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V/0391/2010

Bebauungsplanes Nr. 342 2. Änderung - Kenntnisnahme des geänderten Entwurfes

Vorlagen 18.05.2010

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 02.06.2010, TOP 6.2

Berichtsvorlage

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V-0391-2010-Anlage-5-Textliche Festsetzungen

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V-0391-2010-Anlage-4-Begruendung

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V-0391-2010-Anlage-3-ASSVWBeschluss

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V-0391-2010-Anlage-2-Diskussion

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Berichtsvorlage

12781 Zeichen

V/0391/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342: Mecklenbeck - Weseler Straße / 
Autobahnzubringer (B51a) / Bahnstrecke Wanne-Eickel - Bremen / Heroldstraße 
Kenntnisnahme des geänderten Entwurfes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.05.2010 Bezirksvertretung Münster-West Bericht
02.06.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt den Entwurf der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Be-
bauungsplanes Nr. 342 öffentlich auszulegen. 
 
Der Eigentümer der Grundstücke Weseler Straße 645 – 649 beabsichtigt, seine Flächen als 
Vorhabenträger neu zu nutzen. Der ca. 1,64 ha große Bereich ist  – zusammen mit benachbarten 
Flächen –  seit langem als Einzelhandelsstandort etabliert. Er verfügte über einen Baumarkt, ei-
nen Gartenmöbelmarkt sowie teilweise als Zwischennutzung betriebene Schuh- und Beklei-
dungsmärkte mit zusammen ca. 6.500 qm Verkaufsfläche. Ergänzt wird der Standort durch einen 
Lebensmittel-Discounter, einen Tierfuttermarkt sowie Kfz-orientierte Handelseinrichtungen. 
 
Die städtischen Zielsetzungen des Einzelhandelskonzeptes sehen in diesem Bereich – in Verbin-
dung zum künftigen Bahnhaltepunkt Mecklenbeck – die Entwicklung eines Stadtbereichszent-
rums vor, das in Ergänzung zum Stadtteilzentrum am Dingbängerweg nur Einzelhandelsangebo-
te für den aperiodischen Bereich und keine weiteren Nahversorgungsangebote bieten soll. 
 
Die geplante Neubebauung umfasst eine Kombination von großflächigen Fachmärkten, Dienst-
leistungs- und Gastronomieangeboten im Erdgeschoss sowie Büros und einer Fitnesseinrichtung 
im Obergeschoss. Auf max. 7.250 qm Verkaufsfläche sollen Fachmärkte für Bekleidung, Schuhe, 
Sportartikel, Computer, Bürosortimente, Betten, Teppiche, Möbel und Spielwaren entstehen. 
Ebenerdig und auf einem Parkdeck werden ca. 290 Stellplätze für die Kunden und Besucher vor-
gesehen. Hierfür wird die Erschließung von der Weseler Straße leistungsfähiger ausgebaut. 
 
Der Entwurf für die vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 auf der Basis 
der Planung des Vorhabenträgers wurde den parlamentarischen Gremien im September 2009 
(V/0468/2009) vorgelegt mit dem Ziel die öffentliche Auslegung durchzuführen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0391/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 40 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de 
Datum: 
18.05.2010 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0391/2010 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat am 05.11.2009 dem Rat empfohlen, der Änderung des 
Flächennutzungsplanes nicht zuzustimmen und den Entwurf für die vorhabenbezogene Ände-
rung des Bebauungsplanes nicht öffentlich auszulegen. 
 
Bürgerinformationsveranstaltung am 25.03.2010 – Anlage 2 
 
Die Planung hat in den Gremien und in der Öffentlichkeit intensive Diskussionen ausgelöst, in 
deren Zentrum Fragen nach der einzelhandelsstrukturellen und verkehrlichen Verträglichkeit 
standen. Dies hat die Verwaltung zum Anlass genommen, den interessierten Bürgerinnen und 
Bürgern in einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung Gelegenheit zu bieten, Fragen und Kom-
mentare zu allen Themen, die im Zusammenhang mit der Planung für das Stadtbereichszentrum 
aus Mecklenbecker Sicht zu sehen sind, zu erörtern. 
 
In der unter externer Moderation geführten Diskussion gab es neben kritischen Kommentaren, 
die in der Planung für das Stadtbereichszentrum eine Bedrohung für das noch nicht fertig gestell-
te Stadtteilzentrum am Dingbängerweg sahen, auch viele positive Meinungen, die in der Realisie-
rung der Planung vor allem eine Chance für Mecklenbeck sahen. Breiten Konsens fand die Mei-
nung, die beiden Zentren müssten stärker als bisher geplant voneinander abgegrenzt werden. 
Einer Klärung bedürfen in diesem Zusammenhang insbesondere der Umfang der geplanten 
Randsortimente und das bisher uneingeschränkte Dienstleistungsangebot, worin nachteilige 
Überlagerungen mit Angeboten im Stadtteilzentrum am Dingbängerweg gesehen wurden. 
Hinsichtlich der von der Verwaltung dargelegten verkehrlichen Maßnahmen zur Verbesserung 
der Verkehrsabwicklung auf der Weseler Straße wurde vor allem eine zeitnahe Realisierung ge-
fordert. 
 
Beschluss des Planungsausschuss vom 22.04.2010 – Anlage 3 
 
Der Planungsausschuss hat die V
erwaltung beauftragt, mit dem Vorhabenträger verschiedene 
Änderungen der Festsetzungen zur Abgrenzung des geplanten Stadtbereichszentrums vom 
Stadtteilzentrum am Dingbängerweg zu klären. 
 
-Reduzierung des Verkaufsflächenanteils für Randsortimente 
Eine Begrenzung der Randsortimentsflächen auf 10 % der Verkaufsfläche des jeweiligen Ladens 
bzw. Fachmarktes stellt eine übliche Größenordnung dar. Eine weitergehende Reduzierung der 
Flächen für Randsortimente lässt sich städtebau lich nur aus der räumlichen Nähe beider Zentren 
(Dingbängerweg und Weseler Straße) und ihrer unterschiedlichen Versorgungsaufgaben (tägli-
cher Bedarf / aperiodischer Bedarf) begründen. Der Vorhabenträger sieht in einer deutlichen Be-
grenzung der Randsortimente kein Vermarktungshindernis. Der überarbeitete Planentwurf sieht 
daher maximal 5 % der Verkaufsfläche für Randsortimente vor. 
 
-Reduzierung bzw. Ausschluss von Dienstleistungen 
Der Planungsausschuss hat den generellen Ausschluss von Dienstleistungen bzw. einen Aus-
schluss von Arztpraxen, Apotheken und Drogerien im Stadtbereichszentrum gefordert. 
Ein genereller Ausschluss von Dienstleistungen im geplanten Stadtbereichszentrum ist städte-
baulich kritisch zu bewerten, da das Zentrum einseitig auf den Einzelhandel und die Freizeitein-
richtung und Büros reduziert würde. Die Attraktivität von Zentren wird maßgeblich durch ihre Nut-
zungsvielfalt geprägt, die neben dem Einzelhandel gerade auch Dienstleitungen, Gastronomie, 
Büros etc. umfassen sollte. Die Zielsetzung des Einzelhandelskonzeptes, hier ein Stadtbereichs-
zentrum zu schaffen, ist nicht mit einem reinen Fachmarktzentrum zu erreichen. Insofern sollte 
aus städtebaulicher Sicht nicht auf Dienstleistungsangebote im künftigen Stadtbereichszentrum 
verzichtet werden. 
Der Intention des Beschlusses, gleichwertige Angebote im Stadtbereichszentrum und im Stadt-
teilzentrum zu vermeiden und beide Zentren stärker voneinander abzugrenzen, kann in Abstim-
mung mit dem Vorhabenträger dennoch gefolgt werden, indem der Bereich der Gesundheits-
dienstleistungen für das Stadtbereichszentrum ausge schlossen wird. In diesem Segment gibt es 
bereits einige Angebote im Stadtteilzentrum am Dingbängerweg. Dort sind Arztpraxen, Pflege-

3 
V/0391/2010 
 
dienste und Apotheken bereits vorhanden bzw. geplant. Diese Dienstleistungen sind dort räum-
lich sinnvoller angesiedelt, da sie aus den Wohngebieten auf kurzem Wege erreichbar sind. 
Der überarbeitete Planentwurf schließt daher Arztpraxen, Pflegediensten und Apotheken aus. 
 
-Ausschluss von Buch-, Schreibwaren- und Zeitschriftenhandel im Bürosortiment 
Die Regelungen zur Sortimentssteuerung umfassen die Bestimmung des Hauptsortimentes und 
die Gewährung eines ergänzenden Randsortimentes. Bücher und Zeitschriften gehören erfah-
rungsgemäß nicht zum Hauptsortiment eines Büromarktes, so dass sie nur auf den eng begrenz-
ten Randsortimentsflächen zulässig wären. Ohne Papierangebote ist ein Büromarkt in der Praxis 
kaum vorstellbar. Als Teil des Hauptsortimentes können Papierangebote dann auch einen größe-
ren Verkaufsflächenanteil als in den Randsortimenten in Anspruch nehmen.  
Da das Stadtbereichszentrum nicht durch einen klassischen vorhabenbezogenen Bebauungs-
plan, der die einzelnen Fachmarktgrößen und deren konkrete Sortimentszusammensetzung de-
tailliert definiert, überplant wird, sondern Baugebietskategorien nach der Baunutzungsverordnung 
festgesetzt werden, können hier nur Rahmen setzende Festsetzungen getroffen werden. Der 
Festsetzung „Bürosortiment“ liegt eine branchenübliche Angebotszusammensetzung zugrunde, 
die je nach Betreiber auch variieren kann. Diese typisierende Betrachtung kann nicht – ohne 
konkreten Projektbezug – durch Ausschluss einzelner Sortimente zum Zweck des Konkurrenz-
schutzes anderer Anbieter verändert werden. Deshalb greift der überarbeitete Planentwurf diese 
Anregung nicht auf. 
 
-Ausschluss von Nah- und Grundversorgungsangeboten im westlichen Erweiterungsbe-
reich des Stadtbereichszentrums 
Für den westlich an das Plangebiet angrenzenden Bereich, auf den sich die Zielsetzung „Stadt-
bereichszentrum“ gemäß Einzelhandelskonzept ebenfalls erstreckt, hat der Rat am 13.05.2009 
den Beschluss zur Änderung gefasst mit dem Ziel, hier künftig Spielhallen auszuschließen (3. 
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 – V/0283/2009). Das geänderte Planungsrecht wird – 
der Zielsetzung „Zentraler Versorgungsbereich“ entsprechend – auch Regelungen zur Steuerung 
von Einzelhandelsansiedlungen beinhalten. Die Aufgabenteilung zwischen dem Stadtteilzentrum 
(täglicher Bedarf) und dem geplanten Stadtbereichszentrum (aperiodischer Bedarf) erfordert den 
Ausschluss von Nah- und Grundversorgungsangeboten innerhalb des Änderungsbereiches west-
lich des geplanten Stadtbereichszentrums. Der Planentwurf zur 3. Änderung des Bebauungspla-
nes wird dies, ebenso wie den Ausschluss von Spielhallen, berücksichtigen. Unabhängig davon 
genießen die vorhandenen Einzelhandelsnutzungen Bestandsschutz Dies gilt auch für zukünftige 
Einzelhandelsnutzungen, sofern sie nicht genehmigungspflichtig sind. Das bedeutet, dass davon 
auszugehen ist, dass in dem heutigen Tierfuttermarkt auch weiterhin Einzelhandelsnutzungen 
bestehen werden. 
 
-Änderungen des Durchführungsvertrages bei Nutzungsänderungen im Stadtbereichs-
zentrum durch Beschluss des Planungsausschusses 
Der vorliegende Entwurf zur vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 
setzt für das geplante Stadtbereichszentrum kein konkretes Bauvorhaben mit detaillierten Anga-
ben zu den Gebäudeabmessungen und den einzelnen Ladengrößen fest, sondern es setzt ein 
Baugebiet (Sondergebiet „Stadtbereichszentrum“) fest, in dem die festgesetzten Nutzungen all-
gemein zulässig sind. Damit wird für das Vorhaben „Stadtbereichszentrum“ ein Zulässigkeitsrah-
men definiert, der die maximalen Gebäudeabmessungen, die zulässigen Einzelhandelssortimen-
te und deren maximale Verkaufsflächen – alle gutachterlich auf ihre Verträglichkeit untersucht - 
sowie ergänzende Nutzungen und deren maximale Nutzflächen abschließend regelt. Über die 
Zulässigkeit des konkretisierten Vorhabens zum Bau des Stadtbereichszentrums wird erst in ei-
nem zweiten Schritt mit der Unterzeichnung des Durchführungsvertrages entschieden. Dies re-
gelt die textliche Festsetzung Nr. 1.1 wonach Vorhaben nur dann zulässig sind, wenn sie den 
Festsetzungen des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes entsprechen und sich der Vorha-
benträger zu ihrer Realisierung verpflichtet. Unter diesen beiden Voraussetzungen hat der 
Vorhabenträger einen Anspruch auf die Unterzeichnung des Durchführungsvertrages durch die 
Stadt. Weitergehende Nutzungseinschränkungen als sie der Vorhabenbezogene Bebauungsplan 
definiert, können nicht im Rahmen von Änderungen des Durchführungsvertrages durchgesetzt

4 
V/0391/2010 
 
werden, sondern nur durch Änderung des Planungsrechtes. Deshalb sollte es bei der bisher aus-
geübten Praxis bleiben, wonach der Abschluss und die Änderung von Durchführungsverträgen 
durch die Verwaltung ausgeführt werden.  
 
Um das Planungsziel „Stadtbereichszentrum Mecklenbeck“ realisieren zu können, ist die 
vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung notwendig. 
 
Der überarbeitete Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes wurde gegenüber der ursprüngli-
chen Fassung (V/0468/2009) in folgenden Punkten geändert: 
 
Textliche Festsetzungen 
- Randsortimente max. 5% der Verkaufsfläche 
- Dienstleistungen mit Ausnahme von Arztpraxen, Pflegediensten und Apotheken 
 
Begründung zum Bebauungsplan 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 
Darlegung der möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der verkehrlichen Situation auf der We-
seler Straße 
 
Nähere Einzelheiten zum Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes können den Anlagen ent-
nommen werden. 
 
Der Vorhabenträger ist Träger des sich aus der vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungs-
planes ergebenden Erschließungsaufwandes. Für die Stadt Münster entstehen durch die weite-
ren Änderungen des Bebauungsplanes keine zusätzlichen Kosten. 
 
Die Offenlegung des Entwurfes soll im Juni / Juli 2010 erfolgen.  
 
 
i. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Protokoll der Bürgeranhörung 
2. Protokoll der öffentlichen Diskussion am 25.03.2010 
3. Beschluss des ASSVW vom 22.04.2010 
4. Begründung 
5. Textliche Festsetzungen 
6. Plan (verkleinert)

V-0391-2010-Anlage-5-Textliche Festsetzungen

7137 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für  
Anlage 5 
zur Vorlage Nr. V/0391/2010 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 3 
Textliche Festsetzungen  
zum Entwurf der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342: 
Mecklenbeck - Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51 a) /  
Bahnstrecke Wanne-Eickel - Bremen / Heroldstraße 
1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) 
1.1 Art des Vorhabens  
Vorhaben, die den festgesetzten Nutzungen im Geltungsbereich des Vorhaben- und Er-
schließungsplans entsprechen, sind nur dann zulässig, wenn es sich um Vorhaben han-
delt, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag vom 
_________ verpflichtet hat (§ 12 (3a) BauGB). 
In den Sondergebieten 1 und 2 „Stadtbereichszentrum“ sind zulässig: 
- eine Gesamtverkaufsfläche von max. 7.250 qm 
Einzelhandel  jeweils ein oder mehrere Betriebe mit den Hauptsortimenten: 
- Bekleidung mit maximal 2.750 qm Verkaufsfläche (maximal 1 Laden mit weniger 
als 500 qm Verkaufsfläche), 
- Schuhe mit maximal 1.850 qm Verkaufsfläche, (maximal 1 Laden mit weniger als 
500 qm Verkaufsfläche), 
- Sportartikel einschließlich Sportbekleidung  mit maximal 1.200 qm Verkaufsflä-
che, 
- Computer und Zubehör mit maximal 650 qm Verkaufsfläche, 
- Bürosortiment mit maximal 1.500 qm Verkaufsfläche, 
- Betten, Zubehör, Heimtextilien mit maximal 1.300 qm Verkaufsfläche, 
- Teppiche, Bodenbeläge mit maximal 1.000 qm Verkaufsfläche, 
- Möbel mit maximal 1.500 qm Verkaufsfläche und 
- Spielwaren mit maximal 600 qm Verkaufsfläche. 
 
Ergänzende Randsortimente  - mit Ausnahme der in der Münsteraner Sortimentsliste aufge-
führten zentrenrelevanten Sortimente der Nah- und Grundversorgung - sind zulässig auf maxi-
mal jeweils 5 % der zulässigen Verkaufsfläche.  
sonstige Nutzungen  
- Fitnesseinrichtungen mit maximal 1400 qm Nutzfläche, zusätzlich sind max. 600 
qm Nutzfläche auf angrenzenden Dachterrassen zulässig, 
- Gastronomieeinrichtungen mit maximal 300 qm Nutzfläche und 
- sonstige Dienstleistungseinrichtungen mit Ausnahme von Arztpraxen, Pflege-
diensten und Apotheken 
 
In dem Sondergebiet 2 „Stadtbereichszentrum“ ist ausnahmsweise zusätzlich auf einer 
Verkaufsfläche von max. 50 qm der Einzelhandel mit Nah- und Grundversorgung  gemäß 
Münsteraner Sortimentsliste zulässig.

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 342 – 2. Änderung 
Mecklenbeck –Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51 a) / 
Bahnstrecke Wanne-Eickel - Bremen / Heroldstraße 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 3 
1.2 Höhe der baulichen Anlagen 
Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die Oberkante der fertig gestellten Grund-
stücksfläche, die zur unmittelbaren Erschließung dient, gemessen in der Mitte der Fassa-
denlänge des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeteils (§ 16 (2) 4 i. V. m. § 18 (1) BauN-
VO). 
1.3 Ruhender Verkehr 
Stellplätze sind nur innerhalb der festgesetzten Flächen für Stellplätze zulässig. Garagen 
und überdachte Stellplatzanlagen sind außerhalb überbaubarer Flächen unzulässig (§ 12 
(6) BauNVO).  
1.4 Begrünung 
Die nicht überbaubaren Flächen der Grundstücke sind zu begrünen und mit standortge-
rechten Laubgehölzen zu bepflanzen, soweit sie nicht für notwendige Zuwegungen und 
Stellplätzen benötigt werden (§ 9 (1) 25a und b BauGB).  
Innerhalb ebenerdiger Stellplatzanlagen ist je angefangener 6 Stellplätze ein hochstäm-
miger, großkroniger Laubbaum (Spitzahorn oder Esche) mit einem Stammumfang von 
mindestens 18-20 cm fachgerecht zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Je Baum ist ei-
ne offene Vegetationsfläche von mindestens 6 qm bei einer Mindestbreite von 1,5 m vor-
zusehen (§ 9 (1) 25 a und b BauGB). 
Innerhalb der Fläche zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflan-
zungen ist eine geschnittene Hecke aus heimischen Laubgehölzen wie z. B. Hainbuche 
(Carpinus betulus), Buche (Fagus sylvatica) zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu er-
halten. Durch Schnitt- und Pflegemaßnahmen ist zu gewährleisten, dass die Hecke 
durchgehend eine Höhe von 1,80 m aufweist. (§ 9 (1) 25 a und b BauGB).“ 
1.5 Nebenanlagen 
Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und andere in den Abstandsflächen zulässige 
bauliche Anlagen sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig. Aus-
nahmsweise zulässig sind notwendige Einkaufswagenüberdachungen und Überdachun-
gen von Fahrradabstellplätzen (§ 23 (5) BauNVO).  
1.6 Immissionsschutz 
Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen müssen bei Errichtung, Änderung oder Nut-
zungsänderung der Gebäude in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Men-
schen vorgesehenen Räumen die Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß 
gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen nach DIN 4109 erfüllt 
werden. 
Bei Büroräumen oder Aufenthalts-/Sozialräumen, die nur Fenster zu Fassaden mit den 
Lärmpegelbereichen V-VII besitzen, ist für eine ausreichende Belüftung (d.h. 1- bis 2- fa-
cher Luftwechsel/Stunde) bei geschlossenen Fenstern und Türen zu sorgen. Dabei ist zu 
gewährleisten, dass die durch die Schallschutzmaßnahmen erzielte Lärmdämmung nicht 
beeinträchtigt wird. 
2. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 
2.1 Freiflächen 
Alle Freiflächen sind auf der Grundlage eines Freiflächengestaltungsplanes zu gestalten 
und dauerhaft zu erhalten.

