AN/1747/2024
Ratsbürgerentscheid zur Ost-West-Achse
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Parteilos Änderungsantrag nach § 13
6251 Zeichen
Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Köln Thor Zimmermann, MdR Einzelmandatsträger Rathaus, 50667 Köln thor.zimmermann@stadt-koeln.de www.thorzimmermann.koeln Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.12.2024 AN/1747/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 12.12.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.01.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 27.01.2025 Verkehrsausschuss 28.01.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.02.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.02.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.02.2025 Rat 13.02.2025 Ratsbürgerentscheid zur Ost-West-Achse Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker, bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 10.1. „Politischer Variantenentscheid für die Kapazitäts- erweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich Innenstadt“ auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 12. De- zember 2024. Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln bedankt sich bei der Verwaltung für die Ausarbeitung der beiden Varianten zur Kapazitätserreichung auf der Ost-West-Achse im Bereich Innenstadt. 2. Der Rat der Stadt Köln hält beide Varianten für beschlussreif. Der Rat der Stadt Köln erkennt, dass sich eine Mehrheitsfindung als äußerst schwierig gestaltet. Um aber einen mehrjährigen, erfolgreich abgeschlossenen Planungsprozess nicht durch „politische Kompromisslö- sungen“ zu gefährden, beauftragt der Rat die Verwaltung mit folgender Prüfung: 3. Mögliche Durchführung eines vom Gesetzgeber vorgesehenen Ratsbürgerentscheides im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Erarbeitung eines Beschlusstextes für einen Ratsbürgerentscheid, der beide Varianten möglichst gleichberechtigt darstellt. 4. Mögliche Durchführung einer Einwohner:innenbefragung mit freiwilliger Selbstverpflichtung („Mo- dell Godorfer Hafen“) des Rates das Ergebnis auch anzuerkennen und zu beschließen. Dabei sollen - 2 - die gleichen Quoren gelten wie bei einem Ratsbürgerentscheid. 5. Die Verwaltung legt das Ergebnis ihrer Prüfung als Beschlussvorlage (mit den Alternativen „Bürger- entscheid“ und „Einwohner:innenbefragung“) zur Ratssitzung am 3. April 2025 vor. Begründung: Seit 2006 räumt der Gesetzgeber in NRW die Möglichkeit eines Ratsbürgerentscheides ein. Auf einer Web- seite der Stadt Köln schreibt die Stadt zu möglichen Gründen für solch einen Ratsbürgerentscheid: „Eine solche Entscheidung des Rates kommt vor allem dann in Betracht, wenn eine Frage sowohl in der Ge- meinde wie im Rat hoch umstritten ist, und wenn von der Abstimmung durch die Bürger*innen erwartet wer- den kann, dass diese – ganz gleich wie sie ausgeht – zu einer Befriedung in der Gemeinde führen wird.“ Der Verein Mehr Demokratie e.V. nennt (neben weiteren) zwei Gründe für den Rat solch einen Entscheid zu initiieren: „1. weil sich der Rat in einer wichtigen kommunalpolitischen Entscheidung nicht einig war 2. aufgrund der Auffassung, dass dies die Legitimität einer Entscheidung erhöht […]“ Der Antragsteller sieht den Rat der Stadt Köln genau in der oben beschriebenen Situation. In der Grundsatz- entscheidung „Oben bleiben“ oder „Tunnel“ zeichnet sich trotz jahrelanger Diskussion keine Mehrheit im Rat ab, von einer breiten Mehrheit ist erst gar nicht zu reden. Um eine solche Mehrheit im Rat zu finden, drohen die in jahrelanger Arbeit, unter immensen Kosten entwi- ckelten Varianten durch politische Kompromisslösungen derart stark geändert zu werden, dass sie im Sinne einer zügigen und förderfähigen Umsetzung nicht mehr genutzt werden können. Dabei wurden die von der Verwaltung vorgelegten Varianten sachlich und fachlich richtig erarbeitet. Beide Varianten sind beschlussreif, Gutachten haben beiden Varianten ihre Förderfähigkeit durch Bundesmittel be- stätigt. Sollte eine Mehrheit für eine der Varianten gefunden werden, könnte ohne weiteren Zeitverlust an der Umsetzung gearbeitet werden. Ein Ratsbürgerentscheid könnte zudem nicht nur den Konflikt im Rat, sondern auch den in der Bürgerschaft befrieden. Ein Ergebnis, getroffen auf fundiert erarbeiteter Grundlagen, findet in einem Ratsbürgerentscheid seine höchste Legitimation. Und ist über den Zweifel etwaiger sachfremder Beweggründe eines politischen Beschlusses erhaben. Da, nach Prüfung durch die Verwaltung, ein Ratsbürgerentscheid eventuell aus formalen Gründen nicht in Betracht kommt, oder im Sinne einer neutralen Variantenvorlage nicht geeignet ist, sollte auch eine Variante Einwohner:innenbefragung erarbeitet werden. Die Einwohner:innenbefragung hätte zudem den Vorteil, dass sich auch nicht EU-Einwohner:innen Kölns an der Befragung beteiligen könnten. Eine weitere Begründung erfolgt mündlich. gez. Thor Zimmermann Beschluss: Der Beschlusstext wird durch folgenden Text ersetzt: 6. Der Rat der Stadt Köln bedankt sich bei der Verwaltung für die Ausarbeitung der beiden Varianten - 3 - zur Kapazitätserreichung auf der Ost-West-Achse im Bereich Innenstadt. 7. Der Rat der Stadt Köln hält beide Varianten für beschlussreif. Der Rat der Stadt Köln erkennt, dass sich eine Mehrheitsfindung als äußerst schwierig gestaltet. Um aber einen mehrjährigen, erfolgreich abgeschlossenen Planungsprozess nicht durch „politische Kompromisslö- sungen“ zu gefährden, beauftragt der Rat die Verwaltung mit folgender Prüfung: 8. Mögliche Durchführung eines vom Gesetzgeber vorgesehenen Ratsbürgerentscheides im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Erarbeitung eines Beschlusstextes für einen Ratsbürgerentscheid, der beide Varianten möglichst gleichberechtigt darstellt. 9. Mögliche Durchführung einer Einwohner:innenbefragung mit freiwilliger Selbstverpflichtung („Mo- dell Godorfer Hafen“) des Rates das Ergebnis auch anzuerkennen und zu beschließen. Dabei sollen die gleichen Quoren gelten wie bei einem Ratsbürgerentscheid. 10. Die Verwaltung legt das Ergebnis ihrer Prüfung als Beschlussvorlage (mit den Alternativen „Bürger- entscheid“ und „Einwohner:innenbefragung“) zur Ratssitzung am 3. April 2025 vor.
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungBeschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1747/2024
- Typ
- Parteilos Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 13.12.2024
- Erstellt
- 09.12.2024 15:38