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Benennung von (stellvertretenden) Mitgliedern für die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln durch den Rat der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2293/2022 vom 03.08.2022

Stand: Am 08.09.2022 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 2293/2022 Freigabedatum 03.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Benennung von (stellvertretenden) Mitgliedern für die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln durch den Rat der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt Felicitas Vorpahl-Allweins für die Senior*innenvertretung (bisher Dr. Martin Theisohn) zum Mitglied der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln zu berufen sowie Volker Scherzberg für die Senior*innenvertretung (bisher Felicitas Vorpahl-Allweins) und Shewa Sium für den Arbeitskreis Frauen und Gesundheit (bisher Jae Son Jo Schauen) zu stellvertretenden Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln zu berufen. Die Bestellungen der bisherigen (stellvertretenden) Mitglieder werden aufgehoben. Gesundheitsausschuss 23.08.2022 Rat 08.09.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Einige Institutionen haben mitgeteilt, dass sie für ihre bisher in die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln entsandten (stellvertretenden) Mitglieder aus verschiedenen Gründen Nachfolger*innen vor- schlagen. Die genannten Personen wurden von den jeweiligen Institutionen benannt sowie für die Berufung durch den Rat der Stadt Köln vorgeschlagen und treten an die Stelle der bisher benannten Personen. Ziele, Aufgaben und Arbeitsweise der Kommunalen Gesundheitskonferenz sind im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) geregelt. Die Aufgabe der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln ist die Beratung gemeinsam interessie- render Fragen der gesundheitlichen Versorgung in der Stadt mit dem Ziel der Koordinierung. Durch Kooperation der an der gesundheitlichen Versorgung Beteiligten wirkt die Gesundheitskonferenz auf ein bedarfsgerechtes, flexibles, qualitätsorientiertes und wirtschaftliches Versorgungsnetz hin. Die Konferenz tagt in der Regel zwei Mal pro Jahr. Sie gibt bei Bedarf Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln setzt sich aus einer Vielzahl mit Belangen der Gesund- heit befassten Institutionen zusammen: • Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates der Stadt Köln (§ 24 Absatz 1 Satz 3 ÖGDG NRW) • Gesundheitsverwaltung • Ärztekammer • Zahnärztekammer • Kassenärztliche Vereinigung • Kassenzahnärztliche Vereinigung • Apothekerkammer • Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge und des Patientenschutzes • Freie Wohlfahrtsverbände • Gesetzliche Krankenversicherung • Private Krankenversicherung • Pflegeversicherung • Renten- und Unfallversicherung • Selbsthilfegruppen • Stationäre Einrichtungen der Krankenversorgung • Stationäre Einrichtungen der Pflege • Träger ambulanter nichtärztlicher sozialer und pflegerischer Leistungen • Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) 3 • Seniorenvertretung • Vertreter der Migrantinnen und Migranten • Amt für die Gleichstellung von Frauen und Männern • Arbeitskreis Frau und Gesundheit • Amt für Kinder, Jugend und Familie • Amt für Schulentwicklung • Stadtsportbund • Behindertenvertretung • Amt für Soziales, Arbeit und Senioren • Netzwerk Gesundheitsbildung • Jobcenter

Beratungsverlauf

  1. 23.08.2022

    Gesundheitsausschuss

    TOP 5.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 08.09.2022 zuletzt

    Rat

    TOP 17.6, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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