V/0157/2017
Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP an den Rat Nr. A-R/0054/2016: Ein Haus für Helfer - Synergien nutzen und Kosten sparen
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Anlage
1540 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0054/2016
Münster, den 25.11.2016
Ratsantrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP
„Ein Haus für Helfer – Synergien nutzen und Kosten sparen“
Der Rat möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, analog zum Gesun dheits- und Umwelthaus, die
Möglichkeit der Gründung eines Hauses für Vereine und Verbände zu prüfen, die im
Bereich Soziales tätig sind und durch kommunale Transferleistungen unterstützt werden.
2. Ziel eines solchen „Helfer Hauses“ sei es, ein R aumangebot zu schaffen, welches
durch Synergien bei der Nutzung, Einsparungen für kleinere Vereine möglich macht.
Begründung:
Vereine und Verbände, die im Bereich Soziales tätig sind, sind personell und monetär eher
bescheiden ausgestattet. Hohe Personalkosten werden nicht selten durch besonderes
ehrenamtliches Engagement aufgefangen. Diese Möglichkeit der Kompensation besteht
bspw. bei den Mietkosten allerdings nicht.
Viele Träger sozialer Dienstleistungen haben jedoch sehr ähnliche Anforderungen an die
von ihnen benötigten Räumlichkeiten. Es ist zu erwarten, dass eine räumliche
Zusammenführung nicht unerhebliche Einsparungen zur Folge haben könnte und damit
den städtischen Haushalt entlastet.
Auch fachlich würden dadurch gewonnene Synergieeffekte zu einer deutlichen
Verbesserung der Qualität der verschiedenen Leistungen führen.
Gez.
ÖDP – Franz Pohlmann
Piraten – Johannes Schmanck
Beschlussvorlage
7726 Zeichen
V/0157/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP an den Rat Nr. A-R/0054/2016: Ein Haus für Helfer -
Synergien nutzen und Kosten sparen
Beratungsfolge
05.04.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Das konkrete Anliegen des Antrags wird nicht aufgegriffen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Träger im Bedarfsfall bei der Suche nach Räumlichkeiten auch
weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Ressourcen zu unterstützen; dabei soll vorrangig
auf Raumkapazitäten zurückgegriffen werden, die andere Träger/Initiativen nicht ausschließlich
oder permanent nutzen, soweit sich eine gemeinsame Nutzung im Einzelfall vereinbaren lässt.
3. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist der Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP Nr. A-
R/0054/2016 erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Begründung:
Die Ratsgruppe Piraten/ÖDP beantragt, die Möglichkeit zu prüfen, ein Haus für Vereine und Verbä n-
de im Bereich Soziales zu gründen, die städtische Zuschüsse erhalten. Der Rat der Stadt Münster hat
den Antrag am 14.12.2016 an den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung verwiesen. Mit ihrem Antrag verbindet die Ratsgruppe das Ziel, den
städtischen Haushalt durch mögliche Mietkosteneinsparungen in Folge einer g emeinsamen Nutzung
von Räumlichkeiten durch verschiedene Träger zu entlasten. Darüber hinaus erhofft sich die Rat s-
gruppe eine Qualitätsverbesserung durch die Nutzung von Synergieeffe kten. Der Antrag verweist in
dem Zusammenhang auf das Gesundheitshaus in Trägerschaft der Stiftu ngen Magdalenenhospital
Vorlagen-Nr.:
V/0157/2017
Auskunft erteilt:
Frau Stemmer
Ruf:
492-5566
E-Mail:
StemmerD@stadt-muenster.de
Datum:
27.03.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
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und Siverdes sowie auf das vom Umweltforum Münster e. V. zusammen mit einigen seiner Mitglied s-
organisationen betriebene Umwelthaus.
Die Überlegung, verschiedenen Vereinen und Initiativen unter einem Dach für ihre Aktivitäten Räume
zur gemeinsamen Nutzung zu überlassen, kann die Verwaltung grundsätzlich nachvollzi ehen. Was
die Erfolgsaussichten eines Hauses für alle, wenigstens für viele Vereine und Verbände im Bereich
Soziales betrifft, ist allerdings Skepsis angezeigt. Denn die Bandbreite der Vere ine/Verbände unter
der Überschrift „Soziales“ ist unter den Gesichtspunkten ihrer sehr verschied enen Aktivitäten und
Zielgruppenausrichtungen (s. auch Anlage 1 zur Vorlage V/0745/2016) sowie der Menge und Typen
von Organisationen/Gruppen erheblich. Ein Angebotsprofil eines so ang elegten „Hauses für Helfer“,
das dieser Vielfalt Rechnung tragen und zugleich für Aktive und Ratssuchende eindeutig sein könnte,
ist für die praktische Umsetzung nicht vorstellbar. Mehreren im Feld Soziales tätigen Vereinen und
Gruppen in einem Gebäude Räume zur alleinigen, gemeinsamen oder zeitweisen Nutzung zur Verf ü-
gung zu stellen, ist gleichwohl möglich. So gibt es in Münster einige Häuser, deren Räume verschi e-
dene Gruppen bzw. Träger nutzen (z. B. Paritätisches Zentrum, Cuba); außerdem bieten mehrere
Stadtteileinrichtungen (z. B. Alte Post Berg Fidel, Treffpunkt Waldsiedlung, BGZ Kinderhaus u. a. m.)
verschiedenen (zumeist wohngebietsbezogenen) Initiativen Räume zur Nutzung an.
