1707/2024
Förderprogramm "Wandel im Kölner Handel (Digitale Einzelhandelsplattform)"
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Anlage 1 - Förderkonzept Wandel im Kölne Handel (Digitale Einzelhandelsplattform)
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Förderkonzept „Wandel im Kölner Handel (Digitale Einzelhandelsplattform)“ der Stadt Köln 1. Ausgangslage Seit dem Mittelalter sind Einzelhandel, Gastronomie und Handwerk wesentliche Faktoren für die Entwicklung von Städten. Der Handel ist jedoch seit dem Beginn der Digitalisierung einem zunehmend dynamischeren Transformationsprozess unterworfen. Zwischen 2002 und 2022 ist der Prozentsatz der Haushalte, die über Internet verfügen und die Möglichkeiten des E-Commerce nutzen, kontinuierlich gestiegen. In den Jahren 2017 bis 2022 haben mit leichten Schwankungen regelmäßig zwischen 90 und 95 Prozent der Kunden mit einem Internet-Anschluss auch online eingekauft . Im Jahr 2015 betrug der Umsatz des E-Commerce in Deutschland noch knapp 40 Milliarden Euro. Im Jahr 2023 hatte er sich mit rund 84 Milliarden Euro bereits mehr als verdoppelt, Tendenz steigend. Das veränderte Käuferverhalten stellt den stationären Handel zunehmend vor Probleme. Der gesellschaftliche Wandel und die Weiterentwicklung technischer Möglichkeiten im Bereich des Online-Shoppings und des bargeldlosen Bezahlens führen zu einem prozentualen Anstieg des Online-Handels. Insbesondere die Altersgruppe der 25 - 45jährigen erledigt ihre Einkäufe zunehmend online. Gründe für die Bevorzugung des Online-Einkaufs sind neben der einfacheren Preisvergleichsmöglichkeit und dem größeren Angebot vorwiegend die Option des von den Ladenöffnungszeiten unabhängigen Kaufs und die Zeitersparnis durch entfallene Wege und Lieferung. Fast 40 Prozent der Käufer nutzen dabei integrierte Bezahlsysteme wie z. B. Paypal (Quelle Statista). Gleichzeitig steigt unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit und des gestiegenen Qualitätsbewusstseins das Interesse an regional hergestellten Produkten und lokalen Angeboten. Ein zeitgemäßer Service wird aber auch von dieser Käuferschicht erwartet. Der stationäre Handel muss daher ebenfalls zunehmend digitale Angebote unterbreiten, um neben dem Online-Handel bestehen zu können. Daraus resultieren besondere Unterstützungsbedarfe, die gezielter Fördermaßnahmen bedürfen. 2. Ziele Die genannten Gründe stellen den stationären Handel aktuell vor besondere Herausforderungen, die über reguläre kontinuierliche Förderprogramme zur Unterstützung des Handels nicht abgedeckt werden können. Mit dem Förderprogramm sollen daher gezielt Maßnahmen unterstützt werden, die den stationären Einzelhandel ertüchtigt, den Kunden digitale Angebote zu unterbreiten, die über eine eigene Web-Site hinausgehen. Vor diesem Hintergrund sollen folgende Förderziele erreicht werden: Stärkung und Belebung des Umsatzes von Handelslagen durch digitale Angebote in Ergänzung zum Offline-Verkauf Verbesserung der Sichtbarkeit/Wahrnehmung von lokalen Handelslagen und deren Angebote durch gemeinsame Plattformen Stärkung von Kooperationen / Zusammenschlüssen Das Förderprogramm soll Werbe- und Interessensgemeinschaften sowie Kooperationen von Unternehmen aus Einzelhandel, Gastronomie und Handel in einer lokalen Kölner Handelslage unterstützen. Anträge von Dachverbänden oder Zusammenschlüsse mehrerer Interessengemeinschaften sind ebenfalls möglich. Die Bewerbung kommerzieller Dienstleister/Anbieter ist ausdrücklich ausgeschlossen. 