0101/2025
Eisenbahnüberführung Innere Kanalstr. Erweiterung Baustelleneinrichtungsfläche
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Anlage 2 Bestands- und Konflikte Maßnahmenplan Innere Kanalstr 1.Planänderung
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Legende Bestand und Konflikte Darstellung der relevanten BE-Flächen der 1. Planänderung BE-Fläche Nr. 4 (Genehmigt) BE-Erweiterungsfläche (Planänderung) — Bahnstrecke (Inkl. Darstellung der Streckennummer) Biotoptypen gemäß BKompV / Ludwig Bil Baumgruppe, Baumreihe, Einzelbäume Funktionsgrün mit artenreicher Krautschicht oder mit Gehölzbestand mittlerer bis alter 52.01.08n.03 Ausprägung /! Baumheckenartige Gehölzstreifen an Straßen/Gleisen, mit höchstens geringem Baumholz (BD71); Baumheckenartige Gehölzstreifen an Straßen, mit mittlerem Baumholz (BD72) Einzelbaum aus überwiegend autochthonen Arten, junge Ausprägung 41.05aJ / Einzelbaum mit überwiegend standorttypischen Gehölzen mit höchstens geringem Baumholz (BF31) 1 Kraut-, Stauden- und Grasfluren; Saum 34.09 Tritt- und Parkrasen / Rasen und Zierpflanzenrabatten (HM51); Parks, Grünanlagen und i Friedhöfe ohne alten Baumbestand (HM1) 52:01:08n!03 Konflikte Landschaftsbild/Erholung Bauzeitliche Beeinträchtigung des Lauekieheiieß Ieles nel les Eikrellineer Bauzeitliche Beanspruchung von Boden. wertes durch Gehölzrodungen, Baustellen- Di 8 E verkehr und Baulärm. IrTTT = LIDTTTTFR Rasenfläche s nu Schutzgüter (SG): Bauzeitlicher Verlust von Baum- Bauzeitlicher Verlust von Rasenfläche Bo = Boden Strauchhecken auf einer Fläche von 1.560 m?. auf einer Fläche von 625 m?. B = Biotope \ L = Landschaftsbild BT TIEF a | Ausgangsverfahren: 1. Änderung im Verfahren 02/01/2025 Änderungen bzw. Ergänzungen Planungsstand Vorhabenträger: DB InfraGo Investitionspl. und Segmentsteu. Brügelmannstraße 16-18 gez. | 012025 30679 Köln | bearb. | oıao2s | | Ficke | Datum Unterschrift 012025 [ir | Vertreter des Vorhabenträgers: Planverfasser: ensystem: - DB InfraGo | InfraGO | os Engineering & Consulting GmbH | Koordinatensystem: DB REF Projekte KIB Köln Region Deutschland West z Herrmann-Pünder-Str. 3 Umweltplanung I.TV-W-U-U1 " e 50679 Köln Auenweg 7 RK 2025.01.08 Ursprungsplan: GDI-BW 50679 Köln iv. Mnae Baer 13:00:23 von “ Blattgröße: 594 x 420 mm + Datum Unterschrift Datum Unterschrift [Marsa 1 | 1:500 Vorhaben: Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße (S-Bahn) in Köln Eisenbahnstrecke 2620 (Köln-Hansaring - Köln-Nippes), km 1,578 Landschaftspflegerische Maßnahmen NEE TG ee a, Pa u Fe Planarı Bestands-, Konflikt- und Maß Bu Gehölzanpflanzung (001_W) si ? or iR ILIHIIEEE nn 2 St I, 2] | Planinhatt: MuRLITFE: EEE Freie sukzession (002_w) — ee ee NE, 1. Planänderung Landschaftspflegerischer Begleitplan \\
Anlage 1 Landespflegerische Begleitplan Innere Kanalstr 1.Planänderung
113335 Zeichen
Unterlage 10-1 gen Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan 1. Planänderung DB Netz InfraGO AG DB Engineering & Consulting GmbH Umwelt- & Geo-Services I.TV-W-U-U 1I.TV-W- U(U) Picassoplatz 1c Auenweg 7 50679 Köln 04.02.2021 22.07.2022 02.01.2025 DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 2 von 66 Prüf- und Freigabezeichnung für die aktuell gültige Version Erstellt Fachgeprüft Köln, 02.01.2025 Köln, 02.01.2025 Claudius Fricke Birgit Löhr I.TV-W-U (U) I.TV-W-U-U 1 I.TV-W-U (U) I.TV-W-U-U 1 Versionen Version Datum Autor Änderungen Vorabzug 13.03.2019 Birgit Löhr Erstfassung Vorabzug 09.12.2019 Birgit Löhr Fortschreibung Vorabzug 13.01.2020 Birgit Löhr Zur Abstimmung UNB/Grünflä- chenamt Vorabzug 04.02.2020 Birgit Löhr Pflanzenwahl + Ersatzgeld Vorabzug 13.01.2021 Birgit Löhr BKompV, angepasste BE-Flächen Endfassung 03.02.2021 Birgit Löhr Änderung 22.07.2022 Birgit Löhr Anpassung gemäß Abstimmung Grünflächenamt Änderung 20.12.2024 Claudius Fricke Anpassung der BE-Fläche Nr. 4 DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 3 von 66 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Einleitung ................................ ................................ .............................. 6 1.1 Begründung der Baumaßnahme ................................ ................... 6 1.2 Lage der Baumaßnahme ................................ ............................... 6 1.3 Gesetzliche Vorgaben und Methodik ................................ ............ 6 1.4 1. Planänderung ................................ ................................ ............. 9 1.5 Beschreibung der Baumaßnahme ................................ .............. 10 2 Charakterisierung von Natur und Landschaft im Planungsgebiet .. 13 2.1 Charakterisierung des Untersuchungsraumes gemäß FNP ..... 13 2.2 Geologie, Relief, Boden, Klima, Wasser ................................ ..... 15 2.2.1 Geologie, Relief, Boden ................................ ............................... 15 2.2.2 Klima ................................ ................................ ............................. 16 2.2.3 Wasser ................................ ................................ .......................... 16 2.3 Vegetation ................................ ................................ .................... 17 2.3.1 Vorbelastung ................................ ................................ ................ 13 2.4 Schutzgebietsausweisungen ................................ ...................... 22 2.5 Ergebnisse der Artenschutzprüfung (ASP) ................................ 22 3 Bewertung der Eingriffe / Konfliktanalyse ................................ ........ 24 3.1.1 Anlagebedingte Eingriffe ................................ ............................. 24 3.1.2 Betriebsbedingte Eingriffe ................................ .......................... 24 3.2 Baubedingte Eingriffe ................................ ................................ .. 25 4 Landschaftspflegerische Maßnahmen ................................ .............. 44 5 Zusammenfassung ................................ ................................ ............. 49 6 Quellenhinweise ................................ ................................ ................. 40 Anhänge Seite Anhang 1: Ermittlung Ersatzgeld Anhang 2: Maßnahmenblätter DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 4a von 66 Abbildungen Seite Abb. 1: Lage der EÜ „Innere Kanalstraße“ in Köln (TimOnline 12/2019). ........... 6 Abb. 2: Auszug aus der BKompV (Stand 03.06.2020)................................ ........ 8 Abbildung 3: Auszug aus dem Baustelleneinrichtungsplan ......................... 10 Abbildung 4: Schritt 1 der Bauphase 2: Herstellung des Brückenbauwerks (Darstellung ohne die Bodenlagerfläche (BE-Fläche 5)) ................ 11 Abbildung 5: Schritt 2 der Bauphase 2: Aufbau des SPMT (Self-Propelled Modular Transporter) (Darstellung ohne die Bodenlagerfläche (BE- Fläche 5)) ................................ ................................ ...................... 11 Abbildung 6: Schritt 1 der Bauphase 3: Einfahren des Bauwerks mittel SPMT (Darstellung ohne die Bodenlagerfläche (BE-Fläche 5)) ................ 11 Abb. 3 7: Lage und Umfeld der EÜ „Innere Kanalstraße“ in Köln (TimOnline 12/2019) ................................ ................................ ........................ 13 Abb. 4 8: Auszug FNP Stadt Köln (1982 - 10-2019) ................................ ......... 14 Abb. 5 9: BE-Fläche unter der EÜ Richtung Südwest (Betriebsbahnhof) (BE- Fläche 4) (04.06.2019). ................................ ................................ . 17 Abb. 6 10: Zufahrt zur BE-Fläche vor der Gewölbereihe Richtung Ost (BE- Fläche 4) (04.06.2019). ................................ ................................ . 18 Abb. 7 11: Richtung Süden (Wohncontainer hinter der Baumreihe) (BE-Fläche 1) (04.06.2019). ................................ ................................ ............. 18 Abb. 8 12: Lage Richtung Nordwesten (Escherstraße) (BE-Fläche 2) (04.06.2019). ................................ ................................ ................. 19 Abb. 9 13: Zu erneuernde EÜ Innere Kanalstraße von Osten Richtung Westen fotografiert (04.06.2019). ................................ ............................... 19 Abb. 10 14: Richtung Nordost, Zuwegung BE-Fläche, zu schützende Platane (LSG) (BE-Fläche 3) (12.10.2016). ................................ ................ 20 Abb. 11 15: Richtung Südost, Zuwegung BE-Fläche, zu schützende Platane (LSG) (BE-Fläche 3) (12.10.2016). ................................ ................ 20 Abb. 12 16: BE-Fläche unter der EÜ Richtung Norden (BE-Fläche 3) (04.06.2019). ................................ ................................ ................. 21 Abb. 13 17: BE-Fläche unter der EÜ Richtung Südwesten (Betriebsbahnhof) (BE-Fläche 4) (04.06.2019). ................................ .......................... 21 Abbildung 18: Darstellung der südlichen Erweiterungsfläche der BE-Fläche Nr. 4 (Blickrichtung: Südost) ................................ .......................... 13 Abbildung 19: Darstellung der zentralen Erweiterungsfläche der BE-Fläche Nr. 4 (Blickrichtung: Südost) ................................ .......................... 13 DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 4a von 66 Abbildung 20: Darstellung der temporär beanspruchten Böschung entlang der Strecke 2600 (Blickrichtung: Ost) ................................ ............ 13 Abb. 14 21: LSG Innerer Grüngürtel ................................ ................................ 22 Abb. 15 22: Artenliste MB 5007/2 ................................ ................................ .... 23 Abb. 16 23: Geplante BE-Flächen – ohne Maßstab (Januar 2021Dezember 2024) ................................ ................................ ............................. 25 Abb. 17 24: Eingriffs-Ausgleichsbilanz genehmigte Flächeninanspruchnahme durch das Vorhaben „Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S- Bahn)“ ................................ ................................ ........................... 39 Abbildung 25: Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Flächeninanspruchnahme der 1. Planänderung des Vorhabens „Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) ................................ ................................ ............ 40 Abbildung 26: BE-Fläche 4, orange = planfestgestellte Wiederherstellungsfläche, rot = BE-Fläche, rot gestrichelt = S1, Bautabuzone (Tim Online 2022). ................................ ................... 41 Abbildung 18 27: Blick auf die BE-Fläche 4, am Böschungsfuß wurden Gehölze als Wiederherstellungsmaßnahme für die Gewölbebrücke angepflanzt (Juli 2022). ................................ ................................ . 43 Abb. 19 28 und 20 29: Wiederhergestellte BE-Fläche für die erneuerte Gewölbereihe – Erneute Nutzung in einem Teilbereich für die Erneuerung der EÜ Inneren Kanalstraße (Juli 2022). .................... 43 DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 5 von 66 Abkürzungsverzeichnis Abb. Abbildung AEG Allgemeines Eisenbahngesetz BE-Fläche Baustelleneinrichtungsfläche BKompV Bundeskompensationsverordnung BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz DB Deutsche Bahn EÜ Eisenbahnüberführung LANUV Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nord- rhein-Westfalen LSG Landschaftsschutzgebiet LNatSchG Landesnaturschutzgesetz NRW LST Leit- und Sicherungstechnik MB Messtischblatt Ril Richtlinie SPMT Self-Propelled Modular Transporter UNB Untere Naturschutzbehörde UVPG Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 6 von 66 1 Einleitung 1.1 Begründung der Baumaßnahme 1.2 Lage der Baumaßnahme Das zu erneuernde Brückenbauwerk befindet sich in Köln im Stadtteil Neustadt Nord am nördlichen Rand des Betriebsbahnhofs Köln , zwischen den Haltestellen Köln-Hansaring und Köln-Nippes. Bei km 1,578 wird die Strecke 2620 (Köln Hansaring und Köln -Nippes) über die Innere Kanalstraße geführt. An die Innere Kanalstraße schließt sich der innerstäd- tische Grüngürtel an. In ca. 1,4 km östliche Richtung fließt der Rhein. Abb. 1: Lage der EÜ „Innere Kanalstraße“ in Köln (TimOnline 12/2019). 1.3 Gesetzliche Vorgaben und Methodik Gemäß Umweltleitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes Teil II ist durch das EBA zu prüfen, ob für das vorliegende Bauvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Die Umwelterklärung für die Vorprüfung gemäß § 7 UVPG (Screening nach §§ 5ff UVPG) wird beim EBA gesondert eingereicht. Nach Einschätzung des Gutachters ist eine UVP- Pflicht nicht gegeben. Es werden jedoch im Zuge der geplanten Baumaßnahmen unversiegelte Flächen außer- halb des Gleisbereiches beansprucht. Vorhandene Vegetation muss für die Einrichtung der Baustellenflächen vorübergehend zurückgeschnitten bzw. gerodet werden. Die ge- plante Maßnahme hat demnach Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 (1) BNatSchG zur Folge, die auszugleichen sind. DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 7 von 66 Die Erfassung und Darstellung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt, die ggf. verbleibenden erheblichen Beeinträchtigungen sowie die möglichen Vermeidungs- Minde- rungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden nachfolgend textlich sowie im Bestands-, Kon- flikt- und Maßnahmenplan (Unterlage 10.3) dargestellt. Die Eingriffsbilanzierung (Kap. 3.2.6) stellt den Eingriff den Ausgleichsmaßnahmen gegen- über. Als Eingriffe werden nur die Flächen bilanziert, die außerhalb der Gleisanlagen ( Planums- schutzschicht) und außerhalb bereits versiegelter Flächen liegen. Die Beseitigung von Gehölzen im Instandhaltungsbereich der Bahnanlage (Abstand bis ca. 6,0 m zur Gleisachse) stellt unter dem Gesichtspunkt der Instandhaltung der Eisenbahnbe- triebsanlage keinen ausgleichspflichtigen Eingriff im Sinne von § 14 BNatSchG dar. Es wird davon ausgegangen, dass der Instandhaltungsbereich frei von größeren, den Bahnbetrieb gefährdenden, Gehölzen ist. Entsprechend können sich hier nur niedrig wachsende Vege- tationsstrukturen entwickeln. Als Eingriffe im Instandhaltungsbereich werden demnach niedrige Vegetation (wie Gras - und Ruderalfluren), Fauna, abiotische Faktoren und das Stadtbild gewertet. Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt nach „Ludwig“ (Methode zur ökologischen Bewer- tung der Biotopfunktion von Biotoptypen, (Naturraum 3) Dankwart Ludwig, (Holger Meinig), Bochum, Januar 1991) und berücksichtigt den von der Zentrale des Eisenbahnbundesam- tes herausgegebenen Umweltleitfaden, insbesondere Teil 2: Exkurs II. (EBA, 07/2015. Nachdem am 03.06.2020 die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) in Kraft getre- ten ist und seither bei der Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung anzu- wenden ist, wurden die zuvor nach „ Ludwig“ kartierten Biotoptypen „übersetzt“, d.h. den neuen Biotoptypen nach dem Kartierschlüssel der BKompV Anlage 2 Spalte 2 zugeordnet. Gemäß § 5 Abs. 1 BKompV wurde den ermittelten Biotoptypen ein Biotoptypenwert nach Anlage 2 Spalte 3 zugewiesen. Die ermittelten Biotoptypenwerte wurden in einem weiteren Schritt gemäß § 5, Abs. 2 den folgenden Wertstufen zugeordnet: • Biotopwert 0 bis 4 = sehr geringe Bedeutung (Wertstufe 1) • Biotopwert 5 bis 9 = geringe Bedeutung (Wertstufe 2) • Biotopwert 10 bis 15 = mittlere Bedeutung (Wertstufe 3) • Biotopwert 16 bis 18 = hohe Bedeutung (Wertstufe 4) • Biotopwert 19 bis 21 = sehr hohe Bedeutung (Wertstufe 5) • Biotopwert 22 bis 24 = hervorragende Bedeutung (Wertstufe 6) Zur Bewertung der zu erwartenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen wurden die Wir- kungen des Vorhabens auf die erfassten und bewerteten Biotope ermittelt und im Hinblick auf ihre Stärke, Dauer und Reichweite gemäß § 5 Abs. 3 BKompV den Stufen DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 8 von 66 • gering (I) • mittel (II) und • hoch (III) zugeordnet. Die mittelbaren (Folge)Wirkungen wurden im Projekt für alle angrenzenden Biotope auf- grund ihrer geringen Stärke, ihrer relativ kurzen Dauer und der geringen Reichweite als gering eingestuft und daher nicht weiter betrachtet. Anschließend wurde anhand der Anlage 3 festgestellt, ob die einzelnen zu erwartenden Beeinträchtigungen für das jeweilige Biotop als • nicht erheblich (-) • erheblich (eB) oder • erheblich mit besonderer Schwere (eBS) einzustufen sind. Abb. 2: Auszug aus der BKompV (Stand 03.06.2020) Für die in Anlage 1 BKompV aufgeführten Schutzgüter • Tiere • Pflanzen • Boden • Wasser • Klima/Luft • Landschaftsbild wurde eine fachliche Einschätzung durch den Gutachter vorgenommen, ob durch das ge- plante Vorhaben eine erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere bzw. eine DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 9 von 66 erhebliche Beeinträchtigung (Landschaftsbild) zu erwarten ist. Die Ergebnisse sind unter den einzelnen Schutzgütern aufgeführt. Bei den Schutzgütern ist der funktionsspezifische Kompensationsbedarf nur dann zu ermit- teln, wenn bei den Schutzgütern Biotope, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft eine erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere und beim Schutzgut Landschaftsbild min- destens eine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Bei den Biotopen, bei denen im Ergebnis eine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, wurde der biotopwertbezogene Kompensationsbedarf ermittelt, indem für eine Flächenin- anspruchnahme (m²) die Differenz zwischen dem Biotopwert des vorhandenen Zustands und dem des nach dem Eingriff zu erwartenden Zustands mit der Flächengröße (m²) multi- pliziert wurde. Ein funktionsspezifischer Kompensationsbedarf entsteht in Bezug auf Biotope nur, wenn zuvor eine erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere festgestellt wurde. Eine erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere der vom Vorhaben betroffenen Bio- tope wurde nicht festgestellt (siehe Tabelle Eingriff/Ausgleich Kap. 3.2.6). 1.4 1. Planänderung Das am 05.06.2023 planfestgestellte Vorhaben „Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578“ wird aufgrund der aktualisierten Baulogistik einer 1. Än- derung unterzogen, die eine Erweiterung der BE-Fläche 4 in südliche und östliche Richtung beinhaltet. Die Notwendigkeit zur Erweiterung der BE-Fläche ergibt sich aufgrund • des höheren Flächenbedarfs für die Herstellung des Brückenbauwerks bzw. den Auf- bau des SPMT (südliche Erweiterung) und • die Lagerung von Oberboden zwecks Wiedereinbau und Minimierung der Boden- transporte (östliche Erweiterung). Eine detaillierte Erläuterung zu den BE -Flächen inklusive einer Begründung der zwingen- den Notwendigkeit und dem überwiegenden öffentlichen Interesse ist in dem folgenden Ka- pitel 1.5 enthalten. Die südliche zusätzliche Inanspruchnahme erfolgt auf einer Fläche, die bereits im Plange- nehmigungsverfahren als BE -Fläche dargestellt ist. Die Stadt Köln hat aufgrund der vor- handenen Ausgleichspflanzung eine Inanspruchnahme versagt; die Plangenehmigung er- folgte mit der Vorgabe, dass die Ausgleichspflanzung durch einen Zaun vor Beeinträchti- gungen zu schützen ist. Im Rahmen der 1. Planänderung wird diese Fläche temporär in Anspruch genommen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft durch die 1. Planänderung werden in dem vorliegen- den Landschaftspflegerischen Begleitplan, der ursprünglich für das Vorhaben „Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578“ erstellt wurde, dargestellt und gemäß den EBA-Vorgaben farblich kenntlich gemacht. DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 9a von 66 1.5 Beschreibung der Baumaßnahme Gegenstand des Antrages ist die Einholung des Baurechts nach § 18 des Allgemeinen Ei- senbahngesetzes (AEG) beim Eisenbahn-Bundesamt für das neue Brückenbauwerk inklu- sive des Abbruchs der alten EÜ und der notwendigen Anpassungen der Betriebsanlagen. Beschreibung des derzeitigen Zustandes Bei der Eisenbahnüberführung über die Innere Kanalstraße aus dem Jahr ca. 1915 handelt es sich um eine einfeldrige, eingleisige aufgeständerte Fahrbahn. Die beiden unten liegen- den Bögen leiten die Lasten in unbewehrte, flachgegründete Betonwiderlager ein. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ca. 26,00 m. Die lichte Höhe variiert zwischen 2,00 m (Bereich des Gehweges) und 4,90 m (Scheitel des Bogens). Die maximale Durchfahrtshöhe ist für den Straßenverkehr auf 3,60 m begrenzt. Am Überbau sind oberhalb der Inneren Kanalstraße mehrere Werbetafeln angebracht. Wei- tere Werbetafeln befinden sich in den unteren Böschungsbereichen der Bahnstrecke 2620. Das zu erneuernde Brückenbauwerk an der Strecke 2620 liegt in einem Gleisbogen. Auf dem Überbau liegt das Gleis mit Holzschwellen im Schotteroberbau. Die Strecke 2620 ist elektrifiziert. Bei der Inneren Kanalstraße handelt es sich um eine fünfspurige Landesstraße, die zwi- schen der BAB A57 und der Zoobrücke in Köln verläuft. Nördlich der betrachteten Eisen- bahnüberführung, in einem Abstand von ca. 25 m, mündet die zweispurige Escher Straße in die Innere Kanalstraße ein (vgl. Abb. 3). Varianten Im Rahmen der Vorplanung wurden verschiedene Bauverfahren und Bauvarianten unter Berücksichtigung der gegebenen Vorgaben und Randbedingungen untersucht. Aufgrund verschiedener Randbedingungen, wie z. B. der Wirtschaftlichkeit der Baumaß nahme, der bau- und bahnbetrieblichen Beeinflussungen sowie der Dauerhaftigkeit des neuen DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 10 von 66 Bauwerks wurde die Variante 1 (Gründung der Widerlager auf Bohrpfählen , Überbau als Stahltrog) im Rahmen der Planung als Vorzugsvariante gewählt. Beschreibung des künftigen Zustandes Die vorhandene, einfeldrige, eingleisig aufgeständerte Fahrbahn (unbewehrte, flach ge- gründete Fundamente) wird durch einen eingleisigen Stahlüberbau mit Querträgern ersetzt. Der Querschnitt wird als stählerner Trog ausgebildet. Die lichte Weite beträgt, wie im Be- stand, ca. 26,00 m, die lichte Durchfahrtshöhe ≥ 4,50 m. Auf der östlichen Seite werden am Überbau Rand-, Dienst- und Rettungsweg angebracht. An dem Widerlager werden Schrägflügel, die als Winkelstützwände auf Bohrpfählen aus- gebildet werden, angeschlossen. Auf den Winkelstützwänden werden Holmgeländer vor- gesehen. Der Bau der neuen Widerlager erfolgt im Schutze des teilabgebrochenen Bestandsfunda- mentes. Für die Herstellung der Winkelstützwände sind Baugrubenverbauten notwendig. Der Überbau wird mittels Modulfahrzeug mit eigenem Antrieb eingefahren, nachdem beide Widerlager eingeschoben worden sind. Der Überbau wird mittels Tieflader in Teilen ange- liefert und vor Ort montiert. Die Entwässerung des neuen Stahltrogs erfolgt über zwei Einläufe seitlich am Überbau und über die Sickerwände hinter den Widerlagern. Die Einläufe auf dem Überbau werden sepa- rat an eine Entwässerungsleitung angeschlossen, die zu einer Fallleitung am westlichen Widerlager führt. Im Gehwegbereich wird die Fallleitung an den bestehenden Ablauf ange- schlossen. Die erdberührten Rückseiten der Widerlager werden mit einer Abdichtung aus Bitumenbah- nen hergestellt. Zudem sind Filtersteine als Schutzschicht bis zur Unterkante des Fahrbahn- blechs anzuordnen, um das auf dem Überbau anfallende Wasser und Sickerwasser in ein Grundrohr am Fuß der Widerlagerwand abzuleiten. Änderungen an der Gleislage und der vorhande nen Straßenführung sind im Bereich der Baumaßnahme nicht vorgesehen. Im Baufeld befinden sich keine Masten. Der Bestand der Oberleitungsanlage wird im End- zustand nicht verändert. Vorhandene Leitungen werden während der Bauzeit gesichert. Der Baubeginn ist für Ende 2024 vorgesehen. Die Gesamtbauzeit beträgt circa 12 Monate und ist abhängig von den tatsächlich zugewiesenen Sperrpausen. DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 10a von 66 Baustelleneinrichtungsflächen Die Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen) wurden im Hinblick auf das Vermeidungs- und Minimierungsprinzip gemäß § 15 (1) BNatSchG geprüft. Die Prüfung erfolgte insbeson- dere aufgrund der partiellen Inanspruchnahme einer bestehenden Ausgleichsfläche für Ein- griffe in Natur und Landschaft durch die BE -Fläche Nr. 4. Im Folgenden wird die Prüfung der Flächen schriftlich erläutert. Die BE-Flächen Nr. 1-2 sind aufgrund ihrer Funktion alternativlos, da jene als Rampen zu dem projektrelevanten Trassenabschnitt bzw. Brückenstandort angelegt werden. Die BE-Fläche Nr. 3 fungiert als Lagerfläche für Baucontainer und Gerätschaften. Durch die unmittelbare Nähe zu dem Bauvorhaben können die baulichen Abläufe effizient abge- wickelt werden. Des Weiteren repräsentiert die BE -Fläche Nr. 3 eine der wenigen verfüg- baren Flächen in dem dicht bebauten Umfeld um die EÜ Innere Kanalstraße. Die BE-Fläche Nr. 4 fungiert als Herstellungsfläche für das Brückenbauwerk. Nach der Her- stellung erfolgt von dieser Fläche der Transport des Bauwerks zu dem letztendlichen Stand- ort. Um eine fachlich -adäquate Umsetzung zu gewährleisten, muss die BE -Fläche für die Herstellung und den anschließenden Transport des Brückenbauwerks spezifische Voraus- setzungen erfüllen: • Mindestgröße von rd. 2.200 m² für die Herstellung des Bauwerks. • Die Breite und Länge der Fläche muss so ausgeprägt sein, dass Logistik -, Lager- und Montageflächen in adäquater Ausprägung positioniert werden können • Um den Transport von der BE-Fläche zu dem Brückenstandort zu bewerkstelligen, muss gewährleistet sein, dass der Transportweg zwischen BE-Fläche und Brücken- standort nicht weniger als fünf Fahrstreifen besitzt (ohne Mittelstreifen oder sons- tige, zentral positionierte Barrieren) Aufgrund des hohen vorhabenbedingten Aufwands nimmt der wirtschaftliche und logisti- sche Aufwand mit zunehmender Entfernung der BE-Fläche zum Vorhabenstandort signifi- kant zu, so dass bereits relativ geringe Entfernungen zu einem unverhältnismäßigen Auf- wand führen. Gleichzeitig nimmt mit zunehmender Entfernung die Dauer, in der der Trans- port des Brückenbauwerks den Verkehr auf der Inneren Kanalstraße beeinträchtigt, zu. Aufgrund der Vielzahl an Restriktionen, die primär mit der Größe des Bauwerks verknüpft sind, der Minimierung von Beeinträchtigungen infrastruktureller Belange und einer wirt- schaftlich zumutbaren Realisierung unter verhältnismäßigem Aufwand ist die BE-Fläche Nr. 4 für die Umsetzung des Vorhabens alternativlos. Eine zeitliche Verzögerung des Vorhabens ist nicht möglich. Die zur Bauausführung not- wendigen Sperrzeiten des Bahnbetriebs und der Inneren Kanalstraße sind angemeldet und genehmigt. Eine erneute Anmeldung aufgrund eines veränderten Bauablaufs hätte zur Folge, dass sich das Projekt um Jahre verzögert, da sich die Vorlaufzeiten für derart um- fangreiche Maßnahmen beim Baukapazitätsmanagement der DB auf rd. 3 -4 Jahre bezif- fern. In Anbetracht der schlechten Zustandskategorie der EÜ und der bereits überschritte- nen festgelegten Nutzungsdauer von 100 Jahren (Baujahr 1915) wäre eine weitere Verzö- gerung mit hohen Risiken für den Eisenbahn - und Straßenverkehr auf der Inneren Kanal- straße verbunden. DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 10b von 66 Ein Baustopp hätte zudem zur Folge, dass die Projektbeteiligten Regressforderungen ge- genüber der DB InfraGO anmelden können. Zudem müssten die bereits durchgeführten Abstimmungen wiederaufgenommen werden, was einen erneuten zeitlichen und monetä- ren Aufwand zur Folge hätte. Eine temporäre Inanspruchnahme der Inneren Kanalstraße für die Umsetzung des Vorha- bens ist ausgeschlossen, da der Aufbau des SPMT bis zu sieben Tage beansprucht und eine derart lange Sperrung dieser wichtigen Verkehrsachse nicht zumutbar ist. Um einen bodenschonenden Umgang mit dem ausgehobenen Oberboden für die Herstel- lung der BE -Flächen zu gewährleisten , wird der Oberboden zwischengelagert und nach Abschluss des Vorhabens wiedereingebaut (vgl. Bo1 in Kap . 