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0101/2025

Eisenbahnüberführung Innere Kanalstr. Erweiterung Baustelleneinrichtungsfläche

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 13.01.2025

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Anlage 2 Bestands- und Konflikte Maßnahmenplan Innere Kanalstr 1.Planänderung

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Ansehen

Anlage 1 Landespflegerische Begleitplan Innere Kanalstr 1.Planänderung

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 2 Bestands- und Konflikte Maßnahmenplan Innere Kanalstr 1.Planänderung

2503 Zeichen

Legende
Bestand und Konflikte Darstellung der relevanten BE-Flächen der 1. Planänderung

BE-Fläche Nr. 4 (Genehmigt)

BE-Erweiterungsfläche (Planänderung)

— Bahnstrecke (Inkl. Darstellung der Streckennummer)
Biotoptypen gemäß BKompV / Ludwig

Bil Baumgruppe, Baumreihe, Einzelbäume

Funktionsgrün mit artenreicher Krautschicht oder mit Gehölzbestand mittlerer bis alter
52.01.08n.03 Ausprägung

/! Baumheckenartige Gehölzstreifen an Straßen/Gleisen, mit höchstens geringem

Baumholz (BD71); Baumheckenartige Gehölzstreifen an Straßen, mit mittlerem

Baumholz (BD72)

Einzelbaum aus überwiegend autochthonen Arten, junge Ausprägung

41.05aJ / Einzelbaum mit überwiegend standorttypischen Gehölzen mit höchstens geringem
Baumholz (BF31)

1 Kraut-, Stauden- und Grasfluren; Saum

34.09 Tritt- und Parkrasen / Rasen und Zierpflanzenrabatten (HM51); Parks, Grünanlagen und
i Friedhöfe ohne alten Baumbestand (HM1)
52:01:08n!03

Konflikte

Landschaftsbild/Erholung

Bauzeitliche Beeinträchtigung des

Lauekieheiieß Ieles nel les Eikrellineer Bauzeitliche Beanspruchung von Boden.
wertes durch Gehölzrodungen, Baustellen- Di 8 E
verkehr und Baulärm.

IrTTT

= LIDTTTTFR
Rasenfläche s nu

Schutzgüter (SG):
Bauzeitlicher Verlust von Baum- Bauzeitlicher Verlust von Rasenfläche Bo = Boden

Strauchhecken auf einer Fläche von 1.560 m?. auf einer Fläche von 625 m?. B = Biotope \
L = Landschaftsbild

BT TIEF

a | Ausgangsverfahren: 1. Änderung im Verfahren 02/01/2025

Änderungen bzw. Ergänzungen Planungsstand

Vorhabenträger:

DB InfraGo
Investitionspl. und Segmentsteu.

Brügelmannstraße 16-18 gez. | 012025
30679 Köln | bearb. | oıao2s | | Ficke |
Datum Unterschrift 012025 [ir |

Vertreter des Vorhabenträgers: Planverfasser: ensystem: -

DB InfraGo | InfraGO | os Engineering & Consulting GmbH | Koordinatensystem: DB REF

Projekte KIB Köln Region Deutschland West z
Herrmann-Pünder-Str. 3 Umweltplanung I.TV-W-U-U1 " e

50679 Köln Auenweg 7 RK 2025.01.08 Ursprungsplan: GDI-BW

50679 Köln iv. Mnae Baer 13:00:23
von “ Blattgröße: 594 x 420 mm
+
Datum Unterschrift Datum Unterschrift [Marsa 1 | 1:500

Vorhaben:

Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße (S-Bahn) in Köln
Eisenbahnstrecke 2620 (Köln-Hansaring - Köln-Nippes), km 1,578
Landschaftspflegerische Maßnahmen

NEE TG ee a, Pa u Fe Planarı Bestands-, Konflikt- und Maß
Bu Gehölzanpflanzung (001_W) si ? or iR ILIHIIEEE nn 2 St I, 2] | Planinhatt:
MuRLITFE:

EEE Freie sukzession (002_w) — ee ee NE, 1. Planänderung

Landschaftspflegerischer Begleitplan

\\

Anlage 1 Landespflegerische Begleitplan Innere Kanalstr 1.Planänderung

113335 Zeichen

Unterlage 10-1 
gen 
  
Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln 
(S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578 
Landschaftspflegerischer Begleitplan 
1. Planänderung 
DB Netz InfraGO AG 
 
 DB Engineering & Consulting GmbH 
Umwelt- & Geo-Services I.TV-W-U-U 1I.TV-W-
U(U) 
Picassoplatz 1c Auenweg 7 
50679 Köln 
04.02.2021 22.07.2022 02.01.2025

DB Engineering & Consulting GmbH  
Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) 
Strecke 2620, km 1,578 
Landschaftspflegerischer Begleitplan 
 
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Erstellt Fachgeprüft 
Köln, 
02.01.2025 
Köln,  
02.01.2025 
Claudius Fricke Birgit Löhr 
I.TV-W-U (U) 
I.TV-W-U-U 1 
I.TV-W-U (U)  
I.TV-W-U-U 1 
 
 
Versionen 
 
Version Datum Autor Änderungen 
Vorabzug 13.03.2019 Birgit Löhr Erstfassung 
Vorabzug 09.12.2019 Birgit Löhr Fortschreibung 
Vorabzug 13.01.2020 Birgit Löhr Zur Abstimmung UNB/Grünflä-
chenamt 
Vorabzug 04.02.2020 Birgit Löhr Pflanzenwahl + Ersatzgeld 
Vorabzug 13.01.2021 Birgit Löhr BKompV, angepasste BE-Flächen 
Endfassung 03.02.2021 Birgit Löhr  
Änderung 22.07.2022 Birgit Löhr Anpassung gemäß Abstimmung 
Grünflächenamt 
Änderung 20.12.2024 Claudius Fricke Anpassung der BE-Fläche Nr. 4

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Strecke 2620, km 1,578 
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Inhaltsverzeichnis Seite 
 
1 Einleitung ................................ ................................ ..............................  6 
1.1 Begründung der Baumaßnahme ................................ ................... 6 
1.2 Lage der Baumaßnahme ................................ ...............................  6 
1.3 Gesetzliche Vorgaben und Methodik ................................ ............ 6 
1.4 1. Planänderung ................................ ................................ ............. 9 
1.5 Beschreibung der Baumaßnahme ................................ .............. 10 
2 Charakterisierung von Natur und Landschaft im Planungsgebiet .. 13 
2.1 Charakterisierung des Untersuchungsraumes gemäß FNP ..... 13 
2.2 Geologie, Relief, Boden, Klima, Wasser ................................ ..... 15 
2.2.1 Geologie, Relief, Boden ................................ ...............................  15 
2.2.2 Klima ................................ ................................ ............................. 16 
2.2.3 Wasser ................................ ................................ .......................... 16 
2.3 Vegetation ................................ ................................ .................... 17 
2.3.1 Vorbelastung ................................ ................................ ................ 13 
2.4 Schutzgebietsausweisungen ................................ ...................... 22 
2.5 Ergebnisse der Artenschutzprüfung (ASP) ................................  22 
3 Bewertung der Eingriffe / Konfliktanalyse ................................ ........ 24 
3.1.1 Anlagebedingte Eingriffe ................................ ............................. 24 
3.1.2 Betriebsbedingte Eingriffe ................................ .......................... 24 
3.2 Baubedingte Eingriffe ................................ ................................ .. 25 
4 Landschaftspflegerische Maßnahmen ................................ .............. 44 
5 Zusammenfassung ................................ ................................ ............. 49 
6 Quellenhinweise ................................ ................................ ................. 40 
 
Anhänge Seite 
 
Anhang 1: Ermittlung Ersatzgeld 
Anhang 2: Maßnahmenblätter

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Abbildungen Seite 
Abb. 1: Lage der EÜ „Innere Kanalstraße“ in Köln (TimOnline 12/2019). ........... 6 
Abb. 2: Auszug aus der BKompV (Stand 03.06.2020)................................ ........ 8 
Abbildung 3:  Auszug aus dem Baustelleneinrichtungsplan ......................... 10 
Abbildung 4: Schritt 1 der Bauphase 2: Herstellung des Brückenbauwerks 
(Darstellung ohne die Bodenlagerfläche (BE-Fläche 5)) ................ 11 
Abbildung 5: Schritt 2 der Bauphase 2: Aufbau des SPMT (Self-Propelled 
Modular Transporter) (Darstellung ohne die Bodenlagerfläche (BE-
Fläche 5)) ................................ ................................ ...................... 11 
Abbildung 6: Schritt 1 der Bauphase 3: Einfahren des Bauwerks mittel SPMT 
(Darstellung ohne die Bodenlagerfläche (BE-Fläche 5)) ................ 11 
Abb. 3 7: Lage und Umfeld der EÜ „Innere Kanalstraße“ in Köln (TimOnline 
12/2019) ................................ ................................ ........................ 13 
Abb. 4 8: Auszug FNP Stadt Köln (1982 - 10-2019) ................................ ......... 14 
Abb. 5 9: BE-Fläche unter der EÜ Richtung Südwest (Betriebsbahnhof) (BE-
Fläche 4) (04.06.2019). ................................ ................................ . 17 
Abb. 6 10: Zufahrt zur BE-Fläche vor der Gewölbereihe Richtung Ost (BE-
Fläche 4) (04.06.2019). ................................ ................................ . 18 
Abb. 7 11: Richtung Süden (Wohncontainer hinter der Baumreihe) (BE-Fläche 
1) (04.06.2019). ................................ ................................ ............. 18 
Abb. 8 12: Lage Richtung Nordwesten (Escherstraße) (BE-Fläche 2) 
(04.06.2019). ................................ ................................ ................. 19 
Abb. 9 13: Zu erneuernde EÜ Innere Kanalstraße von Osten Richtung Westen 
fotografiert (04.06.2019). ................................ ...............................  19 
Abb. 10 14: Richtung Nordost, Zuwegung BE-Fläche, zu schützende Platane 
(LSG) (BE-Fläche 3) (12.10.2016). ................................ ................ 20 
Abb. 11 15: Richtung Südost, Zuwegung BE-Fläche, zu schützende Platane 
(LSG) (BE-Fläche 3) (12.10.2016). ................................ ................ 20 
Abb. 12 16: BE-Fläche unter der EÜ Richtung Norden (BE-Fläche 3) 
(04.06.2019). ................................ ................................ ................. 21 
Abb. 13 17: BE-Fläche unter der EÜ Richtung Südwesten (Betriebsbahnhof) 
(BE-Fläche 4) (04.06.2019). ................................ .......................... 21 
Abbildung 18:  Darstellung der südlichen Erweiterungsfläche der BE-Fläche 
Nr. 4 (Blickrichtung: Südost) ................................ .......................... 13 
Abbildung 19:  Darstellung der zentralen Erweiterungsfläche der BE-Fläche 
Nr. 4 (Blickrichtung: Südost) ................................ .......................... 13

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Abbildung 20:  Darstellung der temporär beanspruchten Böschung entlang 
der Strecke 2600 (Blickrichtung: Ost) ................................ ............ 13 
Abb. 14 21: LSG Innerer Grüngürtel ................................ ................................  22 
Abb. 15 22: Artenliste MB 5007/2 ................................ ................................ .... 23 
Abb. 16 23: Geplante BE-Flächen – ohne Maßstab (Januar 2021Dezember 
2024) ................................ ................................ ............................. 25 
Abb. 17 24: Eingriffs-Ausgleichsbilanz genehmigte Flächeninanspruchnahme 
durch das Vorhaben „Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-
Bahn)“ ................................ ................................ ........................... 39 
Abbildung 25: Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Flächeninanspruchnahme der 1. 
Planänderung des Vorhabens „Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße 
in Köln (S-Bahn) ................................ ................................ ............ 40 
Abbildung 26: BE-Fläche 4, orange = planfestgestellte 
Wiederherstellungsfläche, rot = BE-Fläche, rot gestrichelt = S1, 
Bautabuzone (Tim Online 2022). ................................ ................... 41 
Abbildung 18 27: Blick auf die BE-Fläche 4, am Böschungsfuß wurden Gehölze 
als Wiederherstellungsmaßnahme für die Gewölbebrücke 
angepflanzt (Juli 2022). ................................ ................................ . 43 
Abb. 19 28 und 20 29: Wiederhergestellte BE-Fläche für die erneuerte 
Gewölbereihe – Erneute Nutzung in einem Teilbereich für die 
Erneuerung der EÜ Inneren Kanalstraße (Juli 2022). .................... 43

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Abkürzungsverzeichnis 
 
Abb. Abbildung 
AEG Allgemeines Eisenbahngesetz 
BE-Fläche Baustelleneinrichtungsfläche 
BKompV Bundeskompensationsverordnung 
BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz 
DB Deutsche Bahn 
EÜ Eisenbahnüberführung 
LANUV Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nord-
rhein-Westfalen 
LSG Landschaftsschutzgebiet 
LNatSchG  Landesnaturschutzgesetz NRW 
LST Leit- und Sicherungstechnik 
MB Messtischblatt 
Ril Richtlinie 
SPMT Self-Propelled Modular Transporter 
UNB Untere Naturschutzbehörde 
UVPG Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

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Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) 
Strecke 2620, km 1,578 
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1 Einleitung 
1.1 Begründung der Baumaßnahme 
1.2 Lage der Baumaßnahme 
Das zu erneuernde Brückenbauwerk  befindet sich in Köln im Stadtteil Neustadt Nord am 
nördlichen Rand des Betriebsbahnhofs Köln , zwischen den Haltestellen  Köln-Hansaring 
und Köln-Nippes. Bei km 1,578 wird die Strecke 2620 (Köln Hansaring und Köln -Nippes) 
über die Innere Kanalstraße geführt. An die Innere Kanalstraße schließt sich der innerstäd-
tische Grüngürtel an. In ca. 1,4 km östliche Richtung fließt der Rhein. 
 
 
Abb. 1: Lage der EÜ „Innere Kanalstraße“ in Köln (TimOnline 12/2019). 
1.3 Gesetzliche Vorgaben und Methodik 
Gemäß Umweltleitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes Teil II ist durch das EBA zu prüfen, 
ob für das vorliegende Bauvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. 
Die Umwelterklärung für die Vorprüfung gemäß § 7 UVPG (Screening nach §§ 5ff UVPG) 
wird beim EBA gesondert eingereicht. Nach Einschätzung des Gutachters ist eine UVP-
Pflicht nicht gegeben.  
Es werden jedoch im Zuge der geplanten Baumaßnahmen unversiegelte Flächen außer-
halb des Gleisbereiches beansprucht. Vorhandene Vegetation muss für die Einrichtung 
der Baustellenflächen vorübergehend zurückgeschnitten bzw. gerodet werden. Die ge-
plante Maßnahme hat demnach Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 (1) 
BNatSchG zur Folge, die auszugleichen sind.

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Die Erfassung und Darstellung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt, die ggf. 
verbleibenden erheblichen Beeinträchtigungen sowie die möglichen Vermeidungs- Minde-
rungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden nachfolgend textlich sowie im Bestands-, Kon-
flikt- und Maßnahmenplan (Unterlage 10.3) dargestellt. 
Die Eingriffsbilanzierung (Kap. 3.2.6) stellt den Eingriff den Ausgleichsmaßnahmen gegen-
über. 
Als Eingriffe werden nur die Flächen bilanziert, die außerhalb der Gleisanlagen ( Planums-
schutzschicht) und außerhalb bereits versiegelter Flächen liegen.  
Die Beseitigung von Gehölzen im Instandhaltungsbereich der Bahnanlage (Abstand bis ca. 
6,0 m zur Gleisachse) stellt unter dem Gesichtspunkt der Instandhaltung der Eisenbahnbe-
triebsanlage keinen ausgleichspflichtigen Eingriff im Sinne von § 14 BNatSchG dar. Es wird 
davon ausgegangen, dass der Instandhaltungsbereich frei von größeren, den Bahnbetrieb 
gefährdenden, Gehölzen ist. Entsprechend können sich hier nur niedrig wachsende Vege-
tationsstrukturen entwickeln. Als Eingriffe im Instandhaltungsbereich werden demnach 
niedrige Vegetation (wie Gras - und Ruderalfluren), Fauna, abiotische Faktoren und das 
Stadtbild gewertet. 
Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt nach „Ludwig“ (Methode zur ökologischen Bewer-
tung der Biotopfunktion von Biotoptypen, (Naturraum 3) Dankwart Ludwig, (Holger Meinig), 
Bochum, Januar 1991) und berücksichtigt den von der Zentrale des Eisenbahnbundesam-
tes herausgegebenen Umweltleitfaden, insbesondere Teil 2: Exkurs II. (EBA, 07/2015. 
Nachdem am 03.06.2020 die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) in Kraft getre-
ten ist und seither bei der Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung anzu-
wenden ist, wurden die zuvor nach „ Ludwig“ kartierten Biotoptypen „übersetzt“, d.h. den 
neuen Biotoptypen nach dem Kartierschlüssel der BKompV Anlage 2 Spalte 2 zugeordnet. 
Gemäß § 5 Abs. 1 BKompV wurde den ermittelten Biotoptypen ein Biotoptypenwert nach 
Anlage 2 Spalte 3 zugewiesen.  
Die ermittelten Biotoptypenwerte wurden in einem weiteren Schritt gemäß § 5, Abs. 2 den 
folgenden Wertstufen zugeordnet: 
• Biotopwert 0 bis 4 = sehr geringe Bedeutung (Wertstufe 1) 
• Biotopwert 5 bis 9 = geringe Bedeutung (Wertstufe 2) 
• Biotopwert 10 bis 15 = mittlere Bedeutung (Wertstufe 3) 
• Biotopwert 16 bis 18 = hohe Bedeutung (Wertstufe 4) 
• Biotopwert 19 bis 21 = sehr hohe Bedeutung (Wertstufe 5) 
• Biotopwert 22 bis 24 = hervorragende Bedeutung (Wertstufe 6) 
Zur Bewertung der zu erwartenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen wurden die Wir-
kungen des Vorhabens auf die erfassten und bewerteten Biotope ermittelt und im Hinblick 
auf ihre Stärke, Dauer und Reichweite gemäß § 5 Abs. 3 BKompV den Stufen

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• gering (I) 
• mittel (II) und  
• hoch (III) 
zugeordnet. 
Die mittelbaren (Folge)Wirkungen wurden im Projekt für alle angrenzenden Biotope auf-
grund ihrer geringen Stärke, ihrer relativ kurzen Dauer und der geringen Reichweite als 
gering eingestuft und daher nicht weiter betrachtet.  
Anschließend wurde anhand der Anlage 3 festgestellt, ob die einzelnen zu erwartenden 
Beeinträchtigungen für das jeweilige Biotop als 
• nicht erheblich (-) 
• erheblich (eB) oder  
• erheblich mit besonderer Schwere (eBS) 
einzustufen sind. 
 
