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AN/1747/2024

Ratsbürgerentscheid zur Ost-West-Achse

Parteilos Änderungsantrag nach § 13 13.12.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.02.2025

Parteilos Änderungsantrag nach § 13

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Parteilos Änderungsantrag nach § 13

6251 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus, Köln 
 
 
Thor Zimmermann, MdR 
Einzelmandatsträger 
Rathaus, 50667 Köln 
thor.zimmermann@stadt-koeln.de 
www.thorzimmermann.koeln 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.12.2024 
 
AN/1747/2024 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 12.12.2024 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.01.2025 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.01.2025 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 27.01.2025 
Verkehrsausschuss 28.01.2025 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2025 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2025 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2025 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.02.2025 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.02.2025 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.02.2025 
Rat 13.02.2025 
 
Ratsbürgerentscheid zur Ost-West-Achse 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker, 
 
bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 10.1. „Politischer Variantenentscheid für die Kapazitäts-
erweiterung auf der Ost-West-Achse, Bereich Innenstadt“ auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 12. De-
zember 2024. 
 
Beschluss:  
 
1. Der Rat der Stadt Köln bedankt sich bei der Verwaltung für die Ausarbeitung der beiden Varianten 
zur Kapazitätserreichung auf der Ost-West-Achse im Bereich Innenstadt. 
2. Der Rat der Stadt Köln hält beide Varianten für beschlussreif. 
 
Der Rat der Stadt Köln erkennt, dass sich eine Mehrheitsfindung als äußerst schwierig gestaltet. Um aber 
einen mehrjährigen, erfolgreich abgeschlossenen Planungsprozess nicht durch „politische Kompromisslö-
sungen“ zu gefährden, beauftragt der Rat die Verwaltung mit folgender Prüfung: 
 
3. Mögliche Durchführung eines vom Gesetzgeber vorgesehenen Ratsbürgerentscheides im Rahmen 
der gesetzlichen Vorgaben. Erarbeitung eines Beschlusstextes für einen Ratsbürgerentscheid, der 
beide Varianten möglichst gleichberechtigt darstellt. 
4. Mögliche Durchführung einer Einwohner:innenbefragung mit freiwilliger Selbstverpflichtung („Mo-
dell Godorfer Hafen“) des Rates das Ergebnis auch anzuerkennen und zu beschließen. Dabei sollen

- 2 - 
 
die gleichen Quoren gelten wie bei einem Ratsbürgerentscheid. 
5. Die Verwaltung legt das Ergebnis ihrer Prüfung als Beschlussvorlage (mit den Alternativen „Bürger-
entscheid“ und „Einwohner:innenbefragung“) zur Ratssitzung am 3. April 2025 vor.  
 
Begründung: 
 
Seit 2006 räumt der Gesetzgeber in NRW die Möglichkeit eines Ratsbürgerentscheides ein. Auf einer Web-
seite der Stadt Köln schreibt die Stadt zu möglichen Gründen für solch einen Ratsbürgerentscheid: 
 
„Eine solche Entscheidung des Rates kommt vor allem dann in Betracht, wenn eine Frage sowohl in der Ge-
meinde wie im Rat hoch umstritten ist, und wenn von der Abstimmung durch die Bürger*innen erwartet wer-
den kann, dass diese – ganz gleich wie sie ausgeht – zu einer Befriedung in der Gemeinde führen wird.“ 
 
Der Verein Mehr Demokratie e.V. nennt (neben weiteren) zwei Gründe für den Rat solch einen Entscheid zu 
initiieren: 
 
„1. weil sich der Rat in einer wichtigen kommunalpolitischen Entscheidung nicht einig war 
  2. aufgrund der Auffassung, dass dies die Legitimität einer Entscheidung erhöht […]“ 
 
Der Antragsteller sieht den Rat der Stadt Köln genau in der oben beschriebenen Situation. In der Grundsatz-
entscheidung „Oben bleiben“ oder „Tunnel“ zeichnet sich trotz jahrelanger Diskussion keine Mehrheit im Rat 
ab, von einer breiten Mehrheit ist erst gar nicht zu reden.  
 
