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V/0332/2026

Zukunftsperspektiven für inklusive und sonderpädagogische Bildungsangebote im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in Münster

Vorlagen 22.05.2026

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Nächste Beratung: Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung, Sitzung am 23.06.2026, TOP 6

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

8327 Zeichen

V/0332/2026 
V/0332/2026 
 
 
Öffentliche  Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Zukunftsperspektiven für inklusive und sonderpädagogische Bildungsangebote im 
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
   11.06.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
   23.06.2026 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderung 
Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Anlass und Zielsetzung 
 
Die Stadt Münster steht im Bereich der sonderpädagogischen Förderung vor erheblichen Herausfor-
derungen. Insbesondere im Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ steigen die Schü-
ler*innenzahlen seit Jahren kontinuierlich an. Gleichzeitig wachsen die Anforderungen an eine quali-
tativ hochwertige, differenzierte und inklusive Bildungslandschaft. Bereits heute stoßen bestehende 
(Förder-)Schulstandorte räumlich und organisatorisch an ihre Grenzen. 
 
Neben den steigenden Schüler*innenzahlen erhöhen sich zugleich die Anforderungen an moderne 
sonderpädagogische Lernumgebungen. Differenzierte Förderangebote, therapeutische und pflegeri-
sche Bedarfe, Ganztagsangebote sowie inklusive Kooperationsformen erfordern zeitgemäße, flexible 
und barrierefreie Raumstrukturen. 
 
Vor diesem Hintergrund verfolgt die Stadt Münster gemeinsam mit dem Landschaftsverband Westfa-
len-Lippe (LWL) und den zuständigen Schulaufsichten das Ziel, die vorhandenen Bildungs- und För-
derangebote strategisch weiterzuentwickeln und langfristig tragfähige Lösungen zur Sicherung zu-
sätzlicher Förderschulkapazitäten zu schaffen. Im Mittelpunkt der aktuellen Gespräche steht dabei die 
Perspektive eines inklusiven Bildungs- und Fördercampus am Bröderichweg. Dort sollen bestehende 
sonderpädagogische Kompetenzen gebündelt, räumliche Synergien genutzt und inklusive Bildungs-
angebote weiterentwickelt werden. 
 
2. Ausgangslage 
 
Die bestehenden Förderschulkapazitäten im Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ reichen nicht 
aus, um den bestehenden und künftig zu erwartenden Bedarf dauerhaft abzudecken. Vor diesem 
Amt für Schule und 
Weiterbildung  
 
26.05.2026  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Lehmann  
Telefon: 492-4010 
LehmannTristan@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0332/2026 
Hintergrund besteht aus Sicht der Stadt Münster dringender Handlungsbedarf, zusätzliche und lang-
fristig tragfähige räumliche Lösungen zu entwickeln. Hierdurch soll die schulgesetzlich vorgesehene 
Wahlfreiheit der Eltern zwischen der allgemeinen Schule und der Förderschule als Ort der sonderpä-
dagogischen Förderung für ihr Kind zu gewährleistet werden. 
 
Zur Sicherstellung ausreichender Beschulungskapazitäten wurden daher seit dem Schuljahr 2024/25 
in enger Abstimmung zwischen der Stadt Münster, der Schulaufsicht und beteiligten Schulen inten-
sivpädagogische Gruppen (IPG) an zunächst vier Grundschulstandorten (Norbertschule, Nikolaischu-
le Wolbeck, Wartburg-Grundschule und Grundschule Kinderhaus-West) sowie der PRIMUS-Schule 
eingerichtet (vgl. V/0441/2024/1). Das Modellprojekt richtet sich insbesondere an Kinder mit komple-
xen beziehungsweise intensivpädagogischen Förderbedarfen im Förderschwerpunkt „Geistige Ent-
wicklung“ und verbindet intensive sonderpädagogische Förderung mit Elementen des Gemeinsamen 
Lernens. 
 
Durch die Einrichtung der intensivpädagogischen Gruppen konnten die akut fehlenden Aufnahmeka-
pazitäten im Bereich des Förderschwerpunktes „Geistige Entwicklung“ seit 2024 zunächst abgesi-
chert werden. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass durch die Kombination aus intensivpädagogi-
scher Förderung in kleinen Lerngruppen und gezielten inklusiven Lern- und Begegnungssituationen 
tragfähige Bildungsangebote geschaffen werden konnten. Gleichzeitig wird deutlich, dass das Mo-
dellprojekt einen wichtigen Beitrag zur kurzfristigen Sicherung von Beschulungskapazitäten leistet, 
jedoch keine langfristig ausreichende strukturelle Lösung für den weiter steigenden Bedarf an son-
derpädagogischen Schulplätzen darstellt. 
 
