1302/2025
Weiterführung des Anonymen Krankenscheins in der Stadt Köln im Jahr 2025 und 2026
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Anlage1 - Berechnung AKS 2025_2026
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durchschn. PersKosten 2025 (1,0 VZÄ) PersKosten pro Stellenanteil PersKosten bei Beginn 01.05.25 (=8 Monate Rest) 15% Sachkosten Agisra 0,25 VZÄ S12 Beratung * 86.000 21.500 14.333,33 2.150,00 Rom EV 0,25 VZÄ S12 Beratung * 86.000 21.500 14.333,33 2.150,00 Kölner Flüchtlingsrat 0,25 VZÄ S12 Beratung * 86.000 21.500 14.333,33 2.150,00 0,25 VZÄ S12 Beratung (Clearingstelle)* 86.000 21.500 14.333,33 2.150,00 0,25 VZÄ S12 Beratung (Netzwerk Menschen ohne Papiere) * 86.000 21.500 14.333,33 2.150,00 0,5 VZÄ E5 Verwaltung/Abrechnung ** 64.000 32.000 32.000,00 4.800,00 0,25 VZÄ S12 Beratung (Clearingstelle)* 86.000 21.500 14.333,33 2.150,00 0,25 VZÄ S12 Beratung (Netzwerk Menschen ohne Papiere) * 86.000 21.500 14.333,33 2.150,00 0,75 VZÄ Koordination * 86.000 64.500 43.000,00 6.450,00 175.333,33 26.300,00 685.706,86 484.073,53 PersKosten 2025 (1,0 VZÄ) PersKosten pro Stellenanteil 15% Sachkosten Agisra 0,25 VZÄ S12 Beratung *** 87.720 21.930 3.289,50 Rom EV 0,25 VZÄ S12 Beratung *** 87.720 21.930 3.289,50 Kölner Flüchtlingsrat 0,25 VZÄ S12 Beratung *** 87.720 21.930 3.289,50 0,25 VZÄ S12 Beratung (Clearingstelle)* 87.720 21.930 3.289,50 0,25 VZÄ S12 Beratung (Netzwerk Menschen ohne Papiere) * 87.720 21.930 3.289,50 0,5 VZÄ E5 Verwaltung/Abrechnung ** 65.280 32.640 4.896,00 0,25 VZÄ S12 Beratung (Clearingstelle)* 87.720 21.930 3.289,50 0,25 VZÄ S12 Beratung (Netzwerk Menschen ohne Papiere) * 87.720 21.930 3.289,50 0,75 VZÄ Koordination *** 87.720 65.790 9.868,50 251.940 37.791,00 500.000,00 210.269,00 * PersKosten ab 01.05.2025 ** PersKosten ab 01.01.2025 *** PersKosten ab 01.01.2026 Zur Berechnung der Personalkosten 2025 wurden die durchschnittlichen Personalkosten der Stadt zugrunde gelegt. https://intranet.verwaltung.stadtkoeln.de/intranet/themen/organisation/standards/personaleinsatz/index.html Für die Berechnung der Personalkosten 2026 wurden die durchschnittlichen Personalkosten 2025 (+2%) zu Grunde gelegt. Berechnung 2025 Caritas 201.633,33 289.731,00 vorhandenes Gesamtbudget: Diakonie Diakonie Caritas Personalkosten (gesamt): verbleibendes Restbudget für Medikamente & Behandlungen Personalkosten (gesamt): verbleibendes Restbudget für Medikamente & Behandlungen vorhandenes Gesamtbudget: Berechnung 2026
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 1302/2025 Freigabedatum 23.05.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Weiterführung des Anonymen Krankenscheins in der Stadt Köln im Jahr 2025 und 2026 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt: 1. Die Weiterführung des Anonymen Krankenscheins (AKS) in Köln bis zum 31.12.2026 2. Die Verteilung der Mittel erfolgt laut Anlage wie folgt: für das Jahr 2025 in Höhe von € 685.706 und für das Jahr 2026 in Höhe von € 500.000. Die zur Finanzierung des Anonymen Krankenscheins benötigten Mittel stehen im Haushalt 2025/2026 im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 in der Teil- planzeile 15 – Transferaufwendungen - für 2025 aufgrund der Mittelübertragung aus 2024 (siehe 0915/2025, gleicher Sitzungslauf) - und für 2026 entsprechend veranschlagt zur Verfü- gung. Finanzausschuss 26.05.2025 Rat 27.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 685.706 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 500.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung ist ein Menschenrecht. In Deutschland ist die Übernahme der Kosten für die notwendige medizinische Versorgung im Regelfall durch eine gesetzliche oder private Krankenversicherung gewährleistet. Der Anonyme Krankenschein (AKS) war ein bis Ende 2024 befristetes Modellprojekt für Menschen ohne oder mit nicht ge- klärtem Versicherungsschutz. Er ersetzt nicht die bereits bestehenden Strukturen der Regel- versorgung. Zwischen Juni 2023 und Dezember 2024 konnten für Menschen ohne Krankenversicherung diagnostische wie therapeutische Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen auch in der ambulanten und stationären Versorgung über die bestehenden medizinischen Sprech- stundenangebote im Gesundheitsamt und der Malteser Medizin hinaus