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1707/2024

Förderprogramm "Wandel im Kölner Handel (Digitale Einzelhandelsplattform)"

Beschlussvorlage Ausschuss 05.06.2024

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Anlage 1 - Förderkonzept Wandel im Kölne Handel (Digitale Einzelhandelsplattform)

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Förderkonzept Wandel im Kölne Handel (Digitale Einzelhandelsplattform)

9368 Zeichen

Förderkonzept „Wandel im Kölner Handel (Digitale Einzelhandelsplattform)“ 
der Stadt Köln 
 
1. Ausgangslage 
Seit dem Mittelalter sind Einzelhandel, Gastronomie und Handwerk wesentliche 
Faktoren für die Entwicklung von Städten.  
Der Handel ist jedoch seit dem Beginn der Digitalisierung einem zunehmend 
dynamischeren Transformationsprozess unterworfen. 
Zwischen 2002 und 2022 ist der Prozentsatz der Haushalte, die über Internet 
verfügen und die Möglichkeiten des E-Commerce nutzen, kontinuierlich gestiegen. In 
den Jahren 2017 bis 2022 haben mit leichten Schwankungen regelmäßig zwischen 
90 und 95 Prozent der Kunden mit einem Internet-Anschluss auch online eingekauft . 
Im Jahr 2015 betrug der Umsatz des E-Commerce in Deutschland noch knapp 40 
Milliarden Euro. Im Jahr 2023 hatte er sich mit rund 84 Milliarden Euro bereits mehr 
als verdoppelt, Tendenz steigend. Das veränderte Käuferverhalten stellt den 
stationären Handel zunehmend vor Probleme. 
Der gesellschaftliche Wandel und die Weiterentwicklung technischer Möglichkeiten 
im Bereich des Online-Shoppings und des bargeldlosen Bezahlens führen zu einem 
prozentualen Anstieg des Online-Handels. Insbesondere die Altersgruppe der 25 -
45jährigen erledigt ihre Einkäufe zunehmend online. Gründe für die Bevorzugung 
des Online-Einkaufs sind neben der einfacheren Preisvergleichsmöglichkeit und dem 
größeren Angebot vorwiegend die Option des von den Ladenöffnungszeiten 
unabhängigen Kaufs und die Zeitersparnis durch entfallene Wege und Lieferung. 
Fast 40 Prozent der Käufer nutzen dabei integrierte Bezahlsysteme wie z. B. Paypal 
(Quelle Statista). 
Gleichzeitig steigt unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit und des gestiegenen 
Qualitätsbewusstseins das Interesse an regional hergestellten Produkten und lokalen 
Angeboten. Ein zeitgemäßer Service wird aber auch von dieser Käuferschicht 
erwartet. 
Der stationäre Handel muss daher ebenfalls zunehmend digitale Angebote 
unterbreiten, um neben dem Online-Handel bestehen zu können. Daraus resultieren 
besondere Unterstützungsbedarfe, die gezielter Fördermaßnahmen bedürfen. 
 
2. Ziele 
Die genannten Gründe stellen den stationären Handel aktuell vor besondere 
Herausforderungen, die über reguläre kontinuierliche Förderprogramme zur 
Unterstützung des Handels nicht abgedeckt werden können. Mit dem 
Förderprogramm sollen daher gezielt Maßnahmen unterstützt werden, die den 
stationären Einzelhandel ertüchtigt, den Kunden digitale Angebote zu unterbreiten, 
die über eine eigene Web-Site hinausgehen. 
Vor diesem Hintergrund sollen folgende Förderziele erreicht werden:

 Stärkung und Belebung des Umsatzes von Handelslagen durch digitale 
Angebote in Ergänzung zum Offline-Verkauf 
 Verbesserung der Sichtbarkeit/Wahrnehmung von lokalen Handelslagen und 
deren Angebote durch gemeinsame Plattformen 
 Stärkung von Kooperationen / Zusammenschlüssen 
Das Förderprogramm soll Werbe- und Interessensgemeinschaften sowie 
Kooperationen von Unternehmen aus Einzelhandel, Gastronomie und Handel in 
einer lokalen Kölner Handelslage unterstützen. Anträge von Dachverbänden oder 
Zusammenschlüsse mehrerer Interessengemeinschaften sind ebenfalls möglich. Die 
Bewerbung kommerzieller Dienstleister/Anbieter ist ausdrücklich ausgeschlossen. 
 
