Mandari Insight

1302/2025

Weiterführung des Anonymen Krankenscheins in der Stadt Köln im Jahr 2025 und 2026

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.05.2025

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Anlage1 - Berechnung AKS 2025_2026

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage1 - Berechnung AKS 2025_2026

2246 Zeichen

durchschn. 
PersKosten 2025
(1,0 VZÄ)
PersKosten 
pro Stellenanteil
PersKosten bei 
Beginn 01.05.25 
(=8 Monate Rest)
15% 
Sachkosten
Agisra 0,25 VZÄ S12 Beratung * 86.000 21.500 14.333,33 2.150,00
Rom EV 0,25 VZÄ S12 Beratung * 86.000 21.500 14.333,33 2.150,00
Kölner Flüchtlingsrat 0,25 VZÄ S12 Beratung * 86.000 21.500 14.333,33 2.150,00
0,25 VZÄ S12 Beratung (Clearingstelle)* 86.000 21.500 14.333,33 2.150,00
0,25 VZÄ S12 Beratung (Netzwerk Menschen ohne Papiere) * 86.000 21.500 14.333,33 2.150,00
0,5 VZÄ E5 Verwaltung/Abrechnung ** 64.000 32.000 32.000,00 4.800,00
0,25 VZÄ S12 Beratung (Clearingstelle)* 86.000 21.500 14.333,33 2.150,00
0,25 VZÄ S12 Beratung (Netzwerk Menschen ohne Papiere) * 86.000 21.500 14.333,33 2.150,00
0,75 VZÄ Koordination * 86.000 64.500 43.000,00 6.450,00
175.333,33 26.300,00
685.706,86
484.073,53
PersKosten 2025
(1,0 VZÄ)
PersKosten 
pro Stellenanteil
15% 
Sachkosten
Agisra 0,25 VZÄ S12 Beratung *** 87.720 21.930 3.289,50
Rom EV 0,25 VZÄ S12 Beratung *** 87.720 21.930 3.289,50
Kölner Flüchtlingsrat 0,25 VZÄ S12 Beratung *** 87.720 21.930 3.289,50
0,25 VZÄ S12 Beratung (Clearingstelle)* 87.720 21.930 3.289,50
0,25 VZÄ S12 Beratung (Netzwerk Menschen ohne Papiere) * 87.720 21.930 3.289,50
0,5 VZÄ E5 Verwaltung/Abrechnung ** 65.280 32.640 4.896,00
0,25 VZÄ S12 Beratung (Clearingstelle)* 87.720 21.930 3.289,50
0,25 VZÄ S12 Beratung (Netzwerk Menschen ohne Papiere) * 87.720 21.930 3.289,50
0,75 VZÄ Koordination *** 87.720 65.790 9.868,50
251.940 37.791,00
500.000,00
210.269,00
* PersKosten ab 01.05.2025
** PersKosten ab 01.01.2025
*** PersKosten ab 01.01.2026
Zur Berechnung der Personalkosten 2025 wurden die durchschnittlichen Personalkosten der Stadt zugrunde gelegt.
https://intranet.verwaltung.stadtkoeln.de/intranet/themen/organisation/standards/personaleinsatz/index.html
Für die Berechnung der Personalkosten 2026 wurden die durchschnittlichen Personalkosten 2025 (+2%) zu Grunde gelegt.
Berechnung 2025
Caritas
201.633,33
289.731,00
vorhandenes Gesamtbudget:
Diakonie
Diakonie
Caritas
Personalkosten (gesamt):
verbleibendes Restbudget für Medikamente & Behandlungen
Personalkosten (gesamt):
verbleibendes Restbudget für Medikamente & Behandlungen
vorhandenes Gesamtbudget:
Berechnung 2026

Beschlussvorlage Rat

11044 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 1302/2025 
Freigabedatum 
23.05.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Weiterführung des Anonymen Krankenscheins in der Stadt Köln im Jahr 2025 und 2026
  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt: 
  
1. Die Weiterführung des Anonymen Krankenscheins (AKS) in Köln bis zum 31.12.2026 
 
2. Die Verteilung der Mittel erfolgt laut Anlage wie folgt: 
 für das Jahr 2025 in Höhe von € 685.706 und  
 für das Jahr 2026 in Höhe von € 500.000. 
 
