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Verlängerung der Mietpreisbindungen

Antrag nach § 3 BV1 (SPD) AN/1682/2018 vom 21.11.2018

Stand: Am 06.12.2018 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

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  • Antrag nach § 3 (SPD BV1)

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    Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 19.11.2018 Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV Inne n- stadt zu setzen: Verlängerung der Mietpreisbindungen 1. Die Verwaltung wird beauftragt, in der Innenstadt durch Verhandlu ngen mit den Eige n- tümern geförderter Wohnungen im Privatbesitz diese in der Mitpreisbindung zu behalten, damit das dramatische Abschmelzen von Wohnungen in Mietpreisbindung aufgefangen wird. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, dort, wo auf städtischen Grun dstücken sozialer gefö r- derter Mietwohnungsbau entsteht, diesen in der Bindung zu belassen. Begründung Zu 1.) Kein Stadtbezirk musste seit 2000 einen so deutlichen Rückgang an geförderten Mietwohnungen verzeichnen wie die Innenstadt: 4.337 geförderte Wohn ungen im Jahr 2000 stehen 1.904 geförderte Wohnungen im Jahr 2016 gegenüber (das entspricht 43,9 % im Vergleich zum Bestand des Jahres 2000). Ein solcher Rückgang muss gestoppt werden. Beispielsweise werden nach Auskunft der Verwaltung im Eigelsteinviertel zum 01.01.2021 weitere 27 geförderte Wohnungen aus der Mietpreisbindung herausfallen (1528/2011). Auf Anfrage der SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt sah die Verwaltung bi s- lang keine realistische Möglichkeit, im Altbestand der nach den Wo hnungsbaugesetzen bis 2001 geförderten Sozialwohnungen, eine Verlängerung der Bindungen in wohnungswir t- schaftlich beachtlichem Umfang zu erreichen. Allerdings sehen die Wohnungsbauförd e- rungsbestimmungen des Landes NRW seit 2016 eine Bindungsverlängerung im Miet- und Genossenschaftswohnungsbau für den seit 2002 nach dem Wohnungsbauförderungsgesetz SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln fon 0221. 221 913 03 fax 0221. 221 913 01 mail SPD-BV1@stadt -koeln.de web www.koelnspd.de - 2 - bzw. dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum NRW geschaffenen Wohnraum vor. Ausgehend von einer vereinbarten Mindestzweckbindung von 15 Jahren (unter Berück- sichtigung der Bauzeit) fallen Wohnungen dieser Kategorie ab 2018 aus der Zweckbindung. Die vorgesehene Beantragung einer Bindungsverlängerung um 5 bis 10 Jahre kann dabei auf dem Verhandlungswege erreicht werden. Die Bindungsverlängerung erfolgt durch Ände- rung der Förderzusage (0398/2017). Vor diesem Hintergrund betonte Stadtplanungsdezernent Markus Greitemann auf dem Herbstempfang der SPD Innenstadt -Nord, dass die Stadt auch diese Möglichkeiten au s- schöpfen müsse, um Wohnungen in der Mietpreisbindung zu halten. Mit anderen Worten: Die Stadt muss angesichts des großen Bedarfs bezahlbaren Wohnraums jetzt versuchen, mit den Eigentümern der geförderten Wohnungen ggf. eine Verlängerung der Mietpreisbi n- dung auszuhandeln – gerade in der Innenstadt! Zu 2.) Be im Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Arbeitstitel: Trierer Straße in Köln-Neustadt/Süd hieß es beispielsweise, dass bei Wegfall des Bedarfs an Wohnungen zur langfristigen Flüchtlingsunterbringung die auf dem städtischen Grundstüc k geschaffenen Wohneinheiten in den konventionellen Wohnungsmarkt übergehen sollten (1264/2018). Hier muss ein Umdenken erfolgen. Die Stadt muss ihren eigenen Bestand an geförderten Wohnungen gerade in der Innenstadt behalten, um die Vielfalt in den Veedel n zu erhalten. Deshalb muss die Stadt ihren eigenen Einfluss auf den Wohnungsmarkt wah r- nehmen. Mit freundlichen Grüßen Gez. Dr. Regina Börschel
  • Sachstandsbericht 2021

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1682/2018 Stand: 04.01.2022 Sachstandsbericht Verlängerung der Mietpreisbindungen, Antrag SPD Beschluss 1. Die Verwaltung wird beauftragt, in der Innenstadt durch Verhandlungen mit den Eigentümern ge- förderter Wohnungen im Privatbesitz diese in der Mitpreisbindung zu behalten, damit das dramatische Abschmelzen von Wohnungen in Mietpreisbindung aufgefangen wird. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, dort, wo auf städtischen Grundstücken sozialer geförderter Miet- wohnungsbau entsteht, diesen in der Bindung zu belassen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Vor 2021: erledigt Mitteilung 0126/2019 - 24.01.2019 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0051.asp?__kvonr=84086

Beratungsverlauf

  1. 06.12.2018

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 5.2.7, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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