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BV2/112/2025

Bauvoranfrage, Behrenstraße 5 – Umbau und Erweiterung mit Nutzungsänderung einer Kfz-Werkstatt zu einem Wohngebäude zur Kurzzeitvermietung

Beschlussvorlage 10.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2, Sitzung am 01.07.2025, TOP 4.9

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Katasterauszug

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Schnitte

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Luftbild

80 Zeichen

ın
a
{=}
S]
©
=
D
°o
=
3
2
=
ja}

| Landeshauptstadt

Düsseldorf

Maßstab 1: 500

Grundrisse

915 Zeichen

5.00 7.385
13.69 6.00 12.09
13.48
13.48
8.925 11.065 13.09
Nachbargebäude
Nachbargebäude
Nachbargebäude
F90 BW
F90 BW
F90 BW
16 STG
18.1/26.0
Heizung
Aufzug
1,40/1,10
WE 3
42.94 m²
WE 3
46.93 m²
Zufahrt Hinterhof
WE 1
66.44 m²
6.065 6.00
8.925 3.20 8.05
1.OG Wohnhaus
Balkon 
16 STG
18.1/26.0
Balkon
Aufzug
1,40/1,10
Balkon
WE 4
52.01 m²
WE 5
56.67 m²
5.005
10.825 2.865
13.48
Planinhalt:                   
Maßstab                   
Zeichner                   
Plan-Nr.                   
Erstellt                   
Proj.-Nr.                   
Gemarkung                   Flurstück                   Flur                   
Bauvorhaben:                   
BB
000
Flingern 25 103
Bauherr:                   
06.08.2024
Bauvoranfrage:
Grundrisse
1:200 7Erdgeschoss
Obergeschoss
Umbau und Erweiterung mit Nutzungsänderung einer 
KFZ-Werkstatt zu einem Wohngebäude 
zur Kurzzeitvermietung
Behrenstraße 5, Düsseldorf

Lageplan

1170 Zeichen

9
2
 c
9
2
 c
A n  d e r  I c k l a c k
9  a9  a
9  b9  b
2
0
2
0
6
4
1
6
1
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8
9
6
9
6
3
1 01 0
1 41 4
1 21 2
5
9 8 a9 8 a
9 8 b9 8 b
9 8 c9 8 c
9 8 d9 8 d
7
9
9 8 e9 8 e
6
4
11
1 01 0
8
2
100
101
102
456
103
104105
106
92
359
P
P
P
B e h r e n s t r a ß e
FD I
1 2
3
4
78
5
10.83
5
2.92
11.62
2.92
13.10
11.62
3.20
B
B
C
Fh 59,79
Tr 53,88
5.315
1.505.83
Tr 45,37
FD I
Gel 42,97Gel 42,97
Tr 44,69
Fh 50,26
Tr 43,10
Tr 43,48
Tr 51,82
Tr 43,36
Tr 45,37 FD II
Tr-Bestand 47,47 i.M.
675
2.61
4.19
2.61 2.99
7.475
7.072.59
5 4.47
5
Neubau
Abbruch KFZ-Werkstatt
Teilweiser Abbruch der alten KFZ-Werkstatt
mit Nutzungsänderung zu Kurzzeitwohnen
Zufahrt Innenhof
Planinhalt:                   
Maßstab                   
Zeichner                   
Plan-Nr.                   
Erstellt                   
Proj.-Nr.                   
Gemarkung                   Flurstück                   Flur                   
Bauvorhaben:                   
BB
000
Flingern 25 103
Bauherr:                   
06.08.2024
Umbau und Erweiterung mit Nutzungsänderung einer 
KFZ-Werkstatt zu einem Wohngebäude 
zur Kurzzeitvermietung
Behrenstraße 5, Düsseldorf
Bauvoranfrage:
Grundrisse
1:200 7

Beschlussvorlage

4398 Zeichen

BV2/112/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Bauvoranfrage, Behrenstraße 5  
– Umbau und Erweiterung mit Nutzungsänderung einer Kfz-Werkstatt zu einem 
Wohngebäude zur Kurzzeitvermietung 
Fachbereich: 
63 - Bauaufsichtsamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete  Cornelia Zuschke      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 2 01.07.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der Baugenehmigung. 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Das Vorhabengrundstück Behrenstraße 5 liegt im Geltungsbereich des einfachen 
Bebauungsplans Nr. 5677/018 – der straßenseitig eine Fluchtlinie fest setzt – und 
wird bauplanungsrechtlich daher nach § 30 Abs. 3 i.V.m. § 34 Abs. 1 BauGB 
bewertet. Demnach ist ein Bauvorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Art und 
Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut 
werden soll , in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung 
gesichert ist. Das Bauvorhaben liegt darüber hinaus im Geltungsbereich der 
Erhaltungssatzung für den Stadtbezirk 2. 
 
Beantragt ist die Prüfung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der g ewerblichen 
Wohnnutzung mit insgesamt 11 Gastbetten durch Umbau, Teilabbruch (Hallenteile 
im EG und gesamtes OG), Erweiterung und Nutzungsänderung im 
Erdgeschossbereich sowie die Änderung bzw. neu Errichtung des 1. Obergeschosses 
im rückwärtigen Bereich. D ie neu geschaffenen Wohnungen sollen als möblierte 
Wohnunterkünfte tageweise vermietet werden und stellen mit einer maximalen 
Mietdauer von 6 Monaten keinen Lebensmittelpunkt mit selbstständiger 
Haushaltsführung dar. Der Zugang wird digital gesteuert. Eine  Rezeption oder 
Bewirtung ist nicht geplant.

Seite 2 
 
Auf dem Grundstück befindet sich aktuell im Erdgeschoss eine gewerbliche Nutzung, 
die aufgegeben werden soll. 
 
