Bundesregierung hat im Entwurf des 
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) zuletzt bestärkt durch die Stellungnahme des Bundesrates (vgl. 234/24, § 140b SGB V Neu) 
die Eckpunkte für den Aufbau von Gesundheitsregionen vorgelegt. Danach soll die Gesundheitsregion eine regional verankerte und 
bedarfsorientierte Versorgung der Menschen gewährleisten bzw. verbessern. Regionale Defizite der Gesundheitsförderung sollen behoben, 
Prävention intensiviert, sowie der Zugang zu und die Zusammenarbeit an den Schnittstellen der regionalen Versorgung optimiert werden.
Der Förderaufruf des MAGS und das hier vorgeschlagene Lösungskonzept greifen diese Entwicklungen auf. Ziele des vorliegenden Antrags sind 
daher der Auf- und Ausbau einer partizipativen Vernetzungsstruktur sowie die Stärkung eines „Gesundheitszentrums“ (operative Einheit(en), 
welche in einer Gesundheitsregion übergeordnet und systemübergreifend vernetzt sind), um die Versorgung und den Zugang zur Versorgung 
5

zunächst in der Projektlaufzeit für ausgewählte Zielgruppen sicherzustellen und zu verbessern. Konkret werden im Projektantrag erste 
Perspektiven für Problemlösungen in den neu entstehenden Gesundheitsräten für die Vernetzung der Versorgung mit kommunalen Angeboten für 
ausgewählte Zielgruppen (z.B. ältere Personen und Kinder und Jugendliche) aufgegriffen.
Bei diesem Vorhaben wird auf bestehende Strukturen zurückgegriffen. Dies wären auf städtischer Seite die Einbindung von Rat und Ausschüssen 
der Stadt Köln, die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln (KGK) und insbesondere die bereits bestehende Arbeitsgruppe Kleinräumige 
Gesundheitssteuerung (der KGK), die für die operative Ebene („Gesundheits-Zentrum) auf Basis der Modellförderung der Kümmerei in Chorweiler 
ein Kölner Modell entwickelt und mit den auch im Vorhaben beteiligten Konsortialpartner*innen abgestimmt hat. Mit der Kümmerei besteht damit 
bereits eine Variante eines „Gesundheits-Zentrum“ im Sozialraum Chorweiler. Dadurch ist das 3. Förderziel in Köln bereits für den Stadtbezirk 
Chorweiler umgesetzt und erprobt, welche durch den im Projekt hinzukommenden Einsatz einer Community Health Nurse im Stadtbezirk Nippes 
als operative Schnittstelle ergänzt wird. Als innovativ ist zudem anzusehen, dass mit der Kümmerei sowohl ein erprobtes und bewährtes 
niedrigschwelliges Kontakt- und Beratungsangebot („Gesundheitszentrum/Gesundheitskiosk“) im Zusammenspiel mit einer Community Health 
Nurse agieren soll. Dadurch können Erfahrungen und Effekte beider niederschwelliger Ansätze analysiert werden. Die Bedeutung solch 
niedrigschwelliger operativer Einheiten ergibt sich zum Einen aus der hohen Akzeptanz und zum Anderen dadurch, dass entscheidende 
Erkenntnisse für strukturelle und strategische Weiterentwicklungsbedarfe auf beiden operativen Ebene „neu“ gewonnen und in die hier beantragte 
Versorgungsstruktur integriert werden können. Dies gilt umso mehr, da auch Synergien zwischen den beiden operativen Modellen zu erwarten 
sind, welche in übergeordnete Strukturen einfließen können.
4 Schaffung bedarfsgerechter Versorgungsstrukturen / Versorgungsangebote
Beabsichtigtes Umsetzungsmodell (bitte ankreuzen):
□ Gesundheits-„Zentrum“ unter einem Dach (z.B. durch Krankenhausumwandlung/ Umwandlung vorhandener Infrastruktur)
IE] Gesundheits-„Zentrum“ als Versorgungsnetz
6

Sozialraum Gesundheitsregion KölnNord Leitungsebene Stadt 
Köln
berichtet, 
schlägt vor
Gesundheitsrat 
Chorwerler
Gesundheitsrat 
Nippes .
-forum 
KölnNORD
beauftragt
Rat
Gesundheits­
ausschuss
Gesundheits­
konferenz 
0 
AG Kleinräumige
Gesundheits­
steuerung 
(konsortial besetzt)
Abbildung 2: Zusammenwirken der geplanten Gesundheitsregion KölnNORD mit kleinräumigen, niedrigschwelligen Informations-, Beratungs- und 
Koordinationseinrichtungen sowie kommunalen Entscheidungsgremien im Sinne einer Gesamtarchitektur gesundheitlicher Versorgung.
7