finanziert werden. Es ist davon auszugehen, dass die Vernetzung der Akteur*innen in der Angebotslandschaft und die diesbezüglichen Informationen dazu beigetragen haben, das Angebot des Anonymen Krankenscheins bekannt zu machen. Das Projekt hat sich insgesamt als erfolgreich und wirk- sam gezeigt. Die Vielfalt der im Kontext Beratung mitarbeitenden Träger in Zusammenarbeit 3 mit den verschiedenen medizinischen Anlaufstellen für Menschen ohne Zugang zur Regelver- sorgung hat zu einer Etablierung des Systems AKS in Köln geführt, durch die die zugangsbe- rechtigten Personen in zunehmendem Umfang erreicht werden konnten. Wurden in den ers- ten sechs Monaten der Projektlaufzeit insgesamt 9 Personen in eine reguläre Krankenversi- cherung überführt, 58 AKS ausgegeben und € 59.613,63 Euro verausgabt, waren es in 2024 bereits 19 Personen, 277 AKS und verausgabte Mittel in Höhe von € 184.695,70. In allen Fäl- len konnte durch eine Inanspruchnahme des Anonymen Krankenscheins die gesundheitliche Situation der Personen verbessert werden. Krankheiten wurden geheilt bzw. gelindert, Diag- nosen konnten gestellt und Gefahren für die betroffenen Menschen abgewendet werden. Der Bedarf an gesundheitlicher Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherung ist nach wie vor hoch. Der Finanzausschuss hat am 09.12.2024 nach einem gemeinsamen Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/ Die Grünen, CDU und Volt vom 05.12.2024 eine Zusetzung und Freigabe von finanziellen Mitteln für den Anonymen Krankenschein in Höhe von 694.445 € für 2024 beschlossen. Die zum 31.12.2024 nicht verausgabten Restmittel wurden von der Stadt- kämmerin im Rahmen der Ermächtigungsübertragung nach 2025 übertragen (s. Vorlage 0915/2025). Damit wird für das Jahr 2025 eine bestehende Lücke in der gesundheitlichen Ver- sorgung von Menschen ohne Krankenversicherung geschlossen. Für das Jahr 2026 wurden Mittel in Höhe von 500.000 € durch den politischen Veränderungs- nachweis zugesetzt. Die Zugangsbedingungen für den Anonymen Krankenschein sind zum einen immer ein vorge- schalteter Clearingprozess bei einem der beteiligten Träger der Clearingstelle Migration und Gesundheit und dem Netzwerk für Menschen ohne Papiere mit dem Ziel der Eingliederung in das Regelsystem. Zum anderen entscheiden die fachärztlich geleiteten medizinischen Sprechstundenangebote beim Gesundheitsamt Köln oder der Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung (MMM) über die Ausgabe eines Anonymen Krankenscheins. Ohne die bestehenden Strukturen der Beratung (Netzwerk für Menschen ohne Papiere und Clearingstelle Migration und Gesundheit) und der Medizin (MMM und Gesundheitsamt der Stadt Köln mit Mobilem Medizinischem Dienst, Substitutionsambulanz, Fachdienst STI und sexuelle Gesundheit und Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikt) wäre die darauf aufbauende Struktur des AKS Köln nicht denkbar. Dies gilt in besonderem Maße für das Team Allgemeinmedizin des Fachdienstes STI und sexuelle Gesundheit. Durch die komplexe Kooperationsstruktur und aufgrund der vielfältigen Aufgaben des AKS Köln hat sich der primär vorgesehene Stundenumfang für eine Koordinationskraft von 10h/Woche als nicht ausreichend erwiesen. Deswegen soll zukünftig durch die befristete För- derung von 0,75 VZÄ bei Trägern die Erreichbarkeit für alle konzeptionell Beteiligten koordi- niert und sichergestellt werden, um eine Abweisung von Patient*innen und fehlende Beratung für teilnehmende Ärzt*innen und Einrichtungen zu verhindern. Mit dem in 2023 und 2024 vorhandenen Budget konnte die Behandlung teurer Grunderkran- kungen nicht in ausreichendem Maße sichergestellt werden, so war z.B. die Behandlung von Hepatitis C oder bestimmter onkologischer Erkrankungen nicht ausreichend umsetzbar. Bei Hepatitis C handelt es sich um eine ansteckende Viruserkrankung, welche nicht nur für den erkrankten Menschen an sich, sondern auch durch die Ansteckungsgefahr anderer Men- schen durch beispielsweise das Teilen von Drogenbesteck oder sexuelle Kontakte ein ge- sundheitliches Risiko darstellt. Im Jahr 2025 wird im Vergleich zur Förderphase 2023/2024 und den geplanten Mitteln für 2026 einmalig aufgrund der Mittelübertragung aus 2024 ein um € 285.706 höherer Betrag zur 4 Verfügung gestellt. Damit sollen 8-9 