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AN/0479/2024

Barrierefreie Arztpraxen

FDP/KSG Anfrage nach § 4 08.04.2024

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 11.06.2024, TOP 3.1

FDP Anfrage nach § 4

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FDP Anfrage nach § 4

2744 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden 
des Gesundheitsausschusses 
Herrn Dr. Ralf Unna 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 08.04.2024 
AN/0479/2024 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Gesundheitsausschuss 23.04.2024 
 
Barrierefreie Arztpraxen 
In Deutschland gilt nach § 76 SGB V die freie Arztwahl. Versicherte in der gesetzlichen Kran-
kenversicherung (GKV) können grundsätzlich wählen, welchen Arzt und welche Arztpraxis 
sie aufsuchen möchten. Für Menschen mit Behinderungen ist dies jedoch nicht immer ohne 
weiteres möglich. Denn wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage (Druck-
sache 19/23214) hervorgeht, ist lediglich ein Drittel aller deutschen Arztpraxen barrierefrei. 
Gleichzeitig bedeutet die Niederlassungsfreiheit für Ärzte, dass der niedergelassene Arzt 
seine Praxis nach den bestehenden Möglichkeiten gestalten kann. In der Bad Nauheimer Er-
klärung aus Mai 2023 fordern die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder ei-
nen besseren Zugang zum Gesundheits- und Rehabilitationssystem.  
 
Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln um die Beantwortung 
folgender Fragen: 
 
1. Wie viele Haus- und Facharztpraxen sind in Köln uneingeschränkt und wie viele teil-
weise barrierefrei?  
2. In der Broschüre „Köln barrierefrei“ werden einige Gesundheitseinrichtungen aufge-
führt, die barrierefrei sind. Inwieweit bietet die Stadt Köln (online oder offline) weitere 
Hilfestellungen an, die die Suche nach einer barrierefreien Arztpraxis erleichtern? 
3. Die KVNO bietet online eine Praxis-Suchfunktion an. Über die Filterfunktion können 
hier Faktoren der Barrierefreiheit ausgewählt werden. Inwiefern kann diese Funktion 
auf den Seiten der Stadt Köln eingebunden werden bzw. wie könnte hier konkret auf 
die Suchfunktion der KVNO verwiesen werden?  
4. Inwieweit informiert das Gesundheitsamt ansässige Ärztinnen und Ärzte über Mög-
lichkeiten von Barrieren-Abbau in Praxisräumen sowie Förderungsmöglichkeiten bei 
notwendigen Umbaumaßnahmen? 
5. Inwieweit kann die Stadt sicherstellen, dass in Köln ansässige Arztpraxen ausrei-
chend Behindertenparkplätze zur Verfügung stellen können?  
 
Es wird gebeten, die Beantwortung auch dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Se-
nioren sowie der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik zur Kenntnis zu geben 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Gez. Ulrich Breite     Bettina Houben 
Fraktionsgeschäftsführer    Gesundheitspolitische Sprecherin

Beratungsverlauf (1)

11.06.2024 Gesundheitsausschuss
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0479/2024
Typ
FDP/KSG Anfrage nach § 4
Datum
08.04.2024
Erstellt
15.03.2024 14:44