Vor dem Hintergrund der unter den Punkten 1 und 3 beschriebenen Beiträge und Planungen sowie des unter Punkt 5 dargestellten Ziel- und 
Steuerungssystems der Stadt Köln sollen mit dem Vorhaben gemäß Abbildung 2 konkret folgende Ziele mit Hilfe der skizzierten Maßnahmen 
umgesetzt werden:
AP 1: Aufbau der organisatorischen Struktur und der Abläufe
a) Auf- und Ausbau einer partizipativen Vernetzungsstruktur (Gesundheitsräte) jeweils in Chorweiler und Nippes (AP 1.1)
b) Aufbau eines Gesundheitsforums für die Gesundheitsregion KölnNORD (AP 1.2)
c) Etablierung von bedarfsorientierten, themenbezogenen, regionalen Arbeitsgruppen (AP 1.3)
AP 2: Übergreifendes Projektmanagement
Im Folgenden werden die einzelnen Bestandteile des Vorhabens und die damit verbundenen Arbeitspakete beschrieben.
zu a): Auf- und Ausbau einer partizipativen Vernetzungsstruktur (Gesundheitsräte) jeweils in Chorweiler und Nippes (AP 1.1)
Ziele:
Gesundheitliche Lagen und Versorgungscharakteristiken unterscheiden sich erheblich zwischen den einzelnen Stadtbezirken, so auch zwischen 
Chorweiler und Nippes. Im ersten Schritt sollen in Abstimmung mit dem Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt analog und digital die 
Einschätzungen der Bürgerinnen zum Thema Gesundheit in den beiden Stadtbezirken Nippes und Chorweiler erhoben und ausgewertet werden. 
Diese Ergebnisse werden auf der städtischen Webseite berichtet und sollen in den weiteren Prozess einfließen.
Im zweiten Schritt wird in jedem der beiden Bezirke der Gesundheitsregion KölnNORD, ein Gesundheitsrat etabliert, um die lokalen Besonderheiten 
abzubilden und einen unmittelbaren Identifikationsbezug zu erlauben. Die Beteiligten sollen ihre jeweiligen lokalen Erfahrungen mit der 
Versorgungssituation austauschen sowie - unter besonderer Berücksichtigung der Zugangs- und Versorgungsgerechtigkeit - gemeinsam reale 
Bedarfe identifizieren und gewichten. Bereits bestehende Gremien- und Netzwerkstrukturen werden integriert. Bei den Teilnehmerinnen aus der 
Bürgerschaft wird auch unter dem Präventionsaspekt nicht zwischen Gesunden und Patient*innen unterschieden. Außerstädtische Potentiale und 
Bedarfe werden bei der Diskussion sowohl in den partizipativen Regionalgremien als auch in der kooperativen Leitungsstruktur auf Stadtebene 
(Gesundheitsamt und AG kleinräumige Gesundheitssteuerung) berücksichtigt. Die Kooperationspartnerinnen (diese können über die Gruppe der 
Konsortialpartnerfinnen hinausgehen) des Vorhabens agieren auf dieser Entwicklungsstufe als Multiplikatoren und Motivatoren.
Beteiligte:
Das partizipative Beratungsgremium setzt sich zusammen aus zufallsgenerierten Vertreterfinnen der Bürgerschaft sowie der vor Ort tätigen 
Akteure aus Gesundheits- und Sozialwesen, Repräsentanten gesundheitsrelevanter Institutionen und Organisationen (bspw. 
Ärzt*innen/Therapeutinnen, Vertreterfinnen von vor Ort tätigen städtischen Dienststellen und Angeboten/Einrichtungen freier Träger,
8

