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V/0157/2017

Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP an den Rat Nr. A-R/0054/2016: Ein Haus für Helfer - Synergien nutzen und Kosten sparen

Vorlagen 07.03.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 05.04.2017, TOP 10

Anlage

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Beschlussvorlage

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Anlage

1540 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0054/2016  
 
                                                                                              Münster, den 25.11.2016 
 
 
 
Ratsantrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP 
 
 
„Ein Haus für Helfer – Synergien nutzen und Kosten sparen“ 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
  
1. Die Verwaltung wird beauftragt, analog zum Gesun dheits- und Umwelthaus, die 
Möglichkeit der Gründung eines Hauses für Vereine und Verbände zu prüfen, die im 
Bereich Soziales tätig sind und durch kommunale Transferleistungen unterstützt werden. 
 
2. Ziel eines solchen „Helfer Hauses“ sei es, ein R aumangebot zu schaffen, welches 
durch Synergien bei der Nutzung, Einsparungen für kleinere Vereine möglich macht. 
 
 
Begründung: 
 
Vereine und Verbände, die im Bereich Soziales tätig sind, sind personell und monetär eher 
bescheiden ausgestattet. Hohe Personalkosten werden nicht selten durch besonderes 
ehrenamtliches Engagement aufgefangen. Diese Möglichkeit der Kompensation besteht 
bspw. bei den Mietkosten allerdings nicht. 
 
Viele Träger sozialer Dienstleistungen haben jedoch sehr ähnliche Anforderungen an die 
von ihnen benötigten Räumlichkeiten. Es ist zu erwarten, dass eine räumliche 
Zusammenführung nicht unerhebliche Einsparungen  zur Folge haben könnte und damit 
den städtischen Haushalt entlastet. 
 
Auch fachlich würden dadurch gewonnene Synergieeffekte zu einer deutlichen 
Verbesserung der Qualität der verschiedenen Leistungen führen. 
 
 
 
Gez. 
 
ÖDP –  Franz Pohlmann 
Piraten –  Johannes Schmanck

Beschlussvorlage

7726 Zeichen

V/0157/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP an den Rat Nr. A-R/0054/2016:  Ein Haus für Helfer - 
Synergien nutzen und Kosten sparen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.04.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
                       Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das konkrete Anliegen des Antrags wird nicht aufgegriffen.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Träger im Bedarfsfall bei der Suche nach Räumlichkeiten auch 
weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Ressourcen zu unterstützen; dabei soll vorrangig 
auf Raumkapazitäten zurückgegriffen werden, die andere Träger/Initiativen nicht ausschließlich 
oder permanent nutzen, soweit sich eine gemeinsame Nutzung im Einzelfall vereinbaren lässt. 
 
3. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage ist der Antrag der Ratsgruppe Piraten/ÖDP Nr. A-
R/0054/2016 erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Ratsgruppe Piraten/ÖDP beantragt, die Möglichkeit zu prüfen, ein Haus für Vereine und Verbä n-
de im Bereich Soziales zu gründen, die städtische Zuschüsse erhalten. Der Rat der Stadt Münster hat 
den Antrag am 14.12.2016 an den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung verwiesen. Mit ihrem Antrag verbindet die Ratsgruppe das Ziel, den 
städtischen Haushalt durch mögliche Mietkosteneinsparungen in Folge einer g emeinsamen Nutzung 
von Räumlichkeiten durch verschiedene Träger zu entlasten. Darüber hinaus erhofft sich die Rat s-
gruppe eine Qualitätsverbesserung durch die Nutzung von Synergieeffe kten. Der Antrag verweist in 
dem Zusammenhang auf das Gesundheitshaus in Trägerschaft der Stiftu ngen Magdalenenhospital 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0157/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Stemmer 
Ruf: 
492-5566 
E-Mail: 
StemmerD@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.03.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0157/2017 
und Siverdes sowie auf das vom Umweltforum Münster e. V. zusammen mit einigen seiner Mitglied s-
organisationen betriebene Umwelthaus. 
 
Die Überlegung, verschiedenen Vereinen und Initiativen unter einem Dach für ihre Aktivitäten Räume 
zur gemeinsamen Nutzung zu überlassen, kann die Verwaltung grundsätzlich nachvollzi ehen. Was 
die Erfolgsaussichten eines Hauses für alle, wenigstens für viele Vereine und Verbände im Bereich 
Soziales betrifft, ist allerdings Skepsis angezeigt. Denn die Bandbreite der Vere ine/Verbände unter 
der Überschrift „Soziales“ ist unter den Gesichtspunkten ihrer sehr verschied enen Aktivitäten und 
Zielgruppenausrichtungen (s. auch Anlage 1 zur Vorlage V/0745/2016) sowie der Menge und Typen 
von Organisationen/Gruppen erheblich. Ein Angebotsprofil eines so ang elegten „Hauses für Helfer“, 
das dieser Vielfalt Rechnung tragen und zugleich für Aktive und Ratssuchende eindeutig sein könnte, 
ist für die praktische Umsetzung nicht vorstellbar. Mehreren im Feld Soziales tätigen Vereinen und 
Gruppen in einem Gebäude Räume zur alleinigen, gemeinsamen oder zeitweisen Nutzung zur Verf ü-
gung zu stellen, ist gleichwohl möglich. So gibt es in Münster einige Häuser, deren Räume verschi e-
dene Gruppen bzw. Träger nutzen (z. B. Paritätisches Zentrum, Cuba); außerdem bieten mehrere 
Stadtteileinrichtungen (z. B. Alte Post Berg Fidel, Treffpunkt Waldsiedlung, BGZ Kinderhaus u. a. m.) 
verschiedenen (zumeist wohngebietsbezogenen) Initiativen Räume zur Nutzung an.  
 
