3746/2024
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke betreffend "Notruf 112 - Wie verhalte ich mich beim Auffinden einer scheinbar hilflosen Person?" (AN/1627/2024)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2986 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/37 Vorlagen-Nummer 26.11.2024 3746/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 26.11.2024 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke (AN/1627/2024) betreffend "Notruf 112 - Wie verhalte ich mich beim Auffinden einer scheinbar hilflosen Person?" Frage 1 Wie soll sich jemand verhalten, der eine scheinbar hilflose Person im öffentlichen Ver- kehrsraum sieht? Antwort der Verwaltung Die Person ansprechen und, falls ansprechbar, fragen, ob Hilfe benötigt wird. Kommt der*die Helfende zu dem Ergebnis, dass die Person Hilfe braucht, weil sie entweder medizinische Probleme hat und / oder sich in ungeschützter Umgebung befindet, soll der Notruf 112 ange- rufen und die Fragen der Leitstelle der Feuerwehr Köln beantwortet werden. Frage 2 Wie sieht die Vorgehensweise von Seiten des Rettungsdienstes Köln aus, wenn jemand die 112 anruft und meldet, dass er eine scheinbar hilflose, z. B. alkoholisierte, aber nicht verletzte Person gefunden hat? Antwort der Verwaltung Durch die Disponent*innen der Leitstelle der Feuerwehr Köln werden gezielte Fragen zum Notfallort, zum Notfallgeschehen sowie zum augenscheinlichen Zustand der Person gestellt. So beispielsweise, ob die Person auf Ansprache oder Berührung reagiert oder die Atmung vorhanden ist. Ergeben sich Hinweise auf einen Notfall bzw. auf die Hilflosigkeit einer Person, erfolgt die Alarmierung des Rettungsdienstes. Parallel wird der*die Anrufende zu Erstmaßnah- men durch die Disponent*innen der Leitstelle angeleitet. Frage 3 Wie soll sich die anrufende Person verhalten, wenn sie aufgefordert wird, die scheinbar hilflose Person zu fragen, ob sie auch wirklich Hilfe benötigt oder ist die Notrufzentrale / Rettungsleitstelle immer verpflichtet einen Rettungswagen zu der als hilflos einge- schätzten Person zu schicken, damit sich die Rettungskräfte selbst ein Bild machen können? Antwort der Verwaltung Eine Verpflichtung besteht für den Fall nicht, wenn die Person autonom und zur eigenen Wil- lensbildung fähig ist sowie Hilfe ablehnt. Zu Personen in ungeschützter Umgebung, die Hilfe brauchen, wird ein Einsatzmittel des Rettungsdienstes entsendet. Frage 4 Kann die meldende Person davon ausgehen, nicht mehr helfen zu müssen, obwohl sie 2 es anders einschätzt, wenn die scheinbar hilflose, alkoholisierte Person die oben ge- nannte Frage verneint? Antwort der Verwaltung Wenn die Helfenden den Eindruck haben, dass die Person alleine zu Recht kommt und Hilfe ablehnt, besteht keine Verpflichtung zur Hilfe. Frage 5 Wie wird ein geschilderter Anruf in der Notrufzentrale/Rettungsleitstelle dokumentiert und hat die meldende Person das Recht, sich den Vorgang schriftlich bestätigen zu las- sen? Antwort der Verwaltung Alle Anrufe über den Notruf 112 werden rechtssicher aufgezeichnet und können im Bedarfsfall nachvollzogen werden. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3746/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 26.11.2024
- Erstellt
- 22.11.2024 12:20