Projektkoordination, Ärztinnen, Pflege, medizinische Fachberufe, Leistungsträger, Kostenträger, Bürgerinnen, Büro für Öffentlichkeitsarbeit, 
dieKümmerei und Community Health Nurse als Bindeglieder). Die Leitung wird von den Teilnehmenden bestimmt.
Aufgaben:
- Bedarfsanalyse zum Thema Gesundheit durch Öffentlichkeitsbeteiligung ‘
- Entwicklung einer Kooperationsvereinbarung und Geschäftsordnung
- Regelmäßige Konferenzen
- Absprachen an Versorgungsschnittstellen zwischen „Gesundheitszentrum“, haus- und fachärztlicher Versorgung, Pflege, Soziale Arbeit, 
weiterer medizinischer Fachberufe (z.B. Logopädie), ggf. präventive oder subsidiäre Leistungen des Gesundheitsamtes
- Verbesserung des Fallmanagements-
- Analyse und Entwicklung bedarfsorientierter vertiefende Themen
- Erstellung von Leitfäden bzw. Kooperationsvereinbarungen zu Versorgungsschnittstellen und Multiplikator*innenschulung..
zu b) Aufbau eines Gesundheitsforums für die Gesundheitsregion KölnNORD (AP 1.2)
Ziele:-
Im Gesundheitsforum werden die in den beiden Gesundheitsräten der Bezirke Chorweiler und Nippes zunächst getrennt formulierten Bedarfe auf 
die Region projiziert und zusammengefasst, diskutiert, bewertet und priorisiert. Darüber hinaus kann das Gesundheitsforum selbst aus der 
regionalen Sicht heraus eigene, zusätzliche Handlungsbedarfe definieren. Seine zentrale Aufgabe besteht somit darin, Potentiale und Grenzen der 
gesundheitlichen Versorgung in der Gesundheitsregion aus unterschiedlichen Blickwinkeln heraus zu beschreiben sowie bezirksübergreifende 
Herausforderungen wie beispielsweise Pfadbrüche, Versorgungslücken oder Strukturdefizite zu identifizieren. Zur Erörterung möglicher Lösungen 
kann das Gesundheitsforum themenbezogene Arbeitsgruppen einsetzen. Deren Analyse und Lösungsvorschläge werden vom Gesundheitsforum 
als Information und Umsetzungsempfehlung zur Weiterbearbeitung an die zentrale Leitungsebene zur Beratung und Entscheidung übermittelt.
Beteiligte:
Das Gesundheitsforum als oberstes partizipatives Gremium der Gesundheitsregion KölnNORD setzt sich aus paritätisch Delegierten der beiden 
Gesundheitsräte Chorweiler und Nippes sowie Vertreterinnen der AG Kleinräumige Gesundheitssteuerung (Gesundheitsamt, KGK), 
Projektleitung und eventuell Bürgerinnen (als Gäste) zusammen. Es dient als beratendes Gremien der Kommunalen Gesundheitskonferenz und 
den Entscheidungsgremien der Stadt Köln. Die Leitung übernimmt die Projektleitung des Vorhabens.
Aufgaben:
- Planung, Versorgung und Steuerung der Gesundheitsregion
- Schnittstelle zwischen Kommunaler Gesundheitskonferenz Köln (AG kleinräumige Gesundheitssteuerung) und Ausschüssen sowie Rat der 
Stadt Köln
9

- Analyse von Potentialen und Herausforderungen (z.B. Pfadbrüche, Versorgungslücken, Strukturdefizite) in der Versorgung 
(Systemmanagement) sowie Erarbeitung von Lösungsvorschlägen und Übermittlung an zentrale Leitungsebene
- Erstellen einer Geschäftsordnung
- Vorschlag von bedarfsorientierten, themenbezogenen Arbeitsgruppen an die KGK und Einberufung der Arbeitsgruppen
- Austausch zwischen Gesundheitsforum (berichtet) und Leitungsebene Köln (beauftragt)
zu c) Etablierung von bedarfsorientierten, themenbezogenen, regionalen Arbeitsgruppen (AP 1.3)
Ziele:
Zur ergebnisoffenen Klärung möglicher Lösungsansätze für die erkannten Handlungsbedarfe können vom regionalen Gesundheitsforum nach 
Rückkopplung und Beauftragung durch die zentrale kommunale Leitungsebene themenbezogene Arbeitsgruppen eingesetzt werden.
Beteiligte:
Die Teilnehmerinnen der Arbeitsgruppen werden vom Gesundheitsforum berufen, die AG Kleinräumige Gesundheitssteuerung (KGK) kann 
Vorschläge für die Besetzung machen. Als Teilnehmerinnen sind vorrangig die in der Gesundheitsregion relevanten Akteure und Organisationen 
zu berücksichtigen, darüber hinaus sollten in jede Arbeitsgruppe Vertreterinnen der Zivilgesellschaft eingebunden sein. Im Bedarfsfall können 
auch überregionale Expertinnen sowie Vertreterinnen der Kooperationspartnerinnen (zzgl. zu den Konsortialpartner*innen) hinzugezogen 
werden. Organisiert und moderiert werden die Arbeitsgruppen durch die Projektmitarbeiterinnen und das Gesundheitsamt der Stadt Köln. 
Beteiligte sind: Delegierte aus den Gesundheitsräten Chorweiler und Nippes sowie der AG kleinräumige Gesundheitssteuerung, Projektleitung.
Aufgaben:
- Erarbeitung und Prüfen von Lösungskonzepten
- Bericht an das Gesundheitsforum und die Kommunale Gesundheitskonferenz.
zu AP 2: Übergreifendes Projektmanagement
Zur Umsetzung des Vorhabens ist der Aufbau eines übergreifenden Projektmanagements und einer Projektleitung durch das Gesundheitsamt 
verbunden mit der strategischen, integrierten und kooperativen Sozialplanung notwendig.,
Aufgaben, Maßnahmen und Instrumente
- Projektplanung
- Einrichten und Begleitung der Gesundheitsräte in Chorweiler, Nippes und Köln Nord
- Einrichten und Etablierung einer Community Health Nurse
- Entwicklungsmonitoring
- Erarbeitung Dokumentations- und Berichtsstandards
10