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 342 – 2. Änderung 
Mecklenbeck –Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51 a) / 
Bahnstrecke Wanne-Eickel - Bremen / Heroldstraße 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 3 von 3 
2.2 Werbeanlagen 
Werbeanlagen sind nur zulässig an der Stätte der Leistung. Ausnahmen können gestattet 
werden für einheitlich gestaltete, in Sammelanlagen zusammengefasste Hinweisschilder. 
Werbeanlagen dürfen maximal 1,0 m hoch und 8,0 m lang sein und nicht mehr als 0,5 m 
vor die Außenwand hervortreten. Der Abstand zwischen zwei Werbeanlagen muss min-
destens 5,0 m betragen.
 
Unzulässig sind Werbeanlagen oberhalb der Traufe, an Schornsteinen und anderen hoch-
ragenden Bauteilen sowie Werbeanlagen in beweglicher, veränderlicher oder reflektieren-
der Form. 
3. Hinweise 
3.1 Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergänzende, öffentlich-rechtliche Ver-
einbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen 
(Durchführungsvertrag). Im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes sind nur sol-
che Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchfüh-
rungsvertrag verpflichtet hat (§ 9 (2) BauGB). 
3.2 Um Gefahren für den Eisenbahnbetrieb ausschließen zu können, ist bei baulichen Verän-
derungen in der Nähe der DB-Grenze rechtzeitig durch detaillierte und aussagekräftige 
Unterlagen in Form von Bauanträgen die DB Services Immobilien GmbH gesondert zu 
beteiligen.  
3.3 Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen - Bauen - 
Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden.

V-0391-2010-Anlage-4-Begruendung

79678 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 4 
zur Vorlage Nr. V/0391/2010 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 23 
Begründung 
 
zum Entwurf der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342: 
- Mecklenbeck – Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51 a) /  
Bahnstrecke Wanne-Eickel – Bremen / Heroldstraße 
Inhalt Seite 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen .................................................................................................2 
2. Geltungsbereich.....................................................................................................................................5 
3. Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................5 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan.............................................................................. 5 
3.2 Bestehendes Planungsrecht ......................................................................................................5 
4. Räumliche und strukturelle Situation .....................................................................................................6 
5. Planungsziele ........................................................................................................................................6 
6. Inhalte des Bebauungsplans .................................................................................................................7 
6.1 Grundzüge der Planung ............................................................................................................. 7 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ........................................................................................ 7 
6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte .....................................................................................7 
6.2.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhe, Bauweise und Bauform.................................................11 
6.2.3 Stellplätze und Anlieferung .............................................................................................12 
6.2.4 Freiflächen, Begrünung, Nebenanlagen .........................................................................12 
6.2.5 Werbeanlagen.................................................................................................................13 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung ............................................................................................... 13 
6.4 Versorgung / technische Infrastruktur ...................................................................................... 15 
6.5 Ausgleichsflächen..................................................................................................................... 15 
6.6 Immissionsschutz ..................................................................................................................... 15 
6.7 Altlasten / Altstandorte.............................................................................................................. 15 
6.8 Denkmalschutz / Archäologie................................................................................................... 16 
7. Flächenbilanz.......................................................................................................................................16 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ..................................................16 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung .................................................................................................... 16 
8.2 Kurzdarstellung der Planung ....................................................................................................16 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes..................................................... 17 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ......................................... 17 
8.4.1 Mensch............................................................................................................................17 
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt .........................................................................19 
8.4.3 Boden ..............................................................................................................................19 
8.4.4 Landschaft.......................................................................................................................20 
8.4.5 Wechselwirkungen der Schutzgüter ...............................................................................20 
8.4.6 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen........................20 
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)....................................................... 20 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ...................................................................................... 21 
8.7 Überwachung (Monitoring) .......................................................................................................21 
8.8 Zusammenfassung................................................................................................................... 21 
9. Gesamtabwägung................................................................................................................................22 
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen .....................................................................22

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 342 – 2. Änderung: 
Mecklenbeck – Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51 a) / 
Bahnstrecke Wanne-Eickel – Bremen / Heroldstraße 
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 23 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
Der Vorhabenträger beabsichtigt sein Grundstück südlich der Weseler Straße komplett frei zu 
machen und neu zu nutzen. Das ca. 1,64 ha große Grundstück ist  – zusammen mit benachbar-
ten Flächen – seit langem als Einzelhandelsstandort etabliert. Zuletzt verfügte es über einen 
Baumarkt, einen Gartenmöbelmarkt sowie Schuh- und Bekleidungsmärkte mit zusammen ca. 
6.500 m² Verkaufsfläche. Ergänzt wird der Standort durch einen Lebensmittel-Discounter, einen 
Tierfuttermarkt sowie Kfz-orientierte Handelseinrichtungen. Das Auslaufen des Mietvertrages 
für den Baumarkt nimmt der Vorhabenträger zum Anlass den Standort insgesamt neu zu über-
planen. 
Der Vorhaben- und Erschließungsplan  (VEP) sieht eine II-geschossige Bebauung mit groß-
flächigen Fachmärkten für die Sortimente Bekleidung, Schuhe, Sportartikel, Computer, Bürosor-
timente, Betten, Teppiche, Möbel, Spielwaren sowie Gastronomie und zentrale Dienstleistungs-
angebote im Erdgeschoss und eine Fitnesseinrichtung, sowie Büros im Obergeschoss vor. Die 
Verkaufsfläche soll maximal 7.250 m² betragen. Ebenerdig und auf einem Parkdeck werden ca. 
290 Stellplätze vorgesehen. Die Erschließung von der Weseler Straße wird leistungsfähiger 
ausgebaut. 
Städtische Zielsetzungen / Planungsgrundlagen 
Das vom Rat der Stadt im Jahr 2004 beschlossene – und 2009 fortgeschriebene – Einzelhan-
dels- und Zentrenkonzept hat als zentrale Zielsetzung die Einzelhandelsentwicklung vorrangig 
auf die bestehenden Zentren auszurichten. Je nach Versorgungsfunktion wird zwischen der Ci-
ty, den Stadtbereichszentren und den Stadtteilzentren differenziert. Im Zusammenwirken mit 
anderen zentrenrelevanten Nutzungen sollen Angebotsvielfalt, Attraktivität und Funktionsfähig-
keit der Zentren gesichert und die verbrauchernahen Versorgungsstrukturen erhalten und wei-
terentwickelt werden. 
Die Ziele des Einzelhandelskonzeptes werden im Stadtteil Mecklenbeck aktuell umgesetzt 
durch: 
- den Ausbau des Stadtteilzentrums nach den Ergebnissen eines In-vestorenwettbewerbes,  
- die Vorbereitung für den Ausbau des Standortes südlich der Weseler Straße zum Stadt-
bereichszentrum und  
- durch die Änderung der Bebauungspläne für die Gewerbegebiete nördlich und südlich der 
Weseler Straße (An der Hansalinie, BP 268 und Harkortstraße, BP 312) mit dem Ziel ei-
ner restriktiven Regelung zu Einzelhandelsansiedlungen 
Die Entwicklung des Bereiches südlich der Weseler Straße zum Stadtbereichszentrum wird 
von der Stadt bereits seit Anfang der 1990er Jahre verfolgt. Sowohl das Zentrenkonzept zum 
Raumfunktionalen Konzept (1996) als auch die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 
(2004) und das Einzelhandelskonzept (2004) weisen den Standort als Zentralen Versorgungs-
bereich aus.  
Zusammen mit dem Stadtbereichszentrum an der Roxeler Straße in Gievenbeck übernimmt der 
Standort an der Weseler Straße übergeordnete Versorgungsfunktionen für den mit mehr als 
54.000 Einwohnern größten Aussenstadtbezirk Münsters. Beide Stadtbereichszentren werden 
durch deutliche Unterschiede in der Struktur ihrer Versorgungsangebote gekennzeichnet sein, 
so dass für den Stadtbezirk insgesamt keine redundanten Angebote sondern eine große Band-
breite an Sortimenten und Vertriebsformen bereitgestellt werden.  
Der Versorgungsstandort an der Roxeler Straße  erfüllt sowohl die Funktion eines Stadtbe-
reichszentrums als auch die eines Grundversorgungszentrums für den Stadtteil Gievenbeck. 
Das Angebot umfasst ein SB-Warenhaus mit 5.000 m² VK, wovon 50% für Lebensmittelangebo-

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te genutzt werden, einen Bau- und Gartenmarkt mit ca. 7.000 m² VK sowie kleinteiligere Einzel-
handelsnutzungen mit Läden bis 400 m² VK für Bekleidung, Schuhe um das Forum. Das Forum 
weist eine II - IV-geschossige Bebauung mit einem markanten VII-geschossigen Turmgebäude 
auf. In den Obergeschossen befinden sich Büros und Dienstleister sowie eine Altenwohn- und –
Pflegeeinrichtung.  
Demgegenüber wird der Standort an der Weseler Straße  anders strukturiert. Er soll nur die 
Aufgaben der übergeordneten Versorgung eines Stadtbereichszentrums erfüllen, während die 
Grundversorgung durch das Stadtteilzentrum am Dingbängerweg wahrgenommen werden soll. 
Diese Arbeitsteilung zwischen den beiden Versorgungsstandorten basiert auf Entscheidungen 
vom Beginn der 1990er Jahre, den Bereich um die St. Anna Kirche, im Zusammenhang mit der 
Entwicklung des Bereiches Mecklenbeck-Mitte, zum Stadtteilmitte und zum soziokulturellen 
Zentrum auszubauen. Mit der Entwicklung des Wohngebietes wurden dort ein Lebensmittel-
Vollsortimenter und kleinteilige Angebote für die tägliche Versorgung geschaffen. Zentrale 
Dienstleistungen, Gastronomie, der Wochenmarkt und das Bürgerhaus Hesselmannscher Hof 
ergänzen das Angebot. Ab 2009 soll die Erweiterung des Stadtteilzentrums südlich der St. Anna 
Kirche mit einem Lebensmittel-Discounter und einem Drogeriefachmarkt sowie weiteren Läden 
und Wohnungen erfolgen.  
Die Aufgabenteilung mit dem Stadtteilzentrum am Dingbängerweg bedeutet für das Stadtbe-
reichszentrum konkret, dass hier - über den bestehenden Lebensmittel-Discounter hinaus – 
keine Nahversorgungsangebote entstehen werden (Ausnahme: Kiosk mit max. 50 m² Verkaufs-
fläche). Darüber hinaus wird durch die nahezu ausschließlich großflächigen Fachmarktangebo-
te mit entsprechend anderen Vertriebsformen eine andere Ausrichtung gegenüber dem kleintei-
ligeren Angebot im Zentrum Roxeler Straße gewährleistet. 
 
Abbildung 1: Entwicklungsziele

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Zentraler Versorgungsbereich 
Das Einzelhandelskonzept begrenzt den Versorgungsbereich südlich der Weseler Straße durch 
die Weseler Straße im Norden, die Trasse der künftigen Heroldstraße im Osten, die Bahnanla-
ge im Süden und schließt im Westen den bestehenden Tierfuttermarkt und das Kfz-orientierte 
Gewerbes mit ein.  
Die für einen Zentralen Versorgungsbereich anzustrebende breite Nutzungsmischung ist inner-
halb dieser sehr engen Abgrenzung nur bedingt zu verwirklichen. Gleichwohl wird diese Nut-
zungsvielfalt bei Berücksichtigung der direkt angrenzenden Bereiche an das geplante Zentrum 
durchaus erreicht.  
Die Planung des Vorhabenträgers sieht eine dichte, II-geschossige ca. 10 m hohe Bebauung 
vor. Sie wird einen städtebaulich markanten Rahmen entlang der Weseler Straße und dem 
neuen Kreuzungsbereich mit der Heroldstraße schaffen. Die Einzelhandelsnutzungen im Erd-
geschoss und die Freizeitangebote (Fitnesseinrichtung) und Büros im Obergeschoss werden für 
eine starke Frequentierung des Zentrums sorgen. Das Zentrum wird eine Mitte mit Gastrono-
mie, kleinteiligen Shops und Dienstleistungen (Kiosk, Bankschalter, etc.) erhalten. In Verbin-
dung mit der Außengastronomie und den Wegen entlang der Läden bietet dies attraktive Auf-
enthaltsqualitäten sowohl für die Kunden, als auch für die Nutzer der Freizeitangebote wie für 
die Passanten, die auf dem Weg vom Haltepunkt zu den Wohngebieten das Zentrum durchque-
ren.  
Innerhalb des Zentrums ist keine Wohnnutzung vorgesehen. Die Rahmenbedingungen des 
Standortes zwischen Weseler Straße und Bahnanlage sind hierfür nicht prädestiniert. Aus den 
gleichen Gründen ist auch im Stadtbereichszentrum an der Roxeler Straße das Wohnen deut-
lich von dieser Straße abgerückt. Trotzdem spielt das Wohnen im direkten Umfeld des Zent-
rums eine wichtige Rolle. Während westlich und östlich weitere Gewerbebetriebe angrenzen, 
befinden sich sowohl auf der Nordseite als auch auf der Südseite große, weitgehend realisierte 
Wohngebiete. Der Bereich Mecklenbeck-Mitte mit ca. 800 Wohnungen, wovon 75% überwie-
gend im Einfamilienhausbau realisiert sind, grenzt an die Weseler Straße mit einem Kernge-
bietsstreifen für eine bis zu IV-geschossige Bürobebauung.  
Der zentrale Nord-Süd Grünzug bindet Mecklenbeck-Mitte geradlinig an das Stadtbereichszent-
rum und den geplanten Bahnhaltepunkt an. Die Verlegung der Heroldstraße schafft die direkte 
Anbindung des Wohngebietes Hafkhorst und Ripenhorst an das Zentrum. Das Wohngebiet soll 
in östlicher Richtung erweitert werden und bietet künftig Platz für weitere 120 Einfamilienhäuser. 
Das geplante Stadtbereichszentrum und das direkte Umfeld werden durch attraktive Wegever-
bindungen miteinander vernetzt, so dass trotz der trennenden Wirkung der Verkehrsachsen ein 
städtebaulicher Zusammenhang geschaffen wird.   
Die Stadt begrüßt die vorliegende Planung, weil  
- sie mit den städtischen Zielen der Einzelhandelsentwicklung übereinstimmt, 
- die geplante Angebotsstruktur stadtstrukturverträglich ist sowie 
- die Nutzungsvielfalt und die gestalterischen Qualitäten eine deutliche Aufwertung des 
Standortes erwarten lassen  
Vor diesem Hintergrund  soll der Bebauungsplan  Nr. 342 als Vorhabenbezogene 2. Änderung 
im Bereich zwischen Weseler Straße und Haltepunkt Mecklenbeck/ westlich der verlegten He-
roldstraße in der Weise geändert werden, dass teilweise bislang unzulässige zentrenorientierte 
Nutzungen (Dienstleistungs-, Freizeit- und Gastronomieangebote) und großflächige Einzelhan-
delsgeschäfte mit zentrenrelevanten Sortimenten in diesem Bereich zugelassen werden.

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2. Geltungsbereich 
Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst den Teil des Bebauungsplans Nr. 342 zwischen 
Weseler Straße und der Bahnlinie Wanne-Eickel – Hamburg.  
Innerhalb des Änderungsbereiches liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Münster, 
Flur 220, Flurstücke 7 – 16, 138, 140, 165, 169, 171, 172, 174, 239, 240, 251, 252, 254 – 258, 
Teile der Flurstücke 109, 225, 253, 
Flur 223, Flurstücke 390, 392, 393. 
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind im Plan durch ei-
nen grauen Farbstreifen bezeichnet. Die Grenzen des Vorhaben- und Erschließungsplanes sind 
im Plan durch einen violetten, unterbrochenen Farbstreifen gekennzeichnet. 
3. Planungsrechtliche Situation 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
Durch die Änderung werden die Darstellungen des Flächennutzungsplanes betroffen. Das dar-
gestellte Gewerbegebiet wird zum Teil über die Abgrenzung des Änderungsbereichs hinaus in 
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Stadtbereichszentrum“ (SO SBZ) parallel zum Be-
bauungsplanverfahren geändert. Der Bebauungsplan gilt damit als aus dem Flächennutzungs-
plan entwickelt.  
3.2 Bestehendes Planungsrecht  
Der Bebauungsplan Nr. 342 ist seit 1989 und mit der 1. Änderung seit 1998 rechtskräftig und 
wurde zur planungsrechtlichen Sicherung der Erschließung und baulichen Nutzung der 
Grundstücke in diesem Bereich aufgestellt.  
Aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans sind in dem von der 2. Änderung betroffenen 
GE- Gebiet der Einzelhandel mit Ausnahme von Baumärkten, Gartencenter sowie Handel mit 
Möbel und Autos ausgeschlossen (BauNVO 1977). Nach der 1. Änderung ist anstelle einer ent-
fallenen Festsetzung sonstiger Einzelhandel ausnahmsweise zulässig, als untergeordneter Be-
triebsteil eines Gewerbebetriebes, sofern die vertriebenen Waren in einem funktionalen Zu-
sammenhang mit der ausgeübten Produktion oder Dienstleistung stehen (§ 1 (9) BauNVO 
1990). 
Damit entspricht der Bebauungsplan nicht den im Weiteren dargestellten Zielen und bedarf ei-
ner Änderung. 
Des Weiteren ist die Verknüpfung dieses Vorhabens mit der Planungsmaßnahme im Umfeld 
(Schaffung des Bahnhaltepunktes Mecklenbeck, Verlegung der Heroldstraße) von besonderer 
Bedeutung (siehe Kapitel 1). Der hierfür vorgesehene Bebauungsplan Nr. 486 „Mecklenbeck – 
Verlegte Heroldstraße / Neuer DB-Haltepunkt“ schafft die Voraussetzung zur Beseitigung des 
höhengleichen Bahnübergangs an der Heroldstraße und die Voraussetzung zur Erschließung 
eines neuen DB-Haltepunktes Mecklenbeck an der Eisenbahnstrecke Münster – Coesfeld.