Die zur Finanzierung des Anonymen Krankenscheins benötigten Mittel stehen im Haushalt 
2025/2026 im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 in der Teil-
planzeile 15 – Transferaufwendungen - für 2025 aufgrund der Mittelübertragung aus 2024 
(siehe 0915/2025, gleicher Sitzungslauf) - und für 2026 entsprechend veranschlagt zur Verfü-
gung.  
 
 
 
 
Finanzausschuss 26.05.2025 
Rat 27.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  685.706 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    500.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung ist ein Menschenrecht. In Deutschland ist die 
Übernahme der Kosten für die notwendige medizinische Versorgung im Regelfall durch eine 
gesetzliche oder private Krankenversicherung gewährleistet. Der Anonyme Krankenschein 
(AKS) war ein bis Ende 2024 befristetes Modellprojekt für Menschen ohne oder mit nicht ge-
klärtem Versicherungsschutz. Er ersetzt nicht die bereits bestehenden Strukturen der Regel-
versorgung. 
 
Zwischen Juni 2023 und Dezember 2024 konnten für Menschen ohne Krankenversicherung 
diagnostische wie therapeutische Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen auch in 
der ambulanten und stationären Versorgung über die bestehenden medizinischen Sprech-
stundenangebote im Gesundheitsamt und der Malteser Medizin hinaus finanziert werden.  
Es ist davon auszugehen, dass die Vernetzung der Akteur*innen in der Angebotslandschaft 
und die diesbezüglichen Informationen dazu beigetragen haben, das Angebot des Anonymen 
Krankenscheins bekannt zu machen. Das Projekt hat sich insgesamt als erfolgreich und wirk-
sam gezeigt. Die Vielfalt der im Kontext Beratung mitarbeitenden Träger in Zusammenarbeit

