1808/2020
Bedeutung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets des Bundes für den städtischen Haushalt - erste Einschätzungen
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Anlage - Dokument Koalitionsausschuss03Jun2020
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Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken Ergebnis Koalitionsausschuss 3. Juni 2020 Angesichts der Corona-Krise, die in unterschiedlicher Ausprägung alle Staaten rund um den Globus erfasst hat, ist die Wirtschaftsleistung weltweit stark zurückgegangen. Entsprechend steht Deutschland als global vernetzte Exportnation vor der Herausforderung, die direkten Folgen der Pandemie für die Wirtschaft im Inland zu bekämpfen, Lieferketten wiederherzustellen und auf die verschlechterte weltwirtschaftliche Lage zu reagieren. Die Bundesregierung hat in der Krise schnell Hilfsprogramme auf den Weg gebracht, um zunächst während der Phase der Beschränkungen weitgehend Arbeitsplätze zu erhalten, den Fortbestand von Unternehmen zu sichern und soziale Notlagen zu vermeiden. Nachdem es gelungen ist, die Infektionszahlen wieder auf ein niedriges Niveau zu senken und die Beschränkungen schrittweise zu lockern, ist es nun das erklärte Ziel der Koalitionspartner, Deutschland schnell wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen, der Arbeitsplätze und Wohlstand sichert. Dazu bedarf es nicht nur der Reaktion auf die Auswirkungen der Krise, sondern viel mehr eines aktiv gestalteten innovativen Modernisierungsschubs und der entschlossenen Beseitigung bestehender Defizite. Diese Krise wird einschneidende Veränderungen bewirken, Deutschland soll gestärkt daraus hervorgehen. Damit dies gelingt, müssen viele Aufgaben bewältigt werden. Deutschland wird kurzfristig in einem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket • die Konjunktur stärken, Arbeitsplätze erhalten und die Wirtschaftskraft Deutschlands entfesseln, • im weiteren Verlauf auftretende wirtschaftliche und soziale Härten abfedern, • Länder und Kommunen stärken und • junge Menschen und Familien unterstützen. Damit Deutschland gestärkt aus der Krise hervorgeht und langfristig erfolgreich ist, wird Deutschland in einem Zukunftspaket • seine Rolle als weltweiter Spitzentechnologieexporteur durch insbesondere digitale Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologien stärken und • das Gesundheitswesen stärken und den Schutz vor Pandemien verbessern. In seiner internationalen Verantwortung wird Deutschland • Europa unterstützen und Hilfe für ärmere Länder leisten. Deshalb haben sich die Koalitionspartner heute auf ein umfassendes Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket sowie ein Zukunftspaket verständigt, welches aus folgenden Elementen besteht: A) Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket Die Konjunktur stärken und die Wirtschaftskraft Deutschlands entfesseln 1. Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt. {Finanzbedarf: 20 Mrd. Euro}
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2. Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie steigen die Ausgaben in allen Sozialversicherungen. Um eine dadurch bedingte Steigerung der Lohnnebenkosten zu verhindern, werden wir im Rahmen einer „Sozialgarantie 2021“ die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40% stabilisieren, indem wir darüber hinaus gehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt jedenfalls bis zum Jahr 2021 decken. Das schützt die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer und bringt Verlässlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit für die Arbeitgeber. {Finanzbedarf: 5,3 Mrd. Euro 2020, Bedarf 2021 kann erst im Rahmen der HH-Aufstellung 2021 ermittelt werden} 3. Wettbewerbsfähige Strompreise sind ein wesentlicher Faktor für Investitionen am Standort Deutschland und für die Energiewende hin zu strom- und wasserstoffbasierten Technologien. Die EEG-Umlage droht im Jahr 2021 aufgrund des corona-bedingten Rückgangs der Wirtschaftsleistung und des damit verbundenen Rückgangs des Börsenstrompreises stark anzusteigen, trotz der beginnenden Zuführung von Einnahmen aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel. Um für mehr Verlässlichkeit bei den staatlichen Strompreisbestandteilen zu sorgen, wird ab 2021 zusätzlich zu diesen Einnahmen aus dem BEHG ein weiterer Zuschuss aus Haushaltsmitteln des Bundes zur schrittweisen verlässlichen Senkung der EEG-Umlage geleistet, sodass diese im Jahr 2021 bei 6,5 ct/kwh, im Jahr 2022 bei 6,0 ct/kwh liegen wird. {Finanzbedarf: 11 Mrd. Euro} 4. Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird verschoben auf den 26. des Folgemonats. Dies gibt Unternehmen einen Liquiditätseffekt von ca. 5 Mrd. Euro und ermöglicht den Unternehmen in Deutschland ein „level playing field“ gegenüber vielen unserer europäischen Nachbarn. {Finanzwirkung: Verschiebungseffekt rd. 5 Mrd. Euro, davon 2,5 Mrd. Euro Bund} 5. Der steuerliche Verlustrücktrag wird - gesetzlich - für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Es wird ein Mechanismus eingeführt, wie dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann, z.B. über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage. Das schafft schon heute die notwendige Liquidität und ist bürokratiearm zu verwalten. Die Auflösung der Rücklage erfolgt spätestens bis zum Ende des Jahres 2022. {Finanzwirkung: Verschiebungseffekt 2 Mrd. Euro, davon 1 Mrd. Euro Bund} 6. Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt. {Finanzwirkung: Vorzieheffekt rd. 6 Mrd. Euro, davon 3 Mrd. Euro für den Bund} 7. Um die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu verbessern, wird das Körperschaftssteuerrecht modernisiert: u.a. durch ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften und die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags. {Finanzwirkung: 0,3 Mrd. Euro} 8. Um die Potenziale eines gut regulierten, modernen und effizienten Kapitalmarkts zu nutzen und Deutschland als Standort für Investitionen in Zukunfts- und Wachstumsunternehmen zu stärken, werden die Möglichkeiten für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verbessern, sich an ihren Unternehmen zu beteiligen. Dabei werden wir auch auf die besondere Situation
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von Startup-Unternehmen eingehen und eine für diese attraktive Möglichkeit der Mitarbeiterbeteilung schaffen. {Finanzwirkung: 0,1 Mrd. Euro} 9. Die Corona-Pandemie kann dazu führen, dass viele Unternehmen unverschuldet in finanzielle Schieflage geraten. Mit den zahlreichen Unterstützungsmaßnahmen helfen wir den Unternehmen, Insolvenzen zu vermeiden. Wo dies trotz aller Anstrengungen nicht möglich ist, soll ein schneller Neustart nach einer Insolvenz erleichtert werden. Deshalb soll das Entschuldungsverfahren für natürliche Personen auf drei Jahre verkürzt werden, flankiert durch ausreichende Maßnahmen zur Missbrauchsvermeidung. Die Verkürzung soll für Verbraucher befristet sein und das Antragsverhalten der Schuldner soll nach einem angemessenen Zeitraum evaluiert werden, dies auch im Hinblick auf etwaige negative Auswirkungen auf das Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten. Im Bereich der Unternehmensinsolvenzen soll ein vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren eingeführt werden. 