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4. Räumliche und strukturelle Situation 
Lage und Nutzungsstruktur im Gesamtkontext der näheren Umgebung 
Das Plangebiet liegt südlich der Weseler Straße im Stadtteil Mecklenbeck und grenzt direkt an 
die Bahnanlage an. Es ist Teil der sich entlang der Weseler Straße erstreckenden Gewerbenut-
zung, in der der Kfz-Handel und Kfz-bezogene Dienstleistungen dominieren. Das Plangebiet 
wird direkt von der Weseler Straße aus erschlossen und grenzt an den Kreuzungspunkt Wese-
ler Straße / Meyerbeerstraße / künftige Heroldstraße an. 
Nördlich der Weseler Straße befindet sich der Bereich Mecklenbeck–Mitte. Er wird geprägt 
durch das Wohngebiet mit künftig ca. 800 Wohneinheiten überwiegend im  Einfamilienhausbau, 
von denen ca. 75% realisiert sind, durch das Stadtteilzentrum um die St. Anna Kirche mit einem 
Lebensmittel-Vollsortimenter und ergänzenden Nahversorgungsangeboten, das 2009 um einen 
Lebensmittel-Discounter und einen Drogerie-Fachmarkt erweitert werden soll, sowie durch 
Kerngebietsflächen entlang der Weseler Straße, die für eine dichte bis zu viergeschossige Bü-
robebauung vorgesehen sind. 
Getrennt durch die Bahnanlage erstrecken sich südlich des Plangebietes die Wohngebiete ent-
lang der Straßen Hafkhorst und Ripenhorst mit ein- und zweigeschossigen Wohnhäusern. Öst-
lich angrenzend sind Wohnbauflächen für weitere ca. 120 Einfamilienhäuser vorgesehen, die 
nach der Verlegung der Heroldstraße erschlossen werden können. 
In westlicher Nachbarschaft zum Plangebiet befinden sich Kfz-orientierte Nutzungen (Handel 
und Dienstleistungen). Auf der Ostseite grenzt die neue Trasse für die Heroldstraße an, die 
künftig als Trogstrecke unter der Bahnanlage durchgeführt werden soll. Jenseits davon befin-
den sich verschiedene kleinteilige gewerbliche Nutzungen (Kfz-orientierten Handel, Handel mit 
Bettwaren, Bürogebäude, Möbelhaus). 
Nutzungsstruktur im Plangebiet  
Nachdem ehemals ca. 6.500 m² Verkaufsfläche (VKF) am Standort vorhanden waren und ein 
bislang vorhandener Baumarkt mit ca. 4.200 m² VKF geschlossen wurde, befinden sich derzeit 
im Plangebiet neben Stellplätzen und ungenutzten Gebäudeteilen, zwei Schuhgeschäfte, davon 
eines mit ca. 350 m² VKF und eines - mit befristet genehmigter Nutzung - mit 1.158 m² VKF, 
zwei Bekleidungsgeschäfte, davon eines mit ca. 400 m² VKF und eines – ebenfalls mit befristet 
genehmigter Nutzung – mit 1.139 m² VKF sowie ein Gartenmöbelmarkt mit ca. 1.500 m² VKF. 
Nur der ehemalige Baumarkt und der Gartenmöbel markt zählen zu nicht-zentrenrelevantem 
Einzelhandel. 
Am südwestlichen Rand bestehen ein Lebensmittel-Discounter mit Backshop mit ca. 940 m² 
VKF und ein Tiernahrungsmarkt mit ca. 650 m² VKF. Die Märkte haben Bestandsschutz.  
5. Planungsziele 
Die Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 soll die Flächen im Plange-
biet für die Entwicklung eines Stadtbereichszentrums ohne Grundversorgung bereitstellen und 
damit die künftige städtebauliche Entwicklung, entsprechend den Zielen des Einzelhandelskon-
zeptes der Stadt Münster, ausrichten.  
Grundlage ist der seitens des Investors vorgelegte Vorhaben- und Erschließungsplan, der mit 
der Stadt Münster in Hinblick auf die Anforderungen des Stadtbereichszentrums abgestimmt 
wurde. Danach sollen folgende allgemeinen Ziele umgesetzt werden: 
- Errichtung eines multifunktionalen Stadtbereichszentrums in direkter Anbindung an den 
künftigen Bahnhaltepunkt Mecklenbeck

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- Bereitstellung eines vielfältigen Einzelhandelsangebotes in zeitgemäßen Vertriebsformen, 
dass der Versorgungsfunktion des Stadtbereichszentrums gerecht wird und dessen 
Stadtstrukturverträglichkeit durch die sortiments- und flächenbezogene Gliederung gesi-
chert wird. 
- Ergänzung der Versorgungsangebote durch publikumsintensive Freizeitangebote sowie 
durch Büro und Dienstleistungsflächen. 
- Schaffung eines öffentlichen Raumes mit gastronomischen Angeboten und zentralen 
Dienstleistungsangeboten 
- Einbindung des Zentrums in das öffentliche Wegenetz insbesondere zum Bereich 
Mecklenbeck–Mitte nördlich der Weseler Straße und über die künftig verlegte Heroldstra-
ße zu den Wohngebieten südlich der Bahnanlage. 
Diese Ziele werden durch den Vorhabenträger unterstützt und ihre Realisierung durch entspre-
chende Verpflichtungen im Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB mit der Rechtskraft der 
Vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes bindend.  
6. Inhalte des Bebauungsplans 
6.1 Grundzüge der Planung 
Zur Sicherung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung sind: 
• die Art der baulichen Nutzung,  
• das Maß der baulichen Nutzung, 
• die Einhaltung der Baugrenzen, 
• die Regelungen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs sowie 
• die Sicherung der öffentlichen Zufahrt zum DB -Haltepunkt 
von substanzieller Bedeutung und stellen die Grundzüge der Planung dar. 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte 
Art der baulichen Nutzung 
Für den Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans wird – auf der Grundlage des § 12 (3a) 
BauGB – die bauliche und sonstige Nutzung als Sondergebiet „Stadtbereichszentrum“ festge-
setzt. Damit wird im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan lediglich der Rahmen künftiger Nut-
zungsmöglichten bestimmt, den das im Durchführungsvertrag nach Sortiment und Verkaufsflä-
chengröße detailliert zu definierende Vorhaben nicht überschreiten darf. Im Falle einer Ände-
rung des Vorhabens müsste nur der Durchführungsvertrag nicht aber der Vorhabenbezogene 
Bebauungsplan geändert werden. Das schafft Flexibilität für den Vorhabenträger und bietet 
zugleich für die Stadt die Gewähr, dass auch die geänderte Nutzung nicht zur Unverträglichkeit 
mit den bestehenden Versorgungsstrukturen führt.  
Durch die Textliche Festsetzung 1.1 wird sichergestellt, dass Vorhaben, die den festgesetzten 
Nutzungen im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans entsprechen, nur dann 
zulässig sind, wenn es sich um Vorhaben handelt, zu deren Durchführung sich der Vorha-
benträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat.

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Danach besteht der Rahmen versorgungsstrukturell zulässiger Einzelhandels- und ergänzender 
Nutzungen, den das multifunktionalen Stadtbereichszentrum einzuhalten hat, in den Sonder-
gebieten (SO-1 und SO-2) „Stadtbereichszentrum“ aus Einzelhandel mit einer Gesamtver-
kaufsfläche von maximal 7.250 m² und jeweils ein oder mehrere Betriebe mit den Sortimenten: 
- Bekleidung mit maximal 2.750 m² Verkaufsfläche (maximal 1 Laden mit weniger als  
500 m² Verkaufsfläche), 
- Schuhe mit maximal 1.850 m² Verkaufsfläche, (maximal 1 Laden mit weniger als 500 m² 
Verkaufsfläche), 
- Sportartikel einschließlich Sportbekleidung mit maximal 1.200 m² Verkaufsfläche, 
- Computer und Zubehör mit maximal 650 m² Verkaufsfläche, 
- Bürosortiment mit max. 1.500 m² Verkaufsfläche, 
- Betten, Zubehör, Heimtextilien mit maximal 1.300 m² Verkaufsfläche, 
- Teppiche, Bodenbeläge mit max. 1.000 m² Verkaufsfläche, 
- Möbel mit max. 1.500 m² Verkaufsfläche und 
- Spielwaren mit max. 600 m² Verkaufsfläche. 
Die festgesetzten Sortimente bezeichnen jeweils das Hauptsortiment.  
Ergänzende Randsortimente - mit Ausschluss der in der Münsteraner Sortimentsliste aufge-
führten zentrenrelevanten Sortimente der Nah- und Grundversorgung - sind zulässig auf maxi-
mal jeweils 5 % der für die Nutzung zulässigen Verkaufsfläche.  
Als sonstige Nutzungen sind zulässig: 
- Fitnesseinrichtungen mit maximal 1400 m² Nutzfläche, zusätzlich sind max. 600 m² 
Nutzfläche auf angrenzenden Dachterrassen zulässig, 
- Gastronomieeinrichtungen mit maximal 300 m² Nutzfläche und 
- sonstige Dienstleistungseinrichtungen mit Ausnahme von Arztpraxen, Pflegediensten und 
Apotheken. 
In dem Sondergebiet (SO-2) „Stadtbereichszentrum“ ist ausnahmsweise zusätzlich auf einer 
Verkaufsfläche von max. 50 m² der Einzelhandel mit Nah- und Grundversorgung gemäß Müns-
teraner Sortimentsliste zulässig. 
Die Festsetzungen zu den Einzelhandelsnutzungen wurden seitens der Gesellschaft für Markt- 
und Absatzforschung in einem Gutachten „Verträglichkeitsstudie Münster - Mecklenbeck, 
Stadtbezirkszentrum südlich der Weseler Straße“ (GMA, Köln, Mai 2008) überprüft.  
Grundlage der Festsetzungen bildet die in mehreren Abstimmungsschritten mit der Industrie- 
und Handelskammer, der Handwerkskammer und der Bezirksregierung Münster nach Art und 
Größe definierten Einzelhandelsnutzungen. Das Gutachten kommt demnach zu dem Ergebnis, 
dass das Stadtbereichszentrum mit dem geplanten Einzelhandelsbesatz den Vorgaben des 
Gesetzes zur Landesentwicklung (LEPro) entspricht: 
Der Planstandort wird in der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Münster als 
Stadtbereichszentrum mit mittelzentraler Versorgungsfunktion und damit als zentraler Versor-
gungsbereich gemäß § 24a LEPro definiert. Die geplanten Fachmärkte sind als marktfähige Be-

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triebstypen zu bewerten, die grundsätzlich geeignet sind, die Versorgungsfunktion des Ober-
zentrums Münster zu festigen und zu ergänzen. Zur Analyse unterteilt das Gutachten das Ein-
zugsgebiet in 3 Zonen im engeren, mittleren und weiteren Bereich und untersucht die Konse-
quenzen aus der geplanten Ansiedlung. 
Aufgrund der Zuordnung des Planstandorts zum Stadtteil Mecklenbeck ist das Vorhaben grund-
sätzlich geeignet, die Versorgungsfunktionen für die Bevölkerung im westlichen Stadtgebiet zu 
verbessern. 
Negative versorgungsstrukturelle Auswirkungen auf die Nachbargemeinden können aufgrund 
der Höhe der initiierten Kaufkraftbewegungen ausgeschlossen werden.  
Als versorgungsstrukturell isolierter Standort sind auch keine Verbundeffekte zu bestehenden 
Versorgungszentren zu erwarten. 
Aufgrund der Höhe der prognostizierten Umverteilungseffekte können Existenzgefährdungen 
ansässiger Wettbewerber ausgeschlossen werden. 
Durch das Planvorhaben wird eine Kaufkraftumverteilung innerhalb der Stadt Münster eingelei-
tet. Aufgrund der Sortimentsfestsetzungen sind negative Auswirkungen auf die bestehenden 
Nahversorgungsstrukturen im Umfeld weitgehend auszuschließen. Da die ermittelten Umvertei-
lungseffekte maximal 10% erreichen in der Regel aber darunter liegen, können grundsätzlich 
existenzgefährdende Auswirkungen auf die bestehenden Anbieter ausgeschlossen werden. 
Auch unter Berücksichtigung von Agglomerationseffekten sind keine strukturgefährdende Aus-
wirkungen auf innerstädtische und wohnungsnahe Versorgungsstandorte in Münster zu erwar-
ten.  
Strukturverändernde Wirkungen auf benachbarte Einkaufsstädte in punkto Zentralitätsfunktio-
nen und Versorgungsstrukturen sind nicht zu prognostizieren. 
Im Fazit ist festzuhalten, dass die Rahmenbedingungen für die Ansiedlung positiv zu bewerten 
sind.  
• Mit max. 7.250 m² Gesamtverkaufsfläche wird eine Obergrenze bestimmt, die unabhän-
gig von der anteiligen Aufteilung der Verkaufsfläche auf die zulässigen Sortimente, ab-
schließend gilt. Unter Berücksichtigung der ansässigen SB- und Fachmärkte, für die Be-
standsschutz besteht, wird sich die Verkaufsfläche für Einzelhandelsnutzungen im weiteren 
Bereich des Stadtbereichszentrums auf ca. 8.186 m² belaufen.  
• Im Bekleidungssegment weist die Stadt Münster ein begrenztes Entwicklungspotenzial auf, 
so dass durch die Ansiedlung von Bekleidungsfachmärkten ca. 1 % der Kaufkraft aus der 
Stadt Münster und ca. 1 % aus dem Umland zusätzlich gebunden werden können. Vor 
dem Hintergrund der ausschnittweisen Angebotsstruktur in den Nachbarkommunen, kön-
nen damit negative Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur im Umland ausgeschlossen 
werden. Für einen Bekleidungsfachmarkt mit max. ca. 2.750 m² Verkaufsfläche ist die 
Umverteilung bei den bestehenden Betrieben mit max. 9 % der derzeitigen Umsätze bei 
Wettbewerbern der Zone I zu veranschlagen. Aufgrund der zunehmenden Entfernung sind 
für die Wettbewerber der Zone II und Zone III deutlich geringere Umverteilungswirkungen 
zu prognostizieren.  
• Die Umverteilung durch die projektierten Schuhfachmärkte mit max. ca. 1.850 m² wird 
sich insbesondere auf die im Naheinzugsbereich ansässigen Schuhanbieter, auf die inner-
städtischen Betriebe sowie auf sonstige Münsteraner Betriebe, die Schuhe als Randsorti-
ment führen, beziehen. Dabei liegen die Umverteilungseffekte in Versorgungszentren der 
Zone I bei 8 – 9 % des derzeitigen Umsatzes, so dass versorgungsstrukturell und städte-
baulich negative Auswirkungen auszuschließen sind. In den übrigen Zonen ist eine Vielzahl

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von Betrieben und Standorten betroffen, so dass eine Gefährdung einzelner Anbieter bzw. 
städtebaulich integrierter Versorgungsstrukturen hier auszuschließen ist. Für die Entwick-
lungsfähigkeit insbesondere der Hauptgeschäftsbereiche von Münster und den im Ein-
zugsgebiet befindlichen Nachbarkommunen sind aufgrund der zu erwartenden Marktwir-
kungen keine Einschränkungen zu erwarten.  
• Für einen Sportfachmarkt mit max. ca. 1.200 m² Verkaufsfläche werden die Umvertei-
lungseffekte die 10 %- Grenze  für das Einzelhandelsangebot der Stadt Münster nicht 
überschreiten, so dass negative Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur der Stadt 
Münster auszuschließen sind. Eine Einschränkung der Entwicklungsfähigkeit der Innen-
stadt ist aufgrund der Höhe der Marktwirkungen nicht zu erwarten. 
• Um strukturgefährdende Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur der Zone I ausschlie-
ßen zu können, ist die Verkaufsfläche für einen projektierten Computermarkt - dem Gut-
achten gemäß – auf max. 650 m² begrenzt worden. Die Einschränkung der Entwicklungs-
fähigkeit der Innenstadt und der übrigen Versorgungslagen ist aufgrund der Dimensionie-
rung des geplanten Computerfachmarktes als unwesentlich zu bewerten. 
• Für einen Bürofachmarkt mit max. 1500 m² Verkaufsfläche werden für die Fachgeschäfte 
an städtebaulich integrierten Standorten Umverteilungseffekte im Maximum von 8 -10 % in 
der Zone I und von 7 -8 % in der Innenstadt erwartet. Damit beziehen sich die Wettbe-
werbswirkungen vor allem auf Betriebe der schutzwürdigen städtebaulich integrierten 
Strukturen, so dass negative Auswirkungen auf die Innenstadt und die wohnungsnahe Ver-
sorgung auszuschließen sind. Ebenso ist keine Beeinträchtigung der Zentralität benachbar-
ter Städte und Gemeinden zu erwarten. 
• Die Umverteilungswirkungen eines 1.300 m² Verkaufsfläche großen Bettenmarktes mit 
Zubehör werden sich vor allem auf die Betriebe der Zone I und die Innenstadt beziehen. 
Insgesamt wird der 10 %- Schwellenwert nicht überschritten, so dass negative Auswirkun-
gen auf die Versorgungsstruktur der Stadt Münster und der umliegenden Städte und Ge-
meinden nicht zu erwarten sind. 
• Infolge der Ansiedlung eines Teppichfachmarktes mit max. 1.000 m² Verkaufsfläche wird 
nur eine geringe Steigerung der Kaufkraftbindung zu erwarten sein, so dass negative Aus-
wirkungen auf die Versorgungsstruktur der umliegenden Städte und Gemeinden auszu-
schließen sind. Für Betriebe der Zone I ist eine maximale Umsatzverteilung von ca. 5 % zu 
erwarten; in den übrigen Lagen niedriger. Damit sind strukturgefährdende Auswirkungen 
auf die Versorgungsstruktur der Stadt Münster auszuschließen. Auch die Einschränkung 
der Entwicklungsfähigkeit der Innenstadt ist als unwesentlich zu bewerten. 
• Durch die Ansiedlung eines weiteren Fachmarktes im Warensegment Möbel mit max. 1500 
m² Verkaufsfläche sind die zu erwartenden Umsatzumverteilungseffekte in der Innenstadt 
von Münster mit ca. 5 % des derzeitigen Umsatzes am höchsten, bewegen sich jedoch 
deutlich unterhalb des Schwellenwertes von 10 %. Daher ist eine Einschränkung der Ent-
wicklungsmöglichkeit des Einzelhandels in der Stadt Münster aufgrund der Höhe der 
Marktwirkungen nicht zu erwarten. Für das Angebot eines Spielwarenfachmarktes mit ei-
ner Verkaufsfläche von max. 600 m² werden vor dem Hintergrund der Leistungsfähigkeit 
der Münsteraner Innenstadt keine negativen versorgungsstrukturellen Auswirkungen für die 
Innenstadt gesehen. Die vom Gutachter für vertretbar erachtete Größe von 900 m² Ver-
kaufsfläche hätte dagegen zu Umsatzverteilungen von bis zu 15 % geführt. 
Da neben dem Hauptsortiment ergänzende Randsortimente auf maximal jeweils 5 % der für 
die Nutzung zulässigen Verkaufsfläche möglich sind, soll der Ausschluss der in der Münstera-
ner Sortimentsliste aufgeführten zentrenrel evanten Sortimente der Nah- und Grundversorgung 
dafür Sorge tragen, dass keine Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche oder der woh-
nungsnahen Versorgung gegeben ist. Die Begrenzung der Flächen für die Randsortimente auf 
max. 5% der Verkaufsfläche ist deutlich restriktiver als übliche Regelungen, die ca. 10% als ver-

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träglichen Flächenanteil ansehen. Im Hinblick auf das räumlich nahegelegen Stadtteilzentrum 
am Dingbängerweg mit seinem überwiegend kleinteiligen Ladenbesatz, ist die Begrenzung 
sinnvoll. Bei 10%iger Randsortimentsfläche wäre zwischen 60 und 270 qm Verkaufsfläche hier-
für zulässig. Diese Größenordnungen entsprechen üblichen Fachgeschäften, die als Ergänzung 
der Versorgung für den täglichen Bedarf vorrangig im Stadtteilzentrum am Dingbängerweg an-
gesiedelt werden sollen.   
Die weiteren Nutzungsfestsetzungen: Fitnesseinrichtungen, Gastronomieeinrichtungen und 
sonstige Dienstleistungseinrichtungen sind versorgungsstrukturell und städtebaulich verträglich 
und stellen eine sinnvolle Ergänzung des Angebotes im zukünftigen Stadtbereichszentrum dar. 
Bei den Dienstleistungen werden Arztpraxen, Pflegedienste und Apotheken ausgeschlossen, da 
in diesem Bereich bereits entsprechende Angebote im Stadtteilzentrum bestehen, die dort auf-
grund der engen Anbindung an die Wohngebiete. Da in diesem Angebotsbereich einer Erreich-
barkeit auf kurzem Weg der Vorzug vor einem stadtbereichsorientierten Standort zu geben ist, 
sollen im Bereich der medizinischen Versorgung keine weitergehenden Angebote im Stadtbe-
reichszentrum entstehen.  
Die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten im Sinne von Bars, Spielhallen etc. ist damit ausge-
schlossen. 
Darüber hinaus ist das Sondergebiet 2 festgesetzt, um zentrale Angebote zur Stärkung der 
Aufenthaltsqualität zu bündeln. In Kioskform mit max. 50 m² Verkaufsfläche werden hier Nah- 
und Grundversorgungssortimente zugelassen. Eine Konkurrenz zum Stadtteilzentrum Mecklen-
beck ist durch die geringe Größe nicht gegeben. 
Die Festsetzungen stimmen mit dem Einzelhandelsk onzept der Stadt Münster überein, bzw. 
setzen dieses um und bilden damit die nutzungsstrukturellen Maßgaben für die städtebauliche 
Ordnung in diesem Bereich.  
Maß der baulichen Nutzung 
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl mit 0,6 im Sondergebiet 1 
und 1,0 im Sondergebiet 2 festgesetzt und ermöglic ht damit die Realisierung der beabsichtigten 
Baumaßnahmen. Darüber hinaus ergibt sich die bauliche Entwicklung aus den durch die fest-
gesetzten Baugrenzen bestimmten überbaubaren Grundstücksflächen, aus den festgesetzten 
Geschosszahlen zusammen mit den festgesetzten Bauhöhen und ermöglicht damit einerseits 
die Realisierung des in Größe und Vielfalt beabsichtigten Stadtbereichszentrums und ander-
seits die hierfür notwendigen Grün- und Frei- und Stellplatzflächen und die Zufahrt zum Halte-
punkt. Auf die Festsetzung einer Geschossflächenzahl kann daher verzichtet werden. 
6.2.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhe, Bauweise und Bauform 
überbaubare Grundstücksflächen 
Die durch die festgesetzten Baugrenzen bestimmten überbaubaren Grundstücksflächen geben 
den Rahmen für die zukünftigen Gebäude des Stadtbereichszentrums und können vollständig 
ausgeschöpft werden.  
Zahl der Vollgeschosse und Bauhöhen, Dachform 
Die Zahl der Vollgeschosse ist zwingend mit ein und zwei Vollgeschossen festgesetzt, damit 
genau die beabsichtigte Gebäudestruktur entsteht. Ebenso ist die Bauhöhe entsprechend der 
beabsichtigten Baumaßnahme mit jeweils einem konkreten Maß und alle Gebäude als Flachdä-
cher festgesetzt. Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die Oberkante der fertig gestell-
ten Grundstücksfläche, die zur unmittelbaren Erschließung dient, gemessen in der Mitte der 
Fassadenlänge des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeteils (TF 1.2).

