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AN/0382/2025

Ausweisung von Windenergieflächen

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 07.04.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.05.2025, TOP 3.1.5

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

5708 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.03.2025 
 
AN/0382/2025 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 03.04.2025 
27.05.2025 
 
Ausweisung von Windenergieflächen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sit-
zung des Rates am 03.04.2025 zu setzen: 
 
Beschluss: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt für die von der RheinEnergie vorgesehenen Wind-
energieanlagen im Kölner Norden alle notwendigen planerischen und baurechtlichen 
Schritte für eine Positivplanung vorzubereiten, damit die Anlagen im schnellstmögli-
chen Verfahren genehmigt und gebaut werden können. 
 
2. Die städtische Potentialanalyse zur Nutzung von Windenergie in Köln wird zu einem 
Gesamtkonzept Erneuerbare Energien weiterentwickelt. 
 
3. Bei konkreten Planungen werden Bürgerbeteiligungsmaßnahmen über das gesetzlich 
vorgeschriebene Maß hinaus vorgesehen. Das beinhaltet insbesondere die finanzi-
elle Beteiligung am Ertrag der Windenergie als auch darüber hinaus weitere Maßnah-
men, die am Vorhabenstandort selbst als auch allgemein im Kölner Stadtgebiet die 
Akzeptanz der Windenergie weiter erhöhen sollen. 
 
4. Bei der Ausweisung der Windvorrangzonen sowie im Anschluss im immissions-
schutzrechtlichen Genehmigungsverfahren werden von Beginn an Maßnahmen zur 
Reduktion von Vogel- und Fledermausschlag auf dem aktuellen Stand der Technik 
implementiert.  
 
5. Die Verwaltung prüft zudem einen darüberhinausgehenden Ausgleich für die aus der 
Windkraft entstehenden Belastungen für den Artenschutz aus dem „Nationalen Arten-
hilfsprogramm“ des Bundes. 
 
Begründung: 
 
Am 7.12.2023 hat der Rat der Stadt Köln den Aktionsplan Klimaschutz beschlossen. Bestand-
teil des Aktionsplans ist u.a. unter Handlungsfeld 2, Maßnahme Nr. 13 die „Ausweisung der

- 2 - 
 
Flächen im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien oder alternativ (falls notwendig): Beginn 
der Änderung des FNP-Köln mit dem Ziel der Ausweisung der Flächen als Positivplanung“ (S. 
60). Als Zielzeitraum für die Schaffung des Planungs - und Baurechtes wird im Aktionsplan 
Klimaschutz 2024 bis 2025 genannt. Da sich abzeichnet, dass die im Aktionsplan Klimaschutz 
vorgesehenen Windenergieflächen nicht im Regionalplan ausgewiesen werden – aktuell ent-
hält der Entwurf des Regionalplanes kein einziges Windenergiegebiet – ist nun eine alternative 
Planung notwendig.  
 
Das Erneuerbare Energien (EE) Potential Kölns reicht bei weitem nicht aus, um den Energie-
bedarf Kölns zu decken. Daher müssen möglichst alle EE-Potentiale erschlossen werden, um 
den notwendigen Beitrag zu einer klimaneutralen Stromversorgung der Kölner Bürgerinnen 
und Bürger zu leisten. Mit dem Bau von bis zu 13 Windenergieanlagen im Kölner Norden mit 
einer Kapazität von jeweils 6 MW würde eine Gesamtkapazität von 78 MW geschaffen. Durch 
den Betrieb der Windenergieanlagen würden zudem jährliche Einnahmen in Form von Kom-
munalabgaben neben der nunmehr verpflichtenden Beteiligung über das Bürgerenergiegesetz 
NRW, im sechsstelligen Bereich für die Stadt generiert werden.  
 
Darüber hinaus sollten aber auch weitere Potentiale vorbereitet werden. Die Verwaltung hat 
zu Beginn dieses Jahres eine Mitteilungsvorlage zur „Städtebauliche Potentialanalyse zur Nut-
zung von Windenergie in Köln“ (1169/2022) vorgelegt. Diese sollte weiterentwickelt und zur 
Grundlage der städtischen Ausbaupläne werden. 
 
Die möglichen Standorte der Windenergieanlagen im Kölner Norden befinden sich im Land-
schaftsschutzgebiet und in der Nachbarschaft von Naturschutzgebieten. Es wird ein förmliches 
Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und einer Umweltverträglichkeitsprü-
fung erforderlich werden.  
 
Die genaue Lage der Windenergieanlagen und die größtmögliche Anzahl der Anlagen kann 
erst nach Durchführung der für die Positivplanung erforderlichen Artenschutzprüfung festge-
legt werden. Bei der Ausweisung müssen von Beginn an Maßnahmen zur Reduktion von Vo-
gel- und Fledermausschlag auf dem aktuellen Stand der Technik implementiert werden. Viele 
dieser Maßnahmen mindern kaum den Ertrag. So reduzieren z. B. Abschaltzeiten für Fleder-
mäuse (zwischen dem 01. April und 31. Oktober bei Temperaturen größer 10 °C und Windge-
schwindigkeiten kleiner 6 m/s) den Ertrag nur um weniger als 2 %, sorgen aber gleichzeitig für 
eine Reduktion des Tötungsrisikos um ca. 80 %. 
 
Seit dem 15. August 2024 fördert das BMUV mit dem neu geschaffenen „Nationalen Arten-
hilfsprogramm“ Maßnahmen zum Schutz von Tieren und Pflanzen, die vom Ausbau der er-
neuerbaren Energien besonders betroffen sind. Mit der Förderrichtlinie werden insbesondere 
Maßnahmen unterstützt, die langfristig und nachhaltig die Qualität und die Vernetzung der 
Lebensräume der betroffenen Arten sowie deren Erhaltungszustand verbessern. Gefördert 
werden neben Projekten zum Schutz von durch den Ausbau der erneuerbaren Energien an 
Land und auf See betroffenen Arten auch Projekte zum Schutz von bestandsgefährdeten und 
Arten nationaler Verantwortlichkeit Deutschlands, die nicht durch den Ausbau von Anlagen zur 
Nutzung erneuerbarer Energien betroffen sind. Im Rahmen der Projektierung der Windener-
gieanlagen sollte der Einsatz dieser Fördergelder für die Kompensation von etwaigen arten-
schutzrechtlichen Beeinträchtigungen geprüft und wenn möglich beantragt werden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer     gez. Lucas Sickmöller 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer   Volt- Fraktionsgeschäftsführer

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Beratungsverlauf (1)

27.05.2025 Rat
TOP 3.1.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0382/2025
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
07.04.2025
Erstellt
21.03.2025 14:36