1995/2022
Stellunganhme der STEB zu Antrag AN/1137/2022
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Top 8.1.8.2 Stellungnahme der STEB zu Antrag AN-1137-2022
5386 Zeichen
/ 2/ 2 / 2 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts Vorständin: Dipl.-Ing. Ulrike Franzke USt-IdNr.: DE224970939 Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60 SWIFT-BIC: COLSDE33 68000 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Postfach 910754 · 51077 Köln Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Ostmerheimer Straße 555 · 51109 Köln Öffnungszeiten Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim Linie 13/18 Haltestelle Holweide DB/VRS: S11 (Holweide) anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße Auskunft erteilt: Henning Werker Zimmer: Geb. 90 Raum 206 fon 0221 221 - 22758 fax 0221 221 - 6622758 e-mail: henning.werker@steb-koeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Manfred Giesen Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum StEB-TP We 13.06.2022 AN/1137/2022 Anfrage zum Konzept für ein Starkregenrisiko-Management Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Giesen, Sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat für die Sitzung der Bezirksvertretung-Rodenkirchen einen Antrag gestellt: Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept für ein Starkregenrisiko-Management im Bezirk, insbeson- dere für die Ortsteile Rondorf und Hahnwald zu entwickeln. Dabei 1. soll für das Baugebiet „Rondorf Nord-West“ ein Konzept erarbeitet werden, das eine Trennung von Grau- und Regenwasser zulässt und Regenwasser möglichst so gespeichert wird, dass we- der im Neubaugebiet noch im Ortskern von Rondorf Schäden durch Überschwemmungen entste- hen, 2. soll für die bereits jetzt stark betroffenen Straßenzüge in Rondorf und Hahnwald eine kurzfristige Lösung zur Hochwasserprävention entworfen werden und 3. sollen für alle Tieflagen z.B. in Alt-Rodenkirchen, Weiß und weiteren Wohnsiedlungen in Gebieten in und an Alt-Rheinarmen präventive Maßnahmen entwickelt werden, die dazu beitragen, dass Wasser aus umliegenden höheren Lagen nicht in diese Gebiete abfließt, sondern möglichst zu- rückgehalten wird. Die Fachkompetenz der BI Hochwasser e.V. soll bei der Entwicklung der Konzepte eingebunden wer- den. Hierzu nehmen die Stadtentwässerungsbetriebe Köln wie folgt Stellung: zu Teil 1: Regenwasserkonzept für Rondorf Nord-West Das Baugebiet Rondorf Nord-West liegt in der Wasserschutzzone III und im Anströmbereich der Wasserwerks Hochkirchen. Dies ist zum Schutz des Grundwassers auch beim Umgang 2 mit Regenwasser zu berücksichtigen. Insofern werden zugunsten der wasserwirtschaftlichen Anpassung an den Klimawandel (Überflutungs-, Hitze- und Trockenwettervorsorge) umfang- reiche Maßnahmen unter besonderer Berücksichtigung des Grundwasserschutzes vorgese- hen. Dies bedeutet, dass das Regenwasser vor einer Versickerung zB in belebten Boden- schichten gereinigt werden muss. Im Rahmen der Planung zur Entwicklung des Baugebietes Rondorf Nord-West wurde ver- sucht, einen wasserwirtschaftlich sinnvollen Umgang mit Regenwasser untersucht. Nach aktuellem Stand der Planungen soll das Regenwasser auf den Grundstücken je nach Be- bauungsgrad zu mehr als 80% versickern. Zudem soll die Ableitung von Regenwasser ein- geschränkt werden, indem eine Rückhaltung in Höhe von 20 l/m2 befestigte (abflusswirksa- me) Fläche auf dem Grundstück verbleiben muss. Diese Anforderungen sollen textlich auch in den Bebauungsplänen festgesetzt werden. Auch für den Straßenraum wird eine wasser- sensible Gestaltung geprüft und mit den entsprechenden Dienststellen abgestimmt. Hinsicht- lich der Starkregenvorsorge werden zudem Gefahrenberechnungen zu Notwasserwegen erstellt und das Gelände soll entsprechend gestaltet werden. Den Gebrauch von Grau- und Regenwasser auf den Grundstücken würden die StEB Köln zwar befürworten, können dies aber leider nicht verbindlich festsetzen. Es erscheint zwar mengenmäßig fraglich, ob die Nutzung von Regenwasser für den häuslichen Gebrauch für eine Überflutungsvorsorge bei Starkregen einen Beitrag leisten kann. Für den Schutz der Ressource Trinkwasser erscheint eine Nutzung von Grau- und Regenwasser allerdings sinn- voll. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Umgang mit Regenwasser konzep- tionell und planerisch ausgearbeitet. Dies könnte als „Handlungsprogramm Regenwasser“ zusammengestellt werden. zu Teil 2 und 3: Hochwasserprävention und Regenwasserrückhaltung Die Starkregenereignisse haben gezeigt, wie wichtig eine ausreichende Vorsorge ist. Glei- ches gilt auch für Hochwasserereignisse. Es erscheint sinnvoll und machbar, ein „örtliches Überflutungsvorsorge-Managementkonzept gegen Wassergefahren“ aufzustellen. Neben der Information und Beratung könnten in einem solchen Konzept Möglichkeiten der Verbesse- rung eines Schutzes gegen Wassergefahren bei Hochwasser, Grundhochwasser und Stark- regen untersucht werden. Gerne könnten hierbei die Fachkompetenz der BI Hochwasser eingebunden werden. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe könnten die bereits angedachten Maßnahmen vorgestellt und weitere Möglichkeiten untersucht werden. Das Ergebnis könnte in einem „örtlichen Handlungskonzept“ zusammengestellt werden. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Henning Werker (Bereichsleiter Planung und Bau)
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
303 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer 1995/2022 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.06.2022 Stellunganhme der STEB zu Antrag AN/1137/2022 Anbei die Stellungnahme der STEB zu AN/1137/2022
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Ostmerheimer Straße 555
- Eggerbachstraße
- Straße 5
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1995/2022
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 13.06.2022
- Erstellt
- 13.06.2022 12:19