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6.2.3 Stellplätze und Anlieferung 
Auf den Freiflächen und auf einer Dachfläche sind für die zukünftige Nutzung in ausreichender 
Zahl Stellplätze für PKW, teils in Schrägaufstellung, teils in Senkrechtaufstellung im Bebau-
ungsplan festgesetzt. Die Parkflächen werden über ein Einbahnstraßensystem im Bereich der 
schräg angeordneten Parkplätze erschlossen, um ein schnelles Ein- und Ausparken vor den 
Ladezonen zu ermöglichen. In den übrigen Parkbereichen, einschließlich der Stellplätze auf 
dem Parkdeck, erhalten die zugehörigen Fahrbahnen einen Zweirichtungsverkehr.  
Insgesamt werden 267 Stellplätze nachgewiesen, von denen sich ca. 110 auf dem Parkdeck im 
Obergeschoss befinden.  
Lage und Abmessung der Stellplätze werden durch die zeichnerischen Festsetzungen definiert: 
Damit dieses Konzept umgesetzt wird, ist textlich im Bebauungsplan festgesetzt, dass  Stell-
plätze nur innerhalb der festgesetzten Flächen für Stellplätze zulässig und Garagen und über-
dachte Stellplatzanlagen außerhalb überbaubarer Flächen unzulässig sind (TF 1.3). Darüber 
hinaus ist auf den Freiflächen und auf dem Parkdeck ausreichend Platz für 138 erforderliche 
Fahrradstellplätze vorgesehen. 
Die Hauptanlieferungszone für das Vorhaben wird zentral von der Westseite der Bebauung pa-
rallel zur Erschließungsstraße organisiert. Der Anlieferungsbereich wird von der öffentlichen 
Verkehrsfläche durch eine 1,8 m hohe Hecke, soweit nicht für die Zufahrt freizuhalten, abge-
schirmt. Täglich beliefern nicht mehr als zwei LKWs das Stadtbereichszentrum. Vom Anliefe-
rungsbereich aus wird die Ware über das Obergeschoss zu den einzelnen dort vorhandenen 
Lagern der Läden verteilt. Die übrigen Läden werden auf der Ostseite des Geländes über den 
Parkplatz angeliefert, da sich dort die kleineren Läden befinden, bei denen die Anlieferung über 
Kleintransporter erfolgt. Die zweispurige Fahrbahn ermöglicht die Anlieferung ohne Behinde-
rung für den Parkplatzverkehr. 
Darüber hinaus muss der außerhalb des Bebauungsplans gelegene Aldi über die südlichen 
Parkplatzflächen mittels Sattelzüge angeliefert werden. Dafür ist im Einbahnstraßensystem des 
Parkplatzes durch entsprechende Schleppkurven ausreichend Bewegungsraum vorgesehen, so 
dass ein Einfahren, Beliefern und Ausfahren der Sattelzüge problemlos möglich ist. 
6.2.4 Freiflächen, Begrünung, Nebenanlagen 
Damit die Aufenthaltsqualität des zukünftigen Stadtbereichszentrums für die Öffentlichkeit ge-
währleistet wird, sind alle Freiflächen auf der Grundlage eines Freiflächengestaltungsplanes zu 
gestalten und dauerhaft zu erhalten (TF 2.1). Der Freiflächengestaltungsplan umfasst auch den 
außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplanes liegenden Bereich des Bahnhaltepunktes 
und wird als Anlage zum Durchführungsvertrag wirksam.  
Dabei ist aus stadtgestalterischen Gründen und aus Belangen des Umweltschutzes zu beach-
ten, dass die nicht überbaubaren Flächen der Grundstücke zu begrünen und mit standortge-
rechten Laubgehölzen zu bepflanzen sind, soweit sie nicht für notwendige Zuwegungen und 
Stellplätzen benötigt werden.  
Darüber hinaus wird festgesetzt, dass innerhalb ebenerdiger Stellplatzanlagen je angefangener 
6 Stellplätze ein hochstämmiger, großkroniger Laubbaum (Spitzahorn oder Esche) mit einem 
Stammumfang von mindestens 18-20 cm fachgerecht zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten ist. 
Je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 6 m² bei einer Mindestbreite von 1,5 
m vorzusehen. Und innerhalb der Fläche zur Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonsti-
gen Bepflanzungen ist im Bereich der Anlieferung eine geschnittene Hecke aus heimischen 
Laubgehölzen wie z. B. Hainbuche (Carpinus betulus), Buche (Fagus sylvatica) zu pflanzen, zu 
pflegen und dauerhaft zu erhalten. Durch Schnitt- und Pflegemaßnahmen ist zu gewährleisten, 
dass die Hecke durchgehend eine Höhe von 1,80 m aufweist (TF 1.4).

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Zwischen dem Anlieferungsbereich und dem Gehweg der öffentlichen Verkehrsfläche sowie 
zwischen den Stellplatzflächen und den angrenzenden Bahnanlagen sind Flächen zur Anpflan-
zung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt,  damit durch eine 1,8 
m hohe Hecke die öffentlichen Verkehrsflächen und die Bahnanlagen hier von den privaten 
Verkehrsflächen abgeschirmt sind. 
Ebenfalls aus stadtgestalterischen Gründen sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO 
und andere in den Abstandsflächen zulässige bauliche Anlagen auf den nicht überbaubaren 
Grundstücksflächen unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind notwendige Einkaufswagen-
überdachungen und Überdachungen von Fahrradabstellplätzen (TF 1.5). 
6.2.5 Werbeanlagen 
Werbeanlagen sind nur zulässig an der Stätte der Leistung. Ausnahmen können gestattet wer-
den für einheitlich gestaltete, in Sammelanlagen zusammengefasste Hinweisschilder. 
Unzulässig sind Werbeanlagen oberhalb der Traufe, an Schornsteinen und anderen hochra-
genden Bauteilen sowie Werbeanlagen in beweglicher, veränderlicher oder reflektierender 
Form (TF 2.2). 
Diese Festsetzung trägt den verbindlichen Zielen dieses Planes Rechnung und ordnet die Aus-
stattung des Gebietes mit Werbeanlagen im Grundsatz in die des gesamten Bebauungsplans  
Nr. 342 ein und ergänzt sie. 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 
Die Weseler Straße ist eine der Hauptzufahrtsstraßen nach Münster. Die Verkehrsbelastung 
dieser Straße ist neben den innerstädtischen Verkehren auch durch die Pendlerverkehre ge-
prägt und führt dazu, dass es in den Hauptverkehrszeiten am Morgen und am Abend zu Ver-
kehrsbehinderungen kommt.  
Für die Weseler Straße liegt eine Verkehrsprognose (Prognosejahr 2020) vom Mai 2008 vor. 
Sie berücksichtigt die Strukturen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes von der Bösela-
gerstraße bis zur BAB A 1, inklusive der geplanten Versorgungsstrukturen (Stadtbereichszent-
rum, Erweiterung Stadtteilzentrum) sowie die Netzergänzungen durch die Verlegung der He-
roldstraße und der Verbindungsstraße zwischen der Weseler Straße und der Mecklenbecker 
Straße (Fritz-Stricker-Straße).  
Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Verkehrsbelastung im Bereich des Stadt-
bereichszentrums zurzeit bei ca. 17.200 KFZ/ 24 h liegt (Analyse 2008). In den Spitzenstunden 
ist die Leistungsfähigkeit der Weseler Straße erreicht. Zukünftig ist für den gleichen Straßenab-
schnitt ein Anstieg auf ca. 22.900 KFZ/ 24h zu erwarten (Prognose 2020). Aufgrund der Aus-
schöpfung der Kapazitätsreserven werden die Verkehrszunahmen vorrangig außerhalb der 
Spitzenstunden erfolgen.  
Durch das geplante Stadtbereichszentrum werden zwar Quell- und Zielverkehre ausgelöst, die-
se sind aber nicht maßgeblich für die zu erwartenden Prognoseverkehrsstärken im Zuge der 
Weseler Straße. Die Verkehrsprognose berücksichtigt sämtliche gewerbliche und andere städ-
tebauliche Entwicklungen – und deren Ziel- und Quellverkehre – im Stadtgebiet. Diese Ge-
samtentwicklung ist maßgeblich für die Entwicklung der Verkehrsmengen. 
Zur Verbesserung der verkehrlichen Entwicklung im Stadtteil Mecklenbeck sind folgende Maß-
nahmen geplant:

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- Bereits für 2011 ist der Umbau der sogenannten „Spinne“ im Bereich der Zufahrt zur Um-
gehungsstraße geplant. Durch den Umbau soll gewährleistet werden, dass die Rückstaus 
in der Weseler Straße wesentlich kürzer werden. 
- Ab 2012 wird die Steuerung aller Lichtsignalanlagen im Zuge der Weseler Straße verbes-
sert. Damit soll ein  besserer Verkehrsablauf gewährleistet werden. Eine Verbesserung 
des ÖPNV wird dabei ebenfalls erwartet. 
- Die Durchbindung der Entlastungsstraße Mecklenbeck (GAD-Trasse) von der Weseler 
Straße bis zur Mecklenbecker Straße wird insbesondere den Dingbängerweg entlasten. 
Hier ist der Bebauungsplan bereits rechtskräftig. Der Straßenausbau kann beginnen, so-
bald die Finanzierung gesichert ist. 
- Des Weiteren werden die Verlegung der Heroldstraße und der Bau des Bahnhaltepunktes 
ebenfalls eine Verbesserung herbeiführen. Die Planungsmittel für die Heroldstraße stehen 
ab 2013 zur Verfügung.  
Das Plangebiet wird von der Weseler Straße über eine vorhandene öffentliche Zufahrtsstraße 
und eine weitere private Zufahrt erschlossen. Dieses Erschließungskonzept dient einerseits 
dem geplanten Stadtbereichszentrum und anderseits ebenfalls der Erreichbarkeit des geplanten 
Haltepunktes. Folgende Maßnahmen sind zur Anbindung des Plangebietes vorgesehen: 
- Die auf der Weseler Straße vorhandene Linksabbiegerspur auf das Gelände entfällt, um 
den Verkehrsfluss durch mögliche Rückstaus in den Kreuzungsbereich Heroldstraße nicht 
zu behindern, so dass die direkt an die Weseler Straße grenzende Zufahrt nur über 
Rechtseinbiegen aus Mecklenbeck kommend und Rechtsausfahren Richtung Stadt ge-
nutzt werden kann.  
- Die Hauptzufahrt wird mittels Ampelanlage geregelt. Die öffentliche Verkehrsfläche erhält 
eine zusätzliche Linksabbiegerspur, damit der abfahrende Verkehr auch stadtauswärts 
ausreichend erfolgen kann. Die öffentliche Verkehrsfläche wird mit in den Bebauungsplan 
einbezogen.  
- Zur besseren Führung des Fußgängerverkehrs und zum schnelleren Abfluss des Ver-
kehrs wird der Überweg in der Weseler Straße auf die östliche Seite der Zufahrtsstraße 
verlegt. 
- Zur Erreichbarkeit des zukünftigen DB – Haltepunkts ist die erforderliche Fläche als mit 
Geh- Fahr- und Leitungsrechten für die Öffentlichkeit und den Erschließungsträger zu be-
lastende Fläche festgesetzt. 
Der eigentliche Zugangsbereich zum zukünftigen Haltepunkt wird zusätzlich als aufgepflasterte 
Verkehrsfläche festgesetzt, um hier eine der zukünftigen Nutzung entsprechende hochwertige 
Aufenthaltsqualität zu gewährleisten. Außerhalb des Plangebietes wird im Zuge der Verlegung 
der Heroldstraße eine separate öffentliche Wegeverbindung von der Weseler Straße zum Hal-
tepunkt vor. Die direkte Verbindung zu den Bahnsteigen ist als Bahnanlage festgesetzt. 
Darüber hinaus wird in den textlichen Festsetzungen darauf hingewiesen, dass bei baulichen 
Veränderungen auf den Flächen in der Nähe der DB-Grenze rechzeitig durch detaillierte und 
aussagekräftige Unterlagen in Form von Bauanträgen die DB Services Immobilien GmbH ge-
sondert zu beteiligen ist, um Gefahren für den Eisenbahnbetrieb ausschließen zu können (Hin-
weis 3.2).  
Die festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen, die festgesetzte aufgepflasterte Verkehrsfläche 
und die festgesetzte Bahnanlage sind nicht Bestandteil des Vorhaben- und Erschließungsplans. 
Das neue Stadtbereichszentrum wird von den Stadtbuslinien 15 und 16 über die Haltestelle 
Meyerbeerstraße im 10`- Takt erschlossen. Mit der Realisierung des Haltepunktes und der Ver-

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legung der Heroldstraße auf die westliche Seite des Stadtbereichszentrums wird die Haltestelle 
Meyerbeerstraße an den Kreuzungsbereich „verlegte Heroldstraße“ verschoben. Über den 
westlich des Stadtbereichszentrums gelegenen Fußweg wird dann der neue Haltepunkt erreicht 
und die Bus/Schiene-Verknüpfung für den Korridor Weseler Straße sichergestellt. 
6.4 Versorgung / technische Infrastruktur 
Für die zukünftige Stromversorgung des neuen Stadtbereichszentrums wird die südlich, außer-
halb des Bebauungsplans (am Aldi) gelegene Trafostation genutzt bzw. erweitert.  
Die Gas- und Wasserversorgung wird über die angrenzenden Erschließungsstraßen sicherge-
stellt.  
Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans befinden sich weitere Ver-
sorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom). Die Trassen werden durch entsprechende mit Lei-
tungsrechten für den Erschließungsträger zu belastende Flächen im Bebauungsplan festge-
setzt. 
6.5 Ausgleichsflächen 
Die im Zuge der geplanten 2. Änderung des Bebauungsplans vorgesehenen Festsetzungen 
führen aufgrund der bestehenden Festsetzungen als Gewerbegebiet bzw. Verkehrsfläche zu 
keinem weitergehenden Eingriff in Natur und Landschaft. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich. 
6.6 Immissionsschutz 
Für den Bebauungsplan liegt eine schalltechnische Untersuchung vor (Planungsbüro für Lärm-
schutz Altenberge 5/2008). Danach wirken auf das geplante Sondergebiet erhebliche Lärmim-
missionen von bis 79 dB(A) tags und 71 dB(A) nachts zur Weseler Straße bzw. 66 dB(A) tags 
und 67 dB(A) nachts zur DB-Strecke. Die Orientierungswerte für SO werden damit um 14 dB(A) 
tags und 16 dB(A) nachts überschritten. Ein aktiver Lärmschutz wurde bedingt durch die ge-
plante Nutzung und die Zufahrt von der Weseler Straße nicht untersucht. Es sind jedoch Lärm-
pegelbereiche bis hin zu Lärmpegelbereich VII erforderlich, die einschließlich textlicher Festset-
zungen im vorliegenden Bebauungsplan enthalten sind (TF 1.6).  Der Gutachter empfiehlt zu-
dem auf die Anordnung von Büroräumen oder Aufenthaltsräumen zur Weseler Straße hin zu 
verzichten.  
Aus diesem Grund ist festgesetzt (TF 1.6), dass bei Büroräumen oder Aufenthalts-
/Sozialräumen, die nur Fenster zu Fassaden mit den Lärmpegelbereichen V-VII besitzen, für ei-
ne ausreichende Belüftung (d.h. 1- bis 2- facher Luftwechsel/Stunde) bei geschlossenen Fens-
tern und Türen zu sorgen ist. Dabei ist zu gewährleisten, dass die durch die Schallschutzmaß-
nahmen erzielte Lärmdämmung nicht beeinträchtigt wird. 
Hinsichtlich des zu erwartenden Gewerbelärms wird im Gutachten eine Aussage zu potenziel-
len Beeinträchtigungen in der Nachbarschaft (Wohngebiet südlich der Bahn, Wohngebiet östlich 
geplanter Heroldstraße, Wohnbebauung nördlich Weseler Straße) getroffen. An allen überprüf-
ten Immissionsorten in diesem Gebiet werden die Richtwerte um mind. 6 dB(A) unterschritten 
und sind damit absolut unbedenklich.  
6.7 Altlasten / Altstandorte 
Im Bereich der Planung befindet sich die im städtischen Altlast-/Verdachtsflächenkataster ge-
führte Fläche 30. Hierbei handelte es sich um Betriebe, bei denen mit Wasser gefährdenden 
Stoffen umgegangen worden ist.  
Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung wurden im Bereich einer Eigenverbrauchertank-
anlage durchgeführt, diese zeigten keine Verunreinigungen des Erdreichs.

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Eine Kennzeichnung der Altlast-/Verdachtsfläche im Bebauungsplan ist nicht erforderlich.  
6.8 Denkmalschutz / Archäologie 
Boden- und Baudenkmale sind im Änderungsbereich nicht vorhanden.  
7. Flächenbilanz 
Gesamtfläche 16.386 m² 1,64 ha 100,00 % 
Verkehrsfläche 1.421 m² 0,14 ha 8,67 % 
Bahnanlagen 64 m² 0,01 ha 0,39 % 
Öffentliche Zufahrt zum Halte-
punkt 1.474 m² 0,15 ha 8,98 % 
Sondergebiete 13.427 m² 1,34 ha 81,96 % 
Flächen des Vorhaben- und  
Erschließungsplanes 15.179 m² 1,52 ha 92,63 % 
Tabelle 1: Flächenbilanz 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung 
Für die vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 wurde eine Umweltprü-
fung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die für das Vorhaben aufgrund der vorgesehenen 
Geschossfläche im Einzelhandel von über 5.000 m² erforderliche Einzelfallprüfung zur Feststel-
lung einer UVP-Pflicht ist damit entbehrlich (vgl. § 17 UVPG i. V. m. Anlage 1 Nr. 18.8/18.6 
UVPG).  
Die in der Umweltprüfung ermittelten voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen werden 
in nachfolgendem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Maßstab für die Bewertung der 
Umweltauswirkungen sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und 
Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes. 
8.2 Kurzdarstellung der Planung 
Im Gewerbegebiet Weseler Straße sollen die Voraussetzungen zur Ansiedlung von Einzelhan-
del geschaffen werden. Das bestehende Planungsrecht des Bebauungsplans lässt die ge-
wünschte bauliche Entwicklung jedoch nicht zu. 
Mit der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 auf einer Fläche von ca. 
1,64 ha und der damit verbundenen Festsetzung eines Stadtbereichszentrums sind insbeson-
dere folgende konkreten Festsetzungen verbunden: (vgl. Kap. 6): 
• Einzelhandelsnutzung mit einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 7.250 m² einschließ-
lich Festlegung der jeweils zulässigen Teilverkaufsflächen und Sortimente, 
• Einrichtungen für Fitness (max. 1.400 m²) und Gastronomie (max. 300 m²),  
• Anlage von 267 Stellplätzen, davon ca. 110 auf dem Parkdeck im Obergeschoss, 
• Öffentliche Zufahrt zum geplanten DB-Haltepunkt Mecklenbeck. 
Die Erschließung erfolgt einerseits von der Westseite des Plangebietes über eine private Zu-
fahrt und andererseits von Norden über eine Zufahrt von der Weseler Straße. Die Anlieferung

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erfolgt von der Westseite des Gebietes. Für Fahrräder sind 138 erforderliche Stellplätze vorge-
sehen. 
Unversiegelte Freiflächen verbleiben in geringem Umfang vor der Fassade zur Weseler Straße. 
Durch Baumpflanzungen erfolgt eine Untergliederung der Stellplatzflächen. 
Im Kontext mit der Änderung des Bebauungsplanes (VBP) ist die Aufstellung des Bebauungs-
planes Nr. 486 (Mecklenbeck – Verlegte Heroldstraße / Neuer DB-Haltepunkt) zu berücksichti-
gen. Es ist beabsichtigt die verlegte Heroldstraße unmittelbar östlich des Plangebietes an die 
Weseler Straße anzubinden. Die Bahnlinie wird zu diesem Zweck untertunnelt. 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Für die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen sind neben den sich 
unmittelbar aus dem Baugesetzbuch ergebenden Umweltschutzzielen insbesondere folgende 
fachgesetzlichen Ziele und Vorgabe des Umweltschutzes
 zu berücksichtigen.  
Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben  
des Umweltschutzes 
Menschen / Gesundheit 
- Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG) 
- DIN 18005 (technische Regelwerke) 
- TA-Lärm 
- 22. BImSchV 
Pflanzen und Tiere /  
biologische Vielfalt 
Landschaft 
- Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i.V.m. den Re-
gelungen des BauGB) 
Boden - Bundesbodenschutzgesetz/-verordnung 
(BBodSchG/BBodSchV) 
Tabelle 2: Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Die Art und Weise, wie die fachgesetzlichen Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes im Rah-
men des Verfahrens berücksichtigt werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern darge-
legt. 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
Für die zu prüfenden Schutzgüter erfolgt entsprechend der jeweiligen Relevanz für den Bebau-
ungsplan eine Darstellung und Bewertung der Bestandsituation, eine Prognose der zu erwar-
tenden Auswirkungen der Planung sowie die Vorstellung der vorgesehenen Maßnahmen zur 
Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen. Ausgangs-
punkt der Bewertung ist die planungsrechtlich zulässige Bestandssituation.  
Erhebliche Umweltauswirkungen konnten für die Änderungsbereiche im Hinblick auf die 
Schutzgüter Wasser und Klima sowie für Kultur- und Sachgüter durch das bestehende Pla-
nungsrecht bzw. die gegenwärtige Nutzung weitgehend ausgeschlossen werden, so dass auf 
eine ausführlichere Darlegung verzichtet werden kann.  
8.4.1 Mensch 
Auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 342 haben sich südlich der Weseler Straße Ge-
werbebetriebe und Einzelhandel angesiedelt. Das Stadtbereichszentrum wird von Verkehrstras-
sen (Eisenbahnlinie Wanne-Eickel – Bremen / Weseler Straße) eingefasst. Die nächsten zu-
sammenhängenden Wohngebäude (Allgemeine Wohngebiete) liegen jenseits der Bahnlinie 
bzw. der Weseler Straße in rund 80 bzw. 100 m Entfernung. Ein kleineres Wohngebiet liegt zu-
dem östlich des Plangebietes in rund 80 m Entfernung.