Abb. 2: Auszug aus der BKompV (Stand 03.06.2020) 
Für die in Anlage 1 BKompV aufgeführten Schutzgüter 
• Tiere 
• Pflanzen 
• Boden 
• Wasser 
• Klima/Luft 
• Landschaftsbild 
wurde eine fachliche Einschätzung durch den Gutachter vorgenommen, ob durch das ge-
plante Vorhaben eine erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere bzw. eine

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erhebliche Beeinträchtigung (Landschaftsbild) zu erwarten ist. Die Ergebnisse sind unter 
den einzelnen Schutzgütern aufgeführt. 
Bei den Schutzgütern ist der funktionsspezifische Kompensationsbedarf nur dann zu ermit-
teln, wenn bei den Schutzgütern Biotope, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft eine 
erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere und beim Schutzgut Landschaftsbild min-
destens eine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten ist. 
Bei den Biotopen, bei denen im Ergebnis eine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten ist, 
wurde der biotopwertbezogene Kompensationsbedarf ermittelt, indem für eine Flächenin-
anspruchnahme (m²) die Differenz zwischen dem Biotopwert des vorhandenen Zustands 
und dem des nach dem Eingriff zu erwartenden Zustands mit der Flächengröße (m²) multi-
pliziert wurde. 
Ein funktionsspezifischer Kompensationsbedarf entsteht in Bezug auf Biotope nur, wenn 
zuvor eine erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere festgestellt wurde. 
Eine erhebliche Beeinträchtigung besonderer Schwere der vom Vorhaben betroffenen Bio-
tope wurde nicht festgestellt (siehe Tabelle Eingriff/Ausgleich Kap. 3.2.6). 
1.4 1. Planänderung 
Das am 05.06.2023 planfestgestellte Vorhaben „Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln 
(S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578“ wird aufgrund der aktualisierten Baulogistik einer 1. Än-
derung unterzogen, die eine Erweiterung der BE-Fläche 4 in südliche und östliche Richtung 
beinhaltet.  
Die Notwendigkeit zur Erweiterung der BE-Fläche ergibt sich aufgrund  
• des höheren Flächenbedarfs für die Herstellung des Brückenbauwerks bzw. den Auf-
bau des SPMT (südliche Erweiterung) und 
• die Lagerung von Oberboden zwecks Wiedereinbau und Minimierung der Boden-
transporte (östliche Erweiterung). 
Eine detaillierte Erläuterung zu den BE -Flächen inklusive einer Begründung der zwingen-
den Notwendigkeit und dem überwiegenden öffentlichen Interesse ist in dem folgenden Ka-
pitel 1.5 enthalten. 
Die südliche zusätzliche Inanspruchnahme erfolgt auf einer Fläche, die bereits im Plange-
nehmigungsverfahren als BE -Fläche dargestellt ist. Die Stadt Köln hat aufgrund der vor-
handenen Ausgleichspflanzung eine Inanspruchnahme versagt; die Plangenehmigung er-
folgte mit der Vorgabe, dass die Ausgleichspflanzung durch einen Zaun vor Beeinträchti-
gungen zu schützen ist. Im Rahmen der 1. Planänderung wird diese Fläche  temporär in 
Anspruch genommen. 
Die Eingriffe in Natur und Landschaft durch die 1. Planänderung werden in dem vorliegen-
den Landschaftspflegerischen Begleitplan, der ursprünglich für das Vorhaben „Erneuerung 
EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578“ erstellt wurde, dargestellt 
und gemäß den EBA-Vorgaben farblich kenntlich gemacht.

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1.5 Beschreibung der Baumaßnahme 
Gegenstand des Antrages ist die Einholung des Baurechts nach § 18 des Allgemeinen Ei-
senbahngesetzes (AEG) beim Eisenbahn-Bundesamt für das neue Brückenbauwerk inklu-
sive des Abbruchs der alten EÜ und der notwendigen Anpassungen der Betriebsanlagen. 
Beschreibung des derzeitigen Zustandes   
Bei der Eisenbahnüberführung über die Innere Kanalstraße aus dem Jahr ca. 1915 handelt 
es sich um eine einfeldrige, eingleisige aufgeständerte Fahrbahn. Die beiden unten liegen-
den Bögen leiten die Lasten in unbewehrte, flachgegründete Betonwiderlager ein. 
Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt ca. 26,00 m. Die lichte Höhe variiert 
zwischen 2,00 m (Bereich des Gehweges) und 4,90 m (Scheitel des Bogens). Die maximale 
Durchfahrtshöhe ist für den Straßenverkehr auf 3,60 m begrenzt. 
Am Überbau sind oberhalb der Inneren Kanalstraße mehrere Werbetafeln angebracht. Wei-
tere Werbetafeln befinden sich in den unteren Böschungsbereichen der Bahnstrecke 2620. 
Das zu erneuernde Brückenbauwerk an der Strecke 2620 liegt in einem Gleisbogen. Auf 
dem Überbau liegt das Gleis mit Holzschwellen im Schotteroberbau. Die Strecke 2620 ist 
elektrifiziert. 
Bei der Inneren Kanalstraße handelt es sich um eine fünfspurige Landesstraße, die zwi-
schen der BAB A57 und der Zoobrücke in Köln verläuft.  Nördlich der betrachteten Eisen-
bahnüberführung, in einem Abstand von ca. 25 m, mündet die zweispurige Escher Straße 
in die Innere Kanalstraße ein (vgl. Abb. 3). 
Varianten 
Im Rahmen der Vorplanung wurden verschiedene Bauverfahren und Bauvarianten unter 
Berücksichtigung der gegebenen Vorgaben und Randbedingungen untersucht.  Aufgrund 
verschiedener Randbedingungen, wie z.  B. der Wirtschaftlichkeit der Baumaß nahme, der 
bau- und bahnbetrieblichen Beeinflussungen sowie der Dauerhaftigkeit des neuen

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Bauwerks wurde die Variante 1 (Gründung der Widerlager auf Bohrpfählen , Überbau als 
Stahltrog) im Rahmen der Planung als Vorzugsvariante gewählt. 
Beschreibung des künftigen Zustandes 
Die vorhandene, einfeldrige, eingleisig aufgeständerte Fahrbahn (unbewehrte, flach ge-
gründete Fundamente) wird durch einen eingleisigen Stahlüberbau mit Querträgern ersetzt. 
Der Querschnitt wird als stählerner Trog ausgebildet.  Die lichte Weite beträgt, wie im Be-
stand, ca. 26,00 m, die lichte Durchfahrtshöhe ≥ 4,50 m. Auf der östlichen Seite werden am 
Überbau Rand-, Dienst- und Rettungsweg angebracht. 
An dem Widerlager werden Schrägflügel, die als Winkelstützwände auf Bohrpfählen aus-
gebildet werden, angeschlossen. Auf den Winkelstützwänden werden Holmgeländer vor-
gesehen. 
Der Bau der neuen Widerlager erfolgt im Schutze des teilabgebrochenen Bestandsfunda-
mentes. Für die Herstellung der Winkelstützwände sind Baugrubenverbauten notwendig.  
Der Überbau wird mittels Modulfahrzeug mit eigenem Antrieb eingefahren, nachdem beide 
Widerlager eingeschoben worden sind. Der Überbau wird mittels Tieflader in Teilen ange-
liefert und vor Ort montiert. 
Die Entwässerung des neuen Stahltrogs erfolgt über zwei Einläufe seitlich am Überbau und 
über die Sickerwände hinter den Widerlagern. Die Einläufe auf dem Überbau werden sepa-
rat an eine Entwässerungsleitung angeschlossen, die zu  einer Fallleitung am westlichen 
Widerlager führt. Im Gehwegbereich wird die Fallleitung an den bestehenden Ablauf ange-
schlossen. 
Die erdberührten Rückseiten der Widerlager werden mit einer Abdichtung aus Bitumenbah-
nen hergestellt. Zudem sind Filtersteine als Schutzschicht bis zur Unterkante des Fahrbahn-
blechs anzuordnen, um das auf dem Überbau anfallende Wasser und Sickerwasser in ein 
Grundrohr am Fuß der Widerlagerwand abzuleiten.  
Änderungen an der Gleislage und der vorhande nen Straßenführung sind im Bereich der 
Baumaßnahme nicht vorgesehen.  
Im Baufeld befinden sich keine Masten. Der Bestand der Oberleitungsanlage wird im End-
zustand nicht verändert. 
Vorhandene Leitungen werden während der Bauzeit gesichert. 
Der Baubeginn ist für Ende 2024 vorgesehen. Die Gesamtbauzeit beträgt circa 12 Monate 
und ist abhängig von den tatsächlich zugewiesenen Sperrpausen.

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Baustelleneinrichtungsflächen 
Die Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen) wurden im Hinblick auf das Vermeidungs- 
und Minimierungsprinzip gemäß § 15 (1) BNatSchG geprüft. Die Prüfung erfolgte insbeson-
dere aufgrund der partiellen Inanspruchnahme einer bestehenden Ausgleichsfläche für Ein-
griffe in Natur und Landschaft durch die BE -Fläche Nr. 4. Im Folgenden wird die Prüfung 
der Flächen schriftlich erläutert. 
Die BE-Flächen Nr. 1-2 sind aufgrund ihrer Funktion alternativlos, da jene als Rampen zu 
dem projektrelevanten Trassenabschnitt bzw. Brückenstandort angelegt werden. 
Die BE-Fläche Nr. 3 fungiert als Lagerfläche für Baucontainer und Gerätschaften.  Durch 
die unmittelbare Nähe zu dem Bauvorhaben können die baulichen Abläufe effizient abge-
wickelt werden. Des Weiteren repräsentiert die BE -Fläche Nr. 3 eine der wenigen verfüg-
baren Flächen in dem dicht bebauten Umfeld um die EÜ Innere Kanalstraße. 
Die BE-Fläche Nr. 4 fungiert als Herstellungsfläche für das Brückenbauwerk. Nach der Her-
stellung erfolgt von dieser Fläche der Transport des Bauwerks zu dem letztendlichen Stand-
ort. Um eine fachlich -adäquate Umsetzung zu gewährleisten, muss die BE -Fläche für die 
Herstellung und den anschließenden Transport des Brückenbauwerks spezifische Voraus-
setzungen erfüllen: 
• Mindestgröße von rd. 2.200 m² für die Herstellung des Bauwerks. 
• Die Breite und Länge der Fläche muss so ausgeprägt sein, dass Logistik -, Lager- 
und Montageflächen in adäquater Ausprägung positioniert werden können 
• Um den Transport von der BE-Fläche zu dem Brückenstandort zu bewerkstelligen, 
muss gewährleistet sein, dass der Transportweg zwischen BE-Fläche und Brücken-
standort nicht weniger als fünf Fahrstreifen besitzt (ohne Mittelstreifen oder sons-
tige, zentral positionierte Barrieren) 
Aufgrund des hohen vorhabenbedingten Aufwands nimmt der wirtschaftliche und logisti-
sche Aufwand mit zunehmender Entfernung der BE-Fläche zum Vorhabenstandort signifi-
kant zu, so dass bereits relativ geringe Entfernungen zu einem unverhältnismäßigen Auf-
wand führen. Gleichzeitig nimmt mit zunehmender Entfernung die Dauer, in der der Trans-
port des Brückenbauwerks den Verkehr auf der Inneren Kanalstraße beeinträchtigt, zu. 
Aufgrund der Vielzahl an Restriktionen, die primär mit der Größe des Bauwerks verknüpft 
sind, der Minimierung von Beeinträchtigungen infrastruktureller Belange und einer wirt-
schaftlich zumutbaren Realisierung unter verhältnismäßigem Aufwand ist die BE-Fläche Nr. 
4 für die Umsetzung des Vorhabens alternativlos. 
Eine zeitliche Verzögerung des Vorhabens ist nicht möglich. Die zur Bauausführung not-
wendigen Sperrzeiten des Bahnbetriebs und der Inneren Kanalstraße sind angemeldet und 
genehmigt. Eine erneute Anmeldung aufgrund eines veränderten Bauablaufs hätte zur 
Folge, dass sich das Projekt um Jahre verzögert, da sich die Vorlaufzeiten für derart um-
fangreiche Maßnahmen beim Baukapazitätsmanagement der DB auf rd. 3 -4 Jahre bezif-
fern. In Anbetracht der schlechten Zustandskategorie der EÜ und der bereits überschritte-
nen festgelegten Nutzungsdauer von 100 Jahren (Baujahr 1915) wäre eine weitere Verzö-
gerung mit hohen Risiken für den Eisenbahn - und Straßenverkehr auf der Inneren Kanal-
straße verbunden.

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Ein Baustopp hätte zudem zur Folge, dass die Projektbeteiligten Regressforderungen ge-
genüber der DB InfraGO anmelden können. Zudem müssten die bereits durchgeführten 
Abstimmungen wiederaufgenommen werden, was einen erneuten zeitlichen und monetä-
ren Aufwand zur Folge hätte.  
Eine temporäre Inanspruchnahme der Inneren Kanalstraße für die Umsetzung des Vorha-
bens ist ausgeschlossen, da der Aufbau des SPMT bis zu sieben Tage beansprucht und 
eine derart lange Sperrung dieser wichtigen Verkehrsachse nicht zumutbar ist. 
Um einen bodenschonenden Umgang mit dem ausgehobenen Oberboden für die Herstel-
lung der BE -Flächen zu gewährleisten , wird der Oberboden zwischengelagert und nach 
Abschluss des Vorhabens wiedereingebaut (vgl. Bo1 in Kap . 4.1 ). Die Sicherung des 
Oberbodens erfolgt gemäß DIN 18915 und DIN 19731. Daraus ergibt sich ein erhöhter Flä-
chenbedarf für die Lagerung des Oberbodens. Um den Bodentransport auf ein Minimum zu 
reduzieren, soll die BE-Fläche Nr. 5 in geringfügigem Ausmaß (rd. 360 m²) angelegt wer-
den. Die Lage rung des Oberbodens erfolgt im Bereich der südöstlichen Verjüngung der 
Grünfläche und demnach am äußersten Rand der geplante BE-Fläche, da jegliche alterna-
tiven Lagerungsmöglichkeiten eine Behinderung des Bauablaufs hervorrufen  würden. Al-
ternative Lagerungsmöglichkeiten abseits der BE-Fläche Nr. 4 stehen nicht zur Verfügung.  
Die Erweiterungsflächen der BE-Fläche Nr. 4 sind in der folgenden Abbildung 3 dargestellt. 
 
