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3746/2024

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke betreffend "Notruf 112 - Wie verhalte ich mich beim Auffinden einer scheinbar hilflosen Person?" (AN/1627/2024)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 26.11.2024

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 28.01.2025

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2986 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/37 
 
Vorlagen-Nummer 26.11.2024 
 3746/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 26.11.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke (AN/1627/2024) betreffend "Notruf 
112 - Wie verhalte ich mich beim Auffinden einer scheinbar hilflosen Person?" 
Frage 1 
Wie soll sich jemand verhalten, der eine scheinbar hilflose Person im öffentlichen Ver-
kehrsraum sieht? 
 
Antwort der Verwaltung 
Die Person ansprechen und, falls ansprechbar, fragen, ob Hilfe benötigt wird. Kommt der*die 
Helfende zu dem Ergebnis, dass die Person Hilfe braucht, weil sie entweder medizinische 
Probleme hat und / oder sich in ungeschützter Umgebung befindet, soll der Notruf 112 ange-
rufen und die Fragen der Leitstelle der Feuerwehr Köln beantwortet werden.  
 
Frage 2 
Wie sieht die Vorgehensweise von Seiten des Rettungsdienstes Köln aus, wenn jemand 
die 112 anruft und meldet, dass er eine scheinbar hilflose, z. B. alkoholisierte, aber 
nicht verletzte Person gefunden hat? 
 
Antwort der Verwaltung 
Durch die Disponent*innen der Leitstelle der Feuerwehr Köln werden gezielte Fragen zum 
Notfallort, zum Notfallgeschehen sowie zum augenscheinlichen Zustand der Person gestellt. 
So beispielsweise, ob die Person auf Ansprache oder Berührung reagiert oder die Atmung 
vorhanden ist. Ergeben sich Hinweise auf einen Notfall bzw. auf die Hilflosigkeit einer Person, 
erfolgt die Alarmierung des Rettungsdienstes. Parallel wird der*die Anrufende zu Erstmaßnah-
men durch die Disponent*innen der Leitstelle angeleitet.  
 
Frage 3 
Wie soll sich die anrufende Person verhalten, wenn sie aufgefordert wird, die scheinbar 
hilflose Person zu fragen, ob sie auch wirklich Hilfe benötigt oder ist die Notrufzentrale 
/ Rettungsleitstelle immer verpflichtet einen Rettungswagen zu der als hilflos einge-
schätzten Person zu schicken, damit sich die Rettungskräfte selbst ein Bild machen 
können? 
 
Antwort der Verwaltung 
Eine Verpflichtung besteht für den Fall nicht, wenn die Person autonom und zur eigenen Wil-
lensbildung fähig ist sowie Hilfe ablehnt. Zu Personen in ungeschützter Umgebung, die Hilfe 
brauchen, wird ein Einsatzmittel des Rettungsdienstes entsendet.  
 
Frage 4 
Kann die meldende Person davon ausgehen, nicht mehr helfen zu müssen, obwohl sie

2 
 
es anders einschätzt, wenn die scheinbar hilflose, alkoholisierte Person die oben ge-
nannte Frage verneint? 
 
Antwort der Verwaltung 
Wenn die Helfenden den Eindruck haben, dass die Person alleine zu Recht kommt und Hilfe 
ablehnt, besteht keine Verpflichtung zur Hilfe. 
 
Frage 5 
Wie wird ein geschilderter Anruf in der Notrufzentrale/Rettungsleitstelle dokumentiert 
und hat die meldende Person das Recht, sich den Vorgang schriftlich bestätigen zu las-
sen? 
 
Antwort der Verwaltung 
Alle Anrufe über den Notruf 112 werden rechtssicher aufgezeichnet und können im Bedarfsfall 
nachvollzogen werden. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

28.01.2025 Gesundheitsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3746/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
26.11.2024
Erstellt
22.11.2024 12:20