10. Der Bund wird in allen Bereichen prüfen, inwieweit geplante Aufträge und Investitionen jetzt vorgezogen werden können. Insbesondere sollen Digitalisierungsvorhaben in der Verwaltung, Sicherheitsprojekte sowie neue Rüstungsprojekte mit hohem deutschen Wertschöpfungsanteil, die noch in den Jahren 2020 und 2021 beginnen können, sofort umgesetzt werden. {Projektvolumen: 10 Mrd. Euro} 11. Um die öffentlichen Investitionsfördermaßnahmen schnell in konkrete Investitionsprojekte umsetzen zu können, soll das Vergaberecht temporär vereinfacht werden, etwa durch eine Verkürzung der Vergabefristen bei EU-Vergabeverfahren und die Anpassung der Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben in Deutschland. Die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleiben von diesen Regelungen unberührt. Auch die Länder sind gefordert, Vereinfachungen umzusetzen. Die Koalition ist bestrebt, die Europäische Ratspräsidentschaft Deutschlands zu nutzen, um auf europäischer Ebene ein Programm zur Entbürokratisierung, zur Beschleunigung des Planungsrechts, zur Vereinfachung des Vergaberechts und zur Reform des Wettbewerbsrechts anzustoßen. Wir prüfen im Lichte der im Herbst erwarteten EuGH-Entscheidung eine europarechtskonforme materielle Präklusion gesetzlich wieder einzuführen. Wirtschaftliche und soziale Härten abfedern 12. Das Kurzarbeitergeld bewährt sich wie schon in der Finanzkrise auch in der Corona-bedingten Wirtschaftskrise. Wir werden bereits im September im Lichte der pandemischen Lage eine verlässliche Regelung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem 1. Januar 2021 vorlegen. 13. Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Profisportvereinen der unteren Ligen, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie
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Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen angemessen Rechnung zu tragen ist. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen. Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen. Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten. Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020. {Finanzbedarf: 25 Mrd. Euro aus nicht ausgeschöpftem bestehenden Programm} 14. Der vereinfachte Zugang in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) wird über die bisherige Geltungsdauer hinaus bis zum 30. September 2020 verlängert. 15. Um die Länder in deren Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen (Sozialunternehmen, Jugendherbergen, Einrichtungen der Jugendbildung, Familienferienstätten, Schullandheimen und anderen gemeinnützigen Kinder- und Jugendunterkünften) effektiv zu unterstützen, legt der Bund für die Jahre 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW auf und stellt dafür eine Milliarde Euro bereit. Die Bundesmittel allein sollen eine 80-prozentige Haftungsfreistellung der zu fördernden Maßnahmen der landeseigenen Förderinstitute (LFI) gestatten. Damit können die Länder mit überschaubaren eigenen Mitteln eine Haftungsfreistellung bis zu insgesamt 100 Prozent für Programme zugunsten gemeinnütziger Organisationen ermöglichen. {Finanzbedarf. 0,9 Mrd. Euro} 16. Kunst und Kultur sollen zur Wiederaufnahme ihrer Häuser und Programme ertüchtigt werden. Daher wird ein Programm zur Milderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kulturbereich aufgelegt, aus dem insbesondere die Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur, Nothilfen, Mehrbedarfe von Einrichtungen und Projekten und die Förderung alternativer, auch digitaler Angebote gefördert werden sollen. {Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro} 17. Nach zwei Dürrejahren hat auch das Jahr 2020 mit großer Trockenheit begonnen. Damit setzen sich die Schäden im Wald in Deutschland fort. Die Holzpreise sind -zum Teil auch durch die Corona-Pandemie- stark gesunken. Deshalb stellt die Bundesregierung weitere 700 Mio. Euro für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder einschließlich der Förderung der Digitalisierung in der Forstwirtschaft und die Unterstützung von Investitionen in moderne Betriebsmaschinen und -geräte bereit.
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Daneben soll auch die Förderung einer modernen Holzwirtschaft einschließlich der stärkeren Nutzung von Holz als Baustoff erfolgen. {Finanzbedarf: 0,7 Mrd. Euro} Länder und Kommunen stärken 18. Zur Stärkung der Kommunen angesichts der dort ebenfalls auftretenden Steuerausfälle wird der Bund dauerhaft weitere 25% und insgesamt bis zu 75% der Kosten der Unterkunft im bestehenden System übernehmen. Wir wollen dabei verhindern, dass die Leistungen für Unterkunft und Heizung künftig im Auftrag des Bundes erbracht werden. Die Kommunen kennen den örtlichen Wohnungsmarkt am besten und sollen deswegen weiterhin für diese Leistungen verantwortlich sein. Daher werden wir in der Verfassung abweichend regeln, dass der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bis zu 75% tragen kann, bevor Bundesauftragsverwaltung eintritt. {Finanzbedarf: 4 Mrd. Euro pro Jahr} 19. Damit die Kommunen weiter finanziell handlungsfähig bleiben, ist der Bund bereit, die für den größten Teil der öffentlichen Investitionen in Deutschland zuständigen Kommunen deutlich zu stärken und damit die Länder bei ihren Aufgaben zu unterstützen. Mit einem kommunalen Solidarpakt 2020 werden die aktuellen krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen kompensiert. Dazu gewährt der Bund für 2020 den Gemeinden gemeinsam mit den zuständigen Ländern hälftig finanziert einen pauschalierten Ausgleich. Bei der Gewerbesteuer wird ein Freibetrag für die existierenden Hinzurechnungstatbestände auf 200.000 Euro erhöht. {Finanzbedarf: 5,9 Mrd. Euro Bund} 20. Die nationale Klimaschutzinitiative sieht Förderprogramme in einer Größenordnung von jährlich 300 Mio Euro vor, die auch durch einen kommunalen Eigenanteil mitfinanziert werden. Um den Mittelabfluss insbesondere bei finanzschwachen Kommunen zu beschleunigen, werden wir den kommunalen Eigenanteil in einzelnen Programmen absenken und hierfür jeweils 50 Mio Euro in den Jahren 2020 und 2021 bereitstellen. {Finanzbedarf: 0,1 Mrd. Euro} 21. Der Bund wird eine Bundesrahmenregelung erarbeiten, die es den Ländern erlauben soll, ÖPNV-Unternehmen zum Ausgleich der stark verringerten Fahrgeldeinnahmen Beihilfen zu gewähren. Dafür ist eine Notifizierung durch die EU-Kommission erforderlich. 22. Der Bund wird die Länder im Jahr 2020 bei der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützen, da durch die Corona-Pandemie die Fahrgeldeinnahmen stark verringert sind. Dies erfolgt durch die einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro in 2020. {Finanzbedarf: 2,5 Mrd. Euro} 23. Für die Jahre 2020 und 2021 werden zusätzliche 150 Millionen Euro für Sportstätten zur Verfügung gestellt. Dazu wird der Investitionsplan Sportstätten von 110 Millionen Euro auf 260 Millionen Euro aufgestockt. {Finanzbedarf: 150 Mio. Euro} 24. Damit kommunale Unternehmen den bereits um die Möglichkeit der Betriebsmittel-finanzierung ergänzten KfW-Förderkredit „IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ noch besser nutzen können, wird die bisherige Deckelung der jeweiligen Kreditsumme von 50 Millionen Euro aufgehoben. 25. Der Bund wird erneut dem Wunsch der neuen Länder nach einer stärkeren Beteiligung an den steigenden Kosten aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR (AAÜG)