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Vorbelastungen durch Immissionen:  
Die Weseler Straße ist durch das gegenwärtige Verkehrsaufkommen (Analyse 2008: 17.200 
Kfz/24 h) vorbelastet. Das Plangebiet ist dadurch erheblichen Lärmimmissionsbelastungen 
durch den Verkehr auf der Weseler Straße sowie zusätzlich durch die südlich verlaufende 
Bahnstrecke ausgesetzt. Darüber hinaus wird das Gebiet zurzeit durch internen gewerblichen 
Lärm belastet. 
Nach den Abschätzungen des „Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit NRW“ (APUG 2004) 
ist bei offener Bebauung und guter Durchlüftung bei einer Verkehrsbelastung von 16.000 
Kfz/Tag und mehr eine Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaub bzw. NO
2 in Betracht zu 
ziehen. Eine klimaökologische Funktion kommt dem Raum nicht zu. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Lärmimmissionen  
Zur Ermittlung der Lärmimmissionen liegt ein Schalltechnisches Gutachten vor (Planungsbüro 
für Lärmschutz Altenberge, 2008). Für den Straßenverkehr wird als Prognosehorizont das Jahr 
2020 angesetzt. Im betreffenden Abschnitt der Weseler Straße ergibt sich demnach eine Erhö-
hung des Verkehrsaufkommens auf 22.900 Kfz/24h. Die maximalen Beurteilungspegel im Nah-
bereich der Weseler Straße führen zu Lärmimmissionen von 79 dB(A) tags und 71 dB(A) 
nachts. Die für das Sondergebiet angesetzten Orientierungswerte der DIN 18005 für eine ge-
werbliche Nutzung von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) tags werden mit 14 dB(A) tags und 16 
dB(A) nachts erheblich überschritten. Bezogen auf den Bahnverkehr liegen die Immissionen im 
Nahbereich mit 66 dB(A) tags und 67 dB(A) nachts vor allem nachts noch deutlich über den 
Orientierungswerten.  
Ein durchgängiger aktiver Lärmschutz zur Weseler Straße ist durch die Erschließungssituation 
nicht möglich. Zudem ergeben sich aus Sicht des Gutachters bei der gewerblichen Nutzung 
keine zwingenden Gründe zur Anordnung von aktivem Lärmschutz. Den Lärmimmissionen wird 
stattdessen durch passive Maßnahmen in Form von ausgewiesenen Lärmpegelbereichen be-
gegnet. Entlang der im Bebauungsplan gekennzeichneten Baugrenzen müssen bei Errichtung, 
Änderung oder Nutzungsänderung der Gebäude in den nicht nur zum vorübergehenden Auf-
enthalt von Menschen vorgesehenen Räumen die Anforderungen an das resultierende Schall-
dämm-Maß gemäß den ermittelten und ausgewiesenen Lärmpegelbereichen (LPB V-VII) nach 
DIN 4109 erfüllt werden. Bei Lärmpegelbereich VII ist bei Büronutzung gemäß DIN 4109 ein er-
forderliches Schalldämm-Maß (erf. R’
w,res) von 50 dB einzuhalten. Bedingt durch die hohen 
Lärmbelastungen entlang der Weseler Straße empfiehlt der Gutachter dort auf die Anlage von 
Büro- oder Sozialräumen von Mitarbeitern zu verzichten. Durch die Festsetzung einer ausrei-
chenden Belüftung bei geschlossenen Fenstern (d.h. 1- bis 2-facher Luftwechsel/Stunde) wird 
eine entsprechende Nutzung grundsätzlich ermöglicht. (TF 1.6) 
Im Rahmen des schalltechnischen Gutachtens wurde weiterhin untersucht, ob es durch ge-
werblich verursachten Lärm (Parkverkehr, Anlieferung etc.) zu Beeinträchtigungen kommen 
kann. Im Änderungsbereich werden maximal 64 dB(A) tags erreicht, so dass der Orientie-
rungswert von 65 dB(A) nicht überschritten wird. Auch für die in der näheren Umgebung befind-
lichen Wohngebäude wurde tags eine deutliche Unterschreitung der zulässigen Richtwerte der 
TA-Lärm um mindestens 6 dB(A) ermittelt. Eine Nutzung zur Nachtzeit ist nicht vorgesehen. 
Luftschadstoffimmissionen 
Im Rahmen der Voruntersuchungen zum Luftqualitätsplan Münster wurden durch ein Scree-
ning-Verfahren die „Hotspots“ mit erhöhten Immissionsbelastungen bestimmt. Dabei stellte sich 
heraus, dass neben der Verkehrsbelastung vor allem die lokalen Ausbreitungsbedingungen er-
heblichen Einfluss auf die Immissionsbelastung haben. In weiter östlich gelegen Abschnitten

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der Weseler Straße mit vergleichbarer Randbebauung, d.h. ohne Straßenschluchtcharakter, 
wurden trotz hoher DTV-Werte und hohem LKW-Anteil keine Werte erreicht, die in die Nähe der 
Grenzwerte der 22.BImSchV reichen. Die einseitige, bis zu 10,5 m hohe Straßenrandbebauung 
im Änderungsbereich, führt vor dem Hintergrund der gegenüberliegenden Ausgleichsfläche 
nicht zu einer problematischen Straßenschlucht. Erhebliche Luftbelastungen sind durch die 
Planung daher insgesamt nicht zu befürchten.  
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt  
Für die Pflanzen- und Tierwelt liegen durch die intensive gewerbliche Nutzung und die fast voll-
ständige Versiegelung keine zusagenden Lebensbedingungen vor. Lediglich die Wiesenbrache 
im Osten des Gebietes ist als Lebensraum für Allerweltsarten anzusprechen.  
Im Umfeld des Plangebietes befindet sich jenseits der Weseler Straße eine mit Bäumen und 
Sträuchern bepflanzte Ausgleichsfläche der Stadt Münster. Im Süden grenzt das Gebiet an 
Bahngelände mit artenreichen Ruderalsäumen an, das im Biotopkataster der LÖBF als schutz-
würdiges Biotop geführt wird. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Schutzgebiete von europäischer Bedeutung (FFH-Gebiete / Vogelschutzgebiete) sind in der 
Umgebung nicht vorhanden. Das Vorkommen streng geschützter Arten
 ist aufgrund der intensi-
ven Nutzung auszuschließen.  
Eingriffsregelung 
Für das Plangebiet liegt ein rechtskräftiger Bebauungsplan (Nr. 342) vor, der annähernd das 
gesamte Gebiet als Gewerbegebiet bzw. als Verkehrsfläche festsetzt. Eine rd. 560 m² große 
Fläche liegt außerhalb des Geltungsbereiches des bestehenden Bebauungsplanes. Diese Flä-
che wie auch die weiteren gewerblichen Flächen innerhalb des Bebauungsplanes sind nahezu 
vollflächig versiegelt, so dass hier kein Eingriff in Natur und Landschaft erfolgen kann. Die Ver-
siegelung der Wiesenbrache ist durch das bestehende Planungsrecht bereits zulässig, so dass 
aus dem Eingriff in die Fläche keine Verpflichtung zum Ausgleich erwächst. Die Durchführung 
von Ausgleichsmaßnahmen ist daher nicht erforderlich (§ 1a Abs. 3 BauGB). 
8.4.3 Boden 
Der überwiegende Teil des Änderungsbereiches stellt sich als versiegelte Fläche dar. Lediglich 
im östlichen Bereich wird ein Streifen einer heute unversiegelten Grünlandbrache in Anspruch 
genommen. Es handelt sich dabei nach Angaben der Bodenkarte 1:50.000 um einen Pseu-
dogley-Podsol. Schutzwürdige Böden werden nicht tangiert. 
Im Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 befindet sich eine im städti-
schen Altlasten-/Verdachtsflächenkataster
 geführte Fläche: 
Für die Altlasten-/Verdachtsfläche Nr. 30, eine ehemalige Eigenverbrauchertankstelle, ergaben 
zwischenzeitlich durchgeführte Untersuchungen keine Hinweise auf Kontaminationen des Erd-
reiches. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Durch die Planung werden ca. 900 m² neu versiegelt. Die Versiegelung und damit verbunden 
auch die verringerte Grundwasserneubildung sind jedoch bereits über den bestehenden Be-
bauungsplan zulässig.

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Verkehrsplanung
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Bahnstrecke Wanne-Eickel – Bremen / Heroldstraße 
Begründung zum Entwurf / Seite 20 von 23 
Von der Altlastenverdachtsfläche geht nach derzeitigem Kenntnisstand keine Gefährdung von 
Schutzgütern aus. Von einer Kennzeichnung der Fläche im Bebauungsplan wird daher abgese-
hen. 
Durch die Wiedernutzbarmachung bzw. Nachverdichtung einer gewerblichen Fläche dient die 
Planung insgesamt der Innenentwicklung und leistet einen Beitrag zum sparsamen Umgang mit 
Grund und Boden (§1a Abs. 2 BauGB). 
8.4.4 Landschaft 
Das Plangebiet wird in gestalterischer Hinsicht durch die gewerbliche Nutzung der Fläche und 
des Umfeldes geprägt. Die freie Landschaft wird nicht tangiert. Das Gebiet wird eingefasst 
durch die raumbestimmenden Verkehrstrassen der Weseler Straße und der Bahnlinie Wanne-
Eickel – Bremen. In nördlicher Richtung grenzen jenseits der Weseler Straße Ausgleichsflächen 
mit Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern an das Plangebiet.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Mit der Änderung des Bebauungsplanes erfolgt eine bauliche Neuordnung des Gebietes. Das 
entlang der Weseler Straße geplante 10,50 m hohe Gebäude, das im Vergleich zum heutigen 
Gebäude rund 9,0 m näher an die Straße heranrückt, bewirkt die Ausbildung einer markanten 
Raumkante. Eine das Landschaftsbild wesentlich beeinträchtigende Wirkung ist durch die Än-
derung des Bebauungsplanes aufgrund der Vorprägung des Raumes und den geringen Bezug 
zur freien Landschaft nicht zu erwarten. Als positive Maßnahmen erfolgen auf den ebenerdig 
angelegten Stellplatzanlagen die Anpflanzung eines hochstämmigen Baumes je 6 Stellplätze 
sowie die Begrünung der nicht überbaubaren bzw. für Stellplätze und Zuwegungen benötigten 
Grundstücksflächen auf der Grundlage eines Freiflächengestaltungsplanes. Insgesamt sind 36 
Standorte für Baumpflanzungen vorgesehen. Zusätzlich erfolgt durch die Anpflanzung von He-
cken im Anlieferungsbereich und entlang der Bahnlinie eine wirksame gestalterische Abgren-
zung der Nutzungen.  
8.4.5 Wechselwirkungen der Schutzgüter 
Wechselwirkungen von erheblicher Relevanz sind nicht erkennbar.  
8.4.6 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
Als erheblich nachteilige Umweltauswirkungen sind solche Wirkungen zu verstehen, die auch 
unter Berücksichtigung von vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung und 
zum Ausgleich die Umwelt beeinträchtigen. 
Als erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung sind die auf das Plangebiet einwirkenden 
Lärmimmissionen zu berücksichtigen. Durch das enge Heranrücken der Baugrenzen an die 
Weseler Straße werden mit Belastungen von 79 dB(A) tags Werte erreicht, die nur in Verbin-
dung mit dem Verzicht auf Wohnnutzung und weit reichende passive Schutzvorkehrungen bei 
Büronutzung nicht als gesundheitsgefährlich einzustufen sind.  
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) 
Bei Beibehaltung der gegenwärtigen Planung lässt sich das Planungsziel eines Stadtbereichs-
zentrum gemäß Einzelhandelskonzept nicht verwirklichen. Längerfristig wäre bei Verzicht auf 
die Planung die Ansiedlung von Gewerbebetrieben gemäß Bebauungsplan zu erwarten. 
Hinsichtlich der Umweltauswirkungen ist bei Beibehaltung der gegenwärtigen Planung entspre-
chend der Ausführungen des Kapitels 8.4 nicht von erheblichen Mehr- oder Minderbelastungen 
auszugehen.

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Verkehrsplanung
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Begründung zum Entwurf / Seite 21 von 23 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Auf der Ebene des Bebauungsplanes wurden keine anderweitigen Planungsmöglichkeiten un-
tersucht. 
8.7 Überwachung (Monitoring) 
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der 
Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwachen. Sie werden damit in die Lage ver-
setzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und ggf. geeignete Maßnahmen zur Ab-
hilfe zu ergreifen. 
Die Weseler Straße liegt im Bereich des Hauptverkehrsstraßennetzes der Stadt Münster, das 
im Zuge der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie alle 5 Jahre auf seine Lärmsituation hin 
überprüft wird. Weitere erhebliche Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung des 
Bebauungsplanes zu überwachen wären, sind nicht abzusehen. Auf ein spezielles Monitoring 
der Umweltauswirkungen kann daher verzichtet werden. Darüber hinaus unterrichten die zu-
ständigen Behörden im Rahmen ihrer Mitwirkungspflic ht die Stadt Münster, sofern sie im Zu-
sammenhang mit der Durchführung des Bebauungsplans Erkenntnisse über erheblich nachtei-
lige Umweltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3 BauGB).  
8.8 Zusammenfassung 
Die Stadt Münster beabsichtigt mit der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes 
Nr. 342 die Entwicklung eines Stadtbereichszentrums mit Angeboten des Einzelhandels. 
Zugleich wird eine Anbindung an den geplanten DB-Haltepunkt Mecklenbeck vorbereitet.  
Der Umweltbericht fasst die geprüften Umweltauswirkungen der Planung zusammen und be-
wertet diese umweltfachlich.  
Im Änderungsbereich ist von erheblichen Lärmbelastungen auszugehen. Die Orientierungswer-
te der DIN 18005 werden im Nahbereich der Weseler Straße mit 14 dB(A) tags und 16 dB(A) 
nachts erheblich überschritten (Prognosejahr 2020). Auch der Bahnverkehr an der Südseite 
führt zu Überschreitungen der Orientierungswerte. Eine Wohnnutzung ist im Gebiet nicht vorge-
sehen. Da ein aktiver Schallschutz aus technischen und gestalterischen Gründen nicht vorge-
nommen wird, sind in Abhängigkeit von den festgesetzten Lärmpegelbereichen (V-VII) passive 
Maßnahmen am Gebäude vorzusehen.  
Aufgrund der insgesamt guten Durchlüftungssituation ist trotz hoher Verkehrsbelastung nicht 
von Luftschadstoffbelastungen im Bereich der Grenzwerte der 22.BImSchV auszugehen. 
Mit der Planung ist keine Neuversiegelung verbunden, die zu einem Eingriff in Natur und Land-
schaft führen könnte, da das Areal bereits heute nahezu vollständig versiegelt und als Gewer-
begebiet überplant ist. Von einer im Änderungsbereich befindlichen Altlastenverdachtsfläche 
geht nach derzeitigem Kenntnisstand keine Gefährdung von Schutzgütern aus. Durch die Wie-
dernutzbarmachung bzw. Nachverdichtung einer gewerblichen Fläche dient die Planung insge-
samt der Innenentwicklung und leistet einen Beitrag zum sparsamen Umgang mit Grund und 
Boden. 
Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum 
Ausgleich verbleiben -abgesehen von den sehr hohen Lärmimmissionen im Plangebiet- somit 
keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen.

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9. Gesamtabwägung 
Die vorgetragenen Umweltbelange werden weitestgehend berücksichtigt, so dass erhebliche 
Belastungen -abgesehen von den sehr hohen Lärmimmissionen im Plangebiet- nicht auftreten. 
Durch die Planung erfolgen keine Eingriffe in Natur und Landschaft. Von der vorhandenen Alt-
lastenverdachtsfläche geht keine Gefährdung von Schutzgütern aus.  
Den auf das geplante Sondergebiet einwirkenden erheblichen Lärmimmissionen von bis 79 
dB(A) tags und 71 dB(A) nachts zur Weseler Straße bzw. 66 dB(A) tags und 67 dB(A) nachts 
zur DB-Strecke wird durch Festsetzungen von Lärmpegelbereichen bis hin zu Lärmpegelbe-
reich VII mit der Konsequenz von entsprechenden passiven Schallschutzmaßnahmen beim Bau 
der Gebäude ausreichend begegnet. Darüber hinaus wird festgesetzt, dass bei Büroräumen 
oder Aufenthalts-/Sozialräumen, die nur Fenster zu Fassaden mit den Lärmpegelbereichen V-
VII besitzen, für eine ausreichende Belüftung bei geschlossenen Fenstern und Türen zu sorgen 
ist. Dabei ist zu gewährleisten, dass die dur ch die Schallschutzmaßnahmen erzielte Lärmdäm-
mung nicht beeinträchtigt wird. Damit sind gesunde Arbeitsverhältnisse im ausreichenden Maße 
sichergestellt. 
Die Errichtung des multifunktionalen Stadtbereichszentrums mit vielfältigem Einzelhandelsan-
gebot und direkter Anbindung an den künftigen Bahnhaltepunkt stellt eine bedeutsame städte-
bauliche Maßnahme für die Weiterentwicklung der Stadt Münster und für die Versorgung der 
Bevölkerung dar. Sie ist stadtstrukturverträglich, dient der Innenentwicklung und leistet einen 
Beitrag zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden. 
In Abwägung zu den verbleibenden Umweltbelangen sollte den Zielen des Bebauungsplans in 
der vorliegenden Fassung gefolgt werden.  
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen 
Zur Durchführung des Bebauungsplanes sind keine Maßnahmen der öffentlichen Hand zur 
Ordnung des Grund und Bodens erforderlich. 
Die Verwirklichung des Bebauungsplanes berührt zwar die persönlichen Lebensumstände der 
im Plangebiet arbeitenden Menschen, nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher oder sozialer 
Hinsicht sind jedoch nicht zu erwarten. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich.  
Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Be-
völkerung, -insbesondere auf die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die Be-
lange der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen sowie die unterschiedliche 
Auswirkungen auf Frauen und Männer- wurden die zuständigen Ämter, Behörden und sonsti-
gen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Während dieser Behördenbeteiligungen sowie wäh-
rend der Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürgern im Planverfahren wurden keine weiteren 
Anhaltspunkte ersichtlich die eine nicht berücksichtigte Betroffenheit der verschiedenen Bevöl-
kerungsgruppen erkennen lassen. 
Die Realisierung des Bebauungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im 
Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen auswirken. Nachteilige Auswirkungen in sozia-
ler und wirtschaftlicher Sicht sind jedoch nicht erkennbar. Ein Sozialplan ist daher nicht erforder-
lich 
Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergänzende, öffentlich-rechtliche Vereinba-
rungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen (Durchführungs-
vertrag). Im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes sind nur solche Vorhaben zuläs-
sig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat (§ 
9 Abs. 2 BauGB) (Hinweis 3.1).