- (Unterstützung der) Evaluation.
- Entscheidung Handlungsempfehlungen
Beteiligte sind: Projektleitung, Gesundheitsamt, Sozialplanung, Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung und TH Köln.
5 Geeignete Strukturen, Maßnahmen und Instrumente zur Stärkung von Kooperation und Vernetzung
Die Stadt Köln plant die Gesundheitsregion KölnNORD als partizipatives Versorgungsnetz im Kölner Norden. Dabei profitiert das Vorhaben 
zweifach von den in der Stadt Köln geleisteten Vorarbeiten:
1. Analyse der Ausgangstage 
(Lebenslage der Bevölkerung) 
sowie des Bestands
Lebenslagen­
bericht
Bestand Sozialer 
Infrastruktur
6. Monitoring/Tracking/2. Bildung von Zielen 
Evaluation und Strategien
Integrierte, strategische 
kooperative Sozialplanunq
Kölner Per­
spektiven 2030
S.Umsetzung der 3-Bedar''sermittlungauf
Leistungen und Basisder Analyseund der
Maßnahmen Ziele
4. integrierte Planung von 
Leistungen und 
Maßnahmen
Abbildung 3: Ziel- und Steuerungssystem des Dezernats 
für Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln
Zum einen existiert bereits ein Rahmenkonzept kleinräumig orientierter Gesundheitsversorgung, dass im Auftrag der KGK von den beteiligten 
Konsortialpartner*innen entwickelt wurde. Zudem kann operativ und konzeptionell auf ein bereits seit 2021 im Sozialraum 
Blumenberg/Chorweiler/Seeberg-Nord arbeitendes und evaluiertes „Gesundheits-Zentrum“ unter einem Dach (dieKümmerei) zurückgegriffen
11

werden. Diese niedrigschwellige transsystemische Drehscheibe (Information/ Beratung/ Koordination/Fallmanagement) unterstützt je nach Bedarf 
bis hin zur Anbindung von Arztpraxen oder ambulanten Pflegeeinrichtungen. Darüber hinaus wird dieKümmerei bereits von einigen der o.g. 
Konsortialpartner*innen als Vor-Ort-Option genutzt, um eigene Beratungsleistungen anzubieten. Dies ist insbesondere für Partnerinnen 
interessant, die selbst nicht im Sozialraum präsent oder niedrigschwellig erreichbar sind (aktuell beispielsweise Jobcenter, Familienkasse, 
Deutsche Rentenversicherung). Die Integration der Kümmerei liegt im Bottom-up-Ansatz, d.h. Handlungsbedarfe aufzuzeigen und 
Lösungsvorschläge zu entwerfen. Regionales Versorgungsnetz bedeutet somit in Köln den konsistenten Brückenschlag zwischen regionaler 
Bürgerschaft, der fachlichen Ebene vor Ort sowie der kooperativen Steuerung in der Kommune.
Das beantragte Vorhaben zielt auf die Umsetzung des Health in all Policies-Ansatzes, wobei neben strukturell-organisatorischen Voraussetzungen 
als zentraler Größe die partizipative Einbindung gesundheitsrelevanter Akteure sowie der Zivilgesellschaft angesehen werden. Das Dezernat für 
Soziales, Gesundheit und Wohnen der Stadt Köln setzt ein strategisches, integriertes und kooperatives Steuerungsverständnis um. Mit diesem als 
kontinuierlicher Verbesserungsprozess angelegten System sollen die gesetzlich definierten und die städtischen Ziele erreicht werden, die in den 
KölnerPerspektiven 2030+ sowie im Masterplan für das Dezernat V definiert wurden (und im Beschluss zu den Herausforderungen und Zielen der 
Sozialplanung mit Teilzielen und Indikatoren konkretisiert wurden). Das hier geplante Vorhaben folgt diesem Anspruch und fügt sich nahtlos in die 
bestehenden Planungen ein..
Konsortialpartner / 
Projektbeteiligte
Bitte auswählen
Bezeichnung Rolle / Funktion in der 
Gesundheitsregion Beitrag zum Projekt
Konsortialpartner Gesundheitsamt/Sozialplanung Gesamtprojektsteuerung API, AP2
Konsortialpartner HNC HerzNetzCenter Köln Managementgesellschaft/Beteiligung AP1
Konsortialpartner KVNO Beteiligung AP1
Konsortialpartner AOK Rheinland/Hamburg Kostenträger/Beteiligung AP1
Konsortialpartner Jobcenter Köln Kostenträger/Beteiligung AP1
Konsortialpartner LVR Kostenträger/Beteiligung AP1
Konsortialpartner Diakonisches Werk Köln und Region Leistungserbringer/Beteiligung AP1
Projektbeteiligte TH Köln . Beteiligung AP2
12