Abbildung 3:  Auszug aus dem Baustelleneinrichtungsplan

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Für das Bauvorhaben EÜ Innere Kanalstraße in Köln sind vier fünf Baustelleneinrichtungs-
flächen (BE-Flächen) vorgesehen. Die BE-Flächen dienen u.a. der Lagerung von Bauma-
terialien und zum Aufstellen von Baucontainern mit Sozialräumen für die Bauarbeiter. Die 
BE-Flächen umfassen außerdem die Arbeitsräume (Rampen zum Gleis). Es werden insge-
samt ca. 6.000 6.360 m² in Anspruch genommen. Davon entfallen ca. 3.704 4.064 m² auf 
Vegetationsflächen. Rund 124 m² davon befinden ich innerhalb des  gemäß Ril 882  von 
Gehölzen freizuhaltenden 6 m-Puffers um die Bahnstrecke 2600 und sind nicht eingriffsre-
levant. 
Die BE-Flächen werden wie folgt bezeichnet: 
BE-Fläche 1 Bahnböschung nordöstlich der EÜ (ca. 1.120 m²) 
BE-Fläche 2 Bahnböschung nordwestlich der EÜ (Escher Straße) (ca. 1.580 m²) 
BE-Fläche 3 südwestlich zwischen den EÜs (Grüngürtel) (ca. 1.100 m²) 
BE-Fläche 4 ehemalige BE-Fläche Gewölbebrücke südöstlich der EÜ (ca. 2.200 m²) 
BE-Fläche 5 Bodenlagerfläche (360 m²) 
(Siehe Bestands-/Konflikt-/Maßnahmenplan Unterlage 10.3) 
Die BE-Flächen befinden sich größtenteils im Eigentum der DB Netz InfraGO AG. 
Bauablauf 
Zur Herstellung der neuen Eisenbahnüberführung über die Innere  Kanalstraße sind meh-
rere Bauphasen erforderlich. Es sind mehrere kurze und lange Sperrpause für die Strecke 
2620 notwendig. 
Der Bauablauf ist wie folgt geplant: 
 
Bauphase 1 
• Einrichten der Baustelle, Freimachung Baufeld 
• Kabelsicherung  
• Rodung 
• Kampfmittelsondierung 
• Sicherung der Oberleitungsanlage 
• Herstellung eines Verbaus in den Böschungsbereichen 
• Herstellung der Rampen (Nord, Ost) 
• Herstellung des Montageplatzes (Süd) 
• Erstellung der Bohrpfähle für die Tiefgründung der Winkelstützwände neben dem be-
stehenden Bauwerk  
• Teilherstellung der Winkelstützwände neben dem bestehenden Bauwerk 
• Herstellung der Kabelhilfsbrücke und Verlegen der Kabel

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Bauphase 2 
• Montage des Überbaus (bahnlinks, südliche Fläche, BE-Fläche 4) 
 
Abbildung 4: Schritt 1 der Bauphase 2: Herstellung des Brückenbauwerks (Darstellung ohne die 
Bodenlagerfläche (BE-Fläche 5))

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Abbildung 5: Schritt 2 der Bauphase 2: Aufbau des SPMT (Self-Propelled Modular Transporter) 
(Darstellung ohne die Bodenlagerfläche (BE-Fläche 5)) 
 
Bauphase 3 (Totalsperrung Strecke 2620, 3 Wochen): 
• Restarbeiten Baugrubenverbau 
• Ausbau Oberbau 
• Ausheben des Bestandsüberbaus (Straßensperrung erforderlich) 
• Teilabbruch der Bestandswiderlager (Straßensperrung erforderlich) 
• Herstellung der Bohrpfähle 
• Einbau der Widerlager inkl. Betonieren 
• Hinterfüllen der Widerlager und der Winkelstützwände 
• Herstellung der Rückverankerung des Widerlagers mittels Mikropfählen 
• Einfahren des Überbaus mittels SPMT (Straßensperrung erforderlich) 
• Herstellung der Bauwerksentwässerung und -ausstattung 
• Wiederherstellung des Oberbaus 
• Anlegen der Böschunge

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Abbildung 6: Schritt 1 der Bauphase 3: Einfahren des Bauwerks mittel SPMT (Darstellung ohne 
die Bodenlagerfläche (BE-Fläche 5)) 
Bauphase 4 
• Kabel von Kabelhilfsbrücke auf den Damm und Überbau zurücklegen 
• Landschaftspflegerische Maßnahmen 
• Räumen der Baustelle 
• Nacharbeiten 
• Qualitätsstopfung 
 
Sperrung der Inneren Kanalstraße 
Während des Abbruchs der bestehenden Eisenbahnüberführung und des Einfahrens des 
neuen Überbaus ist die Innere Kanalstraße zu sperren. Während dieser Zeit wird die Straße 
als Aufstellfläche für den Mobilkran, zum Zerlegen und Abtransport des alten Überbaus und 
Widerlagers und zum Einfahren des neuen Überbaus genutzt. In Abstimmung mit der Stadt 
Köln werden für die Vollsperrung der Straße zwei aufeinander folgenden Wochenenden 
genutzt.

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1.6 Abgrenzung des Untersuchungsraumes 
Der Untersuchungsraum beschränkt sich aufgrund der anthropogenen Vorbelastungen 
(Straßen- und Schienenverkehr) auf den Bereich des Bauvorhabens, die Zufahrten sowie 
die zu errichtenden BE-Flächen.  
 
2 Charakterisierung von Natur und Landschaft im Planungsgebiet  
2.1 Charakterisierung des Untersuchungsraumes gemäß FNP 
Das Umfeld der Baumaßnahme wird zum einen von den Gleisanlagen und dem Betriebs-
bahnhof am „Gladbacher Wall“ im Süden (Flächen für Bahnanalgen gemäß FNP der Stadt 
Köln) und von den Grünanlagen (u.a. Kleingartenanlagen) im Norden und Westen geprägt. 
Die gemäß FNP der Stadt Köln ausgewiesenen Grünflächen  dienen zum einen der Erho-
lung sowie der Gestaltung des Orts-/Landschaftsbildes. Es grenzen keine Wohnbauflächen 
unmittelbar an die Baumaßnahme an. (Süd)Östlich der EÜ stehen auf einer brach gefalle-
nen Fläche mehrere „Wohn-Container“. Die Fläche ist im FNP der Stadt Köln als Mischge-
biet ausgewiesen. Die Fläche dient damit dem Wohnen und der Unterbringung von Gewer-
bebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. 
 
Abb. 3 7: Lage und Umfeld der EÜ „Innere Kanalstraße“ in Köln (TimOnline 12/2019)

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Abb. 4 8: Auszug FNP Stadt Köln (1982 - 10-2019)

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2.2 Geologie, Relief, Boden, Klima, Wasser 
2.2.1 Geologie, Relief, Boden 
Naturräumlich betrachtet gehört der Baubereich zur atlantisch geprägten Region „Kölner 
Bucht/Niederrheinische Bucht“ (D35b) (Naturraum 3 nach Ludwig). Hier lagerten sich fluvi-
atile Sedimente des Tertiärs und älteren Quartärs ab, die durch äolische Ablagerungen der 
Eiszeiten überdeckt wurden. Die Böden im Eingriffsbereich sind anthropogen überprägt. 
Natürliche Böden liegen nicht mehr vor bzw. werden im Baubereich von Auffüllungen über-
lagert.  
Gemäß DIN 4149 (April 2005) befindet sich das Untersuchungsgebiet in der Erdbebenzone 
1. 
Die angetroffenen Böden können in folgende Schichten/Schichtkomplexe zusammenge-
fasst werden (IBES Baugrundinstitut GmbH, Baugrund - und Gründungsgutachten, Duis-
burg 01.02.2012): 
• Schicht 1: Auffüllungen 
• Schicht 2: Sande und Kiese 
Die Auffüllungen des Bahndammes bestehen aus (schwach) schluffigen, teilweise schwach 
tonigen, kiesigen Sanden bzw. schluffigen Kies -Sand-Gemischen mit anthropogenen Be-
standteilen (Beton- und Ziegelbruch). 
Der Gleis-Oberbau besteht aus stark verschmutztem Schotter. 
Die Innere Kanalstraße ist asphaltiert, die Gehwege gepflastert. Die Auffüllungen im Stra-
ßen-/Gehwegbereich bestehen aus feinkornarmen Sand -/Kiesgemischen mit Ziegelbruch 
und Steinen. 
Die aufgefüllten Böden werden nach DIN 18300 vorwiegend der Bodenklasse 3 bzw. 4 zu-
geordnet. Die darunter liegenden Sande und Kiese werden überwiegend in die Boden-
klasse 3 nach DIN 18300 eingestuft. 
Das Ausbau-/Abbruchmaterial wurde gemäß LAGA wie folgt bewertet:   
Die Schottergesamtfraktion wird in die Einbauklasse Z2  - nicht gefährlicher Abfall - einge-
stuft. 
Das Auffüllmaterial des südöstlichen Widerlagers sowie die Hinterfüllung des nordwestli-
chen Widerlagers werden der Einbauklasse Z1.1 - nicht gefährlicher Abfall - zugeordnet.  
Für das Auffüllmaterial des Straßen -/Gehwegbereiches ergibt sich die Einstufung in die 
Einbauklasse Z1.2 - nicht gefährlicher Abfall -. 
Der anstehende Boden wird ebenfalls der Einbauklasse Z1.2  - nicht gefährlicher Abfall  - 
zugeordnet. (IBES Baugrundinstitut GmbH, Baugrund- und Gründungsgutachten, Duisburg 
01.02.2012)

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2.2.2 Klima 
Die Niederrheinische Bucht liegt größtenteils im Wind - und Regenschatten der Nordeifel 
und des Hohen Venn (Leelage), was geringere mittlere Niederschläge im Jahr, relativ hohe 
mittlere Temperaturen im Jahr und damit eine längere Vegetationszeit mit sich bringt.  
Lokal können in Städten durch die dichte Bebauung, den geringen Anteil an Vegetation, 
Emissionen von Luftschadstoffen und Abwärme höhere Durchschnittstemperaturen und 
Schadstoffkonzentrationen sowie niedrigere Luftfeuchtigkeit und Windgeschwindigkeiten 
als im ländlichen Umland auftreten (Veröffentlichungen LANUV 2005).  
Zwischen 03/2014 und 02/2019 lag die Jahresdurchschnittstemperatur in Köln bei 12,1 °C, 
die Niederschläge summierten sich auf ein Jahr verteilt auf 780 mm (wetterdienst.de). 
Die Klimafunktionskarte der Stadt Köln weist den Bereich der Inneren Kanalstraße  als 
Stadtklima III aus, mit starker Veränderung aller Klimaelemente, Windfeldstörung, intensi-
ver Wärmeinsel, problematischem Luftaustausch und zeitweiser hoher Schadstoffbelas-
tung aus (Synthetische Klimafunktionskarte - Klimatologische Untersuchung Köln, 1997).  
Die Feinstaubbelastung (PM10) im Kölner Innenstadtgebiet ist hoch  (<1100 kg/km² bzw. 
>380 kg/km² (PM2,5), ebenso die  Kohlendioxidbelastung (CO2) (>4000t/km²) (LANUV 
2021 NRW Umweltdaten vor Ort, 2013) 
Die Belastung mit Stickstoffdioxid hat zwar zwischen 2012 und 2017 abgenommen. Den-
noch wurden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) (40 µg/m³) im Jahresmittelwert 2017 
an mehreren Messstellen in der Kölner Innenstadt nicht eingehalten (Luftreinhalteplan Köln 
01.04.2019). 
Sowohl die Jahresmittelgrenzwerte als auch die Tagesmittelgrenzwerte für PM10 (Fein-
staub) werden an den Messstellen in Köln eingehalten (Luftreinhalteplan Köln 01.04.2019). 
2.2.3 Wasser  
Grundwasser wurde während der Baugrunderkundung in einer Tiefe zwischen 11,95 m und 
12,04 m unter GOK (Straßenniveau) vorgefunden. Dies entspricht einem Grundwasserflu-
rabstand zwischen 36,64 mNN bis 36,10 mNN. Der derzeitige Grundwasserflurabstand wird 
mit ca. 36,70 mNN angegeben. Der maximale Grundwasserstand liegt bei rd. 41,20 mNN. 
Die Spanne des höchstmöglichen Grundwasserstandes wird zwischen 42,2 und 43,2 mNN 
angesetzt. (IBES Baugrundinstitut GmbH, Baugrund - und Gründungsgutachten, Duisburg 
01.02.2012). 
Das Vorhaben befindet sich im Grundwasserkörper „Terrassen des Rheins“ (ID: 
DE_GB_DENW_27_19). Der Wasserkörper hat eine Größe von insgesamt 191.8 km². Der 
mengenmäßige Zustand wird als „gut“ bewertet, der chemische Zustand als „schlecht“. 
Insbesondere werden die Schwellenwerte in Bezug auf Ammonium-N, Arsen, Blei und 
Bleiverbindungen, Cadmium und Cadmiumverbindungen, Quecksilber und Quecksilber-
verbindungen sowie Sulfat überschritten (BfG 2021). 
Oberflächengewässer befinden sich im unmittelbaren Umfeld des Brückenbauwerkes nicht. 
In ca. 1.400 m Entfernung südöstliche Richtung fließt der Rhein.

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2.3 Vegetation 
Die bahnbegleitenden Böschungsflächen sind mit Baum- und Strauchhecken bewachsen, 
die im Zuge der Instandhaltung in einem Streifen von ca. 6 m ab Gleisachse regelmäßig - 
aus Sicherheitsgründen – zurückgeschnitten werden. In diesem 6 m Streifen entwickelt sich 
daher ruderale Sukzessionsvegetation. Der Bahnkörper selbst ist weitestgehend vegeta ti-
onsfrei. Östlich der Escher Str aße befindet sich eine Kleingartenanlage, die in Richtung 
Innere Kanalstraße von einer Grünanlage („Innerer Grüngürtel“) abgelöst wird.  Die Grün-
anlage verläuft entlang der Inneren Kanalstraße weiter Richtung Westen. Südwestlich der 
Inneren Kanalstraße, südlich der kürzlich erneuerten Gewölbebrücke, befindet sich der Be-
triebsbahnhof.  
Die Fläche „vor“ der Gewölbebrücke (BE-Fläche 4) wurde bereits für die Erneuerung der 
Gewölbebrücke als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt und inzwischen wiederhergestellt, 
d.h. mit einer Standardrasenmischung mit (wenigen) Kräutern eingesät und mit jungen Ge-
hölzen - Hainbuche, Weißdorn, Hasel und Hartriegel – bepflanzt (Abb. 5). 
Die Fläche wird zur Inneren Kanalstraße hin durch eine schmale Baum-/Strauchhecke u.a. 
gebildet aus Götterbaum, Weißdorn, Pfeifenstrauch, Holunder, Hainbuche, Linde, Schnee-
beere, Brombeere, Rose und kleinen Ahornsämlingen begrenzt. Dazwischen lagern Gar-
tenabfälle (Abb. 5 und 6 9 und 10). Die Fläche befindet sich im LSG Landschaftsschutzge-
biet „Innerer Grüngürtel“ (LSG-5007-0003). 
 
 
Abb. 5 9: BE-Fläche unter der EÜ Richtung Südwest (Betriebsbahnhof) (BE-Fläche 4) (04.06.2019). 
 
BE 
Zuwegung von Innerer Kanalstraße

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Abb. 6 10: Zufahrt zur BE-Fläche vor der Gewölbereihe Richtung Ost (BE-Fläche 4) (04.06.2019). 
Südöstlich der Inneren Kanalstraße befindet sich eine Brachfläche mit (Wohn-)Containern, 
die zur Inneren Kanalstraße hin von einer schmalen Baum-Strauchhecke begrenzt wird. Im 
Bereich der Wohncontainer Fläche ist die Bahnböschung mit einer Baum -/Strauchhecke 
bewachsen. An Arten kommen u.a. vor: Eschen, Hainbuche, Götterbaum, Bergahorn, Pap-
pel (Abb. 7 11). 
 
  
Abb. 7 11: Richtung Süden (Wohncontainer hinter der Baumreihe) (BE-Fläche 1) (04.06.2019). 
Die Böschung zwischen Bahnstrecke und Escher Straße ist mit einer mittelalten Baum -
Strauchhecke locker bewachsen. An Arten kommen u.a. vor: Robinie, Eschen, Pappeln 
Bergahorn sowie Sommerflieder und Holunder (Abb. 8 12). 
BE

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Abb. 8 12: Lage Richtung Nordwesten (Escherstraße) (BE-Fläche 2) (04.06.2019). 
 
Zwischen Geh-/Radweg und Innerer Kanalstraße befindet sich ein schmaler Rasenstreifen 
(Abb. 6, 8 und 9 10, 12 und 13). 
 
Abb. 9 13: Zu erneuernde EÜ Innere Kanalstraße von Osten Richtung Westen fotografiert (04.06.2019). 
Auf der gegenüberliegenden Seite beginnt der als LSG ausgewiesene Grüngürtel. Am An-
fang des Grüngürtels/LSG stehen zwei Platanen (Durchmesser: ca. 80 cm) (Abb. 10 und 
11 14 und 15).

