AN/0827/2025
Geschwindigkeitsbegrenzung im Fockerweg in Köln-Rath/Heumar
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Antrag nach § 3 (SPD BV8)
2594 Zeichen
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 10.06.2025 AN/0827/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025 TOP 7.4 Geschwindigkeitsbegrenzung im Fockerweg in Köln-Rath/Heumar Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bitten Sie um Aufnahme des o.g. An- trags in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 26.06.2025. Im Fockerweg fehlt eine klare Geschwindigkeitsbegrenzung durch Beschilderung, wodurch Unsicherheit hinsichtlich der geltenden Regelung besteht. Es ist unklar, ob eine Beschilderung früher vorhanden war und entfernt wurde oder ob bislang keine Anordnung erfolgt ist. Die besonderen örtlichen Gegebenheiten sprechen für eine Reduzierung der Geschwindigkeit: Der Fockerweg verfügt über keinen abgetrennten Fußweg, wodurch Fußgän- ger und Fahrzeuge denselben Verkehrsraum nutzen. Er dient als Zuweg zur Wohnanlage Haus Baden, zur KVB-Haltestelle und zum Friedhof, was eine hohe Fußgängerdichte zur Folge hat. Bezirksrathaus Kalk Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln Telefon (02 21) 221 98 302 Telefax (02 21) 221 98 927 E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de Internet: w ww.koelnspd.de Christian Robyns Fraktionsvorsitzender Telefon: 0172 2891631 E-Mail: christian.robyns@gmail.com In der angrenzenden Mathias-Müller-Straße gilt bereits Tempo 30, weshalb eine einheitliche und konsequente Regelung sinnvoll erscheint. Durch eine Geschwindigkeitsreduzierung könnte die Sicherheit aller Verkehrsteilneh- mer erheblich verbessert werden. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion die Bezirksvertretung kalk fol- genden Beschluss zu fassen: 1. Die Verwaltung soll die geltende Höchstgeschwindigkeit im Fockerweg feststel- len. 2. Falls aktuell Tempo 50 erlaubt ist, soll die Verwaltung untersuchen, ob eine Redu- zierung auf Tempo 30 oder weniger angeordnet werden kann. 3. Falls bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet wurde, soll die Ver- waltung sicherstellen, dass diese durch eine entsprechende Beschilderung deut- lich sichtbar gemacht wird. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Robyns Oliver Krems Christian Robyns Oliver Krems Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0827/2025
- Typ
- Antrag nach § 3 BV8 (SPD)
- Datum
- 11.06.2025
- Erstellt
- 10.06.2025 19:52