Die o.g. Konsortialpartnerinnen arbeiten bereits in der AG kleinräumige Gesundheitssteuerung seit dem 24.02.2022 zusammen und haben 
gemeinsam das Konzept für die zukünftige Ausgestaltung operativer Einheiten (vgl. DieKümmerei) für die Stadt Köln sowie denkbare 
Leitungsstrukturen entwickelt.
6 Transfergehalt und Nachhaltigkeit
Die Ergebnisse des Vorhabens sollen dazu dienen, die zur Organisation, Entwicklung und operativen Ausgestaltung von Gesundheitsregionen 
notwendigen Schritte zu beschreiben. Aus der exemplarischen Umsetzung der Gesundheitsregion KölnNORD heraus werden sich Handlungs­
empfehlungen ableiten lassen, die sowohl im ländlichen als auch im städtischen Rahmen als Blaupause für die Einrichtung weiterer Gesundheits­
regionen herangezogen werden können. Neben den Praxisempfehlungen ist es ein zentraler Anspruch des Masterplans, trotz der notwendigen 
Anpassungsflexibiliät an die jeweiligen lokalen Gegebenheiten grundlegende Standards für Gesundheitsregionen zu definieren und damit 
Beliebigkeit, Unschärfe und Marktdominanz vorzubeugen.
Während des Vorhabens wird der Arbeitsfortschritt anhand von Meilensteinen überprüft. Die Effekte der Maßnahmen werden vorrangig qualitativ, 
bei Teilnahmefragen auch quantitativ bewertet. Das gesamte Vorhaben wird einer externen formativen Evaluation unterzogen (TH Köln; Institut für 
Sozialpolitik und Sozialmanagement (ISSM); Prof. Leitner/ Schütte = Projektbeteiligte AP2).
Eine Überführung in die Regelversorgung wird auch abhängig von der endgültigen Fassung des GVSG sein. Daneben bestehen für die Sicherung 
der Nachhaltigkeit mehrere Optionen, die von solidarischer Finanzierung auf reiner Akteursebene bis hin zur Einbindung der Zivilgesellschaft 
reichen (im Sinne lokaler Verantwortungsgemeinschaft als Genossenschaft oder Stiftung). Die Frage der Überführbarkeit in die Regelversorgung 
wird erst schlüssig zu beantworten sein, wenn aus der Bedarfsanalyse heraus konkrete Prozessoptimierungen definiert und erprobt werden 
konnten.
7 Anlagen
- Finanzierungsplan
- Stellungnahmen der Konsortialpartner
- Letters of Intent weiterer Projektbeteiligter
Ort/Datum
Ä______________________
Unterschrift eines Berechtigten der antragstellenden kommunalen 
Gebietskörperschaft
Name des Zeichnungsberechtigten in Druckbuchstaben
13

Dringlichkeitsvorlage Rat

12698 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlage-Nummer 
 3106/2024 
Freigabedatum 
 03.12.2024 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und ein Ratsmitglied gemäß § 60 Absatz 1, Satz 
2 GO NRW und Genehmigung durch den Rat. 
Betreff 
Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-
Westfalen (MAGS NRW) zur Einreichung von Interessenbekundungen für den Aufbau 
von "Gesundheitsregionen in Nordrhein-Westfalen" 
Gremium Datum 
Rat 12.12.2024 
 
Dringlichkeitsbegründung: 
 