3. Fördergegenstand 
Gefördert werden können professionelle Dienstleistungen und Sachausgaben zur 
Erstellung neuer und Weiterentwicklung bereits bestehenden Plattformen in 
folgenden Bereichen: 
a. Beratung sowie Planung und Konzeptionierung von 
Digitalisierungsplattformen bzw. deren Erweiterungen 
b. Dienstleistungen für technische Realisierung/Programmierung der 
Plattformen 
c. Kosten für die Erstellung von Grafik/Web-Design 
d. Einführung digitaler Vertriebskanäle 
e. Aufbau technischer Infrastruktur 
f. Anschaffung einmalig notwendig werdender Software (keine Lizenzgebühren) 
g. erstmalige Weiterbildung/Schulung der teilnehmenden Händler  
Es handelt sich um eine Projektförderung. Die Betriebs- und Folgekosten der 
Plattformen werden nicht gefördert.  
4. Förderkriterien 
Die eingegangenen Anträge werden hinsichtlich ihrer Förderungsfähigkeit und -
würdigkeit nach den folgenden Kriterien geprüft: 
Voraussetzung der Förderungsfähigkeit: 
 Der Antragsteller ist antragsberechtigt. 
 Der Antrag liegt vollständig vor. 
 Der Antrag bezieht sich auf eine in diesem Förderprogramm dargelegte 
Fördermaßnahme. 
 Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen berücksichtigt die gesetzlichen 
Vorgaben zum Datenschutz. 
 Die Maßnahme wird nicht bereits durch anderweitige Zuschussmittel 
gefördert 
 Der Eigenanteil ist in der notwendigen Höhe vorhanden. 
 Der ausgewiesene Zuschussbedarf liegt mindestens bei 30.000,-€. Eine 
Höchstfördersumme besteht nicht. Der Förderetat ist jedoch auf 250.000,- € 
limitiert, daher können höhere Förderbedarfe nicht berücksichtigt werden.

 Die vorgeschlagene Maßnahme muss mit den aktuell vorhandenen digitalen 
Möglichkeiten technisch umsetzbar sein. Die Entwicklung neuer 
Programmiertechniken über die Fördermittel ist ausgeschlossen. 
 Im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit des Fördergegenstandes muss die 
entwickelte/erweiterte Plattform die ab dem 28 Juni 2025 geltenden 
Regelungen zur Barrierefreiheit im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungs-
gesetztes (BSFGV) vom 16. Juni 2021 sowie der Verordnung über die 
Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem 
Barrierefreiheitsgesetz vom 15. Juni 2022 erfüllen 
 Die Offenheit der Plattform für Händler und Nutzer bzw. die Unabhängigkeit 
der Plattform muss gewährleistet sein 
 Die Umsetzung des Projekts und Verausgabung der Fördermittel muss bis 
zum 31.12.2024 erfolgen 
Sofern einer der Punkte verneint werden muss, ist der Antrag abzulehnen. 
Beurteilung der Förderungsw ürdigkeit: 
1. Priorität (35 %): Konzeptionelle bzw. inhaltliche Kriterien 
 überzeugender konzeptioneller Ansatz zur Zielerreichung/Funktion der 
Plattform 
 überzeugender inhaltlicher Ansatz zur aktiven Gewinnung von 
Händlern, die sich beteiligen 
 überzeugendes Marketingkonzept zur Publizierung des Plattformstarts 
sowie des laufenden Betriebs 
 individueller Mehrwert und Mehrwert für die Handelslagen 
 Servicefreundlichkeit des Kontaktsystems für die Nutzer der Plattform  
 die Entwicklung sollte möglichst mit Open Source Tools erfolgen und 
zumindest über offene Schnittstellen eine Interaktion mit weiteren 
Plattformen möglich sein 
 Integration von Bezahlsystemen wünschenswert 
2. Priorität (35 %): Kriterien für die technische Umsetzung 
 einfache Handhabung durch Nutzer und Händler 
 Agilität bzw. Dynamik der Plattformentwicklung 
 Skalierbarkeit 
 Reaktionsfähigkeit/Transaktionsfähigkeit des Kontaktsystems 
 Ausgereiftheit des technischen Systems/Einhaltung von Standards bei 
der IT-Sicherheit 
 Notwendigkeit des technischen/organisatorischen Supports für die 
Händler sowie dessen Sicherstellung 
 Nachweis der professionellen technischen Kompetenz des 
Antragstellers bzw. des durch ihn beauftragten Dienstleisters 
3. Priorität (30%): Kaufmännische Kriterien 
 Verhältnis Aufwand/Nutzen der Anschubfinanzierung 
 Wirtschaftlich tragfähiges Finanzierungs- sowie Umsatz- und 
Erlöskonzept für den Betrieb der Plattform

 wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (gesichertes Vorhandensein von Dritt- 
oder Eigenmitteln) des Antragstellers 
 Sicherstellung von organisatorische Kapazitäten und kaufmännische 
Kompetenzen zum Betrieb der Plattform beim Antragsteller bzw. 
Dienstleister 
Sollte das Antragsvolumen der förderwürdigen Anträge die zur Verfügung stehenden 
Mittel übersteigen, erfolgt eine Auswahl in Form eines Rankings auf der Basis der 
festgelegten Kriterien zur Förderungswürdigkeit. Ein Anspruch auf eine Förderung 
besteht nicht. 
Die Entscheidung ergeht durch eine noch zu besetzende Jury. Die Umsetzung erfolgt 
durch die Stadt Köln, Dezernat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und 
Regionales (Stabstelle Wirtschaftsförderung). 
Jede*r Antragsteller*in kann grundsätzlich nur einmal eine Förderung nach den 
Kriterien des Förderprogramms erhalten. 
 
5. Förderhöhe und –umfang, Eigentumsübergang, Zweckbindungsfrist 
Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss zu den kalkulierten 
zuwendungsfähigen Aufwendungen. Sofern der Zuwendungsnehmer/die 
Zuwendungsnehmerin vorsteuerabzugsberechtigt (§ 15 UStG) ist, sind lediglich die 
Netto-Kosten zuwendungsfähig. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 80 
Prozent. Mindestens 20 Prozent der Kosten sind von Seiten des Antragstellers durch 
Eigenmittel zu decken. Die Förderung in Kombination mit sonstigen Fördermaßen 
der Kommune, des Landes oder des Bundes ist ausgeschlossen. Der Zuschuss dient 
subsidiär nach den Eigenmitteln der Finanzierung der Maßnahme. 
Förderanträge, die von einem Förderbedarf unter 30.000,- € ausgehen, finden keine 
Berücksichtigung. Eine Höchstfördersumme ist nicht festgelegt. Der Förderetat ist 
allerdings auf 250.000,- € limitiert, daher können höhere nicht bedient werden. 
Eigenkosten des Antragstellers werden nicht gefördert. Ehrenamtliche Arbeit kann 
aufgrund der hohen technischen Anforderungen keine Berücksichtigung finden. 
Sofern mit der Förderung die Anschaffung beweglicher Wertgegenstände über 800,- 
€ netto finanziert wird, verbleiben diese im Eigentum des Geförderten. Die 
Zweckbindungsfrist beträgt drei Jahre.

Beschlussvorlage Ausschuss

5638 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/IX/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1707/2024 
Freigabedatum 
05.06.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderprogramm "Wandel im Kölner Handel (Digitale Einzelhandelsplattform)"  
Beschlussorgan 
Wirtschaftsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Wirtschaftsausschuss beschließt die Ausschreibung der Fördermittel in Höhe von 
250.000,- Euro auf der Basis des in Anlage 1 beigefügten Förderprogramms „Wandel 
im Kölner Handel (Digitale Einzelhandelsplattform)“ und der darin niedergelegten För-
derkriterien. 
2. Der Wirtschaftssauschuss beschließt zur Umsetzung des Förderprogramms „Wandel 
im Kölner Handel (Digitale Einzelhandelsplattform)“ die Freigabe der im Haushaltsplan 
2023/2024 im Jahr 2024 im Teilergebnisplan der Stabsstelle Wirtschaftsförderung in 
der Produktgruppe 1501- Wirtschaft und Tourismus, in Teilplanzeile 15-Transferauf-
wendungen veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 250.000,- Euro. 
 