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Abb. 10 14: Richtung Nordost, Zuwegung BE-Fläche, zu schützende Platane (LSG) (BE-Fläche 3) 
(12.10.2016). 
 
  
Abb. 11 15: Richtung Südost, Zuwegung BE-Fläche, zu schützende Platane (LSG) (BE-Fläche 3) 
(12.10.2016). 
Im Bereich zwischen den Überbauten befinden sich ruderale Sukzessionsflächen (Abb. 12 
und 13 16 und 17) v.a. mit Sommerflieder und Brombeeren, im „hinteren“ Bereich auch mit 
Weißdorn (Abb. 12 16). 
S

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Abb. 12 16: BE-Fläche unter der EÜ Richtung Norden (BE-Fläche 3) (04.06.2019). 
 
Abb. 13 17: BE-Fläche unter der EÜ Richtung Südwesten (Betriebsbahnhof) (BE-Fläche 4) (04.06.2019). 
Zustand der zusätzlich beanspruchten BE-Flächen im Jahr 2024 
Die zusätzliche baubedingte Inanspruchnahme beziffert sich auf insgesamt 860 m² im un-
mittelbaren Anschluss an die bereits genehmigte BE -Fläche Nr. 4. 500 m² werden für die 
Herstellung des Brückenbauwerks benötigt, während auf den übrigen 360 m² die Lagerung 
des Bodenaushubs erfolgt. Anteilige 124 m² befinden sich innerhalb des Instandhaltungs-
streifen der Bahnstrecke 2600 und sind demnach nicht eingriffsrelevant.  
Die Flächeninanspruchnahme erfolgt im Hinblick auf die vorhandene Vegetation auf drei 
unterschiedlichen Teilflächen.  
Der südliche Teilbereich setzt sich im Status quo aus einer Ausgleichsmaßnahme mit einer 
jungen Anpflanzung aus heimischen Gehölzen zusammen. In dem Bestand wurden Hain-
buche, Weißdorn, Hasel und Hartriegel angepflanzt (s. Abbildung 18).
BE 
BE

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Abbildung 18:  Darstellung der südlichen Erweiterungsfläche der BE-Fläche Nr. 4 (Blickrichtung: 
Südost) 
An den Gehölzbestand schließt in nördlicher Richtung ein e Rasenfläche an, die sich aus 
schnittverträglichen Gräsern eutropher Standort wie bspw. Knäuelgras ( Dactylis glome-
rata), Deutsches Weidelgras ( Lolium perenne), Glatterhafer ( Arrhenatherum elatius) und 
Gewöhnliches Rispengras ( Poa trivialis) zusammensetzt. Auf der Rasenfläche stockt zu-
dem eine junge Hainbuche, die im Rahmen der Ausgleichspflanzungen angepflanzt wurde 
(s. Abbildung 19).

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Abbildung 19:  Darstellung der zentralen Erweiterungsfläche der BE-Fläche Nr. 4 (Blickrichtung: 
Südost) 
Im nördlichen Bereich der Erweiterungsfläche befindet sich der Bahndamm im Bereich der 
Strecke 2600. Die Böschung wird von der Brombeere (Rubus sectio rubus) dominiert; un-
tergeordnet stocken in der Böschung Schmetterlings-Flieder (Buddleja davidii) (s. Abbil-
dung 20).

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Abbildung 20:  Darstellung der temporär beanspruchten Böschung entlang der Strecke 2600 (Blick-
richtung: Ost) 
2.3.1 Vorbelastung 
Vorbelastungen gehen überwiegend von dem hohen Verkehrsaufkommen auf der Straße 
und dem Schienenverkehr aus. Hieraus resultieren Zerschneidungswirkungen und Lärm-
immissionen, die zu Einschränkungen der Erholungsfunktion sowie Einschränkungen der 
Habitateignung für verschiedene Arten oder Artengruppen im Umfeld der EÜ führen. 
Die Vegetations-/Gehölzbestände entlang der Bahnstrecke sind durch Verlärmung (Fauna), 
den Eintrag von Herbiziden sowie durch regelmäßigen Rückschnitt im Rahmen der Stre-
ckenunterhaltung vorbelastet. 
Für die zu beanspruchenden DB eigenen Flächen liegen keine Hinweise auf Altlastenver-
dachtsflächen und/oder Kontaminationsflächen vor.

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2.4 Schutzgebietsausweisungen 
Der Vorhabenbereich liegt teilweise im Landschaftsschutzgebiet LSG 5007-0003 Innerer 
Grüngürtel (L 16 gemäß Landschaftsplan der Stadt Köln 28.04.1991).  
Im Bereich der BE-Fläche Nr. 4 befinden sich rechtsverbindlich festgesetzt Ausgleichsflä-
chen. Gemäß § 39 (1) Nr. 3 Landesnaturschutzgesetz NRW sind Ausgleichs - und Ersatz-
maßnahmen gemäß § 15 (2) BNatSchG als Landschaftsbestandteile gesetzlich geschützt 
(§ 29 BNatSchG).  
Die Merheimer Straße, außerhalb des Baubereiches , wird von einer eingetragenen Allee 
begleitet. 
Weitere Schutzgebietsausweisungen liegen für den Vorhabenbereich nicht vor. 
Ein Natura 2000 Gebiet ist vom Vorhaben nicht betroffen. 
 
Abb. 14 21: LSG Innerer Grüngürtel 
2.5 Ergebnisse der Artenschutzprüfung (ASP) 
Die Prüfung der besonders und streng geschützten Arten hinsichtlich ihrer Beeinträchtigung 
durch das Bauvorhaben wurde im Rahmen eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages 
vorgenommen (siehe Unterlage 11). 
Die vorliegende Prüfung wurde überwiegend im Rahmen einer Potenzialanalyse erstellt 
wobei auf vorhandene Daten zurückgegriffen worden ist. Wichtigste Quelle hierfür ist das 
Fachinformationssystem der LANUV, das für alle Messtischblätter in NRW eine Aufstellung 
der Nachweise planungsrelevanter Arten bietet. Für die hier aufgeführten Arten wurde eine 
Analyse des möglichen Vorkommens im Plangebiet vorgenommen. Darüber hinaus wurden 
zwei Ortsbegehungen im Sommer 2019 durchgeführt. 
In der folgenden Tabelle werden die im Fachinformationssystem des Landesamtes für Na-
tur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein -Westfalen (LANUV) für de n genannten 
EÜ

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Quadranten aufgeführten planungsrelevanten Arten aufgelistet. Das Plangebiet liegt im Be-
reich des Messtischblattes 5007, Quadrant II. 
 
 
 
Abb. 15 22: Artenliste MB 5007/2 
Eine Auswertung dieser Artengruppen, sowie der im Allgemeinen auf Bahnanlagen poten-
ziell vorkommenden Zaun- und Mauereidechse sind dem artenschutzrechtlichen Fachbei-
trag zu entnehmen.

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3 Bewertung der Eingriffe / Konfliktanalyse 
Die BKompV unterscheidet zwischen Eingriffen in  
- Biotope  
und Eingriffen in  
- Schutzgüter  
Darüber hinaus wird zwischen  
- anlagebedingten, dauerhaften Eingriffen,  
- betriebsbedingten, dauerhaften Eingriffen und  
- baubedingten, temporären Eingriffen  
unterschieden. 
Die Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild durch das Bauvorhaben 
werden auf Grundlage der festgestellten umweltrelevanten Wirkfaktoren nach Art und Um-
fang ermittelt.  
Die Lage der festgestellten Konflikte mit fortlaufender Nummerierung ist dem Bestands- und 
Konfliktplan (s. Unterlage 10.1) zu entnehmen. Dort werden die Konflikte von Naturhaushalt 
und Landschaftsbild durch das geplante Vorhaben folgendermaßen dargestellt: 
 B: Konflikt durch Beeinträchtigungen der Schutzgüter Tiere und Pflanzen 
 Bo: Konflikt durch Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden 
 GW: Konflikt durch Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser  
 L: Konflikt durch Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaftsbild 
 K: Konflikt durch Beeinträchtigungen der Schutzgüter Klima und Luft  
3.1 Eingriffe – anlagebedingt/ betriebsbedingt 
3.1.1 Anlagebedingte Eingriffe 
Durch den Ersatz des neuen Bauwerkes an gleicher Stelle , entstehen keine dauerhaften 
Neuversiegelungen durch das Vorhaben. Einzig das Schutzgut Wasser ist dauerhaft von 
der Erneuerung des Brückenbauwerks betroffen, da Betonpfähle in das Grundwasser ein-
gebracht werden. Aufgrund des kleinflächigen Eingriffs in das Grundwassers und der Tat-
sache, dass das Grundwasser als nicht betonangreifend bewertet worden ist, ist mit keinen 
nachteiligen Auswirkungen auf den Grundwasserkörper zu rechnen.  
 
3.1.2 Betriebsbedingte Eingriffe 
Betriebsbedingte Wirkungen entstehen durch das geplante Vorhaben ebenfalls nicht, da 
keine Änderungen gegenüber der Ausgangssituation vorgesehen sind.

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3.2 Baubedingte Eingriffe 
Die temporären Eingriffe, die durch die Baustelleneinrichtung, Baustellenzufahrten sowie 
Montageflächen entstehen, werden nachfolgend beschrieben und in der Tabelle „Eingriff – 
Ausgleich“ (Kap. 3.2.6) den Ausgleichsmaßnahmen gegenübergestellt. 
 
  
 
Abb. 16 23: Geplante BE-Flächen – ohne Maßstab (Januar 2021Dezember 2024) 
Durch die geplante Baumaßnahme sind folgende baubedingte Wirkungen zu erwarten: 
- Vorübergehende Flächeninanspruchnahmen und damit Lebensraumverluste durch 
Arbeitsräume sowie Baustelleneinrichtungsflächen inkl. Zuwegungen 
- Gehölzrückschnitte und Rodungsmaßnahmen 
- Gefahr der Beschädigung von Gehölzen 
- Störungen durch den Baubetrieb (v.a. Lärm, Erschütterungen, optische Störungen) 
- Gefährdung von Tierarten durch Bautätigkeiten während der Fortpflanzungszeit.

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-  Bodenbewegung/Bodenverdichtung durch den Einsatz von Baumaschinen und die 
Lagerung von Bodenmaterial im Bereich der Baumaßnahme 
Die baubedingten Konfliktbereiche sind in Unterlage 10.3 (Bestands- Konflikt-, Maßnah-
menplan) dargestellt. 
 
3.2.1 Flora und Fauna, Biotoptypen 
Pflanzen 
Für die Errichtung der BE-Flächen, Baustellenzufahrten und Montageflächen werden tem-
porär 3.7044.064 m² Vegetationsflächen in Anspruch genommen. 
Bei dem zu beseitigenden Bewuchs auf den Bahnböschungen und der BE -Fläche nord-
westlich der EÜ handelt es sich um zumeist jüngere bis mittelalte, standortgerechte

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Gehölze (Bäume und Sträucher), welche eine hohe Bedeutung für Vögel, Kleinsäuger und 
Insekten darstellen (Konflikt B1: 1.304 m²). Die Rasenflächen am Rande der Parkanlagen 
(B3: 92 m²) und straßenbegleitend (B3: 53 m²), die ruderalen Grasflächen auf der wieder 
hergestellten BE-Fläche an der Gewölbebrücke (B2 1.181 m²)  sowie die Ruderalfluren im 
Instandhaltungsbereich der Bahnanlage und zwischen den Brücken (B2: 723 m²) werden 
für die Baufeldfreimachung gemäht. Das an die Bahnböschung angrenzende extensiv (mit 
Wohn-Containern) genutzte Mischgebiet wird in einem schmalen, an die Bahnböschung 
angrenzenden Streifen, ebenfalls gemäht bzw. gerodet. (B4: 156 m²). 
Die 1. Planänderung beinhaltet eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme von Vegeta-
tionsflächen, die den oben aufgeführten Konflikte wie folgt zugeordnet werden: 
• Konflikt B1: 256 m² (zusätzliche 124 m² befinden sich innerhalb des 6 m-Puffer um 
die Strecke 2600 und unterliegen gemäß Ril 882 einer regelmäßigen Pflege und 
sind nicht eingriffsrelevant) 
• Konflikt B3: 480 m² 
Nach Bauende werden die beanspruchten Flächen durch die in Kap. 4.2 aufgeführten Maß-
nahmen (Einsaat, Anpflanzung, Sukzession) wiederhergestellt und der baubedingte Eingriff 
damit weitgehend ausgeglichen. 
Angrenzende Gehölze und Biotope können aufgrund des Baustellenbetriebs beeinträchtigt 
bzw. geschädigt werden. Dies wird durch entsprechende Schutzmaßnahmen (Kap. 4.1) 
verhindert.  
Biotoptypen  
Durch das Bauvorhaben und die 1. Planänderung sind folgende Biotoptypen betroffen: 
Biotoptypen 
„Ludwig“ BKompV 
BD71/72; BD81/82  
Baumheckenartige Gehölz-
streifen an Straßen/ Gleisen 
mit höchstens geringem-mitt-
lerem Baumholz z.T. mit 
standortfremden Gehölzen  
52.01.08n.02/3 
Funktionsgrün mit artenreicher Kraut-
schicht oder mit Gehölzbestand junger 
bis mittelalte Ausprägung  
BD72 
Baum-Strauchhecken jung auf 
Wiederherstellungsfläche Ge-
wölbebrücke (BD71) Aus-
gleichsfläche für die bereits 
erneuerte Gewölbebrücke. 
Endzustand soll BD72  
41.04M 
Gehölzanpflanzungen und Hecken aus 
überwiegend nicht autochthonen Arten 
mittlerer Ausprägung

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Biotoptypen 
„Ludwig“ BKompV 
BF31 
Einzelbaum mit überwiegend 
standorttypischen Gehölzen 
mit höchstens geringem 
Baumholz 
41.05.aJ 
Einzelbaum aus überwiegend autoch-
thonen Arten, junge Ausprägung 
HH7/HP7 
Ruderale Grasflur auf Wieder-
herstellungsfläche Gewölbe-
brücke (HH7) 
Ausgleichsfläche für bereits 
erneuerte Gewölbebrücke 
(HH7/HP7)  
51.02 
Kleine unbefestigte Freiflächen mit 
Spontanvegetation 
  
HM51 
Rasen- und Zierpflanzenra-
batten 
53.01.08a.01 
Bankette, Mittelstreifen 
HP7/HD9 
Ruderalfluren/Sukzessionsge-
büsch zwischen den Brücken; 
Sonstige ausdauernde Ru-
deralfluren, Brachflächen der 
Gleisanlagen 
51.02 
Kleine unbefestigte Freiflächen mit 
Spontanvegetation 
HM1/2 
Grünanlage ohne Baumbe-
stand 
51.06a.03 
intensiv gepflegte Parkanlage mit al-
tem Baumbestand hier aber nur  
34.09 (Tritt- und Parkrasen) am Rand 
der Parkanlage betroffen (Baum wird 
geschützt)

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HD9 
Ruderalfluren/Sukzessionsge-
büsch Instandhaltungsstreifen  
52.01.08a.02 
Funktionsgrün mit artenarmer Kraut-
schicht oder mit Gehölzbestand junger 
Ausprägung 
HN22 
Mischgebiet extensiv (Wohn-
container) 
51.11a.05 
Sonstige Sport-, Spiel- und Freizeitan-
lage 
 
Konfliktbezug (BKompV):  
• B1 (52.01.08n.02/3; 41.04M: 1.304 m² + 256 m² = 1.560 m²) 
• B2 (51.02; 52.01.08a.02: 1.181 m² +723 m² = 1.904 m²)  
• B3 (52.01.08a.01; 51.06a.03/34.09: 92 m²+ 53 m² +480 m² =145 625 m²)  
• B4 (51.11a.05: 156 m²) 
Die bauzeitlichen Eingriffe in die Biotope sind in der Tabelle Eingriffs-/Ausgleichsbilanz un-
ter Berücksichtigung der BKompV dargestellt (Kap. 3.2.6). 
Die mit der 1. Planänderung einhergehenden Eingriffe werden in der Bilanzierung geson-
dert dargestellt. 
Darüber hinaus sind „Erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere“ auf das Schutz-
gut Pflanzen durch das geplante Vorhaben nicht zu erwarten. Damit entfällt eine Erfassung 
und Bewertung nach Anlage 1 BKompV.

