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2293/2022

Benennung von (stellvertretenden) Mitgliedern für die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln durch den Rat der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.08.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.09.2022, TOP 17.6

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3489 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 2293/2022 
Freigabedatum  03.08.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Benennung von (stellvertretenden) Mitgliedern für die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln 
durch den Rat der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt 
 
Felicitas Vorpahl-Allweins für die Senior*innenvertretung 
(bisher Dr. Martin Theisohn) 
 
zum Mitglied der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln zu berufen 
 
sowie 
 
Volker Scherzberg für die Senior*innenvertretung 
(bisher Felicitas Vorpahl-Allweins) 
 
und  
 
Shewa Sium für den Arbeitskreis Frauen und Gesundheit 
(bisher Jae Son Jo Schauen) 
 
zu stellvertretenden Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln zu berufen. 
 
Die Bestellungen der bisherigen (stellvertretenden) Mitglieder werden aufgehoben. 
 
 
 
Gesundheitsausschuss 23.08.2022 
Rat 08.09.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
 
Begründung: 
 
Einige Institutionen haben mitgeteilt, dass sie für ihre bisher in die Kommunale Gesundheitskonferenz 
Köln entsandten (stellvertretenden) Mitglieder aus verschiedenen Gründen Nachfolger*innen vor-
schlagen. 
 
Die genannten Personen wurden von den jeweiligen Institutionen benannt sowie für die Berufung 
durch den Rat der Stadt Köln vorgeschlagen und treten an die Stelle der bisher benannten Personen.  
 
Ziele, Aufgaben und Arbeitsweise der Kommunalen Gesundheitskonferenz sind im Gesetz über den 
Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) geregelt. 
 
Die Aufgabe der Kommunalen Gesundheitskonferenz Köln ist die Beratung gemeinsam interessie-
render Fragen der gesundheitlichen Versorgung in der Stadt mit dem Ziel der Koordinierung. Durch 
Kooperation der an der gesundheitlichen Versorgung Beteiligten wirkt die Gesundheitskonferenz auf 
ein bedarfsgerechtes, flexibles, qualitätsorientiertes und wirtschaftliches Versorgungsnetz hin.  
 
Die Konferenz tagt in der Regel zwei Mal pro Jahr. Sie gibt bei Bedarf Handlungsempfehlungen zur 
Verbesserung der Gesundheitsversorgung. 
 
Die Kommunale Gesundheitskonferenz Köln setzt sich aus einer Vielzahl mit Belangen der Gesund-
heit befassten Institutionen zusammen: 
 
• Mitglieder des für Gesundheit zuständigen Ausschusses des Rates der Stadt Köln  
(§ 24 Absatz 1 Satz 3 ÖGDG NRW) 
• Gesundheitsverwaltung 
• Ärztekammer 
• Zahnärztekammer 
• Kassenärztliche Vereinigung 
• Kassenzahnärztliche Vereinigung 
• Apothekerkammer 
• Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge und des Patientenschutzes 
• Freie Wohlfahrtsverbände 
• Gesetzliche Krankenversicherung 
• Private Krankenversicherung 
• Pflegeversicherung 
• Renten- und Unfallversicherung 
• Selbsthilfegruppen 
• Stationäre Einrichtungen der Krankenversorgung 
• Stationäre Einrichtungen der Pflege 
• Träger ambulanter nichtärztlicher sozialer und pflegerischer Leistungen 
• Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG)

3 
• Seniorenvertretung 
• Vertreter der Migrantinnen und Migranten 
• Amt für die Gleichstellung von Frauen und Männern 
• Arbeitskreis Frau und Gesundheit 
• Amt für Kinder, Jugend und Familie 
• Amt für Schulentwicklung 
• Stadtsportbund 
• Behindertenvertretung 
• Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
• Netzwerk Gesundheitsbildung 
• Jobcenter

Beratungsverlauf (2)

23.08.2022 Gesundheitsausschuss
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
08.09.2022 Rat
TOP 17.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2293/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.08.2022
Erstellt
19.07.2022 17:51