Um eine solche Mehrheit im Rat zu finden, drohen die in jahrelanger Arbeit, unter immensen Kosten entwi-
ckelten Varianten durch politische Kompromisslösungen derart stark geändert zu werden, dass sie im Sinne 
einer zügigen und förderfähigen Umsetzung nicht mehr genutzt werden können. 
Dabei wurden die von der Verwaltung vorgelegten Varianten sachlich und fachlich richtig erarbeitet. Beide 
Varianten sind beschlussreif, Gutachten haben beiden Varianten ihre Förderfähigkeit durch Bundesmittel be-
stätigt. Sollte eine Mehrheit für eine der Varianten gefunden werden, könnte ohne weiteren Zeitverlust an 
der Umsetzung gearbeitet werden. 
 
Ein Ratsbürgerentscheid könnte zudem nicht nur den Konflikt im Rat, sondern auch den in der Bürgerschaft 
befrieden. Ein Ergebnis, getroffen auf fundiert erarbeiteter Grundlagen, findet in einem Ratsbürgerentscheid 
seine höchste Legitimation. Und ist über den Zweifel etwaiger sachfremder Beweggründe eines politischen 
Beschlusses erhaben. 
 
Da, nach Prüfung durch die Verwaltung, ein Ratsbürgerentscheid eventuell aus formalen Gründen nicht in 
Betracht kommt, oder im Sinne einer neutralen Variantenvorlage nicht geeignet ist, sollte auch eine Variante 
Einwohner:innenbefragung erarbeitet werden. Die Einwohner:innenbefragung hätte zudem den Vorteil, dass 
sich auch nicht EU-Einwohner:innen Kölns an der Befragung beteiligen könnten. 
 
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich. 
 
 
gez. Thor Zimmermann 
 
Beschluss:  
Der Beschlusstext wird durch folgenden Text ersetzt: 
 
6. Der Rat der Stadt Köln bedankt sich bei der Verwaltung für die Ausarbeitung der beiden Varianten

- 3 - 
 
zur Kapazitätserreichung auf der Ost-West-Achse im Bereich Innenstadt. 
7. Der Rat der Stadt Köln hält beide Varianten für beschlussreif. 
 
Der Rat der Stadt Köln erkennt, dass sich eine Mehrheitsfindung als äußerst schwierig gestaltet. Um aber 
einen mehrjährigen, erfolgreich abgeschlossenen Planungsprozess nicht durch „politische Kompromisslö-
sungen“ zu gefährden, beauftragt der Rat die Verwaltung mit folgender Prüfung: 
 
8. Mögliche Durchführung eines vom Gesetzgeber vorgesehenen Ratsbürgerentscheides im Rahmen 
der gesetzlichen Vorgaben. Erarbeitung eines Beschlusstextes für einen Ratsbürgerentscheid, der 
beide Varianten möglichst gleichberechtigt darstellt. 
9. Mögliche Durchführung einer Einwohner:innenbefragung mit freiwilliger Selbstverpflichtung („Mo-
dell Godorfer Hafen“) des Rates das Ergebnis auch anzuerkennen und zu beschließen. Dabei sollen 
die gleichen Quoren gelten wie bei einem Ratsbürgerentscheid. 
10. Die Verwaltung legt das Ergebnis ihrer Prüfung als Beschlussvorlage (mit den Alternativen „Bürger-
entscheid“ und „Einwohner:innenbefragung“) zur Ratssitzung am 3. April 2025 vor.

Beratungsverlauf (11)

23.01.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.01.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.01.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
30.01.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
03.02.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
Antrag / Anfrage
Zur Sitzung
03.02.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung
06.02.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
06.02.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Antrag / Anfrage
Zur Sitzung
11.02.2025 Verkehrsausschuss
Antrag / Anfrage

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung
13.02.2025 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung
Antrag / Anfrage

Details

Aktenzeichen
AN/1747/2024
Typ
Parteilos Änderungsantrag nach § 13
Datum
13.12.2024
Erstellt
09.12.2024 15:38