Menschen mit Hepatitis C abschließend behandelt, eine gegebenenfalls notwendige Behandlung von Begleiterkrankungen sichergestellt sowie die von der Erkrankung ausgehende Gesundheitsgefahr für weitere Menschen verhindert werden. Die Behandlung der Hepatitis C ist eine einmalige Behandlung über 8-12 Wochen und hat keine weiteren Kosten zur Folge. Zu den Auflagen der Bezirksregierung: Vor dem Hintergrund der vorstehend beschriebenen dringenden Bedarfslage sieht die Fach- verwaltung keine Möglichkeit zu Einsparungen, da die berücksichtigten Standards bereits le- diglich ein Minimum an erforderlicher Beratungs- und Behandlungsleistung bieten. Umsetzung: Die Umsetzung der Verstetigung des AKS Köln orientiert sich an den vorhergegangenen und bewährten Strukturen des Kooperationsprojektes AKS Köln. Die Maßnahme umfasst neben den notwendigen Personalkosten für das Clearing zur Übernahme der Kosten durch die Re- gelversorgung und für die Überleitung in andere Versorgungsstrukturen ebenfalls den Kosten- anteil für Arzneimittel und Überweisungen für weitergehende ambulante und stationäre Ver- sorgung. 7 Beratungsstellen erreichen dabei unterschiedliche Zielgruppen (Nationalität, sexu- elle Orientierung, Migration, niederschwellige Anlaufstellen neben Gesundheitsamt am Neu- markt). Da die Übertragung von 2024 in 2025 höher ist als die im Haushalt für 2026 veran- schlagten Mittel, steht in 2025 insgesamt mehr Geld für Arzneimittel und nachgehende Ver- sorgung zur Verfügung. Die Verteilung der Mittel umfasst die folgenden Aufgabenbereiche der notwendigen Struktur bei den verschiedenen beteiligten Trägern: (siehe Anlage) 1. Beratung: die beteiligten Träger des Netzwerkes für Menschen ohne Papiere und die der Clearingstelle Migration und Gesundheit (7 Beratungsstellen) werden jeweils mit 0,25 VZÄ je Beratungsstelle berücksichtigt. 2. Medizinische Behandlung: für die medizinische Behandlung ist ein Budget von 484.073,53 € in 2025 und von 210.269 € in 2026 berücksichtigt. 3. Koordination und Abrechnung: Um die Erreichbarkeit, das Aufrechterhalten der Strukturen und Prozesse, das Berichtswesen und die geregelte Abrechnung sicherzu- stellen, werden für Projektkoordination 0,75 VZÄ und für Verwaltung 0,5 VZÄ berück- sichtigt. Alle genannten VZÄ sind bei den Trägern angesiedelt und werden über die Mittel des AKS als Transferleistungen finanziert. Für die im Gesundheitsamt notwendigen Aufgaben im Zusammenhang mit dem AKS wurde im Rahmen des ÖGD-Paktes eine Mehrstelle Facharzt/Fachärztin bis zum 31.12.2026 über Bun- desmittel genehmigt. Hiermit sind Personalkosten zuzüglich Arbeitsplatzkosten kompensiert. Diese Kosten sind nicht in den Mitteln des Konzepts „Anonymer Krankenschein“ enthalten. Da- neben behandeln Arztinnen und Ärzte in den Sprechstunden des Gesundheitsamts (Gynäkolo- gische und allgemeinmedizinische Sprechstunde in den Gesundheitshilfen, Mobiler medizini- scher Dienst für Wohnungs- und Obdachlose (MMD)) sowie die Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung die Ratsuchenden kostenlos. Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund von komplexen verwaltungsinternen Abstimmungen nach dem Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2025/2026 zum 01.04.2025 erfolgt die Vorlage verfristet. Eine dringende Freigabe der Mittel ist notwendig, um die Arzneimittelgaben an diejenigen Personen fortsetzen zu können, denen noch Ende Dezember Arzneimittel -insbesondere aus dem HIV-Bereich und der Onkologie - mit den kurzfristig freigegebenen Mitteln verschrieben wurden. Ohne eine Ver- längerung droht eine Verschlechterung des Kranken- und Allgemeinzustandes sowie die Ge- 5 fahr der Zunahme der Infektiosität. Eine Verschlechterung bis hin zu schwersten Erkrankun- gen und ggf. zur Todesfolge ist insbesondere bei den onkologischen Personen nicht auszu- schließen. Die zeitnahe Beschlussfassung ist erforderlich, um mit der Umsetzung der Weiter- führung des Anonymen Krankenscheins, verbunden mit der dringenden Versorgung von Nichtkrankenversicherten, möglichst kurzfristig fortfahren zu können. Anlagen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungOrte (1)
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 1302/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.05.2025
- Erstellt
- 29.04.2025 08:24