4.1 ). Die Sicherung des Oberbodens erfolgt gemäß DIN 18915 und DIN 19731. Daraus ergibt sich ein erhöhter Flä- chenbedarf für die Lagerung des Oberbodens. Um den Bodentransport auf ein Minimum zu reduzieren, soll die BE-Fläche Nr. 5 in geringfügigem Ausmaß (rd. 360 m²) angelegt wer- den. Die Lage rung des Oberbodens erfolgt im Bereich der südöstlichen Verjüngung der Grünfläche und demnach am äußersten Rand der geplante BE-Fläche, da jegliche alterna- tiven Lagerungsmöglichkeiten eine Behinderung des Bauablaufs hervorrufen würden. Al- ternative Lagerungsmöglichkeiten abseits der BE-Fläche Nr. 4 stehen nicht zur Verfügung. Die Erweiterungsflächen der BE-Fläche Nr. 4 sind in der folgenden Abbildung 3 dargestellt. Abbildung 3: Auszug aus dem Baustelleneinrichtungsplan DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 11 von 66 Für das Bauvorhaben EÜ Innere Kanalstraße in Köln sind vier fünf Baustelleneinrichtungs- flächen (BE-Flächen) vorgesehen. Die BE-Flächen dienen u.a. der Lagerung von Bauma- terialien und zum Aufstellen von Baucontainern mit Sozialräumen für die Bauarbeiter. Die BE-Flächen umfassen außerdem die Arbeitsräume (Rampen zum Gleis). Es werden insge- samt ca. 6.000 6.360 m² in Anspruch genommen. Davon entfallen ca. 3.704 4.064 m² auf Vegetationsflächen. Rund 124 m² davon befinden ich innerhalb des gemäß Ril 882 von Gehölzen freizuhaltenden 6 m-Puffers um die Bahnstrecke 2600 und sind nicht eingriffsre- levant. Die BE-Flächen werden wie folgt bezeichnet: BE-Fläche 1 Bahnböschung nordöstlich der EÜ (ca. 1.120 m²) BE-Fläche 2 Bahnböschung nordwestlich der EÜ (Escher Straße) (ca. 1.580 m²) BE-Fläche 3 südwestlich zwischen den EÜs (Grüngürtel) (ca. 1.100 m²) BE-Fläche 4 ehemalige BE-Fläche Gewölbebrücke südöstlich der EÜ (ca. 2.200 m²) BE-Fläche 5 Bodenlagerfläche (360 m²) (Siehe Bestands-/Konflikt-/Maßnahmenplan Unterlage 10.3) Die BE-Flächen befinden sich größtenteils im Eigentum der DB Netz InfraGO AG. Bauablauf Zur Herstellung der neuen Eisenbahnüberführung über die Innere Kanalstraße sind meh- rere Bauphasen erforderlich. Es sind mehrere kurze und lange Sperrpause für die Strecke 2620 notwendig. Der Bauablauf ist wie folgt geplant: Bauphase 1 • Einrichten der Baustelle, Freimachung Baufeld • Kabelsicherung • Rodung • Kampfmittelsondierung • Sicherung der Oberleitungsanlage • Herstellung eines Verbaus in den Böschungsbereichen • Herstellung der Rampen (Nord, Ost) • Herstellung des Montageplatzes (Süd) • Erstellung der Bohrpfähle für die Tiefgründung der Winkelstützwände neben dem be- stehenden Bauwerk • Teilherstellung der Winkelstützwände neben dem bestehenden Bauwerk • Herstellung der Kabelhilfsbrücke und Verlegen der Kabel DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 12a von 66 Bauphase 2 • Montage des Überbaus (bahnlinks, südliche Fläche, BE-Fläche 4) Abbildung 4: Schritt 1 der Bauphase 2: Herstellung des Brückenbauwerks (Darstellung ohne die Bodenlagerfläche (BE-Fläche 5)) DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 12b von 66 Abbildung 5: Schritt 2 der Bauphase 2: Aufbau des SPMT (Self-Propelled Modular Transporter) (Darstellung ohne die Bodenlagerfläche (BE-Fläche 5)) Bauphase 3 (Totalsperrung Strecke 2620, 3 Wochen): • Restarbeiten Baugrubenverbau • Ausbau Oberbau • Ausheben des Bestandsüberbaus (Straßensperrung erforderlich) • Teilabbruch der Bestandswiderlager (Straßensperrung erforderlich) • Herstellung der Bohrpfähle • Einbau der Widerlager inkl. Betonieren • Hinterfüllen der Widerlager und der Winkelstützwände • Herstellung der Rückverankerung des Widerlagers mittels Mikropfählen • Einfahren des Überbaus mittels SPMT (Straßensperrung erforderlich) • Herstellung der Bauwerksentwässerung und -ausstattung • Wiederherstellung des Oberbaus • Anlegen der Böschunge DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 12c von 66 Abbildung 6: Schritt 1 der Bauphase 3: Einfahren des Bauwerks mittel SPMT (Darstellung ohne die Bodenlagerfläche (BE-Fläche 5)) Bauphase 4 • Kabel von Kabelhilfsbrücke auf den Damm und Überbau zurücklegen • Landschaftspflegerische Maßnahmen • Räumen der Baustelle • Nacharbeiten • Qualitätsstopfung Sperrung der Inneren Kanalstraße Während des Abbruchs der bestehenden Eisenbahnüberführung und des Einfahrens des neuen Überbaus ist die Innere Kanalstraße zu sperren. Während dieser Zeit wird die Straße als Aufstellfläche für den Mobilkran, zum Zerlegen und Abtransport des alten Überbaus und Widerlagers und zum Einfahren des neuen Überbaus genutzt. In Abstimmung mit der Stadt Köln werden für die Vollsperrung der Straße zwei aufeinander folgenden Wochenenden genutzt. DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 13 von 66 1.6 Abgrenzung des Untersuchungsraumes Der Untersuchungsraum beschränkt sich aufgrund der anthropogenen Vorbelastungen (Straßen- und Schienenverkehr) auf den Bereich des Bauvorhabens, die Zufahrten sowie die zu errichtenden BE-Flächen. 2 Charakterisierung von Natur und Landschaft im Planungsgebiet 2.1 Charakterisierung des Untersuchungsraumes gemäß FNP Das Umfeld der Baumaßnahme wird zum einen von den Gleisanlagen und dem Betriebs- bahnhof am „Gladbacher Wall“ im Süden (Flächen für Bahnanalgen gemäß FNP der Stadt Köln) und von den Grünanlagen (u.a. Kleingartenanlagen) im Norden und Westen geprägt. Die gemäß FNP der Stadt Köln ausgewiesenen Grünflächen dienen zum einen der Erho- lung sowie der Gestaltung des Orts-/Landschaftsbildes. Es grenzen keine Wohnbauflächen unmittelbar an die Baumaßnahme an. (Süd)Östlich der EÜ stehen auf einer brach gefalle- nen Fläche mehrere „Wohn-Container“. Die Fläche ist im FNP der Stadt Köln als Mischge- biet ausgewiesen. Die Fläche dient damit dem Wohnen und der Unterbringung von Gewer- bebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Abb. 3 7: Lage und Umfeld der EÜ „Innere Kanalstraße“ in Köln (TimOnline 12/2019) DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 14 von 66 Abb. 4 8: Auszug FNP Stadt Köln (1982 - 10-2019) DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 15 von 66 2.2 Geologie, Relief, Boden, Klima, Wasser 2.2.1 Geologie, Relief, Boden Naturräumlich betrachtet gehört der Baubereich zur atlantisch geprägten Region „Kölner Bucht/Niederrheinische Bucht“ (D35b) (Naturraum 3 nach Ludwig). Hier lagerten sich fluvi- atile Sedimente des Tertiärs und älteren Quartärs ab, die durch äolische Ablagerungen der Eiszeiten überdeckt wurden. Die Böden im Eingriffsbereich sind anthropogen überprägt. Natürliche Böden liegen nicht mehr vor bzw. werden im Baubereich von Auffüllungen über- lagert. Gemäß DIN 4149 (April 2005) befindet sich das Untersuchungsgebiet in der Erdbebenzone 1. Die angetroffenen Böden können in folgende Schichten/Schichtkomplexe zusammenge- fasst werden (IBES Baugrundinstitut GmbH, Baugrund - und Gründungsgutachten, Duis- burg 01.02.2012): • Schicht 1: Auffüllungen • Schicht 2: Sande und Kiese Die Auffüllungen des Bahndammes bestehen aus (schwach) schluffigen, teilweise schwach tonigen, kiesigen Sanden bzw. schluffigen Kies -Sand-Gemischen mit anthropogenen Be- standteilen (Beton- und Ziegelbruch). Der Gleis-Oberbau besteht aus stark verschmutztem Schotter. Die Innere Kanalstraße ist asphaltiert, die Gehwege gepflastert. Die Auffüllungen im Stra- ßen-/Gehwegbereich bestehen aus feinkornarmen Sand -/Kiesgemischen mit Ziegelbruch und Steinen. Die aufgefüllten Böden werden nach DIN 18300 vorwiegend der Bodenklasse 3 bzw. 4 zu- geordnet. Die darunter liegenden Sande und Kiese werden überwiegend in die Boden- klasse 3 nach DIN 18300 eingestuft. Das Ausbau-/Abbruchmaterial wurde gemäß LAGA wie folgt bewertet: Die Schottergesamtfraktion wird in die Einbauklasse Z2 - nicht gefährlicher Abfall - einge- stuft. Das Auffüllmaterial des südöstlichen Widerlagers sowie die Hinterfüllung des nordwestli- chen Widerlagers werden der Einbauklasse Z1.1 - nicht gefährlicher Abfall - zugeordnet. Für das Auffüllmaterial des Straßen -/Gehwegbereiches ergibt sich die Einstufung in die Einbauklasse Z1.2 - nicht gefährlicher Abfall -. Der anstehende Boden wird ebenfalls der Einbauklasse Z1.2 - nicht gefährlicher Abfall - zugeordnet. (IBES Baugrundinstitut GmbH, Baugrund- und Gründungsgutachten, Duisburg 01.02.2012) DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 16 von 66 2.2.2 Klima Die Niederrheinische Bucht liegt größtenteils im Wind - und Regenschatten der Nordeifel und des Hohen Venn (Leelage), was geringere mittlere Niederschläge im Jahr, relativ hohe mittlere Temperaturen im Jahr und damit eine längere Vegetationszeit mit sich bringt. Lokal können in Städten durch die dichte Bebauung, den geringen Anteil an Vegetation, Emissionen von Luftschadstoffen und Abwärme höhere Durchschnittstemperaturen und Schadstoffkonzentrationen sowie niedrigere Luftfeuchtigkeit und Windgeschwindigkeiten als im ländlichen Umland auftreten (Veröffentlichungen LANUV 2005). Zwischen 03/2014 und 02/2019 lag die Jahresdurchschnittstemperatur in Köln bei 12,1 °C, die Niederschläge summierten sich auf ein Jahr verteilt auf 780 mm (wetterdienst.de). Die Klimafunktionskarte der Stadt Köln weist den Bereich der Inneren Kanalstraße als Stadtklima III aus, mit starker Veränderung aller Klimaelemente, Windfeldstörung, intensi- ver Wärmeinsel, problematischem Luftaustausch und zeitweiser hoher Schadstoffbelas- tung aus (Synthetische Klimafunktionskarte - Klimatologische Untersuchung Köln, 1997). Die Feinstaubbelastung (PM10) im Kölner Innenstadtgebiet ist hoch (<1100 kg/km² bzw. >380 kg/km² (PM2,5), ebenso die Kohlendioxidbelastung (CO2) (>4000t/km²) (LANUV 2021 NRW Umweltdaten vor Ort, 2013) Die Belastung mit Stickstoffdioxid hat zwar zwischen 2012 und 2017 abgenommen. Den- noch wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) (40 µg/m³) im Jahresmittelwert 2017 an mehreren Messstellen in der Kölner Innenstadt nicht eingehalten (Luftreinhalteplan Köln 01.04.2019). Sowohl die Jahresmittelgrenzwerte als auch die Tagesmittelgrenzwerte für PM10 (Fein- staub) werden an den Messstellen in Köln eingehalten (Luftreinhalteplan Köln 01.04.2019). 2.2.3 Wasser Grundwasser wurde während der Baugrunderkundung in einer Tiefe zwischen 11,95 m und 12,04 m unter GOK (Straßenniveau) vorgefunden. Dies entspricht einem Grundwasserflu- rabstand zwischen 36,64 mNN bis 36,10 mNN. Der derzeitige Grundwasserflurabstand wird mit ca. 36,70 mNN angegeben. Der maximale Grundwasserstand liegt bei rd. 41,20 mNN. Die Spanne des höchstmöglichen Grundwasserstandes wird zwischen 42,2 und 43,2 mNN angesetzt. (IBES Baugrundinstitut GmbH, Baugrund - und Gründungsgutachten, Duisburg 01.02.2012). Das Vorhaben befindet sich im Grundwasserkörper „Terrassen des Rheins“ (ID: DE_GB_DENW_27_19). Der Wasserkörper hat eine Größe von insgesamt 191.8 km². Der mengenmäßige Zustand wird als „gut“ bewertet, der chemische Zustand als „schlecht“. Insbesondere werden die Schwellenwerte in Bezug auf Ammonium-N, Arsen, Blei und Bleiverbindungen, Cadmium und Cadmiumverbindungen, Quecksilber und Quecksilber- verbindungen sowie Sulfat überschritten (BfG 2021). Oberflächengewässer befinden sich im unmittelbaren Umfeld des Brückenbauwerkes nicht. In ca. 1.400 m Entfernung südöstliche Richtung fließt der Rhein. DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 17 von 66 2.3 Vegetation Die bahnbegleitenden Böschungsflächen sind mit Baum- und Strauchhecken bewachsen, die im Zuge der Instandhaltung in einem Streifen von ca. 6 m ab Gleisachse regelmäßig - aus Sicherheitsgründen – zurückgeschnitten werden. In diesem 6 m Streifen entwickelt sich daher ruderale Sukzessionsvegetation. Der Bahnkörper selbst ist weitestgehend vegeta ti- onsfrei. Östlich der Escher Str aße befindet sich eine Kleingartenanlage, die in Richtung Innere Kanalstraße von einer Grünanlage („Innerer Grüngürtel“) abgelöst wird. Die Grün- anlage verläuft entlang der Inneren Kanalstraße weiter Richtung Westen. Südwestlich der Inneren Kanalstraße, südlich der kürzlich erneuerten Gewölbebrücke, befindet sich der Be- triebsbahnhof. Die Fläche „vor“ der Gewölbebrücke (BE-Fläche 4) wurde bereits für die Erneuerung der Gewölbebrücke als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt und inzwischen wiederhergestellt, d.h. mit einer Standardrasenmischung mit (wenigen) Kräutern eingesät und mit jungen Ge- hölzen - Hainbuche, Weißdorn, Hasel und Hartriegel – bepflanzt (Abb. 5). Die Fläche wird zur Inneren Kanalstraße hin durch eine schmale Baum-/Strauchhecke u.a. gebildet aus Götterbaum, Weißdorn, Pfeifenstrauch, Holunder, Hainbuche, Linde, Schnee- beere, Brombeere, Rose und kleinen Ahornsämlingen begrenzt. Dazwischen lagern Gar- tenabfälle (Abb. 5 und 6 9 und 10). Die Fläche befindet sich im LSG Landschaftsschutzge- biet „Innerer Grüngürtel“ (LSG-5007-0003). Abb. 5 9: BE-Fläche unter der EÜ Richtung Südwest (Betriebsbahnhof) (BE-Fläche 4) (04.06.2019). BE Zuwegung von Innerer Kanalstraße DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 18 von 66 Abb. 6 10: Zufahrt zur BE-Fläche vor der Gewölbereihe Richtung Ost (BE-Fläche 4) (04.06.2019). Südöstlich der Inneren Kanalstraße befindet sich eine Brachfläche mit (Wohn-)Containern, die zur Inneren Kanalstraße hin von einer schmalen Baum-Strauchhecke begrenzt wird. Im Bereich der Wohncontainer Fläche ist die Bahnböschung mit einer Baum -/Strauchhecke bewachsen. An Arten kommen u.a. vor: Eschen, Hainbuche, Götterbaum, Bergahorn, Pap- pel (Abb. 7 11). Abb. 7 11: Richtung Süden (Wohncontainer hinter der Baumreihe) (BE-Fläche 1) (04.06.2019). Die Böschung zwischen Bahnstrecke und Escher Straße ist mit einer mittelalten Baum - Strauchhecke locker bewachsen. An Arten kommen u.a. vor: Robinie, Eschen, Pappeln Bergahorn sowie Sommerflieder und Holunder (Abb. 8 12). BE DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 19 von 66 Abb. 8 12: Lage Richtung Nordwesten (Escherstraße) (BE-Fläche 2) (04.06.2019). Zwischen Geh-/Radweg und Innerer Kanalstraße befindet sich ein schmaler Rasenstreifen (Abb. 6, 8 und 9 10, 12 und 13). Abb. 9 13: Zu erneuernde EÜ Innere Kanalstraße von Osten Richtung Westen fotografiert (04.06.2019). Auf der gegenüberliegenden Seite beginnt der als LSG ausgewiesene Grüngürtel. Am An- fang des Grüngürtels/LSG stehen zwei Platanen (Durchmesser: ca. 80 cm) (Abb. 10 und 11 14 und 15). DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 20 von 66 Abb. 10 14: Richtung Nordost, Zuwegung BE-Fläche, zu schützende Platane (LSG) (BE-Fläche 3) (12.10.2016). Abb. 11 15: Richtung Südost, Zuwegung BE-Fläche, zu schützende Platane (LSG) (BE-Fläche 3) (12.10.2016). Im Bereich zwischen den Überbauten befinden sich ruderale Sukzessionsflächen (Abb. 12 und 13 16 und 17) v.a. mit Sommerflieder und Brombeeren, im „hinteren“ Bereich auch mit Weißdorn (Abb. 12 16). S DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 21 von 66 Abb. 12 16: BE-Fläche unter der EÜ Richtung Norden (BE-Fläche 3) (04.06.2019). Abb. 13 17: BE-Fläche unter der EÜ Richtung Südwesten (Betriebsbahnhof) (BE-Fläche 4) (04.06.2019). Zustand der zusätzlich beanspruchten BE-Flächen im Jahr 2024 Die zusätzliche baubedingte Inanspruchnahme beziffert sich auf insgesamt 860 m² im un- mittelbaren Anschluss an die bereits genehmigte BE -Fläche Nr. 4. 