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nachkommen und seinen Anteil von derzeit 40 Prozent ab dem 1.1.2021 auf 50 Prozent aufstocken. Hierdurch werden die Haushalte der neuen Länder deutlich entlastet. Die dadurch entstehenden finanziellen Spielräume werden sie für kommunale Investitionen nutzen. {Finanzbedarf: ca. 340 Mio. Euro jährlich} Junge Menschen und Familien unterstützten 26. Mit einem einmaligen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind für jedes kindergeldberechtigtes Kind werden die besonders von den Einschränkungen betroffenen Familien unterstützt. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. {Finanzbedarf: 4,3 Mrd. Euro} 27. Um im Bereich der Kindergärten, Kitas und Krippen den Kapazitätsausbau zu fördern und Erweiterungen, Um- und Neubauten zu fördern, werden eine Milliarde Euro zusätzlich für Ausbaumaßnahmen bereitgestellt, die in 2020 und 2021 stattfinden. Die Mittel können auch für Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Hygienesituation eingesetzt werden. {Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro} 28. Das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagesbetreuung wird beschleunigt. Länder, die Mittel für Investitionen in den Jahren 2020 und 2021 abrufen, erhalten die entsprechende Summe in den späteren Jahren der Laufzeit zusätzlich. Gleichzeitig hat die Krise gezeigt, wie wichtig Digitalisierung und digitales Lernen in der Bildung sind. Alle Schulen müssen in die Lage versetzt werden, Präsenzunterricht in der Schule und E-Learning zu Hause miteinander zu verbinden. Deshalb wird im Digitalpakt Schule der Katalog der förderfähigen Investitionen erweitert. Der Bund wird sich darüber hinaus in Zukunft pauschaliert bei der Ausbildung und Finanzierung der Administratoren beteiligen, wenn die Länder im Gegenzug die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte verstärken. {Finanzbedarf: 2 Mrd. Euro} 29. Auf Grund des höheren Betreuungsaufwand gerade für Alleinerziehende in Zeiten von Corona und den damit verursachten Aufwendungen wird befristet auf 2 Jahre der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben und damit mehr als verdoppelt. {Finanzbedarf: 0,75 Mrd. Euro} 30. Der Lernerfolg von Auszubildenden soll auch in der Pandemie nicht gefährdet werden. KMU, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Solche Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro. KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona-Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, können eine Förderung erhalten. KMU, die die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten betrieblichen Verbund- oder Auftragsausbildung erhalten. Die Details der Durchführung einer solchen Verbund- oder Auftragsausbildung werden im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung erörtert. Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung nicht fortsetzen können, erhalten entsprechend der gemeinsamen Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung vom 26.5. eine Übernahmeprämie. {Finanzbedarf: 0,5 Mrd. Euro}
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31. Zur Unterstützung der regionalen Wirtschaftstrukturen in der Corona-Pandemie werden die Programme aus der Gemeinschaftsaufgabe GRW um 500 Mio. Euro aufgestockt. {Finanzbedarf: 0,5 Mrd. Euro} B) Zukunftspaket Zukunftsinvestitionen und Investitionen in Klimatechnologien Damit Deutschland gestärkt aus der aktuellen Krise hervorgeht und auch mittel- und langfristig ein lebenswertes und wirtschaftlich starkes Land bleibt, werden wir ein Zukunftspaket in Höhe von über 50 Mrd. für die nächsten Jahre auflegen. Als erste Maßnahmen werden daraus die nachfolgend aufgeführten konkreten Maßnahmen finanziert: 32. Der Fördersatz der steuerlichen Forschungszulage wird rückwirkend zum 1.1.2020 und befristet bis zum 31.12.2025 auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Mio. Euro pro Unternehmen gewährt. Damit wird ein Anreiz gesetzt, dass Unternehmen trotz der Krise in Forschung und Entwicklung und damit in die Zukunftsfähigkeit ihrer Produkte investieren. {Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro} 33. In der anwendungsorientierten Forschung werden die Mitfinanzierungspflichten für Unternehmen, die wirtschaftlich durch die Coronakrise besonders betroffen sind, reduziert. Der Bund unterstützt die großen außeruniversitären Forschungsorganisationen mit jeweils einem Fonds, aus dem erfolgversprechende Projekte in solchen Fällen eine Ersatzfinanzierung erhalten können, um den Abbruch der Forschungsarbeiten zu verhindern. {Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro} 34. Die projektbezogene Forschung (u.a. SINTEG-Programm und Reallabore der Energiewende) wird ausgeweitet. Der Fokus liegt auf den nächsten großen Umbrüchen im Energiesystem: Digitalisierung und Sektorkopplung. {Finanzbedarf. 0,3 Mrd. Euro} 35. Eine leistungsfähige Verkehrs- und Mobilitätsinfrastruktur ist Voraussetzung für einen raschen Aufschwung und neues Wachstum in praktisch allen Wirtschaftsbereichen. Deshalb wollen wir die Mobilität stärken und gleichzeitig mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz sicherstellen. Dies kommt der Umwelt, der Wirtschaft, Arbeitnehmern und Unternehmen gleichermaßen zugute. Hierzu sollen die erfolgreiche Politik des Klimaschutzprogramms 2030 fortgesetzt und beschleunigt, der Strukturwandel der Automobilindustrie begleitet und zukunftsfähige Wertschöpfungsketten aufgebaut werden: a. Die Kfz-Steuer für Pkw wird stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet, wovon eine spürbare Lenkungswirkung hin zu emissionsärmeren bzw. emissionsfreien Fahrzeugen ausgehen wird. Für Neuzulassungen wird die Bemessungsgrundlage zum 1.1.2021 daher hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen und oberhalb 95g CO2/km in Stufen angehoben. Zudem wird die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert. b. Durch die Umweltprämie fördern wir den Austausch der Kfz-Fahrzeugflotte durch klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge. Im bestehenden System werden wir die Prämien des Bundes als neue „Innovationsprämie“ verdoppeln. Die Prämie der Hersteller bleibt davon unberührt. Das bedeutet zum Beispiel, dass bis zu einem Nettolistenpreis des E-Fahrzeugs von bis zu 40.000 Euro die Förderung
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des Bundes von 3.000 auf 6.000 Euro steigt. Diese Maßnahme ist befristet bis 31.12.2021. Bei der Besteuerung von reinelektrischen Dienstwagen von 0,25% erhöhen wir die Kaufpreisgrenze von 40.000 Euro auf 60.000 Euro. Im Rahmen der nationalen Plattform „Mobilität der Zukunft“ werden wir die Frage des optimierten Nutzungsgrades des elektrischen Antriebs bei plug-in Hybridfahrzeugen diskutieren. {Finanzbedarf: 2,2 Milliarden Euro} c. Für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie wird für die Jahre 2020 und 2021 ein Bonus-Programm aufgelegt. Es dient der Förderung von Investitionen in neuen Technologien, Verfahren und Anlagen. Forschung und Entwicklung für transformationsrelevante Innovationen und neue regionale Innovationscluster vor allem der Zulieferindustrie werden in den Jahren 2020 und 2021 mit 1 Milliarde Euro gefördert. {Finanzbedarf: 2 Milliarden Euro} d. Für Soziale Dienste wird ein auf die Jahre 2020 und 2021 befristetes Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ aufgelegt, um Elektromobilität im Stadtverkehr zu fördern und die gemeinnützigen Träger bei der Flottenumrüstung zu unterstützen. {Finanzbedarf: 200 Mio. Euro} e. Das befristete Flottenaustauschprogramm für Handwerker und KMU für Elektronutzfahrzeuge bis 7,5 t wird zeitnah umgesetzt. f. Wir investieren zusätzlich 2,5 Milliarden Euro in den Ausbau moderner und sicherer Ladesäulen-Infrastruktur, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und die Batteriezellfertigung, unter anderem in weitere mögliche Standorte. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur als notwendige Voraussetzung zum Hochlauf der E-Mobilität wird beschleunigt. Dazu soll der Masterplan Ladeinfrastruktur zügig umgesetzt werden. Insbesondere soll das einheitliche Bezahlsystem für Ladesäulen nun zügig umgesetzt werden. Durch eine Versorgungsauflage soll geregelt werden, dass an allen Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte angeboten werden. Der Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (zum Beispiel bei Kitas, Krankenhäusern, Stadtteilzentren, Sportplätzen) wird im Rahmen des Masterplans intensiviert. Zudem wird geprüft, ob die Errichtung von Schnellladesäulen als Dekarbonisierungsmaßnahme der Mineralölwirtschaft behandelt werden kann. {Finanzbedarf: 2,5 Mrd. Euro} g. Der Bund hat bereits im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossen, sich von 2020 bis 2030 jährlich mit 1 Mrd. Euro zusätzlichen Eigenkapitals an der Deutschen Bahn zu beteiligen. Dadurch wird die Deutsche Bahn in die Lage versetzt, zusätzliches Kapital in die Modernisierung, den Ausbau und die Elektrifizierung des Schienennetzes und das Bahnsystem zu investieren. Um dieses Ziel auch angesichts der Corona-bedingten Einnahmeausfälle weiter realisieren zu können, wird der Bund weiteres Eigenkapital in Höhe von 5 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. h. Damit der Mobilfunk-Empfang entlang der 39.000 km Schienenwege in Deutschland deutlich verbessert werden kann, müssen die Zugendgeräte modernisiert werden (Umrüstung auf GSM-R). Der Bund wird dazu in 2020 und 2021 die nötige Umrüstung bei den 450 zugelassenen Eisenbahnverkehrsunternehmen noch stärker unterstützen. {Finanzbedarf: 150 Mio. Euro}
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i. Der Bund investiert in ein „Bus- und LKW-Flotten-Modernisierungs-Programm“, das privaten und kommunalen Betreibern zur Förderung alternativer Antriebe gleichermaßen offen steht. Um die Nachfrage nach E-Bussen zu erhöhen und den Stadtverkehr umweltfreundlicher zu machen, wird außerdem die Förderung für E-Busse und deren Ladeinfrastruktur bis Ende 2021 befristet aufgestockt. {Finanzbedarf: 1,2 Mrd. Euro} j. Die Bundesregierung wird sich bei der EU-Kommission dafür einsetzen, dass ein befristetes europaweites Flottenerneuerungsprogramm 2020/21 für schwere Nutzfahrzeuge zur Anschaffung von LKW der neuesten Abgasstufe Euro VI aufgelegt wird. Es soll einen Zuschuss beim Austausch von Euro 5-LKW von 15.000 Euro vorsehen, beim Austausch von Euro 3 oder Euro 4-Fahrzeugen von 10.000 Euro. {Finanzbedarf: europäische Mittel} k. Neben der Bahn werden wir auch die Schifffahrt als klimafreundliches Verkehrsmittel stärken, modernisieren und digitalisieren. Dazu gehören unter anderem Ufersanierungen, die Modernisierung von Schleusen, Ersatzbeschaffungen von Schiffen und digitale Testfelder. Die vom Bund im Bereich der Schifffahrt etablierte Innovationsförderung, das Maritime Forschungsprogramm, das Förderprogramm Landstrom sowie ein neu zu erstellendes „Förderprogramm LNG-Betankungsschiffe“ sowie ein „Flottenerneuerungsprogramm Behördenschiffe“ und ein neu zu schaffendes „Sofort-Programm Saubere Schiffe“ werden für Vorhaben, die in den Jahren 2020 und 2021 beginnen, mit insgesamt 1 Milliarde Euro zusätzlich ausgestattet. {Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro} l. Moderne Flugzeuge neuester Bauart emittieren bis zu 30% weniger CO² und Lärm. Wir werden die beschleunigte Umstellung von Flugzeugflotten auf derartige Flugzeuge unterstützen. {Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro} 36. Die Bundesregierung wird kurzfristig die „Nationale Wasserstoffstrategie“ vorlegen. Deren Ziel soll es sein, Deutschland bei modernster Wasserstofftechnik zum Ausrüster der Welt zu machen. Entsprechend soll aus der Strategie ein Programm zur Entwicklung von Wasserstoffproduktionsanlagen entwickelt werden. Um den Einsatz dieser Technologien auch in Deutschland im Industriemaßstab zu demonstrieren, sollen bis 2030 industrielle Produktionsanlagen von bis zu 5 GW Gesamtleistung einschließlich der dafür erforderlichen Offshore- und Onshore-Energiegewinnung entstehen. Für den Zeitraum bis 2035 werden nach Möglichkeit weitere 5 GW zugebaut. Bis 2040 werden die weiteren 5 GW spätestens entstehen. Neben der Prüfung, ob die Wasserstoffproduktion über Ausschreibungen von Elektrolyseleistungen gefördert werden kann, soll der Umstieg von fossilen Energieträgern auf Wasserstoff insbesondere bei industriellen Prozessen in der Entwicklung und Prozessumstellung gefördert werden. Dabei wird bei den Fördermaßnahmen darauf geachtet, dass alle Regionen Deutschlands von den neuen Wertschöpfungspotenzialen der Wasserstoffwirtschaft profitieren. Die Umstellung wird sowohl über Investitionszuschüsse in neue Anlagen als auch über ein neues Pilot-Programm zur Unterstützung des Betriebes von Elektrolyseanlagen auf Basis des Carbon Contracts for Difference-Ansatzes gefördert werden. Wir streben die Befreiung der Produktion von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage an. Wir werden dabei sicherstellen, dass dadurch die EEG-Umlage nicht steigt. Eine verpflichtende PtL-Quote
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für Flugbenzin wird geprüft. Eine Nachfragequote nach klimafreundlichem Stahl wird geprüft. Die Förderung von „Wasserstoff-ready“ Anlagen über das KWK-Gesetz wird geprüft. Die regulatorischen Grundlagen für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur werden zügig umgesetzt. Um den Einsatz grünen Wasserstoffs im Schwerlastverkehr zu fördern, wird das Wasserstoff-Tankstellennetz zügig ausgebaut. Die RED II Richtlinie wird ambitionierter umgesetzt als es die EU-Vorgaben vorsehen. Darüber hinaus fördern wir den direkten Einsatz von grünem Wasserstoff in Flugzeugantrieben ebenso wie die Entwicklung von Konzepten für „hybridelektrisches Fliegen“ (Kombination von Wasserstoff/ Brennstoffzellen/ Batterietechnologie). {Finanzbedarf: 7 Mrd. Euro} 37. In der Umsetzung der Wasserstoffstrategie wird Deutschland außenwirtschaftliche Partnerschaften mit solchen Ländern aufbauen, in denen aufgrund der geographischen Lage Wasserstoff effizient produziert werden kann. Dort sollen auf der Basis der oben beschriebenen Technologien „made in Germany“ große Produktionsanlagen aufgebaut werden, um in Partnerschaft ein wirtschaftliches Standbein in diesen Ländern durch den Wasserstoffexport aufzubauen, deren Wirtschaft von fossilen Energieträgern unabhängiger zu machen und Deutschlands Wasserstoffbedarf zu decken. In diesem Zuge sollen auch geeignete Wasserstoffspeicherverfahren für den globalen, kosteneffizienten Transport von Wasserstoff entwickelt werden. Die Gründung einer europäischen Wasserstoffgesellschaft zur Förderung und Erschließung gemeinsamer internationaler Produktionskapazitäten und -infrastrukturen wird ausgelotet und bei ausreichend europäischer Unterstützung vorangetrieben. {Finanzbedarf: 2 Mrd. Euro} 38. Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter zu forcieren, wird der Deckel für Photovoltaik unmittelbar abgeschafft und das Ausbau-Ziel für die Offshore-Windkraft von 15 auf 20 GW in 2030 angehoben. Die Länder erhalten die Möglichkeit, zur Steigerung der Akzeptanz von Windkraft-Anlagen Mindestabstände von 1.000 Metern gesetzlich festzulegen. Darüber hinaus wird eine Möglichkeit geschaffen, mit der Kommunen und Anwohner stärker von den finanziellen Erträgen der Windkraft profitieren. 39. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird für 2020 und 2021 um eine Milliarde Euro auf 2,5 Milliarden Euro aufgestockt. Auch die Förderprogramme des Bundes zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude werden aufgestockt und ein Programm zur Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen wird aufgelegt. {Finanzbedarf: ca. 2 Mrd. Euro} 40. Die Registermodernisierung stellt eine wichtige Säule der Digitalisierung der gesamten Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen dar. Sie ist von großer Bedeutung für die Umsetzung des Prinzips der nur einmaligen Erfassung von personenbezogenen Daten bei Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen („Once Only“). Voraussetzung dafür ist eine fehlerfreie registerübergreifende Identifikation von Personen. Darüber wird eine Diskussion mit gemeinsam ausgewählten Experten bereits ab der nächsten Woche geführt. Ziel ist es, noch im Sommer einen Gesetzentwurf vorlegen, der in einem ersten Schritt den Bereich der Register mit Relevanz für die Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes mit der Steuer-ID als verwaltungsübergreifender ID-Nummer erschließt. Um höchsten Ansprüchen an den Datenschutz zu genügen, soll der registerübergreifende Datenaustausch dabei nicht direkt zwischen den beiden Behörden, sondern als zusätzliche Sicherung immer über eine dritte Stelle erfolgen. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen soll entschieden werden, ob für andere Bereiche weitere, bereichsspezifische Identifier