3. Fördergegenstand Gefördert werden können professionelle Dienstleistungen und Sachausgaben zur Erstellung neuer und Weiterentwicklung bereits bestehenden Plattformen in folgenden Bereichen: a. Beratung sowie Planung und Konzeptionierung von Digitalisierungsplattformen bzw. deren Erweiterungen b. Dienstleistungen für technische Realisierung/Programmierung der Plattformen c. Kosten für die Erstellung von Grafik/Web-Design d. Einführung digitaler Vertriebskanäle e. Aufbau technischer Infrastruktur f. Anschaffung einmalig notwendig werdender Software (keine Lizenzgebühren) g. erstmalige Weiterbildung/Schulung der teilnehmenden Händler Es handelt sich um eine Projektförderung. Die Betriebs- und Folgekosten der Plattformen werden nicht gefördert. 4. Förderkriterien Die eingegangenen Anträge werden hinsichtlich ihrer Förderungsfähigkeit und - würdigkeit nach den folgenden Kriterien geprüft: Voraussetzung der Förderungsfähigkeit: Der Antragsteller ist antragsberechtigt. Der Antrag liegt vollständig vor. Der Antrag bezieht sich auf eine in diesem Förderprogramm dargelegte Fördermaßnahme. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz. Die Maßnahme wird nicht bereits durch anderweitige Zuschussmittel gefördert Der Eigenanteil ist in der notwendigen Höhe vorhanden. Der ausgewiesene Zuschussbedarf liegt mindestens bei 30.000,-€. Eine Höchstfördersumme besteht nicht. Der Förderetat ist jedoch auf 250.000,- € limitiert, daher können höhere Förderbedarfe nicht berücksichtigt werden. Die vorgeschlagene Maßnahme muss mit den aktuell vorhandenen digitalen Möglichkeiten technisch umsetzbar sein. Die Entwicklung neuer Programmiertechniken über die Fördermittel ist ausgeschlossen. Im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit des Fördergegenstandes muss die entwickelte/erweiterte Plattform die ab dem 28 Juni 2025 geltenden Regelungen zur Barrierefreiheit im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungs- gesetztes (BSFGV) vom 16. Juni 2021 sowie der Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsgesetz vom 15. Juni 2022 erfüllen Die Offenheit der Plattform für Händler und Nutzer bzw. die Unabhängigkeit der Plattform muss gewährleistet sein Die Umsetzung des Projekts und Verausgabung der Fördermittel muss bis zum 31.12.2024 erfolgen Sofern einer der Punkte verneint werden muss, ist der Antrag abzulehnen. Beurteilung der Förderungsw ürdigkeit: 1. Priorität (35 %): Konzeptionelle bzw. inhaltliche Kriterien überzeugender konzeptioneller Ansatz zur Zielerreichung/Funktion der Plattform überzeugender inhaltlicher Ansatz zur aktiven Gewinnung von Händlern, die sich beteiligen überzeugendes Marketingkonzept zur Publizierung des Plattformstarts sowie des laufenden Betriebs individueller Mehrwert und Mehrwert für die Handelslagen Servicefreundlichkeit des Kontaktsystems für die Nutzer der Plattform die Entwicklung sollte möglichst mit Open Source Tools erfolgen und zumindest über offene Schnittstellen eine Interaktion mit weiteren Plattformen möglich sein Integration von Bezahlsystemen wünschenswert 2. Priorität (35 %): Kriterien für die technische Umsetzung einfache Handhabung durch Nutzer und Händler Agilität bzw. Dynamik der Plattformentwicklung Skalierbarkeit Reaktionsfähigkeit/Transaktionsfähigkeit des Kontaktsystems Ausgereiftheit des technischen Systems/Einhaltung von Standards bei der IT-Sicherheit Notwendigkeit des technischen/organisatorischen Supports für die Händler sowie dessen Sicherstellung Nachweis der professionellen technischen Kompetenz des Antragstellers bzw. des durch ihn beauftragten Dienstleisters 3. Priorität (30%): Kaufmännische Kriterien Verhältnis Aufwand/Nutzen der Anschubfinanzierung Wirtschaftlich tragfähiges