Viele der aus städtischen Mitteln geförderten Vereine und Initiativen sind stadtteil - bzw. wohngebiets-
orientiert tätig. Ein „Haus für Helfer“, in dem diese Gruppen tätig sein könnten bzw. möchten, müss te 
daher jeweils einen oder wenige Stadtteile oder Viertel bedienen. Eine Zentralisierung der bestehe n-
den Angebote in den Stadtteilen liegt dagegen weder im Interesse der Verwaltung noch im Interesse 
der betreffenden Vereine und Initiativen. Soziale Angebo te, die an Infrastruktureinric htungen in der 
unmittelbaren Umgebung andocken (Café Trockendock, Bahnhofsmission, eine Reihe von Angeboten 
der Wohnungslosenhilfe u. a.), können ihre Standorte ebenfalls nicht beliebig wählen. Im Übrigen wird 
vorausgesetzt, dass der Antrag Träger mit breiter Angebotspalette und differenzierter Binnenorgan i-
sation nicht umfasst.  
 
Wenn also die stadtteilbezogenen und die an Infrastruktureinrichtungen andockende Angebote für die 
Nutzung eines „Hauses für Helfer“ nicht in Frage kommen, bleiben noch die Vereine und Initiativen im 
Feld Migration/Integration. Für die Förderung verschiedener Vereine nach Antragstellung sind im Jahr 
2017 insgesamt 26.730 € vorgesehen. Im vergangenen Jahr wurden davon 8.200 € für Mietkosten 
bewilligt. Darüber hinaus erhält Kaktus e.V. 47.840 €, der Arbeitskreis Internati onal e.V. 43.730 € und 
der AFAQ e.V., sofern der Sperrvermerk aufgehoben wird, 24.000 €.  Bei allen drei Vereinen handelt 
es sich nicht um reine Mietkostenzuschüsse. Es sind auch Anteile für Pers onal- und Betriebskosten 
enthalten. Alle drei Vereine verfügen außerdem über eigene Räumlichke iten. Die Bereitschaft, in ein 
„Haus für Helfer“ umzuziehen, ist somit nicht zu erwarten. Das zu errichtende „Haus für Helfer“ würde 
folglich in erster Linie durch die genannten verschiedenen auf Antrag geförderten Vereine genutzt 
werden. Bei Betrachtung der Mietkostenzuschüsse 2016 in Höhe von 8.200 € ist eine Entlastung des 
Haushalts nicht zu erwarten. Vielmehr wird die Inbetriebnahme deutlich höhere Kosten verursachen.  
 
Bezogen auf die dargestellten Mietkosteneinsparungen ist ferner zu beachten, dass die N utzung 
durch verschiedene Träger mit Aufgaben wie der Koordinierung der Raumvergabe, Hausverwa ltung 
und Reinigung verbunden ist. Soll ein neues Haus gegründet und betrieben we rden, müssten diese 
Aufgaben entweder durch zusätzliches (städtisches) Personal o der durch Dritte wahrgenommen wer-
den. Beide Alternativen erhöhten die Aufwendungen des städtischen Haushalts. Gle iches gilt für den 
Personaleinsatz bei der, aufgrund der Wohnraumsituation in Münster vermeintlich schwierigen Suche 
nach einer geeigneten Immobilie.  
 
Des Weiteren ist fraglich, ob die Nachfrage ausreichend und zugleich angebotskonform ist, um ein 
solches Haus kostendeckend und effizient zu betreiben. Denn es ist sehr wahrscheinlich, dass die 
Raumbedarfe verschiedener Gruppen/Initiativen gleiche Zeiträume betreffen, während die Räume zu 
anderen Zeiten nicht angemessen ausgelastet sind.  
 
Im Hinblick auf die Qualitätsverbesserung durch die Nutzung von Synergien ist ferner zu bede nken, 
dass sich diese nicht allein durch räumliche Nachbarschaft einstellen wird. Eine solche Verbesserung

- 3 - 
V/0157/2017 
lässt sich nur durch eine gezielte, aktive Zusammenarbeit der Gruppen fördern. Die Organis ation und 
Begleitung dieser Zusammenarbeit würde wiederum Personalbedarfe mit sich bringen. Zudem lässt 
sich die Annahme, inwieweit sich unter den geförderten Gruppen und Initiativen angesichts ihrer vie l-
fältigen Aufgabenwahrnehmung (s. o.) überhaupt Anknüpfungspunkte für Synergiepotentiale e rgeben 
könnten, abstrakt nicht begründen. 
 
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass ein „Haus für Helfer“ nicht die mit dem Antrag verbu n-
denen Vorteile mit sich bringen wird. Vielmehr bedarf es für die Ausstattung einzelner Vereine und 
Träger mit Räumlichkeiten individueller Lösungen, die auch an die örtlichen und zeitl ichen Bedarfe 
angepasst sind. Die Verwaltung wird sich weiterhin bemühen, Träger bei einer so lchen Lösung zu 
unterstützen. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0054/2016 – Ein Haus für Helfer

Beratungsverlauf (1)

05.04.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0157/2017
Typ
Vorlagen
Datum
07.03.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37