V/0924/2017
Bericht zum Abbau geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt Münster (V/0569/2015)
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Berichtsvorlage
5034 Zeichen
V/0924/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Personal- und Organisationsamt
Betrifft
Bericht zum Abbau geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt Münster (V/0569/2015)
Beratungsfolge
30.01.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und
E-Government Bericht
1. Hintergrund
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 16.09.2015 die Verwaltung beauftragt, die Zahl der geringfüg i-
gen Beschäftigungsverhältnisse (Niedrigteilzeitkräfte – NTK) – soweit organisatorisch umsetzbar
– zu reduzieren.
Über den Stand der Umsetzung sollte jährlich berichtet werden.
2. Umsetzung
In einem ersten Schritt wurde zum Schuljahr 2016/2017 im Bereich der Offenen Ganztagssch u-
len (OGS) ein Teil der Stellen zu sozialversicherungspflichten Beschäftigungsverhältnissen z u-
sammengefasst.
Hierzu erhalten die OGS nunmehr anstelle der zu vor bereitgestellten 21 Wochenstunden für den
Einsatz von Niedrigteilzeitkräften entsprechend pro Gruppe eine Unterstützungskraftstelle in Teil-
zeit.
Im Februar 2016 wurden in einem ersten Ausschreibungsverfahren 47 Personen ausgewählt und
ab August 2016 a ls Unterstützungskräfte eingesetzt. In weiteren Ausschreibungsverfahren im
November 2016 und Mai 2017 konnten insgesamt weitere 23 Unterstützungskräfte gewonnen
werden.
3. Ergebnis
Im Ergebnis sind durch den Einsatz dieser Unterstützungskräfte nun insges amt 1.386 NTK -
Stunden weggefallen. Dies entspricht ca. 173 Beschäftigungsverhältnissen.
Von den insgesamt vorhandenen 209 Unterstützungskraftstellen (= 110,711 VZÄ) sind zurzeit 66
besetzt (34,98 VZÄ). Dass somit noch immer nicht alle Stellen besetzt werd en konnten, hängt
von mehreren Faktoren ab:
Vorlagen-Nr.:
V/0924/2017
Auskunft erteilt:
Herr Ehlert
Ruf:
492-1122
E-Mail:
Ehlert@stadt-muenster.de
Datum:
16.01.2018
Öffentliche Berichtsvorlage
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Auf die internen Stellenausschreibungen kamen relativ wenige Bewerbungen (in den bei-
den letzten Ausschreibungsverfahren insgesamt 35). Das Interesse der NTK an einer
Stundenaufstockung scheint gering zu sein.
Da viele NTK bereits unbefristet beschäftigt sind, ist es nicht ohne weiteres möglich, un-
begrenzt NTK-Stunden abzubauen, um Unterstützungskräfte einsetzen zu können.
Die Gesamtzahl der NTK beträgt zurzeit 882 (Stand Oktober 2017). Die Aufteilung auf die ei nzel-
nen Bereiche stellt sich wie folgt dar:
Detaillierte Verteilung auf Ämter/Einrichtungen:
Amt/Einrichtung Anzahl
Stand 07/2015
Anzahl
Stand 10/2016
Anzahl
Stand 10/2017
33
Bestuhlung Stadtweinhaus 4 Personen 4 Personen 4 Personen
Hiltrup (Stadthalle) 12 Personen 11 Personen 12 Personen
Nord 1 Person 1 Person 1 Person
40
Schulen¹ 209 Personen 185 Personen 154 Personen
VHS 19 Personen 19 Personen 19 Personen
41
Begegnungszentrum Meerwiese 1 Person 1 Person 1 Person
BKI 6 Personen 7 Personen 7 Personen
51
offene Kinder- und Jugendarbeit 196 Personen 185 Personen 186 Personen
Schulen² 566 Personen 534 Personen 488 Personen
MM 4 Personen 4 Personen 3 Personen
Villa ten Hompel 2 Personen 2 Personen 2 Personen
Sonstige (Elternzeit, etc.) 3 Personen 0 Personen 5 Personen
Summe 1.023 Personen 953 Personen 882 Personen
¹Bereich: gebundener Ganztag (ÜMB)
²Bereich: offener Ganztag (OGS, BMB, Küchenhilfen)
Dadurch, dass im OGS-Bereich zum neuen Schuljahr wiederum neue Gruppen eingerichtet wu r-
den, ist der – durch die Umstellung bewirkte – Rückgang der Niedrigteilzeitkräfte nicht 1:1 an den
tatsächlichen Zahlen abzulesen.
Hinweis:
Nicht alle Niedrigteilzeitkräfte arbeiten auch sozialversicherungsrechtlich in einem geringfügigen
Beschäftigungsverhältnis. Bei ca. 120 Personen liegt das durchschnittliche monatliche Entgelt
mittlerweile durch z. B. Tariferhöhungen, Stufenanstiege etc. über 450 €, so dass sie sozialvers i-
cherungspflichtig beschäftigt sind.
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4. Weiteres Vorgehen
Um in der OGS weitere Unterstützungskräfte einzusetzen und dementsprechende NTK -Stunden
abzubauen, werden regelmäßig weitere Ausschreibungsverfahren durchge führt. Eine Besetzung
ist jedoch – wie bereits beschrieben – nur möglich, wenn auch entsprechende NTK -Stunden
durch z. B: Personalfluktuation oder auch auslaufende Verträge abgebaut werden können.
Die Prüfung, ob in den anderen betroffenen Bereichen gerin gfügige Beschäftigungsverhältnisse
abgebaut werden können, hat ergeben, dass eine derart systematische Umstellung wie im OGS -
Bereich in den anderen Einsatzbereichen nicht möglich ist. In diesen Bereichen ist der Einsatz
von Niedrigteilzeitkräften aufgrund der erforderlichen „Kopfzahl“ bzw. der nur für eine geringe
Stundenzahl benötigten Anwesenheit nur schwer zu reduzieren. Die Verwaltung wird jedoch we i-
terhin versuchen, auch hier möglichst auf den Einsatz von Niedrigteilzeitkräften zu verzichten.
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0924/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.01.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37