3 
mit den verschiedenen medizinischen Anlaufstellen für Menschen ohne Zugang zur Regelver-
sorgung hat zu einer Etablierung des Systems AKS in Köln geführt, durch die die zugangsbe-
rechtigten Personen in zunehmendem Umfang erreicht werden konnten. Wurden in den ers-
ten sechs Monaten der Projektlaufzeit insgesamt 9 Personen in eine reguläre Krankenversi-
cherung überführt, 58 AKS ausgegeben und € 59.613,63 Euro verausgabt, waren es in 2024 
bereits 19 Personen, 277 AKS und verausgabte Mittel in Höhe von € 184.695,70. In allen Fäl-
len konnte durch eine Inanspruchnahme des Anonymen Krankenscheins die gesundheitliche 
Situation der Personen verbessert werden. Krankheiten wurden geheilt bzw. gelindert, Diag-
nosen konnten gestellt und Gefahren für die betroffenen Menschen abgewendet werden. 
Der Bedarf an gesundheitlicher Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherung ist nach 
wie vor hoch. 
Der Finanzausschuss hat am 09.12.2024 nach einem gemeinsamen Dringlichkeitsantrag der 
Fraktionen von Bündnis 90/ Die Grünen, CDU und Volt vom 05.12.2024 eine Zusetzung und 
Freigabe von finanziellen Mitteln für den Anonymen Krankenschein in Höhe von 694.445 € für 
2024 beschlossen. Die zum 31.12.2024 nicht verausgabten Restmittel wurden von der Stadt-
kämmerin im Rahmen der Ermächtigungsübertragung nach 2025 übertragen (s. Vorlage 
0915/2025). Damit wird für das Jahr 2025 eine bestehende Lücke in der gesundheitlichen Ver-
sorgung von Menschen ohne Krankenversicherung geschlossen.  
Für das Jahr 2026 wurden Mittel in Höhe von 500.000 € durch den politischen Veränderungs-
nachweis zugesetzt. 
Die Zugangsbedingungen für den Anonymen Krankenschein sind zum einen immer ein vorge-
schalteter Clearingprozess bei einem der beteiligten Träger der Clearingstelle Migration und 
Gesundheit und dem Netzwerk für Menschen ohne Papiere mit dem Ziel der Eingliederung in 
das Regelsystem. Zum anderen entscheiden die fachärztlich geleiteten medizinischen 
Sprechstundenangebote beim Gesundheitsamt Köln oder der Malteser Medizin für Menschen 
ohne Krankenversicherung (MMM) über die Ausgabe eines Anonymen Krankenscheins.  
Ohne die bestehenden Strukturen der Beratung (Netzwerk für Menschen ohne Papiere und 
Clearingstelle Migration und Gesundheit) und der Medizin (MMM und Gesundheitsamt der 
Stadt Köln mit Mobilem Medizinischem Dienst, Substitutionsambulanz, Fachdienst STI und 
sexuelle Gesundheit und Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikt) 
wäre die darauf aufbauende Struktur des AKS Köln nicht denkbar. Dies gilt in besonderem 
Maße für das Team Allgemeinmedizin des Fachdienstes STI und sexuelle Gesundheit. 
Durch die komplexe Kooperationsstruktur und aufgrund der vielfältigen Aufgaben des AKS 
Köln hat sich der primär vorgesehene Stundenumfang für eine Koordinationskraft von 
10h/Woche als nicht ausreichend erwiesen. Deswegen soll zukünftig durch die befristete För-
derung von 0,75 VZÄ bei Trägern die Erreichbarkeit für alle konzeptionell Beteiligten koordi-
niert und sichergestellt werden, um eine Abweisung von Patient*innen und fehlende Beratung 
für teilnehmende Ärzt*innen und Einrichtungen zu verhindern.  
Mit dem in 2023 und 2024 vorhandenen Budget konnte die Behandlung teurer Grunderkran-
kungen nicht in ausreichendem Maße sichergestellt werden, so war z.B. die Behandlung von 
Hepatitis C oder bestimmter onkologischer Erkrankungen nicht ausreichend umsetzbar.  
Bei Hepatitis C handelt es sich um eine ansteckende Viruserkrankung, welche nicht nur für 
den erkrankten Menschen an sich, sondern auch durch die Ansteckungsgefahr anderer Men-
schen durch beispielsweise das Teilen von Drogenbesteck oder sexuelle Kontakte ein ge-
sundheitliches Risiko darstellt. 
Im Jahr 2025 wird im Vergleich zur Förderphase 2023/2024 und den geplanten Mitteln für 
2026 einmalig aufgrund der Mittelübertragung aus 2024 ein um € 285.706 höherer Betrag zur

4 
Verfügung gestellt. Damit sollen 8-9 Menschen mit Hepatitis C abschließend behandelt, eine 
gegebenenfalls notwendige Behandlung von Begleiterkrankungen sichergestellt sowie die von 
der Erkrankung ausgehende Gesundheitsgefahr für weitere Menschen verhindert werden. Die 
Behandlung der Hepatitis C ist eine einmalige Behandlung über 8-12 Wochen und hat keine 
weiteren Kosten zur Folge.  
Zu den Auflagen der Bezirksregierung: 
Vor dem Hintergrund der vorstehend beschriebenen dringenden Bedarfslage sieht die Fach-
verwaltung keine Möglichkeit zu Einsparungen, da die berücksichtigten Standards bereits le-
diglich ein Minimum an erforderlicher Beratungs- und Behandlungsleistung bieten. 
Umsetzung: 
 
Die Umsetzung der Verstetigung des AKS Köln orientiert sich an den vorhergegangenen und 
bewährten Strukturen des Kooperationsprojektes AKS Köln. Die Maßnahme umfasst neben 
den notwendigen Personalkosten für das Clearing zur Übernahme der Kosten durch die Re-
gelversorgung und für die Überleitung in andere Versorgungsstrukturen ebenfalls den Kosten-
anteil für Arzneimittel und Überweisungen für weitergehende ambulante und stationäre Ver-
sorgung. 7 Beratungsstellen erreichen dabei unterschiedliche Zielgruppen (Nationalität, sexu-
elle Orientierung, Migration, niederschwellige Anlaufstellen neben Gesundheitsamt am Neu-
markt). Da die Übertragung von 2024 in 2025 höher ist als die im Haushalt für 2026 veran-
schlagten Mittel, steht in 2025 insgesamt mehr Geld für Arzneimittel und nachgehende Ver-
sorgung zur Verfügung.  
 