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Begründung zum Entwurf / Seite 23 von 23 
Wesentliche Inhalte des Vertrags werden sein:  
- Die Einhaltung der in dieser Begründung aufgeführten städtebaulichen Ziele und der dar-
aus folgenden Festsetzungen des Bebauungsplans, insbesondere die konkreten Sorti-
mente und Ladengrößen, die den vorgegebenen Nutzungsrahmen des Vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplans nicht überschreiten dürfen, 
- die Beachtung der technischen und gestalterischen Anforderungen an die Bau-, Erschlie-
ßungs- und Infrastrukturmaßnahmen, 
- die Kostenübernahmeverpflichtungen in Bezug auf die maßnahmenbedingte Infrastruktur 
und  
- eine Realisierungsverpflichtung zu den konkreten Bau- und Erschließungsvorhaben. 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) BauGB als Anlage zum Entwurf 
der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342: 
Mecklenbeck – Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51 a) / Bahn-
strecke Wanne-Eickel – Bremen / Heroldstraße (tlw. mit Vorhaben- und 
Erschließungsplan). 
Münster,  
Der Oberbürgermeister  
I.V. 
Schultheiß  
Stadtdirektor

V-0391-2010-Anlage-1-Buergeranhoerung

18521 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
 Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0391/2010 
 
Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 1 von 6 
Niederschrift  
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch  
zur Vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342:  
Mecklenbeck - Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51 a) /  
Bahnstrecke Wanne-Eickel - Bremen / Heroldstraße 
Stadtbezirk: Münster - West  
Anlass: Entwurf zur Vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebau-
ungsplans Nr. 342 “Mecklenbeck –Weseler Stra-
ße/Autobahnzubringer (B 51)/Bahnstrecke Wanne-Eickel – 
Bremen/Heroldstraße“ und der 29. Änderung des Flächen-
nutzungsplans “Mecklenbeck: zwischen Weseler Straße und 
geplantem Bahnhaltepunkt“ 
Zeit: Donnerstag, den 20.11.2008, um 19.00 Uhr, 
Ort: Aula der Peter–Wust–Schule,  
Dingbängerweg 80, 48163 Münster 
Teilnehmer: ca. 90 Bürgerinnen und Bürger 
Leitung der Bürgeranhörung: Frau Westrup, Bezirksbürgermeisterin,  
Vertretung der Verwaltung: Herr Kurz, Herr Schröder, Amt für Stadtentwicklung, Stadt-
planung, Verkehrsplanung 
Vertreter des Vorhabenträgers: Herr Maas 
Eröffnung 
Die Bezirksbürgermeisterin, Frau Westrup, eröffnet um 19:00 Uhr die Bürgeranhörung, begrüßt 
die Bürgerinnen und Bürger, stellt die Vertreter der Verwaltung und des Vorhabenträgers vor 
und informiert über den geplanten Ablauf der Veranstaltung, wonach in dieser Bürgeranhörung  
- der Projektentwurf des Vorhabenträgers, 
- der Entwurf der Vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 Mecklen-
beck – zwischen Weseler Straße und Haltepunkt Mecklenbeck / westlich der verlegten 
Heroldstraße und 
- die damit verbundene parallele Änderung des Flächennutzungsplans 
vorgestellt werden, erläutert die Bedeutung und den rechtlichen Hintergrund für die frühzeitige 
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in der Bauleitplanung und übergibt Herrn Kurz und 
Herrn Maas das Wort für die Vorstellung des Entwurfes.  
Vorstellung der Planungen 
Herr Kurz stellt mittels einer PowerPoint-Präsentation die städtebauliche Zielsetzung für den 
Bereich vor.  
Die Entwicklung zum Stadtbereichszentrum wird von der Stadt seit langem verfolgt. Sowohl das 
Zentrenkonzept zum Raumfunktionalen Konzept, als auch die Fortschreibung des Flächennut-

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 Bebauungsplan Nr. 342 – 2. Änderung  
Mecklenbeck – Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51) / 
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 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 2 von 6 
zungsplanes und das Einzelhandelskonzept weisen den Standort als Zentralen Versorgungsbe-
reich aus.  
Nach mehrfachen Änderungen liegt nunmehr ein städtebauliches Nutzungskonzept vor, das 
nach den Ergebnissen eines Gutachtens auch den Anforderungen des neugefassten Gesetzes 
zur Landesentwicklung (LEPro) entspricht. 
Herr Kurz beschreibt das Plangebiet, welches einen Teil des im Süden des Stadtteils Mecklen-
beck an der Weseler Straße gelegenen, langgezogenen Gewerbebandes darstellt und über die 
Weseler Straße erschlossen wird. 
Nachdem ein bislang vorhandener Baumarkt geschlossen wurde, befinden sich derzeit im 
Plangebiet neben Stellplätzen und ungenutzten Gebäudeteilen, 2 Schuhgeschäfte, ein Garten-
möbelgeschäft und ein Bekleidungsgeschäft. Die Gesamtverkaufsfläche betrug hier ca.  
6.400 m². 
Anlass für die Planaufstellung ist die Absicht des Vorhabenträgers und Grundstückseigentü-
mers, auf dieser Fläche in Übereinstimmung mit dem Einzelhandelskonzept der Stadt Münster 
den Bau eines Stadtbereichszentrums mit multifunktionalen Nutzungen und stadtteilübergrei-
fender Bedeutung zu realisieren. Das Einzelhandelskonzept weist dem Stadtbereichszentrum 
im Unterschied zum Stadtteilzentrum an der Sankt Anna Kirche andere Versorgungsfunktionen 
zu. Demnach besteht die Arbeitsteilung der beiden Zentren darin, dass am Dingbänger Weg die 
tägliche Versorgung entwickelt werden soll, während südlich der Weseler Straße periodische 
Versorgungsangebote – derentwegen man sonst in die City fahren müsste – für den Stadtbezirk 
West, also auch für Albachten und Roxel, ausgebaut werden sollen. 
Herr Maas stellt die konkreten Planungsabsichten vor: 
Das Gelände soll mit ein- und zweigeschossigen Gebäuden mit einer klaren und wieder er-
kennbaren Architektur neu bebaut werden und neue Parkplatzflächen erhalten.  
Es wird von der Weseler Straße über eine vorhandene öffentliche Zufahrtsstraße und eine wei-
tere private Zufahrt erschlossen. Dieses Erschließungskonzept dient nicht nur dem geplanten 
Stadtbereichszentrum, sondern ebenfalls der Erreichbarkeit des geplanten Bahnhaltepunktes 
Mecklenbeck. 
Das Nutzungskonzept umfasst Einzelhandelsverkaufsflächen bis zu 7.250 m² mit den Sortimen-
ten: Bekleidung, Schuhe, Sportartikel, Computer, Büroartikel, Betten, Heimtextilien, Teppiche, 
Bodenbeläge, Möbel und Spielwaren. Darüber hinaus sind Einrichtungen für Fitness und Gast-
ronomie sowie eine Disco geplant. 
Abschließend beschreibt Herr Kurz den voraussichtlichen, weiteren, zeitlichen Ablauf der Pla-
nung: 
Nach der frühzeitigen Bürgeranhörung wird im nächsten Jahr - wahrscheinlich noch vor Ostern - 
die Offenlegung des Bebauungsplans erfolgen, zu der die Bürger auch die Möglichkeit bekom-
men, Anregungen zur Planung zu stellen. Die Umsetzung des Planes erfolgt nach Erlangung 
der Rechtskraft auf der Grundlage eines entsprechenden Durchführungsvertrages zwischen 
dem Vorhabenträger und der Stadt Münster. Das kann durchaus bereits in 2009 beginnen. 
Fragen der Bürgerinnen und Bürger 
Im Anschluss an die Vorstellung der Planung bittet Frau Westrup die Bürger, Fragen zu stellen 
und ihre Meinung zu äußern. Die Fragen werden von Herrn Kurz und Herrn Maas beantwortet. 
• Die geplante Architektur und die meisten beabsichtigten Nutzungen sind positiv zu bewer-
ten, aber die geplante Disco wird nachts die Ruhe in dem nördlich angrenzenden Wohnge-
biet stören.

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Verkehrsplanung
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 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 3 von 6 
• Autobahn, Weseler Straße, Bahnstrecke und die zukünftige Lage der Heroldstraße sind 
Lärmerzeuger, die die Wohngebiete nördlich und südlich der Weseler Straße in Mecklen-
beck schon sehr stark beeinträchtigen. Eine Disco, deren Parkverkehr in die Wohngebiete 
einwirken wird, ist nicht mehr verträglich. 
• Die Disco wird ein erhebliches Problem für die Bewohner der Meyerbeerstraße darstellen. 
Baurechtlich sind zu wenige Stellplätze für die geplanten Nutzungen ausgewiesen. 
• Es ist mit jugendlichen Schlägern und Trinkern zu rechnen, die Lärm und Unrat verursa-
chen. 
• Gastronomische Einrichtungen wie geplant, sind städtebaulich an diesem Ort höchst zwei-
felhaft.  
► Die Disco-Nutzung und die Fitnesseinrichtung sind als Nutzungsalternativen für das 
Obergeschoss des Zentrums gedacht. Für beide Einrichtungen zusammen reicht die 
Fläche nicht aus. Für den Investor erklärt Herr Maas, dass aus heutiger Sicht die Disco 
als künftige Nutzung ausgeschlossen wird. 
► Die notwendige bzw. erforderliche Anzahl der Stellplätze wird im Baugenehmigungs-
verfahren abschließend geregelt bzw. muss baurechtlich ausreichend nachgewiesen 
werden. 
• Es scheint hier nicht nur keine ausreichende Stellplatzzahl nachgewiesen zu sein, auch 
besitzt die Stellplatzanlage kein Flair, bzw. erscheint der Aufenthalt auf diesen Flächen 
nicht sehr angenehm. 
• Es fehlen auch ca. 200 Fahrradstellplätze. 
• Können auch Bahnreisende den ganzen Tag dort parken? 
► Mit dem Publikumsverkehr ist durch das Fitnessstudio auf dem Parkdeck eine gute so-
ziale Kontrolle möglich. 
► Die Fahrradstellplätze auf dem Grundstück sind noch nicht im Plan definiert und wer-
den spätestens im Bauantrag nachzuweisen sein. 
► Für die Bahnreisenden sind 10 Autoabstellplätze im Bebauungsplan “Verlegte Herold-
straße“ festgesetzt. Darüber hinaus hat der Investor auf seinem Grundstück für den 
Nachweis zu sorgen. 
• Ein Lebensmittelmarkt sollte zulässig sein. Für die Bewohner im Süden von Mecklenbeck 
ist der Aldimarkt der einzige Lebensmittelmarkt in erreichbarer Nähe. Was ist wenn Aldi 
zumacht? 
• Wenn nur das Zentrum um die Sankt Anna Kirche der Nahversorgung dienen soll, dürfen 
Aldi und das Futtermittelgeschäft am Stadtbereichszentrum nicht bleiben. Der Ausschluss 
der Nahversorgung muss für die gesamte Fläche erfolgen! 
► Aldi liegt nicht innerhalb des Plangebiets, hat aber Bestandsschutz und sollte tatsäch-
lich diese Nutzung aufgegeben werden, könnte erneut ein Lebensmittelmarkt dort ein-
ziehen, sofern damit keine Nutzungsänderung verbunden wäre. 
• Das eigentliche Zentrum Mecklenbeck an der Sankt Anna Kirche ist vor 20 Jahren konzi-
piert worden und die gesamte Entwicklung darum, bis hin zum Hesselmannschen Hof war 
positiv für die Bewohner Mecklenbecks. Dieses neue Zentrum konterkariert diese Entwick-
lung. Auch gibt es bereits ein solches Stadtbereichszentrum in der Nähe: nämlich der Be-
reich an der Mersmannsstiege, mit Baumarkt, Lebensmittelmarkt und vielen anderen Ge-
schäften. Das neue Zentrum ist überflüssig wie ein Kropf. Gebt Mecklenbeck Ruhe. 
• Es handelt sich um eine gute Planung, denn Konkurrenz belebt das Geschäft, nur der zu 
erwartende Verkehr auf der Weseler Straße wird zu hoch sein.

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Verkehrsplanung
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 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 4 von 6 
• Noch mehr Verkehr mit Lärm und Schadstoffen schafft nur Probleme und widerspricht dem 
menschlichen Empfinden. Der beabsichtigte Kommerz ist übertrieben und nicht notwendig 
für Mecklenbeck, sondern nur für anreisende Fremde. 
• Die zentrenrelevanten Nutzungen gehören ins Zentrum von Münster. Warum nun noch ein 
weiteres Zentrum? 
• Es ist doch eine gute Sache, so wie das ganze geplant ist. Auch Kommerz ist eine wichtige 
und notwendige Angelegenheit. Es sollten aber nur solche Nutzungen ins neue Zentrum, 
die dort hineinpassen.  
• Die Entwicklung des Sankt Anna Zentrums war eine positive Sache. Nun sollte die weitere 
Entwicklung Mecklenbecks deutlich ruhiger verlaufen. 
• Es können 10 % zusätzliche zentrenrelevante Randsortimente entstehen; das sind 725 qm 
Ladenfläche. 
• Durch die zulässigen kleinteiligen Läden ist ebenfalls Konkurrenz zum Sankt Anna Zentrum 
vorgeprägt. 
• Die geplante Aufwertung durch das neue Stadtbereichszentrum und auch dessen Lage 
wird begrüßt. Es sollten aber nur das Sankt Anna Zentrum ergänzende Nutzungen und 
keine alternativen Nutzungen zugelassen werden. 
• Die ansprechende Architektur des Projekts wird gelobt.  
► Es wird weder konkurrierende Nutzungen zum Zentrum an der Sankt Anna Kirche noch 
Sortimentsüberschneidungen geben. Im Stadtteilzentrum am Dingbängeweg werden 
die Nahversorgungsangebote (Lebensmittel, Drogerie) entwickelt, während an der We-
seler Straße der weitergehende Versorgungsbedarf angeboten wird. 
► Das Nebeneinander beider Zentren wird damit so gestaltet, dass beide lebensfähig 
sein werden. 
► Auch der geplante Bahnhaltepunkt stellt eine Bereicherung dar, so dass die öffentli-
chen und privaten Belange sehr gut zusammen passen. 
► Die Konkurrenz zur Innenstadt ist durchaus beabsichtigt, nicht aber eine Konkurrenz 
zum Stadtteilzentrum Mecklenbeck. 
► Das Einzelhandelskonzept der Stadt Münster ermöglicht am Standort die beschriebe-
nen Nutzungen und der Bebauungsplan regelt abschließend, was zulässig ist. 
► Dimension und Größenordnung der Verkaufsflächen und auch die konkreten Nut-
zungsabsichten sind mittels eines Gutachtens untersucht und bewertet worden. Der 
Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehrsplanung der Stadt Münster 
hat die beabsichtigte Entwicklung vom Grundsatz her freigegeben.  
► Es ist sicherlich ein schwieriger Spagat zwei arbeitsteilige, nahe beieinander liegende 
Zentren zu schaffen und zu erhalten. Das geht nur, wenn in dem einen der tägliche 
Bedarf und in dem anderen der periodische Bedarf gedeckt wird. Dies wird mit der vor-
liegenden Planung etabliert. 
► Die außerhalb des Planes vorhandenen Einzelhandelsnutzungen unterliegen dem Be-
standsschutz; ein planerisches Einschreiten ist hier nicht möglich. 
► Die im Bebauungsplan zulässigen 10 %- Randsortimente können nicht in einem gro-
ßen Geschäft abgedeckt werden, sondern beziehen sich jeweils, zusammengefasst 
auf den einzelnen Laden; z. B. Schnürsenkel im Schuhgeschäft. 
• Wo kann man den Entwurf erhalten?

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 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 5 von 6 
• Die Anhörung ist eine Farce! Es handelt sich nicht um eine möglichst frühzeitige Beteili-
gung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit unter-
schiedlichen Lösungen, sondern die Lösung liegt bereits vor, bzw. wird hier vorgestellt. 
► Zurzeit wird auch die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchge-
führt, die sehr wahrscheinlich zu Änderungen der Planung führen wird. Daher ist es 
nicht sinnvoll, den derzeitigen Planentwurf an die Öffentlichkeit zu verteilen. Das ist 
dann möglich, wenn die Planreife zur Offenlegung erreicht ist. Im Internet ist die Pla-
nung aber einsehbar. 
► Die frühzeitige Information über die allgemeinen Ziele der Planung erfolgte bereits im 
Zusammenhang mit der Erstellung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Münster. 
Sowohl die vom Rat 2004 beschlossene Ursprungsplanung des Einzelhandelskonzep-
tes, als auch der aktuelle Entwurf für die Fortschreibung weisen den Bereich als künfti-
gen Standort für ein Stadtbereichszentrum aus. Zum Einzelhandelskonzept hat es 
2004 und 2008 öffentliche Hearings gegeben und die Planung ist öffentlich ausgelegt 
worden. 
► Die Freigabe für die Bürgerbeteiligung ist durch die Ratsgremien der Stadt Münster am 
18.09.2008, vor zwei Monaten erfolgt. Die Planung stellt, da es sich um einen konkre-
ten Projektentwurf des Vorhabenträgers handelt, zwangsläufig eine relativ klare, detail-
lierte Aussage dar. Der Bebauungsplanvorentwurf ist aber weder abgestimmt noch sei-
tens der politischen Gremien entschieden. Die Koordinierung geschieht in der Zeit 
nach der Bürgeranhörung und danach wird die Offenlegung der Planung vorbereitet. 
• Wenn die neue Heroldstraße fertig ist und die Autos dort im Stau stehen, wie kommt man 
dann von Mecklenbeck- Süd nach Mecklenbeck- Mitte?  
• Auch der Weg ins geplante Zentrum mit dem Fahrrad oder zu Fuß wird durch den Tunnel 
schwierig, umständlich und unsicher sein. 
• Schlimm ist, dass wir Südmecklenbecker durch die Verkehrsplanung abgehängt sind. 
• Der Verkehrslärm wird durch die Unterführung deutlich zunehmen. Die Weseler Straße 
wird noch häufiger zu sein, da noch mehr Verkehr angezogen wird. 
• Die Straßenplanung kann nicht losgelöst vom Stadtbereichszentrum erfolgen. Ganz wichtig 
sind die Wege für Fahrradfahrer und Fußgänger. Eine ebenerdige Querung für diese Ver-
kehrsteilnehmer in der jetzigen Lage der Heroldstraße muss für die Südmecklenbecker 
bleiben. 
• Die Verkehrsplanung ist eine Notlösung! 
• Die Troglage der zukünftigen Heroldstraße erhöht die Smogbelastung für die Verkehrsteil-
nehmer. 
• Nach Realisierung der hier vorgestellten Planung wird nicht nur der Verkehr auf der Wese-
ler Straße noch größer werden, sondern auf dem Dingbänger Weg wird der Verkehr zu-
sammenbrechen. Noch mehr Lärm, Emissionen und Staus sind die Folge. 
• Die Stadt hat kein Konzept. Mecklenbeck wird im Smog ersticken. 
► In Bezug auf das geplante Zentrum ist die Verkehrsplanung um den Haltepunkt eine 
gute und intelligente Lösung.  
► Die Unterführung stellt die zukünftige Verbindung dar. Die Heroldstraße bleibt, wie 
heute, einzige Fahrverbindung für den Autoverkehr aus dem Süden Mecklenbecks ins 
Zentrum. Fußgänger und Radfahrer werden auch durch die Unterführung fahren, brau-
chen aber auf Grund der höherliegenden, selbstständigen Spur bei Weitem nicht so tief 
herunterzufahren, wie der KFZ- Verkehr. Die Höhendifferenz zur Normalebene ist nicht 
sehr groß.