Finanzierungs- sowie Umsatz- und Erlöskonzept für den Betrieb der Plattform wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (gesichertes Vorhandensein von Dritt- oder Eigenmitteln) des Antragstellers Sicherstellung von organisatorische Kapazitäten und kaufmännische Kompetenzen zum Betrieb der Plattform beim Antragsteller bzw. Dienstleister Sollte das Antragsvolumen der förderwürdigen Anträge die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen, erfolgt eine Auswahl in Form eines Rankings auf der Basis der festgelegten Kriterien zur Förderungswürdigkeit. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht. Die Entscheidung ergeht durch eine noch zu besetzende Jury. Die Umsetzung erfolgt durch die Stadt Köln, Dezernat für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales (Stabstelle Wirtschaftsförderung). Jede*r Antragsteller*in kann grundsätzlich nur einmal eine Förderung nach den Kriterien des Förderprogramms erhalten. 5. Förderhöhe und –umfang, Eigentumsübergang, Zweckbindungsfrist Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss zu den kalkulierten zuwendungsfähigen Aufwendungen. Sofern der Zuwendungsnehmer/die Zuwendungsnehmerin vorsteuerabzugsberechtigt (§ 15 UStG) ist, sind lediglich die Netto-Kosten zuwendungsfähig. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent. Mindestens 20 Prozent der Kosten sind von Seiten des Antragstellers durch Eigenmittel zu decken. Die Förderung in Kombination mit sonstigen Fördermaßen der Kommune, des Landes oder des Bundes ist ausgeschlossen. Der Zuschuss dient subsidiär nach den Eigenmitteln der Finanzierung der Maßnahme. Förderanträge, die von einem Förderbedarf unter 30.000,- € ausgehen, finden keine Berücksichtigung. Eine Höchstfördersumme ist nicht festgelegt. Der Förderetat ist allerdings auf 250.000,- € limitiert, daher können höhere nicht bedient werden. Eigenkosten des Antragstellers werden nicht gefördert. Ehrenamtliche Arbeit kann aufgrund der hohen technischen Anforderungen keine Berücksichtigung finden. Sofern mit der Förderung die Anschaffung beweglicher Wertgegenstände über 800,- € netto finanziert wird, verbleiben diese im Eigentum des Geförderten. Die Zweckbindungsfrist beträgt drei Jahre.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IX/IX/3 Vorlagen-Nummer 1707/2024 Freigabedatum 05.06.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderprogramm "Wandel im Kölner Handel (Digitale Einzelhandelsplattform)" Beschlussorgan Wirtschaftsausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Wirtschaftsausschuss beschließt die Ausschreibung der Fördermittel in Höhe von 250.000,- Euro auf der Basis des in Anlage 1 beigefügten Förderprogramms „Wandel im Kölner Handel (Digitale Einzelhandelsplattform)“ und der darin niedergelegten För- derkriterien. 2. Der Wirtschaftssauschuss beschließt zur Umsetzung des Förderprogramms „Wandel im Kölner Handel (Digitale Einzelhandelsplattform)“ die Freigabe der im Haushaltsplan 2023/2024 im Jahr 2024 im Teilergebnisplan der Stabsstelle Wirtschaftsförderung in der Produktgruppe 1501- Wirtschaft und Tourismus, in Teilplanzeile 15-Transferauf- wendungen veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 250.000,- Euro. Wirtschaftsausschuss 06.