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Barrierefreie Arztpraxen

FDP/KSG Anfrage nach § 4 AN/0479/2024 vom 08.04.2024

Stand: Am 11.06.2024 im Gesundheitsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • FDP Anfrage nach § 4

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    www.FDP-Koeln.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses Herrn Dr. Ralf Unna Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 08.04.2024 AN/0479/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Gesundheitsausschuss 23.04.2024 Barrierefreie Arztpraxen In Deutschland gilt nach § 76 SGB V die freie Arztwahl. Versicherte in der gesetzlichen Kran- kenversicherung (GKV) können grundsätzlich wählen, welchen Arzt und welche Arztpraxis sie aufsuchen möchten. Für Menschen mit Behinderungen ist dies jedoch nicht immer ohne weiteres möglich. Denn wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage (Druck- sache 19/23214) hervorgeht, ist lediglich ein Drittel aller deutschen Arztpraxen barrierefrei. Gleichzeitig bedeutet die Niederlassungsfreiheit für Ärzte, dass der niedergelassene Arzt seine Praxis nach den bestehenden Möglichkeiten gestalten kann. In der Bad Nauheimer Er- klärung aus Mai 2023 fordern die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder ei- nen besseren Zugang zum Gesundheits- und Rehabilitationssystem. Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Haus- und Facharztpraxen sind in Köln uneingeschränkt und wie viele teil- weise barrierefrei? 2. In der Broschüre „Köln barrierefrei“ werden einige Gesundheitseinrichtungen aufge- führt, die barrierefrei sind. Inwieweit bietet die Stadt Köln (online oder offline) weitere Hilfestellungen an, die die Suche nach einer barrierefreien Arztpraxis erleichtern? 3. Die KVNO bietet online eine Praxis-Suchfunktion an. Über die Filterfunktion können hier Faktoren der Barrierefreiheit ausgewählt werden. Inwiefern kann diese Funktion auf den Seiten der Stadt Köln eingebunden werden bzw. wie könnte hier konkret auf die Suchfunktion der KVNO verwiesen werden? 4. Inwieweit informiert das Gesundheitsamt ansässige Ärztinnen und Ärzte über Mög- lichkeiten von Barrieren-Abbau in Praxisräumen sowie Förderungsmöglichkeiten bei notwendigen Umbaumaßnahmen? 5. Inwieweit kann die Stadt sicherstellen, dass in Köln ansässige Arztpraxen ausrei- chend Behindertenparkplätze zur Verfügung stellen können? Es wird gebeten, die Beantwortung auch dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Se- nioren sowie der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zur Kenntnis zu geben FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Bettina Houben Fraktionsgeschäftsführer Gesundheitspolitische Sprecherin

Beratungsverlauf

  1. 11.06.2024

    Gesundheitsausschuss

    TOP 3.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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