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Tiere 
Für die Einrichtung der BE-Flächen und Arbeitsräume werden Bäume, Gehölze und Sträu-
cher entfernt, die eine Bedeutung für Vögel, Kleinsäuger und Insekten aufweisen. Durch 
das Entfernen von Gehölzen kann es zu einer möglichen Schädigung von Fortpflanzungs- 
und Ruhestätten planungsrelevanter Arten und einer etwaigen damit verbundenen Verlet-
zung oder Tötung von Tieren und ihrer Entwicklungsstadien kommen.  
Eine Nutzung des Untersuchungsraums u.a. als Jagdhabitat des im Messtischblatt ver-
merkten Großen Mausohrs kann nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus besitzen 
das zu erneuernde bzw. das unmittelbar angrenzende Brückenbauwerk sowie die im Un-
tersuchungsraum befindlichen Höhlenbäume Potential zur Nutzung als Einzelquartier für 
Fledermäuse. 
Die von der Baumaßnahme betroffenen bahnstreckenbegleitenden Gehölzbestände haben 
eine potenzielle Funktion als Nistplatz für diverse Vogelarten. Art und Ausprägung der be-
troffenen Strukturen sowie die Stördichte im Raum schränken allerdings die Habitateignung 
wesentlich ein. Zu rechnen ist hauptsächlich mit Vorkommen störungsunempfindlicher und 
hinsichtlich ihrer Lebensraumanforderungen wenig anspruchsvoller Arten wie z. B. Amsel, 
Kohlmeise, Buchfink, Elster, Grünfink, Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke, Ringel - und 
Stadt-/Haustaube, Rotkelchen, Zaunkönig oder Zilpzalp. 
Planungsrelevante Reptilienarten wie die Zaun- und Mauereidechsen sind nicht im Mess-
tischblatt 5007-2 der Stadt Köln vermerkt, wurden jedoch auf Grund ihres häufigen Auftre-
tens an Bahnanlagen mit untersucht. Im Baufeld konnten keine Tiere oder geeignete Habi-
tatstrukturen gesichtet werden, sodass mit einem Auftreten beider Echsenarten nicht zu 
rechnen ist. 
Ein spontanes Auftreten der potenziell im Untersuchungsgebiet vorkommenden Wechsel-
kröte im Baufeld ist z.B. nach starken Regengüssen möglich. 
Konfliktbezug: F1 
Während der Bauzeit von 12 Monaten werden angrenzende Gehölze und Biotope ge-
schützt, sodass in näherer Umgebung Ersatzhabitate während der Baumaßnahme zur Ver-
fügung stehen. Nach Bauende werden die beanspruchten Flächen durch die im Kap. 4.2 
aufgeführten Maßnahmen (Einsaat, Anpflanzung, Sukzession) wiederhergestellt, Fortpflan-
zungs- und Ruhestätten können wieder entstehen.  
Unter Einhaltung der im Kapitel 4.1 aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen (S1, 001_VA, 
002_VA, 003_VA, 004_VA, 005_VA ) ist eine Betroffenheit i.S. der Verbote des  § 44 
BNatSchG Abs. 1 nicht zu erwarten. 
„Erhebliche Beeinträchtigungen besonderer“ des Schutzgutes Tiere durch das geplante 
Vorhaben sind – bei Einhaltung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (Kap 5.1) - 
nicht zu erwarten. Damit entfällt eine Erfassung und Bewertung nach Anlage 1 BKompV. 
 
3.2.2 Landschaftsbild/Erholungswert/Schutzgebiete

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Durch die Anlage von Baustelleneinrichtungsflächen und das Freimachen des Arbeitsrau-
mes kommt es zu temporären Verlusten von Gehölzstrukturen und damit zu einem tempo-
rären Eingriff in das Landschafts- bzw. Stadtbild.  
Auch sind für den unmittelbaren Baubereich bauzeitlich Auswirkungen durch Lärm und Ab-
gase aufgrund der Bauarbeiten und des Baustellenverkehrs (Transport von Baumaterial) 
zu erwarten. Hierdurch betroffen ist das innerstädtische Erholungspotential (wohnungsna-
hes Spazieren gehen im Grüngürtel, Kleingartennutzung u.a.)  
Konfliktbezug: L1 
Kleingärten haben eine wichtige sozialpolitische Bedeutung. Sie stellen einen notwendigen 
Ausgleich zu den Mängeln im Wohnbereich und im Wohn umfeld dar und verbessern we-
sentlich die Lebensverhältnisse des Kleingärtners insbesondere in Großstädten. Sie stellen 
somit eine wichtige Erholungsfunktion dar.  
Im Bereich der zu entfernenden Gehölze werden nach Ende der Baumaßnahme wieder 
Gehölze angepflanzt, sodass das Landschaftsbild wiederhergestellt werden kann.  
Unter Berücksichtigung der zeitlichen Begrenzung der Baumaßnahme und der zu erhalten-
den angrenzenden Gehölze werden die temporären Eingriffe nicht als erheblich oder nach-
haltig in Bezug auf das Landschafts-/Ortsbild und die wohnungsnahe Erholung bewertet.  
„Erhebliche Beeinträchtigungen“ auf das Schutzgut Landschaftsbild sind durch das ge-
plante Vorhaben nicht zu erwarten. Damit entfällt eine Erfassung und Bewertung nach An-
lage 1 BKompV.  
Landschaftsschutzgebiet 
Das Bauvorhaben selbst sowie die Baustelleneinrichtungsflächen liegen im Landschafts-
schutzgebiet „Innerer Grüngürtel“ (LSG 5007-003 - L 16 gemäß Landschaftsplan der Stadt 
Köln 28.04.1991). 
Landschaftsschutzgebiete werden festgesetzt, soweit dies zur Erhaltung oder Wiederher-
stellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Natur-
güter, Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder wegen ihrer besonde-
ren Bedeutung für die Erholung erforderlich ist. 
Im gültigen Landschaftsplan wird das Gebiet wie folgt charakterisiert:  
Die Grünbereiche entlang der Inneren Kanalstraße gehören zur ursprünglich als Schmuck-
anlage angelegten historischen Grünfläche. Sie unterliegen inzwischen einer intensiven Er-
holungsnutzung und werden von zahlreichen, nur schwer überwindbaren Hauptverkehrs-
adern – wie der Inneren Kanalstraße – durchschnitten. 
Schutzziele:  
„Die Schutzfestsetzung zielt auf die Erhaltung und Verbesserung dieses wichtigen Erho-
lungsraumes auch im Hinblick auf seine wichtige Funktion als stadtklimatische und ökolo-
gische Ausgleichsfläche“ (Landschaftsplan der Stadt Köln 28.04.1991). 
Zur Gewährleistung des Schutzzweckes sind folgende Maßnahmen geboten: 
- Anlage mehrstufiger Heckenpflanzungen im Bereich der Verkehrsbauwerke

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- Erhaltung der Kleingartenanlage unter Verbesserung ihrer Durchgängigkeit für die öf-
fentliche Naherholung 
- Wiederherstellung der historischen Schmuckplätze und –anlagen – nach Möglichkeit 
 
Betroffenheit: 
Die Baumaßnahme mit ihren BE-Flächen tangie rt das Landschaftsschutzgebiet „Innerer 
Grüngürtel“. In dem seit 28.04.1991 für das Gebiet geltenden Landschaftsplan der Stadt 
Köln sind folgende Verbote aufgeführt, die von der Einrichtung der BE -Fläche und der Er-
neuerung des Bauwerkes betroffen sind: 
1) Die gänzliche oder teilweise Beseitigung oder die Beschädigung von Bäumen, Sträu-
chern oder sonstigen Pflanzen ; als Beschädigung gelten auch das Verletzen des 
Wurzelwerkes und jede andere Maßnahme, die geeignet ist, das Wachstum nachtei-
lig zu beeinflussen. 
2) Die Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen im Sinne § 2 Abs. 1 BauO NW…. 
7) Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen oder Ausschachtungen vorzunehmen, 
oder die Bodengestalt auf andere Weise zu verändern;  
8) Abfälle oder Altmaterial wegzuwerfen oder zu lagern…. 
11) Das Fahren mit Kraftfahrzeugen oder deren Abstellen außerhalb der für den öffentli-
chen Straßenverkehr zugelassenen Wege und Parkplätze 
18)  die Bodendecke (Vegeta tion) auf … Böschungen… niedrig zu halten oder zu ver-
nichten…. 
Aufgrund der Größe des Schutzgebietes und der daran gemessenen geringen und darüber 
hinaus nur temporären Flächeninanspruchnahme ist mit keinen nachteiligen Auswirkungen 
auf das gesamte Schutzgebiet zu rechnen. 
Geschützter Landschaftsbestandteil 
Geschützte Landschaftsbestandteile sind gemäß § 29 BNatSchG rechtsverbindlich festge-
setzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist 
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähig-
keit des Naturhaushalts,  
2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,  
3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder  
4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier - und Pflan-
zenarten. 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln setzt i. V. m. § 29 (2) BNatSchG fest, dass „Die Besei-
tigung des geschützten Landschaftsbestandteils sowie alle Handlungen, die zu einer Zer-
störung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Landschaftsbestandteils führen 
können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten“ sind. Das geplante

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Vorhaben bzw. die Einrichtung der BE -Fläche Nr. 4 tangiert demnach das Zerstörungs -, 
Beschädigungs- und Veränderungsverbot. 
Befreiung gemäß § 67 BNatSchG 
Von den  vorhabenbedingten Verbotstatbeständen im Landschaftsschutzgebiet und dem 
geschützten Landschaftsbestandteil kann gemäß § 67 BNatSchG eine Befreiung erteilt wer-
den, wenn  
1.  dies aus Gründen eines überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich 
solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 
2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung 
führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Land-
schaftspflege vereinbar ist.  
Es besteht zweifelsfrei ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Bahnstrecke 2620 
zwischen Köln Hauptbahnhof und Köln-Worringen. Die Bahnstrecke ist eine der Hauptstre-
cken der innerstädtischen S -Bahnverkehrs und entlastet den Straßenverkehr zwischen 
dem Kölner Norden und dem Zentrum in signifikantem Maß.  
Vor dem Hintergrund der Größe des Landschaftsschutzgebietes ist die (temporäre) Beein-
trächtigung zudem als marginal zu bewerten. Mit Abschluss des Vorhabens wird weiterhin 
ein Vegetationsbestand wiederhergestellt, der in seiner Ausprägung mindestens die quali-
tativen Eigenschaften wie der beanspruchte Bestand vorweist.  
Zusammenfassend wird im Rahmen des Vorhabens eine Befreiung von den Verboten des 
Landschaftsschutzgebietes und des Geschützten Landschaftsbestandteils beantragt. 
Die Bahnstrecke 2620 ist für den innerstädtischen S -Bahnverkehr von großer Bedeutung 
und damit von öffentlichem Interesse, weshalb im Rahmen des Genehmigungsverfahrens 
eine Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 BNatSchG beantragt wird. 
Schallschutz/ Menschliche Gesundheit

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Die schalltechnische Untersuchung (Krebs+Kiefer Fritz AG, Darmstadt, 27.07.2018) kommt 
zu dem Ergebnis, dass es durch den 1:1 Ersatzneubau zu keinen beurteilungsrelevanten 
Änderungen der Schallsituation kommt. Damit werden durch die Erneuerung der Eisen-
bahnüberführungen über die Innere Kanalstraße keine Ansprüche auf Lärmvorsorge ge-
mäß 16. BImSchV ausgelöst. 
Geräuschemissionen 
Bei der Ermittlung und Beurteilung der aus dem Baubetrieb resultierende Geräuschemissi-
onen wurden in Bauphase 1 bei der Durchführung der lärmintensiven Verbau-, Ramm- und 
Bohrarbeiten, die am Tag und in der Nacht stattfinden, maximale Beurteilungspegel in Höhe 
von 63,1 dB(A) an dem nächstgelegenen Gebäude Gladbacher Wall 2 (6. OG;Mischgebiet) 
errechnet.  
Die maximalen Überschreitungen der bereits auf Grund der bestehenden Verkehrsvorbe-
lastung korrigierten Immissionsrichtwerte belaufen sich auf + 6,9 dB(A) am Tag und +16,9 
dB(A) in der Nacht und sind  an dem innerhalb eines Gebietes mit überwiegend Wohnnut-
zung gelegenen Gebäude Krefelder Straße 96 (5. OG) zu erwarten . 
Bei der Durchführung der Arbeiten zur Herstellung der Widerlager, die in Bauphase 2 am 
Tag stattfinden, wurden maximale Beurteilungspegel von 58,1 dB(A) am Tag am nächstge-
legenen Gebäude Gladbacher Wall 2 (6. OG; Mischgebiet) errechnet. Überschreitungen 
der bereits auf Grund der bestehenden Verkehrsvorbelastung korrigierten Immissionsricht-
werte sind in diesem Fall nicht zu erwarten. 
Bei der Durchführung der Abbrucharbeiten einschließlich Erdaushub, die in Bauphase 3 
sowohl am Tag als auch in der Nacht stattfinden, wurden maximale Beurteilungspegel in 
Höhe von 61,4 dB(A) an dem nächstgelegenen Gebäude Gladbacher Wall 2 (6. OG, Misch-
gebiet) errechnet. Die maximalen Überschreitungen der bereits auf Grund der bestehenden 
Verkehrsvorbelastung korrigierten Immissionsrichtwerte belaufen sich auf + 5,2 dB(A) am 
Tag und +15,2 dB(A) in der Nacht und sind am Gebäude Krefelder Straße 96 (allgemeines 
Wohngebiet, 5. OG) zu erwarten. 
Die Beurteilung der vom Baubetrieb hervorgerufenen Geräuschimm issionen führt zu dem 
Ergebnis, dass vor allem während der nächtlichen Arbeiten Überschreitungen der Immissi-
onsrichtwerte, unter Berücksichtigung der Schienenverkehrsvorbelastung, zu erwarten 
sind. Geringe Überschreitungen (< 5 dB) der projektspezifischen Immissionsrichtwerte am 
Tag sind auch bei den nicht explizit untersuchten Bautätigkeiten 5 und 6 (Vorbereitung der 
Gründungsebene und Einschub der Widerlager, Einfahren des Überbaus und Herstellung 
des Oberbaus) nicht auszuschließen. (KREBS+KIEFER Fritz AG, Darmstadt 06.03.2020).  
Um die unvermeidbaren Lärmbelastungen während der Bauarbeiten dauerhaft auf das 
technisch mögliche Mindestmaß zu begrenzen sind im Vorfeld die nach dem Stand der 
Technik möglichen Maßnahmen zur Dämmung oder Einhausung der Baumaschinen zu 
treffen.  
- Motoren von Maschinen und Fahrzeugen sind in Leerlaufphasen regelmäßig abzustel-
len 
- Unterweisung der auf der Baustelle eingesetzten Mitarbeiter in die relevanten Belange 
des Immissionsschutzes

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- Einsatz geräuscharmer Bauverfahren 
- Zum Einsatz kommende Verfahren und Maschinen (Baugeräte) müssen dem Stand der 
Lärmminderungstechnik entsprechen 
Weiterhin sind folgende Empfehlungen bei der Einrichtung und dem Betrieb der Baustelle 
zu beachten:  
- Immissionsgerechte Planung der Baustelle 
- Stationäre Schallquellen sind abzuschirmen 
- „Die beiden kleineren BE -Flächen, die unmittelbar nördlich und nordwestlich der EÜ 
liegen, sollten möglichst nicht allzu lärmintensiv genutzt werden.“ 
- Beschränkung der Betriebszeiten der einzelnen lärmintensiven Maschinen auf ein Mi-
nimum 
- Beschränkung der Maschineneinsatzzeit auf ein Minimum 
- Information der vom Baulärm betroffenen Personen über Art und Dauer der Baumaß-
nahmen sowie über den Umfang der zu erwartenden Beeinträchtigungen 
- Einsatz eines handlungsbefugter Baulärmverantwortlicher als Ansprechpartner für die 
Anwohner 
Darüber hinaus sind aktive Schallschutzmaßnahmen (Errichtung von Schallschirmen an 
der Quelle oder im Schallausbreitungsweg) in Betracht zu ziehen. 
Passive Schallschutzmaßnahmen werden als unverhältnismäßig angesehen, da Über-
schreitungen der projektspezifischen Immissionsrichtwerte nur für einen begrenzten Zeit-
raum je Immissionsort auftreten. 
Erschütterung 
Die Erschütterungstechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass erhebliche Be-
lästigungen von Menschen in Gebäuden im Sinne der DIN 4150-2 während der geplanten 
Bauarbeiten sowohl am Tag als auch in der Nacht ausgeschlossen werden können. Ge-
bäudeschäden gemäß DIN 4150 -3 sind durch das geplante Bauvorhaben ebenfalls nicht 
zu erwarten (KREBS+KIEFER Fritz AG, Darmstadt 06.03.2020). 
Da Überschreitungen der projektspezifischen Immissionsrichtwerte nur für einen begrenz-
ten Zeitraum je Immissionsort auftreten und unter der Voraussetzung, dass die im Schall - 
und Erschütterungsgutachten vorgeschlagenen Maßnahmen durchgeführt werden, ist mit 
keinen nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu rechnen.  
 