Innerhalb des sehr kurzen Zeitfensters zwischen Förderaufruf und Ablauf der Antragsfrist im 
Oktober konnte eine reguläre Gremienbeteiligung nicht erreicht werden. Mit fristgerechter Ab-
gabe einer Interessensbekundung unter Gremienvorbehalt konnte eine Teilnahme der Stadt 
Köln am Verfahren sichergestellt werden.  
Auch der Eingang der Förderzusage des MAGS am 27.11.2024 mit Auflage einer rechtskräfti-
gen Antragsstellung bis zum 4.12.2024 erreicht nicht die Gremienabfolge. Nun bedarf es einer 
Dringlichkeitsentscheidung bis zum 3.12.2024 für die Antragsstellung. Das Einholen der 
Ratsentscheidung ist so schnell wie möglich nachzuholen, damit die Umsetzung gestartet 
werden kann. 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln 
1. genehmigt die Interessensbekundung für den Aufbau einer Gesundheitsregion in der 
Stadt Köln aufgrund eines entsprechenden Aufrufs des Ministeriums für Arbeit, Ge-
sundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) und beauftragt die 
Verwaltung aufgrund der seit dem 27.11.2024 vorliegenden Förderzusage mit der 
rechtskräftigen Antragsstellung bis zum 4.12.2024 und der Umsetzung des Projektes. 
Das Projekt ist zeitlich befristet vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027. 
2. beauftragt die Verwaltung die hierfür zusätzlich erforderlichen Stellenbedarfe von 2,25 
Stellen im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens einzubringen. Die Refinanzie-
rung der zusätzlichen Stellen erfolgt vollständig aus den Fördermitteln des MAGS. 
3. begrüßt in diesem Zusammenhang die entsprechende Initiative der Verwaltung und 
beauftragt sie, regelmäßig über die Umsetzung zu berichten. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
03.12.2024    gez. Reker  gez. Hammer

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  in 2025 s. An-
lage 10 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja s. Anlage 
10      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 bis 2027 
a) Personalaufwendungen    s. Anlage 
10 € 
b) Sachaufwendungen etc.    s. Anlage 
10 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 - 2027 
a) Erträge    s. Anlage 10
 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit Förderaufruf vom 12.08.2024 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des 
Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) ein Interessenbekundungsverfahren zum Aufbau von 
Gesundheitsregionen in NRW eingeleitet. Die Landesregierung beabsichtigt, mindestens zwei 
Gesundheitsregionen über einen Zeitraum von drei Jahren zu fördern und je Förderjahr mit 
Mitteln in Höhe von bis zu 250.000 Euro je Region zu unterstützen. Die Zuwendung für das 
Gesamtvorhaben beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben. Es wird eine 
Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 20 % der förderfähigen Gesamtausgaben vorausge-
setzt, die u.a. durch Personalgestellung erfolgen kann.

3 
 
Vorbehaltlich der Entscheidung des Rates hat die Gesundheitsverwaltung eine Interessensbe-
kundung, bestehend aus Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und Stellungnahmen bzw. 
LOI’ s der Projektbeteiligten fristgerecht bis zum 13.10.2024 bei der Landeszentrale für Ge-
sundheit NRW eingereicht und damit eine Teilnahme der Stadt Köln am Verfahren sicherge-
stellt. Mit Mail vom 27.11.2024 hat das MAGS eine Förderzusage erteilt.  
Ein rechtskräftiger Antrag ist bis zum 4.12.2024 einzureichen. 
 
Ziel des Vorhabens der Verwaltung ist der Aufbau einer Gesundheitsregion im Kölner Norden. 
Dies soll dazu dienen, die Zugangsgerechtigkeit und Gesundheitskompetenz (erprobt an aus-
gewählten Zielgruppen) zu verbessern. Dafür werden in den geförderten drei Jahren Maßnah-
men entwickelt und Instrumente (Gremien, Bedarfskonferenzen, Fallmanagement) erprobt, 
um die Schnittstellen der Versorgung zwischen den einzelnen Leistungs- und Kostenträgern 
zu verbessern. Dadurch wird eine bedarfsgerechtere Versorgung der Bürger*innen erreicht, 
um eine gesundheitliche und soziale Teilhabe zu ermöglichen. 
 
Die Förderung des Landes refinanziert einen jetzt anstehenden bedeutenden Umsetzungs-
schritt aus den Handlungsempfehlungen des Masterplans der Stadt Köln zur gesundheitlichen 
Versorgung.  
 
Gleichzeitig wird eine mögliche gesetzliche Änderung des SGB V mit Einbezug der kommuna-
len Strukturen in die durch kassenfinanzierte Gesundheitsversorgung finanziert, die einen von 
der ehemaligen Ampelkoalition noch nicht beschlossenen Gesetzentwurf vorgesehenen kom-
munalen Kostenanteil darstellt. Es ist zu erwarten, dass diese Initiative auch in den nächsten 
Monaten weiterverfolgt wird, da auch der Bundesrat die Einführung solcher Strukturen befür-
wortet. 
 
