AN/1451/2017
Parken auf dem Merheimer Heideweg in Köln-Höhenberg
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Antrag CDU AN-1451-2017
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CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk (8)
Gleichlautend
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 02.10.2017
AN/1451/2017
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 19.10.2017, TOP 7.5
Parken auf dem Merheimer Heideweg in Köln-Höhenberg
Antrag der CDU-Fraktion vom 02.10.2017
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Pagano,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie, folgenden Antrag auf die Ta-
gesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 19.10.2017 zu setzen:
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten,
1. durch ein entsprechendes Verkehrszeichen zusätzlich darauf hinzuweisen, dass das
Parken auf dem Merheimer Heideweg in Köln-Höhenberg teilweise auf dem Bür-
gersteig erfolgen muss. Eine Markierung, die diese Parkregelung schon vorschreibt,
aber erneuerungsbedürftig ist, ist schon vorhanden.
2. durch geeignete Maßnahmen (Beschilderung, Poller) zu verhindern, dass im Ein-
mündungsbereich des Merheimer Heideweges zur Frankfurter Straße und unmittel-
bar vor der Schranke zur Parkanlage geparkt wird.
3. die Begrenzungspfähle an der Einfahrt zum Tennisheim des TuS Köln rrh. so zu-
rückzusetzen, um dort eine Wendemöglichkeit zu schaffen.
Begründung:
Zu 1.: Der Merheimer Heideweg, der die Zufahrt zur Siedlung Merheimer Heide darstellt,
ist recht eng. Wenn dort Fahrzeuge vollständig neben dem Bürgersteig auf der Fahr-
bahn parken, können entgegenkommende Fahrzeuge einander nicht passieren.
Herrn
Bezirksbürgermeister Marco Pagano
Frau
Oberbürgermeisterin Henriette Reker
Rathaus Kalk, Bürgeramt, Raum 925 S
Kalker Hauptstraße 247-273, 51103 Köln
Telefon (0221) 221 98303
E-Mail: CDU-BV8@STADT-KOELN.DE
- 2 -
Zu 2.: Leider parken immer wieder Fahrzeuge unmittelbar im Einmündungsbereich an
der Frankfurter Straße und vor der Schranke, was die Kurve so sehr verengt, dass es zu
gefährlichem Begegnungsverkehr kommt. Die an der Frankfurter Straße schon vorhan-
denen Poller verhindern dies nicht – es parken immer wieder Fahrzeuge unmittelbar an
der Ecke.
Zu 3.: Auf Beschluss der Bezirksvertretung Kalk hin wurden in den 80er Jahren die Be-
grenzungspfähle auf dem kleinen Verbindungsweg (unweit des Scaterplatzes) zwischen
den beiden Zufahrten zur Merheimer Heide und vor der Einfahrt zum Gelände des Ten-
nisheims des TuS Köln rrh. zurückgesetzt, um eine Wendemöglichkeit zu schaffen. Die
Pfähle an der Einfahrt zum Tennisheim wurden vor einigen Jahren - wohl in Unkenntnis
der Beschlusslage – wieder zur Straße hin versetzt, was ein Wenden dort ausschließt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Eva Gärtner-Plückthun
Jürgen Schuiszill Eva Gärtner-Plückthun
CDU-Fraktionsvorsitzender CDU-Bezirksvertreterin
Sachstandsbericht BV
1380 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/622
Vorlagen-Nummer
AN/1451/2017
Stand: 07.08.2024
Sachstandsbericht
Parken auf dem Merheimer Heideweg in Köln-Höhenberg
Antrag der CDU-Fraktion vom 02.10.2017
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten,
1. durch ein entsprechendes Verkehrszeichen zusätzlich darauf hinzuweisen,
dass das Parken auf dem Merheimer Heideweg in Köln-Höhenberg teilweise
auf dem Bürgersteig erfolgen muss. Eine Markierung, die diese Parkregelung
schon vorschreibt, aber erneuerungsbedürftig ist, ist schon vorhanden.
2. durch geeignete Maßnahmen (Beschilderung, Poller) zu verhindern, dass im
Einmündungsbereich des Merheimer Heideweges zur Frankfurter Straße und
unmittelbar vor der Schranke zur Parkanlage geparkt wird.
3. die Begrenzungspfähle an der Einfahrt zum Tennisheim des TuS Köln rrh. so
zurückzusetzen, um dort eine Wendemöglichkeit zu schaffen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Nach der Geschäftsordnung des Rates handelt es sich bei dem Beschluss um ein Geschäft
der laufenden Verwaltung. Deswegen wurde dieser Beschluss als Prüfauftrag gewertet.
Die Örtlichkeit wurde überprüft. Beschilderung und Markierung zum halbseitigen Gehwegpar-
ken sind vorhanden. Weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen sind nicht erforderlich, da ein-
deutige gesetzliche Regelung zum Parken in Einmündungen bestehen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Frankfurter Straße
- Kalker Hauptstraße 247
- Merheimer Heideweg
- Merheimer Heide
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1451/2017
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 02.10.2017
- Erstellt
- 02.10.2017 14:32