3.2.3 Klima/Luft 
Die geplanten BE -Flächen werden in Bereichen errichtet, die durch den Schienen - und 
Straßenverkehr erheblich vorbelastet sind. Die bahnbegleitenden Gehölzbestände sowie 
die angrenzenden Flächen des innerstädtischen Grüngürtels sowie die angrenzende Klein-
gartenanlage sind von stadtklimatischer Bedeutung. Für die Erneuerung der EÜ Innere Ka-
nalstraße sind Rodungen und Gehölzrückschnitte auf den BE-Flächen notwendig.

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Der Vegetationsrückschnitt findet jedoch auf einer relativ kleinen Fläche statt und die Bau-
arbeiten sind auf ein Jahr begrenzt . Im Anschluss werden die BE -Flächen gemäß ihres 
Ausgangszustandes wiederhergerichtet . Gehölze werden angepflanzt bzw. siedeln sich 
durch natürliche Sukzession wieder an.  
„Erhebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere“ auf das Schutzgut Klima durch die 
Baumaßnahme sind nicht zu erwarten. Damit entfällt eine Erfassung und Bewertung nach 
Anlage 1 BKompV.  
 
3.2.4 Boden/Abfall 
Für die Baustraßen und die Baustelleneinrichtungsflächen sind bauzeitlich begrenzte Ver-
siegelungen und Verdichtungen unvermeidbar. 
Während der Bauarbeiten findet Aushub und Umlagerung von Bodenmaterial statt. Dadurch 
kommt es zu temporären Verlusten der Bodenfunktion. 
Mit der Lagerung des Oberbodens im Anschluss an die BE-Fläche Nr. 4 und den anschlie-
ßenden Wiedereinbau nach Abschluss des Vorhabens erfüllt das Projekt die Anforderun-
gen an einen bodenschonenden Umgang  gemäß DIN 19731. Mit der Lagerung im unmit-
telbaren Umfeld des Bodenaushubbereiches werden die Bodentransportfahrten auf ein Mi-
nimum reduziert. 
Konfliktbezug: Bo1 
Gemäß § 1 BBodSchG sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren und Vorsorge 
gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen (§ 7 BBodSchG). Da-
her hat ein sachgerechter Abtrag des Bodens zu erfolgen. Die Vermischung mit boden-
fremden Stoffen ist zu vermeiden. 
Bei den Böden im Eingriffsbereich handelt es sich um anthropogen überformte Böden mit 
geringer Bodenfunktion und starken Vorbelastungen durch Schadstoffeintrag und Vermi-
schung durch Auf- und Abtrag von Boden während vorangegangener Baumaßnahmen.  
 
Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial 
Durch den Abriss des alten Brückenbauwerkes fallen verschiedene Abfälle wie Beton, Bau-
schutt und Eisenschrott an (BoVEK, DB E&C, Duisburg, 24.11.2016, IBES Baugrundinstitut 
GmbH, Baugrund- und Gründungsgutachten, Duisburg 01.02.2012). 
Unter Beachtung der Vorgaben der Ländergemeinschaft Abfallbeseitigung (LAGA) können 
die Böden wiederverwendet werden. 
Wird das Schotter - bzw. Bodenmaterial ab der Einstufung Z1.2 nach dem Ausbau nicht 
sofort abgefahren, ist es zur Vermeidung von jeglichen Schutzgutgefährdungen auf einer 
PE-Folie und mit Folie abgedeckt oder in Muldencontainern mit Deckel oder mit Folienab-
deckung zu lagern. Das bei den Abtrags - und Aushubarbeiten anfallende Material ab der 
Einstufung Z1.2 ist bis zur Entsorgung auf der Baustelle zu lagern.

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Für das Bauvorhaben wurde ein Kurzkonzept (Vorstufe zum Boden-Verwertungs-Konzept 
(BoVEK)) gem. Richtlinie 137.0101 der DB AG durchgeführt. (DB Engineering & Consulting 
GmbH, Duisburg, November 2016) 
Bei Anwendung entsprechenden Schutzvorkehrungen gem. DIN 18915 (Oberbodensiche-
rung) und DIN 19731 (Verwertung von Bodenmaterial) werden keine erheblichen Auswir-
kungen durch das Vorhaben prognostiziert. 
Die Umweltauswirkungen durch anfallende Abfälle bei der Baudurchführung werden bei 
fachgerechter Entsorgung bzw. Wiederverwendung nach LAGA als gering eingestuft. 
Unter Einhaltung der Schutzmaßnahme Bo1 und Wiederherstellung der BE-Flächen gemäß 
ihres Ausgangszustandes entstehen keine „erheblichen Beeinträchtigungen  besonderer 
Schwere“ auf das Schutzgut Boden und sind durch das geplante Vorhaben auch nicht zu 
erwarten. Damit entfällt eine Erfassung und Bewertung nach Anlage 1 BKompV.  
3.2.5 Wasser 
Oberflächengewässer 
Im Umfeld des Bauvorhabens sind keine Oberflächengewässer vorhanden.  
Grundwasser 
An der Entwässerung des Bahnkörpers werden keine Änderungen vorgenommen.   
In das Grundwasser wird lediglich punktuell - dauerhaft - durch die Errichtung der Bohr-
pfähle eingegriffen.  
Baubedingte Wirkungen/Eingriffe 
Der Bau der neuen Widerlager erfolgt im Schutze des teilabgebrochenen Bestandsfunda-
ments. Für die Herstellung der Winkelstützwände sind Baugrubenverbauten notwendig.  
Die Baugrubensohle liegt auf einer Höhe von ca.  47,40 mNN. Gemäß geotechnischer Be-
gutachtung (siehe Unterlage 12) ist mit einem maximalen Grundwasserstand von 
43,20 mNN zu rechnen. Die Baugrube liegt somit nicht im Grundwasser. Von einer direkten 
Grundwasserbeeinflussung durch die Baumaßnahme ist nicht auszugehen. Sollte der 
Höchstgrundwasserstand ansteigen, muss die Baugrube durch eine offene Wasserhaltung 
mittels Tauchpumpen trockengelegt werden. 
Grundsätzlich ist das Grundwasser während der Bautätigkeiten durch den Eintrag von 
Schadstoffen (insbesondere durch lösliche und mobile Spurenstoffe durch Maschinenein-
satz oder Unfälle) gefährdet. Dies ist durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Bei Be-
achtung der geltenden technischen Vorschriften zur Beseitigung von ggf. freigesetzten, 
wassergefährdenden Betriebsmitteln, Schadstoffen u.a. ist eine Minderung der Grundwas-
serqualität weitestgehend auszuschließen. 
Anlagebedingte Wirkungen/Eingriffe 
Im Zuge der Erneuerung der EÜ werden Betonpfähle in das Grundwasser eingebracht.  
Für das gewählte Herstellverfahren der Bohrpfähle ist kein Aufstauen, Absenken und Um-
leiten von Grundwasser erforderlich. Anforderungen nach §9 des WHG sind hiermit nicht 
gegeben.

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Die Betonzusammensetzung der zu betonierenden Bohrpfähle, die zum Teil ins Grundwas-
ser hineinragen, wird so gewählt, dass ein Einsatz im Grundwasser möglich ist.  
Grundsätzlich haben sich Beton und Zement seit Jahrzenten für Bauteile, die unmittelbar in 
Kontakt mit Grundwasser stehen, hervorragend bewährt. Eine Freisetzung von Spurenele-
menten aus Frischbeton ist demnach nur in äußerst geringen Mengen zu erwarten. Ei ner 
möglichen Beeinflussung des Grundwassermechanismus durch Chrom – das einzige Ele-
ment, das eine erhöhte Löslichkeit in Porenwasser aufweist – ist mit dem Einsatz einer 
chromatarmen Zementmatrix für die Gründungsbauteile, die im direkten Kontakt zum 
Grundwasser stehen, entgegenzuwirken. 
Der Einsatz und die Anforderungen an die Betonzusammensetzung werden bei der Aus-
führung mit der zuständigen Wasserbehörde der Stadt Köln abgestimmt. 
Daher kann eine durch das Bauvorhaben bedingte Verschlechterung des chemischen Zu-
standes des Grundwasserkörpers „Terrassen des Rheins“ ausgeschlossen werden. 
Das Bauvorhaben wird sich auch mengenmäßig nicht auf den Grundwasserkörper „Terras-
sen des Rheins“ auswirken. Da zwar das Einbringen von Betonpfählen (insgesamt 23 Stück 
mit einem Durchmesser von 70 bzw. 90 cm und einer Gesamtfläche von 310 m²) ins Grund-
wasser vorgesehen ist, aber bezogen auf die Größe des Grundwasserkörpers vernachläs-
sigt werden kann.  
Die Einleitung des Niederschlagswassers erfolgt in den vorhandenen Kanal. 
Folglich entstehen keine „erheblichen Beeinträchtigung  besonderer Schwere “ auf das 
Schutzgut Wasser durch das geplante Bauvorhaben und sind auch nicht zu erwarten. Damit 
entfällt eine Erfassung und Bewertung nach Anlage 1 BKompV. 
 
3.2.6 Eingriffsbilanzierung 
Die Erneuerung der EÜ „Innere Kanalstraße“ führt zu unmittelbaren Beeinträchtigungen von 
- Biotopen und 
- Schutzgütern (Pflanzen, Tiere, Boden, Klima/Luft, Wasser, Landschaftsbild) 
Mittelbare Beeinträchtigungen entstehen durch das Bauvorhaben nicht. 
Die Wirkungsanalyse für die einzelnen Schutzgüter schließt mit dem Ergebnis, dass „er -
hebliche Beeinträchtigungen besonderer Schwere“ der Schutzgüter Biotope, Tiere, Pflan-
zen, Boden, Klima/Luft, Wasser bzw. „erhebliche Beeinträchtigungen“ des Landschaftsbil-
des durch das geplante Bauvorhaben nicht zu erwarten sind. Die Schutzgüter werden daher 
durch den biotopwertbezogenen Ausgleich mitkompensiert. 
Die Beeinträchtigung von Biotopen wird in der nachfolgenden Tabelle (Kap.3.2.6) zusam-
men mit dem erforderlichen biotopwertbezogenen Ausgleich dargestellt.  
Ein Teil der temporär genutzten Flächen befindet sich im sicherheitsrelevanten Bereich des 
Eisenbahnverkehrs (beidseitig 6 Meter gemessen von der Gleisachse). Die Beseitigung von 
Gehölzen im sicherheitsrelevanten Bereich stellt unter dem Gesichtspunkt der Instandhal-
tung der Eisenbahnbetriebsanlage keinen ausgleichspflichtigen Eingriff dar. Laut Umwelt-

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Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes macht es dabei keinen Unterschied, ob die Gehölze 
im Rahmen der Instandhaltung oder eines Änderungsbauvorhabens beseitigt werden.  
Alle übrigen Eingriffe, die durch das Bauvorhaben entstehen (die über die Beseitigung von 
Gehölzen im sicherheitsrelevanten Bereich hinausgehen), sind als Eingriff im Sinne § 18 ff. 
BNatSchG zu bewerten. Zudem erfolgt eine Übersetzung der Biotoptypen nach „Ludwig“ in 
den entsprechenden Biotoptyp nach „BKompV“. Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt im 
Weiteren nach BKompV. 
Die Unterlage 10.3 stellt die Konflikte sowie die Maßnahmen in einem Plan dar.

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Abb. 17 24: Eingriffs-Ausgleichsbilanz genehmigte Flächeninanspruchnahme durch das Vorhaben „Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn)“

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Abbildung 25: Eingriffs- Ausgleichsbilanz zur Flächeninanspruchnahme der 1. Planänderung des Vorhabens „Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-Bahn)

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Temporär sind für die Montage und den Einbau der Brücke sowie für die Baustellenzufahr-
ten Eingriffe in Natur und Landschaft unvermeidbar.  
Die bauzeitlich in Anspruch genommenen Flächen stehen nach Abschluss der Bauarbeiten 
wieder zur Verfügung und werden wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht.  
Die BE-Fläche 4 wurde bereits für den Neubau der Gewölbebrücke als BE-Fläche in An-
spruch genommen.  
Bei der BE-Fläche 4 handelt es sich um eine planfestgestellte Fläche, auf der die Wieder-
herstellungsmaßnahmen für die Gewölbebrücke umgesetzt worden sind. Vor der Benut-
zung der BE -Fläche 4 für die Gewölbebrücke standen dort mittelalte Gehölze, die für die 
Einrichtung der BE -Fläche entfernt wurden. Inzwischen sind die Baumaßnahmen an der 
Gewölbebrücke abgeschlossen und es ist dort eine ruderale Grasflur entstanden. Am 
Rande der BE-Fläche am Bahnböschungsfuß (in Richtung Kölner Betriebsbahnhof) wurden 
junge Gehölze angepflanzt, um den Zielbiotopwert (Baum -Strauchhecken mittelalt) zu er-
reichen.  
Im Zuge der Baumaßnahme „EÜ Innere Kanalstraße“ bzw. durch die 1. Planänderung des 
Vorhabens wird die Wiederherstellungsfläche teilweise erneuert als BE-Fläche (BE-Fläche 
4, Flurstück 1520/298 u. 1519/294) in Anspruch genommen.  
Die temporäre Inanspruchnahme dieser Fläche beträgt rund zwölf Monate. Im Anschluss 
wird die BE-Fläche gemäß ihrem jetzigen Ausgangszustand wiederhergestellt, d.h. es wird 
eine Einsaat vorgenommen, um den Ausgangsbiotoptyp „ruderale Grasflur“ wieder zu er-
zielen. Dieser Vegetationsbestand ist kurzfristig wiederherstellbar. Die angepflanzten jun-
gen Gehölze werden für die Erneuerung der EÜ Inneren Kanalstraße nicht entfernt, sondern 
durch einen ortsfesten Zaun als Bautabuzone gekennzeichnet und dadurch vor Sch äden 
geschützt (S1) durch die 1. Planänderung des Bauvorhabens in Anspruch genommen. Die 
Gehölze werden nach Abschluss des Vorhabens in einer höheren Qualität wiederange-
pflanzt; diesbezüglich ist der Zustand vor der Rodung maßgeblich  (Abb. 18). Es entsteht 
kein zusätzlicher Kompensationsbedarf durch die 1. Planänderung des Vorhabens.

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Abbildung 26: BE-Fläche 4, orange = planfestgestellte Wiederherstellungsfläche, rot = BE-
Fläche, rot gestrichelt = S1, Bautabuzone (Tim Online 2022).  
Von der planfestgestellten Wiederherstellungsfläche wird folglich lediglich die ruderale 
Grasflur in Anspruch genommen, die sich innerhalb kürzester Zeit nach erneuerter Einsaat 
wiedereinstellen wird.  
 
BE-Fläche 4: planfestgestellte Wiederherstellungsfläche 
 
Eingriff Ausgleich 
Bio-
top 
Lud-
wig 
Biotop 
BKomp
V  
BW 
BKomp
V 
Flä-
chen-
größe 
[m²] 
BW 
ge-
samt 
Konf
likt 
Maß-
nahme 
Biotop 
BKom
pV 
Bio-
top 
Lud-
wig 
BW 
nach 
BKom
pV 
BW 
ge-
samt 
Flä-
chen-
größe 
[m²] 
HH7
/ 
HP7 
51.02: 
Kleine 
11 1.181 12.99
1 
B2 003_W
2 
51.02:  HH7/
HP7 
11 1.181 12.99
1

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unbe-
festigte 
Freiflä-
chen 
mit 
Spon-
tanve-
getation 
Kleine 
unbe-
fes-
tigte 
Frei-
flä-
chen 
mit 
Spon-
tanve-
geta-
tion 
Insgesamt entsteht durch das Bauvorhaben EÜ Innere Kanalstraße ein Kompensationsde-
fizit in Höhe von 1. 304 Wertpunkten nach Ludwig bzw. 1. 316 nach BKompV, dass durch 
den Entwicklungszeitraum der Gehölze bis zum Erreichen des ursprünglichen Zustandes 
begründet ist. 
Andere für die Kompensation des Defizites geeigneten und verfügbaren Flächen  konnten 
im Umfeld der Baumaßnahme nicht gefunden werden. Mit dem Grünflächenamt der Stadt 
Köln wurde daher die Zahlung eines Ersatzgeldes, entsprechend den Kosten, die für die 
Wiederherstellung der BE-Fläche entstanden sind vereinbart (Anhang 1). Demnach belau-
fen sich die Kosten für das Ersatzgeld auf 4.900 €.

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Abbildung 18 27: Blick auf die BE-Fläche 4, am Böschungsfuß wurden Gehölze als Wie-
derherstellungsmaßnahme für die Gewölbebrücke angepflanzt (Juli 2022). 
 