Wirtschaftsausschuss 06.06.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  250.000,-     € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Auf der Basis des Antrags AN/1701/2022 wurde durch den Wirtschaftsausschuss am 
24.11.2022 beschlossen, für die Konzeptionierung einer digitalen Einzelhandelsplattform För-
dermittel in Höhe von 250.000,- Euro zur Verfügung zu stellen. 
Die Bereitstellung der Mittel war an die Entwicklung inhaltlicher Förderkriterien gebunden, die 
dem zuständigen Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen sind. 
Aufgrund der späten Beschlussfassung war eine Realisierung im Jahr 2022 nicht möglich. 
Durch anhaltende Vakanzen und damit verbundene Personalengpässe bei der Stabsstelle 
Wirtschaftsförderung konnte eine Umsetzung im Jahr 2023 ebenfalls nicht erfolgen. 
 
Die Beschlussfassung sah die Beauftragung eines geeigneten Auswahlverfahrens vor. Da es 
sich bei den bereit gestellten Haushaltsmitteln um Fördermittel handelt, ist nach den städti-
schen Förderrichtlinien eine öffentliche Ausschreibung auf der Basis eines Förderprogramms 
vorgeschrieben. Neben der Veröffentlichung der Ausschreibung auf der städtischen Internet-
seite wird auf die Fördermöglichkeit in bewährtem Verfahren durch entsprechende Pressear-
beit sowie durch die Verbreitung der Information über E-Mail-Verteiler hingewiesen. 
 
Am 31.01.2024 hat auf Vorschlag der Fraktionen ein Fachgespräch zum weiteren Verfahren

3 
stattgefundenen. In Abstimmung mit der Verwaltung ist die Vergabe der Fördermittel durch 
eine mit politischen Vertretern besetzte Jury vorgesehen. 
 
Bei der Entwicklung der Förderkriterien in Zusammenarbeit mit der KölnBusiness Wirtschafts-
förderungs GmbH, der IHK und der Stabsstelle Digitalisierung wurde im Interesse der Nach-
haltigkeit und der Konkurrenzfähigkeit der Plattform insbesondere Wert gelegt auf: 
 
 eine Plattform, die Kund*innen möglichst umfassenden Service bietet und die dafür 
notwendigen technischen Möglichkeiten bereitstellt 
 eine Plattform, die sich im Betrieb wirtschaftlich trägt 
 eine Plattform, die mit anderen Formaten/Plattformen möglichst vernetzbar ist 
 eine Plattform, deren Einführung durch entsprechende Marketingmaßnahmen begleitet 
wird, um die notwendige Kundenwahrnehmung zu erreichen 
 eine Plattform, die unabhängig ist und über deren Inhalte die Einzelhändler*innen die 
Gestaltungshoheit haben 
 
Im Hinblick darauf, dass allein eine Konzeptionierung nicht zu einer Bereitstellung der Plattfor-
men führt, werden die Fördermittel abweichend zur Beschlussfassung vom 24.11.2022 nicht 
nur zur Konzeptionierung, sondern auch zur technischen Umsetzung gewährt. Aufgrund des 
absehbar hohen Finanzierungsbedarfs wurde auf die Festlegung einer Höchstfördersumme 
verzichtet. Die Mindestfördersumme wurde unter demselben Gesichtspunkt auf 30.000,- Euro 
festgesetzt. 
Im Hinblick auf die gewünschte Unabhängigkeit der Plattformen sind lediglich die Interessen-
gemeinschaften des Handels, Zusammenschlüsse derselben und die Dachverbände antrags-
berechtigt.  
Bewerbungen werden – nach erfolgter Beschlussfassung durch den Wirtschaftsausschuss - 
bis zum 02. August 2024 entgegengenommen. 
 
Die erforderlichen Aufwendungen stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Jahr 2024 in Höhe 
von 250.000,- Euro im Teilergebnisplan der Stabstelle Wirtschaftsförderung, Produktgruppe 
1501-Wirtschaft und Tourismus, in Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen zur Verfügung. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Finanzierung konnte kürzlich geklärt werden. Die Freigabe der Fördermittel war laut Be-
schluss vom 24.11.2022 an die Entwicklung der Förderkriterien und die Vorlage zur Entschei-
dung im zuständigen Ausschuss gebunden. 
Um eine Ausschreibung der Fördermittel und eine qualitative Umsetzung der Projekte noch im 
Haushaltjahr 2024 sicherzustellen, ist eine Beschlussfassung noch vor der Sommerpause not-
wendig.

Beratungsverlauf (1)

10.10.2024 Wirtschaftsausschuss
TOP 1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1707/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
05.06.2024
Erstellt
27.05.2024 10:42