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Corona Hilfen aus Corona – Bußgeldern

AfD Antrag nach § 3 AN/0532/2021 vom 11.03.2021

Stand: Am 23.03.2021 im Rat endgültig abgelehnt.

Dokumente

  • AfD Antrag nach § 3

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    An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens @stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.03.2021 AN/0532/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 23.03.2021 Corona Hilfen aus Corona – Bußgeldern Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, die AfD-Fraktion bittet Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu nehmen: Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung eines Solidaritätsfonds zur Unterstützung von Unternehmen, die aufgrund des zweiten Lockdowns schließen mussten. Die Höhe dieses Fonds ist abhängig von den Bußgeldern, die wegen Verstößen gegen die Corona- Schutzverordnung eingenommen werden. Antragsberechtigt sind die Unternehmen, die gemäß § 11 der Corona Schutzverordnung NRW schließen mussten. Die Antragsfrist bestimmt die Verwaltung. Der Zuschuss an die Unternehmen wird in Form einer Einmalzahlung bewilligt, die nicht zurückge- zahlt werden muss. Die Vorlage eines Verwendungsnachweises ist nicht erforderlich. Begründung: Der zweite Lockdown hat vielen Unternehmen in Köln massiven Schaden zugefügt. Manchen sind die Novemberhilfen erst im Februar 2021 (!) zur Verfügung gestellt worden. Tausende Arbeitsplätze und wirtschaftliche Existenzen stehen auf dem Spiel. Durch die Reinvestition von Corona-bedingten Bußgeldern könnte die Stadt zumindest einen Teil der durch die Regierungsmaßnahmen verursachten Schäden ausgleichen. gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf

  1. 23.03.2021

    Rat

    TOP 3.1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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