  
Abb. 19 28 und 20 29: Wiederhergestellte BE-Fläche für die erneuerte Gewölbereihe – Erneute Nutzung in 
einem Teilbereich für die Erneuerung der EÜ Inneren Kanalstraße (Juli 2022).  
3.3 Wechselwirkungen  
Durch die Umsetzung der Baumaßnahmen treten z wischen den einzelnen Schutzgütern 
temporäre Wechselwirkungen auf: 
- Auswirkung der Lärmimmissionen auf Menschen und Tiere.  
- Auswirkung der Flächenbeanspruchung auf die Schutzgüter Boden, Wasser und durch 
den Verlust von Vegetation auch Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere.  
- Auswirkungen durch den Verlust von Vegetation führt auch zu Beeinträchtigungen des 
Landschafts-/ Stadtbildes und des Lokalklimas.

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Es sind Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern festzustellen. Diese sind jedoch 
aufgrund der relativ geringen Flächeninanspruchnahme und der zeitlichen Begrenzung der 
Auswirkungen und der bestehenden Vorbelastungen als gering bzw. unerheblich einzustu-
fen. Kumulative dauerhafte Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter sind nicht zu erwarten.  
 
4 Landschaftspflegerische Maßnahmen 
Ziel dieser Maßnahmen ist die Vermeidung und Verminderung von Eingriffen, eine mög-
lichst kurzfristige Wiederherstellung der beanspruchten Biotopstrukturen im unmittelbaren 
Eingriffsbereich sowie die Kompensation der nicht kurzfristig wiederherzustellenden Ein-
griffe. 
 
4.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung 
Um die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes so gering wie möglich zu halten, sind wäh-
rend der Bauphase folgende Vermeidungs - bzw. Verminderungsmaßnahmen zu berück-
sichtigen: 
001_VA: Einsatz und Kontrolle durch eine zertifizierte generelle umweltfachliche 
Bauüberwachung 
Es ist eine zertifizierte umweltfachliche Bauüberwachung vorzusehen, die die sachgerechte 
Einrichtung der Baustelle hinsichtlich Bodenschutzes/Abfall, Immissionsschutz sowie land-
schaftspflegerischer und artenschutzfachlicher Belange zusammen mit der örtlic hen Bau-
überwachung sicherstellt (insbesondere Vermeidungs -, Verminderungs-, Schutzmaßnah-
men) und das Personal hinsichtlich umweltrechtlicher Belange einweist. Darüber hinaus ist 
eine Kontrolle der Baustelle durch die umweltfachliche Bauüberwachung in regel mäßigen 
Abständen vorzusehen. Insbesondere die lärmintensiven Arbeiten sind von einer zertifizier-
ten Bauüberwachung zu begleiten und es ist ein handlungsfähiger Ansprechpartner einzu-
setzen. 
Konfliktbezug: B1, B2, B3, B4, Bo1, F1, L1

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002_VA Bauzeitenregelung zum Schutz wildlebender Tiere 
Zum Schutz wildlebender Tiere (insbesondere der Brutvögel) ist gemäß §39 BNatSchG die 
Baufeldfreimachung, insbesondere der Rückschnitt der Gehölzflächen, zwischen 01. Okto-
ber und 28. Februar durchzuführen. 
Konfliktbezug: F1 
 
003_VA: Kontrolle der EÜ „Innere Kanalstraße“, der unmittelbar angrenzenden 
Überführung und potenzieller Höhlenbäume auf Fledermaus- und Vogelbesatz 
Das Brückenbauwerk weist keine Eignung für Wochenstubenkolonien und als Winterquar-
tier des im Messtischblatt vermerkten Großen Mausohrs auf, jedoch bietet die unmittelbar 
angrenzende und durch das Baugeschehen mit beeinträchtigte Überführung Potential als 
Einzelquartier u.a. von männlichen Tieren. Zudem weist das Brückenbauwerk EÜ „Innere 
Kanalstraße“ eine Eignung als Brutplatz für Vögel (vor allem für Haus-/Stadttauben) auf. Da 
der Baubeginn erst für 2024 vorgesehen ist, wird im Frühjahr/Sommer 2023, vor Baubeginn 
mit entsprechendem Vorlauf (Ruhe-, Aktivitäts-, und Brutzeit beachtend), durch die umwelt-
fachliche Bauüberwachung bzw. qualifiziertes Fachpersonal, erneut geprüft, ob ein Vogel- 
bzw. Fledermausbesatz am Bauwerk vorliegt. Sollten sich Hinweise auf einen Besatz erge-
ben, sind potenzielle Nistplätze am Bauwerk nach Beendigung der Brutperiode 2023 zu 
verschließen, sodass das Bauwerk nicht als Brutstätte im Frühjahr 2024 ge nutzt werden 
kann. Dasselbe gilt für potentiellen Fledermausbesatz. 
Es befinden sich Höhlenbäume im Eingriffsbereich (BE-Fläche 3 und BE-Fläche 2). Diese 
sind vor den Fäll- und Rodungsarbeiten (Ende 2024/Anfang 2025) durch die umweltfachli-
che Bauüberwachung bzw. qualifiziertes Fachpersonal auf Vogel - und Fledermausbesatz 
zu kontrollieren. Sofern sich die Fäll-/Rodungsarbeiten nicht unmittelbar anschließen, sind 
bestehende, freie Astlöcher zu verschließen, um auch hier eine Nutzung zu vermeiden. 
Konfliktbezug: F1 
 
004_VA: Einsatz insektenfreundlicher Lampen 
Um zu verhindern, dass Insekten und Fledermäuse durch die Ausleuchtung der Baufelder 
in ihren Aktivitäten gestört werden, sind die Bauarbeiten soweit wie möglich tagsüber durch-
zuführen. Die nächtlichen Bauaktivitäten werden auf ein Minimum reduziert. Nächt liche 
Bauarbeiten sind während der 3-wöchigen Totalsperrung im Sommer nicht auszuschließen. 
Gegebenenfalls ist das Baufeld in dieser Zeit durch warm-weiße, insektenfreundliche LED-
Lampen mit einem geschlossenen Leuchtkörper und einer nach unten gerichteten Abstrah-
lung auszuleuchten. 
Konfliktbezug: F1

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005_VA: Vermeidung von Pfützen 
Auf den BE-Flächen und im Bereich der Baufeldfreimachung soll Pfützenbildung vermieden 
werden, um das spontane Auftreten von Abgrabungsamphibien wie der im LANUV -Mess-
tischblatt 5007-2 vermerkten Wechselkröte zu vermeiden. Nach Erfordernis sind zur Ver-
meidung von Spurrillen Bodenplatten zu verwenden. 
Konfliktbezug: F1 
 
S1: Schutz und Erhalt angrenzender Gehölze und Biotope 
Zum Schutz und Erhalt angrenzender Biotope und Gehölze (z.B. im LSG „Innerer Grüngür-
tel“ befindliche alte Platane mit Asthöhlen auf BE -Fläche 3) sind bauzeitlich ortsfeste 
Schutzzäune, die das Betreten und Beschädigen dieser Fläche während der Bautätigkeiten 
verhindern sollen (Bautabuzone), in Absprache mit der umweltfachlichen Bauüberwachung 
aufzustellen. Rückschnitte und Fällungen sind auf das notwendige Mindestmaß zu reduzie-
ren. Die Maßnahmen haben nach RAS-LP4 und DIN 18920 zu erfolgen. 
Konfliktbezug: F1, B1, B2, B3, B4, L1, Bo1 
 
Bo1: Bodenschonender Umgang gemäß DIN 18915 und DIN 19731 und fachgerechte 
Abfallentsorgung nach LAGA 
Der Oberboden im Bereich der unversiegelten BE -Flächen ist vor Baubeginn abzutragen 
und gem. DIN 18915 zu sichern und nach Abschluss der Bauarbeiten, je nach Eignung, 
wieder einzubauen. Zum Erhalt der natürlichen Bodenfunktion ist bei allen Bodenarbeiten 
die DIN 18915 und DIN 19731 (Verwertung von Bodenmaterial) anzuwenden bzw. zu be-
rücksichtigen. 
Die fachgerechte Entsorgung aller nicht wieder verwertbaren Materialien hat gemäß der 
Ländergemeinschaft Abfallbeseitigung (LAGA) zu erfolgen.  
Konfliktbezug: Bo1 
Um die Böden vor Verdichtung und Schädigung zu schützen ist zumindest auf der BE -
Fläche 4 das Auslegen von Matten zur Vermeidung von Verdichtung und Schädigung vor-
zusehen 
Technische Schutzmaßnahmen während der Bauphase 
Während der Bauphase sind folgende Grundsätze zu beachten: 
• In der Ausführung sind alle Baulärm  mindernden Maßnahmen gemäß Stand der 
Technik zu berücksichtigen. Die ausführenden Baufirmen werden grundsätzlich ver-
pflichtet, alle gebotenen Maßnahmen, wie die Wahl entsprechender geräusch- und 
erschütterungsarmer Bauverfahren und Maschinen, zur Minderung der Beeinträch-
tigung durch den Bau zu ergreifen.  
• Schadstoffeinträge in das Grundwasser sind durch entsprechende Schutzmaßnah-
men gemäß der aktuellen Gesetzeslage (WHG, LWG) und dem Stand der Technik 
zu vermeiden. Kraftstoffe, Hydraulik - und Mineralöle sind nur auf befestigten und

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gegenüber dem Untergrund abgedichteten Flächen in dafür zugelassenen Behält-
nissen zu lagern. Ölbindemittel sind auf der Baustelle in ausreichender Menge vor-
zuhalten. 
• Während der Durchführung der Bauarbeiten ist darauf zu achten, dass bei Unfällen 
während der Bauarbeiten (Leckagen von Tanks, Verkehrsunfälle durch Bau - und 
Transportfahrzeuge.) keine schädlichen Substanzen in den Boden bzw. in den Un-
tergrund gelangen können.  
• Zur Vermeidung von Boden - und Grundwasserverunreinigungen durch auslaufen-
des Öl und Benzin ist darauf zu achten, dass nur sorgfältig gepflegte und zertifzierte 
Maschinen eingesetzt werden. 
 
4.2 Maßnahmen zur Wiederherstellung der ursprünglichen Biotoptypen 
Die bauzeitlich in Anspruch genommenen Flächen werden nach Abschluss der Bauarbei-
ten durch folgende Maßnahmen wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht: 
 
001_W Gehölzpflanzung 
Neubepflanzung der in Anspruch genommenen Gehölzflächen nach Bauende. Bodenvor-
bereitung aller in Anspruch genommenen Flächen (Untergrund lockern, abgeschobenen 
Oberboden wieder auftragen). Die Gehölzpflanzung erfolgt in Abstimmung mit der UNB 
bzw. dem Grünflächenamt der Stadt Köln bzw. den Eigentümern.  
Dabei ist zu beachten, dass in einem Abstand von mindestens 6 m ab Gleisachse zur Er-
haltung der Betriebssicherheit und eines störungsfreien Zustandes der Bahnanlage keine 
Gehölze gepflanzt werden dürfen. Für größere bzw. höher wachsende Gehölze ist der Ab-
stand zur Gleisachse noch größer (mind. 8 m) zu wählen.  
Die angepflanzten Gehölze werden in einer höheren Qualität wiederangepflanzt, um die 
erneute bauliche Inanspruchnahme durch die 1. Planänderung zu kompensieren.  
Konfliktbezug: B1, Bo1, L1 
Folgende Gehölze werden, unter Berücksichtigung des Standortes und in Anlehnung an 
die wieder hergestellte BE-Fläche an der Gewölbebrücke, für die Anpflanzung vorgeschla-
gen:  
Cornus sanguinea – Roter Hartriegel v. Str. 4 Tr. 60 -100 cm 
Corylus avellana – Hasel v. Str. 4 Tr. 60 80-100 cm 
Euonymus europ. – Pfaffenhütchen v. Str. 3-4 Tr. 60 80-100 cm 
Viburnum opulus – gemeiner Schneeball v. Str. 4 Tr. 60 80-100 cm 
Prunus mahaleb – Weichselkirsche 
Amelanchier lamarckii – Kupfer-Felsenbirne 
Pflanzverband: 1 m x 1,5 m.

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Die Pflege der Gehölzanpflanzungen erfolgt gemäß DIN 18919 über einen Zeitraum von 
insgesamt 3 Jahren (1 Jahr Fertigstellungspflege und 2 Jahre Entwicklungspflege). 
Die Wiederherstellung der Gehölzanpflanzungen ist im Bestands- Konflikt- und Maßnah-
menplan dargestellt.  
Die Pflanzqualität ist im Zuge der Ausführungsplanung mit dem Grünflächenamt der Stadt 
Köln abzustimmen.  
 
002_W Sukzessive Entwicklung zu Ruderalfluren 
In Anspruch genommene gehölzfreie Biotope (bahnparallele Gras- und Ruderalfluren) so-
wie die spontan mit Gehölzen bewachsenen Biotope, die im sicherheitsrelevanten Bereich 
liegen, sind mit dem Ziel der sukzessiven Entwicklung vorzubereiten. 
Konfliktbezug: B2, Bo1, L1 
 
003_W1 Rasenansaat 
Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Rasenflächen (straßenbegleitende Ban-
kette, Rasenfläche in Grünanlage). Bodenvorbereitung aller in Anspruch genommenen 
Flächen (Untergrund lockern, abgeschobenen Oberboden wieder auftragen). Die Rasen-
ansaat erfolgt in Abstimmung mit der UNB bzw. dem Grünflächenamt der Stadt Köln bzw. 
den Eigentümern. 
Konfliktbezug: B3, Bo1, L1 
 
003_W2 Rasenansaat mit ungelenkter Sukzesssion 
Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Rasen-Ruderalflächen. Bodenvorberei-
tung aller in Anspruch genommenen Flächen (Untergrund lockern, abgeschobenen 
Oberboden wieder auftragen). Die Rasenansaat erfolgt in Abstimmung mit der UNB bzw. 
dem Grünflächenamt der Stadt Köln bzw. den Eigentümern. Im innerstädtischen Bereich 
wird eine Regelsaatgutmischung mit Kräutern vorgeschlagen. Anschließend werden diese 
Flächen sich selbst überlassen (natürliche Sukzession). 
Konfliktbezug: B2, Bo1, L1 
 
4.3 Maßnahmen zur Kompensation 
E1 Ersatzgeldzahlung 
Die neu zu pflanzenden Gehölze auf den bauzeitlich in Anspruch genommenen Flächen 
haben nach einer Entwicklungszeit von fünf Jahren noch nicht den Wert des Zustandes 
vor Baubeginn erreicht. Daher entsteht ein Defizit von ca. 1.304 Biotopwertpunkten nach 
„Ludwig“. Nach BKompV entsteht kein Defizit, da die Gehölze innerhalb von 30 Jahren 
wieder ihren Ausgangswert erreicht haben werden. bzw. „BKompV“ für das im Umfeld der 
Baumaßnahme keine zusätzlichen, geeigneten Flächen gefunden werden konnten. Das

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verbleibende Defizit wird daher durch die Zahlung eines Ersatzgeldes an die Untere Na-
turschutzbehörde bzw. das Grünflächenamt der Stadt Köln kompensiert. 
Die Höhe des Ersatzgeldes wurde nach den Kosten, die für die Wiederherstellung und 
Kompensation der BE-Fläche für die Erneuerung der Gewölbereihe entstanden sind, er-
mittelt (Anhang 1). Danach ergibt sich ein Ersatzgeld von 4.900€.  
5 Zusammenfassung 
Die Eisenbahnüberführung über die Innere Kanalstraße in Köln bei Bahn-km 1,578 der 
Strecke 2620 ist auf Grund ihres schlechten Zustandes zu erneuern, um die Verfügbarkeit 
der Strecke zu gewährleisten. Die InfraGO AG plant daher die Erneuerung des Bauwer-
kes an gleicher Stelle.  
Die 1. Planänderung zu dem Vorhaben „Erneuerung EÜ Innere Kanalstraße in Köln (S-
Bahn) Strecke 2620, km 1,578“ erfolgt aufgrund der südlichen und östlichen Erweiterung 
der BE-Fläche Nr. 4.  
Die Baumaßnahme dient der Verfügbarkeit der Bahnanlagen und der Abwicklung des Ver-
kehrs auf der Schiene. Durch die Minimierung der Eingriffe auf das bautechnisch erforder-
liche Minimum (Vermeidungsgebot) sowie aufgrund der  bestehenden Vorbelastungen 
(Straßen- und Schienenverkehr, vorausgegangene Baumaßnahmen) und vor dem Hinter-
grund der zeitlichen Begrenzung der  Baumaßnahme und der relativ kurzfristigen Wieder-
herstellbarkeit der Biotope durch  Anpflanzungen bzw. natürliche Sukzession  können die 
unvermeidbaren Eingriffe vor Ort ausgeglichen werden. Das verbleibende Kompensations-
defizit wird durch die Zahlung eines Ersatzgeldes in Höhe von 4.900 € ausgeglichen. 
Die Beeinträchtigungen aufgrund der zusätzlichen Flächeninanspruchnahme durch die 1. 
Planänderung des Vorhabens werden durch Wiederherstellungsmaßnahmen kompensiert. 
Die beanspruchten Gehölzbestände werden in einer höheren Qualität wiederangepflanzt, 
so dass sich die temporäre Beeinträchtigung nicht auf die ursprünglich intendierte Entwick-
lung des Gehölzbestands auswirkt. 
Eine Nutzung des Untersuchungsraums u.a. als Jagdhabitat vom im Messtischblatt ver-
merkten Großen Mausohrs kann nicht ausgeschlossen werden. Es besteht das Potential 
einer eventuellen Einzelquartiernutzung des Brückenbauwerks und der im Eingriffsbereich 
befindlichen Höhlenbäume.  
Die von der Baumaßnahme betroffenen bahnstreckenbegleitenden Gehölzbestände haben 
eine potenzielle Funktion als Nistplatz für diverse Vogelarten. Art und Ausprägung der be-
troffenen Strukturen sowie die Stördichte im Raum schränken allerdings die Habitateignung 
wesentlich ein. Zu rechnen ist hauptsächlich mit Vorkommen störungsunempfindlicher und 
hinsichtlich ihrer Lebensraumanforderungen wenig anspruchsvoller Arten wie z. B. Amsel, 
Kohlmeise, Buchfink, Elster, Grünfink, Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke, Rin gel- und 
Stadt-/Haustaube, Rotkelchen, Zaunkönig oder Zilpzalp. 
 
Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Messtischblatts 5007 -2 mit potenziellem 
Wechselkrötenvorkommen. Bei den Vor -Ort-Begehungen im Sommer 2019 und Oktober 
2016 konnten keine Individuen oder potenzielle Laichhabitate nachgewiesen werden. Ein

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spontanes Auftreten nach starken Regengüssen, insbesonder e auf der BE -Fläche 4, ist 
möglich. 
Unter Berücksichtigung geplanter Maßnahmen wird der mit den Baumaßnahmen verbun-
dene artenschutzrechtliche Konflikt als gering eingestuft. Ein Verstoß gegen das Verlet-
zungs-bzw. Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wird bei allen Arten ausge-
schlossen. Die möglichen Störwirkungen der Baumaßnahmen auf die Avifauna, Fleder-
mäuse und Amphibien sind unter Einhaltung der Vermeidungs - und Schutzmaßnahmen 
gering. Eine erhebliche Störung i. S. von § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG ist bei allen Arten 
ausgeschlossen. Der mit der Baumaßnahme verbundene potentielle Verlust von Fortpflan-
zungs- und Ruhestätten entlang der Bahntrasse löst aufgrund der vorgesehenen Maßnah-
men und der im näheren Umfeld vorhandenen Ausweichlebensräume, bei keiner Art einen 
Verbotsverstoß gemäß § 44 Abs. Nr. 3 BNatSchG aus. 
6 Quellenhinweise 
Bundeskompensationsverordnung– BKompV) vom 14.05.2020 (BGBl. I, S. 1088) 
Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) (2020): Steckbrief Grundwasserkörper. Online un-
ter: https://geoportal.bafg.de/birt_viewer/frameset?__report=GW_WKSB.rptdesign&__na-
vigationbar=false&param_wasserkoerper=DE_GB_DENW_282_11 (abgerufen am 
10.01.2021).

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DB E&C, Köln (2020): Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung „Erneuerung EÜ In-
nere Kanalstraße“ in Köln. 
DB E & C Köln (2020): Artenschutzrechtliche Prüfung.  
DB E&C, Duisburg, BoVEK, 24.11.2016.  
DB InfraGO, Köln (2024): Erläuterungsbericht zur 1. Planänderung. Stand: 20.12.2024 
Eisenbahn-Bundesamt, (2014): Umwelt -Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststel-
lung und Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen, 6.Fassung Teil 3 
ELWAS (2020): Bodenkarte 1: 50.000 des Geologischen Dienstes NRW. Online unter: 
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/pdfs_stadtbuerger/pdf_umwelt/klimagutach-
ten.pdf (abgerufen am 22.10.2020)  
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) 
vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. 
September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist" 
IBES Baugrundinstitut GmbH, Duisburg 01.02.2012: Baugrund- und Gründungsgutachten. 
Krebs+Kiefer Fritz AG , Darmstadt 27.07.2018: Schalltechnische Untersuchung (16. Bim-
SchV) 
Krebs+Kiefer Fritz AG, Darmstadt, 03.06.2020: Schall- und Erschütterungsgutachten  
LANUV-NRW (2020): Messtischblatt. Online unter:  
https://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/52022 
(abgerufen am 16.10.2020). 
LANUV-NRW (2020), Schutzgebiete. Online unter: 
https://www.lanuv.nrw.de/natur/schutzgebiete (abgerufen am 20.10.2020). 
Ministerium des Inneren Landes Nordrhein-Westfalen, „Gesetzte zum Schutz der Natur in 
Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW)" (2018): 
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=4910&anw_nr=2&auf-
gehoben=N&det_id=397097. 
NRW Umweltdaten vor Ort, 2013. 
Stadt Köln Luftreinhalteplan Köln 01.04.2019. 
Synthetische Klimafunktionskarte - Klimatologische Untersuchung Köln, 1997 . 
wetterdienst.de. 
Stadt Köln (2021): Landschaftsplan der Stadt Köln, Band I und II.BE-Fläche

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Anhang 1 
 
 
 
 
Ersatzgeldberechnung

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Anhang 2 
 
 
 
 
Maßnahmenblätter

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

10435 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 0101/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eisenbahnüberführung Innere Kanalstr. Erweiterung Baustelleneinrichtungsfläche 
Inanspruchnahme von bestehenden Ausgleichsflächen  
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde nimmt die Planung zur Erweiterung der BE-
Fläche EÜ Innere Kanalstr. zustimmend zur Kenntnis. 
Alternative:  
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die Maßnahme ab und gibt eine eigene 
Stellungnahme ab. 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 27.01.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Beschreibung der Maßnahme 
Die DB InfraGO AG plant die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Innere Kanal-
straße (S-Bahn) Strecke 2620, km 1,578. Die Maßnahme liegt innerhalb des Land-
schaftsschutzgebiets L16 „Innerer Grüngürtel“. 
Für die Erneuerung liegt bereits eine Plangenehmigung aus dem Jahr 2023 des Ei-
senbahn-Bundesamts (EBA) vor. Das planfestgestellte Vorhaben soll nun einer Ände-
rung unterzogen werden, die eine Erweiterung der BE-Flächen 4 und 5 in südliche 
und östliche Richtung beinhaltet.  
Die südliche zusätzliche Inanspruchnahme soll auf einer Fläche erfolgen, die bereits 
im Plangenehmigungsverfahren als BE-Fläche dargestellt ist. Im Bereich der BE-Flä-
che Nr. 4 befinden sich rechtsverbindlich festgesetzt Ausgleichsflächen.  
Die Stadt Köln hatte im ursprünglichen Verfahren aufgrund der vorhandenen eine In-
anspruchnahme versagt; die Plangenehmigung erfolgte mit der Vorgabe, dass die 
Ausgleichspflanzung durch einen Zaun vor Beeinträchtigungen zu schützen ist. Im 
Rahmen der 1. Planänderung soll diese Fläche inklusive der sehr jungen Ausgleichs-
pflanzungen temporär in Anspruch genommen werden.  
Die zusätzliche baubedingte Inanspruchnahme beziffert sich auf insgesamt 860 m² im 
unmittelbaren Anschluss an die bereits genehmigte BE-Fläche Nr. 4. 500 m² werden 
für die Herstellung des Brückenbauwerks benötigt, während auf den übrigen 360 m² 
die Lagerung des Bodenaushubs erfolgt. Anteilige 124 m² befinden sich innerhalb des 
Instandhaltungsstreifen der Bahnstrecke 2600 und sind demnach nicht eingriffsrele-
vant. 
Verfahren 
Gemäß § 39 (1) Nr. 3 Landesnaturschutzgesetz NRW sind Anpflanzungen mit der 
Funktion von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als Landschaftsbestandteile gesetz-
lich geschützt (§ 29 BNatSchG). Bei einer Befreiung von dem Schutz im Sinne § 29 
BNatSchG ist eine Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände notwendig.  
Plangenehmigungsbehörde ist das EBA, welches im Zuge der Änderung der beste-
henden Plangenehmigung auch die anerkannten Naturschutzverbände nach § 66 
Abs.1 Nr.2 und § 67 Abs.1 LNatSchG NRW beteiligt. Die UNB wird als Träger öffentli-
cher Belange (TöB) beteiligt und gibt in dieser Funktion eine Stellungnahme an das 
EBA ab. Aufgrund der Konzentrationswirkung in dem Verfahren sind andere öffentlich-
rechtlichen Genehmigungen nicht erforderlich (§ 18 Abs. 1 AEG i. V. m. § 74 Abs. 6 
Satz 2 Halbsatz 1 VwVfG i. V. m. § 75 Abs. 1 VwVfG).

3 
 
Notwendigkeit zur Erweiterung der BE-Fläche  
Die BE-Fläche Nr. 4 fungiert als Herstellungsfläche für das Brückenbauwerk. Nach der 
Herstellung erfolgt von dieser Fläche der Transport des Bauwerks zu dem letztendli-
chen Standort. Um eine fachlich-adäquate Umsetzung zu gewährleisten, muss die 
BE-Fläche für die Herstellung und den anschließenden Transport des Brückenbau-
werks spezifische Voraussetzungen erfüllen:  
• Mindestgröße von rd. 2.200 m² für die Herstellung des Bauwerks.  
• Die Breite und Länge der Fläche muss so ausgeprägt sein, dass Logistik-, La-
ger- und Montageflächen in adäquater Ausprägung positioniert werden können  
• Um den Transport von der BE-Fläche zu dem Brückenstandort zu bewerkstelli-
gen, muss gewährleistet sein, dass der Transportweg zwischen BE-Fläche und Brü-
cken-standort nicht weniger als fünf Fahrstreifen besitzt (ohne Mittelstreifen oder 
sonstige, zentral positionierte Barrieren)  
Aufgrund des hohen vorhabenbedingten Aufwands nimmt der wirtschaftliche und lo-
gistische Aufwand mit zunehmender Entfernung der BE-Fläche zum Vorhabenstand-
ort signifikant zu, so dass bereits relativ geringe Entfernungen zu einem unverhältnis-
mäßigen Aufwand führen. Gleichzeitig nimmt mit zunehmender Entfernung die Dauer, 
in der der Transport des Brückenbauwerks den Verkehr auf der Inneren Kanalstraße 
beeinträchtigt, zu. 
Aufgrund der Vielzahl an Restriktionen, die primär mit der Größe des Bauwerks ver-
knüpft sind, der Minimierung von Beeinträchtigungen infrastruktureller Belange und ei-
ner wirtschaftlich zumutbaren Realisierung unter verhältnismäßigem Aufwand ist die 
BE-Fläche Nr. 4 für die Umsetzung des Vorhabens alternativlos. 
Um einen bodenschonenden Umgang mit dem ausgehobenen Oberboden für die Her-
stellung der BE-Flächen zu gewährleisten, wird der Oberboden zwischengelagert und 
nach Abschluss des Vorhabens wiedereingebaut. Die Sicherung des Oberbodens er-
folgt gemäß DIN 18915 und DIN 19731. Daraus ergibt sich ein erhöhter Flächenbedarf 
für die Lagerung des Oberbodens. Um den Bodentransport auf ein Minimum zu redu-
zieren, soll die BE-Fläche Nr. 5 in geringfügigem Ausmaß (rd. 360 m²) angelegt wer-
den. Die Lagerung des Oberbodens erfolgt im Bereich der südöstlichen Verjüngung 
der Grünfläche und demnach am äußersten Rand der geplante BE-Fläche, da jegliche 
alternativen Lagerungsmöglichkeiten eine Behinderung des Bauablaufs hervorrufen 
würden. Alternative Lagerungsmöglichkeiten abseits der BE-Fläche Nr. 4 stehen nicht 
zur Verfügung. 
Eine temporäre Inanspruchnahme der Inneren Kanalstraße für die Umsetzung des 
Vorhabens ist ausgeschlossen, da der Aufbau des SPMT bis zu sieben Tage bean-
sprucht und eine derart lange Sperrung dieser wichtigen Verkehrsachse nicht zumut-
bar ist. 
Die Notwendigkeit zur Erweiterung der BE -Fläche ergibt sich aufgrund  
 des höheren Flächenbedarfs für die Herstellung des Brückenbauwerks bzw. 
den Aufbau des Self-Propelled Modular Transporter (SPMT) (südliche Erweite-
rung) und  
 die Lagerung von Oberboden zwecks Wiedereinbau und Minimierung der Bo-
den-transporte (östliche Erweiterung).  
Bestand

4 
Der südliche Teilbereich setzt sich im Status quo aus einer Ausgleichsmaßnahme mit 
einer jungen Anpflanzung aus heimischen Gehölzen zusammen. In dem Bestand wur-
den Hainbuche, Weißdorn, Hasel und Hartriegel angepflanzt.  
Eingriff/Kompensation: 
Die Eingriffe in Natur und Landschaft nach §14 BNatSchG durch die Maßnahme wur-
den von der DB Engineering & Consulting GmbH im Rahmen eines Landschaftspfle-
gerischen Begleitplans (LBP) erfasst. Die Beeinträchtigungen, die durch die 1. Planän-
derung hervorgerufen werden, wurden in dem LBP mit dem Stand 02.01.2025 er-
gänzt. 
Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vor-
rangig zu vermeiden. Hierzu wurden bereits im LBP umfangreiche Maßnahmen fest-
gelegt. Die nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen stellen einen Eingriff dar und sind 
durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.  
Ort und Umfang der Kompensation wird von der UNB in der Stellungnahme als kri-
tisch angemerkt. Die UNB schlägt vor, die Kompensation an eine andere Stelle zu ver-
legen und dem Umfang der Anpflanzungen zu erweitern.    
Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen 
Die Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen ist auf der Grundlage von 
§ 66 Abs. 1 Ziff. 2 LNatSchG NRW vor Erteilung einer Befreiung von Verboten hin-
sichtlich gesetzlich geschützter Landschaftsbestandteile durchzuführen. Das Verfah-
ren für die Beteiligung richtet sich nach § 67 LNatSchG NRW. Den Naturschutzverei-
nigungen steht für die Stellungnahme eine Frist von einem Monat nach Übersendung 
zu. Die Beteiligung wird vom Eisenbahn Bundesamt durchgeführt. 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Gemäß § 29 (2) BNatSchG sind „Die Beseitigung des geschützten Landschaftsbe-
standteils sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Verän-
derung des geschützten Landschaftsbestandteils führen können, sind nach Maßgabe 
näherer Bestimmungen verboten“. Die Errichtung einer BE-Fläche auf der Fläche ei-
ner jungen Kompensationsmaßnahme ist folglich nicht erlaubt. 
Von den Verboten des BNatSchGs kann auf Antrag eine Befreiung gewährt werden, 
wenn 
1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich 
solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 
2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belas-
tung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und 
Landschaftspflege vereinbar ist. 
Fazit: 
Es besteht zweifelsfrei ein hohes öffentliches Interesse an der Bahnstrecke 2620 zwi-
schen Köln Hauptbahnhof und Köln-Worringen. Die Bahnstrecke ist eine der Haupt-
strecken der innerstädtischen S-Bahnverkehrs und entlastet den Straßenverkehr zwi-
schen dem Kölner Norden und dem Zentrum in signifikantem Maß. Die Eisenbahn-
überführung über die Innere Kanalstraße ist auf Grund ihres schlechten Zustandes zu 
erneuern, um die dauerhafte Verfügbarkeit der Strecke zu gewährleisten. 
In die Abwägung einer Inanspruchnahme der Kompensationsfläche fließt die Erforder-
lichkeit der Flächennutzung für die Sanierung der Bahnstrecke, die an anderer Stelle

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funktional und wirtschaftlich nicht umsetzbar ist. Die Flächeninanspruchnahme erfolgt 
zudem im geringen Umfang und die Ausgleichspflanzungen, die wegfallen bestehen 
erst seit wenigen Jahren. Darüber hinaus werden die temporär beanspruchten Flä-
chen wiederhergestellt und der Eingriff ausgeglichen. 
Das öffentliche Interesse an der Durchführung der Maßnahme überwiegt eindeutig ge-
genüber dem Interesse, dass die Verbote des geschützten Landschaftsbestandteils 
eingehalten werden. Damit ist auch von Bedeutung, dass die Beeinträchtigungen der 
Funktionen von Natur- und Landschaft soweit wie möglich vermieden werden und die 
unvermeidbaren Wirkungen ausgeglichen werden. 
Anlagen 
Anlage 1 Landespflegerische Begleitplan Innere Kanalstr 1.Planänderung 
Anlage 2 Bestands- und Konflikte Maßnahmenplan Innere Kanalstr 1.Planänderung

Beratungsverlauf (1)

27.01.2025 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.3 Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0101/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
13.01.2025
Erstellt
09.01.2025 15:51