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Parken auf dem Merheimer Heideweg in Köln-Höhenberg

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1451/2017 vom 02.10.2017

Stand: Am 19.10.2017 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Antrag CDU AN-1451-2017

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    Konto: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE68 3705 0198 0003 8825 86 – BIC: COLSDE33XXX CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk (8) Gleichlautend Eingang beim Bezirksbürgermeister: 02.10.2017 AN/1451/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 19.10.2017, TOP 7.5 Parken auf dem Merheimer Heideweg in Köln-Höhenberg Antrag der CDU-Fraktion vom 02.10.2017 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Pagano, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie, folgenden Antrag auf die Ta- gesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 19.10.2017 zu setzen: Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, 1. durch ein entsprechendes Verkehrszeichen zusätzlich darauf hinzuweisen, dass das Parken auf dem Merheimer Heideweg in Köln-Höhenberg teilweise auf dem Bür- gersteig erfolgen muss. Eine Markierung, die diese Parkregelung schon vorschreibt, aber erneuerungsbedürftig ist, ist schon vorhanden. 2. durch geeignete Maßnahmen (Beschilderung, Poller) zu verhindern, dass im Ein- mündungsbereich des Merheimer Heideweges zur Frankfurter Straße und unmittel- bar vor der Schranke zur Parkanlage geparkt wird. 3. die Begrenzungspfähle an der Einfahrt zum Tennisheim des TuS Köln rrh. so zu- rückzusetzen, um dort eine Wendemöglichkeit zu schaffen. Begründung: Zu 1.: Der Merheimer Heideweg, der die Zufahrt zur Siedlung Merheimer Heide darstellt, ist recht eng. Wenn dort Fahrzeuge vollständig neben dem Bürgersteig auf der Fahr- bahn parken, können entgegenkommende Fahrzeuge einander nicht passieren. Herrn Bezirksbürgermeister Marco Pagano Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln Telefon (0221) 221 98303 E-Mail: CDU-BV8@STADT-KOELN.DE - 2 - Zu 2.: Leider parken immer wieder Fahrzeuge unmittelbar im Einmündungsbereich an der Frankfurter Straße und vor der Schranke, was die Kurve so sehr verengt, dass es zu gefährlichem Begegnungsverkehr kommt. Die an der Frankfurter Straße schon vorhan- denen Poller verhindern dies nicht – es parken immer wieder Fahrzeuge unmittelbar an der Ecke. Zu 3.: Auf Beschluss der Bezirksvertretung Kalk hin wurden in den 80er Jahren die Be- grenzungspfähle auf dem kleinen Verbindungsweg (unweit des Scaterplatzes) zwischen den beiden Zufahrten zur Merheimer Heide und vor der Einfahrt zum Gelände des Ten- nisheims des TuS Köln rrh. zurückgesetzt, um eine Wendemöglichkeit zu schaffen. Die Pfähle an der Einfahrt zum Tennisheim wurden vor einigen Jahren - wohl in Unkenntnis der Beschlusslage – wieder zur Straße hin versetzt, was ein Wenden dort ausschließt. Mit freundlichen Grüßen gez. Eva Gärtner-Plückthun Jürgen Schuiszill Eva Gärtner-Plückthun CDU-Fraktionsvorsitzender CDU-Bezirksvertreterin
  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle III/622 Vorlagen-Nummer AN/1451/2017 Stand: 07.08.2024 Sachstandsbericht Parken auf dem Merheimer Heideweg in Köln-Höhenberg Antrag der CDU-Fraktion vom 02.10.2017 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, 1. durch ein entsprechendes Verkehrszeichen zusätzlich darauf hinzuweisen, dass das Parken auf dem Merheimer Heideweg in Köln-Höhenberg teilweise auf dem Bürgersteig erfolgen muss. Eine Markierung, die diese Parkregelung schon vorschreibt, aber erneuerungsbedürftig ist, ist schon vorhanden. 2. durch geeignete Maßnahmen (Beschilderung, Poller) zu verhindern, dass im Einmündungsbereich des Merheimer Heideweges zur Frankfurter Straße und unmittelbar vor der Schranke zur Parkanlage geparkt wird. 3. die Begrenzungspfähle an der Einfahrt zum Tennisheim des TuS Köln rrh. so zurückzusetzen, um dort eine Wendemöglichkeit zu schaffen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Nach der Geschäftsordnung des Rates handelt es sich bei dem Beschluss um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Deswegen wurde dieser Beschluss als Prüfauftrag gewertet. Die Örtlichkeit wurde überprüft. Beschilderung und Markierung zum halbseitigen Gehwegpar- ken sind vorhanden. Weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen sind nicht erforderlich, da ein- deutige gesetzliche Regelung zum Parken in Einmündungen bestehen.
  • Anlage zum CDU-Antrag AN-1451-2017

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Beratungsverlauf

  1. 19.10.2017

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 7.5, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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