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V/0924/2017

Bericht zum Abbau geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt Münster (V/0569/2015)

Vorlagen 16.01.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government, Sitzung am 30.01.2018, TOP 7

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

5034 Zeichen

V/0924/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bericht zum Abbau geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt Münster (V/0569/2015) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.01.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und  
                     E-Government Bericht 
 
 
1. Hintergrund 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 16.09.2015 die Verwaltung beauftragt, die Zahl der geringfüg i-
gen Beschäftigungsverhältnisse (Niedrigteilzeitkräfte – NTK) – soweit organisatorisch umsetzbar 
– zu reduzieren. 
 
Über den Stand der Umsetzung sollte jährlich berichtet werden. 
 
2. Umsetzung 
 
In einem ersten Schritt wurde zum Schuljahr 2016/2017 im Bereich der Offenen Ganztagssch u-
len (OGS) ein Teil der Stellen zu sozialversicherungspflichten Beschäftigungsverhältnissen z u-
sammengefasst. 
 
Hierzu erhalten die OGS nunmehr anstelle der zu vor bereitgestellten 21 Wochenstunden für den 
Einsatz von Niedrigteilzeitkräften entsprechend pro Gruppe eine Unterstützungskraftstelle in Teil-
zeit. 
 
Im Februar 2016 wurden in einem ersten Ausschreibungsverfahren 47 Personen ausgewählt und 
ab August 2016 a ls Unterstützungskräfte eingesetzt. In weiteren Ausschreibungsverfahren im 
November 2016 und Mai 2017 konnten insgesamt weitere 23 Unterstützungskräfte gewonnen 
werden. 
 
3. Ergebnis 
 
Im Ergebnis sind durch den Einsatz dieser Unterstützungskräfte nun insges amt 1.386 NTK -
Stunden weggefallen. Dies entspricht ca. 173 Beschäftigungsverhältnissen. 
 
Von den insgesamt vorhandenen 209 Unterstützungskraftstellen (= 110,711 VZÄ) sind zurzeit 66 
besetzt (34,98 VZÄ). Dass somit noch immer nicht alle Stellen besetzt werd en konnten, hängt 
von mehreren Faktoren ab: 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0924/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Ehlert 
Ruf: 
492-1122 
E-Mail: 
Ehlert@stadt-muenster.de 
Datum: 
16.01.2018 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0924/2017 
 
 
 Auf die internen Stellenausschreibungen kamen relativ wenige Bewerbungen (in den bei-
den letzten Ausschreibungsverfahren insgesamt 35). Das Interesse der NTK an einer 
Stundenaufstockung scheint gering zu sein. 
 
 Da viele NTK bereits unbefristet beschäftigt sind, ist es nicht ohne weiteres möglich, un-
begrenzt NTK-Stunden abzubauen, um Unterstützungskräfte einsetzen zu können. 
 
Die Gesamtzahl der NTK beträgt zurzeit 882 (Stand Oktober 2017). Die Aufteilung auf die ei nzel-
nen Bereiche stellt sich wie folgt dar: 
 
 
Detaillierte Verteilung auf Ämter/Einrichtungen: 
 
Amt/Einrichtung Anzahl 
Stand 07/2015 
Anzahl 
Stand 10/2016 
Anzahl 
Stand 10/2017 
33    
     Bestuhlung Stadtweinhaus 4 Personen 4 Personen 4 Personen 
     Hiltrup (Stadthalle) 12 Personen 11 Personen 12 Personen 
     Nord 1 Person 1 Person 1 Person 
    
40    
     Schulen¹ 209 Personen 185 Personen 154 Personen 
     VHS 19 Personen 19 Personen 19 Personen 
    
41    
     Begegnungszentrum Meerwiese 1 Person 1 Person 1 Person 
     BKI 6 Personen 7 Personen 7 Personen 
    
51    
     offene Kinder- und Jugendarbeit 196 Personen 185 Personen 186 Personen 
     Schulen² 566 Personen 534 Personen 488 Personen 
    
MM 4 Personen 4 Personen 3 Personen 
Villa ten Hompel 2 Personen 2 Personen 2 Personen 
Sonstige (Elternzeit, etc.) 3 Personen 0 Personen 5 Personen 
    
Summe 1.023 Personen 953 Personen 882 Personen 
 
¹Bereich: gebundener Ganztag (ÜMB) 
²Bereich: offener Ganztag (OGS, BMB, Küchenhilfen) 
 
Dadurch, dass im OGS-Bereich zum neuen Schuljahr wiederum neue Gruppen eingerichtet wu r-
den, ist der – durch die Umstellung bewirkte – Rückgang der Niedrigteilzeitkräfte nicht 1:1 an den 
tatsächlichen Zahlen abzulesen. 
 
Hinweis: 
Nicht alle Niedrigteilzeitkräfte arbeiten auch sozialversicherungsrechtlich in einem geringfügigen 
Beschäftigungsverhältnis. Bei ca. 120 Personen liegt das durchschnittliche monatliche Entgelt 
mittlerweile durch z. B. Tariferhöhungen, Stufenanstiege etc. über 450 €, so dass sie sozialvers i-
cherungspflichtig beschäftigt sind.

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V/0924/2017 
 
4. Weiteres Vorgehen 
 
Um in der OGS weitere Unterstützungskräfte einzusetzen und dementsprechende NTK -Stunden 
abzubauen, werden regelmäßig weitere Ausschreibungsverfahren durchge führt. Eine Besetzung 
ist jedoch – wie bereits beschrieben – nur möglich, wenn auch entsprechende NTK -Stunden 
durch z. B: Personalfluktuation oder auch auslaufende Verträge abgebaut werden können. 
 
Die Prüfung, ob in den anderen betroffenen Bereichen gerin gfügige Beschäftigungsverhältnisse 
abgebaut werden können, hat ergeben, dass eine derart systematische Umstellung wie im OGS -
Bereich in den anderen Einsatzbereichen nicht möglich ist. In diesen Bereichen ist der Einsatz 
von Niedrigteilzeitkräften aufgrund der erforderlichen „Kopfzahl“ bzw. der nur für eine geringe 
Stundenzahl benötigten Anwesenheit nur schwer zu reduzieren. Die Verwaltung wird jedoch we i-
terhin versuchen, auch hier möglichst auf den Einsatz von Niedrigteilzeitkräften zu verzichten. 
 
  
In Vertretung 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

30.01.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0924/2017
Typ
Vorlagen
Datum
16.01.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37