AnS/0001/2025
Prüfauftrag: Schulwegsicherheit an der Annette-Schule herstellen
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Originalanregung Bündnis 90 Die Grünen GAL
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Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost Anja Tepe Fraktionssprecherin Tel. 0251 / 6095487 tepe@gruene-muenster.de Münster, den 14.01.2025 Prüfauftag: Schulwegsicherheit an der Annette-Schule herstellen Die Verwaltung möge prüfen, wie die Verkehrssicherheit auf dem Schulweg zur Annette - Grundschule in Angelmodde kurzfristig verbessert werden kann. Im Folgenden ist insbesondere eine Umsetzung folgender Maßnahmen zu prüfen und möglichst zeitnah umzusetzen: 1. Markierungen der Zufahrten auf den Kirchplatz an der Höftestraße (jeweils ein weißes X) als Verdeutlichung des Parkverbots. 2. Markierung der beiden Behinderten -Parkplätze mit einem Rollstuhl -Symbol auf dem Boden um sie kenntlicher zu machen. 3. Aufstellen von Hinweisschildern: „Parken auf dem Gehweg verboten“ an der Höftestraße im Bereich vor der Schule und zwischen der Buschstraße und der Heidestraße. Die Auflistung stellt kurzfristig umsetzbare Vorschläge dar und darf gerne von der Verwaltung um mögliche Maßnahmen zur Vermeidung des Gehwegparkens und der Verbesserung der Schulwegsicherheit ergänzt werden. Begründung: Die Sicherheit der Schulkinder auf dem Schulweg ist durch rücksichtsloses Parkverhalten mancher Eltern stark gefährdet. Die Zufahrten zur Schule werden verstellt, sodass die Fahrradständer nicht mehr erreichbar sind. Es wird auch auf dem Kirchplatz geparkt, wodurch Verkehre über den Bürgersteig entstehen. Zudem wird auf den Gehwegen geparkt, sodass zu Fuß gehende Kinder keinen Überblick mehr über die Straße haben. Insbesondere in der dunklen Jahreszeit und bei regnerischem Wetter entstehen hierdurch vermeidbare Gefahren. Ansprachen falsch parkender Eltern durch die Schulleitung zeigen nur kurzzeitig Erfolg und es gibt oftmals wenig Einsicht der Eltern. Tatsächlich sind die Zufahrten zwischen den Parkbuchten nicht deutlich erkennbar. Durch eine Markierung z.B. mit einem weißen X werden sie klar kenntlich gemacht. Gleiches gilt für die Behindertenparkplätze, die derzeit nur beschildert sind. Ein Rollstuhl-Symbol auf dem Parkplatz ist erheblich auffälliger. Das Gehwegparken ist an der Höftestraße ein großes Problem. Direkt vor der Schule haben die Kinder zwischen den parkenden Autos keine Übersicht über die Straße. Zwischen der Heide- und der Buschstraße ist kaum ein Durchkommen über den Gehweg, da hier fast ausnahmslos auf den Bürgersteigen geparkt wird. Kinder, die mit Rollern oder Fahrrädern fahren, müssen sich stellenweise an den Autos vorbeizwängen. Auch wenn es eine klare gesetzliche Regelung gibt, dass das Parken auf Bürgersteigen nicht erlaubt ist, werden aus Kapazitätsgründen kaum Ordnungsgelder verhängt und dementsprechend erfolgt keine Verhaltensänderung bei den Fahrzeughaltern. Auch denken viele Menschen, dass nach wie vor eine Duldung stattfindet und ihr Verhalten in Ordnung ist. Hinweisschilder, ähnlich denen in Angelmodde-Dorf („Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt“) sind eine einfache Möglichkeit, vor Ort dauerhaft daran zu erinnern, dass es keine Duldung von Gehwegparken in der Stadt Münster gibt. Für die Fraktion
Stellungnahme zu AnS-0001-2025
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32.12.0031 03.02.2026 Herr Bracke 3977 Zernentl An die Bezirksvertretung Münster-Südost Eng. 11. FEB. 2026 über Herrn Stadtrat Heuer über 13. Feb. 2026 33.22 - Frau Schnell Prüfauftrag: Schulwegsicherung an der Annette-Schule herstellen « Antrag AnS/0001/2025 der Grünen-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost Die Fraktion der Grünen in der Bezirksvertretung Münster-Südost beantragt zur Verbesserung der Schulwegsicherheit an der Annette-Schule die Umsetzung folgender Maßnahmen: 1. Markierungen der Zufahrten auf den Kirchplatz an der Höftestraße (jeweils ein weißes X) als Verdeutlichung des Parkverbots. 2. Markierung der beiden Behinderten-Parkplätze mit einem Rollstuhl-Symbol auf dem Boden, um sie kenntlicher zu machen. 3. Aufstellen von Hinweisschildern: „Parken auf dem Gehweg verboten“ an der Höftestraße im Bereich vor der Schule und zwischen der Buschstraße und der Heidestraße. Zu Punkt 1: Die Zufahrt zum Kirchplatz erfolgt über zwei Zufahrten mit abgesenktem Bordstein. Auf Grund des abgesenkten Bordsteins ist bereits eindeutig erkennbar, dass es sich um eine freizuhaltende Zufahrt handelt: Die Verkehrsüberwachung wurde über mögliche Parkverstöße informiert. Zu Punkt 2: Die veraltete Beschilderung wurde mit Anordnung vom 05.03.2025 an den aktuellen Standard angepasst. Die Umsetzung erfolgte am 20.03.2025. Durch die neue Beschilderung sind die Parkplätze klar erkenntlich, sodass auf weitere Maßnahmen verzichtet wird. Zu Punkt 3: Die geforderten Hinweisschilder sind straßenverkehrsrechtlich nicht anordnungsfähig. Die Schulwegsicherung bildet für die Verkehrsüberwachung einen Einsatzschwerpunkt. Die Verkehrsüberwachung wird daher im Rahmen ihrer personellen Kapazitäten Parkverstöße im betreffenden Bereich konsequent ahnden. gez. Norbert Vechtel Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Höftestraße
- Buschstraße
- Heidestraße
- Kirchplatz
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Details
- Aktenzeichen
- AnS/0001/2025
- Typ
- Anregung in der BV Südost
- Datum
- 15.01.2025
- Erstellt
- 15.01.2025 09:36