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StadtentwicklungAmt für
 Bebauungsplan Nr. 342 – 2. Änderung  
Mecklenbeck – Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51) / 
Bahnstrecke Wanne-Eickel – Bremen / Heroldstraße 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 6 von 6 
► Die Unterführung unter der Bahn ist kein Tunnel, so dass eine gute Durchlüftung ge-
währleistet sein dürfte. 
► Der Bebauungsplan für die Verlegung der Heroldstraße ist beschlossen und rechtsver-
bindlich. Dieser Plan ist nicht Gegenstand der Anhörung. 
► In den Spitzenstunden ist die Leistungsfähigkeit der Weseler Straße bereits heute er-
reicht. Nach der Verkehrsprognose 2020 wird es einen weiteren noch Anstieg geben. 
Aufgrund der Ausschöpfung der Kapazitätsreserven werden die Verkehrszunahmen 
vorrangig außerhalb der Spitzenstunden erfolgen müssen. 
• Kaum ist die Planung für die verlegte Heroldstraße rechtswirksam, kommt die Bürgeranhö-
rung für das Stadtbereichszentrum. Das ist doch kein Zufall! 
• Was kommt zuerst, die neue Heroldstraße oder das Stadtbereichszentrum? 
► Der zeitliche Ablauf des Baus der neuen Heroldstraße ist abhängig von der Zeitpla-
nung der Bahnbehörden. Das neue Stadtbereichszentrum ist sicherlich im baulichen 
Zusammenhang mit dem Neubau der Heroldstraße denkbar, aber kann auch unab-
hängig davon errichtet werden. 
• Wird die  Fortführung der GAD-Trasse für Entlastung des Dingbängeweges sorgen? 
► Der Durchgangsverkehr von und nach Roxel wird damit weitgehend aus dem Dingbän-
geweg herausgehalten. Der Bau der Entlastungsstraße Mecklenbeck (Fritz–Stricker–
Straße) kann wegen z. Z. nicht abgeschlossen Grunderwerbsverhandlungen noch 
nicht realisiert werden. 
Ende der Veranstaltung 
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, erklärt Frau Westrup, dass die Anre-
gungen protokolliert werden und im weiteren Entscheidungsprozess zum Bebauungsplanver-
fahren den parlamentarischen Gremien zur Kenntnis gegeben und mit abgewogen werden. 
Auch stehe die Verwaltung für weitere Informationen zur Verfügung. Sie schließt ca. um 20:50 
Uhr diese Bürgeranhörung. 
 
gez. 
Frau Westrup 
Bezirksbürgermeisterin 
gez. 
Herr Schröder 
Protokollführer

V-0391-2010-Anlage-6-Planverkleinerung

634 Zeichen

EÖ 
GFL 
St Parkdeck 
II 
BH=10,50m 
I BH=5,00 m 
I
BH=5,00 m 
LH = 
4,50 - 
5,00 m 
"Stadtbereichszentrum" 
St 
SO 
0,6 
"Stadtbereichszentrum" 
SO 
1,0 
1
2 I
BH=5,00 m 
E
L 
H 
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B 51
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 Straße 
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12 
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15 
16 
138 
140 
257 
110 
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643 
II 645 
9
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7
8
239 
10 
169 
I
172 
174 
171 
225 
254 
255 
256 
649 
I165 
240 
252 
253 
251 
651 
203 
390 
I
653a 
361 
362 
391 
392 
I
I
653 
360 
393 
Weg 
59 
Anlage 6 
zur Vorlage Nr. V/0391/2010 
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
 Planverkleinerung - Maßstab 1:1000 ST ADT M TÜNS ER

V-0391-2010-Anlage-3-ASSVWBeschluss

6940 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0391/2010 
    
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
14.05.2010
 492 6102
 
 
 
Schnellmeldung 
 
 
 
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft 
vom 22.04.2010 
 
Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342: Mecklenbeck - 
Weseler Straße / Autobahnzubringer (B51a) / Bahnstrecke Wanne-Eickel - Bremen / 
Heroldstraße 
Kenntnisnahme des Entwurfes 
TOP 6.2 
(öffentlicher Sitzungsteil) 
V/0468/2009 
 
Die CDU-Fraktion brachte einen Änderungsantrag ein, der entgegen des Betreffs im Antrag der 
Vorlage V/0468/2009 zugeordnet werden soll: 
 
„Der ASSVW/Rat möge beschließen: 
 
1. Um eine klare Aufgabenteilung zwischen dem geplanten Stadtbereichszentrum und dem 
Stadtteilzentrum rund um die St. Anna-Kirche zu gewährleisten, wird der vorliegende 
Entwurf dahingehend geändert, dass Nutzungen, die  an der Weseler Straße 
entsprechende Geschäfte/Dienstleister im Stadtteilzentrum gefährden, dort nicht 
zugelassen werden. 
 
Insbesondere werden: 
ƒ ergänzende Randsortimente – mit Ausschluss der in der Münsteraner 
Sortimentsliste ausgeführten zentrenrelevanten Sortimente der Nah- und 
Grundversorgung – auf maximal jeweils 5% (anstelle von 10%) der für die 
Nutzung zulässigen Verkaufsfläche beschränkt. 
ƒ Dienstleistungen im Stadtbezirkszentrum – mit Ausnahme des geplanten 
Fitnesszentrums – nicht zugelassen. 
ƒ das zulässige „Bürosortiment“ dahingehend weiter spezifiziert, dass Buch-, 
Schreibwaren- und Zeitschriftenhandel unzulässig sind. 
 
2. Bei der zu erwartenden Erweiterung des Stadtbezirkszentrums auf die westlich 
angrenzenden Flächen (siehe FNP) wird Grund- und Nahversorgung auf die heutige 
Nutzung (Tierfutter) beschränkt. 
 
3. Sollte der Durchführungsvertrag zukünftig in einer Weise geändert werden, der die 
Zulässigkeit von Nutzungen im Stadtbezirkszentrum berührt, werden diese Änderungen 
dem Planungssausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
4. Um die Mehrbelastung der Weseler Straße gegenüber der aktuellen Situation auf das in 
der Vorlage dargestellte, den Verkehrsfluss in der Prognose 2020 bereits massiv 
einschränkende Maß zu beschränken, ist eine zeitnahe Realisierung der geplanten 
Entlastungsstraße Mecklenbeck (Fritz-Stricker-Straße) unabdingbar.“ 
 
 
Die SPD-Fraktion brachte einen Änderungsantrag zur Vorlage ein:

„Bericht wie Verwaltungsvorlage, bis Seite 2, vorletzter Satz. 
 
Dann wie folgt : 
 
Der ASSVW begrüßt den von der Verwaltung im März 2010 durchgeführten 
Informationsabend für die Bürgerinnen und Bürger zum geplanten Stadtbereichszentrum 
Mecklenbeck. Die Ergebnisse des Informationsabends und die Anregungen der Bürgerinnen 
und Bürger sind bei der Offenlegung des Entwurfs zu berücksichtigen. Damit kann die 
gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung zum Änderungsverfahren eingeleitet werden. 
 
Im Einzelnen sind zu berücksichtigen: 
ƒ Der vorgesehene 10 % Anteil an Randsortimenten, der nicht in einem großen 
Geschäft abgedeckt werden kann, ist deutlich zu reduzieren. Dazu sind 
Verhandlungen mit dem Vorhabenträger zu führen und das Ergebnis vertraglich 
festzuhalten. 
ƒ Bei den im Entwurf vorgesehen «sonstigen Dienstleistungsflächen» sind die Nutzung 
als Arztpraxen, Apotheke und Drogeriemarkt auszuschließen. 
 
Darüber hinaus sind verkehrliche Verbesserungen für die Weseler Straße im Bereich 
Mecklenbeck von der Stadt durchzuführen, bzw. mit dem jeweiligen Maßnahmenträger 
Gespräche zur Umsetzung zu führen: 
ƒ Reduzierung des Pendlerverkehrs auf der Weseler Straße durch weitere 
Umsteigeangebote auf den Bus- und Schienenverkehr an die KFZ-Benutzer der 
Umlandgemeinden. Hierzu sind Gespräche mit den Kreisen zu führen, um Vorort-
Angebote umzusetzen. Dem ASSVW ist ein Ergebnisbericht vorzulegen. 
ƒ Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit einer Weiterführung der 
stadteinwärtigen Busspur an der Weseler Straße bis hinter dem 
Stadtbereichszentrum zu prüfen. 
ƒ Durchbau der planungsrechtlich beschlossenen GAD-Trasse bis zur Mecklenbecker 
Straße, um den Dingbängerweg und das Ortszentrum vom Durchgangsverkehr zu 
entlasten. 
ƒ Für den Straßenzug Weseler Straße ist die Umstellung der Ampelsteuerung der 
Lichtzeichenanlagen im Stadtteilbereich zur Umstellung auf eine adaptive 
Ampelsteuerung, analog zu der erfolgten am Albersloher Weg, vorrangig zu 
bearbeiten. Damit soll der Verkehr  auf der Mecklenbecker Straße leistungsfähiger 
geführt werden. 
ƒ Mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sind Gespräche zur baldigen baulichen  
Umsetzung der Planung für den Knotenumbau Weseler Straße / Umgehungsstraße 
/Autobahnzubringer zu führen. Hier soll durch einen sogenannten «Spinnenausbau» 
der Knoten in seiner Leistungsfähigkeit wesentlich erhöht werden. Dadurch kann der 
Verkehrsfluss auf den beteiligten Straßenzügen wesentlich erhöht werden. Die 
Ausbauplanung ist den beteiligten Ausschüssen baldmöglichst vorzulegen.“ 
 
Herr Schowe zeigte die Alternativen auf, wie diese Anträge in das Bebauungsplanverfahren 
eingebunden werden können. 
 
Nach Aussprache verständigte sich der Ausschuss auf den folgenden Beschlussvorschlag für das 
weitere Verfahren: 
 
1. Die bestehende Berichtsvorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 
2. Die Anträge werden zur Abstimmung gestellt. Das jeweilige Votum des Ausschusses 
wird damit die politische Willenserklärung, welche Inhalte in das 
Bebauungsplanverfahren einfließen sollen.  
3. Soweit die für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan relevanten Antragsinhalte 
planungsrechtlich umsetzbar sind und mit dem Vorhabenträger verhandelt werden 
konnten, sollen diese in den Entwurf zur Offenlegung integriert werden. Hierzu wird zur

nächsten Beratungskette eine neue Vorlage erarbeitet. 
 
Abstimmungsergebnisse: 
 
Der Ausschuss beschloss den Antrag der CDU-Frak tion mehrheitlich mit Für-Stimmen von CDU 
und SPD bei Enthaltung durch die FDP und Gegenstimmen von Bündnis 90/Die Grünen/GAL und 
LINKE.  
 
Der Ausschuss beschloss den Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich mit Für-Stimmen von CDU 
und SPD bei Enthaltung durch FDP und LINKE und Gegenstimmen von Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL.  
 
Sodann fasste der Ausschuss mehrheitlich mit Für-Stimmen von CDU, SPD, FDP und LINKE und 
Gegenstimmen von Bündnis 90/Die Grünen/GAL den nachstehenden Beschluss. 
 
 
 
Beschluss: 
 
1. Die bestehende Berichtsvorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 
2. Die Anträge von CDU und SPD sind jeweils mehrheitlich beschlossen worden.  
3. Soweit die für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan relevanten Antragsinhalte 
planungsrechtlich umsetzbar sind und mit dem Vorhabenträger verhandelt werden 
konnten, sollen diese in den Entwurf zur Offenlegung integriert werden. Hierzu wird zur 
nächsten Beratungskette eine neue Vorlage erarbeitet. 
 
 
 
Im Auftrag 
 
 
gez. 
Regina Dittmer 
Schriftführung 
 
Verteiler: III, III/1; Vorlagenersteller 61; nachr. Schriftführung HA/Rat

V-0391-2010-Anlage-2-Diskussion

24546 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
  
Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0391/2010 
Niederschrift / Seite 1 von 7 
Niederschrift  
über eine öffentliche Diskussionsveranstaltung:  
Mecklenbeck: Stadtbereichszentrum Weseler Straße: 
Stadtbezirk: Münster-West  
Anlass: geplante Offenlegung der Entwürfe zur Vorhabenbezogenen 
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 342 “Mecklenbeck – 
zwischen Weseler Straße und Haltepunkt Mecklenbeck / 
westlich der verlegten Heroldstraße und 29. Änderung des 
Flächennutzungsplans “Mecklenbeck: zwischen Weseler 
Straße und geplantem Bahnhaltepunkt“ 
Zeit: Donnerstag, den 25.03.2010, um 19.00 Uhr 
Ort: Aula der Peter-Wust-Schule, Dingbänger Weg 80, 48163 
Münster 
Teilnehmer: circa 160 Bürgerinnen und Bürger 
Leitung und Moderation der Veranstaltung:  
Herr Jens Stachowitz, Büro für Kommunikationsberatung, 
Dortmund 
Vertreter der Verwaltung: Herr Kurz, Herr König, Herr Hopp, Herr Witt, Herr Schröder, 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Vertreter des Vorhabenträgers: Herr Maas, Büro Maas und Partner 
Begrüßung 
Herr Stachowitz, eröffnet um 19.00 Uhr die Diskussionsveranstaltung, begrüßt die Bürgerinnen 
und Bürger, stellt die Vertreter der Verwaltung und des Vorhabenträgers des Projekts vor und 
informiert über Zielsetzung und Ablauf der Veranstaltung. 
Die Planung für das Stadtbereichszentrum an der Weseler Straße hat intensive öffentliche Dis-
kussionen mit dem Austausch von befürwortenden wie ablehnenden Argumenten ausgelöst. 
Die Offenlegung des Entwurfes für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde von den 
parlamentarischen Gremien noch nicht freigegeben.  
Vor diesem Hintergrund soll die Veranstaltung nicht dazu dienen eine weitere Konfrontation von 
Pro- und Contra-Argumenten zu bieten, sondern die Sicht der Bürgerinnen und Bürger in den 
Mittelpunkt zu stellen. Es soll Gelegenheit gegeben werden alle Themen, die aus Sicht der Bür-
ger im Zusammenhang mit der Planung für das Stadtbereichszentrum zu sehen sind, anzu-
sprechen und soweit möglich, von der Verwaltung zu beantworten. 
Der Ablauf der Veranstaltung sieht daher zunächst  
- kurze Eingangsreferate von Herrn Kurz zur städtebaulichen Situation Mecklenbecks, von 
Herrn Maas vom Büro Maas und Partner zum Entwurf für das Stadtbereichszentrum und 
von Herrn König zur Verkehrssituation in Mecklenbeck vor und 
- im Anschluss die Einladung an die Anwesenden Anregungen und Kommentare zum ge-
planten Stadtbereichszentrum an den bereitgestellten Thementafeln schriftlich abzugeben 
- die Ergebnisse schließlich im Plenum zu erläutern und diskutieren.

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
 Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 
29. Änderung des Flächennutzungsplanes 
Mecklenbeck: Stadtbereichszentrum Weseler Straße 
 Niederschrift / Seite 2 von 7 
Städtebauliche Situation und Einbindung des geplanten Stadtbereichszentrums  
Herr Kurz geht zunächst auf die prägenden städtebaulichen Merkmale Mecklenbecks ein. Die 
Entwicklung des Stadtteils stand von Anfang an in engem Zusammenhang mit der Weseler 
Straße, deren verkehrliche Bedeutung bereits durch die überörtliche Verkehrsanbindung ins 
westliche Umland bis hin zum Ruhrgebiet von Bedeutung war. Wegen der verkehrlichen Bedeu-
tung setzte entlang der Weseler Straße schon früh die bis heute prägende gewerbliche Entwick-
lung ein. Die Wohngebietsentwicklung Mecklenbecks erfolgte zunächst in den räumlich von 
einander getrennten Bereichen rund um die Ossenkampstiege, westlich des Dingbängerwegs, 
am Meckmannweg/Schürkamp und an der Heroldstraße /Waldwegsiedlung. Erst mit dem 
Wohngebiet Mecklenbeck-Mitte westlich des Dingbängerweges hat Mecklenbeck seit Mitte der 
1990er Jahre einen städtebaulichen Zusammenhang erhalten. Damit bietet der Stadtteil Quar-
tiere mit hoher Wohnqualität, insbesondere für Familien. Maßgeblich dazu beigetragen hat die 
Entwicklung des Stadtteilzentrums rund um die St. Anna Kirche. Zusammen mit den Läden der 
im Bau befindlichen südlichen Erweiterung wird dort eine große Angebotsvielfalt für den tägli-
chen Bedarf geboten. 
Das geplante Stadtbereichszentrum an der Weseler Straße soll hierzu eine Erweiterung des 
Versorgungsangebotes bieten. Die Stadtteile im Westen des Stadtgebietes sind in den letzten 
Jahren in erheblichem Maße gewachsen. Mit den großen Baugebieten Gievenbeck-Südwest, 
Nienberge-Waltruper Weg, Roxel-Nord, Albachten-West und Mecklenbeck-Mitte ist der Stadt-
bezirk West mit ca. 54.000 Einwohnern der größte Außenbezirk Münsters. Neben der Schaf-
fung attraktiver Wohngebiete soll auch eine verbesserte Versorgung zur Lebensqualität in den 
Stadtteilen beitragen. An zentraler Stelle in den Stadtbereichen sollen ergänzende Versor-
gungsangebote geschaffen werden, die es sonst nur in der Innenstadt gibt, wie z.B. für Beklei-
dung, Schuhe, Computerbedarf, Spielwaren, etc. Für den westlichen Stadtbereich Münsters sol-
len das Stadtbereichszentren an der Roxeler Straße in Gievenbeck (Ratio-Märkte) und das ge-
plante in Mecklenbeck an der Weseler Straße, beide an Hauptverkehrsstraßen gelegen und gut 
erreichbar, diese Aufgabe erfüllen. Für den Standort an der Weseler Straße sprechen die gute 
verkehrliche Erschließung, die Anbindung an den geplanten Bahnhaltepunkt Mecklenbeck und 
die Tatsache, dass der Standort seit langem als Einzelhandelsstandort etabliert ist. Der Eigen-
tümer der Flächen ist an die Stadt herangetreten mit dem Ziel die alten Gewerbehallen abzu-
brechen und durch den Neubau eines Zentrums mit Einzelhandelsangeboten und Freizeitange-
boten zu ersetzen. 
Projektplanung für das Stadtbereichszentrum 
Herr Maas erläutert seinen Entwurf für das Stadtbereichszentrum. Entlang der Weseler Straße 
soll eine zweigeschossige Bebauung mit einer klaren und wieder erkennbaren Architektur ent-
stehen, die sich nach innen zu den Kundenstellplätzen orientiert.  
Die Erschließung erfolgt von der Weseler Straße über die vorhandene öffentliche Zufahrtsstra-
ße und eine weitere private Zufahrt, die verkehrlich optimiert werden. Dieses Erschließungs-
konzept dient nicht nur dem geplanten Stadtbereichszentrum, sondern ebenfalls der Erreich-
barkeit des südlich angrenzend geplanten Bahnhaltepunktes Mecklenbeck. 
Das Nutzungskonzept umfasst mehrere Fachmärkte mit den Sortimenten: Bekleidung, Schuhe, 
Sportartikel, Computer, Büroartikel, Betten, Heimtextilien, Teppiche, Bodenbeläge, Möbel und 
Spielwaren. Die Verkaufsfläche aller Läden wird 7.250 qm nicht überschreiten. Ergänzt wird der 
Ladenbereich durch Gastronomieangebote an zentraler Stelle und eine Fitnesseinrichtung im 
Obergeschoss. 
Verkehrliche Situation auf der Weseler Straße 
Herr König weist daraufhin, dass die Weseler Straße eine der Hauptzufahrtsstraßen nach 
Münster ist, deren Verkehrsbelastung neben den innerstädtischen Verkehren auch durch die 
Pendlerverkehre geprägt ist. Die schon heute hohen Verkehrsbelastungen der Weseler Straße