Die Verteilung der Mittel umfasst die folgenden Aufgabenbereiche der notwendigen Struktur 
bei den verschiedenen beteiligten Trägern: (siehe Anlage) 
 
1. Beratung: die beteiligten Träger des Netzwerkes für Menschen ohne Papiere und die 
der Clearingstelle Migration und Gesundheit (7 Beratungsstellen) werden jeweils mit 
0,25 VZÄ je Beratungsstelle berücksichtigt. 
2. Medizinische Behandlung: für die medizinische Behandlung ist ein Budget von 
484.073,53 € in 2025 und von 210.269 € in 2026 berücksichtigt. 
3. Koordination und Abrechnung: Um die Erreichbarkeit, das Aufrechterhalten der 
Strukturen und Prozesse, das Berichtswesen und die geregelte Abrechnung sicherzu-
stellen, werden für Projektkoordination 0,75 VZÄ und für Verwaltung 0,5 VZÄ berück-
sichtigt. 
 
Alle genannten VZÄ sind bei den Trägern angesiedelt und werden über die Mittel des AKS als 
Transferleistungen finanziert. 
Für die im Gesundheitsamt notwendigen Aufgaben im Zusammenhang mit dem AKS wurde im 
Rahmen des ÖGD-Paktes eine Mehrstelle Facharzt/Fachärztin bis zum 31.12.2026 über Bun-
desmittel genehmigt. Hiermit sind Personalkosten zuzüglich Arbeitsplatzkosten kompensiert. 
Diese Kosten sind nicht in den Mitteln des Konzepts „Anonymer Krankenschein“ enthalten. Da-
neben behandeln Arztinnen und Ärzte in den Sprechstunden des Gesundheitsamts (Gynäkolo-
gische und allgemeinmedizinische Sprechstunde in den Gesundheitshilfen, Mobiler medizini-
scher Dienst für Wohnungs- und Obdachlose (MMD)) sowie die Malteser Medizin für Menschen 
ohne Krankenversicherung die Ratsuchenden kostenlos. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Aufgrund von komplexen verwaltungsinternen Abstimmungen nach dem Inkrafttreten der 
Haushaltssatzung 2025/2026 zum 01.04.2025 erfolgt die Vorlage verfristet. Eine dringende 
Freigabe der Mittel ist notwendig, um die Arzneimittelgaben an diejenigen Personen fortsetzen 
zu können, denen noch Ende Dezember Arzneimittel -insbesondere aus dem HIV-Bereich und 
der Onkologie - mit den kurzfristig freigegebenen Mitteln verschrieben wurden. Ohne eine Ver-
längerung droht eine Verschlechterung des Kranken- und Allgemeinzustandes sowie die Ge-

5 
fahr der Zunahme der Infektiosität. Eine Verschlechterung bis hin zu schwersten Erkrankun-
gen und ggf. zur Todesfolge ist insbesondere bei den onkologischen Personen nicht auszu-
schließen. Die zeitnahe Beschlussfassung ist erforderlich, um mit der Umsetzung der Weiter-
führung des Anonymen Krankenscheins, verbunden mit der dringenden Versorgung von 
Nichtkrankenversicherten, möglichst kurzfristig fortfahren zu können.  
 
Anlagen

Beratungsverlauf (2)

26.05.2025 Finanzausschuss
TOP 10.23 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
27.05.2025 Rat
TOP 10.24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Markt

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Details

Aktenzeichen
1302/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.05.2025
Erstellt
29.04.2025 08:24