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eingeführt werden oder ein einheitlicher Identifier für alle Register umgesetzt wird. {Finanzbedarf: 0,3 Mrd. Euro} 41. Das Online-Zugangs-Gesetz soll jetzt zügig und flächendeckend umgesetzt werden. Deshalb unterstützt der Bund Länder und Kommunen zusätzlich finanziell bei dieser Umsetzung, wenn diese das gemeinsame Architekturkonzept („einer für alle“) flächendeckend umsetzen. {Finanzbedarf: 3 Mrd. Euro} 42. Die Corona-Pandemie demonstriert auf vielerlei Weise, dass gerade in der öffentlichen Verwaltung ein Digitalisierungsschub notwendig ist. Aber auch viele Unternehmen sind mit dem Bedarf vermehrter digitale Kundenkontakte konfrontiert. Neben der Beschleunigung der Prozesse der digitalen Verwaltung werden Maßnahmen für die digitale Befähigung von Kommunen und den nachhaltigen Energieverbrauch angestrebt. Der Digitalisierung der Wirtschaft wird unverzüglich ein zusätzlicher Schub gegeben über die erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter, den Aufbau einer souveränen Infrastruktur sowie ein Förderprogramm zur Unterstützung des Auf- und Ausbau von Plattformen und die Befähigung von KMUs zur beschleunigten digitalen Transformation. {Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro} 43. Künstlichen Intelligenz (KI) wird an der Produktinnovation und damit am wirtschaftlichen Wachstum in nahezu allen Bereichen in den kommenden Jahren eine entscheidende Rolle spielen. Deshalb werden wir die bis 2025 geplanten Investitionen in KI von 3 Mrd. Euro auf 5 Mrd. Euro erhöhen. Aus diesen Mitteln sollen neben der Aufstockung bestehender Programme insbesondere zusätzliche Supercomputer in Deutschland angeschafft werden, um dem Bedarf an Rechenkapazität gerecht zu werden sowie die systematische digitale Bereitstellung von Daten bisher nicht zugänglicher Datenpools -gegebenenfalls in Echtzeit- für KI-Anwendungen ermöglicht werden. Die Kompetenzzentren für KI-Forschung werden wir langfristig stärken und eng mit der regionalen Wirtschaft in Anwendungshubs verzahnen. In zukunftsweisenden Anwendungsfeldern werden wir, ausgehend von exzellenten Forschungs- und Transferstrukturen, KI-Ökosysteme von internationaler Strahlkraft aufbauen. Damit legen wir die Basis für ein europäisches KI-Netzwerk und die Wettbewerbsfähigkeit von KI „Made in Europe“. Durch exzellente Forschung und Lehre, attraktive Rahmenbedingungen und modernste KI- und Rechner-Infrastruktur wollen wir die Attraktivität für Spitzenforscher und Nachwuchstalente so verbessern, dass die Bedingungen am KI-Standort Deutschland im internationalen Vergleich zu den weltweit besten zählen. {Finanzbedarf: 2 Mrd. Euro} 44. Der nächste grundlegende digitale Technologiesprung durch Quantentechnologien beginnt jetzt. Nachdem andere Länder als Anbieter von Hard- und Software in der klassischen Computertechnologie Vorreiter sind, ist es unser Ziel, dass Deutschland in wesentlichen Bereichen der Quantentechnologien, insbesondere dem Quantencomputing, der Quantenkommunikation, der Quantensensorik und auch der Quantenkryptographie wirtschaftlich und technogisch an der Weltspitze konkurrenzfähig ist. Deshalb werden wir die Entwicklung und Produktion von Quantentechnologien in Deutschland fördern und daraus ein neues industrielles Standbein sowohl hinsichtlich Hard- als auch Software aufbauen. Dabei setzen wir auf die enge Verbindung von Exzellenz in der Forschung mit dem Transfer in die Produktentwicklung, auf eine substantielle Förderung von Unternehmens- und Start-up-Gründungen sowie auf gemeinsame neue Spitzencluster aus Wissenschaft und Industrie. Der Bund wird unmittelbar den Auftrag zum Bau von
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mindestens zwei Quantencomputern an geeignete Konsortien vergeben. {Finanzbedarf: 2 Mrd. Euro} 45. Wir wollen bei den zukünftigen Kommunikationstechnologien 5G und perspektivisch 6G in der Weltspitze als Technologieanbieter eine führende Rolle einnehmen und unterstützen den technologischen Wandel frühzeitig. Bei diesen Technologien wird die Bedeutung von Software in der Netzsteuerung dominieren. Dies eröffnet uns die Chance, unsere digitale Souveränität und zugleich die Innovationskraft unserer Unternehmen zu stärken. Deshalb werden wir innovative Unternehmen bei der Entwicklung und Erprobung neuer, softwaregesteuerter Netztechnologien gezielt fördern. Zugleich wollen wir den Markteintritt für solche innovativen Netztechnologien erleichtern. Dazu werden wir auch regulatorische Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene prüfen, beispielsweise zur Verbesserung der Interoperabilität von Netzkomponenten. Zudem wollen wir die rasche Erarbeitung und Durchsetzung von offenen Standards (openRAN) auf europäischer Ebene unterstützen. {Finanzbedarf: 2 Mrd. Euro} 46. Damit der Glasfaser-Breitbandausbau in nicht wirtschaftlichen Bereichen schneller vorangeht, werden wir das Fördersystem entbürokratisieren und weiterentwickeln sowie die notwendigen Mittel dafür bereitstellen. 47. Wir wollen den 5G-Ausbau massiv beschleunigen und bis 2025 ein flächendeckendes 5G-Netz in ganz Deutschland aufbauen. Dafür soll die neue Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes mit fünf Milliarden Euro ausgerüstet werden. Sobald die Mobilfunkbetreiber in Kürze definiert haben, in welchen Bereichen sie ihre Ausbauverpflichtungen erfüllen, wird in den verbleibenden weißen Flecken der Ausbau durch diese Mittel ermöglicht. {Finanzbedarf: 5 Mrd. Euro} 48. Das Programm „Smart City“ setzen wir fort und stocken es um 500 Mio. Euro auf, damit auch die bisher nicht zum Zuge gekommen Projekte in Städten und Gemeinden eine weitere Möglichkeit zur Förderung erhalten können. {Finanzbedarf: 0,5 Mrd. Euro} 49. Die Fähigkeit zu souveränem Handeln im Cyber- und Informationsraum ist untrennbar mit digitaler Souveränität verbunden. Daher wollen wir ein Zentrum für Digitalisierungs- und Technologieforschung der Bundeswehr aufbauen, um die nationale Verfügbarkeit digitaler und technologischer Innovationen für öffentliche und private Bereiche zu verbessern und innovative und interdisziplinäre Forschung in einem sicheren Umfeld zu betreiben. {Finanzbedarf: 0,5 Mrd. Euro} Das Gesundheitswesen stärken und den Schutz vor Pandemien verbessern 50. Die aktuelle Corona-Pandemie zeigt die besondere Bedeutung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf einem seiner klassischen Arbeitsfelder, dem Infektionsschutz. Zugleich macht das laufende Ausbruchsgeschehen deutlich, dass eine Verstärkung dieser unverzichtbaren Säule des Gesundheitswesens dringend notwendig ist. Um die aktuellen Erfahrungen aus dieser Pandemie aufzugreifen, strebt der Bund mit den Ländern und Kommunen einen „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ an. In diesem Rahmen soll das ÖGD-Personal zukünftig in der Gesundheitspersonalrechnung des Statistischen Bundesamtes erfasst werden. Unter definierten Kriterien wird eine Personalmindestausstattung für ein Mustergesundheitsamt definiert. Entsprechende Forschungsvorhaben hierzu gab es bereits. Der Bund wird den Ländern in Form von Umsatzsteuerfestbeträgen die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, um die zusätzlich