Aufgrund der Bebauung im Hintergelände und der Erhaltungssatzung fällt die 
Entscheidung über die Er teilung der Baugenehmigung in die Zuständigkeit der 
Bezirksvertretung. 
 
 
Begründung: 
 
Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung liegt in der näheren Umgebung eine 
Gemengelage vor. Es lassen sich neben der vorrangig durch Wohnnutzung geprägten 
Bebauung auc h gewerbliche Nutzungen wie ein Fahrzeugpflegebetrieb (An der 
Icklack 16), eine Schreinerei (Behrenstraße 14) oder gastronomische Betriebe 
(Alberstraße 113 und An der Icklack 2) finden. Das Bauvorhaben fügt sich mit seiner 
gewerblichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. 
 
Die geplante Errichtung des 1. Obergeschosses hat eine maximale Höhe (Attika) von 
6,0 m. In unmittelbarer Umgebung auf dem angrenzenden Grundstück im 
Blockinnenbereich befindet sich die Bebauung Albertstraße 98a -e/ An der Icklack 8 -
14 Gebä ude mit einer Höhe von 10,89 m (First der Alberstraße 98a -d). Daher 
bestehen keine Bedenken bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung. 
 
Im Blockrandbereich wird die geschlossene Bauweise nicht verändert. Im 
rückwärtigen Grundstücksbereich wird die Bebauung, wie durch die 
Nachbargrundstücke Behrenstraße 3 und 7 vorgegeben, geschlossen an die Grenze 
herangeführt. Gleichzeitig wird durch die Innenhofstruktur eine ausreichende 
Beleuchtung sichergestellt. 
 
Das Grundstück ist derzeit im Erdgeschoss vollst ändig überbaut, die geplante 
Bebauung sieht eine teilweise Entsiegelung vor. In der näheren Umgebung findet 
sich bereits Bebauung entlang der gesamten seitlichen Grundstücksgrenze, das heißt 
die Bebauungstiefe entspricht der Grundstückstiefe. Bedenken bezü glich der 
überbaubaren Grundstücksfläche bestehen daher nicht. 
 
Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung, der 
Bauweise sowie der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung ein. 
 
Die Erschließung erfolgt über die Behrenstraße und ist somit gesichert. 
 
Hinsichtlich des Abbruchs der Halle bzw. Hallenteilen innerhalb der 
Erhaltungssatzung bestehen keine Bedenken, da diese im Blockinneren keine 
prägende Wirkung auf das Ortsbild hat. 
 
Die Verwaltung hat daher keine Bedenken gegen die Erteilung des Vorbescheids. 
 
 
Nachrichtlich: 
 
Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. 
 
Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden.

Seite 3 
 
Anlagen: 
Katasterauszug 
Luftbild 
Lageplan 
Grundrisse 
Schnitte

Katasterauszug

26 Zeichen

x
2)
du
x
o
en
(0)
o°
ce
<

Schnitte

1757 Zeichen

3.40
3.40
2.30
6.00
7.22
5.005
8.67
Giebelansicht 
Behrenstraße. 3
F90
Giebelansicht 
Behrenstraße. 3
Wohnung im Bestand
Wohnung zur tageweisen Vermietung 
nach Nutzungsänderung
KFZ-Werkstatt (bestehende Nutzung)
+39.37
+45.37
+48.07
Dach KFZ-Werkstatt
Bestandsgebäude Hinterhof
+39.10
+43.365
+50.26
+39.38
+53.88
+59.79
+46.87
+43.48
+45.37
+48.07
Bestandsgebäude im Hinterhof, Behrenstraße 5
OK-Neubau im Hinterhof, Behrenstraße 5
+44.685
+43.21
+58.575
+53.905
+43.105
+48.05
+51.82
Nachbargebäude im Hinterhof, Behrenstraße 3
Nachbargebäude im Hinterhof, Behrenstraße 7
9  b9  b
8
3
1 01 0
1 41 4
1 21 2
5
9 8 d9 8 d
7
9 8 e9 8 e
102
456
103
104105
106
P
P
B e h r e n s t r a ß e
FD I
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10.83
5
2.92
11.62
2.92
13.10
11.62
3.20
B
B
Fh 59,79
Tr 53,88
5.315
1.505.83
Tr 45,37
FD I
Gel 42,97Gel 42,97
Tr 44,69
Fh 50,26
Tr 43,10
Tr 43,48
Tr 51,82
Tr 43,36
Tr 45,37 FD II
Tr-Bestand 47,47 i.M.
675
2.61
4.19
2.61 2.99
7.475
7.072.59
5 4.47
5
Neubau
Abbruch KFZ-Werkstatt
Teilweiser Abbruch der alten KFZ-Werkstatt
mit Nutzungsänderung zu Kurzzeitwohnen
Zufahrt Innenhof
Planinhalt:                   
Maßstab                   
Zeichner                   
Plan-Nr.                   
Erstellt                   
Proj.-Nr.                   
Gemarkung                   Flurstück                   Flur                   
Bauvorhaben:                   
BB
000
Flingern 25 103
Bauherr:                   
Umbau und Erweiterung mit Nutzungsänderung einer 
KFZ-Werkstatt zu einem Wohngebäude 
zur Kurzzeitvermietung
Behrenstraße 5, Düsseldorf
1:200
Schnitt Bestand
Schnitt nach Umbau
Bauvoranfrage:
Schnitte zum Nachweis des sich Einfügens 
in die nähere Umgebung
8
10.10.2024
Foto aus Digitalmodell
Schnitt B-B aus digitalem Stadtmodell Düsseldorf

Beratungsverlauf (1)

01.07.2025 Bezirksvertretung 2
TOP 4.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV2/112/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
10.06.2025
Erstellt
05.06.2025 09:47