Viele der aus städtischen Mitteln geförderten Vereine und Initiativen sind stadtteil - bzw. wohngebiets-
orientiert tätig. Ein „Haus für Helfer“, in dem diese Gruppen tätig sein könnten bzw. möchten, müss te
daher jeweils einen oder wenige Stadtteile oder Viertel bedienen. Eine Zentralisierung der bestehe n-
den Angebote in den Stadtteilen liegt dagegen weder im Interesse der Verwaltung noch im Interesse
der betreffenden Vereine und Initiativen. Soziale Angebo te, die an Infrastruktureinric htungen in der
unmittelbaren Umgebung andocken (Café Trockendock, Bahnhofsmission, eine Reihe von Angeboten
der Wohnungslosenhilfe u. a.), können ihre Standorte ebenfalls nicht beliebig wählen. Im Übrigen wird
vorausgesetzt, dass der Antrag Träger mit breiter Angebotspalette und differenzierter Binnenorgan i-
sation nicht umfasst.
Wenn also die stadtteilbezogenen und die an Infrastruktureinrichtungen andockende Angebote für die
Nutzung eines „Hauses für Helfer“ nicht in Frage kommen, bleiben noch die Vereine und Initiativen im
Feld Migration/Integration. Für die Förderung verschiedener Vereine nach Antragstellung sind im Jahr
2017 insgesamt 26.730 € vorgesehen. Im vergangenen Jahr wurden davon 8.200 € für Mietkosten
bewilligt. Darüber hinaus erhält Kaktus e.V. 47.840 €, der Arbeitskreis Internati onal e.V. 43.730 € und
der AFAQ e.V., sofern der Sperrvermerk aufgehoben wird, 24.000 €. Bei allen drei Vereinen handelt
es sich nicht um reine Mietkostenzuschüsse. Es sind auch Anteile für Pers onal- und Betriebskosten
enthalten. Alle drei Vereine verfügen außerdem über eigene Räumlichke iten. Die Bereitschaft, in ein
„Haus für Helfer“ umzuziehen, ist somit nicht zu erwarten. Das zu errichtende „Haus für Helfer“ würde
folglich in erster Linie durch die genannten verschiedenen auf Antrag geförderten Vereine genutzt
werden. Bei Betrachtung der Mietkostenzuschüsse 2016 in Höhe von 8.200 € ist eine Entlastung des
Haushalts nicht zu erwarten. Vielmehr wird die Inbetriebnahme deutlich höhere Kosten verursachen.
Bezogen auf die dargestellten Mietkosteneinsparungen ist ferner zu beachten, dass die N utzung
durch verschiedene Träger mit Aufgaben wie der Koordinierung der Raumvergabe, Hausverwa ltung
und Reinigung verbunden ist. Soll ein neues Haus gegründet und betrieben we rden, müssten diese
Aufgaben entweder durch zusätzliches (städtisches) Personal o der durch Dritte wahrgenommen wer-
den. Beide Alternativen erhöhten die Aufwendungen des städtischen Haushalts. Gle iches gilt für den
Personaleinsatz bei der, aufgrund der Wohnraumsituation in Münster vermeintlich schwierigen Suche
nach einer geeigneten Immobilie.
Des Weiteren ist fraglich, ob die Nachfrage ausreichend und zugleich angebotskonform ist, um ein
solches Haus kostendeckend und effizient zu betreiben. Denn es ist sehr wahrscheinlich, dass die
Raumbedarfe verschiedener Gruppen/Initiativen gleiche Zeiträume betreffen, während die Räume zu
anderen Zeiten nicht angemessen ausgelastet sind.
Im Hinblick auf die Qualitätsverbesserung durch die Nutzung von Synergien ist ferner zu bede nken,
dass sich diese nicht allein durch räumliche Nachbarschaft einstellen wird. Eine solche Verbesserung
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lässt sich nur durch eine gezielte, aktive Zusammenarbeit der Gruppen fördern. Die Organis ation und
Begleitung dieser Zusammenarbeit würde wiederum Personalbedarfe mit sich bringen. Zudem lässt
sich die Annahme, inwieweit sich unter den geförderten Gruppen und Initiativen angesichts ihrer vie l-
fältigen Aufgabenwahrnehmung (s. o.) überhaupt Anknüpfungspunkte für Synergiepotentiale e rgeben
könnten, abstrakt nicht begründen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass ein „Haus für Helfer“ nicht die mit dem Antrag verbu n-
denen Vorteile mit sich bringen wird. Vielmehr bedarf es für die Ausstattung einzelner Vereine und
Träger mit Räumlichkeiten individueller Lösungen, die auch an die örtlichen und zeitl ichen Bedarfe
angepasst sind. Die Verwaltung wird sich weiterhin bemühen, Träger bei einer so lchen Lösung zu
unterstützen.
In Vertretung
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Antrag an den Rat Nr. A-R/0054/2016 – Ein Haus für Helfer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0157/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.03.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37