500 m² werden für die Herstellung des Brückenbauwerks benötigt, während auf den übrigen 360 m² die Lagerung des Bodenaushubs erfolgt. Anteilige 124 m² befinden sich innerhalb des Instandhaltungs- streifen der Bahnstrecke 2600 und sind demnach nicht eingriffsrelevant. Die Flächeninanspruchnahme erfolgt im Hinblick auf die vorhandene Vegetation auf drei unterschiedlichen Teilflächen. Der südliche Teilbereich setzt sich im Status quo aus einer Ausgleichsmaßnahme mit einer jungen Anpflanzung aus heimischen Gehölzen zusammen. In dem Bestand wurden Hain- buche, Weißdorn, Hasel und Hartriegel angepflanzt (s. Abbildung 18). BE BE DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 21a von 66 Abbildung 18: Darstellung der südlichen Erweiterungsfläche der BE-Fläche Nr. 4 (Blickrichtung: Südost) An den Gehölzbestand schließt in nördlicher Richtung ein e Rasenfläche an, die sich aus schnittverträglichen Gräsern eutropher Standort wie bspw. Knäuelgras ( Dactylis glome- rata), Deutsches Weidelgras ( Lolium perenne), Glatterhafer ( Arrhenatherum elatius) und Gewöhnliches Rispengras ( Poa trivialis) zusammensetzt. Auf der Rasenfläche stockt zu- dem eine junge Hainbuche, die im Rahmen der Ausgleichspflanzungen angepflanzt wurde (s. Abbildung 19). DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 21b von 66 Abbildung 19: Darstellung der zentralen Erweiterungsfläche der BE-Fläche Nr. 4 (Blickrichtung: Südost) Im nördlichen Bereich der Erweiterungsfläche befindet sich der Bahndamm im Bereich der Strecke 2600. Die Böschung wird von der Brombeere (Rubus sectio rubus) dominiert; un- tergeordnet stocken in der Böschung Schmetterlings-Flieder (Buddleja davidii) (s. Abbil- dung 20). DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 21c von 66 Abbildung 20: Darstellung der temporär beanspruchten Böschung entlang der Strecke 2600 (Blick- richtung: Ost) 2.3.1 Vorbelastung Vorbelastungen gehen überwiegend von dem hohen Verkehrsaufkommen auf der Straße und dem Schienenverkehr aus. Hieraus resultieren Zerschneidungswirkungen und Lärm- immissionen, die zu Einschränkungen der Erholungsfunktion sowie Einschränkungen der Habitateignung für verschiedene Arten oder Artengruppen im Umfeld der EÜ führen. Die Vegetations-/Gehölzbestände entlang der Bahnstrecke sind durch Verlärmung (Fauna), den Eintrag von Herbiziden sowie durch regelmäßigen Rückschnitt im Rahmen der Stre- ckenunterhaltung vorbelastet. Für die zu beanspruchenden DB eigenen Flächen liegen keine Hinweise auf Altlastenver- dachtsflächen und/oder Kontaminationsflächen vor. DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 22 von 66 2.4 Schutzgebietsausweisungen Der Vorhabenbereich liegt teilweise im Landschaftsschutzgebiet LSG 5007-0003 Innerer Grüngürtel (L 16 gemäß Landschaftsplan der Stadt Köln 28.04.1991). Im Bereich der BE-Fläche Nr. 4 befinden sich rechtsverbindlich festgesetzt Ausgleichsflä- chen. Gemäß § 39 (1) Nr. 3 Landesnaturschutzgesetz NRW sind Ausgleichs - und Ersatz- maßnahmen gemäß § 15 (2) BNatSchG als Landschaftsbestandteile gesetzlich geschützt (§ 29 BNatSchG). Die Merheimer Straße, außerhalb des Baubereiches , wird von einer eingetragenen Allee begleitet. Weitere Schutzgebietsausweisungen liegen für den Vorhabenbereich nicht vor. Ein Natura 2000 Gebiet ist vom Vorhaben nicht betroffen. Abb. 14 21: LSG Innerer Grüngürtel 2.5 Ergebnisse der Artenschutzprüfung (ASP) Die Prüfung der besonders und streng geschützten Arten hinsichtlich ihrer Beeinträchtigung durch das Bauvorhaben wurde im Rahmen eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages vorgenommen (siehe Unterlage 11). Die vorliegende Prüfung wurde überwiegend im Rahmen einer Potenzialanalyse erstellt wobei auf vorhandene Daten zurückgegriffen worden ist. Wichtigste Quelle hierfür ist das Fachinformationssystem der LANUV, das für alle Messtischblätter in NRW eine Aufstellung der Nachweise planungsrelevanter Arten bietet. Für die hier aufgeführten Arten wurde eine Analyse des möglichen Vorkommens im Plangebiet vorgenommen. Darüber hinaus wurden zwei Ortsbegehungen im Sommer 2019 durchgeführt. In der folgenden Tabelle werden die im Fachinformationssystem des Landesamtes für Na- tur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein -Westfalen (LANUV) für de n genannten EÜ DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 23 von 66 Quadranten aufgeführten planungsrelevanten Arten aufgelistet. Das Plangebiet liegt im Be- reich des Messtischblattes 5007, Quadrant II. Abb. 15 22: Artenliste MB 5007/2 Eine Auswertung dieser Artengruppen, sowie der im Allgemeinen auf Bahnanlagen poten- ziell vorkommenden Zaun- und Mauereidechse sind dem artenschutzrechtlichen Fachbei- trag zu entnehmen. DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 24 von 66 3 Bewertung der Eingriffe / Konfliktanalyse Die BKompV unterscheidet zwischen Eingriffen in - Biotope und Eingriffen in - Schutzgüter Darüber hinaus wird zwischen - anlagebedingten, dauerhaften Eingriffen, - betriebsbedingten, dauerhaften Eingriffen und - baubedingten, temporären Eingriffen unterschieden. Die Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild durch das Bauvorhaben werden auf Grundlage der festgestellten umweltrelevanten Wirkfaktoren nach Art und Um- fang ermittelt. Die Lage der festgestellten Konflikte mit fortlaufender Nummerierung ist dem Bestands- und Konfliktplan (s. Unterlage 10.1) zu entnehmen. Dort werden die Konflikte von Naturhaushalt und Landschaftsbild durch das geplante Vorhaben folgendermaßen dargestellt: B: Konflikt durch Beeinträchtigungen der Schutzgüter Tiere und Pflanzen Bo: Konflikt durch Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden GW: Konflikt durch Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser L: Konflikt durch Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaftsbild K: Konflikt durch Beeinträchtigungen der Schutzgüter Klima und Luft 3.1 Eingriffe – anlagebedingt/ betriebsbedingt 3.1.1 Anlagebedingte Eingriffe Durch den Ersatz des neuen Bauwerkes an gleicher Stelle , entstehen keine dauerhaften Neuversiegelungen durch das Vorhaben. Einzig das Schutzgut Wasser ist dauerhaft von der Erneuerung des Brückenbauwerks betroffen, da Betonpfähle in das Grundwasser ein- gebracht werden. Aufgrund des kleinflächigen Eingriffs in das Grundwassers und der Tat- sache, dass das Grundwasser als nicht betonangreifend bewertet worden ist, ist mit keinen nachteiligen Auswirkungen auf den Grundwasserkörper zu rechnen. 3.1.2 Betriebsbedingte Eingriffe Betriebsbedingte Wirkungen entstehen durch das geplante Vorhaben ebenfalls nicht, da keine Änderungen gegenüber der Ausgangssituation vorgesehen sind. DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 25 von 66 3.2 Baubedingte Eingriffe Die temporären Eingriffe, die durch die Baustelleneinrichtung, Baustellenzufahrten sowie Montageflächen entstehen, werden nachfolgend beschrieben und in der Tabelle „Eingriff – Ausgleich“ (Kap. 3.2.6) den Ausgleichsmaßnahmen gegenübergestellt. Abb. 16 23: Geplante BE-Flächen – ohne Maßstab (Januar 2021Dezember 2024) Durch die geplante Baumaßnahme sind folgende baubedingte Wirkungen zu erwarten: - Vorübergehende Flächeninanspruchnahmen und damit Lebensraumverluste durch Arbeitsräume sowie Baustelleneinrichtungsflächen inkl. Zuwegungen - Gehölzrückschnitte und Rodungsmaßnahmen - Gefahr der Beschädigung von Gehölzen - Störungen durch den Baubetrieb (v.a. Lärm, Erschütterungen, optische Störungen) - Gefährdung von Tierarten durch Bautätigkeiten während der Fortpflanzungszeit. DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 25a von 66 - Bodenbewegung/Bodenverdichtung durch den Einsatz von Baumaschinen und die Lagerung von Bodenmaterial im Bereich der Baumaßnahme Die baubedingten Konfliktbereiche sind in Unterlage 10.3 (Bestands- Konflikt-, Maßnah- menplan) dargestellt. 3.2.1 Flora und Fauna, Biotoptypen Pflanzen Für die Errichtung der BE-Flächen, Baustellenzufahrten und Montageflächen werden tem- porär 3.7044.064 m² Vegetationsflächen in Anspruch genommen. Bei dem zu beseitigenden Bewuchs auf den Bahnböschungen und der BE -Fläche nord- westlich der EÜ handelt es sich um zumeist jüngere bis mittelalte, standortgerechte DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 26 von 66 Gehölze (Bäume und Sträucher), welche eine hohe Bedeutung für Vögel, Kleinsäuger und Insekten darstellen (Konflikt B1: 1.304 m²). Die Rasenflächen am Rande der Parkanlagen (B3: 92 m²) und straßenbegleitend (B3: 53 m²), die ruderalen Grasflächen auf der wieder hergestellten BE-Fläche an der Gewölbebrücke (B2 1.181 m²) sowie die Ruderalfluren im Instandhaltungsbereich der Bahnanlage und zwischen den Brücken (B2: 723 m²) werden für die Baufeldfreimachung gemäht. Das an die Bahnböschung angrenzende extensiv (mit Wohn-Containern) genutzte Mischgebiet wird in einem schmalen, an die Bahnböschung angrenzenden Streifen, ebenfalls gemäht bzw. gerodet. (B4: 156 m²). Die 1. Planänderung beinhaltet eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme von Vegeta- tionsflächen, die den oben aufgeführten Konflikte wie folgt zugeordnet werden: • Konflikt B1: 256 m² (zusätzliche 124 m² befinden sich innerhalb des 6 m-Puffer um die Strecke 2600 und unterliegen gemäß Ril 882 einer regelmäßigen Pflege und sind nicht eingriffsrelevant) • Konflikt B3: 480 m² Nach Bauende werden die beanspruchten Flächen durch die in Kap. 4.2 aufgeführten Maß- nahmen (Einsaat, Anpflanzung, Sukzession) wiederhergestellt und der baubedingte Eingriff damit weitgehend ausgeglichen. Angrenzende Gehölze und Biotope können aufgrund des Baustellenbetriebs beeinträchtigt bzw. geschädigt werden. Dies wird durch entsprechende Schutzmaßnahmen (Kap. 4.1) verhindert. Biotoptypen Durch das Bauvorhaben und die 1. Planänderung sind folgende Biotoptypen betroffen: Biotoptypen „Ludwig“ BKompV BD71/72; BD81/82 Baumheckenartige Gehölz- streifen an Straßen/ Gleisen mit höchstens geringem-mitt- lerem Baumholz z.T. mit standortfremden Gehölzen 52.01.08n.02/3 Funktionsgrün mit artenreicher Kraut- schicht oder mit Gehölzbestand junger bis mittelalte Ausprägung BD72 Baum-Strauchhecken jung auf Wiederherstellungsfläche Ge- wölbebrücke (BD71) Aus- gleichsfläche für die bereits erneuerte Gewölbebrücke. Endzustand soll BD72 41.04M Gehölzanpflanzungen und Hecken aus überwiegend nicht autochthonen Arten mittlerer Ausprägung DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 27 von 66 Biotoptypen „Ludwig“ BKompV BF31 Einzelbaum mit überwiegend standorttypischen Gehölzen mit höchstens geringem Baumholz 41.05.aJ Einzelbaum aus überwiegend autoch- thonen Arten, junge Ausprägung HH7/HP7 Ruderale Grasflur auf Wieder- herstellungsfläche Gewölbe- brücke (HH7) Ausgleichsfläche für bereits erneuerte Gewölbebrücke (HH7/HP7) 51.02 Kleine unbefestigte Freiflächen mit Spontanvegetation HM51 Rasen- und Zierpflanzenra- batten 53.01.08a.01 Bankette, Mittelstreifen HP7/HD9 Ruderalfluren/Sukzessionsge- büsch zwischen den Brücken; Sonstige ausdauernde Ru- deralfluren, Brachflächen der Gleisanlagen 51.02 Kleine unbefestigte Freiflächen mit Spontanvegetation HM1/2 Grünanlage ohne Baumbe- stand 51.06a.03 intensiv gepflegte Parkanlage mit al- tem Baumbestand hier aber nur 34.09 (Tritt- und Parkrasen) am Rand der Parkanlage betroffen (Baum wird geschützt) DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 27a von 66 HD9 Ruderalfluren/Sukzessionsge- büsch Instandhaltungsstreifen 52.01.08a.02 Funktionsgrün mit artenarmer Kraut- schicht oder mit Gehölzbestand junger Ausprägung HN22 Mischgebiet extensiv (Wohn- container) 51.11a.05 Sonstige Sport-, Spiel- und Freizeitan- lage Konfliktbezug (BKompV): • B1 (52.01.08n.02/3; 41.04M: 1.304 m² + 256 m² = 1.560 m²) • B2 (51.02; 52.01.08a.02: 1.181 m² +723 m² = 1.904 m²) • B3 (52.01.08a.01; 51.06a.03/34.09: 92 m²+ 53 m² +480 m² =145 625 m²) • B4 (51.11a.05: 156 m²) Die bauzeitlichen Eingriffe in die Biotope sind in der Tabelle Eingriffs-/Ausgleichsbilanz un- ter Berücksichtigung der BKompV dargestellt (Kap. 3.2.6). Die mit der 1. Planänderung einhergehenden Eingriffe werden in der Bilanzierung geson- dert dargestellt. Darüber hinaus sind „Erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere“ auf das Schutz- gut Pflanzen durch das geplante Vorhaben nicht zu erwarten. Damit entfällt eine Erfassung und Bewertung nach Anlage 1 BKompV. DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 28 von 66 Tiere Für die Einrichtung der BE-Flächen und Arbeitsräume werden Bäume, Gehölze und Sträu- cher entfernt, die eine Bedeutung für Vögel, Kleinsäuger und Insekten aufweisen. Durch das Entfernen von Gehölzen kann es zu einer möglichen Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten planungsrelevanter Arten und einer etwaigen damit verbundenen Verlet- zung oder Tötung von Tieren und ihrer Entwicklungsstadien kommen. Eine Nutzung des Untersuchungsraums u.a. als Jagdhabitat des im Messtischblatt ver- merkten Großen Mausohrs kann nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus besitzen das zu erneuernde bzw. das unmittelbar angrenzende Brückenbauwerk sowie die im Un- tersuchungsraum befindlichen Höhlenbäume Potential zur Nutzung als Einzelquartier für Fledermäuse. Die von der Baumaßnahme betroffenen bahnstreckenbegleitenden Gehölzbestände haben eine potenzielle Funktion als Nistplatz für diverse Vogelarten. Art und Ausprägung der be- troffenen Strukturen sowie die Stördichte im Raum schränken allerdings die Habitateignung wesentlich ein. Zu rechnen ist hauptsächlich mit Vorkommen störungsunempfindlicher und hinsichtlich ihrer Lebensraumanforderungen wenig anspruchsvoller Arten wie z. B. Amsel, Kohlmeise, Buchfink, Elster, Grünfink, Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke, Ringel - und Stadt-/Haustaube, Rotkelchen, Zaunkönig oder Zilpzalp. Planungsrelevante Reptilienarten wie die Zaun- und Mauereidechsen sind nicht im Mess- tischblatt 5007-2 der Stadt Köln vermerkt, wurden jedoch auf Grund ihres häufigen Auftre- tens an Bahnanlagen mit untersucht. Im Baufeld konnten keine Tiere oder geeignete Habi- tatstrukturen gesichtet werden, sodass mit einem Auftreten beider Echsenarten nicht zu rechnen ist. Ein spontanes Auftreten der potenziell im Untersuchungsgebiet vorkommenden Wechsel- kröte im Baufeld ist z.B. nach starken Regengüssen möglich. Konfliktbezug: F1 Während der Bauzeit von 12 Monaten werden angrenzende Gehölze und Biotope ge- schützt, sodass in näherer Umgebung Ersatzhabitate während der Baumaßnahme zur Ver- fügung stehen. Nach Bauende werden die beanspruchten Flächen durch die im Kap. 4.2 aufgeführten Maßnahmen (Einsaat, Anpflanzung, Sukzession) wiederhergestellt, Fortpflan- zungs- und Ruhestätten können wieder entstehen. Unter Einhaltung der im Kapitel 4.1 aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen (S1, 001_VA, 002_VA, 003_VA, 004_VA, 005_VA ) ist eine Betroffenheit i.S. der Verbote des § 44 BNatSchG Abs. 1 nicht zu erwarten. „Erhebliche Beeinträchtigungen besonderer“ des Schutzgutes Tiere durch das geplante Vorhaben sind – bei Einhaltung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (Kap 5.1) - nicht zu erwarten. Damit entfällt eine Erfassung und Bewertung nach Anlage 1 BKompV. 