Dies zeigt sich auch in den Anmeldeverfahren zu den Schuljahren 2025/26 und 2026/27 (vgl. 
V/0243/2025 und V/0298/2026). Die bestehenden Aufnahmekapazitäten der einzigen Förderschule 
für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in Münster, der Papst-Johannes-Schule in Träger-
schaft des Bistums Münster, reichen weiterhin nicht aus, um den Bedarf vollständig abzudecken. Das 
Modellprojekt der intensivpädagogischen Gruppen wurde daher verlängert und musste auf zusätzli-
che Standorte (Grundschule am Kinderbach und Grundschule York) ausgeweitet werden. 
 
Mit dem Ziel einer Erhöhung der Förderschulkapazitäten hat die Stadt Münster weitere Entwicklungs-
perspektiven geprüft. In diesem Zusammenhang wurden auch Gespräche mit dem Bistum Münster 
hinsichtlich möglicher Erweiterungsoptionen an der Papst-Johannes-Schule geführt. Seitens der zu-
ständigen Schulaufsicht wurde hierfür jedoch keine tragfähige schulorganisatorische Perspektive ge-
sehen, sodass dieser Ansatz nicht weiterverfolgt werden konnte. 
 
Vor diesem Hintergrund wurden – in Absprache und mit Beteiligung der Bezirksregierung - Gesprä-
che mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) aufgenommen, um gemeinsam tragfähige 
Perspektiven für die zukünftige Förderschulentwicklung und für inklusive Bildungsangebote in Müns-
ter zu entwickeln. Besondere Bedeutung kommt hierbei dem Standort Bröderichweg zu, an dem be-
reits heute sonderpädagogische Angebote des LWL gebündelt sind und zugleich Entwicklungspoten-
ziale für eine stärkere räumliche und pädagogische Vernetzung unterschiedlicher Schulformen beste-
hen. In diesem Zusammenhang wird die kooperative Bereitstellung zusätzlicher Förderschulkapazitä-
ten für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung angestrebt. 
 
Parallel hierzu verfolgt die Stadt Münster die Weiterentwicklung der Paul-Schneider-Schule (vgl. 
V/0191/2025/1). Die zweizügige Paul-Schneider-Schule als städtische Grundschule weist erhebliche 
räumliche Bedarfe auf. Die vorhandenen Gebäude entsprechen in wesentlichen Teilen nicht mehr 
den heutigen Anforderungen an zeitgemäße pädagogische Konzepte, Ganztagsangebote sowie in-
klusive Lernsettings. Auch ist die bauliche Substanz der Schulgebäude teils erheblich sanierungsbe-
dürftig. Im Rahmen erster Untersuchungen wurde geprüft, ob eine grundlegende Sanierung und Er-
weiterung des Bestands wirtschaftlich darstellbar wäre. Dabei zeigte sich, dass die hierfür erforderli-
chen baulichen Eingriffe und strukturellen Anpassungen im Verhältnis zu den erreichbaren Ergebnis-
sen zu hohe Kosten verursachen würden. 
 
Da die Sanierung der Schule am bestehenden Standort nicht möglich ist, besteht seit längerer Zeit

- 3 - 
V/0332/2026 
die Überlegung eines perspektivischen Ersatzneubaus der Schule auf einem Grundstück am Wange-
roogeweg, welches an den Förderschulcampus des LWL am Bröderichweg angrenzt. Vor dem Hin-
tergrund der räumlichen Nähe wird eine Einbindung der Paul-Schneider-Schule in die Entwicklung 
des inklusiven Bildungs- und Fördercampus am Bröderichweg verfolgt. Die Grundschule soll dabei als 
Baustein eines inklusiven Schulcampus weiterentwickelt werden und gemeinsam mit den bestehen-
den sonderpädagogischen Angeboten einen wichtigen Beitrag zu inklusiver Beschulung leisten. Da-
bei soll das Profil der Paul-Schneider-Schule als allgemeine Grundschule ausdrücklich erhalten blei-
ben, sodass auch Kinder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in besonderer Weise berücksich-
tigt werden. Durch die räumliche und pädagogische Verzahnung unterschiedlicher Schulformen sollen 
inklusive Bildungsbiografien gestärkt, gemeinsame Lern- und Begegnungsräume geschaffen sowie 
vorhandene Kompetenzen besser miteinander verknüpft werden.   
 
Die Bezirksregierung Münster unterstützt die hierzu aufgenommenen Gespräche ausdrücklich und 
begleitet die gemeinsame Schulentwicklungsplanung fachlich. 
 
3. Weiteres Vorgehen 
 
Die weiteren konzeptionellen und planerischen Schritte sollen gemeinsam mit dem LWL, der Bezirks-
regierung Münster, dem Schulamt für die Stadt Münster sowie den beteiligten Schulen entwickelt 
werden. Über die Ergebnisse der Gespräche und die daraus resultierenden Handlungserfordernisse 
wird die Verwaltung die politischen Gremien fortlaufend informieren. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.06.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.06.2026 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung
TOP 6 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0332/2026
Typ
Vorlagen
Datum
22.05.2026
Erstellt
20.05.2026 12:06