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 250.000,- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Auf der Basis des Antrags AN/1701/2022 wurde durch den Wirtschaftsausschuss am 24.11.2022 beschlossen, für die Konzeptionierung einer digitalen Einzelhandelsplattform För- dermittel in Höhe von 250.000,- Euro zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung der Mittel war an die Entwicklung inhaltlicher Förderkriterien gebunden, die dem zuständigen Ausschuss zur Entscheidung vorzulegen sind. Aufgrund der späten Beschlussfassung war eine Realisierung im Jahr 2022 nicht möglich. Durch anhaltende Vakanzen und damit verbundene Personalengpässe bei der Stabsstelle Wirtschaftsförderung konnte eine Umsetzung im Jahr 2023 ebenfalls nicht erfolgen. Die Beschlussfassung sah die Beauftragung eines geeigneten Auswahlverfahrens vor. Da es sich bei den bereit gestellten Haushaltsmitteln um Fördermittel handelt, ist nach den städti- schen Förderrichtlinien eine öffentliche Ausschreibung auf der Basis eines Förderprogramms vorgeschrieben. Neben der Veröffentlichung der Ausschreibung auf der städtischen Internet- seite wird auf die Fördermöglichkeit in bewährtem Verfahren durch entsprechende Pressear- beit sowie durch die Verbreitung der Information über E-Mail-Verteiler hingewiesen. Am 31.01.2024 hat auf Vorschlag der Fraktionen ein Fachgespräch zum weiteren Verfahren 3 stattgefundenen. In Abstimmung mit der Verwaltung ist die Vergabe der Fördermittel durch eine mit politischen Vertretern besetzte Jury vorgesehen. Bei der Entwicklung der Förderkriterien in Zusammenarbeit mit der KölnBusiness Wirtschafts- förderungs GmbH, der IHK und der Stabsstelle Digitalisierung wurde im Interesse der Nach- haltigkeit und der Konkurrenzfähigkeit der Plattform insbesondere Wert gelegt auf: eine Plattform, die Kund*innen möglichst umfassenden Service bietet und die dafür notwendigen technischen Möglichkeiten bereitstellt eine Plattform, die sich im Betrieb wirtschaftlich trägt eine Plattform, die mit anderen Formaten/Plattformen möglichst vernetzbar ist eine Plattform, deren Einführung durch entsprechende Marketingmaßnahmen begleitet wird, um die notwendige Kundenwahrnehmung zu erreichen eine Plattform, die unabhängig ist und über deren Inhalte die Einzelhändler*innen die Gestaltungshoheit haben Im Hinblick darauf, dass allein eine Konzeptionierung nicht zu einer Bereitstellung der Plattfor- men führt, werden die Fördermittel abweichend zur Beschlussfassung vom 24.11.2022 nicht nur zur Konzeptionierung, sondern auch zur technischen Umsetzung gewährt. Aufgrund des absehbar hohen Finanzierungsbedarfs wurde auf die Festlegung einer Höchstfördersumme verzichtet. Die Mindestfördersumme wurde unter demselben Gesichtspunkt auf 30.000,- Euro festgesetzt. Im Hinblick auf die gewünschte Unabhängigkeit der Plattformen sind lediglich die Interessen- gemeinschaften des Handels, Zusammenschlüsse derselben und die Dachverbände antrags- berechtigt. Bewerbungen werden – nach erfolgter Beschlussfassung durch den Wirtschaftsausschuss - bis zum 02. August 2024 entgegengenommen. Die erforderlichen Aufwendungen stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Jahr 2024 in Höhe von 250.000,- Euro im Teilergebnisplan der Stabstelle Wirtschaftsförderung, Produktgruppe 1501-Wirtschaft und Tourismus, in Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen zur Verfügung. Begründung der Dringlichkeit Die Finanzierung konnte kürzlich geklärt werden. Die Freigabe der Fördermittel war laut Be- schluss vom 24.11.2022 an die Entwicklung der Förderkriterien und die Vorlage zur Entschei- dung im zuständigen Ausschuss gebunden. Um eine Ausschreibung der Fördermittel und eine qualitative Umsetzung der Projekte noch im Haushaltjahr 2024 sicherzustellen, ist eine Beschlussfassung noch vor der Sommerpause not- wendig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1707/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.06.2024
- Erstellt
- 27.05.2024 10:42