3.2.2 Landschaftsbild/Erholungswert/Schutzgebiete DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 29 von 66 Durch die Anlage von Baustelleneinrichtungsflächen und das Freimachen des Arbeitsrau- mes kommt es zu temporären Verlusten von Gehölzstrukturen und damit zu einem tempo- rären Eingriff in das Landschafts- bzw. Stadtbild. Auch sind für den unmittelbaren Baubereich bauzeitlich Auswirkungen durch Lärm und Ab- gase aufgrund der Bauarbeiten und des Baustellenverkehrs (Transport von Baumaterial) zu erwarten. Hierdurch betroffen ist das innerstädtische Erholungspotential (wohnungsna- hes Spazieren gehen im Grüngürtel, Kleingartennutzung u.a.) Konfliktbezug: L1 Kleingärten haben eine wichtige sozialpolitische Bedeutung. Sie stellen einen notwendigen Ausgleich zu den Mängeln im Wohnbereich und im Wohn umfeld dar und verbessern we- sentlich die Lebensverhältnisse des Kleingärtners insbesondere in Großstädten. Sie stellen somit eine wichtige Erholungsfunktion dar. Im Bereich der zu entfernenden Gehölze werden nach Ende der Baumaßnahme wieder Gehölze angepflanzt, sodass das Landschaftsbild wiederhergestellt werden kann. Unter Berücksichtigung der zeitlichen Begrenzung der Baumaßnahme und der zu erhalten- den angrenzenden Gehölze werden die temporären Eingriffe nicht als erheblich oder nach- haltig in Bezug auf das Landschafts-/Ortsbild und die wohnungsnahe Erholung bewertet. „Erhebliche Beeinträchtigungen“ auf das Schutzgut Landschaftsbild sind durch das ge- plante Vorhaben nicht zu erwarten. Damit entfällt eine Erfassung und Bewertung nach An- lage 1 BKompV. Landschaftsschutzgebiet Das Bauvorhaben selbst sowie die Baustelleneinrichtungsflächen liegen im Landschafts- schutzgebiet „Innerer Grüngürtel“ (LSG 5007-003 - L 16 gemäß Landschaftsplan der Stadt Köln 28.04.1991). Landschaftsschutzgebiete werden festgesetzt, soweit dies zur Erhaltung oder Wiederher- stellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Natur- güter, Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder wegen ihrer besonde- ren Bedeutung für die Erholung erforderlich ist. Im gültigen Landschaftsplan wird das Gebiet wie folgt charakterisiert: Die Grünbereiche entlang der Inneren Kanalstraße gehören zur ursprünglich als Schmuck- anlage angelegten historischen Grünfläche. Sie unterliegen inzwischen einer intensiven Er- holungsnutzung und werden von zahlreichen, nur schwer überwindbaren Hauptverkehrs- adern – wie der Inneren Kanalstraße – durchschnitten. Schutzziele: „Die Schutzfestsetzung zielt auf die Erhaltung und Verbesserung dieses wichtigen Erho- lungsraumes auch im Hinblick auf seine wichtige Funktion als stadtklimatische und ökolo- gische Ausgleichsfläche“ (Landschaftsplan der Stadt Köln 28.04.1991). Zur Gewährleistung des Schutzzweckes sind folgende Maßnahmen geboten: - Anlage mehrstufiger Heckenpflanzungen im Bereich der Verkehrsbauwerke DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 30 von 66 - Erhaltung der Kleingartenanlage unter Verbesserung ihrer Durchgängigkeit für die öf- fentliche Naherholung - Wiederherstellung der historischen Schmuckplätze und –anlagen – nach Möglichkeit Betroffenheit: Die Baumaßnahme mit ihren BE-Flächen tangie rt das Landschaftsschutzgebiet „Innerer Grüngürtel“. In dem seit 28.04.1991 für das Gebiet geltenden Landschaftsplan der Stadt Köln sind folgende Verbote aufgeführt, die von der Einrichtung der BE -Fläche und der Er- neuerung des Bauwerkes betroffen sind: 1) Die gänzliche oder teilweise Beseitigung oder die Beschädigung von Bäumen, Sträu- chern oder sonstigen Pflanzen ; als Beschädigung gelten auch das Verletzen des Wurzelwerkes und jede andere Maßnahme, die geeignet ist, das Wachstum nachtei- lig zu beeinflussen. 2) Die Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen im Sinne § 2 Abs. 1 BauO NW…. 7) Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen oder Ausschachtungen vorzunehmen, oder die Bodengestalt auf andere Weise zu verändern; 8) Abfälle oder Altmaterial wegzuwerfen oder zu lagern…. 11) Das Fahren mit Kraftfahrzeugen oder deren Abstellen außerhalb der für den öffentli- chen Straßenverkehr zugelassenen Wege und Parkplätze 18) die Bodendecke (Vegeta tion) auf … Böschungen… niedrig zu halten oder zu ver- nichten…. Aufgrund der Größe des Schutzgebietes und der daran gemessenen geringen und darüber hinaus nur temporären Flächeninanspruchnahme ist mit keinen nachteiligen Auswirkungen auf das gesamte Schutzgebiet zu rechnen. Geschützter Landschaftsbestandteil Geschützte Landschaftsbestandteile sind gemäß § 29 BNatSchG rechtsverbindlich festge- setzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähig- keit des Naturhaushalts, 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier - und Pflan- zenarten. Der Landschaftsplan der Stadt Köln setzt i. V. m. § 29 (2) BNatSchG fest, dass „Die Besei- tigung des geschützten Landschaftsbestandteils sowie alle Handlungen, die zu einer Zer- störung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Landschaftsbestandteils führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten“ sind. Das geplante DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 30a von 66 Vorhaben bzw. die Einrichtung der BE -Fläche Nr. 4 tangiert demnach das Zerstörungs -, Beschädigungs- und Veränderungsverbot. Befreiung gemäß § 67 BNatSchG Von den vorhabenbedingten Verbotstatbeständen im Landschaftsschutzgebiet und dem geschützten Landschaftsbestandteil kann gemäß § 67 BNatSchG eine Befreiung erteilt wer- den, wenn 1. dies aus Gründen eines überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Land- schaftspflege vereinbar ist. Es besteht zweifelsfrei ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Bahnstrecke 2620 zwischen Köln Hauptbahnhof und Köln-Worringen. Die Bahnstrecke ist eine der Hauptstre- cken der innerstädtischen S -Bahnverkehrs und entlastet den Straßenverkehr zwischen dem Kölner Norden und dem Zentrum in signifikantem Maß. Vor dem Hintergrund der Größe des Landschaftsschutzgebietes ist die (temporäre) Beein- trächtigung zudem als marginal zu bewerten. Mit Abschluss des Vorhabens wird weiterhin ein Vegetationsbestand wiederhergestellt, der in seiner Ausprägung mindestens die quali- tativen Eigenschaften wie der beanspruchte Bestand vorweist. Zusammenfassend wird im Rahmen des Vorhabens eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsschutzgebietes und des Geschützten Landschaftsbestandteils beantragt. Die Bahnstrecke 2620 ist für den innerstädtischen S -Bahnverkehr von großer Bedeutung und damit von öffentlichem Interesse, weshalb im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 BNatSchG beantragt wird. Schallschutz/ Menschliche Gesundheit DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 31 von 66 Die schalltechnische Untersuchung (Krebs+Kiefer Fritz AG, Darmstadt, 27.07.2018) kommt zu dem Ergebnis, dass es durch den 1:1 Ersatzneubau zu keinen beurteilungsrelevanten Änderungen der Schallsituation kommt. Damit werden durch die Erneuerung der Eisen- bahnüberführungen über die Innere Kanalstraße keine Ansprüche auf Lärmvorsorge ge- mäß 16. BImSchV ausgelöst. Geräuschemissionen Bei der Ermittlung und Beurteilung der aus dem Baubetrieb resultierende Geräuschemissi- onen wurden in Bauphase 1 bei der Durchführung der lärmintensiven Verbau-, Ramm- und Bohrarbeiten, die am Tag und in der Nacht stattfinden, maximale Beurteilungspegel in Höhe von 63,1 dB(A) an dem nächstgelegenen Gebäude Gladbacher Wall 2 (6. OG;Mischgebiet) errechnet. Die maximalen Überschreitungen der bereits auf Grund der bestehenden Verkehrsvorbe- lastung korrigierten Immissionsrichtwerte belaufen sich auf + 6,9 dB(A) am Tag und +16,9 dB(A) in der Nacht und sind an dem innerhalb eines Gebietes mit überwiegend Wohnnut- zung gelegenen Gebäude Krefelder Straße 96 (5. OG) zu erwarten . Bei der Durchführung der Arbeiten zur Herstellung der Widerlager, die in Bauphase 2 am Tag stattfinden, wurden maximale Beurteilungspegel von 58,1 dB(A) am Tag am nächstge- legenen Gebäude Gladbacher Wall 2 (6. OG; Mischgebiet) errechnet. Überschreitungen der bereits auf Grund der bestehenden Verkehrsvorbelastung korrigierten Immissionsricht- werte sind in diesem Fall nicht zu erwarten. Bei der Durchführung der Abbrucharbeiten einschließlich Erdaushub, die in Bauphase 3 sowohl am Tag als auch in der Nacht stattfinden, wurden maximale Beurteilungspegel in Höhe von 61,4 dB(A) an dem nächstgelegenen Gebäude Gladbacher Wall 2 (6. OG, Misch- gebiet) errechnet. Die maximalen Überschreitungen der bereits auf Grund der bestehenden Verkehrsvorbelastung korrigierten Immissionsrichtwerte belaufen sich auf + 5,2 dB(A) am Tag und +15,2 dB(A) in der Nacht und sind am Gebäude Krefelder Straße 96 (allgemeines Wohngebiet, 5. OG) zu erwarten. Die Beurteilung der vom Baubetrieb hervorgerufenen Geräuschimm issionen führt zu dem Ergebnis, dass vor allem während der nächtlichen Arbeiten Überschreitungen der Immissi- onsrichtwerte, unter Berücksichtigung der Schienenverkehrsvorbelastung, zu erwarten sind. Geringe Überschreitungen (< 5 dB) der projektspezifischen Immissionsrichtwerte am Tag sind auch bei den nicht explizit untersuchten Bautätigkeiten 5 und 6 (Vorbereitung der Gründungsebene und Einschub der Widerlager, Einfahren des Überbaus und Herstellung des Oberbaus) nicht auszuschließen. (KREBS+KIEFER Fritz AG, Darmstadt 06.03.2020). Um die unvermeidbaren Lärmbelastungen während der Bauarbeiten dauerhaft auf das technisch mögliche Mindestmaß zu begrenzen sind im Vorfeld die nach dem Stand der Technik möglichen Maßnahmen zur Dämmung oder Einhausung der Baumaschinen zu treffen. - Motoren von Maschinen und Fahrzeugen sind in Leerlaufphasen regelmäßig abzustel- len - Unterweisung der auf der Baustelle eingesetzten Mitarbeiter in die relevanten Belange des Immissionsschutzes DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 32 von 66 - Einsatz geräuscharmer Bauverfahren - Zum Einsatz kommende Verfahren und Maschinen (Baugeräte) müssen dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen Weiterhin sind folgende Empfehlungen bei der Einrichtung und dem Betrieb der Baustelle zu beachten: - Immissionsgerechte Planung der Baustelle - Stationäre Schallquellen sind abzuschirmen - „Die beiden kleineren BE -Flächen, die unmittelbar nördlich und nordwestlich der EÜ liegen, sollten möglichst nicht allzu lärmintensiv genutzt werden.“ - Beschränkung der Betriebszeiten der einzelnen lärmintensiven Maschinen auf ein Mi- nimum - Beschränkung der Maschineneinsatzzeit auf ein Minimum - Information der vom Baulärm betroffenen Personen über Art und Dauer der Baumaß- nahmen sowie über den Umfang der zu erwartenden Beeinträchtigungen - Einsatz eines handlungsbefugter Baulärmverantwortlicher als Ansprechpartner für die Anwohner Darüber hinaus sind aktive Schallschutzmaßnahmen (Errichtung von Schallschirmen an der Quelle oder im Schallausbreitungsweg) in Betracht zu ziehen. Passive Schallschutzmaßnahmen werden als unverhältnismäßig angesehen, da Über- schreitungen der projektspezifischen Immissionsrichtwerte nur für einen begrenzten Zeit- raum je Immissionsort auftreten. Erschütterung Die Erschütterungstechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass erhebliche Be- lästigungen von Menschen in Gebäuden im Sinne der DIN 4150-2 während der geplanten Bauarbeiten sowohl am Tag als auch in der Nacht ausgeschlossen werden können. Ge- bäudeschäden gemäß DIN 4150 -3 sind durch das geplante Bauvorhaben ebenfalls nicht zu erwarten (KREBS+KIEFER Fritz AG, Darmstadt 06.03.2020). Da Überschreitungen der projektspezifischen Immissionsrichtwerte nur für einen begrenz- ten Zeitraum je Immissionsort auftreten und unter der Voraussetzung, dass die im Schall - und Erschütterungsgutachten vorgeschlagenen Maßnahmen durchgeführt werden, ist mit keinen nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu rechnen. 