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erforderlichen Stellen in den Gesundheitsämtern vor Ort für die kommenden 5 Jahre zu finanzieren, soweit die Anstellung bis Ende 2021 erfolgt ist. Zur leichteren Personalgewinnung muss die Bezahlung mit dem ärztlichen Gehalt in anderen Bereichen des Gesundheitswesens mithalten können. In den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes ist dies sicherzustellen, ggf. durch die Zahlung von Funktionszulagen. Im Rahmen der Änderung der Approbationsordnung der Ärzte soll darüber hinaus klargestellt werden, dass Famulaturen und Praktisches Jahr als praktische Teile im Gesundheitsamt abgeleistet werden können und Themen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes stärker in den Ausbildungszielen und –inhalten verankert werden. Mit einem Förderprogramm unterstützt der Bund die Gesundheitsämter in der technischen und digitalen Auf- und Ausrüstung. Die Gelder können für die Hard- und Software-Ausstattung zur Verbesserung des Meldewesens und der Krisenreaktion, in Informations- und Kommunikationstechnologie sowie in die dafür notwendigen Schulungen der Mitarbeiter investiert werden. In einer „Muster-Ausstattung“ für Digitales werden gemeinsame Standards zur Sicherstellung einer übergreifenden Kommunikation sowie der Interoperabilität vereinbart. Zur Beschleunigung und Vereinfachung von Meldeverfahren bei Infektionsgeschehen werden die Verfahren modernisiert und überprüft. Bund und Länder unterstützen gemeinsam die verbesserte Kommunikation und Konzeptentwicklung zur Stärkung des ÖGD über alle Ebenen und werden sich hierzu über weitergehende strategische Maßnahmen austauschen, beispielsweise zur Anpassung der landesgesetzlichen Regelungen zum Öffentlichen Gesundheitsdienst, zur Stärkung des Ansatzes „Health in all Policies“ oder zu einer Organisationsanalyse des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland. {Finanzbedarf: 4 Mrd. Euro} 51. Die Patientenversorgung in Krankenhäusern spielt für die Bewältigung der Corona-Pandemie eine große Rolle. Deshalb ist eine modernere und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser in Deutschland absolut notwendig. Deshalb wird ein „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ aufgelegt, aus dem notwendige Investitionen gefördert werden, sowohl moderne Notfallkapazitäten (räumlich wie in der investiven Ausstattung), als auch eine bessere digitale Infrastruktur der Häuser zu besseren (internen und auch sektorenübergreifenden) Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin und Dokumentation. Ferner sollen Investitionen in die IT- und Cybersicherheit des Gesundheitswesens, die gerade in Krisenlagen noch bedeutsamer ist, und Investitionen in die gezielte Entwicklung und die Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen, sowohl für den Normalbetrieb wie für Krisenzeiten konzeptionell aufeinander abgestimmt, zum effizienten Ressourceneinsatz aus dem Programm unterstützt werden. Die Umsetzung erfolgt über die gesetzliche Erweiterung des Strukturfonds, der bereits vor einigen Jahren gesetzlich zur Investitionsförderung zur Verbesserung regionaler stationärer Versorgungsstrukturen begründet wurde. Die Zusätzlichkeit und die Verteilung der Mittel erfolgen analog zu den geltenden Regelungen des bestehenden Strukturfonds. {Finanzbedarf: 3 Mrd. Euro} 52. Die Koalition strebt an, dass Deutschland im Bereich von medizinischer Schutzausrüstung, der Herstellung von Wirkstoffen und deren Vorprodukten sowie in der Impfstoffproduktion über größere Kapazitäten und mehr Unabhängigkeit verfügt. Daher wird ein Programm zur Förderung der flexiblen und im Falle einer Epidemie skalierbaren inländischen Produktion wichtiger Arzneimittel und Medizinprodukte aufgelegt. {Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro}
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53. Die Corona-Pandemie endet, wenn ein Impfstoff für die Bevölkerung zur Verfügung steht. Durch die Förderung der Initiative CEPI und der deutschen Impfstoffentwicklungen wollen wir erreichen, dass ein wirksamer und sicherer Impfstoff zeitnah zur Verfügung steht und auch in Deutschland schnell produziert werden kann. Zur Förderung der Entwicklung und der Sicherstellung der Produktionskapazitäten sowie einer frühzeitigen Produktionsaufnahme stellt der Bund Mittel bereit. Darüber hinaus soll langfristig daran gearbeitet werden, dass die Impfstoffentwicklung so weiterentwickelt wird, dass bei zukünftig auftretenden neuen Erregern möglichst noch schneller und effizienter eine Impfstoffentwicklung und -produktion erfolgen kann. Dazu werden bestehende Programme zur Impfstoffentwicklung aufgestockt und neue Initiativen und Forschungsnetzwerke gefördert, insbesondere zu viralen Erkrankungen mit epidemischem oder pandemischem Potential (Emerging Infectious Diseases). {Finanzbedarf: 0,75 Mrd. Euro} 54. Im Falle einer Epidemie steigt kurzfristig der Bedarf an medizinischer Schutzausrüstung. Neben der zusätzlichen Produktion kommt der vorausschauenden Bevorratung eine wichtige Rolle zu. Der Bund wird eine nationale Reserve an persönlicher Schutzausrüstung aufbauen. Dies muss jedoch auch dezentral in den medizinischen Einrichtungen und beim Katastrophenschutz der Länder erfolgen. Dies soll gesetzlich verankert werden. Der Bund wird die entsprechende Erstaustattung finanziell unterstützen. {Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro} Tierwohl gewährleisten 55. Im Interesse des Tierwohls wird ein Investitionsförderprogramm für den Stallumbau für die zügige Umsetzung besserer Haltungsbedingungen in den Jahren 2020 und 2021 aufgelegt. Dies dient nicht nur der Standortsicherung, sondern fördert zudem den Tierschutz und den Umweltschutz. Es sollen daher nur Investitionen in diesen Bereichen gefördert werden, die nicht mit Kapazitätsausweitungen verbunden sind und zum Beispiel auch helfen, das so genannte Kastenstandurteil zeitnah umzusetzen. Für die Förderung von Stallumbauten sollen entsprechende, differenzierte Mindestanforderungen an die jeweiligen Tierhaltungen als verlässliche Grundlage für Investitionsentscheidungen gelten. {Finanzbedarf: 0,3 Mrd. Euro} C) Europäische und Internationale Verantwortung Die Europäische Union muss alles tun, um aus dieser Krise gestärkt hervorzugehen. Diese außergewöhnliche Situation erfordert auch außergewöhnliche Kraftanstrengungen. 56. Ein erster wichtiger Schritt ist das 540 Mrd. Euro Kreditprogramm, mit den Elementen des SURE-Programms für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, den Liquiditätsmaßnahmen durch die Europäische Investitionsbank EIB für kleine- und mittelständische Unternehmen und den Krediten für die Mitgliedstaaten durch des Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM. Deutschland und Frankreich haben die gemeinsame Initiative ergriffen, um mit einem Fonds von 500 Mrd. Euro die wirtschaftlichen Erholung Europas zu ermöglichen. Die EU-Kommission hat ihrerseits einen Vorschlag vorgelegt. Während der deutschen Ratspräsidentschaft geht es jetzt darum, ein europäisches Erholungsprogramm bis zum Jahresende umzusetzen.
