3282/2021
Fußgängersicherung an der Ostmerheimer Straße 214a (Kita Zuckerhut) in Köln-Merheim
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Mitteilung BV
1777 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662/1 Vorlagen-Nummer 3282/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.11.2021 Fußgängersicherung an der Ostmerheimer Straße 214a (Kita Zuckerhut) in Köln-Merheim; hier: Beschluss der Bezirksvertretung Kalk am 14.01.2021, TOP 7.9 Beschluss: „Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie die Sicherung von zu Fußgehenden, insbesondere von Eltern und Kindern der Kindertagesstätte Zuckerhut in Köln-Merheim verbessert werden kann und entsprechende Maßnahmen, wie z.B. Beschilderung und/oder Kölner Teller, vorzunehmen.“ Mitteilung der Verwaltung: Die Verkehrssituation in der Ostmerheimer Straße 214-265 in Köln-Merheim wurde straßenverkehrs- rechtlich überprüft. Bei der Örtlichkeit handelt es sich um eine Sackgasse mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die entsprechende Beschilderung ist, nach dem Kreisverkehr, am Anfang der Straße, für alle Verkehrsteilnehmer gut sichtbar, angebracht. In der Straße ist nur ein einseitiger Gehweg mit einer Breite von 1,60 m vorhanden, der aber aufgrund des geringen Fußgän- geraufkommens ausreichend ist. Bei der Ortsbegehung konnten keine widerrechtlich abgestellten Fahrzeuge festgestellt werden. Gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Parken auf dem Gehweg bereits unzulässig. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der Fußgänger*innen wurde das vorhandene Haltverbot am Anfang der Straße sowie im Eingangsbereich des Kindergartens verlängert. Die alten Verkehrszei- chen wurden durch Neue ausgetauscht. Abschließend wurde vor dem Kindergarten, am Lichtmast das Verkehrszeichen 136 StVO “Kinder“ installiert. Weitere straßenverkehrstechnische Maßnahmen erscheinen nicht erforderlich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3282/2021
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 12.10.2021
- Erstellt
- 13.09.2021 11:23