AN/0789/2018
Anfrage der Fraktion Die Linke, betr.: Abgeschlossenheitsbescheinigungen – Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen im Haus Stammstraße 4/Hansemannstraße 54
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Anfrage (Die Linke BV4)
2144 Zeichen
Fraktion in der Bezirksvertretung 4 – Ehrenfeld Bezirksrathaus Ehrenfeld Venloer Str. 419-421, 50825 Köln Tel: 0221 / 221-94317 Fax: 0221 / 22194320 Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0789/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.06.2018 Anfrage der Fraktion Die Linke, betr.: Abgeschlossenheitsbescheinigungen – Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen im Haus Stammstraße 4/Hansemannstraße 54 Abgeschlossenheitsbescheinigungen – Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen im Haus Stammstraße 4/Hansemannstraße 54 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir, die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld, bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 04. Juni 2018 aufzunehmen: Im Geschäftsbericht des Wohnungsamtes für das Jahr 2016 wird ein Rückgang der Abgeschlossenheitsbescheinigungen, die für eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen notwendig sind, auch für den Stadtbezirk Ehrenfeld vermerkt. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten werden jetzt im Haus Stammstraße 4/Hansemannstraße 54 Wohnungen zum Verkauf angeboten. In diesem Zusammenhang bittet die Fraktion DIE LINKE. BV Ehrenfeld die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten: (1) Wann ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu beantragen? (2) Was sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung? Wann ist sie zu versagen? Herrn Bezirksbürgermeister Josef Wirges Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - (3) Welche weiteren Voraussetzungen und Verfahrensschritte gibt es bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen? (4) Wurden Abgeschlossenheitsbescheinigungen für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen im Haus Stammstraße 4 /Hansemannstraße 54? (5) Wurde den Mieter*innen im Haus Stammstraße 4 /Hansemannstraße 54 ihr gesetzliches Vorkaufsrecht eingeräumt? Herzlichen Dank im Vorhinein. Mit freundlichen Grüßen gez. Berndt Petri Christoph Besser (Fraktionsvorsitzender) (Bezirksvertreter)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0789/2018
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV4 (Die Linke)
- Datum
- 17.05.2018
- Erstellt
- 17.05.2018 14:16