Detaillierte Beschreibung des Vorhabens 
 
Die Umsetzung des Projekts zum Aufbau einer Gesundheitsregion ist dem Handlungsfeld Ge-
sundheit des Masterplans der Stadt Köln mit der Vision „Alle Menschen in Köln können ge-
sund aufwachsen und leben“ zuzuordnen. Die strategischen Ziele des Masterplans, die im 
Projekt aufgegriffen werden, sind: 
- Eine hochwertige grundlegende medizinische (Grund-) Versorgung ist für alle Men-
schen erreichbar; 
- Psychische Gesundheit und Wohlergehen sind gefördert sowie 
- Die Angebote der ambulanten und stationären Versorgung sind quantitativ ausgebaut 
und qualitativ weiterentwickelt. 
 
Die Förderziele des MAGS werden durch die konkreten Maßnahmen des Projektantrags der 
Stadt Köln zum Aufbau einer Gesundheitsregion nachfolgend erfüllt: 
 
Förderziel 1: Abstimmung von Versorgungs- und Unterstützungsangeboten, um hierdurch Sy-
nergieeffekte und in der Folge eine Verbesserung der Versorgung bei gleichzeitiger Schonung 
der personellen und finanziellen Ressourcen zu erreichen. 
 
Die Gesundheitsregion KölnNord ist als vernetzter Zusammenschluss aller für den Gesund-
heitsbereich relevanter Akteure und Akteurinnen aus den Stadtbezirken Chorweiler und Nip-
pes geplant. Es werden zwei Gesundheitsräte unter Einbezug der Leistungserbringer, der 
Kostenträger, kommunaler Angebote (Gesundheitsamt, Jugendamt, Sozialamt, JobCenter 
Köln, Landschaftsverband Rheinland und Wohlfahrtsverbände) und Bürger*innen errichtet. 
Sie erarbeiten Bedarfe, bewerten die Versorgung in der Region, erarbeiten Problemlösungen 
bis hin zu Behandlungspfaden und Kooperationsvereinbarungen für die Vernetzung der Leis-
tungserbringer.  
 
Förderziel 2: Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen sowie pflegerischen Versorgung bei 
zunehmend limitierten finanziellen und personellen Ressourcen. 
 
Durch die Schaffung von Vernetzungsstrukturen und Schnittstellenmanagement wird die Ver-
sorgung ausgewählter Zielgruppen sichergestellt oder gar verbessert. Dies geschieht mit Hilfe

4 
 
von Konferenzen im Sinne des Case Managements, in denen Prozesse und Leitlinien abge-
stimmt und verbindlich geregelt werden. 
Im Projekt sollen Lösungen zu Schwierigkeiten an Schnittstellen zwischen den Leistungser-
bringern über Leitlinien zu bspw. Behandlungspfaden in Kooperationsvereinbarungen festge-
legt werden. Die Gesundheitsräte werden als regionale Unterarbeitsgruppe der Kommunalen 
Gesundheitskonferenz (KGK) eingerichtet und sind das Gremium einer Gesundheitsregion 
und der Rahmen für Abstimmungen zwischen den Leistungserbringern, Kostenträgern, kom-
munalen Angeboten und weiterer Hilfen. Die Moderation der Gesundheitsräte erfolgt über das 
Gesundheitsamt. 
Schwerpunkte liegen beispielsweise auf der Verbindung zwischen (haus-)ärztlicher und pfle-
gerischer Versorgung, der Übergang zwischen stationärer und ambulanter Versorgung oder 
die Kooperation mit kommunalen Angeboten bei den Zielgruppen ältere Menschen sowie Kin-
dern und Jugendlichen. 
Eine Community Health Nurse wird einerseits Ansprechperson und Schnittstelle im Rahmen 
eines Fallmanagements im Netzwerk bestehend aus Fallkonferenzen, dem Gesundheitszent-
rum (dieKümmerei) und der Leistungserbringer, und ggf. auch Ansprechperson für Fragen der 
Prävention, Gesundheitsförderung und des Einzelfallmanagements. 
 