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
 Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 
29. Änderung des Flächennutzungsplanes 
Mecklenbeck: Stadtbereichszentrum Weseler Straße 
 Niederschrift / Seite 3 von 7 
führen dazu, dass es in den Hauptverkehrszeiten am Morgen und am Abend zu Verkehrsbehin-
derungen kommt. Die Prognosen zur künftigen Verkehrsentwicklung lassen eine weitere Zu-
nahme der Verkehrsbelastung im Zuge der Weseler Straße erwarten.  
Durch das geplante Stadtbereichszentrum werden zwar Quell- und Zielverkehre ausgelöst, die-
se sind aber nicht maßgeblich für die zu erwartenden Prognoseverkehrsstärken im Zuge der 
Weseler Straße. Die Verkehrsprognose berücksichtigt sämtliche gewerbliche und andere städ-
tebauliche Entwicklungen – und deren Ziel- und Quellverkehre – im Stadtgebiet. Die Gesamt-
entwicklung ist maßgeblich für die Entwicklung der Verkehrsmengen. 
Zur Verbesserung der verkehrlichen Entwicklung im Stadtteil Mecklenbeck sind folgende Maß-
nahmen geplant: 
- Bereits für 2011 ist der Umbau der sogenannten „Spinne“ im Bereich der Zufahrt zur Um-
gehungsstraße geplant. Durch den Umbau soll gewährleistet werden, dass die Rückstaus 
in der Weseler Straße wesentlich kürzer werden. 
- Ab 2012 wird die Steuerung aller Lichtsignalanlagen im Zuge der Weseler Straße verbes-
sert. Damit soll ein  besserer Verkehrsablauf gewährleistet werden. Eine Verbesserung 
des ÖPNV wird dabei ebenfalls erwartet. 
- Die Durchbindung der Entlastungsstraße Mecklenbeck (GAD-Trasse) von der Weseler 
Straße bis zur Mecklenbecker Straße wird insbesondere den Dingbänger Weg entlasten. 
Hier ist der Bebauungsplan bereits rechtskräftig. Der Straßenausbau kann beginnen so-
bald die Finanzierung gesichert ist. 
- Des Weiteren werden die Verlegung der Heroldstraße und der Bau des Bahnhaltepunktes 
ebenfalls eine Verbesserung herbeiführen. Die Planungsmittel für die Heroldstraße stehen 
ab 2013 zur Verfügung.  
Diskussion 
Im Anschluss an die Vorträge bittet Herr Stachowitz die Anwesenden zu den vorbereiteten 
Schautafeln zu treten und auf den bereitgelegten Karten stichwortartig alles zu notieren, was im 
Zusammenhang mit der Planung für das Stadtbereichszentrum diskutiert werden soll. Unter-
stützung hierbei bieten die Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes, die auch die Inhalte der Dis-
kussion protokollieren.  
Mehrfach äußern sich Bürger, dass sie mit dem von Herrn Stachowitz beabsichtigten Vorgehen 
– an die Tafeln zu treten - nicht einverstanden sind und regen an die einzelnen Themen im Ple-
num zu diskutieren. So hätten alle Anwesenden die Gelegenheit die gesamte Diskussion zu 
verfolgen. 
Dieser Anregung wurde schließlich gefolgt. Herr Stachowitz nahm fortan Fragen entgegen, die 
von den Verwaltungsmitarbeitern beantwortet wurden. 
Fragen und Kommentare zum geplanten Stadtbereichszentrum 
• Die beiden Zentren passen nicht zusammen. Das Stadtteilzentrum um die Sankt Anna Kir-
che ist der eigentliche Mittelpunkt von Mecklenbeck. Hierdurch soll das Zusammenwach-
sen des Stadtteils gefördert werden. Der Bau eines weiteren Zentrums stört diesen Pro-
zess. 
• Durch den vorhandenen Discounter und die geplanten Randsortimente für die Einzelhan-
delsangebote sind Konkurrenzangebote zum Stadtteilzentrum St. Anna vorprogrammiert. 
Sind künftig an der Weseler Straße auch Dienstleistungen wie Post, Bank, Versicherungen, 
Arztpraxen, Friseur, Gastronomie, aber auch Lotto / Toto möglich? Dann wäre eine Ab-
grenzung zwischen den Zentren nicht möglich.

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
 Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 
29. Änderung des Flächennutzungsplanes 
Mecklenbeck: Stadtbereichszentrum Weseler Straße 
 Niederschrift / Seite 4 von 7 
• Das Stadtbereichszentrum an der Weseler Straße ist nicht lebensfähig. Die dort angebote-
nen Waren kaufen die Leute in der Stadt. 
• Kann das im Stadtbereichszentrum vorgesehene Sortiment flexibel – auch mit ähnlichen 
Nutzungen - belegt werden? 
• Schon heute gehen viele Leute gern zum Kaufen zu den bereits etablierten Nutzungen an 
der Weseler Straße. Ein Neubau wird begrüßt. 
> Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Münster sieht im Kern ein dreistufi-
ges Zentren- und Versorgungssystem vor. Das Hauptzentrum ist die City von Münster, 
die als oberzentraler Versorgungsbereich für alle Geschäftsgrößen und Sortimente of-
fen ist und als Einkaufsstandort für die Münsteraner und die Verbraucher aus dem 
Münsterland fungiert. Auf der Ebene der Stadtbereiche dienen die Stadtbereichszent-
ren, wie in Mecklenbeck südlich der Weseler Str. vorgesehen, als mittelzentraler Ver-
sorgungsbereich für den gesamten Westen Münsters. Dies sind die Standorte für die 
Ansiedlung von z. B. großflächigen Fachmärkten, die einen stadtteilübergreifenden 
Einzugsbereich und Angebote wie z.B. Bekleidung, Schuhe, Sportartikel etc., die man 
in den Stadtteilzentren in der Regel nicht vorfindet, haben. Demgegenüber bieten die 
Stadtteil- oder Grundversorgungszentren die Versorgung der Stadtteilbewohner mit 
Gütern des täglichen Bedarfs, also im Schwerpunkt mit Lebensmitteln.  
 
Für Münster- West, Münsters größtem Stadtbezirk mit 54.000 Einwohnern stellt das 
zukünftige Stadtbereichszentrum eine wichtige Versorgungsfunktion dar. Die Angebote 
sind auf kurzem Weg aus Mecklenbeck und den Stadtteilen des Bezirks West erreich-
bar ohne in die City fahren zu müssen. 
> In Mecklenbeck ist eine Aufgabenteilung zwischen dem räumlich getrennten Grundver-
sorgungszentrum St. Anna-Kirche am Dingbängerweg und dem geplanten Stadtbe-
reichszentrum an der Weseler Straße vorgesehen. Eine vergleichbare Situation be-
steht in Gievenbeck wo das Stadtteilzentrum rund um die Kirche St. Michael und das 
Stadtbereichszentrum an der Roxeler Straße entstanden ist. Im Grundversorgungs-
zentrum prägen Lebensmittelmärkte und ergänzende kleinteilige Fachgeschäfte und 
Dienstleister (wie z. B. Frisör, Bankfiliale) die Angebotsstruktur, während im Stadtbe-
reichszentrum an der Roxeler Straße großflächige Angebotsformen wie zum Beispiel 
das SB-Warenhaus Ratio vorherrschen. Diese Fachmärkte wären aufgrund ihres grö-
ßeren Flächenbedarfs in den eher kleinteiligen Grundversorgungszentren nicht unter-
zubringen. Großflächige Fachmärkte führen in der Regel eher niedrigpreisige, dis-
countorientierte Angebote, so dass sie zu den kleineren, marken- und serviceorientier-
ten Fachgeschäften nicht unmittelbar in Konkurrenz stehen.  
> Für die Planung in Mecklenbeck ist im Rahmen der Aufgabenteilung zum Schutz des 
Grundversorgungszentrums St. Anna-Kirche festgelegt, dass im geplanten Stadtbe-
reichszentrum an der Weseler Straße über den Bestand (Aldi, Tierfutterhaus) hinaus 
keine weiteren Lebensmittelgeschäfte angesiedelt werden dürfen und dass auch für 
die Sortimente Bekleidung und Schuhe jeweils nur 1 kleineres Ladengeschäft mit we-
niger als 500 qm Verkaufsfläche entstehen darf.  
> Das Gutachten über die zukünftigen Einzelhandelsnutzungen im Stadtbereichszentrum 
kommt zu dem Ergebnis, dass die geplanten Einzelhandelsangebote stadtstrukturell 
verträglich sind.  
> Die genannten Dienstleistungen wären nach derzeitigem Planungsstand im Stadtbe-
reichszentrum auch zulässig. Ein Ärztehaus ist allerdings nicht vorgesehen. Die Band-
breite der zulässigen Dienstleitungsangebote lässt sich ändern. 
• Das Stadtteilzentrum sollte auf jeden Fall, sobald als möglich gebaut werden. 
• Es steht außer Frage, dass hier endlich etwas passieren muss.

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
 Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 
29. Änderung des Flächennutzungsplanes 
Mecklenbeck: Stadtbereichszentrum Weseler Straße 
 Niederschrift / Seite 5 von 7 
• Der Druck auf den Investor sollte nicht übertrieben werden. 
• Dem Investor sollten nicht zu viele Forderungen gestellt werden.  
• Wir sollten uns freuen, dass jemand dort bereit ist, zu investieren. 
• Wenn das Stadtbereichszentrum noch ein wenig verträglicher in Bezug auf das Stadtteil-
zentrum Mecklenbeck gestaltet wird, eine attraktivere Umhüllung erhält – denn viele der 
künftigen Nutzungen sind schon da - und etwas gegen die Verkehrsprobleme getan wird, 
sollte man für diese neue Nutzung stimmen. 
• Man muss auch die Bewohner in den weiter angrenzenden Stadtteilen sehen. Zum Beispiel 
die Menschen in der Aaseestadt. Die haben nur den Aaseemarkt und freuen sich auf das 
Einkaufen im neuen Stadtbereichszentrum. 
• Das Stadtteilzentrum Weseler Straße ist eine große Chance für Mecklenbeck. 
• Dass auch das Stadtteilzentrum Sankt Anna auf dem Dingbänger Weg Verkehr erzeugt, 
darüber schimpft niemand. 
• Der Bau des Stadtbereichszentrums ist eine gute Sache. Für die Mecklenbecker fehlt es an 
Einkaufsmöglichkeiten im Stadtteilzentrum Sankt Anna. Es gibt viele Mecklenbecker Bür-
ger die für den Bau des Stadtbereichszentrum Weseler Straße sind. Es sollte für die Bürger 
verkehrsverträglich sein und insgesamt mehr Lebensqualität bringen. 
Fragen zu Spielhallen und zum Bestand 
• Sind Amüsierbetriebe im Stadtbereichszentrum ausgeschlossen? 
> Die Planung für das Stadtbereichszentrum lässt keine Vergnügungsstätten zu. Damit  
wären hier Diskotheken und Spielhallen ausgeschlossen. 
• Sind westlich und östlich des Stadtbereichszentrums Spielhallen ausgeschlossen? 
> Westlich und östlich des geplanten Stadtbereichszentrums setzt der rechtskräftige Be-
bauungsplan Gewerbegebiete fest. In diesen Gewerbegebieten sind Spielhallen 
grundsätzlich zulässig.  
• Können Spielhallen hier nicht ganz verboten werden? 
> Für Vergnügungsstätten besteht ein gesellschaftlicher Bedarf. Deshalb lässt das Pla-
nungsrecht und die Rechtsprechung hierzu kein generelles - womöglich stadtweites - 
Verbot solcher Einrichtungen zu. Spielhallen sind in älteren Gewerbegebieten allge-
mein zulässig, in jüngeren nur ausnahmsweise zulässig. Ein flächendeckender völliger 
Ausschluss von Spielhallen ist rechtlich nicht möglich. Allenfalls ist eine Steuerung 
möglich die bestimmte Bereiche für Spielhallen sperrt und andere für deren Ansiedlung 
bereithält. 
• Welche Einzelhandelsnutzungen sind heute im Bebauungsplan zulässig? 
> Im derzeit gültigen Bebauungsplan sind Baumärkte, Gartencenter und der Handel mit 
Möbel und Autos und Autozubehör zulässig. 
Fragen und Kommentare zur Verkehrssituation 
• Erst muss das Verkehrsnetz umgebaut werden. 
• Für die Verkehrsmaßnahmen fehlt der Stadt das Geld. Deshalb ist die Realisierung nicht 
gesichert. Wann kommen diese Maßnahmen sicher? 
• Warum kann nicht zuerst die GAD- Trasse gebaut werden? 
• Muss man wieder so lange warten, bis sich auf dem Dingbänger Weg ein tödlicher Unfall 
ereignet hat?

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
 Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 
29. Änderung des Flächennutzungsplanes 
Mecklenbeck: Stadtbereichszentrum Weseler Straße 
 Niederschrift / Seite 6 von 7 
• Die Realisierung der GAD- Trasse ist wohl die unsicherste Maßnahme. Ist denn wenigs-
tens der Umbau der Kreuzung im Einmündungsbereich der Umgehungsstraße verbindlich? 
• Es sollte ein Brief an den Oberbürgermeister geschrieben werden, dass bei den engen Fi-
nanzen nach Priorität entschieden wird. Wenn im Zusammenhang mit dem Dingbänger 
Weg nichts passiert, die GAD- Trasse zurückgestellt wird und das Stadtteilzentrum gebaut 
wird, dann bricht das Chaos aus. 
> Für den Umbau der Spinne und die Modernisierung der Ampelanlagen im Zuge der 
Weseler Straße sind die Finanzierung und der Zeitpunkt der Realisation, wie bereits 
dargelegt, gesichert.  
> Für die Kreuzung im Einmündungsbereich der Umgehungsstraße, die sogenannte 
„Spinne“ stehen Finanzmittel ab 2011 bereit.  
> Die Planung der GAD- Trasse ist rechtskräftig und kann gebaut werden, sobald die Fi-
nanzierung gesichert ist.  
> Für die Verlegung der Heroldstraße sind ab 2013 Planungsmittel vorgesehen. 
• Der Investor für das Stadtbereichszentrum muss sich an den Verkehrsmaßnahmen kos-
tenmäßig beteiligen. Dann erst kann das Stadtbereichszentrum gebaut werden. 
> Zu einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehört ein Durchführungsvertrag in 
dem sich der Vorhabenträger/Investor unter anderem zur Übernahme der mit seinem 
Bauvorhaben verbundenen Erschließungskosten verpflichtet. Der Durchführungsver-
trag wird vor dem Beschluss des Rates der Stadt zu der Planung unterzeichnet. 
• Die verlegte Heroldstraße verläuft von Amelsbüren nach Mecklenbeck und wird mit der dort 
dann angelegten Autobahnabfahrt für einen erheblichen Verkehrszuwachs sorgen. 
• Dass es keine ordentliche Nord- Südverbindung gibt, ist ein seit langen bestehender Feh-
ler. Der Dingbänger Weg stellt die einzige Möglichkeit dar. Auch die GAD- Trasse hebt die-
sen Misstand nicht auf und die Verkehrsproblematik der Weseler Straße bleibt. Deshalb 
sollte die Weseler Straße nicht weiter belastet werden und eine grundsätzlich andere Lö-
sung gefunden werden. 
• Auch die verlegte Heroldstraße bringt keine Entlastung. Der Möbelmarkt Poco brachte zu-
sätzliche Verkehre auf die Weseler Straße und auch das neue Stadtbereichszentrum wird 
mehr Verkehr mit sich bringen; mehr als dort Stellplätze geplant sind. Selbst auf Büro- und 
Sozialräume von Mitarbeitern im neuen Stadtbereichszentrum sollen laut Begründung zum 
Bebauungsplan wegen der hohen Lärmbelastung an der Weseler Straße verzichtet wer-
den. 
> Von der verlegten Heroldstraße werden keine unmittelbaren, wesentlichen Auswirkun-
gen auf die Verkehrsbelastung der Weseler Straße erwartet. Grund für die Verlegung 
ist der Wegfall der Bahnüberquerung. 
> Die Weseler Straße ist eine von mehreren Haupteinfallstraßen nach Münster und hat 
als solche die Funktion, die Erreichbarkeit der City von außen und aus den Stadtteilen 
sicher zu stellen. 
> Durch das geplante Stadtbereichszentrum wird Verkehr erzeugt, der auch die Weseler 
Straße belasten wird. Aber auch jede andere Nutzung an dieser Stelle wird Verkehre 
auslösen, die auch über die Weseler Straße abgewickelt werden müssten. 
> Die Auflage keine Büro- und Sozialräume, also Räume in denen sich Menschen aufhal-
ten, direkt entlang der Weseler Straße vorzusehen ist erforderlich wegen starken Ver-
kehrslärmeinwirkung. Diese Einschätzung gilt nicht für die Wohnbebauung nördlich der 
Weseler Straße, da diese  in mindestens 80 m Entfernung und zusätzlich durch einen 
Grünzug geschützt liegt.

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
 Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 342 
29. Änderung des Flächennutzungsplanes 
Mecklenbeck: Stadtbereichszentrum Weseler Straße 
 Niederschrift / Seite 7 von 7 
• Als Anwohner der Weseler Strasse bin ich dem Verkehrslärm ausgesetzt; doch ich bin da-
für, dass das Zentrum gebaut wird. 
• Wenn die Aussagen des Gutachters nicht zutreffen, mit welcher Summe haftet der Gutach-
ter dann? 
> Die Verkehrsuntersuchung basiert auf aktuellen Verkehrszählungen und wurde metho-
disch korrekt erstellt.  
• Wann kommt der Bahnhaltepunkt? 
> Planungsrecht für die Einrichtung des Bahnhaltepunktes liegt vor, aber der Realisie-
rungszeitpunkt ist derzeit ungewiss, da in diesem Fall die DB AG den Zeitpunkt be-
stimmt. Allerdings laufen Gespräche der Stadt Münster mit der DB AG über die Festle-
gung eines Zeitpunktes. 
• Es sollte verhindert werden, dass die Wohnstraßen in Mecklenbeck als Schleichwege be-
nutzt werden. 
• Sieht die Prognose für die Verkehrsbelastung der Weseler Straße eine Steigerung bis zu 
25.000 Fahrbewegungen pro Tag vor?  
> Für den Bereich des geplanten Stadtbereichszentrums geht die Verkehrsprognose von 
einer künftigen Verkehrsbelastung von ca. 24.000 KFZ/Tag aus. 
• Wenn eine andere Nutzung im Bereich des geplanten Stadtbereichszentrums entsteht, ist 
gegebenenfalls mit noch mehr Verkehr zurechnen?  
> Nein, die Prognosen lassen Belastungen bis zu einer Grenze von etwa 24.000 
KFZ/Tag erwarten. Dieser Verkehr wird auch dann im Bereich des geplanten Stadtbe-
reichszentrums entstehen, wenn dort andere Nutzungen wie die heute bereits zulässi-
gen Möbel- und KFZ-handelsbetriebe realisiert werden sollten. 
• Ist ein vierstreifiger Ausbau der Weseler Straße möglich? 
> Ein durchgehend vierstreifiger Ausbau der Weseler Straße ist auf den zur Verfügung 
stehenden öffentlichen Flächen nicht realisierbar. Er wäre allerdings zu erwarten, dass 
der Verkehr im Zuge der Weseler Straße noch weiter zunehmen würde. 
• Ist der Umbau des Knotenpunkts Weseler Straße / Autobahnzubringer in der Höhe der 
Firma Brillux entscheidend dafür, dass der Verkehr in der Weseler Straße flüssiger wird?  
> Der Umbau des Knotenpunkts Weseler Straße / Autobahnzubringer ist notwendig und 
wird die Rückstaus in der Weseler Straße wesentlich reduzieren. 
• Es sollte eine weitere Bürgerbeteiligung zum Thema geben. 
Diese Anregung nimmt Herr Stachowitz als Plädoyer für die Fortsetzung des öffentlichen Dia-
logs zur Planung für Mecklenbeck. Zunächst geht es weiter indem die Niederschrift für jeden 
einsehbar auf den Internetseiten der Stadtverwaltung eingebracht wird. Die Diskussionsergeb-
nisse werden darüber hinaus den parlamentarischen Gremien für die weitergehende Beratung 
zum geplanten Stadtbereichszentrum bekannt gegeben. Die Verwaltung wird prüfen, ob sich 
aus der Diskussion Anpassungserfordernisse für die vorliegende Planung ergeben. Die Vertre-
ter der Verwaltung bieten darüber hinaus an für weitergehende Fragen zur Verfügung zu ste-
hen. 
Herr Stachowitz bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für die lebendige Diskussions-
kultur und beendet die Veranstaltung um ca. 21.30 Uhr.  
gez. Schröder  
Schriftführer

Beratungsverlauf (2)

27.05.2010 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.06.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (18)

  • Bebauungsplan Nr. 342, 2. Änderung (amtlicher Umring) amtlich
  • Weseler Straße 645
  • Heroldstraße 1
  • Harkortstraße
  • Roxeler Straße
  • Meyerbeerstraße
  • Fritz-Stricker-Straße
  • Mecklenbecker Straße
  • Albersloher Weg 33
  • Dingbängerweg 80
  • Meckmannweg
  • An der Hansalinie
  • Umgehungsstraße
  • Mersmannsstiege
  • Ossenkampstiege
  • Waltruper Weg
  • Ripenhorst
  • Schürkamp

Bebauungsplan Nr. 342, 2. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Weseler Straße / Autobahnzubringer (B 51 a) / Bundesbahnstrecke Wanne-Eickel - Bremen / Heroldstraße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0391/2010
Typ
Vorlagen
Datum
18.05.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37