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1995/2022

Stellunganhme der STEB zu Antrag AN/1137/2022

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 13.06.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 13.06.2022, TOP 8.1.8.2

Top 8.1.8.2 Stellungnahme der STEB zu Antrag AN-1137-2022

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Top 8.1.8.2 Stellungnahme der STEB zu Antrag AN-1137-2022

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Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts 
Vorständin: Dipl.-Ing. Ulrike Franzke 
USt-IdNr.: DE224970939 
Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn 
IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60 
SWIFT-BIC: COLSDE33 
 
 
 
 
68000 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Postfach 910754 · 51077 Köln 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
 
Ostmerheimer Straße 555 · 51109 Köln 
Öffnungszeiten 
Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr 
Fr. 08.00 - 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim 
Linie 13/18 Haltestelle Holweide 
DB/VRS: S11 (Holweide) 
anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus 
Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße 
Auskunft erteilt: Henning Werker 
Zimmer:     Geb. 90 Raum 206 
fon 0221 221 - 22758 
fax 0221 221 - 6622758 
e-mail: henning.werker@steb-koeln.de 
 
 
Herrn  
Bezirksbürgermeister 
Manfred Giesen 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 StEB-TP We 13.06.2022 
 
AN/1137/2022  Anfrage zum Konzept für ein Starkregenrisiko-Management 
 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Giesen,  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat für die Sitzung der Bezirksvertretung-Rodenkirchen 
einen Antrag gestellt:  
Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept für ein Starkregenrisiko-Management im Bezirk, insbeson-
dere für die Ortsteile Rondorf und Hahnwald zu entwickeln. Dabei 
1. soll für das Baugebiet „Rondorf Nord-West“ ein Konzept erarbeitet werden, das eine Trennung 
von Grau- und Regenwasser zulässt und Regenwasser möglichst so gespeichert wird, dass we-
der im Neubaugebiet noch im Ortskern von Rondorf Schäden durch Überschwemmungen entste-
hen, 
2. soll für die bereits jetzt stark betroffenen Straßenzüge in Rondorf und Hahnwald eine kurzfristige 
Lösung zur Hochwasserprävention entworfen werden  
und 
3. sollen für alle Tieflagen z.B. in Alt-Rodenkirchen, Weiß und weiteren Wohnsiedlungen in Gebieten 
in und an Alt-Rheinarmen präventive Maßnahmen entwickelt werden, die dazu beitragen, dass 
Wasser aus umliegenden höheren Lagen nicht in diese Gebiete abfließt, sondern möglichst zu-
rückgehalten wird.  
Die Fachkompetenz der BI Hochwasser e.V. soll bei der Entwicklung der Konzepte eingebunden wer-
den. 
 
Hierzu nehmen die Stadtentwässerungsbetriebe Köln wie folgt Stellung: 
zu Teil 1: Regenwasserkonzept für Rondorf Nord-West 
Das Baugebiet Rondorf Nord-West liegt in der Wasserschutzzone III und im Anströmbereich 
der Wasserwerks Hochkirchen. Dies ist zum Schutz des Grundwassers auch beim Umgang

2 
 
  
mit Regenwasser zu berücksichtigen. Insofern werden zugunsten der wasserwirtschaftlichen 
Anpassung an den Klimawandel (Überflutungs-, Hitze- und Trockenwettervorsorge) umfang-
reiche Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung des Grundwasserschutzes vorgese-
hen. Dies bedeutet, dass das Regenwasser vor einer Versickerung zB in belebten Boden-
schichten gereinigt werden muss. 
Im Rahmen der Planung zur Entwicklung des Baugebietes Rondorf Nord-West wurde ver-
sucht, einen wasserwirtschaftlich sinnvollen Umgang mit Regenwasser untersucht. Nach 
aktuellem Stand der Planungen soll das Regenwasser auf den Grundstücken je nach Be-
bauungsgrad zu mehr als 80% versickern. Zudem soll die Ableitung von Regenwasser ein-
geschränkt werden, indem eine Rückhaltung in Höhe von 20 l/m2 befestigte (abflusswirksa-
me) Fläche auf dem Grundstück verbleiben muss. Diese Anforderungen sollen textlich auch 
in den Bebauungsplänen festgesetzt werden. Auch für den Straßenraum wird eine wasser-
sensible Gestaltung geprüft und mit den entsprechenden Dienststellen abgestimmt. Hinsicht-
lich der Starkregenvorsorge werden zudem Gefahrenberechnungen zu Notwasserwegen 
erstellt und das Gelände soll entsprechend gestaltet werden. 
Den Gebrauch von Grau- und Regenwasser auf den Grundstücken würden die StEB Köln 
zwar befürworten, können dies aber leider nicht verbindlich festsetzen. Es erscheint zwar 
mengenmäßig fraglich, ob die Nutzung von Regenwasser für den häuslichen Gebrauch für 
eine Überflutungsvorsorge bei Starkregen einen Beitrag leisten kann. Für den Schutz der 
Ressource Trinkwasser erscheint eine Nutzung von Grau- und Regenwasser allerdings sinn-
voll.  
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Umgang mit Regenwasser konzep-
tionell und planerisch ausgearbeitet. Dies könnte als „Handlungsprogramm Regenwasser“ 
zusammengestellt werden. 
 
zu Teil 2 und 3: Hochwasserprävention und Regenwasserrückhaltung 
Die Starkregenereignisse haben gezeigt, wie wichtig eine ausreichende Vorsorge ist. Glei-
ches gilt auch für Hochwasserereignisse. Es erscheint sinnvoll und machbar, ein „örtliches 
Überflutungsvorsorge-Managementkonzept gegen Wassergefahren“ aufzustellen. Neben der 
Information und Beratung könnten in einem solchen Konzept Möglichkeiten der Verbesse-
rung eines Schutzes gegen Wassergefahren bei Hochwasser, Grundhochwasser und Stark-
regen untersucht werden. Gerne könnten hierbei die Fachkompetenz der BI Hochwasser 
eingebunden werden. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe könnten die bereits angedachten 
Maßnahmen vorgestellt und weitere Möglichkeiten untersucht werden. Das Ergebnis könnte 
in einem „örtlichen Handlungskonzept“ zusammengestellt werden. 
 
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag  
 Henning Werker  
(Bereichsleiter Planung und Bau)

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1995/2022 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.06.2022 
 
Stellunganhme der STEB zu Antrag AN/1137/2022 
 
Anbei die Stellungnahme der STEB zu AN/1137/2022

Beratungsverlauf (1)

13.06.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.8.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Ostmerheimer Straße 555
  • Eggerbachstraße
  • Straße 5

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Details

Aktenzeichen
1995/2022
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
13.06.2022
Erstellt
13.06.2022 12:19