Förderziel 3: Verbesserung des Zugangs zur gesundheitlichen Versorgung durch nied-
rigschwellige Angebote sowie die enge Anbindung an soziale und weitere Angebote auf kom-
munaler Ebene. 
Im Sozialraumgebiet Blumenberg/Chorweiler/Seeberg-Nord wurde bereits seit 2021 (mit Un-
terstützung der AOK Rheinland/Hamburg sowie der IKK Classic) eine niedrigschwellige opera-
tive Anlaufstelle „Die Kümmerei“ für gesundheitliche Information, Beratung und Begleitung ein-
gerichtet. Mit dieser Einrichtung „der Kümmerei“ ist der Teil des Förderziel 3 in Köln bereits 
anteilig erfolgreich umgesetzt und wird bei der Vernetzung von Angeboten einbezogen im 
Sinne eines Synergieeffekts in der Gesundheitsregion. Die regionale Anbindung für die Bevöl-
kerung und die Leistungserbringenden erfolgt im Stadtbezirk Nippes analog als Pendant zur 
bestehenden Kümmerei über den Einsatz einer Community Nurse, ebenso wie der direkte 
Austausch zur Kümmerei und zum Stadtbezirk Chorweiler selbst. 
 
Personalplanung und Förderung 
Der Durchführungszeitraum ist auf 36 Monate begrenzt. Beantragt werden können je Förder-
jahr bis zu 250.000 € pro Region. Es werden voraussichtlich nur 2 Gebietskörperschaften aus-
gewählt. 
Die Zuwendung für das Gesamtvorhaben beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Projekt-
ausgaben. Es wird eine Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 20 % der förderfähigen Ge-
samtausgaben vorausgesetzt. Diese kann u.a. durch Personalgestellung und Sachmittel erfol-
gen. Zur Umsetzung des Vorhabens sind Personalstellen des Gesundheitsamtes im Bereich 
wissenschaftliche Mitarbeitende, Community Health Nurse, Geschäftsstelle und Statistik für 
die Stadt Köln vorgesehen, dazugehörige personalbedingte Sachmittel sowie eine Kostener-
stattung für die Teilnehmenden in den Gesundheitsräten. 
 
Finanzierung 
Das Projekt beinhaltet die Förderung von 2,25 Stellen zuzüglich Arbeitsplatzkosten durch den 
Fördergeber. Hierbei handelt es sich um 1,25 Stellen wissenschaftliche Mitarbeit (E13) und 1 
Stelle Community Nurse (P9). 
 
Der hinzukommende 20 %-ige Eigenanteil des Gesundheitsamtes setzt sich aus der Zurverfü-
gungstellung von bereits vorhandenem und finanziertem Personal im Umfang von in Summe 
0,45 Vollzeitäquivalenten sowie der Finanzierung der Aufwandsentschädigungen für Fallkon-
ferenzen in Höhe von 18.100 € p.a. zusammen. Entsprechende Mittel zur Finanzierung der 
Aufwandsentschädigungen für Fallkonferenzen wurden zum Haushaltsplanentwurf 2025/2026 
im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701, Teilplanzeile 16 sons-
tige ordentliche Aufwendungen für sonstigen Geschäftsaufwand berücksichtigt. 
 
Für die in 2027 anfallenden Aufwendungen für die Aufwandsentschädigungen für Fallkonfe-
renzen wird das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen die erforderlichen Aufwen-
dungen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses für das Haushaltsjahr 2027 im 
Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701, Teilplanzeile 16 sonstige

5 
 
ordentliche Aufwendungen für sonstigen Geschäftsaufwand innerhalb des dann zugewiese-
nen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Details dazu sind dem Finanzierungsplan für den Förderantrag sowie der detaillierten Aufstel-
lung für die Verwaltung (Anlage 10) zu entnehmen.  
 
Anlagen: 
Anlage 1: Projektbeschreibung 
Anlage 2: Aufruf Gesundheitsregion 
Anlage 3: Letter of Intent AOK 
Anlage 4: Letter of Intent Diakonie 
Anlage 5: Letter of Intent Diakonie-LIGA 
Anlage 6: Letter of Intent HNC 
Anlage 7: Letter of Intent KVNO 
Anlage 8: Letter of Intent_LVR 
Anlage 9: Letter of Intent TH Köln 
Anlage 10: Detaillierte Darstellung der Finanzierung  
Anlage 11: Förderzusage MAGS

Beratungsverlauf (1)

12.12.2024 Rat
TOP 18.1 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Kartäusergasse 9
  • Sömmeringstraße 2
  • Claudiusstraße 1
  • Kennedy-Ufer 2
  • Ubierring 48
  • Gustav-Heinemann-Ufer 54
  • Dr.-Simons-Straße 2
  • Kasernenstraße 61
  • Neumarkt 15
  • Straße 2

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3106/2024
Typ
Dringlichkeitsvorlage Rat
Datum
03.12.2024
Erstellt
09.10.2024 10:16