3.2.3 Klima/Luft Die geplanten BE -Flächen werden in Bereichen errichtet, die durch den Schienen - und Straßenverkehr erheblich vorbelastet sind. Die bahnbegleitenden Gehölzbestände sowie die angrenzenden Flächen des innerstädtischen Grüngürtels sowie die angrenzende Klein- gartenanlage sind von stadtklimatischer Bedeutung. Für die Erneuerung der EÜ Innere Ka- nalstraße sind Rodungen und Gehölzrückschnitte auf den BE-Flächen notwendig. DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 33 von 66 Der Vegetationsrückschnitt findet jedoch auf einer relativ kleinen Fläche statt und die Bau- arbeiten sind auf ein Jahr begrenzt . Im Anschluss werden die BE -Flächen gemäß ihres Ausgangszustandes wiederhergerichtet . Gehölze werden angepflanzt bzw. siedeln sich durch natürliche Sukzession wieder an. „Erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere“ auf das Schutzgut Klima durch die Baumaßnahme sind nicht zu erwarten. Damit entfällt eine Erfassung und Bewertung nach Anlage 1 BKompV. 3.2.4 Boden/Abfall Für die Baustraßen und die Baustelleneinrichtungsflächen sind bauzeitlich begrenzte Ver- siegelungen und Verdichtungen unvermeidbar. Während der Bauarbeiten findet Aushub und Umlagerung von Bodenmaterial statt. Dadurch kommt es zu temporären Verlusten der Bodenfunktion. Mit der Lagerung des Oberbodens im Anschluss an die BE-Fläche Nr. 4 und den anschlie- ßenden Wiedereinbau nach Abschluss des Vorhabens erfüllt das Projekt die Anforderun- gen an einen bodenschonenden Umgang gemäß DIN 19731. Mit der Lagerung im unmit- telbaren Umfeld des Bodenaushubbereiches werden die Bodentransportfahrten auf ein Mi- nimum reduziert. Konfliktbezug: Bo1 Gemäß § 1 BBodSchG sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren und Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen (§ 7 BBodSchG). Da- her hat ein sachgerechter Abtrag des Bodens zu erfolgen. Die Vermischung mit boden- fremden Stoffen ist zu vermeiden. Bei den Böden im Eingriffsbereich handelt es sich um anthropogen überformte Böden mit geringer Bodenfunktion und starken Vorbelastungen durch Schadstoffeintrag und Vermi- schung durch Auf- und Abtrag von Boden während vorangegangener Baumaßnahmen. Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial Durch den Abriss des alten Brückenbauwerkes fallen verschiedene Abfälle wie Beton, Bau- schutt und Eisenschrott an (BoVEK, DB E&C, Duisburg, 24.11.2016, IBES Baugrundinstitut GmbH, Baugrund- und Gründungsgutachten, Duisburg 01.02.2012). Unter Beachtung der Vorgaben der Ländergemeinschaft Abfallbeseitigung (LAGA) können die Böden wiederverwendet werden. Wird das Schotter - bzw. Bodenmaterial ab der Einstufung Z1.2 nach dem Ausbau nicht sofort abgefahren, ist es zur Vermeidung von jeglichen Schutzgutgefährdungen auf einer PE-Folie und mit Folie abgedeckt oder in Muldencontainern mit Deckel oder mit Folienab- deckung zu lagern. Das bei den Abtrags - und Aushubarbeiten anfallende Material ab der Einstufung Z1.2 ist bis zur Entsorgung auf der Baustelle zu lagern. DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 34 von 66 Für das Bauvorhaben wurde ein Kurzkonzept (Vorstufe zum Boden-Verwertungs-Konzept (BoVEK)) gem. Richtlinie 137.0101 der DB AG durchgeführt. (DB Engineering & Consulting GmbH, Duisburg, November 2016) Bei Anwendung entsprechenden Schutzvorkehrungen gem. DIN 18915 (Oberbodensiche- rung) und DIN 19731 (Verwertung von Bodenmaterial) werden keine erheblichen Auswir- kungen durch das Vorhaben prognostiziert. Die Umweltauswirkungen durch anfallende Abfälle bei der Baudurchführung werden bei fachgerechter Entsorgung bzw. Wiederverwendung nach LAGA als gering eingestuft. Unter Einhaltung der Schutzmaßnahme Bo1 und Wiederherstellung der BE-Flächen gemäß ihres Ausgangszustandes entstehen keine „erheblichen Beeinträchtigungen besonderer Schwere“ auf das Schutzgut Boden und sind durch das geplante Vorhaben auch nicht zu erwarten. Damit entfällt eine Erfassung und Bewertung nach Anlage 1 BKompV. 3.2.5 Wasser Oberflächengewässer Im Umfeld des Bauvorhabens sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Grundwasser An der Entwässerung des Bahnkörpers werden keine Änderungen vorgenommen. In das Grundwasser wird lediglich punktuell - dauerhaft - durch die Errichtung der Bohr- pfähle eingegriffen. Baubedingte Wirkungen/Eingriffe Der Bau der neuen Widerlager erfolgt im Schutze des teilabgebrochenen Bestandsfunda- ments. Für die Herstellung der Winkelstützwände sind Baugrubenverbauten notwendig. Die Baugrubensohle liegt auf einer Höhe von ca. 47,40 mNN. Gemäß geotechnischer Be- gutachtung (siehe Unterlage 12) ist mit einem maximalen Grundwasserstand von 43,20 mNN zu rechnen. Die Baugrube liegt somit nicht im Grundwasser. Von einer direkten Grundwasserbeeinflussung durch die Baumaßnahme ist nicht auszugehen. Sollte der Höchstgrundwasserstand ansteigen, muss die Baugrube durch eine offene Wasserhaltung mittels Tauchpumpen trockengelegt werden. Grundsätzlich ist das Grundwasser während der Bautätigkeiten durch den Eintrag von Schadstoffen (insbesondere durch lösliche und mobile Spurenstoffe durch Maschinenein- satz oder Unfälle) gefährdet. Dies ist durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Bei Be- achtung der geltenden technischen Vorschriften zur Beseitigung von ggf. freigesetzten, wassergefährdenden Betriebsmitteln, Schadstoffen u.a. ist eine Minderung der Grundwas- serqualität weitestgehend auszuschließen. Anlagebedingte Wirkungen/Eingriffe Im Zuge der Erneuerung der EÜ werden Betonpfähle in das Grundwasser eingebracht. Für das gewählte Herstellverfahren der Bohrpfähle ist kein Aufstauen, Absenken und Um- leiten von Grundwasser erforderlich. Anforderungen nach §9 des WHG sind hiermit nicht gegeben. DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 35 von 66 Die Betonzusammensetzung der zu betonierenden Bohrpfähle, die zum Teil ins Grundwas- ser hineinragen, wird so gewählt, dass ein Einsatz im Grundwasser möglich ist. Grundsätzlich haben sich Beton und Zement seit Jahrzenten für Bauteile, die unmittelbar in Kontakt mit Grundwasser stehen, hervorragend bewährt. Eine Freisetzung von Spurenele- menten aus Frischbeton ist demnach nur in äußerst geringen Mengen zu erwarten. Ei ner möglichen Beeinflussung des Grundwassermechanismus durch Chrom – das einzige Ele- ment, das eine erhöhte Löslichkeit in Porenwasser aufweist – ist mit dem Einsatz einer chromatarmen Zementmatrix für die Gründungsbauteile, die im direkten Kontakt zum Grundwasser stehen, entgegenzuwirken. Der Einsatz und die Anforderungen an die Betonzusammensetzung werden bei der Aus- führung mit der zuständigen Wasserbehörde der Stadt Köln abgestimmt. Daher kann eine durch das Bauvorhaben bedingte Verschlechterung des chemischen Zu- standes des Grundwasserkörpers „Terrassen des Rheins“ ausgeschlossen werden. Das Bauvorhaben wird sich auch mengenmäßig nicht auf den Grundwasserkörper „Terras- sen des Rheins“ auswirken. Da zwar das Einbringen von Betonpfählen (insgesamt 23 Stück mit einem Durchmesser von 70 bzw. 90 cm und einer Gesamtfläche von 310 m²) ins Grund- wasser vorgesehen ist, aber bezogen auf die Größe des Grundwasserkörpers vernachläs- sigt werden kann. Die Einleitung des Niederschlagswassers erfolgt in den vorhandenen Kanal. Folglich entstehen keine „erheblichen Beeinträchtigung besonderer Schwere “ auf das Schutzgut Wasser durch das geplante Bauvorhaben und sind auch nicht zu erwarten. Damit entfällt eine Erfassung und Bewertung nach Anlage 1 BKompV. 3.2.6 Eingriffsbilanzierung Die Erneuerung der EÜ „Innere Kanalstraße“ führt zu unmittelbaren Beeinträchtigungen von - Biotopen und - Schutzgütern (Pflanzen, Tiere, Boden, Klima/Luft, Wasser, Landschaftsbild) Mittelbare Beeinträchtigungen entstehen durch das Bauvorhaben nicht. Die Wirkungsanalyse für die einzelnen Schutzgüter schließt mit dem Ergebnis, dass „er - hebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere“ der Schutzgüter Biotope, Tiere, Pflan- zen, Boden, Klima/Luft, Wasser bzw. „erhebliche Beeinträchtigungen“ des Landschaftsbil- des durch das geplante Bauvorhaben nicht zu erwarten sind. Die Schutzgüter werden daher durch den biotopwertbezogenen Ausgleich mitkompensiert. Die Beeinträchtigung von Biotopen wird in der nachfolgenden Tabelle (Kap.3.2.6) zusam- men mit dem erforderlichen biotopwertbezogenen Ausgleich dargestellt. Ein Teil der temporär genutzten Flächen befindet sich im sicherheitsrelevanten Bereich des Eisenbahnverkehrs (beidseitig 6 Meter gemessen von der Gleisachse). Die Beseitigung von Gehölzen im sicherheitsrelevanten Bereich stellt unter dem Gesichtspunkt der Instandhal- tung der Eisenbahnbetriebsanlage keinen ausgleichspflichtigen Eingriff dar. Laut Umwelt- DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 36 von 66 Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes macht es dabei keinen Unterschied, ob die Gehölze im Rahmen der Instandhaltung oder eines Änderungsbauvorhabens beseitigt werden. Alle übrigen Eingriffe, die durch das Bauvorhaben entstehen (die über die Beseitigung von Gehölzen im sicherheitsrelevanten Bereich hinausgehen), sind als Eingriff im Sinne § 18 ff. BNatSchG zu bewerten. Zudem erfolgt eine Übersetzung der Biotoptypen nach „Ludwig“ in den entsprechenden Biotoptyp nach „BKompV“. Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt im Weiteren nach BKompV. Die Unterlage 10.3 stellt die Konflikte sowie die Maßnahmen in einem Plan dar. DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 37 von 66 DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 38 von 66 DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 39 von 66 Abb. 17 24: Eingriffs-Ausgleichsbilanz genehmigte Flächeninanspruchnahme durch das Vorhaben „Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn)“ DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 39a von 66 Abbildung 25: Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Flächeninanspruchnahme der 1. Planänderung des Vorhabens „Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 40 von 66 Temporär sind für die Montage und den Einbau der Brücke sowie für die Baustellenzufahr- ten Eingriffe in Natur und Landschaft unvermeidbar. Die bauzeitlich in Anspruch genommenen Flächen stehen nach Abschluss der Bauarbeiten wieder zur Verfügung und werden wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht. Die BE-Fläche 4 wurde bereits für den Neubau der Gewölbebrücke als BE-Fläche in An- spruch genommen. Bei der BE-Fläche 4 handelt es sich um eine planfestgestellte Fläche, auf der die Wieder- herstellungsmaßnahmen für die Gewölbebrücke umgesetzt worden sind. Vor der Benut- zung der BE -Fläche 4 für die Gewölbebrücke standen dort mittelalte Gehölze, die für die Einrichtung der BE -Fläche entfernt wurden. Inzwischen sind die Baumaßnahmen an der Gewölbebrücke abgeschlossen und es ist dort eine ruderale Grasflur entstanden. Am Rande der BE-Fläche am Bahnböschungsfuß (in Richtung Kölner Betriebsbahnhof) wurden junge Gehölze angepflanzt, um den Zielbiotopwert (Baum -Strauchhecken mittelalt) zu er- reichen. Im Zuge der Baumaßnahme „EÜ Innere Kanalstraße“ bzw. durch die 1. Planänderung des Vorhabens wird die Wiederherstellungsfläche teilweise erneuert als BE-Fläche (BE-Fläche 4, Flurstück 1520/298 u. 1519/294) in Anspruch genommen. Die temporäre Inanspruchnahme dieser Fläche beträgt rund zwölf Monate. Im Anschluss wird die BE-Fläche gemäß ihrem jetzigen Ausgangszustand wiederhergestellt, d.h. es wird eine Einsaat vorgenommen, um den Ausgangsbiotoptyp „ruderale Grasflur“ wieder zu er- zielen. Dieser Vegetationsbestand ist kurzfristig wiederherstellbar. Die angepflanzten jun- gen Gehölze werden für die Erneuerung der EÜ Inneren Kanalstraße nicht entfernt, sondern durch einen ortsfesten Zaun als Bautabuzone gekennzeichnet und dadurch vor Sch äden geschützt (S1) durch die 1. Planänderung des Bauvorhabens in Anspruch genommen. Die Gehölze werden nach Abschluss des Vorhabens in einer höheren Qualität wiederange- pflanzt; diesbezüglich ist der Zustand vor der Rodung maßgeblich (Abb. 18). Es entsteht kein zusätzlicher Kompensationsbedarf durch die 1. Planänderung des Vorhabens. DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 41 von 66 Abbildung 26: BE-Fläche 4, orange = planfestgestellte Wiederherstellungsfläche, rot = BE- Fläche, rot gestrichelt = S1, Bautabuzone (Tim Online 2022). Von der planfestgestellten Wiederherstellungsfläche wird folglich lediglich die ruderale Grasflur in Anspruch genommen, die sich innerhalb kürzester Zeit nach erneuerter Einsaat wiedereinstellen wird. BE-Fläche 4: planfestgestellte Wiederherstellungsfläche Eingriff Ausgleich Bio- top Lud- wig Biotop BKomp V BW BKomp V Flä- chen- größe [m²] BW ge- samt Konf likt Maß- nahme Biotop BKom pV Bio- top Lud- wig BW nach BKom pV BW ge- samt Flä- chen- größe [m²] HH7 / HP7 51.02: Kleine 11 1.181 12.99 1 B2 003_W 2 51.02: HH7/ HP7 11 1.181 12.99 1 DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 42 von 66 unbe- festigte Freiflä- chen mit Spon- tanve- getation Kleine unbe- fes- tigte Frei- flä- chen mit Spon- tanve- geta- tion Insgesamt entsteht durch das Bauvorhaben EÜ Innere Kanalstraße ein Kompensationsde- fizit in Höhe von 1. 304 Wertpunkten nach Ludwig bzw. 1. 316 nach BKompV, dass durch den Entwicklungszeitraum der Gehölze bis zum Erreichen des ursprünglichen Zustandes begründet ist. Andere für die Kompensation des Defizites geeigneten und verfügbaren Flächen konnten im Umfeld der Baumaßnahme nicht gefunden werden. Mit dem Grünflächenamt der Stadt Köln wurde daher die Zahlung eines Ersatzgeldes, entsprechend den Kosten, die für die Wiederherstellung der BE-Fläche entstanden sind vereinbart (Anhang 1). Demnach belau- fen sich die Kosten für das Ersatzgeld auf 4.900 €. DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 43 von 66 Abbildung 18 27: Blick auf die BE-Fläche 4, am Böschungsfuß wurden Gehölze als Wie- derherstellungsmaßnahme für die Gewölbebrücke angepflanzt (Juli 2022). Abb. 19 28 und 20 29: Wiederhergestellte BE-Fläche für die erneuerte Gewölbereihe – Erneute Nutzung in einem Teilbereich für die Erneuerung der EÜ Inneren Kanalstraße (Juli 2022). 3.3 Wechselwirkungen Durch die Umsetzung der Baumaßnahmen treten z wischen den einzelnen Schutzgütern temporäre Wechselwirkungen auf: - Auswirkung der Lärmimmissionen auf Menschen und Tiere. - Auswirkung der Flächenbeanspruchung auf die Schutzgüter Boden, Wasser und durch den Verlust von Vegetation auch Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere. - Auswirkungen durch den Verlust von Vegetation führt auch zu Beeinträchtigungen des Landschafts-/ Stadtbildes und des Lokalklimas. DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 44 von 66 Es sind Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern festzustellen. Diese sind jedoch aufgrund der relativ geringen Flächeninanspruchnahme und der zeitlichen Begrenzung der Auswirkungen und der bestehenden Vorbelastungen als gering bzw. unerheblich einzustu- fen. Kumulative dauerhafte Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter sind nicht zu erwarten. 