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57. Die Auswirkungen der Corona Krise sind nicht nur in Deutschland, sondern weltweit dramatisch. Wir werden daher bis Ende 2021 zusätzliche Finanzmittel bereitstellen, die sowohl der Bekämpfung der Pandemie als auch zur Ausweitung der humanitären Hilfe und gesundheitlichen Vorsorge dienen. Wir intensivieren den wirtschaftlichen Austausch zwischen Deutschland und den afrikanischen Staaten. Einen guten Ausgangspunkt bietet dafür die Initiative „Compact with Africa“. {Finanzbedarf: 3 Mrd. Euro (jeweils 1,5 Mrd. in 2020/2021)}
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II Vorlagen-Nummer 12.06.2020 1808/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 15.06.2020 Bedeutung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets des Bundes für den städtischen Haushalt - erste Einschätzungen Angesichts der Corona-Krise, die in unterschiedlicher Ausprägung alle Staaten rund um den Globus erfasst hat, ist die Wirtschaftsleistung weltweit stark zurückgegangen. Das wird auch vor Ort in den kommunalen Haushalten spürbar. Mit einer parallel vorgelegten Mitteilungsvorlage (1553/2020) in- formiert die Verwaltung über die möglichen Ertragsrückgänge auf Basis der jüngsten Prognosen der Steuerschätzung von Mai 2020. Nachdem es gelungen ist, die Infektionszahlen auf ein niedriges Niveau zu senken und die Beschrän- kungen schrittweise zu lockern, hat die Koalition auf der Bundesebene am Abend des 03.06.2020 als Ergebnis umfangreicher Verhandlungen des Koalitionsausschusses ein Papier „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ vorgestellt, durch das „Deutschland schnell wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad“ zurückgeführt werden soll. Das Paket sieht diverse Maßnahmen im Rahmen - eines Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets, - eines Zukunftspakets und - eines Pakets zur Wahrnehmung der europäischen und internationalen Verantwortung vor. Die nachfolgende Mitteilung konzentriert sich auf diejenigen Inhalte, die unmittelbare oder rele- vante mittelbare finanzielle Folgewirkungen für den städtischen Haushalt haben. Sobald zu den weite- ren Punkten nähere Informationen vorliegen, erfolgt hierzu die weitere Berichterstattung in den Fach- ausschüssen. Wegen der Einzelheiten der auf Bundesebene getroffenen Verständigung wird auf die beigefügte Zu- sammenfassung der Ergebnisse des Koalitionsausschusses verwiesen (Anlage). Soweit im Nachfol- genden entsprechende Maßnahmen zitiert werden, wird auf die jeweilige Gliederungsziffer verwiesen. Von besonderer und langfristig wirkender finanzieller Bedeutung ist die Ankündigung des Bundes, dauerhaft weitere 25% und insgesamt bis zu 75% der Kosten der Unterkunft im bestehenden System zu übernehmen (Nr.18). Damit die Organisationsstrukturen unverändert bleiben und es nicht zu einem „Umschlagen in die Bundesauftragsverwaltung“ kommt, soll die entsprechende, grundge- setzlich verankerte Grenze für diesen Regelungsbereich angehoben werden. Die Erhöhung der Bun- desbeteiligung soll anders als andere Maßnahmen des Konjunkturpakets zeitlich unbegrenzt erfolgen. Durch die Anhebung, die eine Verfassungsänderung erforderlich macht, würde eine langjährige For- derung der Stadt Köln umgesetzt werden. Das Volumen der erhöhten Bundesbeteiligung beträgt bun- desweit rd. 4 Mrd. EUR p.a., für die Kommunen in NRW ca. 1 Mrd. EUR. Für die Stadt Köln wären hiermit gegenüber den derzeitigen Planansätzen voraussichtlich jährliche Mehrerträge zwischen 65-75 Mio. EUR verbunden. Volumenmäßig von hoher Relevanz ist auch die angekündigte einmalige Übernahme der krisenbe- dingten Ausfälle bei den Gewerbesteuereinnahmen (Nr.19). Diese soll zwar nur im Jahr 2020 er- folgen, obwohl auch die Folgejahre coronabedingte Steuermindererträge erwarten lassen, das Volu- men ist bei derzeit für Köln für das Jahr 2020 prognostizierten 325-350 Mio. Euro Steuerminderträgen (s. Mitteilungsvorlage 1553/2020) aber erheblich. Offen ist allerdings der genaue Erstattungsmecha- 2 nismus. Es ist in dem Papier des Koalitionsausschusses vorgesehen, dass die Gewerbesteuerausfäl- le hälftig von Bund und Land im Wege eines „pauschalierten Ausgleichs“ übernommen werden sollen. Der Deutsche Städtetag geht davon aus, dass als Referenzgröße das für das Jahr 2020 nach Steuer- schätzung vom November 2019 prognostizierte Aufkommen als Vergleich herangezogen wird. Es sei weiterhin denkbar, dass dieser Ausgleich ein „nach standardisierten Ansätzen ermitteltes gemeinde- individuelles Aufkommensniveau heranzieht“. Die weiteren Konkretisierungen sind also abzuwarten. Für den weiteren Fortgang in dieser Sache ist jedenfalls entscheidend, dass nun auch das Land Nordrhein-Westfalen die hälftige Übernahme sicherstellt. Noch nicht näher zu quantifizieren ist, welche gegenläufigen, mittelbaren Auswirkungen sich in Folge der angekündigten Steuererleichterungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bür- ger für die kommunalen Steuererträge ergeben werden: Dies betrifft beispielsweise die Anhebung des Freibetrags für die existierenden Hinzurechnungstatbestände bei der Gewerbesteuer auf 200.000 EUR (Nr. 19) und die vorgesehene Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021, der auch schon in der Steuererklärung 2019 geltend gemacht werden können soll (Nr. 5). Gleiches gilt für den steuerlichen Anreiz durch die Änderung der Abschreibungsregelungen in densel- ben Steuerjahren (Nr. 6), die angekündigten Änderungen im Körperschaftssteuerrecht z.B. durch ein Optionsmodell zur Körperschaftssteuer für Personengesellschaften und die Anhebung des Ermäßi- gungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags (Nr. 7). Seitens der Verwaltung wird demgegenüber derzeit davon ausgegangen, dass die finanziellen Fol- gewirkungen der temporären Absenkung des Mehrwertsteuersatzes allein von der Bundesseite ge- tragen werden sollen, auch wenn es sich bei der Umsatzsteuer grundsätzlich um eine Gemein- schaftssteuer handelt, an deren Aufkommen auch Länder und Kommunen partizipieren. Sehr positiv zu werten ist die Ankündigung des Bundes Bundesrahmenregelungen zu erarbeiten, die es den Ländern erlauben sollen, ÖPNV-Unternehmen zum Ausgleich der stark verringerten Fahr- geldeinnahmen Beihilfen zu gewähren (Nr.21) und die Bereitschaft des Bundes hierfür die Regionali- sierungsmittel einmalig um 2,5 Mrd. Euro in 2020 zur erhöhen (Nr.23). Bei einer hälftigen Aufstockung durch die Länder, die allerdings noch aussteht, wäre damit einer entsprechende Bitte der Verkehrsun- ternehmen Rechnung getragen, die ihre Einnahmeausfälle bundesweit auf rd. 5-7 Mrd. EUR beziffert hatten. Von einer solchen Regelung könnte die KVB profitieren. Die genauen Erstattungs-/Förderdetails sind abzuwarten. Gleiches gilt u.a. für - die Hilfen in Höhe von 700 Mio. Euro für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder einschließlich der Förderung der Digitalisierung in der Forstwirtschaft und die Unter- stützung von Investitionen in moderne Betriebsmaschinen und –geräte (Nr. 17), - die Absenkung des kommunalen Eigenanteils in einzelnen Förderprogrammen der nati- onalen Klimaschutzinitiative; Bereitstellung von jeweils 50 Mio Euro in den Jahren 2020 und 2021 (Nr. 20), - die für die Jahre 2020 und 2021 angekündigte Aufstockung des Investitionsplan Sportstät- ten um 150 Mio. (Nr.23), - die in Aussicht gestellte um 1 Mrd. EUR verstärkte Förderung im Bereich der Kindergärten, Kitas und Krippen (Kapazitätsausbau) in 2020 und 2021 (Nr.27), - die Beschleunigung des Ausbaus von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung (Nr.28), - das auf die Jahre 2020 und 2021 befristete Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ für Soziale Dienste (Nr. 35e), - die Förderung des Ausbaus der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur (z.B. bei Kitas, Krankenhäusern, Stadteilzentren, Sportplätzen) (Nr. 35f) - das „Bus- und LKW-Flotten-Modernisierungs-Programm“ des Bundes, das privaten und kommunalen Betreibern zur Förderung alternativer Antriebe gleichermaßen offen steht so- wie die befristete Aufstockung der Förderung für EBusse und deren Ladeinfrastruktur bis Ende 2021 (Nr. 35i), - die vom Bund im Bereich der Schifffahrt etablierte Innovationsförderung, das Maritime For- schungsprogramm, das Förderprogramm Landstrom sowie ein neu zu erstellendes „Förder- programm LNG-Betankungsschiffe“ sowie ein „Flottenerneuerungsprogramm Behörden- schiffe“ und ein neu zu schaffendes „Sofort-Programm Saubere Schiffe“, die in den Jahren 2020 und 2021 beginnen und mit insgesamt 1 Milliarde Euro zusätzlich ausgestattet werden (Nr. 35k), 3 - die Abschaffung des Deckels für Photovoltaik, die Anhebung der Ausbau-Ziele für die Offsho- re-Windkraft von 15 auf 20 GW in 2030 (Nr. 38), - die Aufstockung Programms zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude in 2020 und 2021 (Nr. 39) - die angekündigte Förderung bei der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (Nr. 41), - die Beteiligung an Personalkosten im öffentlichen Gesundheitsdienstes im Rahmen eines Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst (Nr. 50), - das angekündigte, aber noch näher auszugestaltende und zu dotierende „Zukunftspro- gramm Krankenhäuser“ (Nr. 51) sowie - die angekündigte finanzielle Unterstützung bei der Bevorratung von Schutzausrüstung (Nr. 54). Erleichterungen werden auch im Bereich des öffentlichen Vergaberechts angekündigt (siehe Nr.11). Mittelbar stabilisierende Wirkungen dürften auch zahlreiche weitere Maßnahmen haben, wie z.B. das angekündigte Programm für Überbrückungshilfen, durch das insbesondere besonders betroffene Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozialunter- nehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugend- einrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebü- ros, Profisportvereine der unteren Ligen, Schausteller, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie Unternehmen im Bereich von Messeveranstaltungen unterstützt werden sollen (Nr.13). Gleiches gilt für die geplanten Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen (Nr.15) sowie für das angekündigte Programm zur Milderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kultur- bereich, durch das insbesondere die Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur, Nothilfen, Mehr- bedarfe von Einrichtungen und Projekten und alternative, auch digitale, Angebote gefördert werden sollen (Nr. 16). Weitere Vorgehensweise: Die Zusammenstellung zeigt, dass es für fast alle Entlastungen noch weiterer Umsetzungsschritte, teilweise einer Verfassungsänderung (z.B. bei der Entlastung bei den Kosten der Unterkunft und vo- raussichtlich auch bei der Gewerbesteuerkompensation), bedarf. Bei zentralen Entlastungsmaßnah- men (z.B. bei der Gewerbesteuerkompensation und der Erstattung von ÖPNV-Mindererträgen) bedarf es darüber hinaus auch eines entsprechenden finanziellen Engagements des Landes. Der Städtetag weist darüber hinaus sehr deutlich darauf hin, dass es auch entscheidend sein wird, dass die Länder keine Kürzungen beim kommunalen Finanzausgleich vornehmen bzw. steuer- bedingte Mindererträge, die zu einer Verringerung der Zuweisungen führen, kompensieren müssen, damit das kommunale Investitionsniveau aufrecht erhalten werden kann. Auch in Nordrhein- Westfalen machen sich die steuerbedingten Auswirkungen immer erst mit einem Jahr zeitlichen Ver- satz im kommunalen Finanzausgleich, d.h. voraussichtlich erst am 2021, bemerkbar. Eine jüngst vor- gelegte Studie von Prof. Dr. Martin Junkernheinrich kommt zu dem Ergebnis, dass für Nordrhein- Westfalen ohne Gegensteuerungsmaßnahmen des Landes 2021 mit einem Einbruch beim kommuna- len Finanzausgleich in Höhe von 1 Mrd. Euro zu rechnen wäre. Ein exaktes Herunterbrechen auf die Stadt Köln ist aufgrund der vielen übrigen Faktoren des kommunalen Finanzausgleichs nicht möglich. Würde man aber die Schlüsselzuweisung der letzten drei Jahre ins Verhältnis zur Finanzausgleichs- masse (Mittelwertbildung) setzen und dieses als Grundlage für eine reduzierte Finanzausgleichsmas- se annehmen, so ließe sich für Köln ein Minderertrag von 113,7 Mio. € ableiten. Allerdings hat Finanzminister Lienenkämper die im Landeshaushalt erwarteten Mindereinnahmen bei den Landessteuern zur Kompensation beim Corona-Schutzpaket des Landes angemeldet. Daher besteht bei den Kommunen die Erwartungshaltung, dass auch die Einbrüche beim kommunalen Fi- nanzausgleich 2021 landesseitig hierüber abgedeckt werden, denn über den kommunalen Finanz- ausgleich wird letztlich eine bestimmte Quote der Landessteuereinnahmen (die sog. Verbundquote) an die Kommunen weitergeleitet. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1808/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.06.2020
- Erstellt
- 10.06.2020 14:09