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AN/1682/2018

Verlängerung der Mietpreisbindungen

Antrag nach § 3 BV1 (SPD) 21.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 06.12.2018, TOP 5.2.7

Antrag nach § 3 (SPD BV1)

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Sachstandsbericht 2021

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Antrag nach § 3 (SPD BV1)

3767 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister  
Andreas Hupke 
 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Köln, 19.11.2018 
 
 
Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der 
Stadt Köln 
 
 
Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV Inne n-
stadt zu setzen: 
 
Verlängerung der Mietpreisbindungen 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in der Innenstadt durch Verhandlu ngen mit den Eige n-
tümern geförderter Wohnungen im Privatbesitz diese in der Mitpreisbindung zu behalten, 
damit das dramatische Abschmelzen von Wohnungen in Mietpreisbindung aufgefangen 
wird. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dort, wo auf städtischen Grun dstücken sozialer gefö r-
derter Mietwohnungsbau entsteht, diesen in der Bindung zu belassen. 
 
 
Begründung 
Zu 1.) Kein Stadtbezirk musste seit 2000 einen so deutlichen Rückgang an geförderten 
Mietwohnungen verzeichnen wie die Innenstadt: 4.337 geförderte Wohn ungen im Jahr 
2000 stehen 1.904 geförderte Wohnungen im Jahr 2016 gegenüber (das entspricht 43,9 % 
im Vergleich zum Bestand des Jahres 2000).  
 
Ein solcher Rückgang muss gestoppt werden. Beispielsweise werden nach Auskunft der 
Verwaltung im Eigelsteinviertel zum 01.01.2021 weitere 27 geförderte Wohnungen aus der 
Mietpreisbindung herausfallen (1528/2011).  
 
Auf Anfrage der SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt sah die Verwaltung bi s-
lang keine realistische Möglichkeit, im Altbestand der nach den Wo hnungsbaugesetzen bis 
2001 geförderten Sozialwohnungen, eine Verlängerung der Bindungen in wohnungswir t-
schaftlich beachtlichem Umfang zu erreichen. Allerdings sehen die Wohnungsbauförd e-
rungsbestimmungen des Landes NRW seit 2016 eine Bindungsverlängerung im  Miet- und 
Genossenschaftswohnungsbau für den seit 2002 nach dem Wohnungsbauförderungsgesetz 
SPD-Fraktion 
in der Bezirksvertretung Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
fon 0221. 221 913 03  
fax 0221. 221 913 01  
mail SPD-BV1@stadt -koeln.de 
web www.koelnspd.de

- 2 - 
 
bzw. dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW geschaffenen Wohnraum 
vor. Ausgehend von einer vereinbarten Mindestzweckbindung von 15 Jahren (unter Berück-
sichtigung der Bauzeit) fallen Wohnungen dieser Kategorie ab 2018 aus der Zweckbindung. 
Die vorgesehene Beantragung einer Bindungsverlängerung um 5 bis 10 Jahre kann dabei 
auf dem Verhandlungswege erreicht werden. Die Bindungsverlängerung erfolgt durch Ände-
rung der Förderzusage (0398/2017).  
 
Vor diesem Hintergrund betonte Stadtplanungsdezernent Markus Greitemann auf dem 
Herbstempfang der SPD Innenstadt -Nord, dass die Stadt auch diese Möglichkeiten au s-
schöpfen müsse, um Wohnungen in der Mietpreisbindung zu halten. Mit anderen Worten: 
Die Stadt muss angesichts des großen Bedarfs bezahlbaren Wohnraums jetzt versuchen, 
mit den Eigentümern der geförderten Wohnungen ggf. eine Verlängerung der Mietpreisbi n-
dung auszuhandeln – gerade in der Innenstadt! 
 
Zu 2.) Be im Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel: 
Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd hieß es beispielsweise, dass bei Wegfall des Bedarfs an 
Wohnungen zur langfristigen Flüchtlingsunterbringung die auf dem städtischen Grundstüc k 
geschaffenen Wohneinheiten in den konventionellen Wohnungsmarkt übergehen sollten 
(1264/2018). Hier muss ein Umdenken erfolgen. Die Stadt muss ihren eigenen Bestand an 
geförderten Wohnungen gerade in der Innenstadt behalten, um die Vielfalt in den Veedel n 
zu erhalten. Deshalb muss die Stadt ihren eigenen Einfluss auf den Wohnungsmarkt wah r-
nehmen.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
 
Dr. Regina Börschel

Sachstandsbericht 2021

834 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/1682/2018 
 Stand: 04.01.2022 
Sachstandsbericht  
Verlängerung der Mietpreisbindungen, Antrag SPD 
Beschluss 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in der Innenstadt durch Verhandlungen mit den Eigentümern ge-
förderter Wohnungen im Privatbesitz diese in der Mitpreisbindung zu behalten, damit das dramatische 
Abschmelzen von Wohnungen in Mietpreisbindung aufgefangen wird. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dort, wo auf städtischen Grundstücken sozialer geförderter Miet-
wohnungsbau entsteht, diesen in der Bindung zu belassen. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Vor 2021: erledigt Mitteilung 0126/2019 - 24.01.2019 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0051.asp?__kvonr=84086

Beratungsverlauf (1)

06.12.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Ludwigstraße 8
  • Trierer Straße

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Details

Aktenzeichen
AN/1682/2018
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (SPD)
Datum
21.11.2018
Erstellt
21.11.2018 16:00