4 Landschaftspflegerische Maßnahmen Ziel dieser Maßnahmen ist die Vermeidung und Verminderung von Eingriffen, eine mög- lichst kurzfristige Wiederherstellung der beanspruchten Biotopstrukturen im unmittelbaren Eingriffsbereich sowie die Kompensation der nicht kurzfristig wiederherzustellenden Ein- griffe. 4.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung Um die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes so gering wie möglich zu halten, sind wäh- rend der Bauphase folgende Vermeidungs - bzw. Verminderungsmaßnahmen zu berück- sichtigen: 001_VA: Einsatz und Kontrolle durch eine zertifizierte generelle umweltfachliche Bauüberwachung Es ist eine zertifizierte umweltfachliche Bauüberwachung vorzusehen, die die sachgerechte Einrichtung der Baustelle hinsichtlich Bodenschutzes/Abfall, Immissionsschutz sowie land- schaftspflegerischer und artenschutzfachlicher Belange zusammen mit der örtlic hen Bau- überwachung sicherstellt (insbesondere Vermeidungs -, Verminderungs-, Schutzmaßnah- men) und das Personal hinsichtlich umweltrechtlicher Belange einweist. Darüber hinaus ist eine Kontrolle der Baustelle durch die umweltfachliche Bauüberwachung in regel mäßigen Abständen vorzusehen. Insbesondere die lärmintensiven Arbeiten sind von einer zertifizier- ten Bauüberwachung zu begleiten und es ist ein handlungsfähiger Ansprechpartner einzu- setzen. Konfliktbezug: B1, B2, B3, B4, Bo1, F1, L1 DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 45 von 66 002_VA Bauzeitenregelung zum Schutz wildlebender Tiere Zum Schutz wildlebender Tiere (insbesondere der Brutvögel) ist gemäß §39 BNatSchG die Baufeldfreimachung, insbesondere der Rückschnitt der Gehölzflächen, zwischen 01. Okto- ber und 28. Februar durchzuführen. Konfliktbezug: F1 003_VA: Kontrolle der EÜ „Innere Kanalstraße“, der unmittelbar angrenzenden Überführung und potenzieller Höhlenbäume auf Fledermaus- und Vogelbesatz Das Brückenbauwerk weist keine Eignung für Wochenstubenkolonien und als Winterquar- tier des im Messtischblatt vermerkten Großen Mausohrs auf, jedoch bietet die unmittelbar angrenzende und durch das Baugeschehen mit beeinträchtigte Überführung Potential als Einzelquartier u.a. von männlichen Tieren. Zudem weist das Brückenbauwerk EÜ „Innere Kanalstraße“ eine Eignung als Brutplatz für Vögel (vor allem für Haus-/Stadttauben) auf. Da der Baubeginn erst für 2024 vorgesehen ist, wird im Frühjahr/Sommer 2023, vor Baubeginn mit entsprechendem Vorlauf (Ruhe-, Aktivitäts-, und Brutzeit beachtend), durch die umwelt- fachliche Bauüberwachung bzw. qualifiziertes Fachpersonal, erneut geprüft, ob ein Vogel- bzw. Fledermausbesatz am Bauwerk vorliegt. Sollten sich Hinweise auf einen Besatz erge- ben, sind potenzielle Nistplätze am Bauwerk nach Beendigung der Brutperiode 2023 zu verschließen, sodass das Bauwerk nicht als Brutstätte im Frühjahr 2024 ge nutzt werden kann. Dasselbe gilt für potentiellen Fledermausbesatz. Es befinden sich Höhlenbäume im Eingriffsbereich (BE-Fläche 3 und BE-Fläche 2). Diese sind vor den Fäll- und Rodungsarbeiten (Ende 2024/Anfang 2025) durch die umweltfachli- che Bauüberwachung bzw. qualifiziertes Fachpersonal auf Vogel - und Fledermausbesatz zu kontrollieren. Sofern sich die Fäll-/Rodungsarbeiten nicht unmittelbar anschließen, sind bestehende, freie Astlöcher zu verschließen, um auch hier eine Nutzung zu vermeiden. Konfliktbezug: F1 004_VA: Einsatz insektenfreundlicher Lampen Um zu verhindern, dass Insekten und Fledermäuse durch die Ausleuchtung der Baufelder in ihren Aktivitäten gestört werden, sind die Bauarbeiten soweit wie möglich tagsüber durch- zuführen. Die nächtlichen Bauaktivitäten werden auf ein Minimum reduziert. Nächt liche Bauarbeiten sind während der 3-wöchigen Totalsperrung im Sommer nicht auszuschließen. Gegebenenfalls ist das Baufeld in dieser Zeit durch warm-weiße, insektenfreundliche LED- Lampen mit einem geschlossenen Leuchtkörper und einer nach unten gerichteten Abstrah- lung auszuleuchten. Konfliktbezug: F1 DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 46 von 66 005_VA: Vermeidung von Pfützen Auf den BE-Flächen und im Bereich der Baufeldfreimachung soll Pfützenbildung vermieden werden, um das spontane Auftreten von Abgrabungsamphibien wie der im LANUV -Mess- tischblatt 5007-2 vermerkten Wechselkröte zu vermeiden. Nach Erfordernis sind zur Ver- meidung von Spurrillen Bodenplatten zu verwenden. Konfliktbezug: F1 S1: Schutz und Erhalt angrenzender Gehölze und Biotope Zum Schutz und Erhalt angrenzender Biotope und Gehölze (z.B. im LSG „Innerer Grüngür- tel“ befindliche alte Platane mit Asthöhlen auf BE -Fläche 3) sind bauzeitlich ortsfeste Schutzzäune, die das Betreten und Beschädigen dieser Fläche während der Bautätigkeiten verhindern sollen (Bautabuzone), in Absprache mit der umweltfachlichen Bauüberwachung aufzustellen. Rückschnitte und Fällungen sind auf das notwendige Mindestmaß zu reduzie- ren. Die Maßnahmen haben nach RAS-LP4 und DIN 18920 zu erfolgen. Konfliktbezug: F1, B1, B2, B3, B4, L1, Bo1 Bo1: Bodenschonender Umgang gemäß DIN 18915 und DIN 19731 und fachgerechte Abfallentsorgung nach LAGA Der Oberboden im Bereich der unversiegelten BE -Flächen ist vor Baubeginn abzutragen und gem. DIN 18915 zu sichern und nach Abschluss der Bauarbeiten, je nach Eignung, wieder einzubauen. Zum Erhalt der natürlichen Bodenfunktion ist bei allen Bodenarbeiten die DIN 18915 und DIN 19731 (Verwertung von Bodenmaterial) anzuwenden bzw. zu be- rücksichtigen. Die fachgerechte Entsorgung aller nicht wieder verwertbaren Materialien hat gemäß der Ländergemeinschaft Abfallbeseitigung (LAGA) zu erfolgen. Konfliktbezug: Bo1 Um die Böden vor Verdichtung und Schädigung zu schützen ist zumindest auf der BE - Fläche 4 das Auslegen von Matten zur Vermeidung von Verdichtung und Schädigung vor- zusehen Technische Schutzmaßnahmen während der Bauphase Während der Bauphase sind folgende Grundsätze zu beachten: • In der Ausführung sind alle Baulärm mindernden Maßnahmen gemäß Stand der Technik zu berücksichtigen. Die ausführenden Baufirmen werden grundsätzlich ver- pflichtet, alle gebotenen Maßnahmen, wie die Wahl entsprechender geräusch- und erschütterungsarmer Bauverfahren und Maschinen, zur Minderung der Beeinträch- tigung durch den Bau zu ergreifen. • Schadstoffeinträge in das Grundwasser sind durch entsprechende Schutzmaßnah- men gemäß der aktuellen Gesetzeslage (WHG, LWG) und dem Stand der Technik zu vermeiden. Kraftstoffe, Hydraulik - und Mineralöle sind nur auf befestigten und DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 47 von 66 gegenüber dem Untergrund abgedichteten Flächen in dafür zugelassenen Behält- nissen zu lagern. Ölbindemittel sind auf der Baustelle in ausreichender Menge vor- zuhalten. • Während der Durchführung der Bauarbeiten ist darauf zu achten, dass bei Unfällen während der Bauarbeiten (Leckagen von Tanks, Verkehrsunfälle durch Bau - und Transportfahrzeuge.) keine schädlichen Substanzen in den Boden bzw. in den Un- tergrund gelangen können. • Zur Vermeidung von Boden - und Grundwasserverunreinigungen durch auslaufen- des Öl und Benzin ist darauf zu achten, dass nur sorgfältig gepflegte und zertifzierte Maschinen eingesetzt werden. 4.2 Maßnahmen zur Wiederherstellung der ursprünglichen Biotoptypen Die bauzeitlich in Anspruch genommenen Flächen werden nach Abschluss der Bauarbei- ten durch folgende Maßnahmen wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht: 001_W Gehölzpflanzung Neubepflanzung der in Anspruch genommenen Gehölzflächen nach Bauende. Bodenvor- bereitung aller in Anspruch genommenen Flächen (Untergrund lockern, abgeschobenen Oberboden wieder auftragen). Die Gehölzpflanzung erfolgt in Abstimmung mit der UNB bzw. dem Grünflächenamt der Stadt Köln bzw. den Eigentümern. Dabei ist zu beachten, dass in einem Abstand von mindestens 6 m ab Gleisachse zur Er- haltung der Betriebssicherheit und eines störungsfreien Zustandes der Bahnanlage keine Gehölze gepflanzt werden dürfen. Für größere bzw. höher wachsende Gehölze ist der Ab- stand zur Gleisachse noch größer (mind. 8 m) zu wählen. Die angepflanzten Gehölze werden in einer höheren Qualität wiederangepflanzt, um die erneute bauliche Inanspruchnahme durch die 1. Planänderung zu kompensieren. Konfliktbezug: B1, Bo1, L1 Folgende Gehölze werden, unter Berücksichtigung des Standortes und in Anlehnung an die wieder hergestellte BE-Fläche an der Gewölbebrücke, für die Anpflanzung vorgeschla- gen: Cornus sanguinea – Roter Hartriegel v. Str. 4 Tr. 60 -100 cm Corylus avellana – Hasel v. Str. 4 Tr. 60 80-100 cm Euonymus europ. – Pfaffenhütchen v. Str. 3-4 Tr. 60 80-100 cm Viburnum opulus – gemeiner Schneeball v. Str. 4 Tr. 60 80-100 cm Prunus mahaleb – Weichselkirsche Amelanchier lamarckii – Kupfer-Felsenbirne Pflanzverband: 1 m x 1,5 m. DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 48 von 66 Die Pflege der Gehölzanpflanzungen erfolgt gemäß DIN 18919 über einen Zeitraum von insgesamt 3 Jahren (1 Jahr Fertigstellungspflege und 2 Jahre Entwicklungspflege). Die Wiederherstellung der Gehölzanpflanzungen ist im Bestands- Konflikt- und Maßnah- menplan dargestellt. Die Pflanzqualität ist im Zuge der Ausführungsplanung mit dem Grünflächenamt der Stadt Köln abzustimmen. 002_W Sukzessive Entwicklung zu Ruderalfluren In Anspruch genommene gehölzfreie Biotope (bahnparallele Gras- und Ruderalfluren) so- wie die spontan mit Gehölzen bewachsenen Biotope, die im sicherheitsrelevanten Bereich liegen, sind mit dem Ziel der sukzessiven Entwicklung vorzubereiten. Konfliktbezug: B2, Bo1, L1 003_W1 Rasenansaat Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Rasenflächen (straßenbegleitende Ban- kette, Rasenfläche in Grünanlage). Bodenvorbereitung aller in Anspruch genommenen Flächen (Untergrund lockern, abgeschobenen Oberboden wieder auftragen). Die Rasen- ansaat erfolgt in Abstimmung mit der UNB bzw. dem Grünflächenamt der Stadt Köln bzw. den Eigentümern. Konfliktbezug: B3, Bo1, L1 003_W2 Rasenansaat mit ungelenkter Sukzesssion Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Rasen-Ruderalflächen. Bodenvorberei- tung aller in Anspruch genommenen Flächen (Untergrund lockern, abgeschobenen Oberboden wieder auftragen). Die Rasenansaat erfolgt in Abstimmung mit der UNB bzw. dem Grünflächenamt der Stadt Köln bzw. den Eigentümern. Im innerstädtischen Bereich wird eine Regelsaatgutmischung mit Kräutern vorgeschlagen. Anschließend werden diese Flächen sich selbst überlassen (natürliche Sukzession). Konfliktbezug: B2, Bo1, L1 4.3 Maßnahmen zur Kompensation E1 Ersatzgeldzahlung Die neu zu pflanzenden Gehölze auf den bauzeitlich in Anspruch genommenen Flächen haben nach einer Entwicklungszeit von fünf Jahren noch nicht den Wert des Zustandes vor Baubeginn erreicht. Daher entsteht ein Defizit von ca. 1.304 Biotopwertpunkten nach „Ludwig“. Nach BKompV entsteht kein Defizit, da die Gehölze innerhalb von 30 Jahren wieder ihren Ausgangswert erreicht haben werden. bzw. „BKompV“ für das im Umfeld der Baumaßnahme keine zusätzlichen, geeigneten Flächen gefunden werden konnten. Das DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 49 von 66 verbleibende Defizit wird daher durch die Zahlung eines Ersatzgeldes an die Untere Na- turschutzbehörde bzw. das Grünflächenamt der Stadt Köln kompensiert. Die Höhe des Ersatzgeldes wurde nach den Kosten, die für die Wiederherstellung und Kompensation der BE-Fläche für die Erneuerung der Gewölbereihe entstanden sind, er- mittelt (Anhang 1). Danach ergibt sich ein Ersatzgeld von 4.900€. 5 Zusammenfassung Die Eisenbahnüberführung über die Innere Kanalstraße in Köln bei Bahn-km 1,578 der Strecke 2620 ist auf Grund ihres schlechten Zustandes zu erneuern, um die Verfügbarkeit der Strecke zu gewährleisten. Die InfraGO AG plant daher die Erneuerung des Bauwer- kes an gleicher Stelle. Die 1. Planänderung zu dem Vorhaben „Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S- Bahn) Strecke 2620, km 1,578“ erfolgt aufgrund der südlichen und östlichen Erweiterung der BE-Fläche Nr. 4. Die Baumaßnahme dient der Verfügbarkeit der Bahnanlagen und der Abwicklung des Ver- kehrs auf der Schiene. Durch die Minimierung der Eingriffe auf das bautechnisch erforder- liche Minimum (Vermeidungsgebot) sowie aufgrund der bestehenden Vorbelastungen (Straßen- und Schienenverkehr, vorausgegangene Baumaßnahmen) und vor dem Hinter- grund der zeitlichen Begrenzung der Baumaßnahme und der relativ kurzfristigen Wieder- herstellbarkeit der Biotope durch Anpflanzungen bzw. natürliche Sukzession können die unvermeidbaren Eingriffe vor Ort ausgeglichen werden. Das verbleibende Kompensations- defizit wird durch die Zahlung eines Ersatzgeldes in Höhe von 4.900 € ausgeglichen. Die Beeinträchtigungen aufgrund der zusätzlichen Flächeninanspruchnahme durch die 1. Planänderung des Vorhabens werden durch Wiederherstellungsmaßnahmen kompensiert. Die beanspruchten Gehölzbestände werden in einer höheren Qualität wiederangepflanzt, so dass sich die temporäre Beeinträchtigung nicht auf die ursprünglich intendierte Entwick- lung des Gehölzbestands auswirkt. Eine Nutzung des Untersuchungsraums u.a. als Jagdhabitat vom im Messtischblatt ver- merkten Großen Mausohrs kann nicht ausgeschlossen werden. Es besteht das Potential einer eventuellen Einzelquartiernutzung des Brückenbauwerks und der im Eingriffsbereich befindlichen Höhlenbäume. Die von der Baumaßnahme betroffenen bahnstreckenbegleitenden Gehölzbestände haben eine potenzielle Funktion als Nistplatz für diverse Vogelarten. Art und Ausprägung der be- troffenen Strukturen sowie die Stördichte im Raum schränken allerdings die Habitateignung wesentlich ein. Zu rechnen ist hauptsächlich mit Vorkommen störungsunempfindlicher und hinsichtlich ihrer Lebensraumanforderungen wenig anspruchsvoller Arten wie z. B. Amsel, Kohlmeise, Buchfink, Elster, Grünfink, Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke, Rin gel- und Stadt-/Haustaube, Rotkelchen, Zaunkönig oder Zilpzalp. Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Messtischblatts 5007 -2 mit potenziellem Wechselkrötenvorkommen. Bei den Vor -Ort-Begehungen im Sommer 2019 und Oktober 2016 konnten keine Individuen oder potenzielle Laichhabitate nachgewiesen werden. Ein DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 49a von 66 spontanes Auftreten nach starken Regengüssen, insbesonder e auf der BE -Fläche 4, ist möglich. Unter Berücksichtigung geplanter Maßnahmen wird der mit den Baumaßnahmen verbun- dene artenschutzrechtliche Konflikt als gering eingestuft. Ein Verstoß gegen das Verlet- zungs-bzw. Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wird bei allen Arten ausge- schlossen. Die möglichen Störwirkungen der Baumaßnahmen auf die Avifauna, Fleder- mäuse und Amphibien sind unter Einhaltung der Vermeidungs - und Schutzmaßnahmen gering. Eine erhebliche Störung i. S. von § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist bei allen Arten ausgeschlossen. Der mit der Baumaßnahme verbundene potentielle Verlust von Fortpflan- zungs- und Ruhestätten entlang der Bahntrasse löst aufgrund der vorgesehenen Maßnah- men und der im näheren Umfeld vorhandenen Ausweichlebensräume, bei keiner Art einen Verbotsverstoß gemäß § 44 Abs. Nr. 3 BNatSchG aus. 6 Quellenhinweise Bundeskompensationsverordnung– BKompV) vom 14.05.2020 (BGBl. I, S. 1088) Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) (2020): Steckbrief Grundwasserkörper. Online un- ter: https://geoportal.bafg.de/birt_viewer/frameset?__report=GW_WKSB.rptdesign&__na- vigationbar=false¶m_wasserkoerper=DE_GB_DENW_282_11 (abgerufen am 10.01.2021). DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 50 von 66 DB E&C, Köln (2020): Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung „Erneuerung EÜ In- nere Kanalstraße“ in Köln. DB E & C Köln (2020): Artenschutzrechtliche Prüfung. DB E&C, Duisburg, BoVEK, 24.11.2016. DB InfraGO, Köln (2024): Erläuterungsbericht zur 1. Planänderung. Stand: 20.12.2024 Eisenbahn-Bundesamt, (2014): Umwelt -Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststel- lung und Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen, 6.Fassung Teil 3 ELWAS (2020): Bodenkarte 1: 50.000 des Geologischen Dienstes NRW. Online unter: http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/pdfs_stadtbuerger/pdf_umwelt/klimagutach- ten.pdf (abgerufen am 22.10.2020) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist" IBES Baugrundinstitut GmbH, Duisburg 01.02.2012: Baugrund- und Gründungsgutachten. Krebs+Kiefer Fritz AG , Darmstadt 27.07.2018: Schalltechnische Untersuchung (16. Bim- SchV) Krebs+Kiefer Fritz AG, Darmstadt, 03.06.2020: Schall- und Erschütterungsgutachten LANUV-NRW (2020): Messtischblatt. Online unter: https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/52022 (abgerufen am 16.10.2020). LANUV-NRW (2020), Schutzgebiete. Online unter: https://www.lanuv.nrw.de/natur/schutzgebiete (abgerufen am 20.10.2020). Ministerium des Inneren Landes Nordrhein-Westfalen, „Gesetzte zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW)" (2018): https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=4910&anw_nr=2&auf- gehoben=N&det_id=397097. NRW Umweltdaten vor Ort, 2013. Stadt Köln Luftreinhalteplan Köln 01.04.2019. Synthetische Klimafunktionskarte - Klimatologische Untersuchung Köln, 1997 . wetterdienst.de. Stadt Köln (2021): Landschaftsplan der Stadt Köln, Band I und II.BE-Fläche DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 51 von 66 Anhang 1 Ersatzgeldberechnung DB Engineering & Consulting GmbH Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP_Innere_Kanalstr_Text_Anpassung202412_CF.docx gedruckt am: 08.01.25 - 14:30 Seite 52 von 66 Anhang 2 Maßnahmenblätter
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 0101/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eisenbahnüberführung Innere Kanalstr. Erweiterung Baustelleneinrichtungsfläche Inanspruchnahme von bestehenden Ausgleichsflächen Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nimmt die Planung zur Erweiterung der BE- Fläche EÜ Innere Kanalstr. zustimmend zur Kenntnis. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die Maßnahme ab und gibt eine eigene Stellungnahme ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 27.01.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Beschreibung der Maßnahme Die DB InfraGO AG plant die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Innere Kanal- straße (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578. Die Maßnahme liegt innerhalb des Land- schaftsschutzgebiets L16 „Innerer Grüngürtel“. Für die Erneuerung liegt bereits eine Plangenehmigung aus dem Jahr 2023 des Ei- senbahn-Bundesamts (EBA) vor. Das planfestgestellte Vorhaben soll nun einer Ände- rung unterzogen werden, die eine Erweiterung der BE-Flächen 4 und 5 in südliche und östliche Richtung beinhaltet. Die südliche zusätzliche Inanspruchnahme soll auf einer Fläche erfolgen, die bereits im Plangenehmigungsverfahren als BE-Fläche dargestellt ist. Im Bereich der BE-Flä- che Nr. 4 befinden sich rechtsverbindlich festgesetzt Ausgleichsflächen. Die Stadt Köln hatte im ursprünglichen Verfahren aufgrund der vorhandenen eine In- anspruchnahme versagt; die Plangenehmigung erfolgte mit der Vorgabe, dass die Ausgleichspflanzung durch einen Zaun vor Beeinträchtigungen zu schützen ist. Im Rahmen der 1. Planänderung soll diese Fläche inklusive der sehr jungen Ausgleichs- pflanzungen temporär in Anspruch genommen werden. Die zusätzliche baubedingte Inanspruchnahme beziffert sich auf insgesamt 860 m² im unmittelbaren Anschluss an die bereits genehmigte BE-Fläche Nr. 4. 500 m² werden für die Herstellung des Brückenbauwerks benötigt, während auf den übrigen 360 m² die Lagerung des Bodenaushubs erfolgt. Anteilige 124 m² befinden sich innerhalb des Instandhaltungsstreifen der Bahnstrecke 2600 und sind demnach nicht eingriffsrele- vant. Verfahren Gemäß § 39 (1) Nr. 3 Landesnaturschutzgesetz NRW sind Anpflanzungen mit der Funktion von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als Landschaftsbestandteile gesetz- lich geschützt (§ 29 BNatSchG). Bei einer Befreiung von dem Schutz im Sinne § 29 BNatSchG ist eine Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände notwendig. Plangenehmigungsbehörde ist das EBA, welches im Zuge der Änderung der beste- henden Plangenehmigung auch die anerkannten Naturschutzverbände nach § 66 Abs.1 Nr.2 und § 67 Abs.1 LNatSchG NRW beteiligt. Die UNB wird als Träger öffentli- cher Belange (TöB) beteiligt und gibt in dieser Funktion eine Stellungnahme an das EBA ab. Aufgrund der Konzentrationswirkung in dem Verfahren sind andere öffentlich- rechtlichen Genehmigungen nicht erforderlich (§ 18 Abs. 1 AEG i. V. m. § 74 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 1 VwVfG i. V. m. § 75 Abs. 1 VwVfG). 3 Notwendigkeit zur Erweiterung der BE-Fläche Die BE-Fläche Nr. 4 fungiert als Herstellungsfläche für das Brückenbauwerk. Nach der Herstellung erfolgt von dieser Fläche der Transport des Bauwerks zu dem letztendli- chen Standort. Um eine fachlich-adäquate Umsetzung zu gewährleisten, muss die BE-Fläche für die Herstellung und den anschließenden Transport des Brückenbau- werks spezifische Voraussetzungen erfüllen: • Mindestgröße von rd. 2.200 m² für die Herstellung des Bauwerks. • Die Breite und Länge der Fläche muss so ausgeprägt sein, dass Logistik-, La- ger- und Montageflächen in adäquater Ausprägung positioniert werden können • Um den Transport von der BE-Fläche zu dem Brückenstandort zu bewerkstelli- gen, muss gewährleistet sein, dass der Transportweg zwischen BE-Fläche und Brü- cken-standort nicht weniger als fünf Fahrstreifen besitzt (ohne Mittelstreifen oder sonstige, zentral positionierte Barrieren) Aufgrund des hohen vorhabenbedingten Aufwands nimmt der wirtschaftliche und lo- gistische Aufwand mit zunehmender Entfernung der BE-Fläche zum Vorhabenstand- ort signifikant zu, so dass bereits relativ geringe Entfernungen zu einem unverhältnis- mäßigen Aufwand führen. Gleichzeitig nimmt mit zunehmender Entfernung die Dauer, in der der Transport des Brückenbauwerks den Verkehr auf der Inneren Kanalstraße beeinträchtigt, zu. Aufgrund der Vielzahl an Restriktionen, die primär mit der Größe des Bauwerks ver- knüpft sind, der Minimierung von Beeinträchtigungen infrastruktureller Belange und ei- ner wirtschaftlich zumutbaren Realisierung unter verhältnismäßigem Aufwand ist die BE-Fläche Nr. 4 für die Umsetzung des Vorhabens alternativlos. Um einen bodenschonenden Umgang mit dem ausgehobenen Oberboden für die Her- stellung der BE-Flächen zu gewährleisten, wird der Oberboden zwischengelagert und nach Abschluss des Vorhabens wiedereingebaut. Die Sicherung des Oberbodens er- folgt gemäß DIN 18915 und DIN 19731. Daraus ergibt sich ein erhöhter Flächenbedarf für die Lagerung des Oberbodens. Um den Bodentransport auf ein Minimum zu redu- zieren, soll die BE-Fläche Nr. 5 in geringfügigem Ausmaß (rd. 360 m²) angelegt wer- den. Die Lagerung des Oberbodens erfolgt im Bereich der südöstlichen Verjüngung der Grünfläche und demnach am äußersten Rand der geplante BE-Fläche, da jegliche alternativen Lagerungsmöglichkeiten eine Behinderung des Bauablaufs hervorrufen würden. Alternative Lagerungsmöglichkeiten abseits der BE-Fläche Nr. 4 stehen nicht zur Verfügung. Eine temporäre Inanspruchnahme der Inneren Kanalstraße für die Umsetzung des Vorhabens ist ausgeschlossen, da der Aufbau des SPMT bis zu sieben Tage bean- sprucht und eine derart lange Sperrung dieser wichtigen Verkehrsachse nicht zumut- bar ist. Die Notwendigkeit zur Erweiterung der BE -Fläche ergibt sich aufgrund des höheren Flächenbedarfs für die Herstellung des Brückenbauwerks bzw. den Aufbau des Self-Propelled Modular Transporter (SPMT) (südliche Erweite- rung) und die Lagerung von Oberboden zwecks Wiedereinbau und Minimierung der Bo- den-transporte (östliche Erweiterung). Bestand 4 Der südliche Teilbereich setzt sich im Status quo aus einer Ausgleichsmaßnahme mit einer jungen Anpflanzung aus heimischen Gehölzen zusammen. In dem Bestand wur- den Hainbuche, Weißdorn, Hasel und Hartriegel angepflanzt. Eingriff/Kompensation: Die Eingriffe in Natur und Landschaft nach §14 BNatSchG durch die Maßnahme wur- den von der DB Engineering & Consulting GmbH im Rahmen eines Landschaftspfle- gerischen Begleitplans (LBP) erfasst. Die Beeinträchtigungen, die durch die 1. Planän- derung hervorgerufen werden, wurden in dem LBP mit dem Stand 02.01.2025 er- gänzt. Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vor- rangig zu vermeiden. Hierzu wurden bereits im LBP umfangreiche Maßnahmen fest- gelegt. Die nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen stellen einen Eingriff dar und sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Ort und Umfang der Kompensation wird von der UNB in der Stellungnahme als kri- tisch angemerkt. Die UNB schlägt vor, die Kompensation an eine andere Stelle zu ver- legen und dem Umfang der Anpflanzungen zu erweitern. Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen Die Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen ist auf der Grundlage von § 66 Abs. 1 Ziff. 2 LNatSchG NRW vor Erteilung einer Befreiung von Verboten hin- sichtlich gesetzlich geschützter Landschaftsbestandteile durchzuführen. Das Verfah- ren für die Beteiligung richtet sich nach § 67 LNatSchG NRW. Den Naturschutzverei- nigungen steht für die Stellungnahme eine Frist von einem Monat nach Übersendung zu. Die Beteiligung wird vom Eisenbahn Bundesamt durchgeführt. Befreiungsvoraussetzungen: Gemäß § 29 (2) BNatSchG sind „Die Beseitigung des geschützten Landschaftsbe- standteils sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Verän- derung des geschützten Landschaftsbestandteils führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten“. Die Errichtung einer BE-Fläche auf der Fläche ei- ner jungen Kompensationsmaßnahme ist folglich nicht erlaubt. Von den Verboten des BNatSchGs kann auf Antrag eine Befreiung gewährt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belas- tung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. Fazit: Es besteht zweifelsfrei ein hohes öffentliches Interesse an der Bahnstrecke 2620 zwi- schen Köln Hauptbahnhof und Köln-Worringen. Die Bahnstrecke ist eine der Haupt- strecken der innerstädtischen S-Bahnverkehrs und entlastet den Straßenverkehr zwi- schen dem Kölner Norden und dem Zentrum in signifikantem Maß. Die Eisenbahn- überführung über die Innere Kanalstraße ist auf Grund ihres schlechten Zustandes zu erneuern, um die dauerhafte Verfügbarkeit der Strecke zu gewährleisten. In die Abwägung einer Inanspruchnahme der Kompensationsfläche fließt die Erforder- lichkeit der Flächennutzung für die Sanierung der Bahnstrecke, die an anderer Stelle 5 funktional und wirtschaftlich nicht umsetzbar ist. Die Flächeninanspruchnahme erfolgt zudem im geringen Umfang und die Ausgleichspflanzungen, die wegfallen bestehen erst seit wenigen Jahren. Darüber hinaus werden die temporär beanspruchten Flä- chen wiederhergestellt und der Eingriff ausgeglichen. Das öffentliche Interesse an der Durchführung der Maßnahme überwiegt eindeutig ge- genüber dem Interesse, dass die Verbote des geschützten Landschaftsbestandteils eingehalten werden. Damit ist auch von Bedeutung, dass die Beeinträchtigungen der Funktionen von Natur- und Landschaft soweit wie möglich vermieden werden und die unvermeidbaren Wirkungen ausgeglichen werden. Anlagen Anlage 1 Landespflegerische Begleitplan Innere Kanalstr 1.Planänderung Anlage 2 Bestands- und Konflikte Maßnahmenplan Innere Kanalstr 1.Planänderung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (14)
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Details
- Aktenzeichen
- 0101/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 13.01.2025
- Erstellt
- 09.01.2025 15:51